716/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für September 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-786 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 28. Oktober 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für September 2022 (III-786 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 7. Dezember 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Höfinger die Abgeordneten Maximilian Lercher, Dr. Elisabeth Götze, Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für September 2022 (III-786 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G , dagegen: N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 12 07
Mag. Gerald Loacker Peter Haubner
Schriftführung Obmann