726/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Ing. Bernhard Ebner, MSc in der 42. Sitzung vom 30. November 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 47. Sitzung am 14. Februar 2023 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Ing. Bernhard Ebner, MSc zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2023 02 14

                            Julia Elisabeth Herr                                                   Mag. Friedrich Ofenauer

                                    Schriftführerin                                                              Vorsitzender-Stellvertreter

 


 

Titel: Logo  - Beschreibung: Logo Parlament Österreich

Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)

Stenographisches Protokoll

 

42. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 30. November 2022

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

Gesamtdauer der 42. Sitzung

10.11 Uhr – 20.52 Uhr

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Ing. Bernhard Ebner, MSc

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich darf die heutige Auskunftsperson, Herrn Ing. Bernhard Ebner, und ihre Vertrauensperson herzlich begrüßen.

Herr Ebner, ich darf Ihnen folgende Belehrung erteilen: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten und ich weise Sie auf diese Belehrung hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Diese gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge herstellen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Ich darf mich auch an die Vertrauensperson Herrn Dr. Cernusca wenden, dem die Belehrung natürlich schon bekannt ist und dem ich sie dennoch noch einmal erteile.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht in der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden.

Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder an die Frau Verfahrensanwältin zu wenden. – Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke, Frau Verfahrensrichterin.

Herr Ing. Ebner, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten.

Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ja, bitte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann erteile ich Ihnen hierzu das Wort. – Bitte schön.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Danke schön.

Meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Sehr geschätzter Herr Vorsitzender! Frau Verfahrensrichterin! Sie können sich vielleicht denken, dass ich an diesem 8. November durchaus überrascht war, wie ich die Ladung in diesen Untersuchungsausschuss erhalten habe.

Ich habe dann auch lange darüber nachgedacht, was der Grund dafür sein könnte. Ich möchte drei Punkte anführen, die mir wichtig sind, wo ich glaube, dass Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner morgen und ich heute in diesen Untersuchungsausschuss geladen sind.

Erstens ein Punkt, über den wir lange diskutiert und nachgedacht haben, aber wo wir in Wahrheit nicht draufgekommen sind: Sowohl die Landeshauptfrau als auch ich, wir beide, sind im Untersuchungszeitraum keine Organe des Bundes gewesen und waren in diesem Untersuchungszeitraum auch nicht irgendwo involviert.

Der zweite Punkt –und der ist durchaus auch der Ladung an sich geschuldet – ist der Zeitpunkt der Ladung. Wenn man sich den Zeitpunkt anschaut: Es war der 8. November 2022. Es war ein Dienstag und an diesem Dienstag war in Sankt Pölten Landesregierungssitzung. Bei dieser Landesregierungssitzung wurde der Termin für die Landtagswahl, der 29. Jänner 2023, fixiert. Wenige Stunden später flatterte auf einmal die Ladung in den Untersuchungsausschuss durch die SPÖ herein.

In Wahrheit ist das heute ja die 42. Sitzung. Das heißt, 41 Sitzungen lang wurden die Landeshauptfrau und ich nicht in diesen Untersuchungsausschuss geladen, wir sind nicht einmal auf der Liste gestanden. Es war ziemlich genau vor einem Jahr, wo dieser Untersuchungsausschuss begonnen hat, und in diesem Jahr waren wir nicht auf der Liste der Ladungspersonen, nein, erst am 8. November, an dem Tag, an dem der Landtagswahltermin festgelegt wurde, wurden wir auf diese Liste gesetzt.

Es kann sich jetzt jeder selbst ein Bild davon machen, aber in Wahrheit schaut das nicht danach aus, dass es hier um Aufklärung geht, sondern man muss ehrlicherweise sagen: Es riecht sehr stark nach Wahlkampf, Wahlkampfgetöse und Wahlkampfmaßnahmen, die hier gesetzt werden und wofür dieser Untersuchungsausschuss durchaus auch parteipolitisch missbraucht wird.

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist einer, den mir viele Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in den letzten Tagen und Wochen, seitdem sie wissen, dass ich in diesen Untersuchungsausschuss geladen bin, mitgegeben haben. Sie wissen vielleicht, dass wir in Niederösterreich ein Miteinander aller politischer Parteien pflegen. Sie wissen vielleicht, dass wir in Niederösterreich einen anderen Stil haben, dass wir zum Wohle der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zusammenarbeiten.

Sie werden in meiner Funktion als Landesgeschäftsführer auch nichts finden, wo ich sachlich Angriffe gemacht habe oder irgendwie Unrichtiges oder Untergriffe von mir gegeben habe. – Nein, sondern wir leben das Miteinander.

Viele Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben mir auf den Weg hierher mitgegeben, dass ich hier sagen soll, dass diese Art und Weise, wie in diesem Untersuchungsausschuss miteinander umgegangen wird, dass die Sprache, die mittlerweile im Parlament insgesamt herrscht, der Umgang, den alle Parteien miteinander haben, all das hat mittlerweile einen Tiefpunkt in der österreichischen Geschichte erreicht. (Abg. Tomaselli: So wie „Rotes Gsindl“!)

Das beschädigt das Vertrauen in die Politik, das beschädigt das Vertrauen in die politischen Parteien, das beschädigt das Vertrauen zwischen den politischen Parteien und das beschädigt letztendlich auch unsere Demokratie.

Als Bürger Österreichs appelliere ich daher an alle: Bauen wir doch Vertrauen in die Politik wieder auf! Achten wir darauf, wie wir miteinander umgehen! Finden wir wieder eine Gesprächsbasis; nicht für uns selbst, sondern im Sinne Österreichs! Reden wir wieder miteinander, finden wir wieder zueinander! – Danke schön.

Und jetzt freue ich mich auf die Fragen, denn ich bin schon gespannt, welche Fragen Sie an mich richten wollen. Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf nun die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen. – Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Ebner, ich verstehe natürlich Ihren Zugang. Ich selber versuche in meiner Rolle immer, mir vorher gar kein Bild zu machen, sondern quasi als weiße Wand hier zu sitzen.

In dieser Weise ersuche ich Sie, mir Folgendes zu sagen: Wir haben einen Untersuchungszeitraum vom 18. Dezember 2017 bis 2021 beziehungsweise reicht unser Untersuchungszeitraum unter Einbeziehung des Projekts Ballhausplatz bis 2014. Vielleicht könnten Sie mir Ihre politischen Funktionen für diesen Zeitraum ab 2014 ein bisschen darstellen. Danke. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Beginnend bei 2017 – das möchte ich festhalten –: Da war ich – das war eine sehr schöne Tätigkeit, die ich leider 2020 aufgeben musste – Gemeinderat in meiner Heimatgemeinde Allhartsberg im wunderschönen Mostviertel. Ich kann sie alle gerne einmal dazu einladen: Kommen Sie nach Allhartsberg, es ist wirklich schön dort! Ich durfte dort im Gemeinderat tätig sein, aber aus Zeitgründen musste ich das dann 2020 wieder aufgeben.

2017 war ich im Landtag und ich bin auch nach wie vor im niederösterreichischen Landtag, auch in meiner Funktion als Landesgeschäftsführer für die Volkspartei Niederösterreich. Davor war ich im Bundesrat tätig.

Das waren also meine Tätigkeiten, wenn es um 2014 geht: Ich bin von 2013 bis 2015 im Bundesrat gewesen, von 2015 bis jetzt bin ich im niederösterreichischen Landtag tätig.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.

Haben Sie in dieser Funktion als Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich irgendwelche Anhaltspunkte dazu, dass sie mit der Bundesvollziehung in irgendeiner Weise in Berührung kommen oder hier politische oder geschäftliche Verbindungen haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Nachdem ich selbst auch Politiker bin, hat man natürlich politischen Kontakt zu Mitgliedern des Bundesrates, politischen Kontakt zu Mitgliedern des Nationalrates, natürlich auch politischen Kontakt zu Mitgliedern der Bundesregierung. Klar, das haben wir. Geschäftlich kann ich mich an nichts erinnern.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.

Ihnen ist ganz bestimmt aus den Medien oder aus persönlicher Wahrnehmung das sogenannte Projekt Ballhausplatz ein Begriff, wobei ich jetzt mal vorweg ganz grundsätzlich dazu sagen möchte, dass ich an dem strategischen Vorhaben einer Partei, sich irgendwo hinzuentwickeln, nicht per se etwas Unredliches oder Bedenkliches finde.

In dieser Weise frage ich Sie: Haben Sie an diesem Projekt Ballhausplatz oder wie immer man es bezeichnen möchte, an dem Werdegang des Herrn Sebastian Kurz in irgendeiner Weise politisch aktiv Anteil gehabt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also dieses Projekt Ballhausplatz ist mir natürlich aus den Medien bekannt, klar. Darüber hinaus habe ich aber keine Wahrnehmungen, und ich war auch nicht in irgendwelchen Formen involviert.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Danke schön.

Ich bin mit meiner Erstbefragung am Ende. Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.

*****

Wir kommen nun zur Befragung durch die Abgeordneten. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen allen bekannt.

Im Sinne der Redeordnung erteile ich nun Herrn Abgeordneten Krainer das Wort. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich muss Sie zu Ihrer Verschwörungstheorie, dass am 8. November irgendetwas passiert wäre, leider darauf hinweisen, dass erst am 9.11. Ihre Ladung rechtswirksam wurde. Das heißt, diese Verschwörungstheorie ist das, was sie ist: eine Verschwörungstheorie. Das hat jetzt aber auch keine Relevanz.

Meine erste Frage an Sie: Kennen Sie das Unternehmen Media Contacta? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Herr Vorsitzender, ich bitte um die Entscheidung der Zulässigkeit dieser Frage, weil ich da keinen Konnex zur Bundesvollziehung feststellen kann, bitte schön. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Ebner, jetzt gibt es natürlich eine Diskrepanz. Wir alle wissen es, weil wir diese Fragen schon oft gehört haben, aber ich würde den Herrn Abgeordneten bitten, für Herrn Ebner, der ja unsere vielen Sitzungstage nicht miterlebt hat, den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter, ich darf Sie ersuchen, das in Entsprechung der Ausführung der Verfahrensrichterin zu tun.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich gehe davon aus, dass das außerhalb der Fragezeit ist. Ich kann das gerne machen.

Die Firma Media Contacta hat sehr, sehr viele und sehr, sehr hohe Aufträge von Bundesministerien bekommen, und wir untersuchen hier die Auftragsvergabe und schauen uns an, ob es da zu einer direkten oder indirekten Begünstigung von der ÖVP zuzurechnenden Personen oder Einrichtungen gekommen ist. Ich würde die ÖVP Niederösterreich durchaus als ÖVP-nahe betrachten. Das ist das, was wir hier untersuchen, und ob es da einen Zusammenhang gegeben hat. Dazu haben Sie natürlich Wahrnehmungen – das wissen wir nicht; wir gehen davon aus –, und das fragen wir jetzt ab.

Da kommen eine Menge Fragen zu Wahrnehmungen zur Firma Media Contacta und natürlich auch dazu, ob es zu entgeltlichen und vor allem zu unentgeltlichen Leistungen seitens der Media Contacta für die ÖVP Niederösterreich gekommen ist. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Abgeordneter Hanger gemeldet. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nur zur Klarstellung, damit das für alle hier im Raum Beteiligten auch klar ist: Fragen zur Media Contacta sind natürlich nur im Rahmen der Bundesvollziehung möglich und Fragen, die irgendwie die ÖVP Niederösterreich oder die SPÖ Wien oder wen auch immer betreffen, sind natürlich nicht zulässig, sondern nur Fragen im Rahmen der Bundesvollziehung. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung, bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Auskunftsperson soll bitte die Ausführungen, die jetzt von Kollegen Hanger gekommen sind, aus dem Gedächtnis streichen. Sie haben hier keinerlei rechtliche Relevanz. Entscheidend ist nur, was der Vorsitzende feststellt, und nicht, was Kollege Hanger feststellt. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es freut mich, dass Sie so viel Wert auf meine Feststellungen legen, Herr Abgeordneter Krainer.

Ich würde nun ersuchen, nachdem es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Frau Abgeordneter Scharzenberger gibt, diese zu Wort kommen zu lassen. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann nur unterstreichen, was Kollege Hanger gesagt hat: Es ist in der Tat so, dass es Untersuchungsgegenstand nur sein kann, wenn es die Vollziehung des Bundes betrifft.

Frau Verfahrensrichterin, vielleicht wiegt es mehr, wenn Sie das auch noch einmal unterstreichen können, insbesondere für Herrn Kollegen Krainer, damit er das auch zu Kenntnis nimmt. Ich würde ersuchen, dass wir erst dann, wenn Sie Ihre Einschätzung abgegeben haben, mit der Befragung fortfahren. Danke.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das ist natürlich, Frau Abgeordnete, völlig richtig. Auf der anderen Seite muss ich auch Herrn Abgeordneten Krainer insofern recht geben: Wenn etwas aus der Vollziehung des Bundes, nämlich ein Auftrag aus der Vollziehung des Bundes, jemandem – bei der ÖVP Niederösterreich oder sonst jemandem – zugutegekommen ist, dann wäre es natürlich schon mit dem Untersuchungsgegenstand in Zusammenhang.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nachdem jetzt der Hintergrund dieser Fragestellung, denke ich, hinreichend geklärt ist, darf ich ersuchen, dahin gehend die Frage auch zu beantworten.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: So, und wie lautet jetzt konkret die Frage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb meiner Fragezeit kann ich sie gerne wiederholen. Sie war sehr kurz und sehr einfach: Kennen Sie das Unternehmen Media Conacta? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Meine Antwort ist: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie, wem es gehört, also die Eigentümerschaft? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich bestreite die Zulässigkeit, weil das kein Konnex zur Bundesvollziehung ist. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kann man die Sitzung unterbrechen, bitte? Sobald der Herr aufsteht, ist eigentlich die Sitzung unterbrochen, oder?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung dazu.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Abgesehen davon, dass sie schon gefragt worden ist und daher in diesem Untersuchungsausschuss schon als zulässig beurteilt worden ist, bin ich auch der Meinung, dass, wenn es um potenzielle ÖVP-Nähe geht, natürlich die Eigentümerschaft dieses Unternehmens von Interesse ist, und daher würde ich die Frage für zulässig erachten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich unterbreche die Sitzung zu einer Stehung. Ich darf ersuchen, in der Mitte zusammenzukommen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.28 Uhr bis 16.34 Uhr.)

*****

16.34

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich ersuche um Ihre Zusammenfassung dieser Beratung, bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ähnlich wie bei der ersten Frage verweise ich darauf, dass es eine Frage ist, die schon vielfach im Untersuchungsausschuss gestellt worden ist, und wir natürlich alle den Zusammenhang in unserem Kopf bereits herstellen können.

Nichtsdestotrotz: Um des guten Einvernehmens willen würde ich Herrn Abgeordneten Krainer ersuchen, bei den Besitzverhältnissen der Media Contacta ganz kurz noch einmal den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand auch verbal für die Auskunftsperson herzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehr, sehr gerne.

Es geht, wie gesagt, darum, dass die Media Contacta Auftragnehmer auf Bundesebene war und sowohl für die Bundes-ÖVP als auch für die Landes-ÖVP einerseits Dienstleistungen erbracht hat, und zweitens ist natürlich auch die Frage der Eigentümerschaft wichtig für uns.

Wir haben ja zum Beispiel auch Herrn Madlberger dazu gefragt, weil die Frage natürlich ist: Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? Wer ist Eigentümer? Ist diese Person ÖVP-nahe, ja, nein? Gibt es Verbindungen dieser Person zur ÖVP, oder ist gar die ÖVP direkt oder indirekt an dieser Firma beteiligt? Das sind Fragen, die wir hier klären müssen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich entsprechend den Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin um Beantwortung der Frage ersuchen. – Bitte schön. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: So, und wie lautet jetzt die konkrete Frage, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gerne. Außerhalb meiner Fragezeit kann ich sie gern wiederholen: Wissen Sie, wem es, nämlich das Unternehmen Media Contacta, gehört? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich weiß nicht, wem es gehört.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass diese Firma einmal indirekt der ÖVP Niederösterreich gehört hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Hanger gemeldet. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf um Vorlage etwaiger Akten und Unterlagen ersuchen – das ist so in unserer Geschäftsordnung vorgesehen – und darf noch anmerken, dass – das ist zumindest mein Wissensstand – wir dieses Thema, Frau Verfahrensrichterin, wie Sie richtig gesagt haben, ja schon öfters erörtert haben und dann zur Erkenntnis kamen, dass, glaube ich, diese Beteiligung aus dem Jahr 2002 stammte. Also auch bei der allergroßzügigsten Bewertung einer Vorbereitungshandlung sind wir zeitlich ganz, ganz weit außerhalb des Untersuchungszeitraums.

Also Punkt eins: Akten bitte vorlegen, in denen quasi diese indirekte Beteiligung dokumentiert ist!

Zum anderen: Aus meinem Wissensstand ergibt sich, dass wir ganz klar und ganz weit außerhalb des Untersuchungszeitraums sind. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin, Herr Abgeordneter Krainer, darf ich ersuchen, wenn es darauf Bezug nehmende Akten oder Unterlagen gibt, diese vorzulegen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich halte mich hier immer an die Regeln, und die Regel ist relativ einfach. Wenn ich zu diesem Thema einen Akt vorlegen würde, dann hätte ich ihn bereits vorgelegt. Zu dieser Frage werde ich keinen Akt vorlegen, und ich muss auch keinen Akt vorlegen. Meine Frage bezieht sich auf keinen Akt, und es kommt auch keiner zu dieser Frage. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich halte schon fest: Wenn sich eine Frage auf Akten und Unterlagen bezieht, dann sind diese genau zu bezeichnen und der Auskunftsperson sowie dem Verfahrensanwalt vorzulegen. Wenn das nicht erfolgt, dann ersuche ich doch, zumindest einen entsprechenden Bezug zum Untersuchungszeitraum herzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Meine Frage war einfach, ob er Wahrnehmungen hat, dass die Firma Media Contacta direkt oder indirekt der ÖVP Niederösterreich gehört hat. Punkt. Ich habe da überhaupt keinen Zeitraum in den Raum gestellt. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Genau das ist die Problematik, weil sie sich auf den Untersuchungsgegenstand und den darin beschriebenen Untersuchungszeitraum beziehen muss.

Frau Abgeordnete Scharzenberger hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn die Fragestellung schon so formuliert ist – ob bekannt ist, dass –, dann unterstellt das ja, dass es tatsächlich auch so sei.

Was wir in diesem Untersuchungsausschuss bisher aber wahrgenommen haben – und das sage ich jetzt aus Sicht einer Abgeordneten –, ist, dass in einer diesbezüglichen Diskussion Frau Verfahrensrichterin Edwards einmal festgehalten hat – und ich habe das jetzt im Protokoll noch einmal nachgelesen –, dass nicht nachvollziehbar ist, ob dieser Zusammenhang bezüglich der Eigentümer der Media Contacta, hinsichtlich der Frage, wer denn Eigentümer gewesen sei, gegeben ist oder nicht.

Das heißt im Umkehrschluss, wenn die Fragestellung so lautet, dass das bekannt ist, ob, muss er es irgendwie belegen können und eine Vorlage erbringen – auch wenn er selbst sagt, er muss es nicht, aber das entscheidet immer noch die Frau Verfahrensrichterin –, andernfalls kann diese Frage gar nicht zulässig sein, weil sie ja impliziert, dass es so sei.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: In dem Fall muss ich dem zustimmen, weil einfach nicht klar gemacht wurde, ob diese in den Raum gestellten Besitzverhältnisse – indirekt mit der ÖVP Niederösterreich – existieren, auf welcher Basis und in welchem Zeitraum sie existieren, und daher ist die Frage zu unbestimmt für diesen unseren Gegenstand.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut.

Meine nächste Frage ist: Kennen Sie die Investa Beteiligungs-GmbH? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, nach kurzer Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin: Die Fragestellung entspricht der zweiten Frage, nur mit einem anderen Namen und einer anderen Firmenbezeichnung. Jetzt darf ich auch hiezu ersuchen, den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand kurz herzustellen.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es gibt auch hier ein paar Fragen zu klären. Das, was, glaube ich, geklärt ist, ist, dass die Investa Beteiligungs-GmbH bis Dezember 2012 die Anteile an der Media Contacta unter anderem hielt, und die Frage ist, wem die Investa Beteiligungs-GmbH gehört, ob die Auskunftsperson Wahrnehmungen hat, dass die Investa Beteiligungs-GmbH direkt oder indirekt der ÖVP Niederösterreich gehört – Schrägstrich – gehörte. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, 2012 ist noch etwas entfernt vom Untersuchungszeitraum.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das weiß ich.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Darum würde ich die Frage für nicht zulässig erachten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn es um die Frage geht, ob eine Firma ÖVP-nahe ist oder in der Einflusssphäre der ÖVP steht, muss ja die Historie dieser Firma dargelegt werden können. Kollege Hanger hat zugegeben, dass sie bis 2002 direkt im Eigentum der ÖVP stand – das habe ich jetzt zur Kenntnis genommen, ich denke mir, er wird es ja wissen. Und das, was wir einfach bisher darlegen konnten, ob es da 2012 eine Scheinumgründung wegen des neuen Parteiengesetzes gab – und das wirkt ja dann bis heute fort, auch wenn eine Handlung im Jahr 2012 gesetzt wurde – und aus dieser Zeit noch immer eine wirtschaftliche Beteiligung, eine indirekte, der ÖVP an der Firma besteht, dann muss ich das ja als Untersuchungsausschuss herausarbeiten können.

Die Frage, ob er die Investa Beteiligungs-GmbH kennt, scheint mir jetzt noch nicht eine total arge, gemeine, bösartige Frage zu sein. (Die Vertrauensperson berät sich mit Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte nochmals um Ihre Einschätzung dazu.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, erstens ist Anstoß genommen worden an dem Wort „Scheinumgründung“, das natürlich eine Unterstellung beinhaltet, und – ich kann es jetzt nicht ändern – wir können Historien nicht bis ins letzte Jahrtausend verfolgen. Unser Untersuchungsgegenstand beschränkt sich auf eine Historie bis maximal 2014, und daher kann ich nicht Historien darüber hinausgehend für zulässig erachten und das dem Herrn Vorsitzenden nicht in der Weise empfehlen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.

Herr Abgeordneter, dann ersuche ich, einen entsprechenden Zusammenhang zum Untersuchungszeitraum zumindest herzustellen, und auch zum Untersuchungsgegenstand, ansonsten wäre diese Frage unzulässig und eine andere Frage zu stellen.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie Frau Emma Lauteren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich kann da keinen Bezug zur Bundesvollziehung feststellen und daher bestreite ich die Zulässigkeit dieser Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ohne die Frau Verfahrensrichterin wieder befassen zu müssen: Vielleicht könnten Sie einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand herstellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage 12: Emma Lauteren ist geschäftsführende Gesellschafterin der Investa Beteiligungs-GmbH und hat, wie ich glaube, eine Funktion in der ÖVP Niederösterreich (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück – die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin), und zwar ist sie Finanzreferentin, wie Sie sehen können.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, es ist bestritten worden, dass diese Frage oder dass diese Person in einer Beziehung zur Bundesvollziehung und daher im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand steht. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer, bitte schön.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir glauben, dass die Investa Beteiligungs-GmbH noch immer wirtschaftlich berechtigter Eigentümer ist – über Umwegen – der Media Contacta, und Frau Emma Lauteren ist Finanzreferentin der ÖVP und geschäftsführende Gesellschafterin der Investa Beteiligungs-GmbH. Das ist der Zusammenhang und das müssen wir hier aufklären.

Und die Auskunftsperson: Wenn sie sie nicht kennt, ist es eh okay, aber wenn sie sie kennt, dann müssen wir natürlich fragen, ob sie diese Kenntnisse hat. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung, bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mir fehlt immer noch der Bezug zur Bundesvollziehung. Ich darf daran erinnern: Parteien sind nicht Untersuchungsgegenstand. Und diese Frage, die jetzt eine Funktionärin der niederösterreichischen Volkspartei betrifft: Wo ist der Bezug zur Bundesvollziehung? – Dieser ist herzustellen, damit auch die Auskunftsperson weiß, warum sie diese Frage beantworten soll. Also ich bitte um Herstellung des Bezuges zum Untersuchungsgegenstand.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das haben wir eingangs bereits gemacht (Zwischenrufe bei der ÖVP), nämlich dass die Media Contacta quasi über mehrere Hunderttausend Euro im Jahr Aufträge von der Bundesseite bekam. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Das Motiv ist: Diese Aufträge hat sie nur bekommen, weil sie im Einflussbereich der ÖVP Niederösterreich steht und verwendet wird, um diese Bundessteuergelder für Parteizwecke – konkret für Wahlkampfzwecke der ÖVP Niederösterreich – zu missbrauchen. Das ist die Frage, die wir hier klären müssen. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Scharzenberger, nochmals zur Geschäftsbehandlung, bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es wird leider nicht besser. Das ist eine klare Unterstellung. Sollte es irgendwelche Nachweise darüber geben, dann sind diese vorzulegen – und, Frau Verfahrensrichterin, ich bitte Sie, da eine Einschätzung abzugeben.

Es macht auf mich jetzt schon den Eindruck, dass es einfach keine Fragen gibt, die man Herrn Ebner stellen kann, wenn man sich so windet und irgendwie keine Frage formulieren kann, die im Untersuchungsgegenstand liegt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, in der Hinsicht würde ich – wie wir es schon öfter besprochen haben –, wenn es eine Unterlage zu – sagen wir einmal – diesem genannten Konstrukt gibt, Sie tatsächlich bitten, sie jetzt vorzulegen. Wenn es keine gibt, würde ich Sie auch bitten, das zu sagen, dass es keine gibt, weil wenn es keine Unterlage gibt, finde ich schon, dass es eine Frage sein kann, indem der Zusammenhang hergestellt wird und hergestellt wurde, dass über die Media Contacta hier parteiliche Vorteile sein könnten.

Dann kann die Antwort der Auskunftsperson darüber Auskunft geben und vielleicht Aufklärung bieten, was ja Sache des Ausschusses ist. Aber das ist genau diese Frage, wo ich Sie ernsthaft bitte, sie nur dann ohne Unterlage zu stellen, wenn es tatsächlich keine gibt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber Entschuldigung, ich habe ja eine Frage gestellt nach Frau Emma Lauteren. Also dazu, dass sie existiert, habe ich sogar eine Vorlage gemacht, und dass sie eine Funktion hat – zumindest laut Homepage der ÖVP Niederösterreich –, nämlich Finanzreferentin dort ist, habe ich eh vorgelegt.

Aber ich habe nur eine Frage zu Lauteren gestellt. Ich wurde dann nur ersucht, im Rahmen der Geschäftsordnung den Hintergrund der Frage darzustellen, und ich muss doch nicht für jeden Hintergrund quasi jetzt irgendwelche Akten herlegen, sondern nur für die Fragen, die ich stelle – und für die Fragen, die ich stelle, lege ich immer rechtzeitig die Unterlage vor, wenn ich eine vorzulegen habe, und ich muss nicht immer eine vorlegen; das steht nirgends. An das, was Sie in der Vergangenheit verlangt haben, halte ich mich penibel: Wenn ich vorhabe, eine vorzulegen, lege ich sie gleich vor und nicht erst im Laufe der Befragung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, es wurden in der Erläuterung des Zusammenhanges mit dem Untersuchungsgegenstand aber durchaus auch möglicherweise unterstellende Äußerungen im Hinblick auf Verflechtungen gemacht, die als solche nicht nachweisbar sind beziehungsweise nur aufgrund von Unterlagen feststellbar wären. Das heißt, die Ausführungen der Verfahrensrichterin beziehen sich insbesondere – davon gehe ich aus – darauf. Ich darf aber noch ersuchen, sofern es darüber hinausgehende Beurteilungen gibt, dies jetzt durchzuführen, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja. Nachdem wir ja jetzt heute wieder sehr formal richtig alles abhandeln und abhandeln wollen, war natürlich die Frage nach Frau Lauteren per se nur im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand zulässig, und in diesem Zusammenhang hat es, wie der Herr Vorsitzende schon gesagt hat, natürlich eine gewisse, sagen wir einmal: Unterstellung gegeben, und die kann man aufklären. Aber ich bitte eben, wenn es für diese Unterstellung allenfalls einen Beleg gäbe, den gleich vorzulegen – das haben wir eh schon geäußert. Das ist alles, was dazu zu sagen ist. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe selbstverständlich Belege für das, was ich sage, aber ich muss hier meines Wissens bei den Fragen die Fragen unterlegen, aber nicht meine Gedanken. Das, was ich hier klären will, ist, ob die Auskunftsperson Wahrnehmungen zur Eigentümerschaft der Media Contacta hat. Das will ich klären, und das ist alles, was ich klären will. Und dass die Media Contacta im Bereich der Vollziehung des Bundes tätig ist und für die ÖVP Dienstleistungen erbringt, ist ja evident und weiß ja jeder hier. Die Frage ist ja nur, ob die Auskunftsperson eine Wahrnehmung zur Eigentümerschaft dieser Firma hat. Das ist ja die Frage, um die es geht. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die zuletzt gestellte Frage hat meiner Erinnerung nach gelautet, ob die Auskunftsperson Emmy Lauteren kennt. Die Zulässigkeit dieser Frage hat sich darauf gegründet, dass eine wirtschaftliche Verflechtung, eine Konstruktion unterstellt wurde, und ohne Vorlage von Unterlagen, die diese wirtschaftliche Verflechtung darlegen, lässt sich auch die Zulässigkeit der Frage – der erstgestellten Frage – dann auch nicht beurteilen. Deswegen würde ich ersuchen, auch diese Unterlage vorzulegen.

Wenn es noch Ergänzungen gibt, dann darf ich die Verfahrensrichterin darum ersuchen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wenn ich noch ergänzen darf: Meiner Wahrnehmung nach sind wir über die Eigentumsverhältnisse der Media Contacta schon hinaus gewesen, und es ist darum gegangen, ob die Auskunftsperson Frau Lauteren kennt, weil hier allenfalls Scheinkonstruktionen und -beteiligungen an der Media Contacta bestehen könnten, die dann irgendwie der Volkspartei Niederösterreich zugutekommen.

Das heißt, das geht schon weit über die Eigentumsverhältnisse der Media Contacta hinaus, es beinhaltet, wie wir schon festgestellt haben, eine gewisse Unterstellung, dass die VP Niederösterreich davon profitiert über Scheinkonstruktionen, und in Bezug auf das habe ich ersucht, wenn es dafür Belege gäbe, diese vorzulegen. Wenn es sie nicht gibt, würde ich es ohne Unterlagen auch für zulässig erachten, um einfach der Aufklärungsarbeit nachzukommen, aber nachdem es eine Unterstellung gibt, würde ich im Sinn des § 42 auf die Unterlagen bestehen wollen, sollte es sie geben. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich könnte jetzt dem Vorsitzenden unterstellen, dass er Frau Emma Lauteren kennt, weil er sie gerade als Emmy Lauteren bezeichnet hat. Aber das tue ich jetzt nicht, meine Frage - -

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, das steht da! Da steht: „Emmy Lauteren“. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich kenne sie als Emma Lauteren, aber Emmy ist die ÖVP-interne Bezeichnung offenbar.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das lässt sich von Ihrem vorgelegten Dokument so ablesen, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ja, ja, ja, ja, ja! Das ist eh total nett, aber ich unterstelle jetzt einmal gar nichts, und die Frage ist, ob er Frau Emma Lauteren kennt. Ich wüsste nicht, was die Unterstellung dabei wäre.

Der Hintergrund – für die Auskunftsperson ja ohne Relevanz, sondern ja nur für Sie – ist, wie gesagt, dass sie die geschäftsführende Gesellschafterin der Investa Beteiligungs-GmbH ist, die bis Ende 2012 Eigentümerin war, diese unmittelbar - - Wenige Tage vor Inkrafttreten des Parteiengesetzes, das mit 1.1.2013 in Kraft getreten ist, wurde das an den damaligen Geschäftsführer und ehemaligen Mitarbeiter der Landespartei verkauft, und wenn Sie sich die im Firmenbuch veröffentlichten Bilanzen ansehen, werden Sie sehen, dass der Erlös in eine Finanzbeteiligung gedreht wurde, und zwar genau in dieser Höhe.

Meine Frage ist einfach, ob er dazu Wahrnehmungen hat, und die erste ist, ob er Frau Emma Lauteren kennt. Wenn er sie nicht kennt, habe ich keine weiteren Fragen zu diesem Komplex. – Es ist nicht so kompliziert.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, Sie haben jetzt in Ihrer Erläuterung über den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand mehrmals auf Bilanzen Bezug genommen, auf wirtschaftliche Verflechtungen, die wiederum die Grundlage für die Frage nach – wie die auf dem von Ihnen vorgelegten Dokument und in dem von Ihnen vorgelegten Zeitungsartikel mehrmals so benamste – Emmy Lauteren sind, wo es um die Zulässigkeit dieser Frage geht - - Das heißt nochmals, so wie es die Frau Verfahrensrichterin schon ausgesprochen hat: Bitte legen Sie dazu die entsprechenden Unterlagen vor oder stellen Sie eine andere Frage!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ist jetzt die Frage, ob er Frau Emma Lauteren kennt, zulässig oder ist sie nicht zulässig? (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach nochmaliger Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin darf ich festhalten, dass mangels Festlegung eines Zusammenhanges mit dem Untersuchungszeitraum die Frage nicht zulässig ist und auch keine weiteren Unterlagen vorgelegt wurden. – Bitte, die nächste Frage.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie Frau Emma Lauteren im Untersuchungszeitraum 2018 bis 2021? (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Krainer, Sie haben gerade vorhin gesagt: Es ist nicht so schwer.

Die Frau Verfahrensrichterin hat entschieden, dass diese Frage nicht zulässig ist beziehungsweise dem Vorsitzenden empfohlen, dass er sie nicht zulässt. Es ist dieselbe Frage, es ist derselbe Inhalt. Sie haben es nicht geschafft, einen Zusammenhang herzustellen, damit auch die Auskunftsperson weiß, warum sie diese Frage beantworten soll.

Nur mit dieser Floskel „im Untersuchungszeitraum“ haben Sie es auch nicht geschafft, den Zusammenhang herzustellen, weil es für mich zum Beispiel immer noch nicht nachvollziehbar ist, wie sich denn diese Fragestellung mit dem Untersuchungsgegenstand, sprich auch im Konkreten mit dem Zeitraum, verhält.

Und wenn Sie jetzt sagen wollen, dass möglicherweise irgendwelche Verflechtungen als Vorbereitungshandlung für das Projekt Ballhausplatz oder was auch immer - - Sie gedenken, irgendwie uns zu servieren, dann bitte um Bezugnahme dazu, aber es fehlt immer noch der Zusammenhang.

Frau Verfahrensrichterin, vielleicht wollen Sie ja noch etwas ergänzen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, vielleicht gibt es einen Zusammenhang von Frau Emmy Lauteren mit dem Untersuchungsgegenstand im Untersuchungszeitraum, den man der Auskunftsperson erläutern könnte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir haben eine andere Frage: Haben Sie Wahrnehmungen zu Empfehlungen an die ÖVP-geführten Ministerien, die Media Contacta bevorzugt zu beauftragen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Weidinger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Weidinger, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Das ist eine unterstellende Frage, dass es hier zu einer Bevorzugung hätte kommen sollen. Diese Frage ist insinuierend und in dieser Art und Weise unzulässig. Deswegen bitte ich um die Einschätzung der Frau Verfahrensrichterin.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Da kann ich Ihnen jetzt, Herr Abgeordneter, so nicht zustimmen. Nur weil man das Wort unterstellend verwendet, heißt es noch lange nicht, dass es unzulässig ist. Wir haben auch einen Aufklärungsauftrag, und daher kann es schon sein, dass die Auskunftsperson dazu Wahrnehmungen hat. Man kann ganz klare Wahrnehmungen dazu haben, ob es vermehrte oder weniger starke Beauftragungen von jemandem gegeben hat. Das würde ich jetzt noch nicht als unterstellend im Sinne der Verfahrensordnung finden, die eine Frage unzulässig macht.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich die Auskunftsperson ersuchen, entsprechend den Ausführungen der Verfahrensrichterin die Frage zu beantworten.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Dazu antworte ich gerne: Ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zu Gesprächen seitens Vertreter:innen von Ministerien mit anderen Ministerien bezüglich der Vergaben an die Media Contacta? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Auch dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie Herrn Madlberger? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich stelle wieder die Frage der Zulässigkeit dieser Frage.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, können Sie bitte einen halben Satz hinzufügen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Madlberger ist meines Wissens Geschäftsführer der Media Contacta, bis heute.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Entschuldigen Sie bitte, Herr Ebner, jetzt haben wir den Zusammenhang der Media Contacta schon dreimal hier zelebriert; und wenn Herr Abgeordneter Krainer jetzt sagt, das ist der Geschäftsführer von der Media Contacta, wäre ich Ihnen dankbar, wenn man das nicht noch einmal erzählen müsste.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ja, Peter Madlberger kenne ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seit wann? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also an das genaue Datum kann ich mich nicht erinnern, aber es ist schon sehr, sehr lange her, aus unserer Zeit in der Jungen ÖVP.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie auch gemeinsam in der ÖVP Niederösterreich, in der Landespartei als Angestellte tätig? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter – nach kurzer Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin –, könnten Sie bitte einen Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand und insbesondere zur Bundesvollziehung herstellen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht um die Nähe des Herrn Madlberger zur ÖVP, um damit das Motiv der Beauftragung der Firma von Herrn Madlberger herauszuarbeiten. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, Hanger zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist offensichtlich tatsächlich so, dass wir hier keine neuen Themen im Untersuchungsausschuss haben, aber das wissen wir eh schon seit einigen Monaten. Wir haben dieses Thema schon mehrfach thematisiert.

Ich darf daran erinnern, dass auch Herr Madlberger in seiner Funktion als Geschäftsführer der Media Contacta ganz klar unter Wahrheitspflicht festgehalten hat, dass es hier zu keinerlei Kick-backs oder sonst etwas gekommen ist.

Vielleicht kann Kollege Krainer irgendwann einmal zu einem neuen Sachverhalt zurückkehren, denn diese ewigen Verschwörungstheorien, die hier herinnen artikuliert werden, machen manchmal auch schon ein wenig müde, wenn ich ganz ehrlich bin.

Auch heute ist jedenfalls ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen, denn die nächste Frage wird dann sein: Wann haben Sie das letzte Mal Herrn Madlberger getroffen? Hat es da einen blauen Himmel gegeben und wie war das Wetter davor? – Also wir sollten schon irgendwann einmal wieder zum Untersuchungsgegenstand und zum Untersuchungszeitraum zurückkehren. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Abg. Stögmüller: Ist die Sitzung unterbrochen?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich halte die Frage für zulässig, denn der Herr Abgeordnete hat gesagt - - Wir haben jetzt den Zusammenhang mit der Media Contacta schon hergestellt und dass es mögliche Beauftragungen vonseiten Ministerien gegeben hat.

Wenn der Herr Abgeordnete jetzt aufklären möchte und hinterfragen möchte, ob das damit zu tun hat, weil Herr Madlberger ÖVP-nahe ist oder sein könnte, dann finde ich das in einem ausreichendem Zusammenhang und auch fragenswürdig.

Herr Abgeordneter Hanger, ich muss Ihnen jetzt einmal sagen: Mit Ihrem: Das hat der Herr Madlberger schon gesagt, und der gesagt! – Es fällt es mir jetzt schwer, darauf nicht zu antworten, denn in meinem Brotberuf ist das der allerschwerste Fehler, den man machen kann, nämlich eine sogenannte vorgreifende Beweiswürdigung, dass man sagt: Nur weil jemand die Frage schon beantwortet hat, darf man sie niemanden anderen mehr fragen.

Es ist vollkommen klar – und das habe ich schon einmal gesagt –: Man muss alle Antworten von allen Personen kennen, um sich dann ein abschließendes Bild machen zu können, und nicht glauben, mit einer Person ist es schon beantwortet.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich möchte dennoch festhalten, dass wir hier kein Gerichtsverfahren sind und keine Gerichtsverhandlung haben.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das stimmt, aber der Herr Abgeordnete sagt: Das ist schon beantwortet von anderen Auskunftspersonen. – Das ist das kein Grund, diese Frage nicht weiteren Auskunftspersonen zu stellen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich ersuchen, die Frage zu beantworten, entsprechend den Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Und was war jetzt die aktuelle Frage, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob Sie mit Herrn Madlberger bei der ÖVP Niederösterreich als Angestellte zusammengearbeitet haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ja. Das ist schon sehr lange her, das stimmt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie Herrn Gerald Schlack? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer! Bitte bei den nächsten Fragen, die beginnen mit: Kennen Sie XY?, von Haus aus gleich den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand und auch dem Untersuchungszeitraum herstellen.

Ich habe mich auch mit der Frau Verfahrensrichterin wieder beraten und darf in diesem Sinne um die Herstellung eines Konnexes ersuchen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer, bitte schön.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dort, wo für die Auskunftsperson der Konnex nicht selbsterklärend ist, mache ich das. Aber ich glaube, dass die Auskunftsperson weiß, dass der Herr Schlack Geschäftsführer der Media Contacta ist. Insofern, glaube ich, muss ich da den Konnex nicht herstellen, weil er den selber herstellen kann und weiß, bei den Fragen, die dann noch kommen, bei denen ich mir denke, da muss er den Zusammenhang nicht wissen, stelle ich ihn dann gleich bei der Fragestellung her.

Das Gleiche gilt natürlich auch für die Frage bezüglich des Herrn Madlberger. Die Auskunftsperson weiß ja, dass er Geschäftsführer bei der Media Contacta ist. Insofern, wenn die Auskunftsperson hier den Zusammenhang infrage stellt, muss man hier von einer Missachtung des Untersuchungsausschusses reden, weil er ja weiß, dass Herr Madlberger Geschäftsführer ist. Es ist ausreichend geklärt, dass die Media Contacta Untersuchungsgegenstand ist.

Insofern ist hier ein Hinterfragen des Zusammenhangs eigentlich eine Missachtung des Untersuchungsausschusses. Ich würde Sie als Vorsitzenden ersuchen, der Auskunftsperson klar und deutlich zu machen, dass dort, wo er den Zusammenhang selber kennt und herstellen kann, er das auch nicht hier zu hinterfragen braucht, wenn es offensichtlich ist. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, es ist durchaus das Recht einer Auskunftsperson, zu hinterfragen, ob eine Frage im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand steht, und er muss nicht selbst diesen Zusammenhang herstellen.

Ich habe eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung durch Frau Abgeordnete Scharzenberger. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist ja nichts Neues, dass sich Kollege Krainer seine Gesetzeswelt macht, wie es ihm gefällt, wie es so schön heißt. Für mich ist es trotzdem wichtig, um der Befragung folgen zu können, dass dieser Zusammenhang hergestellt wird, weil ich nicht weiß, wer dieser Herr ist.

Damit ich auch weiß, ob wir im Untersuchungsgegenstand sind und ich mich gegebenenfalls zur Geschäftsbehandlung zu Wort melden kann, ist es notwendig, diesen Zusammenhang herzustellen; nicht nur für die Auskunftsperson allein, sondern auch damit wir hier im Raum dieser Befragung folgen können.

Sollte es nämlich im umgekehrten Fall so sein, dass dieser Bezug nicht hergestellt werden kann, heißt das ja, dass wir nicht im Untersuchungsgegenstand sind. Das können wir nur beurteilen, wenn das auch dazugesagt wird. Auch wenn es mühsam ist, aber es ist einfach wichtig, dass dieser Konnex hergestellt wird. Ansonsten müsste ich ja eine Geschäftsordnungsmeldung machen, um diese Zulässigkeit zu bestreiten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin halte ich jetzt fest, dass durch die Aussage, dass Herr Schlack Geschäftsführer der Media Contacta ist, dieser Zusammenhang zumindest zur Media Contacta hergestellt wurde.

*****

Ich darf diesbezüglich um Beantwortung ersuchen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ja, ich kenne den Herrn Schlack.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie, dass er Geschäftsführer der Media Contacta ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich habe jetzt nicht den genauen Stand im Firmenbuch im Kopf, aber ich glaube, er ist es, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage 10. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Gut. Jetzt haben wir einmal den Zusammenhang von Herrn Bläumauer als Moderator von ÖVP-Niederösterreich-Veranstaltungen.

Dann gehen wir bitte auf V 17. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein E-Mail von der Media Contacta an die Parlamentsdirektion, in dem Firmen bekannt gegeben werden, die Vergleichsangebote legen könnten, und zwar die That’s the way und die Promarketing.

Meine Frage, die ich jetzt stelle, ist: Kennen Sie Herrn Tom Bläumauer? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Wenn Sie auf die Seite 12 gehen, sehen Sie dann, dass ein gewisser Tom Bläumauer für diese Agentur an die Parlamentsdirektion tatsächlich ein Angebot abgibt. (Abg. Stögmüller: Herr Vorsitzender, Verlangen auf Unterbrechung wegen Durchsicht der Akten nach § 42 Abs. 2?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es ist die Frage, ob es notwendig ist, oder ob die Frage beantwortet werden kann. – Bitte.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ja, ich kenne Tom Bläumauer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher kennen Sie ihn? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Tom Bläumauer kenne ich aus meiner Jugendzeit.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auch aus der Jungen ÖVP wie den Herrn Madlberger? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Da kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit ihm jetzt geschäftlich oder beruflich zu tun? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin: Vielleicht könnten Sie die Frage im Hinblick auf die Bundesvollziehung und den Untersuchungsgegenstand konkretisieren. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Na ja, wir haben ja hier den Akt der Parlamentsdirektion. Da geht es darum, dass hier quasi der Zuschlag an die Media Contacta geht. Die Vergleichsangebote werden von Firmen eingeholt, die die Media Contacta bekannt gibt, und jedenfalls bei der ersten, die wir uns jetzt ansehen, tritt der Geschäftsführer und Eigentümer auf ÖVP-Niederösterreich-Veranstaltungen als Moderator auf. Das war die vorhergehende Vorlage, wo man die Fotos sieht, wo er als Moderator bei Veranstaltungen der ÖVP Niederösterreich auftritt. Ob das entgeltlich oder unentgeltlich ist, keine Ahnung, ist mir auch egal, aber er tritt dort jedenfalls auf.

Das heißt, das, was wir darstellen wollen, ist, dass es eine Nähe gibt zwischen der That’s-the-way-Agentur und der Media Contacta, und wo die alle zusammentreffen, das ist bei der ÖVP Niederösterreich.

Sie haben ja auf der Seite 1 der Vorlage noch einmal das E-Mail der Media Contacta an die Parlamentsdirektion, in dem die bekannt geben, welche Agenturen Vergleichsangebote für die Media Contacta abgeben können. Die zwei kennen sich aus der ÖVP Niederösterreich, und wenn Sie dann die Vergleichsangebote, die sie abgeben, genau anschauen, sehen Sie, dass die wie voneinander abgeschrieben sind, nur dass am Schluss der Preis um ein paar 100 Euro differiert. Selbst die Bands und die Länge des Auftritts der Bands sind ident, obwohl die Parlamentsdirektion das den Auftraggebern niemals mitteilt.

Das heißt, wenn man sich alleine diesen Akt anschaut, springt es einen ja von jeder Seite an, dass es hier nicht mit ganz rechten Dingen zugehen kann (Abg. Hanger: Was soll das?), außer man heißt Hanger, dann ist man der Meinung, das ist ganz normal, weil für die ÖVP derartige Sachen normal sind. Jeder anderer in Österreich fragt sich: Um Gottes willen, was ist hier los? Das kann doch nicht eine ordentliche Auftragsvergabe sein. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Meine Frage an die Auskunftsperson war, ob sie Herrn Bläumauer und die That’s-the-way-Eventmanagement-Agentur kennt, und die nächste Frage ist natürlich dann, ob sie Herrn Sobotka kennt, der ja hinter dieser Auftragsvergabe an die Media Contacta steht, die in diesem Akt dokumentiert ist. – Vielen Dank. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Der letzte Teil war wieder als Frage und nicht mehr als Geschäftsordnungsbeitrag zu verstehen.

Herr Abgeordneter Hanger hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube ja manchmal, dass Herr Kollege Krainer selber schon seine Verschwörungstheorien glaubt. Ich darf ihn darüber informieren, ich kenne auch Herrn Tom Bläumauer, und ich weiß zum Beispiel, dass er auch die Europameisterschaften im Volleyball moderiert.

Also immer jeder Person, die irgendwann einmal mit der ÖVP etwas zu tun gehabt hat, zu unterstellen, dass man hier irgendwie rechtswidrig zu Aufträgen gekommen ist, das weise ich auf das Schärfste zurück.

Ich darf darauf hinweisen, dass das Sinn macht: Wenn man Angebote vergleichen will, dann ist es gescheit, wenn es eine vergleichende Grundlage gibt, weil alle die gleichen Dinge anbieten müssen, und nur dann kann man Angebote vergleichen. Nur so viel zum Einmaleins der Auftragsvergabe.

Diese Verschwörungstheorien weise ich zurück! Verschwörungstheorien, Frau Verfahrensrichterin, können doch nicht Grundlage für eine Befragung sein, nur weil man irgendwie über 15 Brücken einen Zusammenhang mit der Vollziehung des Bundes darstellen will. Da führen wir ja den Untersuchungsausschuss ad absurdum. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich habe mir das jetzt auch angesehen: Das sind ja zwei komplett verschiedene Angebote, die da am Tisch liegen, und es geht ja aus dieser Vorlage auch nicht hervor, dass das konkurrierende Angebote sind. Also ich frage mich, woraus Herr Kollege Krainer liest, dass sich diese Angebote in einem Konkurrenzverhältnis befinden sollen. Es können ja auch möglicherweise Subunternehmer bei einer Veranstaltung sein, nur steht das nirgends.

Also das ist wirklich eine zusammengereimte Geschichte, wo so viele Unterlagen fehlen, dass meines Erachtens nicht einmal der erste Teil dieser Fragestellung zulässig sein kann.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde Ihnen jetzt raten, diesen Vorwurf der Kollegin Scharzenberger, dass hier Unterlagen fehlen, scharf zurückzuweisen, weil das bedeuten würde, dass Herr Präsident Sobotka dem Untersuchungsausschuss nicht alle Unterlagen von diesem Akt vorgelegt hat, sondern hier Teile fehlen würden. (Zwischenruf der Abg. Scharzenberger.) Mir wäre das nicht aufgefallen, und es steht auch oben: Vergleichsangebote. Insofern muss ich mich an das halten, was im Akt steht, und nicht daran, was sich irgendjemand hier zusammenreimt. Sie können gerne auf die Seite 7 und auf die Seite 12 des Aktes schauen, da werden Sie das sehen. Ich korrigiere: Seite 11 statt 12.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur auf die fast schon Skurrilität dieser Befragung hinweisen. Geladen ist als Auskunftsperson der Landesgeschäftsführer der ÖVP Niederösterreich, der mit der Bundesvollziehung – und das hat er in seinem Einleitungsstatement gesagt – so viel wie gar nichts zu tun hat.

Wir diskutieren jetzt eine Auftragsvergabe der Parlamentsdirektion, mit der die Auskunftsperson schon aufgrund ihrer Funktion gar nichts, aber überhaupt nichts zu tun haben kann. (Abg. Matznetter: Der Parlamentspräsident auch nicht! Der kennt die ÖVP Niederösterreich nicht einmal!) Über diese Verschwörungstheorien eine Befragung aufzubauen, das ist ja schon wirklich skurril.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich unterbreche die Sitzung für eine Stehung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 17.28 Uhr bis 17.38 Uhr.)

*****

17.38

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf die Frau Verfahrensrichterin um eine kurze Zusammenfassung der Stehung ersuchen. – Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich darf zusammenfassend Folgendes sagen: Herr Abgeordneter Krainer hat eine Konstellation dargelegt, die einen gewissen hinterfragenswerten Auffälligkeitswert hat, nämlich dass eine Firma ein Angebot stellt und gleich zwei Mitanbieter nennt, die dann womöglich ein bisschen teurer sind, sodass die Firma, die diese Mitanbieter nennt, dann den Zuschlag bekommt. Hier ist etwas aufgezeigt worden, von dem Sie vielleicht Kenntnis haben – nicht Kenntnis, aber zu dem Sie vielleicht aus Ihrer Wahrnehmung etwas beitragen können.

Ich bin jetzt auch Herrn Abgeordneten Stögmüller dankbar: Das ist nur ein Informationsgewinn. Ihnen wird hier nichts unterstellt, sondern es geht nur darum, ob Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit dazu etwas sagen können.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich in Entsprechung der Ausführungen der Verfahrensrichterin um Beantwortung ersuchen. Bitte schön.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Wie war jetzt die konkrete Frage bitte nochmals?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die konkrete Frage war, ob Sie in geschäftlichen Beziehungen zu Herrn Bläumauer von der That’s-the-way-Eventmanagement-Agentur stehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich persönlich nicht, aber wenn die Volkspartei Niederösterreich gemeint ist, dann ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stehen Sie in geschäftlichem Zusammenhang mit Herrn Madlberger beziehungsweise der Media Contacta? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss leider einmal mehr die Frage stellen: Wo ist hier der Zusammenhang mit der Bundesvollziehung? Die Auskunftsperson ist Landesgeschäftsführer der ÖVP Niederösterreich. Wir haben schon mehrmals festgestellt, er hat keine Organfunktion auf der Bundesebene, ist in der Vollziehung des Bundes nicht tätig, aber jetzt werden irgendwie Geschäftsverbindungen – offensichtlich von Herrn Ebner persönlich oder meint man die ÖVP Niederösterreich – zu That’s the way oder zur Media Contacta abgefragt. Was hat das alles mit der Vollziehung des Bundes und damit mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun?

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Mit der Vollziehung des Bundes hat es damit zu tun, dass diese Angebote an ein Organ des Bundes gestellt werden. Es ist jetzt Sache der Auskunftsperson, zu sagen: Dazu habe ich Wahrnehmungen oder Nichtwahrnehmungen, dazu kann ich etwas beitragen oder nichts beitragen! – Die Frage bezieht sich auf die Bundesvollziehung, ist zulässig. Die Auskunftsperson wird entscheiden, ob sie dazu etwas sagen kann oder nicht. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin! Wenn sich die Frage auf diesen konkreten Vorgang der Parlamentsdirektion bezieht: Ja, das kann ich ja gerade noch irgendwie akzeptieren, dass wir dann in der Vollziehung des Bundes sind. Wenn jetzt aber nur mehr das Verhältnis eines Landesgeschäftsführers, einer Parteiorganisation hin zu einem Unternehmen gefragt wird, kann ich den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand überhaupt nicht erkennen.

Es ist eh nicht tragisch, aber wissen Sie, Frau Edwards, dann sind wir wieder bei dem Thema: Na ja, reden wir halt, weil es eh nicht tragisch ist!, aber wir sind halt nicht im Gegenstand.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Frage wurde bereits zugelassen. Können wir bitte die Beantwortung hören, dass wir im Text weiterkommen? Ich habe erst circa 10 Prozent meiner Fragen gestellt – für die erste Runde von drei!

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin bitte ich um Beantwortung der Frage.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich persönlich auch wieder nicht und auch nicht mit Peter Madlberger; aber wir als Volkspartei Niederösterreich mit der Media Contacta: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Vorlage 19. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Media Contacta für Bundesministerien im Jahr 2017, im Wahlkampf 2017 Veranstaltungen organisiert hat?

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich hab die Frage leider akustisch nicht verstanden. Bitte noch einmal wiederholen!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kein Problem, die Akustik hier ist wirklich nicht die beste. Ich kann sie gerne wiederholen: Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Media Contacta im Jahr 2017 im Nationalratswahlkampf für Bundesministerien Veranstaltungen organisiert hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie selber Wahrnehmungen zur Präsentation des Masterplans ländlicher Raum in Niederösterreich 2017? Waren Sie bei dieser Veranstaltung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich bin wirklich sehr, sehr viel unterwegs, und jeder, der mich kennt, weiß, dass ich fast jeden Abend bei irgendeiner Veranstaltung oder bei irgendeiner Versammlung bin. Daher kann ich mich im besten Sinne nicht daran erinnern, ob ich bei dieser „PRÄSENTATION MASTERPLAN LÄNDLICHER RAUM“, wie es da auf dem Foto steht, dabei war oder nicht. Das weiß ich nicht mehr genau, kann ich leider nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehen Sie auf dem Foto PolitikerInnen – mit großem I –, die nicht der ÖVP angehören? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin. – Abg. Krainer hebt die Hand.)

*****

(zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung kann ich auch einfach klarstellen: Ich kenne nicht alle Lokalpolitiker in Niederösterreich, die Auskunftsperson schon. Vielleicht sind da irgendwelche SPÖler drauf, die ich nicht kenne. Ich kenne nicht alle Lokalpolitiker. Die Bundespolitiker kenne ich schon, also ich erkenne da Altlandeshauptmann Pröll, falls er es da rechts überhaupt ist, auf jeden Fall Brandstetter, Mikl-Leitner, die damalige Familienministerin Karmasin, die gestern angeklagt wurde, den damaligen Landwirtschaftsminister Rupprechter. Ich erkenne schon einige, aber die Auskunftsperson kennt sich da besser aus; und deswegen frage ich sie, ob sie da Politiker:innen kennt. Ich sehe auch einige Nichtpolitiker wie den jetzigen Vizegouverneur der Oesterreichischen Nationalbank Haber. Ich weiß also, dass da auch Nichtpolitiker sind. Die Frage ist aber, ob er da irgendwelche von den Politikern kennt, die nicht von der ÖVP sind. (Zwischenruf des Abg. Hanger. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*****

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also wenn ich mir dieses Foto anschaue, das Sie da vorgelegt haben, das leider in der Qualität nicht sehr gut ist, kann ich doch einige Politiker erkennen, die durchaus einen ÖVP-Bezug haben. Sie haben diese auch schon genannt. Es sind einige Personen drauf, die ich nicht zuordnen kann, und von jenen weiß ich dann auch nicht, ob sie Politiker sind und ob sie einer politischen Partei angehören.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Vorlage 20. (Abg. Hanger: Das war es jetzt, oder wie?! – Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Das ist die Einladung, die man im Internet dazu findet. Wissen Sie, wieso da unter anderem der Außenminister zum Masterplan für den ländlichen Raum einlädt? Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wieso? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also warum der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres da drauf ist, dazu habe ich keine Wahrnehmung. Was ich aber festhalten möchte, ist, dass auf der rechten Seite beim Programm durchaus Herr Rupert Dworak drauf ist, der Ihnen ja bestens bekannt sein sollte, denn er ist der Präsident vom SPÖ-Gemeindevertreterverband Niederösterreich und der Vizepräsident des Gemeindebundes. Es dürfte sich also wirklich um eine überparteiische Veranstaltung gehandelt haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann halte ich als Nächste die Vorlage 21 vor. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Wenn Sie auf die Seite 6 gehen, finden Sie ein Angebot der Media Contacta für diese Veranstaltung, die wir uns gerade angesehen haben, und wenn Sie auf die Seite 12 gehen, sehen Sie, dass die That’s-the-way-Agentur ebenfalls ein Angebot für diese Veranstaltung legt, das wieder um ein paar Hundert Euro teurer ist.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass es da womöglich gegenseitige Scheinangebote gegeben hat, wie das zum Beispiel im Fall Karmasin der Fall war, kolportiert jedenfalls? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage 11: Kennen Sie Frau Hobiger? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich möchte bitte gerne, dass die Zulässigkeit geprüft wird, weil: Wo ist bei Frau Hobiger der Bezug zur Bundesvollziehung, bitte?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich kann jetzt versuchen, es abzukürzen. Ich könnte natürlich Abgeordneten Krainer wieder bitten, das altbekannte Szenario darzulegen, der Abkürzung halber verweise ich darauf – Media Contacta ist schon erklärt worden –, es ist auf dieser Seite ein Linkedin-Profil, und ich nehme an, das ist der Bezug, der hergestellt werden soll. Wenn es ein anderer ist, Herr Abgeordneter Krainer, würde ich Sie bitten, es darzustellen. Ansonsten, glaube ich, kann man ihn an dem, was wir bis jetzt schon besprochen haben, nachvollziehen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich um Beantwortung ersuchen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ja, Frau Hobiger kenne ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher kennen Sie Frau Hobiger? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also wann ich Frau Hobiger zum ersten Mal getroffen habe, daran kann ich mich leider nicht mehr erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie mit ihr Kontakt, als Sie für die Media Contacta, zumindest laut ihrem Linkedin-Profil, gearbeitet hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was hat sie dort gemacht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ist die Sitzung eigentlich unterbrochen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Sitzung ist nicht unterbrochen, sondern die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson, was sie auch darf, und wird jetzt antworten.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich wollte gerade antworten. Also: Wie Sie wissen, ich bin ja nicht die Media Contacta, daher weiß ich nicht genau, welche Rolle sie im Unternehmen der Media Contacta innehatte. Was ich weiß, ist, dass ich sie vom Landtagswahlkampf 2018 kenne.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was hat sie da gemacht? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, ich weiß nicht, ob Sie die letzte Frage wahrgenommen haben. Jetzt sind wir schon bei Fragen, was Frau Hobiger im Landtagswahlkampf  keine Ahnung, 2000 irgendwas, weiß ich nicht, habe ich nicht verstanden – gemacht hat. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin beraten sich. Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.) Bei aller Brückenbauerei, die man vornehmen kann: Da sind wir aber schon so was von weit weg vom Untersuchungsgegenstand! Ich bitte Sie hier um eine Klarstellung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich muss jetzt zur Erklärung sagen: Die Frau Verfahrensanwältin hat gerade etwas mit mir erörtert, darum war ich nicht - - Wenn die letzte Frage diejenige war, nach: Was macht Frau Hobiger im Landtagswahlkampf?, dann würde ich das ohne Herstellung eines Zusammenhangs mit der Bundesvollziehung nicht für zulässig erachten. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich meine, in der Vorlage sehen Sie ja, dass sie in ihrem eigenen Profil angibt, dass sie von Juni 2017 bis März 2018 bei der Media Contacta GmbH angestellt war, für 10 Monate, dort die Teamleitung für ein Freiwilligenbüro hatte, also beruflich gearbeitet hat. Das will ich ja nur feststellen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Und gleichzeitig sehen wir eine Eröffnung von einem Freiwilligenbüro am 29. Juni 2017 in Waidhofen. Da steht: „LR“ – Landesrat – „Ludwig Schleritzko eröffnete gemeinsam mit Büroleiterin Stefanie Hobiger und vielen Funktionären der Volkspartei Niederösterreich das neue Büro der Stadtwerkstatt“.

Der Eindruck, den man hier hat, ist, dass sie dieses Freiwilligenbüro der ÖVP für den Wahlkampf quasi als Angestellte der Media Contacta gemacht hat. Ich will ja nur feststellen, ob er das auch so wahrgenommen hat: dass sie angestellt war und quasi als Media Contacta diese Tätigkeit vollzogen hat.

Das ist ja nur einmal eine Tatsachenfeststellung, die ich gerne hätte. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Also, der Konnex zur Bundesvollziehung ist jetzt schon noch sehr lose, bis zu mir gar nicht genau nachvollziehbar. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter, vielleicht können Sie das aufklären.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, gerne – weil parallel dazu und vor allem ansteigend ab 2018 die Media Contacta laufend über Aufträge aus Bundesministerien verfügt, bei denen man zumindest auf den ersten Blick den Eindruck haben muss, dass das nur mit Scheinvergleichsangeboten passiert. Wir haben zwei vorgelegt, und ich kann noch weitere vorlegen: wo immer von denselben Firmen mit demselben Wortlaut, die noch dazu von der Media Contacta bekannt gegeben werden als mögliche  also ich nenne das Scheinangebote, Vergleichsangebote ist, glaube ich, der Terminus, der dann in der offiziellen Korrespondenz verwendet wird, gelegt werden. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Wir müssen ja der Frage nachgehen, ob diese Bundesmittel, diese Steuergelder hier verwendet wurden, um zum Beispiel den Wahlkampf der ÖVP in Niederösterreich zu finanzieren – das ist das, was wir hier untersuchen müssen –, und das über das Vehikel Media Contacta GmbH. Und ich glaube, wir haben das recht gut dokumentiert. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben hier verschiedene Aufgaben und Rollenbilder, die eine Person wahrnimmt, und mit kruden Verschwörungstheorien wird hier ein Zusammenhang mit der Bundesvollziehung hergestellt und wird irgendwie eine Vorteilsgewährung argumentiert. Also das ist so was von absurd und es ist so was von verschwörungstheoretisch, dass ich das strikt zurückweise! Ich halte auch fest, dass das unterstellend ist. Wir können uns jetzt noch lange Zeit irgendwelche Bilder anschauen, ich weise nur darauf hin, dass es in Niederösterreich – und ich komme selber auch aus Niederösterreich  einerseits ein ehrenamtliches Engagement sein kann, das bei uns vielfach gemacht wird, auch in der Parteiorganisation (die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin), es kann ein berufliches Engagement sein, es kann ein nebenberufliches Engagement sein –aber daraus hier irgendwie abzuleiten, dass über Umwegen irgendwelche Finanzkonstruktionen gemacht worden sind, das weise ich wirklich vehement zurück! (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Genau aus diesem Grund stelle ich ja die Frage, denn wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun hatte, wenn das eine rein ehrenamtliche Tätigkeit war, dann erübrigt sich ja jede weitere Frage zu dieser Person und zu diesem Konstrukt. Wenn sie das aber als Angestellte der Media Contacta gemacht hat, dann bin ich im Untersuchungsgegenstand drin. Mir ist schon klar, dass ich dann noch eine Menge liefern muss, aber dann bin ich noch immer am Ball. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte Sie nochmals um Ihre Einschätzung dazu.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, ich sehe schon, dass Sie irgendwie am Ball sind oder bleiben oder bleiben können (Zwischenruf des Abg. Hanger), aber wie das mit einer Eröffnung eines Büros der Volkspartei Niederösterreich zusammengeht  ich habe es noch immer nicht. Es tut mir wirklich leid, ich kann es nicht ausreichend in Verbindung bringen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, nochmals zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also das ist relativ einfach: Die Media Contacta ist Auftragnehmer des Bundes, wo es bei der Auftragsvergabe zumindest so aussieht, als ob da Scheinangebote, die womöglich überhöht sind, gelegt werden (die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson), damit dieses Angebot diese Firma bekommt, und gleichzeitig finden wir zum Beispiel bei dieser Frau, dass sie selber „Teamleitung Freiwilligenbüro“ im Linkedin-Profil angibt, für denselben Zeitraum, zu dem sie das Freiwilligenbüro der ÖVP Niederösterreich in Waidhofen eröffnet. Und meine Annahme ist, dass sie als Angestellte der Media Contacta dieses Freiwilligenbüro geleitet hat, und zwar im Zuge des Wahlkampfes, denn sie macht das bis März 2018, und die Landtagswahl war im Jänner 2018, Ende Jänner, dann noch mit der Abwicklung und mit - -

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Der Landtagswahlkampf haben Sie gesagt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja - -Wahlkampf - - – das ist immer so schwierig, wenn wir uns gegenseitig das Mikrofon abdrehen (Verfahrensrichter-Stellvertreterin Edwards: Ich weiß, Verzeihung!)  war Jänner 2018, mit Abwicklung und so weiter ist sie dann bis März 2018 dort, ab dann ist sie im Amt der niederösterreichischen Landesregierung Referentin. Der Vorsitzende weiß, was das ist, weil er ist es ja auch; also er weiß genau, was das bedeutet.

Ich darf noch einmal auf den Untersuchungsgegenstand hinweisen (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich): „Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, erster Punkt: „Einflussnahme auf Vergabeverfahren zu Gunsten politisch nahestehender Unternehmen mit dem mutmaßlichen Ziel, indirekte Parteienfinanzierung zu tätigen,“ – indirekte Parteienfinanzierung zu tätigen (Zwischenruf des Abg. Hanger) –insbesondere in Hinblick auf die Vergabe von Kommunikations- und Meinungsforschungsaufträgen und sonstigen wahlkampfrelevanten Dienstleistungen“. Ich zitiere hier aus dem Untersuchungsgegenstand, wir sind also mittendrin.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bevor ich die Frau Verfahrensrichterin nochmals um ihre Einschätzung ersuche, darf ich auf die Geschäftsordnungswortmeldung des Herrn Krainer hin festhalten, dass sich seit Dezember 2013, seit ich als Nationalrat angelobt wurde, beim Amt der Landesregierung gegen Entfall der Bezüge karenziert bin. Frau Verfahrensrichterin, bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich wollte mich noch einmal entschuldigen und sagen, ich bin praktisch unbegabt. Ich wollte es Ihnen nicht wegnehmen. Ich wollte abdrehen, und es ist mir nicht gelungen.

Ich habe jetzt alle Ihre Ausführungen nachvollzogen und ich kann sie auch gut nachvollziehen, ich weiß nur immer noch nicht, wie das zusammengeht. Ich glaube einfach  ich möchte es jetzt abkürzen –, dass das Freiwilligenbüro, auch wenn ich es verstanden habe, mit der Bundesvollziehung nichts zu tun hat. Ich kann jetzt sagen: Die Media Contacta ist so gut im Geschäft, nicht nur bei der Bundesvollziehung, auch im Landtagswahlkampf kann sie sich etablieren, aber der Zusammenhang - - Das Freiwilligenbüro im Landtagswahlkampf: Selbst wenn es die Media Contacta ist, dann ist das ein Zusatzgeschäft, aber nicht eines, das mit der Bundesvollziehung in Verbindung ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Noch einmal: Der Untersuchungsgegenstand ist die Beeinflussung von Vergabeverfahren, wodurch in Wahrheit wahlkampfrelevante Tätigkeiten aus Bundesmitteln bezahlt werden. Die Media Contacta bekommt Aufträge aus Bundesmitteln, und ich glaube, dass sie für die Landesparteien, nämlich für die ÖVP Niederösterreich Dienstleistungen erbringt  in ihren Wahlkämpfen, im Untersuchungszeitraum, nämlich im Jänner 2018.

Das ist der erste Punkt, gleich der allererste Punkt beim Beweisthema Beeinflussung von Vergabeverfahren. Ich weiß ja nicht, ob das stimmt, dass Frau Hobiger diese „Teamleitung Freiwilligenbüro“ als Angestellte der Media Contacta erbracht hat. Ich will das jetzt nur feststellen. Das ist einfach die Frage, um die es geht. Wenn die Auskunftsperson sagt, Nein, das war ehrenamtlich, und das eine hatte mit dem anderen seines Wissens oder seiner Wahrnehmung nach nichts zu tun, ist es okay. Das andere ist, dass er sagt: Ja, das war so und wir haben als ÖVP Niederösterreich diese Dienstleistung an die Media Contacta bezahlt. – Das sind ja alles mögliche Antworten, die kann ich ja nicht sagen.

Ich aber glaube, dass die Media Contacta für die ÖVP Niederösterreich, für die Dienstleistungen, die sie erbracht hat, nur leistbar war, weil sie überteuerte Bundesaufträge bekommen hat. Und ich glaube, wir haben zumindest einmal nachgewiesen, dass sie a) Bundesaufträge bekommen hat und b) dass die Vergabe mit diesen Vergleichsangeboten zumindest shady waren. (Abg. Hanger: Was waren?) shady, das ist übersetzt: schattig, im Dunkeln. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte nochmals um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Mit dieser nochmaligen Erklärung sehe ich jetzt  es tut mir leid, dass ich lange gebraucht habe –, dass Herr Abgeordnete Krainer ein Szenario darlegt, von dem ich nicht etwas über die Wahrscheinlichkeit sagen möchte, aber er bringt Verbindungen her und stellt ein Denkmodell dar, das möglich ist und das daher auch im Untersuchungsausschuss klärbar sein soll und klärbar sein muss, und daher würde ich das jetzt, nach Langem, für zulässig erklären, weil es eben auch mit Belegen und Dokumenten sozusagen dargestellt wird, dass es denkmöglich wäre. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann ersuche ich entsprechend der Ausführungen der Verfahrensrichterin, die Frage, sofern sie noch in Erinnerung ist, zu beantworten. Wenn nicht, dann bitte ich um eine kurze, der Geschäftsordnung entsprechende Wiederholung außerhalb der Fragezeit.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Bitte die Frage nochmals zu wiederholen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage ist relativ leicht: Ob Frau Sollböck quasi diese Teamleitung des Freiwilligenbüros in Waidhofen in ihrer Eigenschaft als Angestellte von der Media Contacta GmbH gemacht hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. Abg. Hanger: Sollböck oder Hobiger?Hobiger. Sollböck kommt dann in der nächsten Runde. Da ist dasselbe.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also akustisch habe ich jetzt den zweiten Teil der Frage nicht verstanden. Können Sie es bitte noch einmal wiederholen, bitte schön?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob sie das Freiwilligenbüro Waidhofen in ihrer Eigenschaft als Angestellte der Media Contacta geleitet hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Meiner Erinnerung nach: ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann hätten wir das auch geklärt. Ich würde sagen, dass wir uns die Vorlage 9 ansehen. Das ist eine Reihe von Fotos von Fahrzeugen: „miteinander niederösterreich“, kennen wir, das ist der Slogan, mit dem die Auskunftsperson auch heute aufgetaucht ist, mit Kennzeichnung „vpnoe“ – Niederösterreich –, und mit den jeweiligen Kennzeichen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Um den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand auch hier ausreichend darlegen zu können, ersuche ich um V 18. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Unter anderem war das Kennzeichen „WIR 12“ am Foto – das war das Auto, das, glaube ich, Frau Hobiger gefahren ist, und hier haben wir als nächstes Dokument die Zulassungsinhaber für die Fahrzeuge, die in diesem Zeitraum, nämlich zwischen Juni 2017 und Juni 2018, die Kennzeichen WIR 1 bis schieß mich tot, quasi, hatten, und sehen, dass da nämlich Zulassungsbesitzer die Media Contacta GmbH war – im Untersuchungszeitraum und ein Auftragnehmer des Bundes. Und wir wollen ja wissen, ob hiermit indirekt Wahlkampfaktivitäten der ÖVP finanziert wurden, deswegen meine Frage:

Stimmt es, dass die Media Contacta auf ihren Namen, also auf den Namen der Firma, eine Reihe von Autos angemeldet hat – ich glaube, es waren insgesamt 20, bei circa zehn Angestellten –, die dann ausschließlich im Wahlkampf der ÖVP Niederösterreich für die Landtagswahl im Jänner 2018 eingesetzt wurden? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es ja ganz grundsätzlich unstrittig ist, dass die Firma Media Contacta öffentlicher Auftragnehmer ist und auch für Parteien arbeitet – auf der Bundesebene, auf der Landesebene – und auch in der Vollziehung des Bundes aktiv war.

Herr Kollege Krainer stellt permanent Fragen, die mit der Bundesvollziehung überhaupt nichts zu tun haben, weil es letztlich um Fragen der Parteiorganisation in Niederösterreich geht. Er unterstellt dann permanent irgendwelche Kick-backs von quasi der Bundesvollziehung hin zur ÖVP Niederösterreich. Er möge doch endlich irgendwann einmal einen Beleg dafür vorlegen, denn es sind permanent Unterstellungen, die hier formuliert werden, er konstruiert permanent irgendwelche Geschichten. Es wäre schön, wenn er einmal einen Akt, eine Unterlage oder sonst etwas vorlegt, denn sonst sind seine Geschichten, die er seit Monaten erzählt, ganz einfach nicht glaubwürdig. Es sind einfach Dinge, die in seiner Gedankenwelt stattfinden und mit der Realität gar nichts zu tun haben. (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Matznetter, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, es ist ein grundsätzliches Missverständnis bei Kollegen Hanger über die Aufgabe des Untersuchungsausschusses und insbesondere seiner Mitglieder. Wir sind hier keine Polizeibehörde, wir können keine Hausdurchsuchungen machen und daher nicht die entsprechenden Belege beischaffen.

Wir haben hier zwei Fakten: Kollege Krainer hat klargelegt, dass Fahrzeuge in großer Anzahl, die offensichtlich nicht für den Eigenbedarf sind, angemeldet worden sind, und wir haben einen Zahlungsfluss aus Mitteln des Bundes an diese Firma, und wir haben ein Naheverhältnis der Geschäftsführer. Was haben Sie gegen diese Frage? Diese Frage kann die Auskunftsperson beantworten! Sie kann sagen: Nein, das, was Sie zu insinuieren versuchen, war ein Auftrag der ÖVP Niederösterreich, wir haben das bezahlt, das war ein Parteiauftrag!, – kein Problem! –, oder sie sagt dazu: Nein, wir haben es unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen. – Einfach hier wahrheitsgemäß beantworten! Es wird sich ja sowieso die Justiz, die andere Mittel hat, mit dem beschäftigen. Was hat das für einen Sinn, unsere Aufklärungsarbeit hier mit Ihren Geschäftsordnungsinterruptionen zu behindern? – Danke. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin ja ausnahmsweise der Meinung von Kollegen Matznetter bei der Frage: Was hat das für einen Sinn, das hier zu behandeln – wenn kein Zusammenhang zwischen der Vollziehung des Bundes auf der einen Seite und Auftragsvergaben im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auf der anderen Seite besteht? (Abg. Matznetter: Dann stell du dich als Auskunftsperson hin!)

Man möge doch endlich einmal dann irgendein Dokument, eine Unterlage vorlegen, die einen Zusammenhang zwischen dem einen und dem anderen darlegt. Wir haben das schon monatelang diskutiert, und jede Auskunftsperson hat noch unter Wahrheitspflicht gesagt: Nein, es gibt keinen Zusammenhang! – Es wäre halt schön, wenn man das irgendwann einmal zur Kenntnis nimmt und wir nicht hier sinnlos Stunden verbringen. – Ja, jetzt werde ich schon ein bisschen ungeduldig, weil der Tag schon lange dauert. Ich werde mich wieder zurücknehmen und beruhigen, und ich würde wirklich ersuchen, zu einer sinnvollen Befragung zurückzukehren. (Abg. Matznetter: Befragen wir den Hanger!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung und Beurteilung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die Auskunftsperson hat halt das Recht – wir belehren sie immer –, die Zulässigkeit einer Frage jedes Mal jedenfalls zu bestreiten, das hat sie getan. Bei strenger Betrachtung bezieht sich die Frage halt tatsächlich einfach nur auf den Landtagswahlkampf. Vielleicht können Sie noch einmal einen Bezug zur Bundesvollziehung herstellen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung, zur Herstellung eines Zusammenhanges mit dem Untersuchungsgegenstand. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich zitiere noch einmal den Untersuchungsgegenstand:

„Beweisthemen und inhaltliche Gliederung des Untersuchungsgegenstands

1. Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren

Aufklärung über Vorwürfe der parteipolitischen Beeinflussung der Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Beratung, Forschung, Kommunikation und Werbung einschließlich Eventmanagement sowie von Aufträgen und Förderungen mit einem Volumen von 40.000 Euro oder mehr zu mutmaßlichen Gunsten von mit der ÖVP verbundenen Personen und den dem Bund daraus entstandenen Kosten und insbesondere über

- Einflussnahme auf Vergabeverfahren zu Gunsten politisch nahestehender Unternehmen mit dem mutmaßlichen Ziel, indirekte Parteienfinanzierung zu tätigen, insbesondere in Hinblick auf die Vergabe von Kommunikations- und Meinungsforschungsaufträgen und sonstigen wahlkampfrelevanten Dienstleistungen;“

So, das ist unser Untersuchungsgegenstand.

Noch einmal: Die Media Contacta hat im Untersuchungszeitraum Aufträge massiv aufsteigend von Ministerien bekommen, und die Frage ist, ob bei diesen Vergabeverfahren – bezüglich deren wir, glaube ich, dargelegt haben, dass es zumindest auf den ersten Blick, wie Kollege Hanger meint, shady ist – womöglich ein mutmaßliches Ziel war, damit eine indirekte Parteienfinanzierung zu tätigen, indem man wahlkampfrelevante Dienstleistungen für die ÖVP bezahlt hat.

Ich meine, das Zurverfügungstellen von Autos, die mit dem Wahlkampf gebrandet sind, ist wahlkampfrelevant. Und die Frage, die ich jetzt nicht sagen kann und bezüglich der ich glaube, dass die Auskunftsperson Wahrnehmungen dazu hat, ist, ob die ÖVP Niederösterreich das alles selber bezahlt hat oder nicht. Das gilt es einfach zu klären – und das sind die Fragen, die wir stellen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weiß tatsächlich nicht mehr, was da so schwierig ist, und ich versuche, es jetzt noch einmal zu erklären: Wenn Kollege Krainer der Meinung ist, dass im Rahmen der Bundesvollziehung eine Auftragsvergabe rechtswidrig passiert ist, dann möge er das zur Anzeige bringen. Wir kennen ja da seine Vorgangsweise. Wenn er irgendwelche Vermutungen hat, dann muss er es halt anzeigen. Aber ja, wir leben in einem Rechtsstaat – das muss jeder bewerten, wie das im Rahmen einer vernünftigen politischen Kultur zu bewerten ist, aber diese Möglichkeiten hat er. Er hat sie ja auch schon mehrfach genutzt, das habe ich auch in dieser Form so zur Kenntnis zu nehmen. Und wenn Grundlagen am Tisch liegen, dass da etwas ist, dann ist das untersuchungsgegenständlich – überhaupt keine Frage, das stelle ich ja nicht in Abrede.

Auf der anderen Seite aber diskutieren wir Privatwirtschaftshandlungen, die überhaupt nichts mit der Bundesvollziehung zu tun haben – wogegen ich mich ganz einfach verwehre, weil wir gemeinsam immer einfordern, es muss ein Zusammenhang zwischen dem einen und dem anderen hergestellt werden. Herrn Kollegen Krainer aber gelingt es nicht nur heute, sondern schon seit Monaten nicht, auch nur irgendeinen Zusammenhang herzustellen, und insofern ist die gesamte Befragung sehr, sehr mühsam. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Beurteilung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Also im Endeffekt muss ich jetzt schon sagen: Es wird ein Denkmodell aufgestellt, und er geht halt nicht anzeigen, sondern er stellt es hier zur Debatte und fragt, ob man es aufklären kann – und ich glaube, dazu sind wir da. Abgeordneter Krainer hat eben dieses Konstrukt mit diesen Fotos, den Bildern, den Verquickungen der VP Niederösterreich mit der Media Contacta und Bundesaufträgen hergestellt, das jetzt ein – mag es ein loses sein – Bild ergibt, von dem ich der Meinung bin, dass man es hinterfragen und aufklären kann.

Daher würde ich empfehlen, die Frage für zulässig zu erklären. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, bitte zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, es ist ja unstrittig, dass die Media Contacta auch für die ÖVP Niederösterreich arbeitet. Es ist unstrittig, dass die Media Contacta für Parteiorganisationen arbeitet. Es ist auch unstrittig, dass die Media Contacta öffentliche Aufträge bekommen hat.

Noch einmal, wenn Kollege Krainer der Meinung ist, da ist etwas rechtswidrig, dann soll er seine Schritte setzen, die er halt setzen mag – das hat er in der Vergangenheit auch schon oft getan, herauskommen tut eh nichts –, aber ich bleibe dabei: Es muss schon irgendein Dokument, irgendetwas Konkretes am Tisch liegen, um den Zusammenhang zwischen dem einen und dem anderen darzustellen, sonst sind es Vermutungen. Ich würde sogar weiter gehen und sagen, sonst sind es Unterstellungen – und Unterstellungen weise ich ganz einfach zurück.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Das verstehe ich, und ich möchte es jetzt nicht abgrenzen, aber es ist eine Denkmöglichkeit hier, und es besteht auch die Möglichkeit für die Auskunftsperson, in ihrer Antwort zu sagen: Nein, das ist nur eine Vermutung, diese stimmt nicht!, oder: Die stimmt schon!, oder: Sie stimmt so weit!, oder: Ich kann dazu nichts sagen!

Abgeordneter Krainer hat eine Reihe von Puzzlesteinen dargelegt, die ein mögliches Bild ergeben. Das muss nicht stimmen – das ist völlig richtig –, aber vielleicht kann Herr Ebner etwas dazu sagen, ob es stimmt oder wie weit es stimmt oder wie weit er was nicht dazu sagen kann.

Ich würde das daher – zugegebenermaßen ist es nur ein Puzzleteil, aber trotzdem – für zulässig erachten.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich entsprechend den Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin um Beantwortung der Frage ersuchen.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich würde zu Beginn bitten, die Frage noch einmal konkret zu stellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wurden die Autos, die auf dem Bild zu sehen sind, im Wahlkampf 2018 auch tatsächlich eingesetzt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Anmeldung und das Branden der Autos als ÖVP Niederösterreich bei der Media Contacta beauftragt und auch bezahlt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also die Volkspartei Niederösterreich hat die Media Contacta beauftragt, die Fahrzeuge für die Landtagswahl zur Verfügung zu stellen – darin beinhaltet natürlich auch das Anmelden und auch das Branding, das war auch im Verantwortungsbereich der Media Contacta. Und dafür haben wir selbstverständlich die Media Contacta auch auftragsgemäß bezahlt, gemäß dem Motto: Was wir bestellen, das zahlen wir auch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es im Zusammenhang mit Aufträgen von Bundesseite zu Rabattierungen gekommen ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also zu Rabattierungen habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass das, was die Media Contacta Ihnen angeboten hat, unterpreisig und nicht kostendeckend für die Media Contacta war, das heißt, dass sie durch die Zusammenarbeit mit Ihnen Verlust gemacht hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Auch dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann nächstes Thema. Vorlage 3707. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Hat das irgendwer am Schirm? (Rufe bei ÖVP und FPÖ: Ja!) – Aha, ich nicht. (Abg. Stögmüller: Welche Seite?) – 21 und 24. Ich hätte es auch gerne am Schirm.

Erste Frage: Ist das auf Seite 21 Ihre Unterschrift? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich würde dazu gerne die Zulässigkeit hinterfragen: Was hat dieses Thema mit der Bundesvollziehung zu tun? – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Da muss ich der Auskunftsperson recht geben. Ich weise auch auf das Jahr 2013 hin, das auf diesem Beleg aufscheint. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht um das Beweisthema Einflussnahme auf laufende Verfahren. Das ist ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, das glaube ich 2020 stattgefunden hat – also im Untersuchungszeitraum –, und da gibt es natürlich eine Reihe von Fragen, die man der Auskunftsperson dazu stellen kann. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin. – Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Die erste ist einmal, ob das ihre Unterschrift ist, die da in diesem Akt ist. Der Akt ist uns von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden. Ich meine, man kann das ja auch darstellen: Da geht es einmal um eine Rechnung an die Novomatic vom Alois-Mock-Institut über 30 000 Euro und einmal über 20 000 Euro, wo die Staatsanwaltschaft feststellt, dass es sich hierbei um eine Spende handelt, weil es keinerlei Gegenleistung des Vereins für die Novomatic gegeben hätte.

Die Frage, die ich habe, ist einfach: Ist das seine Unterschrift? Der Akt ist vom 17. August 2020 und wir schauen uns da unter anderem die Einflussnahme auf Ermittlungen der Justizbehörden an. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin erkläre ich diese Frage für nicht zulässig. Nächste Frage, bitte. (Abg. Stögmüller – die Hand hebend –: Entschuldigung, aber Novomatic - -!) – Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Also das Alois-Mock-Institut und dieser Kostenersatz sind sehr wohl relevant. Wir hatten immerhin auch den Untersuchungsausschuss zu Ibiza, „Novomatic zahlt alle“. (Abg. Hanger hebt die Hand.) Es handelt es sich hier um die Fortsetzung. Ich möchte schon erinnern, dass die Novomatic und deren Einfluss auf die Politik ein sehr relevanter Punkt ist, wie auch das Alois-Mock-Institut.

Frau Verfahrensanwältin, ich würde sehr schnell revidieren, weil die Novomatic und deren Zahlungen sehr wohl einen Einfluss auf die Gesetzgebung gehabt haben. Ich möchte Sie nur an verschiedene Gesetzesvorhaben der Novomatic erinnern. Das Alois-Mock-Institut und die mit ihm verbundenen ÖVP-Personen sind sehr wohl relevant für diesen Untersuchungsgegenstand. (Abg. Krainer hebt die Hand.) Frau Verfahrensrichterin, ich möchte schon wissen, wie Sie da keinen Zusammenhang sehen können.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde, wir hatten das Alois-Mock-Institut schon lange nicht mehr; das haben wir eh erst seit zwei Jahren auf der Agenda. Ich darf daran erinnern, dass sämtliche Ermittlungsverfahren in dem Zusammenhang eingestellt worden sind.

Wir thematisieren ein Vertragsverhältnis der Novomatic mit dem Alois-Mock-Institut. Herr Kollege Krainer argumentiert interessanterweise Beweisthema 3 – Einflussnahme auf Ermittlungshandlungen. Ich finde das schon bemerkenswert, wie man durch eine Kooperationsvereinbarung des Alois-Mock-Institutes mit der Novomatic – das ist ja schon gefühlt hundertmal diskutiert worden – auf Ermittlungshandlungen Einfluss nehmen kann. Das ist absolut nicht nachvollziehbar und natürlich ist die Entscheidung, diese Frage nicht zuzulassen, richtig.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf darüber hinaus darauf hinweisen, dass es, wie Sie auf Seite 24 sehen, hier um eine Zahlung von 20 000 Euro von der Novomatic an das Alois-Mock-Institut geht. Das wurde von der Staatsanwaltschaft als Spende eingestuft, weil es ohne jede Gegenleistung des Vereins erfolgt ist. Das Alois-Mock-Institut ist explizit im Projekt Ballhausplatz genannt und auch im Untersuchungsgegenstand – laut Seite 21 ist das Alois-Mock-Institut auch ausdrücklich Teil des Untersuchungsgegenstandes. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Noch einmal: Es geht um eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Alois-Mock-Institut und der Firma Novomatic. Ob das jetzt ein Sponsoring mit Gegenleistung war, ob das eine Spende an das Alois-Mock-Institut war, ist ja sachlich überhaupt nicht relevant für dieses Thema.

Ich bleibe dabei: Es ist weit und breit nicht erkennbar, das unter das Beweisthema 3 zu subsumieren, da einen Zugangspunkt zu finden, wie man quasi mit einer Kooperationsvereinbarung, die geschlossen worden ist, sei es ein Sponsoring, sei es eine Spende, hier auf Ermittlungshandlungen Einfluss nehmen soll. Man kann wieder irgendwelche Brücken über irgendwelche Umwegkonstruktionen bauen – wie wir es schon den ganzen späten Nachmittag und Abend erleben –, aber in diesem Fall ist weit und breit kein Zusammenhang mit dem Beweisthema 3 erkennbar.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: In dem Fall muss ich mich dem anschließen. Der Auskunftsperson Bundesminister Karner ist eine ähnliche Frage gestellt worden und auch die wurde für nicht zulässig erklärt.

Ob die Novomatic - - Ich habe auch nicht gesehen, dass aus dem Ibizaverfahren irgendetwas, was mit der Novomatic zu tun hat, bisher in den Fragestellungen dieses Untersuchungsausschusses fortgesetzt wurde. Es mag ein Ermittlungsverfahren 2020 geben, aber all diese Dinge, die vorgelegt werden, spielen sich 2013, 2014 ab und eine Einflussnahme auf dieses Ermittlungsverfahren ist weit und breit nicht ersichtlich oder auch nicht behauptet worden oder auch nicht ableitbar aus irgendetwas. Daher bin ich einfach der Meinung, die Finanzierung des Alois-Mock-Institutes ist nicht Untersuchungsthema und der Zeitraum ist nicht abgedeckt. Ich bin der Meinung, das gehört nicht hierher. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Deswegen habe ich auch ergänzend ausdrücklich auf das Projekt Ballhausplatz verwiesen, wo das Alois-Mock-Institut explizit Erwähnung findet. Wenn hier natürlich Spenden eingesammelt werden und - - – das als Spende zu werten habe ja nicht ich gemacht, sondern das hat ja die Staatsanwaltschaft als Spende bewertet, das ist in diesem Bericht nachzulesen, weil sie keinerlei Gegenleistung in Erfahrung bringen konnte.

Die Frage ist natürlich, ob dieses Geld dann in Vorbereitung für die Durchführung des Projekts Ballhausplatz verwendet wurde, aber dazu muss erst einmal geklärt werden, ob die Auskunftsperson dieser Bernhard Ebner, der hier unterschrieben hat, ist, oder nicht. Wenn das eine Namensgleichheit ist und er überhaupt nie Obmann des Alois-Mock-Institutes war und nicht die 20 000 Euro-Rechnung im Untersuchungszeitraum, nämlich ab 2014, im Rahmen des Projekts Ballhausplatz, unterschrieben hat, erübrigen sich ja die weiteren Fragen zu diesem Strang. Wenn er es aber ist, dann darf ich die Folgefragen natürlich schon stellen – aber zuerst muss ich einmal wissen, ob er es ist. (Die Abgeordneten Hanger und Scharzenberger heben die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf einmal grundsätzlich festhalten, dass wir heute schon mehrmals Geschäftsbehandlungsdebatten hatten. Wenn der Verfahrensrichter – in unserem Fall die Frau Verfahrensrichterin – eine Einschätzung vorgenommen hat, dann haben wir uns daran gehalten. Die Frau Verfahrensrichterin hat ihren Standpunkt jetzt zweimal wiederholt. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass Herr Kollege Krainer mit diesen Festlegungen ganz einfach nichts anfangen kann.

Ich halte noch einmal fest, dass hier kein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand erkennbar ist. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Ich halte noch einmal fest, dass es sich hier um eine privatwirtschaftliche Vereinbarung der Novomatic mit dem Alois-Mock-Institut handelt.

Ob das jetzt – noch einmal, Herr Kollege Krainer – eine Spende oder ein Sponsoring ist, ist für die Sache nicht relevant. Ich halte noch einmal fest, dass sämtliche Ermittlungsverfahren gegen das Alois-Mock-Institut eingestellt worden sind. (Abg. Krainer hebt die Hand.) Ich darf daran erinnern, dass diese Anzeigen – du behauptest dann immer, es sind anonyme Anzeigen – gerade von dir kommen. Das ist eine ganz schlechte politische Kultur, das ist ein ganz schlechter politischer Stil. Und gerade diese Ermittlungsverfahren haben sich alle in Luft aufgelöst.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wie der Schelm denkt, so ist er. Ich bin nicht so, wie Kollege Hanger – mag sein, dass er gerne anonyme Anzeigen macht –, nein, ich mache Anzeigen in meinem Namen. (Abg. Hanger: Auch!)

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gut, ich würde sagen, wir versuchen wieder in die Befragung der Auskunftsperson einzusteigen. Ich bleibe nach Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin bei meiner Entscheidung, dass diese Frage unzulässig ist.

Für die nächste Frage sind noch 12 Sekunden Fragezeit übrig. Sie können die Fragezeit aber auch in die nächste Runde mitnehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage 14: Kennen Sie Herrn Sollböck? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich bitte, die Zulässigkeit der Frage zu - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Auskunftsperson ist mir schon zuvorgekommen. Es ist wieder dasselbe Spiel, Frau Verfahrensrichterin. Ich habe gewartet, ob Sie sich vielleicht zu Wort melden. Ich darf Sie sehr höflich auffordern, wieder Ihren Standpunkt darzulegen, damit wir in dieser Sache endlich weiterkommen. – Danke schön. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich habe mich deswegen nicht gemeldet, weil ich gehofft habe, dass der Auskunftsperson auffällt, dass es exakt dasselbe Bild wie vorhin ist – jemand, der Teamleader bei Media Contacta ist –, und die Frage daher genauso zulässig oder nicht zulässig ist. Ich erachte sie für genauso nicht zulässig wie jene betreffend Frau Hobiger.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte um entsprechende Beantwortung.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ja, ich kenne Herrn Sollböck.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat Herr Sollböck für die ÖVP im Nationalratswahlkampf 2017 beziehungsweise im Landtagswahlkampf 2018 Leistungen in seiner Rolle als Angestellter der Media Contacta GmbH erbracht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Für die Nationalratswahl 2017 weiß ich es nicht, aber für die Landtagswahl 2018 meiner Erinnerung nach ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bevor wir zum zweiten Fragesteller kommen, machen wir eine Pause. Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 18.56 Uhr bis 19.06 Uhr.)

*****

 

19.06

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und erteile Herrn Abgeordneten Zanger das Wort. – Bitte schön.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Ebner, jetzt ein ganz anderer Themenkomplex: Ist Ihnen Herr Michael Kloibmüller bekannt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Bitte stellen Sie die Verbindung zum Untersuchungsgegenstand her! Ist (in Richtung Verfahrensrichter-Stellvertreterin) die Frage zulässig? (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Ich glaube, dass das schon sehr eindeutig Untersuchungsgegenstand ist. – Frau Verfahrensrichterin, bitte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wer Medien liest, glaube ich, weiß, dass es selbsterklärend ist. Ist es okay, dass es selbsterklärend ist? (Die Auskunftsperson nickt.) Oder möchten Sie es noch näher ausgeführt haben?

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Dann ist die Antwort: ja.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Danke – denn sonst hätte ich Ihnen erklärt, dass er ja langjähriger Kabinettschef im Innenministerium unter Mikl-Leitner und Sobotka war. Wie Sie wissen, sind da viele Chats bekannt geworden, die sehr große Aufschlüsse über die ÖVP-Schlagseite im Innenministerium et cetera gebracht haben. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Ich möchte ein Dokument vorlegen: 158307.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Da wir noch auf die Einspielung des Dokuments warten: Bitte, Herr Abgeordneter.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn wir schon dabei sind, den Untersuchungsgegenstand richtig einzuordnen, dann müssen wir auch den Untersuchungszeitraum einordnen: Ich darf daran erinnern, diese beiden Minister, die Sie genannt haben, nämlich Mikl-Leitner und Sobotka, sind außerhalb des Untersuchungszeitraumes. Und jetzt über die Kloibmüller-Chats irgendwie wieder mit Vorbereitungshandlung Ballhausplatz zu argumentieren: na ja. Nur, dass wir präzise bleiben, um das hätte ich gebeten.

*****

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Ja, das war genauso überflüssig wie eigentlich sonst jede Meldung von dir.

Seite 20, bitte sehr. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Gleich ganz oben, „Fall 24: D. F.[1]: Wenn Sie sich das anschauen. Sie kennen diesen Chat vermutlich oder wissen, um was es da geht. Da geht es auch um eine Personalintervention. Welche Wahrnehmungen haben Sie zu diesem Chatverkehr?

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich stelle die Frage der Zulässigkeit, weil es laut diesem Protokoll außerhalb des Untersuchungszeitraumes ist (aus den Unterlagen vorlesend), es ist 2016, 9. November 2016. Bitte um die Frage der Zulässigkeit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Die Chats in Zusammenhang mit Herrn Kloibmüller waren schon unzählige Male Thema hier im Untersuchungsausschuss. Ich kann es Ihnen auch insofern erklären, und jetzt im Nachhinein auch noch einmal durch eine Aussage von Herrn Schmid bei der WKStA bestätigt – keine Postenvergabe ohne Zustimmung von Herrn Kurz –, kann man das in das Projekt Ballhausplatz - - (Zwischenruf des die Hand hebenden Abg. Hanger.) – Ja, das habe ich jetzt schon mehrfach gesagt, Herr Abgeordneter, und ich sage es jetzt nicht noch einmal. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Wir haben es besprochen. Wenn es nicht Projekt Ballhausplatz wäre, hätten wir die Kloibmüller-Chats vom ersten Tag an hier gar nicht als Thema zulassen dürfen, weil sie zeitlich außerhalb sind; nur deswegen haben wir sie von Anfang an, seit der Untersuchungsausschuss läuft, zugelassen. (Abg. Hanger hebt erneut die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, Frau Verfahrensrichter, Sie müssen sich aber meine Argumente bitte anhören und dann auch werten!

Ich bringe folgendes sachliche Argument vor: Chat ist nicht gleich Chat. Wenn Sie jetzt quasi auch in Ihrer Anmerkung relevieren, dass quasi Schmid und Kurz und so weiter - -, darf ich noch einmal festhalten: Der vorgelegte Chat ist aus dem Jahr 2016, da war auch der Bundeskanzler außer Dienst noch in einer ganz anderen Funktion tätig, da hat er ja gar nicht die Möglichkeit gehabt, irgendwie Einfluss auf diese Dinge zu nehmen. Ich bitte also wirklich darum, nicht irgendwie pauschal zu sagen, die Kloibmüller-Chats sind untersuchungsgegenständlich, sondern wir müssen jeden Chat einzeln bewerten. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Ich bleibe bei meiner Feststellung, die auch die Auskunftsperson schon gemacht hat, dass der vorliegende Chat außerhalb des Untersuchungszeitraumes ist und sich aus meiner Sicht nicht unter dem Begriff Vorbereitungshandlung subsummieren lässt. Ich bleibe also bei meiner Meinung, werde aber natürlich Ihre Ausführungen akzeptieren. Ich bin aber überzeugt, dass ich sehr schlüssig argumentiert habe.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stögmüller, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Noch ergänzend: Das ist natürlich unter Beweisthema 3, Vorbereitungshandlung. Es ging bei der Zulassung der Chats darum, dass unter dem Begriff Rot-Weiß-Rot die Umfärbung in den Kabinetten entsprechend vorbereitet wurde, nämlich dass das BMI mit ÖVP-nahen Personen umgefärbt wurde. Es geht darum, dass man auch im BMI unter Herrn Kloibmüller maßgeblich Personal eingesetzt hat, das der ÖVP nahesteht. Um das ging es da auch, bei der Zulassung dieser Chats.

Das war auch entsprechend im Programm des Projekts Ballhausplatz ersichtlich, und deswegen ist natürlich diese Frage – jede Frage wird natürlich nach der Verfahrensordnung hinsichtlich Zulässigkeit überprüft, das ist ja logisch – ganz klar.

Es geht um D. F., und dementsprechend muss man die Frage natürlich auch zulassen, weil es um dieses Rot-Weiß-Rot geht und mögliche Ermittlungsbeeinflussung – ich erinnere nur an Andreas Holzer, Csefan und Co. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger: Beweisthema 3 ...?!)

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin ersuche ich um Beantwortung der Frage.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Beweisthema 3: Das war mir jetzt ehrlich gesagt auch nicht ganz klar. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) –Nein, es geht einfach darum, dass das von vornherein mit 2016 eigentlich außerhalb des klassischen Untersuchungszeitraums war, das Projekt Ballhausplatz aber bis 2014 zurückreicht. Wir haben uns halt dazu entschlossen und entschieden – ich glaube, das ist nachvollziehbar –, dass Postenbesetzungen in eine bestimmte politische Richtung ein System, das etabliert ist oder werden soll, unterstützen oder unterstützen können. Insofern ist das auch eine schlüssige Argumentation, Herr Abgeordneter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte um Beantwortung.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich kann mich an diesen besagten Chat, der da drinnen steht (auf die Unterlagen verweisend), jetzt – das ist 2016 gewesen – wirklich nicht mehr im Detail erinnern. Wenn ich das heute aber so lese: Es dürfte sich um ein Bürgeranliegen handeln, das ich in diesem Fall auch so weitergegeben habe. Mehr weiß ich dazu jetzt auch nicht mehr.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Handelt es sich bei Herrn D. F. um ein ÖVP-Mitglied, wissen Sie das? Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also in diesem konkreten Fall weiß ich das nicht. Ich kann Ihnen aber versichern: Wenn es um Bürgeranliegen geht, frage ich keinen nach seiner Parteizugehörigkeit, sondern mir geht es um die Menschen.

Sie können sich vorstellen, ich bin ganz viel in Niederösterreich unterwegs, und da kriegt man immer wieder auch Bürgeranliegen herangetragen, die ich dann natürlich auch weitergebe. Das wird Ihnen genauso gehen. Das ist meiner Meinung nach der Job eines Politikers, sich auch auf der Seite der Bürger zu bewegen, Anliegen auch weiterzugeben. Das habe ich getan und scheinbar auch in diesem konkreten Fall so getan.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Haben Sie Kenntnis darüber, ob diese Ihre Intervention im konkreten Fall erfolgreich war, also ob Herr D. F.wirklich nach Ybbs versetzt wurde? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also das weiß ich nicht, dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Danke.

Dann gehen wir auf Seite 4 dieses Dokuments, bitte. In diesem konkreten Fall sind Sie nicht direkt Beteiligter. Ich stelle meine Frage gleich vorab, nämlich ob Sie Wahrnehmungen zu diesem Wunsch haben – da geht es immerhin um den Wunsch des Finanzministers Schelling, er interveniert um die Versetzung eines Polizisten nach Sankt Pölten. Haben Sie Wahrnehmungen dazu? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich habe mir jetzt diesen Chat im Detail durchgelesen: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Gut, danke.

Dann schauen wir bitte auf die Seite 15. Ein weiterer niederösterreichischer ÖVP-Landtagsabgeordneter, Herr Riedl, hat ebenfalls bezüglich einer Versetzung bei der Polizei interveniert. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Dazu habe ich auch keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Gehen wir auf die nächste Seite, Seite 16. Dasselbe Spiel: Wirtschaftskammervizepräsidentin Schultz hat sich ebenfalls mit einem Anliegen bezüglich der Polizeifachhochschule Wiener Neustadt über Frau Mikl-Leitner an den Kabinettschef gewandt. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Nein, auch dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Haben Sie dazu Wahrnehmungen, dass es im Land Niederösterreich bei der ÖVP ebenfalls Interventionslisten gegeben hat, wie sie ja Herr Sobotka dann als Innenminister im Innenministerium geführt hat? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Frage war ganz eindeutig nach der ÖVP Niederösterreich. Wir wissen, dass Parteien nicht untersuchungsgegenständlich sind. Ich würde um entsprechende Präzisierung ersuchen – ich baue Herrn Zanger ja sogar eine Brücke.

*****

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Du bist ja lieb! (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Haben Sie in Ihrer Funktion als Landesgeschäftsführer solche Interventionslisten geführt, gesehen? Haben Sie Kenntnis darüber, Wahrnehmungen dazu?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, darf ich um Ihre Einschätzung dazu ersuchen? Nachdem ich zuvor um keine Einschätzung zur Geschäftsordnungswortmeldung ersucht habe, bitte ich jetzt darum.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, Sie fragen wieder nach einer Landesparteifunktion, die eine bestimmte Gepflogenheit gehabt hat, und das ist nicht Untersuchungsgegenstand. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um es vielleicht abzukürzen: Auch Mitglieder der Landesregierung können nicht untersuchungsgegenständlich sein, weil wir da nicht in der Vollziehung des Bundes sind.

Das war jetzt wieder eine präventive Wortmeldung, um vielleicht das eine oder andere abzukürzen.

*****

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Ja, danke, lieber Kollege Hanger. Du kannst eh abkürzen, was du willst. Mir wäre es auch recht, wenn du ab und zu deine Geschäftsordnungsdebatten auch gut kürzen würdest – aber lassen wir das jetzt. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich lege noch ein Dokument vor: 729903. Da geht es um eine „Chatnachricht von Dr. SCHELLING betreffend die Finanzpolizei St. Pölten“, und zwar schreibt er:

„In der Finanzpolizei Sankt Pölten ist eine Stelle vakant, wird aber scheinbar nicht nachbesetzt

Lass uns morgen das checken

NR Hans Höfinger hat das heute abgesprochen“.

Haben Sie - - Entschuldigung, haben Sie das schon gesehen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nein, wir haben noch nichts am Schirm.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Entschuldigung, ich war jetzt zu schnell. Verzeihung! Seite 289.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da das Dokument offensichtlich 289 Seiten oder mehr hat, wird es möglicherweise etwas dauern, bis es auf den Bildschirmen heruntergeladen ist.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Also ich habe es jetzt da. Ich weiß nicht, wie ist es bei Ihnen? (Abg. Stögmüller: Bei mir ist es auch da!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Negativ.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Dann warten wir ab, bis es positiv ist. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Seite 289, etwas weiter unten, bitte, da sehen Sie einen Chatverlauf von Dr. Schelling betreffend Finanzpolizei Sankt Pölten – es ist eh fett geschrieben. Es ist ein Auszug aus der Einvernahme von Herrn Thomas Schmid. Ich zitiere daraus:

„In der Finanzpolizei Sankt Pölten ist eine Stelle vakant, wird aber scheinbar nicht nachbesetzt

Lass uns morgen das checken

NR Hans Höfinger hat das heute abgesprochen“.

Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Sachverhalt? Waren Sie möglicherweise in diese Geschichte involviert? Höfinger ist ja Ihr Parteikollege aus Niederösterreich. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Hatten Sie jemals persönlich Kontakt zu Thomas Schmid, in welcher Form auch immer? (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwältin. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also daran kann ich mich wirklich nicht erinnern.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Gut, dann möchte ich abschließend noch festhalten: Es gab jetzt einige Beispiele von Interventionen aus dem Land Niederösterreich. Sie als Landesgeschäftsführer haben offensichtlich über gar nichts Bescheid gewusst. Das ist schon spannend für eine derartige Position, wie Sie sie bekleiden. Es ist aber ohnehin so, dass sich die Auskunftspersonen der ÖVP kaum an etwas erinnern können, keine Wahrnehmungen haben, aber sich stundenlang mit ihren Rechtsanwälten beraten, um draufzukommen, dass sie keine Wahrnehmungen haben. Das möchte ich jetzt einmal auch festgehalten haben, rein fürs Protokoll.

Im Sinne der Fairness gegenüber den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen gebe ich weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stögmüller. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Restbefragungsdauer ist 1:22 Stunden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Eh noch so lang – okay! Ich lege nun die Vorlage 23 vor, das betrifft das Projekt Ballhausplatz. Da gehen Sie bitte auf Seite 3. Dort sehen Sie ganz unten, unter „Aufgabenverteilung“ – das ist auch für die Frau Verfahrensrichterin –: „Nahestehende Organisationen (Alois Mock Institut [...]“ sehen Sie dort. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Gut, dann frage ich jetzt dazu. Sie sehen „StSt“ dort stehen, das ist Stefan Steiner. Sie waren im Vorstand vom Alois-Mock-Institut. Haben Sie mit Stefan Steiner Kontakt bezüglich des Alois-Mock-Instituts gehabt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Eigentlich möchte ich nur sagen, dass ich das nicht am Bildschirm habe. Vielleicht kann das irgendein Techniker lösen. Mein Bildschirm ist dunkelgrau.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich bitte um technische Unterstützung der Frau Abgeordneten.

*****

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich würde gerne die Zulässigkeit dieser Frage prüfen lassen – was das mit mir zu tun hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Was das mit Ihnen zu tun hat?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich kann Sie gerne fragen: Waren Sie zwischen 2015 und 2019 nicht im Vorstand des Alois-Mock-Instituts? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich war – und das werden Sie ja vielleicht wissen – bis zum Oktober 2015 Obmann des Alois-Mock-Instituts. Danach bin ich aus dem Alois-Mock-Institut ausgeschieden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie waren danach aber Vorstandsmitglied im Alois-Mock-Institut – bis 2019? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich kann mich sehr gut an meine Obmannschaft erinnern, die ist bis Oktober 2015 gegangen. Ob ich dann noch im Vorstand war, daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das widerspräche aber den Meldungen aus dem Vereinsregister. Da sind Sie von 14.12.2017 bis 13.12.2019 noch als Mitglied des Vorstandes bestellt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich habe ja geantwortet, ich kann mich nicht mehr daran erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen Vorlage 8 vor. Ich hätte es nicht vorgelegt, aber wenn Sie eine Erinnerungsstütze brauchen, ob Sie dort im Vorstand waren oder nicht, sehr gerne. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da gehen Sie auf Seite 2, vierte Zeile: „EBNER Bernhard“ – das wären Sie –, vom 14.12.2017 bis 2019. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Haben Sie jetzt wieder Wahrnehmungen, dass Sie weiterhin auch im Vorstand des Alois-Mock-Instituts waren?

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also wenn es da steht, wird es schon so gewesen sein, aber wie gesagt, als Obmann kann ich mich noch sehr gut daran erinnern, denn da habe ich natürlich auch federführend für dieses Institut mitgearbeitet. Danach war ich scheinbar weiteres Vorstandsmitglied, an das kann ich mich leider nicht mehr so erinnern, aber wenn es da steht, wird es so gewesen sein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie waren sogar geschäftsführender Obmann, nicht nur normaler Obmann, sondern geschäftsführender Obmann.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Bis 2015, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Korrekt, und danach Vorstand laut Vereinsregister. Nichtsdestotrotz: Haben Sie jemals Gespräche mit Stefan Steiner über das Alois-Mock-Institut geführt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also an solche Gespräche kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Axel Melchior mit Ihnen Gespräche über das Alois-Mock-Institut geführt?

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also auch daran kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Können Sie sich nicht erinnern, mhm. Wir spielen ein Video ein, das Sobotka-Video.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich möchte dazu festhalten, wir hatten das schon einmal, dass wir ein Video eingespielt haben, und damals war die Frage, ob das auf die Redezeit gerechnet wird oder nicht. Wir sind damals übereingekommen, dass das nicht der Fall ist, unpräjudiziell für weitere Fälle, und weil es relativ kurz war. Ich glaube, auch dieses Video ist relativ kurz. Wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind, bitte das Video abzuspielen! (Es wird ein Ausschnitt eines Interviews von Wolfgang Fellner mit Wolfgang Sobotka in „Fellner! Live“ gezeigt.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, um das Leiten des Ausschusses werden wir uns jetzt nicht kümmern, aber mich interessiert das Geschäft und das Gegengeschäft und die Novomatic – die Novomatic hat einen Pool und da gibt’s dort a wengerl a Geld und dort a wengerl a Geld.

Jetzt ist meine Frage: Haben Sie dazu Wahrnehmungen, ob es für ein Geschäft ein Gegengeschäft gibt? Es gibt ja auch beim Alois-Mock-Institut den sogenannten Mock-„Report“. Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Mock-„Report“? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt müssen wir das schon einmal richtig einordnen, denn da werden ja wieder Kraut und Rüben durcheinandergeschmissen. Im Interview einleitend war von Inseraten und Gegengeschäften die Rede. Natürlich gibt es bei jedem Inserat ein Gegengeschäft, es muss ja auch einen Werbewert haben, denn sonst wäre es ja kein Inserat! Das ist übrigens im Sinn einer Betriebsausgabe wichtig und das ist die Grundlage eines Sponsorings. Das ist das Normalste auf der Welt.

So, das war jetzt der eine Sachverhalt, der in dem Interview besprochen worden ist. Da geht es um die Frage, ob die Firma Novomatic Sponsorings macht oder Spenden für soziale Zwecke, für Kulturzwecke, für karitative Zwecke gibt. Jetzt aber irgendwie wieder in den Raum zu stellen, was ja quasi jetzt durch die Wortmeldung gesagt worden ist, ein Gegengeschäft durch ein Inserat – natürlich braucht ein Inserat ein Gegengeschäft, weil es um einen Werbewert geht, denn sonst wäre es ja kein Inserat. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin. – Abg. Stögmüller: Kann ich meine Frage damit formulieren oder dauert das jetzt?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Moment, die Beratung mit der Verfahrensrichterin läuft noch. (Abg. Tomaselli: Die Frage ist gestellt: ob er Wahrnehmungen zum Mock-„Report“ hat! – Abg. Matznetter: Er hat ja noch gar keine Frage gestellt! – Abg. Tomaselli: Doch, hat er! Ob er Wahrnehmungen zum Mock-„Report“ hat! Kann er jetzt ja beantworten! – Abg. Matznetter: ... das Land Niederösterreich Berater ist!)

Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ob die Novomatic dem Alois-Mock-Institut etwas bezahlt und das sponsert oder nicht, hat meiner Meinung nach nichts mit der Bundesvollziehung zu tun. So ist es übrigens auch – ich sage es noch einmal – bei Bundesminister Karner schon gesehen worden und deswegen als nicht zulässig erachtet worden. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Können Sie das entsprechend ergänzen? Herr Abgeordneter Stögmüller, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Eigentlich wäre meine Frage gewesen, ob er Wahrnehmungen zum Mock-Institut hat. Ich kann hier aber gerne ergänzen: „Novomatic zahlt alle“ ist eine der Grundaussagen, und wir wissen, dass sie dementsprechend Einfluss auf die Gesetzgebung genommen hat. Das haben wir mit Krenn und so weiter schon im Ibiza-Untersuchungsausschuss sehr gut ausgearbeitet.

Es wäre jetzt gar nicht um diese Frage gegangen, sondern es geht um das Alois-Mock-Institut. Mein Punkt ist dabei: Beim Alois-Mock-Institut hat man eine Auflage von 2 500 Stück. Es geht darum – und wir sehen das in allen Bundesländern, etwa wenn Sie nach Vorarlberg schauen, meine Kollegin kann Ihnen das gerne auch noch einmal erläutern, viel besser als ich das jemals könnte –, dass es bestimmte Verlage und Zeitungen und Auflagen gibt, wie zum Beispiel beim Alois-Mock-Institut, und dass dort Inserate geschaltet werden, nämlich gesucht wird, geschaut wird, welche Firmen - - Und wenn Sie das vom Alois-Mock-Institut anschauen – ich kann Ihnen gerne einen vorlegen lassen –, sich anschauen, welche Inserate da geschaltet werden, dann sieht man, dass es eine sehr enge Verbindung zwischen der Politik und der Inseratenkultur in diesem Bundesland gibt.

Und genau das ist der Punkt: Man schaltet quasi - - In Vorarlberg sind das laufende Ermittlungen; in Niederösterreich oder wahrscheinlich in vielen Bundesländern – in Oberösterreich könnte ich Ihnen das „Volksblatt“ nennen; es gibt einige Zeitungen mit entsprechender Parteinähe – werden quasi mit Druck Inserate geschaltet, und da wird entsprechend ein Geschäft gemacht.

Und jetzt ist natürlich die Frage, welche Wahrnehmung das Vorstandsmitglied Ebner da zum Alois-Mock-Institut, insbesondere zum Mock-„Report“ hat. Das Gegengeschäft ist immer: Man sammelt; und das sehen Sie ja im Projekt Ballhausplatz – das haben Sie vorhin gesehen, vierte Seite unten, dritter Absatz: Stefan Steiner zuständig –, dass die parteifreundlichen Vereine wie das als Erstes angeführte Alois-Mock-Institut ebenso an diesem Ballhausplatzprojekt, am Vorankommen von Sebastian Kurz, mitarbeiten sollen.

Das heißt, man sucht sich parteinahe Vereine wie das Alois-Mock-Institut aus, damit das Vorantreiben von Sebastian Kurz geschieht. – Also wo fehlt jetzt bitte der Zusammenhang mit der Bundesverwaltung und mit der Bundesvollziehung, nämlich mit dem Kern dieses Untersuchungsausschusses, der ÖVP-Korruption und entsprechend der Untersuchung der ÖVP?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, nochmals Ihre Einschätzung, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es tut mir leid, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort Bundesvollziehung erwähnt, aber es gab kein einziges Beispiel einer Handlung der Bundesvollziehung. Sie haben gesagt: „Einfluss auf die Gesetzgebung“ – das interessiert uns schon einmal gar nicht. Sie haben gesagt: „Einfluss auf die Gesetzgebung genommen“. – Wir untersuchen nicht die Gesetzgebung; wir untersuchen, ob jemand auf Ebene der Vollziehung des Bundes in der Vollziehung etwas zugunsten der ÖVP gemacht hat.

Auch das, was Sie vorhin - - Wenn Sie es jetzt noch einmal sagen - - Das Projekt Ballhausplatz per se ist eine Parteistrategie, die auch nicht Untersuchungsgegenstand sein kann, wenn nicht wie zum Beispiel bei den Kloibmüller-Chats Herr Kloibmüller als Organ der Vollziehung zugunsten dieses Projekts etwas tut. Das Projekt Ballhausplatz per se ist Parteistrategie, das macht - - nur wenn jemand in der Bundesvollziehung etwas tut.

Das Alois-Mock-Institut ist ein privater Verein. Sie sagen, da werden Inserate geschaltet. Aber wenn das nicht Inserate sind, wo Sie mit irgendetwas belegen, dass das in der Vollziehung des Bundes bezahlt worden ist, dann kann es nicht Untersuchungsgegenstand sein. (Abg. Stögmüller: Ja, sie bekommen ... Aufträge! – Entschuldigung – die Hand hebend –, zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stögmüller, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann es Ihnen gerne zeigen: M.[2] GmbH, da gibt es ganz schön - -, die haben inseriert, und dafür bekommen sie halt bestimmte Aufträge in der Österreichischen Gesundheitskasse, um die Reinigung durchzuführen.

Wir sehen das ja ständig, das - - (Abg. Hanger: Das ist eine Unterstellung, ...!) Ich kann es gerne vorlegen, aber wir sind in einer Geschäftsordnungsdebatte. Da gibt es einige solche Firmen, und das ist ja nicht von irgendwoher gegriffen. Sie brauchen nur nach Vorarlberg zu schauen oder in andere Bundesländer - - (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.) Aber wenn Sie jetzt nicht einmal das Projekt Ballhausplatz noch im Untersuchungsgegenstand sehen, Frau Verfahrensrichterin, dann machen Sie sich in diesem Untersuchungsausschuss lächerlich. (Ruf: Ja, hallo, hallo, hallo! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, jetzt, Herr Abgeordneter - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, mäßigen Sie Ihre Wortmeldungen, bitte!

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich ersuche Sie jetzt höchstpersönlich, sich zu mäßigen, ehrlich! Sie können mit mir auf einer vernünftigen und objektiven - - Ich habe Ihnen gesagt, das Projekt Ballhausplatz kann nur Untersuchungsgegenstand sein, wenn es Vollziehungshandlungen des Bundes zur Folge hat, und nicht als Projekt an sich, und Sie haben mir nicht dargelegt, wo eine Vollziehungshandlung des Bundes im Zusammenhang mit dem Alois-Mock-Institut sein kann.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Wahrung der Sitzungsordnung meine Aufgabe ist, und ich rufe die Abgeordneten dazu auf, ihre Wortmeldungen wieder entsprechend zu mäßigen. Es waren einige, die geeignet waren, gerügt zu werden. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) Ich habe eine davon in einem Liveticker gelesen, die ich persönlich nicht gehört habe, die ich nur gelesen habe. Ich würde wirklich bitten, die Sprache der Würde des Hauses entsprechend anzupassen.

Die Frau Verfahrensrichterin hat dargelegt, dass ihrer Ansicht nach diese Frage in der gestellten Form nicht zulässig ist. Sofern nicht in einer folgenden Geschäftsordnungsmeldung ein ausreichender Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand hergestellt wird, würde ich der Auffassung der Frau Verfahrensrichterin folgen.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, dann möchte ich mich für diese Wortwahl entschuldigen und gebe weiter. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit gelangt Frau Abgeordnete Krisper zu Wort (Abg. Krisper: Keine Fragen!), die keine Fragen hat. – Frau Abgeordnete Scharzenberger.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich darf gleich an Ihr Eingangsstatement anknüpfen, Herr Ebner. Sie haben ja gesagt, Sie waren über die Ladung verwundert, dass Sie dem Ausschuss heute überhaupt Rede und Antwort stehen müssen.

Ich darf gleich mit einer Vorlage beginnen. Das ist die Vorlage Nummer 3, Seite 28, ich bitte, diese einzuspielen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Da handelt es sich um einen Auszug aus dem Kalender des Nationalratspräsidenten, 6. Juli 2020, der Termin um 17.30 Uhr. Da steht: „Gesprächsrunde mit NÖ NR-Abg.“ –Nationalratsabgeordneten – „u. BR-Abg.“ –und Bundesratsabgeordneten – „[...]Bernhard Ebner“, und so weiter. – Haben Sie an diesem Termin teilgenommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also im Detail, so genau, kann ich mich jetzt nicht mehr an diesen Termin erinnern, denn es ist zwei Jahre her, und ich glaube nicht, dass ein jeder von uns weiß, an welchem Tag in der Vergangenheit er welchen Termin gemacht hat. Aber es steht so da und daher gehe ich davon aus, dass ich bei diesem Termin auch dabei war.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich korrigiere: Es ist die Seite 42. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen. – Abg. Matznetter: Entschuldigung, aber wir haben auf Seite 28 ...!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? – Dann gebe es die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. (Abg. Matznetter: Die Seite, Herr Vorsitzender! Welche Seite?) – Auch wenn es nur ein technischer Hinweis ist, bitte ich, das Mikrofon zu verwenden, ich verstehe es nämlich nicht. (Abg. Matznetter: Die Seite 28 kennt diesen Termin am 6. Juli, aber jetzt hat die Kollegin gesagt: Seite 42.)

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Es steht auch auf Seite 42, es ist in dem Fall beides richtig: Es ist einmal der 6. Juli und einmal der 13. Oktober. Das ist in dem Fall nebensächlich, was meine Fragen betrifft. Ich hätte nur die Frage an Herrn Ebner, ob ihm solche Gesprächsformate bekannt sind und warum es solche Gespräche gibt.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ja, nachdem ich auch am 13. Oktober 2020 im Kalender vermerkt bin, gehe ich davon aus, dass ich auch bei diesem Termin dabei war, auch mit „LR“ –Landesrat – „Jochen Danninger“. Und ja, diese Gesprächsrunden gibt es bei uns in Niederösterreich regelmäßig, in Wahrheit einmal im Monat: dass wir uns mit den Mandataren des Bundes, sprich den Nationalräten und auch den Bundesräten, treffen, um gemeinsam Niederösterreichthemen zu diskutieren.

An diesem 13. Oktober war zum Beispiel unser Wirtschafts- und Tourismuslandesrat, Jochen Danninger, bei diesem Termin mit dabei, wo wir, so gehe ich davon aus, über Themen der Wirtschaft gesprochen haben, einfach auch die Einschätzung der Nationalräte, der Bundesräte zu gewissen Themen, die wir in Niederösterreich diskutieren, die wir in Niederösterreich behandeln, eingefordert haben, wo es um Niederösterreich geht, um auf der einen Seite Interessenvertretung zu machen, auf der anderen Seite aber auch die Themen auf Bundesebene und auf Landesebene abzustimmen und gemeinsam zu überlegen: Wie können wir, auch in der Kommunikation, mit diesen Themen dann auch vorgehen?

Das machen wir regelmäßig, immer wieder mit anderen Landesräten, um diese Verbindung auch ganz eng zu halten. Wie gesagt, in diesem Fall war es Jochen Danninger, ich habe nicht in Erinnerung, wer es vorher, im Juli, war, aber da wird sicher auch ein Landesrat dabei gewesen sein.

Das sind auch für mich als Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich ganz wichtige Termine, denn mit den Landtagsabgeordneten kommt man öfter in Kontakt als mit den Bundesmandataren, und daher ist es für uns wichtig, dieses Gremium auch aufrecht zu erhalten.

Und ja, Wolfgang Sobotka war da – davon gehe ich auch aus – dabei, obwohl er auch noch einen anderen Termin gehabt hat, wie ich da gerade sehe, aber nachdem er ja als Nationalratspräsident auch Nationalrat ist, ist er natürlich auch bei dieser Runde eingeladen. Da werden alle 16 Nationalräte, alle sieben Bundesräte aus Niederösterreich eingeladen, und somit ist er natürlich auch eingeladen. Ob er dann tatsächlich vor Ort gewesen ist, am 13. Oktober 2020, das entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, das habe ich nicht mehr genau drauf. Also das ist mir nicht mehr in Erinnerung, ob er tatsächlich vor Ort war, denn ich sehe da: Er hat um 17.30 Uhr schon wieder den nächsten Termin gehabt – kann sein, dass er bei diesem Termin dann nur ganz kurz oder gar nicht dabei war.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Es dient also dem Informationsaustausch, wenn ich das richtig verstanden habe, es ist also nichts Verwerfliches, solche Termine wahrzunehmen. Welche Rolle haben Sie bei diesen Terminen?

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich bin grundsätzlich der Einlader dieser Termine, also ich koordiniere diesen Termin auch. Wir versuchen immer auch – und das wird Ihnen nicht unbekannt sein – das Datum, diesen Termin im Zuge einer Plenarsitzungswoche zu koordinieren, weil dann die meisten Abgeordneten bereits in Wien sind.

Ich komme dann immer gerne nach Wien. Wir treffen uns – und das sieht man auch in diesem Kalender – im Palais Niederösterreich im Großen Klubsaal in der Herrengasse 13. Ich lade ein, und wir sind da immer so zwischen 15 und 20 Personen, die gemeinsam diskutieren, Informationen austauschen, Themen besprechen, aktuelle Situationen besprechen, Stimmungen besprechen – also für mich als Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich ein sehr, sehr wichtiger Termin, wie bereits angeführt. Und wir haben den immer, auch jetzt aktuell, immer wieder, und den werden wir auch in Zukunft haben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf vor der nächsten Frage darauf hinweisen, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll nämlich grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten. Nach 4 Stunden habe ich die Befragung jedenfalls zu beenden. – Bitte mit der Befragung fortzufahren.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Gut, also wenn ich es richtig verstanden habe, hat das auch diesen Zweck, dass Sie sich auch mit Nationalräten, also nicht nur auf Landesebene sozusagen, austauschen, sondern allgemeiner Informationsaustausch mit Nationalräten – okay, vielen Dank.

Ich komme zum Themenbereich der Förderungen und des NPO-Fonds. Haben Sie als Landesgeschäftsführer einer politischen Partei jemals um Bundesförderungen angesucht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Herr Vorsitzender, ist diese Frage zulässig? (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Der NPO-Fonds ist bei uns schon besprochen worden, weil das einfach auch ein Akt der Bundesvollziehung ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann bitte ich um entsprechende Beantwortung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich als Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich habe für die Volkspartei Niederösterreich beim NPO-Fonds nicht angesucht.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ein Thema, das in dem Ausschuss ja vielfach schon diskutiert wurde, waren Förderansuchen von gemeinnützigen Vereinen an den NPO-Fonds. Haben Sie als Geschäftsführer Teilorganisationen der Landespartei zu Förderansuchen entweder motiviert oder möglicherweise auch unterstützt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich als Landesgeschäftsführer der Volkspartei Niederösterreich habe keine Teilorganisationen in Niederösterreich motiviert, beim NPO-Fonds anzusuchen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Im Zuge der öffentlichen Debatte wurde über die Rückzahlung einer Förderung, nämlich von der Jungen Volkspartei Japons, medial berichtet. Ist Ihnen dieser Fall bekannt? War das ein Thema für Sie als Geschäftsführer der Landespartei? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also nachdem das ja medial diskutiert worden ist, kann ich da vielleicht auch ein bisschen zur Aufklärung beitragen, was das Thema betrifft.

Die JVP Japons ist eine Junge ÖVP, eine sehr engagierte Junge ÖVP, im Bezirk Horn im Waldviertel, die alljährlich ein Theater veranstaltet. Die machen das ehrenamtlich, studieren ein Theater ein, führen das Theater auf – sechs Veranstaltungen im Normalfall –, und im Zuge dessen sammeln sie durch den Eintritt Geld, und das spenden sie dann an karitative Zwecke.

Das haben sie in der Vergangenheit immer gemacht. Leider war es aufgrund von Corona – wissen wir – 2020, 2021 nicht möglich, dieses Theater aufzuführen. Dadurch haben sie klarerweise keine Einnahmen gehabt, die sie auch weitergeben könnten, und eine regionale Bank hat scheinbar dann die Junge ÖVP motiviert, beim NPO-Fonds anzusuchen, damit sie das fehlende Geld, den Verlust quasi, ausgleichen können, um das Geld dann trotzdem auch wieder weiterzugeben und zu spenden. Das war so der Hintergedanke dabei.

Daher haben sie angesucht – ja, das stimmt. Wir haben das dann auch gleich mitbekommen, sage ich dazu, und ich habe mich dann sofort dafür starkgemacht und eingesetzt, dass die Junge ÖVP Japons dieses Geld auch sofort wieder zurückzahlt. Das ist auch passiert, also das Geld ist sofort wieder zurückgezahlt worden. Sie haben es nicht gewusst, in dem Fall, sie wollten was Gutes tun, sie wollten den Betrag ja auch spenden, wieder spenden. Ist leider nicht passiert.

Auf der einen Seite schade für die, die das Geld für die karitativen Zwecke gekriegt hätten. Auf der anderen Seite war für mich klar, dass Parteien nicht was vom NPO-Fonds kriegen. Daher habe ich auf sie eingewirkt, dass sie das auch sehr rasch wieder zurückzahlen. Ich glaube, das Geschäft ist alles wieder rückabgewickelt, es ist alles erledigt.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Wissen Sie, wie viel da zurückgezahlt wurde, also eine Summe? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich weiß nur, dass alles zurückgezahlt wurde. Der konkrete Betrag ist mir nicht mehr wissentlich.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Wissen Sie vielleicht, ob das dann intern aufgeklärt worden ist, warum diese Förderung dann überhaupt beantragt wurde? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich weiß nur, dass sie von der regionalen Hausbank motiviert wurden, anzusuchen, sie das dann auch gemacht haben, und ja, dann nach unserer Intervention, nachdem ich mit ihnen auch Gespräche geführt habe, ist dieser Betrag auch wieder rückerstattet worden. Mehr weiß ich dazu leider nicht.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay, also so, wie Sie mir das schildern, ist für mich da jetzt keine Betrugsabsicht erkennbar. Danke für die Auskunft zu diesem Themenbereich.

Ich würde trotzdem noch gerne zum Thema Ladung kommen. Wir haben im Zuge Ihrer Ladung ja den Aktenbestand des Untersuchungsausschusses – und das sind immerhin, glaube ich, 24 Millionen Seiten, wenn mich nicht alles täuscht – zu Ihrer Befragung geprüft, und wir haben natürlich einige Fragen gehört. Das ist für viele, die diesen Ausschuss mitverfolgen, wahrscheinlich auch ein Déjà-vu zu den Tiroler Auskunftspersonen. Sie haben es ja im Eingangsstatement schon gesagt: Es ist ja wahrscheinlich auch kein Zufall, dass vor der Landtagswahl in Niederösterreich jetzt Sie und auch die Frau Landeshauptfrau vor diesen Ausschuss geladen werden.

Ich möchte Ihnen noch eine Vorlage vorhalten, und zwar die Ordnungsnummer 1, eine APA-Meldung vom 20.7.2022, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück. – Abg. Matznetter: Entschuldigen Sie, Herr Vorsitzender, welche Seite?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Mir ist das auch nicht bekannt.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Es ist gelb markiert. Ich glaube, es gibt eh nur eine Seite.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt zwei Seiten, und es ist gelb markiert.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ja, Seite 1, das gelb Markierte bitte lesen.

Im Grunde geht es darum, dass die Tiroler Landeschefs von SPÖ und NEOS scharfe Kritik an der Ladung in der Tiroler Sache üben, und es geht auch darum, dass auch Frau Bures sagt, dass dieser Untersuchungsgegenstand nicht zu parteipolitischen Zwecken oder Wahlkampfzwecken missbraucht werden soll. (Abg. Matznetter: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Matznetter, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, was hat das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun? (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Erstens habe ich noch nicht einmal eine Frage gestellt – aber wir können gerne vorher schon eine Geschäftsordnungsdebatte führen –, und zweitens geht es schon um Aktenlieferung und auch um die Frage der Ladung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich ersuche, einmal die Frage zu stellen, um beurteilen zu können, ob sie zum Untersuchungsgegenstand passt und Deckung findet. – Bitte schön.

*****

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Wenn ich das richtig verstanden habe, dann obliegt es immer noch der Befragerin, wie sie ihre Redezeit verwendet. Es ist, glaube ich, auch nicht zwingend vorgesehen, eine Frage zu stellen. Die 2:30 Minuten, die als Redezeit verbleiben, darf ich sehr wohl auch für ein Statement nutzen. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Trotzdem auch eine Frage an Herrn Ebner: Wollen Sie vielleicht zu Ihrer Ladung im Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl noch irgendetwas sagen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn der Vorsitzende nicht ohne Anstupsen seines Amtes waltet, würde ich jetzt einmal den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand bestreiten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete, man braucht mich nicht anstupsen, man kann sich ruhig zur Geschäftsbehandlung melden. (Abg. Tomaselli: Man kann aber auch, ohne dass ein Abgeordneter etwas sagt!) – Gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? Dann würde ich ersuchen, das mit einem Handzeichen zu machen. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.) – Bitte, Frau Abgeordnete Tomaselli.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur noch einmal anregen: Der Vorsitzende braucht ja nicht jedes Mal eine Wortmeldung von einem Abgeordneten aus einer anderen Fraktion, man kann auch von sich aus sagen, dass eine Frage nicht zugelassen ist. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke für diesen Hinweis, Frau Abgeordnete.

Abgeordneter Hanger hat sich nochmals zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf darauf hinweisen, dass es der Auskunftsperson frei steht, auf eine Frage zu antworten, auch wenn diese nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt ist. Das ist ausschließlich eine Entscheidung der Auskunftsperson. Er muss nicht antworten. Wir hatten das heute ja schon sehr oft, weil wir eine Auskunftsperson haben, die nicht aus der Bundesvollziehung kommt, die Landesgeschäftsführer einer Parteiorganisation ist. Die Befragung ist genauso abgelaufen, wie wir es erwartet haben. Wir haben überhaupt gar keine Fragen, die mit dem Untersuchungsgegenstand etwas zu tun haben, aber natürlich kann die Auskunftsperson hier eine Einschätzung vornehmen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Natürlich hat Frau Abgeordnete Tomaselli Recht: Es hat nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun. Es ist aber auch die Übung: Wenn die Auskunftsperson dazu etwas sagen möchte, dann spricht nichts dagegen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? – Wenn das nicht der Fall ist, ersuche ich im Sinne der Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin um Beantwortung oder - - (Abg. Tomaselli: Sie müssen zuerst die Frage nicht zulassen! Ihre Aufgabe ist es, Fragen zuzulassen oder nicht!) – Frau Abgeordnete Tomaselli, ich brauche keine Belehrung über die Geschäftsbehandlung von Ihnen. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Frau Abgeordnete Scharzenberger ist zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Ich habe mich ganz klar artikuliert, und auch gesagt: Die Auskunftsperson kann, wenn sie möchte, natürlich freiwillig etwas dazu sagen. Frau Tomaselli, Sie brauchen nicht den Vorsitzenden zu belehren, wie er seine Vorsitzführung zu gestalten hat.

Möchte die Auskunftsperson freiwillig etwas dazu sagen oder nicht?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich schließe mich den Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin an. Bitte um Beantwortung oder um freiwillige Beantwortung der Frage. – Bitte schön. (Abg. Stögmüller: Die Frage ist also zugelassen?) Die Auskunftsperson ist am Wort. (Abg. Zanger: ... gleiche Theater, das die Junge ÖVP da aufgeführt hat! – Zwischenruf des Abg. Hanger. – Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Herr Abgeordneter Stögmüller hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Das heißt, Sie haben diese Frage jetzt zugelassen, ist das jetzt korrekt? Oder gibt es jetzt einfach nur die Aufforderung der Auskunftsperson, ein Statement abzugeben? Ist das bereits ohne Frage auch zulässig? Nur damit wir es für die Zukunft auch haben, weil ich glaube, es muss immer eine Frage folgen, dann bewerten Sie die Frage, ob sie zugelassen ist oder nicht. Wenn Sie die Frage zulassen, ob er quasi noch etwas für den Wahlkampf sagen möchte, dann ist das jetzt zugelassen – also Ballhausplatz nicht zugelassen, aber das sehr wohl zugelassen –, nur damit wir das für das Protokoll festhalten, Frau Verfahrensrichterin. (Abg. Weidinger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Um das klarzustellen: Ich habe mich den Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin angeschlossen, die ausgeführt hat, dass diese Frage nicht in den Untersuchungsgegenstand fällt, deshalb ist sie nicht zulässig (Abg. Matznetter: Können wir weitermachen mit der Befragung?); aber so, wie wir das den ganzen Tag über schon geübt haben und wie es auch mehrfach von den Abgeordneten urgiert wurde, kann diese Frage freiwillig beantwortet werden.

*****

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Und ich möchte diese Frage auch freiwillig beantworten. Ich habe in meinem Eingangsstatement einen Punkt angeführt, der mich schon irritiert hat, was meine Ladung für heute betrifft: Das ist die sehr nahe Verflechtung des Zeitpunkts der Ladung mit dem Beschluss der niederösterreichischen Landesregierung über den Wahltermin in Niederösterreich. Wir wissen, das war der 8. November. Das habe ich zuvor auch ausgeführt. Am 8. November ist dieser Wunsch der Ladung - - am 9. November dann auch rechtskräftig erfolgt, und im Zuge dessen war es dann für uns natürlich klar, dass wir auch heute hierherkommen.

Nur eines, das habe ich zuvor festgehalten, und das möchte ich an dieser Stelle noch einmal wiederholen, und in Wahrheit bestätigt sich das jetzt ja auch: Die Ladung folgt in Wahrheit nicht dem Untersuchungsgegenstand, sondern in Wahrheit folgt sie nur dem Wahlkalender in Österreich, denn auch dieses Beispiel, das wir aus Tirol gesehen haben, zeigt ja eines sehr deutlich: Zufälligerweise ist diese Ladung vor der Landtagswahl in Tirol erfolgt, und siehe da, in Tirol haben dann auf einmal sogar die SPÖ und auch die NEOS von sich gegeben, dass das irgendwie etwas seltsam ist, dass es da eine Ladung gibt. Und ja, in Niederösterreich gibt es jetzt diese Ladung auch, diese Ladung in diesen Untersuchungsausschuss, wo wir jetzt ja schon seit 3 Stunden über irgendwelche Themen debattieren, die in Wahrheit mit der Gesamtsituation nur wenig zu tun haben. Aber, und das möchte ich an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen, es ist dem Wahlkampf geschuldet, und das spürt man, wenn man da hereinkommt, das spürt man in der Gesamtsituation.

Ja, in Niederösterreich ist Wahlkampf. Wir werden genau in zwei Monaten in Niederösterreich eine Landtagswahl haben. Bei dieser Landtagswahl werden alle hier anwesenden Parteien natürlich auch wieder antreten, werden auch auf dem Stimmzettel stehen, und es wird jetzt versucht, die Situation des Bundes auch nach Niederösterreich hereinzutragen, auf eine Landtagswahl mit Bundesthemen einzuwirken.

Nur, ich kann Ihnen versichern: Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben das Spiel sehr gut durchschaut, die wissen sehr wohl, dass es hier nicht um Aufklärung geht, sondern dass es nur um Wahlkampf geht, dass es nur um Wahlkampfgetöse geht, dass es nur darum geht, die Bundesthemen und die Themen des Untersuchungsausschusses irgendwie mit aller Gewalt nach Niederösterreich hineinzuziehen, auch wenn es dazu keine Verbindung gibt. Das haben wir ja in den letzten 3 Stunden schon mehrfach diskutiert.

Wir sind vor einer Wahlbewegung in Niederösterreich. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wir haben da wirklich Herausforderungen, die jedes Bundesland hat, die es natürlich auch auf Bundesebene gibt. Wir kämpfen in Niederösterreich mit dem Thema Teuerung. Wir kämpfen in Niederösterreich mit den Folgen des Krieges in der Ukraine. Wir kämpfen in Niederösterreich natürlich auch mit all den Themen, die das Klima betreffen, wo wir jetzt zum Beispiel unseren Weg in die Energieunabhängigkeit sehr intensiv gestalten, wo wir Maßnahmen gegen die Teuerung gesetzt haben, wo wir in Niederösterreich jetzt auch Maßnahmen für eine bessere Kinderbetreuung setzen. All das haben wir in den letzten Wochen und Monaten auf den Weg gebracht. Und ja, es stimmt, dass diese Themen für uns intensiv sind, dass diese Themen für uns auch wichtig sind. (Abg. Matznetter: Herr Vorsitzender, können wir die Wahlkampfrede beenden und die Befragung weitermachen? Das ist ja unglaublich!)

Und ja, wir werden auch das heurige Jahr weiter nutzen, auch wenn wir durch solche Tage wie heute aus zeitlichen Gründen etwas daran behindert werden, dass wir unsere Arbeit für Niederösterreich im heurigen Jahr, im Jahr 2022, intensiv fortsetzen werden. Für uns wird es einen sehr kurzen, intensiven Wahlkampf geben. Das wird 2023 dann ein Monat sein. Bis dorthin werden wir die Arbeit für Niederösterreich, für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen.

Ich habe schon einige Themen ausgeführt. Es gibt vieles mehr, was wir natürlich in den nächsten Wochen und Monaten noch vorhaben, wo unsere Landeshauptfrau an der Spitze das Land in eine hoffentlich sehr gute Zukunft führen wird.

Daher bin ich wirklich auf der einen Seite irritiert davon, dass ich aufgrund des Wahlkalenders heute hier in den Untersuchungsausschuss geladen bin, und auf der anderen Seite freue ich mich aber auch schon wieder auf die nächsten Tage, weil ich die Arbeit für Niederösterreich fortsetzen kann.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Da stimmt Ihnen ja auch Doris Bures zu. Sie sagt, ein Untersuchungsausschuss eignet sich nicht zur Auseinandersetzung – irgendwer hat mir das Mikrofon weggenommen (Abg. Matznetter hebt die Hand) – landespolitischer Wahlen. Also insofern haben Sie da wahrscheinlich auch eine Meinung.

Herr Ebner, ich darf Ihnen noch etwas vorlegen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Matznetter hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet, bevor die nächste Frage formuliert wird.

*****

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte Sie ersuchen, Herr Vorsitzender, dieses unwürdige Schauspiel zu beenden, hier Wahlkampfreden nach Einladung einer ÖVP-Abgeordneten abzuhalten, indem irgendein Sermon, als wären wir hier der Speakers’ Corner im Hyde Park in London, abgehalten wird, um bewusst die Aufklärungsarbeit im ÖVP-Korruptionsausschuss zu verhindern. Das können wir feststellen. Ihre Aufgabe wäre es, das sofort abzustellen. (Abg. Hanger hebt die Hand.) Und wenn die Frau Kollegin weitermacht, ist die nächste Frage des nächsten Abgeordneten zuzulassen, weil sie selber gesagt hat, es gibt keine Fragen mehr, sie will nur noch Statements abgeben.

Wenn Sie eine Frage für nicht zulässig erklären und die Auskunftsperson dann noch eine Wahlrede hinten anhängt, ist es Ihre Aufgabe, die Auskunftsperson zu stoppen. Sie hat Auskunft zu geben, aber nicht hier Wahlreden zu halten. Wenn Sie sagen, es ist nicht zulässig, dann braucht sie auch gar nicht zu antworten, sie hat nichts zu antworten, weil es keine zulässige Frage gibt! Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt offensichtlich mehrere Themen zu besprechen, unter anderem auch, wie man mit Geschäftsordnungswortmeldungen umgeht, denn wir haben bei der ersten Fragerunde beim ersten Fragesteller, glaube ich, über zweieinhalb Stunden für 6 Minuten Fragezeit gebraucht. Auch da sollte man sich überlegen, wie man mit Geschäftsordnungsdebatten weiter umgeht.

Es war auch das bewusste Anliegen, und ich wurde bewusst angesprochen, dass die Auskunftsperson auch bei Fragen, die nicht zum Untersuchungsgegenstand gestellt wurden, doch freiwillig antworten könne. Auf der einen Seite soll es zulässig sein, auf der anderen Seite soll es nicht zulässig sein. Darüber hinaus ist es den Abgeordneten freigestellt, ob sie ihre Fragezeit für politische Statements oder für Fragen verwenden. Es wurde bisher so gehandhabt. Wenn man das anders regeln möchte, dann würde ich vorschlagen, das in den entsprechenden Gremien für die Weiterentwicklung der Verfahrensordnung zu besprechen.

Herr Abgeordneter Hanger hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Lieber Herr Kollege Matznetter! Ich muss dir schon in aller Eindeutigkeit ins Stammbuch schreiben: Diese Befragung heute des Herrn Landesgeschäftsführers Ebner ist deshalb eine Farce – und da sind wir einer Meinung –, weil die Ladung selber schon eine Farce ist. Es war von vornherein klar, dass Herr Landesgeschäftsführer Ebner zur Vollziehung des Bundes keinerlei Wahrnehmungen hat, weil er in keiner Organfunktion war, und alle Konstruktionen, die da immer wieder konstruiert werden, haben sich einmal mehr als haltlos herausgestellt.

Ich halte noch einmal fest: Überlegen Sie sich bitte zukünftig, wie Sie die Ladungspolitik machen. Ich darf auch den Appell an die anderen Fraktionen richten, nicht nur dem zu folgen, was Herr Abgeordneter Krainer in der Ladung vorschlägt. Die heutige Befragung hat in einer Eindeutigkeit bewiesen, dass diese Ladung eine Farce war, weil wir nichts zur Aufklärung beitragen konnten, weil die Auskunftsperson nicht in der Vollziehung des Bundes tätig ist. Diese Lehren sollten wir jedenfalls daraus ziehen. (Abg. Matznetter: So viel zum Thema Geschäftsordnungsdebatte!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ja, so ist es, so viel zum Thema Geschäftsordnungsdebatte!

Gibt es eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung?

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Wenn nicht, dann darf ich Frau Abgeordnete Scharzenberger ersuchen, mit der Befragung fortzufahren; 2:09 Minuten sind zur Verfügung.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ich lege ein weiteres Dokument vor, mit der Nummer 555169. Gehen Sie da bitte auf Seite 27 und lesen Sie das „Votum“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) Sind Sie soweit?

Es geht da nämlich um eine Tourismusförderung in der Höhe von über 1 Million Euro. In der Beurteilung steht: „Aufgrund der von der ÖHT dargelegten Vermögens- und Ertragslage bzw.“ – beziehungsweise – „-vorschau erscheint die Gewährung der [...] Förderung vertretbar. Vom tourismuspolitischen Standpunkt ist das im [...] ÖHT-Gutachten ausgeführte Vorhaben förderungswürdig.“

Förderwerber ist das Hotel & Gasthof Fürberg in Sankt Gilgen am Wolfgangsee, und als Ansprechperson in diesem Prüfbericht wird Herr Bernhard Ebner angeführt. Können Sie uns die Wahrnehmungen, die Sie zu diesem Akt haben, mitteilen?

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Können Sie uns bitte die Seite nennen, wo Bernhard Ebner steht?

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Auf Seite 10 des Dokuments ist die Ansprechperson Herr Bernhard Ebner. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Matznetter: Na rufen wir 06227/2385 an! Das Niveau ist ziemlich unterirdisch jetzt schon! Ich rufe einmal dort an und frage, ob Bernhard Ebner zu erreichen ist! Soll ich anrufen?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? (Abg. Matznetter hebt die Hand.) – Bitte, Herr Abgeordneter Matznetter.

*****

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte, um der Frau Kollegin die Arbeit zu erleichtern, die dieser Spur hier forensisch gefolgt ist, anbieten: Ich könnte die Nummer hier anrufen und fragen, ob der dortige Bernhard Ebner da ist, dann brauchen wir die Zeit nicht verlieren. Dann kann die Frau Kollegin ihn telefonisch fragen, was sie wissen will, und wir können hier weitermachen. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung, bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch zur Geschäftsbehandlung, bitte. Soweit ich das jetzt akustisch verstanden habe, will Herr Matznetter sagen, dass es sich da offenbar um eine Verwechslung handelt. Es geht nämlich schon darum, weil die Auskunftsperson zum Beweisthema 1 Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren geladen ist. Wenn es sich um eine Verwechslung handelt, dann verstehen wir jetzt auch, warum die Ladung zu diesem Beweisthema erfolgt ist. Dann war wahrscheinlich auch die Ladung eine Verwechslung, weil Herr Ebner im Aktenbestand eben sehr oft vorkommt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Also möglicherweise ist das auch die Antwort auf diese Frage. (Abg. Hanger: Jetzt haben wir es! Deshalb! Eine Verwechslung! – Abg. Matznetter: Ich rufe die trotzdem an!)

Gut. Ich nehme das auch so zur Kenntnis, dass das offenbar eine Verwechslung ist. Ich weiß nicht, Herr Ebner - -

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frage wurde noch nicht beantwortet. Sie ist zulässig. Bitte um entsprechende Beantwortung.

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich möchte festhalten, dass es scheinbar ein Hotel & Gasthof in Fürberg gibt, wo ein Bernhard Ebner die Ansprechperson ist, aber das nicht ich bin. Ich habe mit diesem Hotel in Sankt Gilgen nichts zu tun, wobei ich festhalten möchte: Ich war erst vor zwei Jahren in Urlaub in Sankt Gilgen. Es ist richtig schön dort.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay, dann handelt es sich offenbar um eine Verwechslung und wahrscheinlich auch in der Ladung zum Beweisthema Förderverfahren.

Ich lege Ihnen noch ein Dokument vor, mit der Nummer 456511, bitte Seite 10. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.)

Da geht es um eine Postenbesetzung im Untersuchungszeitraum. Bitte, schauen Sie sich einmal die Seitenmitte rechts, den Kasten mit dem Titel „Bestellung der Geschäftsführung“ an.

„Als Geschäftsführer der Rail Cargo Operator – Austria GmbH wurde Herr Bernhard Ebner […] bestellt.“ Und: „An der Entscheidung über“ diese Postenbesetzung „haben mitgewirkt: Mag. Christopher Müller und Gerhard Kratochwil“.

Haben Sie Wahrnehmungen zu dieser Stellenbesetzung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich kenne diesen Herrn Christopher Müller und den Herrn Gerhard Kratochwil nicht. Ich bin leider auch nicht Geschäftsführer der Rail Cargo Operation, denn ich glaube, wenn ich das wäre, hätte ich nicht die Zeit, dass ich in der Politik mit vollem Umfang als Landesgeschäftsführer in Niederösterreich tätig bin. Also es dürfte sich auch hier um eine Verwechslung handeln.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Dann hätten wir wahrscheinlich auch aufgeklärt, warum Sie zu Beweisthema 4 geladen wurden, wenn es sich auch hier um eine Verwechslung handelt. Es ist Aktenbestand und Sie kommen auch in diesem Akt namentlich vor, aber offenbar eine Verwechslung und nicht Sie persönlich. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.) Herr Ebner - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stögmüller hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte schön.

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Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Na, es ist einfach nur lächerlich. Es gibt bei der ÖBB, bei der Rail Cargo Operator – Austria GmbH halt einen Bernhard Ebner, so wie es wahrscheinlich einen David Stögmüller irgendwo anders auch gibt. Es gibt einen Stögmüller bei der Live-Radio-Dings. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.) Wir sind nicht einmal miteinander verwandt, das ist halt einfach eine Namensgleichheit. Hier geht es eindeutig um den Beweisgegenstand Postenbesetzungen und Bestellungen. Dass hier zufällig auch der gleiche Name wie die Auskunftsperson ist, auf so eine Idee muss man einmal kommen, aber lächerlicher geht es nicht mehr! Wenn es einen Namen gibt, der gleich ist - - Es geht hier um Bestellungen. Das ist ja ganz klar Beweisgegenstand Bestellungen – und nicht irgendein Herr Ebner, der halt dort bestellt worden ist. Wir können einen anderen Herrn Bernhard Ebner auch - - Wir haben auch zwei Braun gehabt, zwei Markus Braun. Der eine ist Wirecard-Chef, der andere war Markus Braun von der FP.

Also noch einmal: Es gibt halt öfters Namensgleichheit, das ist richtig, aber das hat nichts mit der Aktenlieferung zu tun, sondern mit der Bestellung von Personen. Also absurder kann man es nicht mehr machen als die ÖVP hier. Tut’s g’scheit researchen! (Abg. Hanger hebt die Hand.) Es gibt einen Firmenbuchauszug und ein Firmen-ABC, wo man genau weiß, wo quasi Herr Ebner, der richtige Bernhard Ebner, arbeitet und welche Vereinsstatuten - - Dass er nicht mehr weiß, dass er beim Alois-Mock-Institut gewesen ist: Ja, das kann sein. Wir haben Ihnen gerne geholfen - -, dass Sie dort noch immer bis 2019 Vereinsmitglied waren – aber der Ebner werden Sie nicht gewesen sein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Lieber Herr Kollege Stögmüller! Wenn etwas am heutigen Befragungstag lächerlich war, dann war es deine Befragung, weil ein Interview einzuspielen und daraus irgendwelche Inserate und Gegengeschäfte und krude Verschwörungstheorien herauszukonstruieren, diese Befragung, lächerlich war. Das will ich nur fürs Protokoll festgehalten wissen. (Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bevor sich Frau Abgeordnete Scharzenberger nochmals zur Geschäftsbehandlung zu Wort meldet, möchte ich wirklich das dringende Ersuchen an die Abgeordneten, Damen und Herren, richten, die Wortmeldungen doch zu mäßigen. Wir haben noch 23 Minuten Befragungszeit. Bitte bringen wir diese 23 Minuten Befragungszeit mit der entsprechenden Fragestellung noch ruhig über die Runden.

In diesem Sinne darf ich Frau Abgeordneter Scharzenberger zur Geschäftsbehandlung das Wort erteilen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch zur Geschäftsbehandlung: Wir haben 24 Millionen Seiten an Aktenbestand und ein Herr Bernhard Ebner kommt ansonsten nicht vor. Wir haben also wirklich alles herausgesucht, wo auch ein Herr Bernhard Ebner vorkommt, und das sind eben genau diese Fragen, die ich jetzt stelle – und es hat sich herausgestellt, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Das nehme ich auch so zur Kenntnis, würde aber vorschlagen, dass wir trotzdem diese Fragen nicht irgendwie werten, weil einfach diese Namensgleichheit im Aktenbestand auch vorkommt. Ich würde also höflich darum ersuchen, dass ich jetzt mit meiner Befragung fortfahren darf.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung gibt, stehen noch 41 Sekunden zur Verfügung.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Gut.

Herr Ebner, Fahrzeuge mit niederösterreichischen Kennzeichen sind ja eigenartigerweise auch Thema in diesem Ausschuss. Kennen Sie das Modell Tourneo von der Marke Ford? (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

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Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Fragen Sie den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, Herr Vorsitzender?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Matznetter, war das die Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, nehme ich an? Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, zur Geschäftsbehandlung. Es geht nämlich wirklich auch darum, dass wir schauen, ob unsere Auskunftsperson Bernhard Ebner auch in dieser Sache, was auch Aktenbestand ist, vorkommt, aber, bevor ich Ihnen noch einen Akt vorlege: Sie haben nicht zufällig als Monteur im Autohaus Purgstall an diesem Kfz-Typ im Jahr 2018 die Reifen gewechselt? (Unruhe im Saal.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Redezeiten und vor allem auch die Wortmeldungen zu den Geschäftsbehandlungen wurden von allen Abgeordneten äußerst ausdienend in Anspruch genommen. (Abg. Krisper zuckt mit den Schultern und hebt die Hände.) Ja, ist so, Frau Abgeordnete Krisper. (Abg. Tomaselli: Die hat ja gar nichts gefragt! Krisper hat ja gar nichts gefragt!)

Nachdem auch die Frage zu den Autos zugelassen wurde (Zwischenruf der Abg. Tomaselli), ist auch diese Frage entsprechend zulässig – und Frau Abgeordnete Tomaselli, die aus den hinteren Reihen nach vorne schreit, kann sich zur Geschäftsbehandlung melden, wenn sie möchte. Wenn sie das nicht tut - - (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Tomaselli.) Gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, Frau Abgeordnete Tomaselli? – Es ist offensichtlich nicht der Fall.

*****

Dann darf ich um eine Beantwortung ersuchen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also darf ich bitten: Was ist jetzt nochmals konkret die Frage?

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Ja, außerhalb der Redezeit: Meine Frage war, ob Sie nicht zufällig als Monteur im Autohaus Purgstall gearbeitet haben und an diesem Kfz-Typ im Jahr 2018 die Reifen gewechselt haben. – Das ist Aktenbestand.

Ich kann es Ihnen auch vorlegen. Das ist das Dokument mit der Ordnungsnummer 6. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Tomaselli hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte sehr.

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Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, meiner Erinnerung nach ist öfters der Satz vom Herrn Verfahrensrichter und von der Frau Verfahrensrichterin gefallen: Nur, weil es im Aktenbestand ist, ist es noch lange nicht untersuchungsgegenständlich. Jetzt würde mich dann doch interessieren, ob die Frage zulässig ist oder nicht. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Scharzenberger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Scharzenberger, zur Geschäftsbehandlung, bitte schön.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender und Frau Verfahrensrichterin, es geht schon darum, dass eigentlich das Hauptthema dieser heutigen Ladung das Hinterfragen des Zwecks dieser Ladung ist. Es gibt sehr viele Namensgleichheiten und es kann schon sein, dass man sich gedacht hat, Herr Bernhard Ebner kommt so oft vor, den laden wir. Das ist die eine Möglichkeit.

Die andere Möglichkeit wäre aber auch, dass man sich gedacht hat, es finden Wahlen in Niederösterreich statt und deswegen laden wir den Herrn Landesgeschäftsführer. Diese Fragestellung dient, aufzuklären, warum denn Herr Bernhard Ebner dem Untersuchungsausschuss auch Rede und Antwort stehen muss, und meine Fragen beziehen sich rein auf den Aktenbestand. Insofern müssen die Fragen, die uns auch geliefert wurden, zulässig sein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Na ja, es stimmt natürlich schon, dass es, nur weil es Aktenbestandteil ist, nicht Untersuchungsgegenstand sein kann. Ich bin der Meinung, dass die Abgeordneten bisher versucht haben, mit dem Untersuchungsgegenstand in Zusammenhang zu bringende Fragen zu stellen. Das ist auch vielfach gelungen, und daher hat sich der Ladungszweck schon gezeigt, aber diese Fragen natürlich - -

Wir haben jetzt schon mehrfach gehört, dass es Namensgleichheiten mit dem Akt gibt, aber, wie gesagt, mit der Bundesvollziehung oder sonst etwas hat das einfach nichts zu tun.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist die Frage nicht zulässig. Bitte noch die 29 Sekunden mit einer anderen Frage zu nutzen.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay, eine kleine letzte Frage: Sie sind oder Sie waren auch nicht Projektmanager bei der Immobilienfirma Soravia GmbH?

Ich kann Ihnen dazu auch die Ordnungsnummer 7 vorlegen, mit der Dokumentennummer 735245, Seite 36. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Welche Seite?

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Seite 36.

Da steht Ing. Bernhard Ebner. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Also ich bin ja selbst überrascht, wie viele Bernhard Ebner es da gibt, in diesem Akt. Ich bin Ingenieur, das stimmt; ich bin kein Bauingenieur, ich bin Ingenieur der Betriebstechnik, Maschinenbau, aber ich habe zehn Jahre bei der Firma Doka gearbeitet, also so gesehen habe ich doch einen Bezug dazu, aber dieser Bernhard Ebner bin ich auch in diesem Fall nicht.

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Okay, also wir haben sehr viele Akten zu Bernhard Ebner, aber offenbar keine Akten zu Ihrer Person gefunden, die uns irgendwie in der Aufklärungsarbeit auch weiterhelfen würden. Ich glaube also, Ihre Ladung war möglicherweise auch eine Verwechslung. Ich weiß es nicht. Ich bedanke mich und nehme meine Redezeit mit, damit die anderen auch noch fragen können. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Redezeit für eine allfällige andere Runde ist leider keine mehr übrig.

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Wir kommen aber zur zweiten Fragerunde. Herr Abgeordneter Matznetter ist zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Wir haben in dem Haus auch tatsächliche Berichtigungen. In Ihrer Wahlkampfrede, Herr Ebner, haben Sie gesagt, alle Parteien stehen Ende Jänner bei den niederösterreichischen Landtagswahlen auch am Wahlzettel. Ich berichtige tatsächlich: Die ÖVP – und wir sind hier im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss – steht nicht auf dem Wahlzettel, sondern irgendeine neue Niederösterreich-Partei. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Ich habe aber noch eine eigentliche Frage im Anschluss zu dem, was mein Kollege Krainer gefragt hat, nämlich die Busse und deren Anmietung von der Firma Media Contacta, und lege dazu das Dokument V 22 vor und möchte Ihre Aufmerksamkeit auf Seite 8 richten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nutze die Pause zur Vorlage dieses Dokuments, um festzuhalten, dass es im Untersuchungsausschuss keine tatsächliche Berichtigung gibt und schon gar nicht die tatsächliche Berichtigung einer Auskunftsperson. Dieses Instrument steht nur im Plenum in der Verhandlung zur Verfügung. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Sehen Sie das schon? Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Ausgaben, auf die Position Nummer 5, Fuhrpark, richten: 93 135,78 der ÖVP Niederösterreich für 2018.

Sind da die Kosten für die Media-Contacta-Busanmietungen enthalten? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Offensichtlich war Herr Kollege Matznetter nicht den ganzen Tag hier bei der Befragung anwesend. Wir haben schon mehrmals festgehalten, und diesen Standpunkt kann ich nicht verändern, dass hier auch das vorgelegte Dokument mit der Vollziehungshandlung des Bundes überhaupt nichts zu tun hat und deshalb diese Frage keineswegs zulässig sein kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Matznetter, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich war anwesend, und es ging um die Kernfrage, ob nicht durch Rabatte indirekt, weil Aufträge an die Media Contacta von Bundesbehörden vergeben worden sind, eine Hilfestellung im Wahlkampf für die ÖVP war.

Die Fragen waren zulässig. Wenn diese Summe für zehn Busse für den gesamten Wahlkampf zu gering ist und die Auskunftsperson beantwortet, es hat keine Vorteile und Rabatte gegeben, ist das ganz klar mit dem Jahr 2018 und dem Umstand einer Begünstigung enthalten. Ich verstehe überhaupt nicht, was die Wortmeldung um die Zeit sein soll. Vielleicht können wir in Ruhe fertig machen? Den Spaß mit Bernhard Ebners aus der Werkstätte haben wir schon vorhin gehabt. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Lieber Herr Kollege Matznetter, ob ich mich zur Geschäftsbehandlung zu Wort melde oder nicht, ist ausschließlich meine Entscheidung, und diese Fragen motivieren mich ganz einfach dazu, mich zu Wort zu melden, weil wir jetzt seit Stunden Fragen stellen, die mit der Bundesvollziehung nichts zu tun haben.

Auch der Erkenntnisgewinn ist deshalb gegen null gehend, und ich bleibe bei meinem Standpunkt, dass das vorgelegte Dokument und die damit verbundene Frage mit der Vollziehungshandlung des Bundes nichts zu tun hat, aber ich darf einmal mehr die Frau Verfahrensrichterin bitten, hier eine Einschätzung vorzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter Matznetter, ich bin keine Buchhalterin, aber warum Rabatte an ein Bundesvollziehungsorgan im Rechenschaftsbericht einer Landespartei als Ausgabe aufscheinen sollten, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist für mich mit der Bundesvollziehung nicht vereinbar. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Matznetter, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, wenn Sie zehn Busse für mehrere Wochen mieten, die für Sie foliert und hergestellt werden, was allein pro Bus circa 2 000 Euro kostet, und sich die Preise ganz normal anschauen, dann haben Sie ein auffallendes Missverhältnis im eigenen Rechenschaftsbericht der ÖVP Niederösterreich, die plötzlich hier einen Aufwand für einen Fuhrpark von nur 93 000 aufweist, obwohl ja dort auch noch Bezirks- und sonstige Autos sind.

Daher zielt meine Frage darauf ab: Die Auskunftsperson hat gesagt, sie hätte die Media-Contacta-Anmietung der Fahrzeuge ohne Rabatte von der ÖVP Niederösterreich bezahlt. Jetzt will ich der Spur nachgehen, ob überhaupt diese Auskunft, die er gegeben hat, irgendwie Deckung finden kann und in dem nach einem Bundesgesetz, nämlich dem Parteiengesetz, unterschrieben von den Verantwortlichen, vorgelegten Bericht auch den Niederschlag gefunden hat, weil ich ansonsten weitere Fragen stellen muss, wie es wirklich bezahlt wurde – und da sind wir genau im Kern des Untersuchungsgegenstandes, ob nicht über Beinschab-Tool und andere Dinge öffentliche Mittel indirekt dazu genutzt worden sind, den Wahlkampf der ÖVP Niederösterreich 2018 zu führen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Hanger hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf einmal mehr diese kruden Verschwörungstheorien des Abgeordneten Matznetter zurückweisen. Wir diskutieren hier eine Vorlage, offensichtlich aus dem Rechenschaftsbericht der ÖVP Niederösterreich.

Herr Kollege Matznetter nimmt hier irgendwelche Interpretationen vor, die vollkommen aus der Luft gegriffen sind. Wenn er hier schon quasi einen Kostenvergleich zwischen der Vorlage im Rechenschaftsbericht anstellen will, müsste er jedenfalls auch eine Vorlage machen, die diesem Zahlenmaterial entgegensteht. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich.)

Zum anderen ist festzuhalten, dass aus einer Kontenstruktur, die in einem Rechenschaftsbericht genannt ist, jedenfalls nicht ableitbar ist, was Kollege Matznetter uns hier quasi versucht weiszumachen – und deshalb hat ja auch die Verfahrensrichterin schon sehr klar entschieden, dass diese Frage in dieser Form nicht zulässig sein kann. (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Matznetter, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Meine Frage war, ob da die Kosten enthalten sind, nichts anderes, daher geht das alles ins Leere. Die Beantwortung zu seinem Rechenschaftsbericht nach dem Parteiengesetz, den der Geschäftsführer aufzustellen hat, der uns unter Wahrheitspflicht gesagt hat, dass die Kosten von Media Contacta abgerechnet worden sind - - Die Frage, ob er das ordnungsgemäß gemeldet hat, wird zulässig sein.

Das ist ja nichts anderes als die damals zulässige Frage, ob die Media Contacta von der ÖVP Niederösterreich beauftragt wurde und die Autos durch die ÖVP angemietet wurden. Entschuldigung bitte, das ist aber eine Frage. Wenn die andere zulässig war, muss meine – ob das darin enthalten ist – ja auch möglich sein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bleibe bei meinem Standpunkt, der, glaube ich, sehr schlüssig und sehr klar argumentiert ist, dass ein Rechenschaftsbericht einer Landespartei hier nicht untersuchungsgegenständlich sein kann, und mehr ist dazu nicht zu sagen. Herr Kollege Matznetter kann jetzt noch 15 Mal irgendwie probieren, über 15 Brücken einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen, aber – wie bereits von der Frau Verfahrensrichterin ausgeführt – der ist nicht gegeben, und deshalb ist diese Frage nicht zulässig.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Beurteilung darüber obliegt der Verfahrensrichterin, beziehungsweise dem Vorsitzenden nach Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin, und jetzt darf ich die Frau Verfahrensrichterin um Ihre Einschätzung ersuchen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte dabei bleiben, dass die Frage nicht zulässig ist, denn auch wenn wir vorhin aufgrund eines bestimmten dargelegten Konstrukts die Frage nach dieser Finanzierung dieser Wahlkampfkosten zugelassen haben, ist die darauf basierende oder nachfolgende Frage, ob dann die Partei Niederösterreich ihre Pflichten nach dem Parteiengesetz einer ordnungsgemäßen Meldung – wohin auch immer – nachgekommen ist, eine Frage nach der Parteipflicht und daher meiner Meinung nach nicht mehr zulässig. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Matznetter, bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich nehme das zur Kenntnis und möchte an dieser Stelle zwei Dinge anmerken. Erstens: Die Frage: Ist Ihnen ein Ford Tourneo bekannt?, wurde zugelassen (Abg. Scharzenberger: Nicht zugelassen!), vor einer halben Stunde ungefähr. (Abg. Scharzenberger – den Kopf schüttelnd –: Nein! – Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Ich will zweitens festhalten: Der Hinweis, dass es keine tatsächliche Berichtigung im Ausschuss gibt, deckt sich nicht mit unseren Vorschriften, Herr Vorsitzender, denn natürlich gibt es in der Debatte im Ausschuss nach der Geschäftsordnung die Möglichkeit der tatsächlichen Berichtigung. Ich wollte das nur festhalten, damit wir nicht Irrtümern aufsitzen.

Ich gehe aber zur nächsten Frage und beende damit diesen Geschäftsordnungsbeitrag. (Abg. Hanger: Zur Geschäftsbehandlung! – Abg. Matznetter: Ja, es reicht heute schon ...!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hanger. (Abg. Matznetter: Vielleicht können wir ...!)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will nur dem Kollegen Matznetter replizieren: Wir hätten heute viele Möglichkeiten gehabt, tatsächliche Berichtigungen zu machen, da wäre mir wahnsinnig viel dazu eingefallen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Matznetter ist am Wort: 5 Minuten.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Nächste Frage: Ich möchte das Dokument 497439 vorlegen und Ihr geschätztes Augenmerk auf die Seite 71 dort richten.

Es ist eine Reihe von Chatnachrichten, nämlich der geschätzten Sabine Beinschab (Auskunftsperson Ebner: Ich sehe noch nichts!) an Schmid. (Auskunftsperson Ebner: Seite?) – Seite 71. Ich hätte gerne, dass Sie das Augenmerk auf weiter unten richten, auf die vorletzte am Ende der Seite:

„Gehe übrigens in 1 Stunde ins Feld, falls du was anhängen möchtest.

Was mir noch einfällt: wir haben nach der Wahl je 3“ – und so weiter – „angehängt.“ (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Ich gehe in 1 Stunde ins Feld: Das Ganze – bitte vermerken – war am 2. Jänner 2018. Also: „in 1 Stunde ins Feld“, 2. Jänner 2018. (Abg. Hanger: Wer schreibt an wen?)

Dann möchte ich dazu ergänzend bitte V 2 vorlegen. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Bitte? – Ich bin noch nicht bei der Frage. (Abg. Hanger: Ich möchte ja nur wissen, wer da an wen ...?) – Sabine Beinschab an Schmid. (Abg. Hanger: Aha!) Am 6. Jänner gibt es eine Presseaussendung – ÖVP Niederösterreich, „Klarer Vorsprung für Mikl-Leitner“ –, und wenn hierauf die geschätzte Aufmerksamkeit gerichtet wird, dann sieht man, dass der erste Absatz endet mit: „Umfrage: Research Affairs [...] 3.-5. Jänner“ – merke: 2. Jänner, „in 1 Stunde ins Feld“.

Haben Sie, Herr Ebner, Wahrnehmungen darüber, ob diese Zusatzfragenfrage von Sabine Beinschab an Schmid auf Kosten des Steuerzahlers in einem Zusammenhang mit der hier gefeierten „Österreich“-Umfrage zur niederösterreichischen Landtagswahl stehen kann? (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Ing. Bernhard Ebner, MSc: Darf ich bitte das vorherige Dokument nochmals sehen, weil ich glaube, dass da ganz andere Datums draufgestanden sind. Ich würde das gerne nochmals anschauen.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): 497439, Seite 71, Datum: „Sabine“ – ist die Beinschab – „2018-01-02“ um „13:03:40“ Uhr an Thomas Schmid. (Abg. Hanger: Also, na, na! – Abg. Scharzenberger: Also ...!) – Super. (Abg. Hanger: Zur Geschäftsbehandlung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zum einen haben wir einmal ein ziemlich ein technisches Problem, dass die vorgelegten Dokumente sehr, sehr schwer lesbar sind, und ich habe da meine Sorge. Wenn ich den Ausführungen von Herrn Kollegen Matznetter vertrauen würde, dann könnte ich eh darauf verzichten, dieses Dokument tatsächlich lesen zu können. Unsere kurze Recherche hat jetzt aber sehr präzise ergeben: Dieser eine vorgelegte Chat, Herr Kollege Matznetter, den Sie zitieren, stammt vom 4.12.2017 – Entschuldigung! Entschuldigung, wirklich schlecht lesbar: 18.12.2017. Sie haben sich gerade in Ihrer Wortmeldung auf einen Chat im Jänner bezogen und haben dann irgendwie, glaube ich, insinuiert, dass dann zwei Tage später irgendwie eine Umfrage gemacht worden ist.

Da bitte ich schon wirklich um Präzision. Weil: Sie konstruieren immer Zusammenhänge, die am Ende des Tages nicht da sind, und da würde ich wirklich um Präzision bitten, dass das terminlich zusammenpasst. (Abg. Matznetter: Ich borge ihm eine Brille, damit er die nächste Spalte weitergehen kann!) – Da! Da - - (Abg. Matznetter: Lieber Andreas, geh einfach am Fuß der Seite eins weiter!), da, da - - (Abg Matznetter: Es wird nur aufgehalten, wo wir 2 Minuten nur noch haben! – Abg. Scharzenberger: Na aber ...!) – Der Chat bezieht sich aber ganz klar auf den 18.12.2017. (Abg Matznetter: Nein, das ist zu weit oben! Ich habe gesagt, am Fuß der Seite! – Abg. Scharzenberger: Das ist der nächste Chat!) – „Gehe übrigens in 1 Stunde ins Feld“, der bezieht sich ganz eindeutig auf „2017-12-18“. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen und beraten sich. – Abg. Stögmüller: Sind die 4 Stunden schon um? – Abg. Matznetter: Ja, genau um das geht es! 4 Stunden ... unnötige ...! Die Nachricht ist ... der Text auf Seite 72!)

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Matznetter, bitte das Mikrofon verwenden, Sie sind noch am Wort.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Die Seite ist Seite 72. Dann geht es weiter:

„Ich gehe heute mit einer Ö-Studie ins Feld. Magst du was anhängen?

Ich würde heute zudem noch die Rechnung für die Studie nach der Wahl ausstellen.“– Die Rechnung übrigens ans BMF, also gerichtet an Schmid. –

„Lg“ – Liebe Grüße – „Sabine“.

Können wir die Frage noch beantworten, bevor die Sitzung beendet wird? (Abg. Hanger hebt die Hand.) – Nein, er versucht sie zu verhindern. So viel, Herr Vorsitzender, zur Sinnhaftigkeit der heutigen Ladung: Schmid unterhält sich mit Beinschab, er produziert das Tool, und er (in Richtung des Abg. Hanger) verhindert die Antwort – danke, können wir beenden! Gute Taktik, gratuliere den Kollegen von der ÖVP!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Befragungsdauer beträgt über 4 Stunden, die Befragung ist damit beendet. Es gibt natürlich noch die Möglichkeit einer Beantwortung dieser Frage, sofern sie möglich ist.

Da die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung bereits 4 Stunden beträgt, erkläre ich die Befragung hiermit für beendet.

Ich bedanke mich für das Erscheinen bei Herrn Ing. Bernhard Ebner und seiner Vertrauensperson.



[1] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen. Der Klarname wird im gesamten Befragungsprotokoll mit D. F. anonymisiert.

[2] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.