729/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend
Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen
ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)
(4/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner in der 45. Sitzung vom 7. Dezember 2022

Der Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 47. Sitzung am 14. Februar 2023 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2023 02 14

                            Julia Elisabeth Herr                                                   Mag. Friedrich Ofenauer

                                    Schriftführerin                                                              Vorsitzender-Stellvertreter

 


 

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Untersuchungsausschuss

betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder
(ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss)

Stenographisches Protokoll

 

45. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 7. Dezember 2022

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

Gesamtdauer der 45. Sitzung

9.10 Uhr – 15.07 Uhr

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich darf die Frau Landeshauptfrau begrüßen und um Verständnis ersuchen, dass ich dieselbe Belehrung, die Sie letzte Woche schon gehört haben, heute noch einmal vornehme: Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder als Auskunftsperson zu den Themen Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalauswahl angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten, ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Diese gilt auch noch nach Ende der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Herr Mag. Martin Huemer, ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen und Sie können sich mit der Auskunftsperson ohne zeitliche Beschränkung beraten. Die Auskunftsperson darf dabei jedoch nicht bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflusst oder gar daran gehindert werden. Sie selbst sind nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als Verfahrensrichterin oder an die Frau Verfahrensanwältin zu wenden. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.

Frau Landeshauptfrau, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? Die einleitende Stellungnahme soll 20 Minuten nicht überschreiten.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Vorsitzender, ich würde gerne von dem Recht, ein kurzes Eingangsstatement abzugeben, Gebrauch machen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte sehr, dann erteile ich Ihnen dazu das Wort. Bitte schön.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Schönen Vormittag! Ein herzliches Grüß Gott, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es war ja schon bei meiner Ladung letzte Woche klar – und jetzt haben Sie es mit der Verlängerung des U-Ausschusses zufälligerweise genau bis zum Wahltag in Niederösterreich ja wahrlich auf die Spitze getrieben –, dass es hier um puren, plumpen Wahlkampf und nicht um die Sache geht. (Abg. Kollross: Mein Gott na!) Bei manchen hier brechen offenbar die letzten Dämme für einen verantwortungslosen Umgang mit den Instrumenten des Parlaments. Ich kann Ihnen nur sagen: Jeder und jede im Land schüttelt darüber nur mehr den Kopf. Nichtsdestotrotz bin ich aber selbstverständlich auch heute hier. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank.

Ich darf nun die Frau Verfahrensrichterin um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen. – Bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich glaube, ich kann die heutige Befragung als quasi unmittelbare Fortsetzung der letztwöchigen Befragung ansehen und möchte daher auf eine nochmalige Erstbefragung verzichten.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Frau Verfahrensrichterin.

Wir kommen nun zur Befragung durch die Abgeordneten. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen allen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Krisper das Wort. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da die SPÖ die Ladung vorgenommen hat, weil sie bei der letzten Befragung ihr Fragerecht in der ersten Runde nicht vollumfassend ausüben konnte, gebe ich zunächst weiter und möchte, dass die SPÖ hier in vollem Umfang zu ihrem Recht kommt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich darf einleitend auch fürs Protokoll festhalten, dass wir in der neuerlichen Ladung von Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner wirklich einen Missbrauch des parlamentarischen Kontrollrechts sehen. Auch die letzte Befragung hat schon ganz eindeutig ergeben, dass die Auskunftsperson im Untersuchungszeitraum keine Organfunktion auf Bundesebene hatte. Jede Frage muss – das ist schon der wesentliche Grundsatz dieses Untersuchungsausschusses – durch den Untersuchungszeitraum und den Untersuchungsgegenstand gedeckt sein. Wir sehen reine, plumpe Wahltaktik dahinter, sonst gar nichts. Das möchte ich schon auch festhalten. Ich möchte daher auch nur eine einzige Frage stellen.

Wie wir schon bei der letzten Befragung, Frau Landeshauptfrau, debattiert haben: Zu Ihren Wahrnehmungen in Ihrer Zeit als Innenministerin, auch wenn das außerhalb des Untersuchungszeitraumes liegt, im Vergleich zur aktuellen Situation in Ihrer Aufgabe in der niederösterreichischen Landesregierung als Landeshauptfrau: Könnten Sie da noch einmal zusammenfassend die wesentlichen Unterschiede skizzieren zwischen dem, was Sie dazumal in Ihrer Aufgabe als Innenministerin in der Bundesregierung wahrgenommen haben, dem Klima der Zusammenarbeit, und dem, was Sie in Ihrer jetzigen Aufgabe als Landeshauptfrau wahrnehmen? (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Hafenecker zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde Kollegen Hanger bitten, genau das zu tun, was er vorhin kritisch eingefordert hat: den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand herzustellen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Der Zusammenhang ist natürlich herstellbar im Sinne einer Einleitungsfrage, einer Überblicksfrage. (Abg. Hafenecker hebt die Hand. – Heiterkeit der Abg. Tomaselli.) Die Länder sind auch in der mittelbaren Bundesverwaltung tätig. Nachdem ich aber auch in meiner Vorgangsweise, was den Untersuchungsausschuss betrifft, dabei bleibe, dass ich auch zukünftig sehr konkret den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand und mit dem Untersuchungszeitraum einfordern werde, ziehe ich meine Frage zurück und gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit hat sich die Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber es war einfach wichtig, der ÖVP die Augen zu öffnen, was geschäftsordnungsstrategische Dinge betrifft. (Ruf bei der ÖVP: Danke!)

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist als Nächster Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Landeshauptfrau! Ich würde sagen, wir machen einfach dort weiter, wo wir letzte Woche aufgehört haben: Wie oft treffen Sie Herrn Madlberger? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger hebt die Hand.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Nicht regelmäßig, aber immer wieder bei gewissen Begegnungen, sei es in seiner Heimatstadt Korneuburg oder bei Veranstaltungen, und zufälligerweise auch gestern, wo er bei der gleichen Veranstaltung war, wo auch ich war.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das heißt – auch in Fortsetzung der Ausführungen des Kollegen Hafenecker –, ich darf auch hier darum ersuchen, den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen. Wir haben schon sehr ausführlich darüber debattiert, dass das Unternehmen von Herrn Madlberger auch auf Bundesebene tätig war, hier halte ich Fragen für zulässig, aber alle anderen Geschäftsgebarungen, wenn es um Privatwirtschaftsverwaltung geht, wenn das Unternehmen im Rahmen der Landesvollziehung tätig ist, sind nicht untersuchungsgegenständlich und daher nicht zulässig.

Ich darf noch einmal und zum x-ten Mal darauf hinweisen: Man müsste eine Brücke bauen. Das gelingt der SPÖ seit Monaten nicht. Es sind krude Verschwörungstheorien, die skizziert werden, nicht mehr. Ich fordere einmal mehr auf, diese Verschwörungstheorien, die da permanent skizziert werden, mit materieller Substanz zu erfüllen oder sie zu unterlassen, weil das alles sonst einen sehr unterstellenden Charakter hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Würden Sie bitte in Bezug auf Herrn Madlberger kurz noch einmal den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herstellen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Madlberger ist Geschäftsführer der Media Contacta, Auftragnehmer des Bundes. Die Auskunftsperson - - Das war einfach nur eine Frage, was für einen Kontakt sie und ob sie regelmäßig Kontakt zu ihm hat. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass wir ja das letzte Mal eine Reihe von Akten und Unterlagen aus dem Aktenbestand des Untersuchungsausschusses vorgelegt haben, die bei den Auftragsvergaben an die Media Contacta zumindest viele Fragen aufwerfen, weil es hier den Verdacht gibt, dass Scheinangebote gestellt wurden. (Abg. Hanger hebt die Hand.) Da geht es jetzt darum, wie uns die Auskunftsperson helfen kann, auch aufgrund ihrer persönlichen Kontakte zu dieser Person, was sie für Wahrnehmungen hat und ob sie uns helfen kann, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, dann darf ich Sie aber ersuchen, streng darauf zu achten, dass sich die Fragen ausschließlich auf die Bundesvollziehung beschränken.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Stocker hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Abgeordneter Krainer hat hier ein Scheinangebot der Media Contacta als Begründung für seine Frage angeführt. Wenn das die Begründung ist, dann sollte er eine Unterlage vorlegen und erklären, wo das Scheinangebot aus dieser Unterlage hervorgeht, denn sonst würde ich die reine Behauptung, dass es ein solches Scheinangebot geben sollte, als nicht ausreichend sehen. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Wenn ich kurz meine Diskussion mit dem Herrn Vorsitzenden zusammenfassen darf: Ich würde jetzt darum bitten, dass es vielleicht eine Klärung gibt, denn ich weiß ja – oder: ich glaube, wir alle wissen –, worauf Herr Abgeordneter Krainer anspielt, nämlich auf Unterlagen, die er bereits vorige Woche vorgelegt hat. Daher sollten wir uns jetzt einigen, ob wir das alles noch einmal vorlegen oder ob wir wissen, was vorige Woche vorgelegt wurde und dass sich die Fragen darauf beziehen.

Ich kann mich daran erinnern, dass es voriges Mal eine Unterlage gegeben hat, wo die Media Contacta zwei Mitbieter, glaube ich, vorgeschlagen hat. Ich denke mir, es wäre leicht, sie noch einmal vorzulegen. Die Frage ist nur, ob das noch einmal nötig ist oder nicht. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.) – Der Herr Vorsitzende hat gerade eingeworfen, wir wissen ja nicht, ob Sie sich auf dieselbe Unterlage beziehen, und darum würde ich Sie vielleicht bitten, das zu klären.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich beziehe mich auf die Vorlage, die wir Herrn Ebner letzte Woche gemacht haben.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Na dann muss ich Sie aber schon bitten, denn die Frau Landeshauptfrau ist einfach nicht Herr Ebner (Abg. Krainer: Ja!) und kennt sie daher vielleicht oder wahrscheinlich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es tut mir leid, aber das ist nicht notwendig, denn ich habe keine Frage an die Frau Landeshauptfrau im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung oder diesen Vergaben gestellt. Ich habe aus - - (Abg. Hanger: ... Begründung für den Zusammenhang ...!) –Nein, ich habe - - (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Es tut mir leid, ich habe gefragt, was sie für Kontakte zu Herrn Ebner hat. Ich habe bisher eine Frage gestellt, die wohl zulässig war, und ich würde gerne im Text weitermachen.

Ich werde eine Reihe von Vorlagen machen, die auch Auftragsvergaben auf Bundesebene betreffen, aber alles zu seiner Zeit. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Abgeordneter Krainer wollte genau mit diesem Sachverhalt den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand begründen. Insofern muss er natürlich auch die Unterlage vorlegen (Abg. Krainer: Ich habe keine Frage dazu gestellt! Ich habe nur ...! Was soll das?), und ergänzend halte ich fest, dass das eine Unterstellung ist. Nur weil jemand möglicherwiese Konkurrenzanbieter nennt, weil eben auch ein Verfahren konkurrenziert werden muss, heißt das noch lange nicht, dass hier irgendwie unsachlich Einfluss genommen wurde. – Bitte um Vorlage. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, Sie haben genau das getan, was in § 42 Abs. 1 der Verfahrensordnung steht: Sie haben die Begründung für den Bezug zur Bundesverwaltung auf - - Wie haben Sie es genannt? (Abg. Krainer: Scheinangebote!) – Scheinangebote. Das habe ich jetzt sofort mit dieser Unterlage in Zusammenhang gebracht, die Sie ja auch gemeint haben, und dann sind wir genau da. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Erstens einmal stimmt es natürlich, dass Scheinangebot eine Unterstellung ist, aber die Tatsache besteht trotzdem, dass Sie ein Dokument vorgelegt haben, wo die Media Contacta weitere Anbieter vorgeschlagen hat. Das haben Sie als Begründung für die Bundesvollziehung herangezogen, und daher sind wir in § 42 Abs. 1, erster Satz, und ich würde Sie daher bitten, das noch einmal vorzulegen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, dann darf ich rekapitulieren, was die Befragung von Herrn Ebner war, wenn das für die Geschäftsordnung und auch für Kollegen Stocker notwendig ist – er war vielleicht nicht anwesend, ich weiß es nicht. Wir haben damals die Vorlage B52 vorgelegt. Da ging es darum, dass es ein E-Mail von der Media Contacta an eine vergebende Stelle auf Bundesebene gab – in dem Fall eine, wo ein gewisser Herr Wolfgang Sobotka die politische Verantwortung trägt –, wo von der Media Contacta zwei Firmen mit Kontaktpersonen genannt wurden.

Dann haben wir die Vergleichsangebote vorgelegt, die von der Struktur her sehr, sehr ähnlich waren. Sie haben wie abgeschrieben gewirkt. Wir haben die Preisvergleiche vorgelegt, dass da bei einem Auftragsvolumen von 70 000 Euro die Differenz bei dem einen circa 500 Euro war und bei dem anderen ein paar Euro mehr – also ein sehr, sehr nahes Angebot. Wir haben darüber hinaus auch Fotos vorgelegt, wo der Geschäftsführer der einen Firma, die hier ein, wie ich meine, mutmaßliches Scheinangebot gestellt hat, bei Veranstaltungen der ÖVP Niederösterreich moderiert, und die Auskunftsperson – das war Herr Ebner – hat meiner Erinnerung nach bekannt gegeben, dass er jedenfalls den einen Geschäftsführer der mutmaßlich scheinangebotslegenden Firma seit Jugendtagen kennt, und, nebenbei gesagt, Herrn Madlberger, also den Geschäftsführer der Media Contacta, auch seit Jungendtagen, wenn ich mich recht entsinne, aus der Jungen ÖVP kennt. Das ist, wenn das für die Auskunftsperson notwendig ist, der Sachverhalt, der bei der Befragung von Herrn Ebner vorgelegt wurde.

Und wie gesagt: Wenn sich die Auskunftsperson das E-Mail anschauen will – ich habe die Nummer bereits gesagt: B52 –, kann sie sich das ansehen. Ich habe nur keine Frage zu dieser Vorlage, und wenn ich das außerhalb meiner Fragezeit machen darf, wie das hier offenbar vorgesehen ist, dann kann ich immer erzählen, was irgendwann bei anderen Befragungen passiert ist. Ich weiß aber nicht, wieso das für die Auskunftsperson wichtig wäre, denn um zu wissen, ob sie mit Herrn Madlberger Kontakt hat, braucht sie diese Unterlage nicht. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich glaube nicht, dass diese Unterlage, die hier eingeblendet wurde (auf den Bildschirm deutend, auf dem ein Bild eines Weihnachtsbaumes und eines eine Christbaumkugel in den Pfoten haltenden Nagetiers eingeblendet ist), die Unterlage ist, die wir vorgelegt haben. Es ist zwar lustig, ein Weihnachtswiesel oder so. (Auf den Bildschirmen wird ein E-Mail eingeblendet.) – Ja, da haben wir es. Da wird abgeschickt von einer Mitarbeiterin der Media Contacta GmbH an Wolfgang Sobotka, also auch ÖVP Niederösterreich, eine unterstellt öffentlich bekannte Person: „Hallo nochmal, der Finger war wieder mal zu schnell auf Senden. Anbei nun auch die Telefonnummer und E-Mail-Adressen“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Und da gibt die Media Contacta die Agentur That’s the way mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die AMI Promarketing an. Übrigens: Diese zwei Firmen kommen permanent vor. Ich habe den Eindruck, da geht es um ein Kartell, das hier agiert; das muss man auch sagen. Das ist jetzt aber eine andere Frage. (Abg. Hanger hebt die Hand.) Aber wenn Sie hier sehen wollen: Das ist einer der Hinweise, die wir darauf haben. Und Sie sehen dann noch die Adressen, die auch noch dort stehen, und die Namen der Geschäftsführer, die auch hier stehen. Die eine Firma ist am Landhausboulevard, Top 21 – kennt vielleicht die Frau Landeshauptfrau auch, aber das tut jetzt alles nichts zur Sache.

Ich würde jetzt gerne, wenn Kollege Stocker, der vielleicht bei Herrn Ebner gefehlt hat oder nicht aufgepasst hat, ich weiß es nicht - - Ich würde jetzt gerne die Befragung fortsetzen, bitte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bleibe dabei: Dieser von Herrn Krainer wieder einmal konstruierte Sachverhalt ist eine Unterstellung. Nur weil ein Angebot eine gleiche Struktur hat, wird es als mutmaßlich ich weiß nicht was dargestellt. Angebote brauchen eine gleiche Struktur, denn sonst könnte man sie gar nicht vergleichen.

Und zum Zweiten: Daraus, dass jemand aufgefordert wird, Mitbewerber zu nennen, abzuleiten, dass hier irgendetwas unsachlich über die Bühne gegangen ist, weise ich zurück. Das ist eine Unterstellung. Es ist durchaus ein üblicher Vorgang, dass man sich am Markt informiert, wer hier Mitanbieter sein könnte. Das will ich nur festgehalten wissen, und insofern ist der ganze Sachverhalt eine Unterstellung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich würde das Wort Scheinangebot als Unterstellung nehmen und Sie bitten, das vielleicht nicht mehr zu verwenden.

Ansonsten kann ich nur sagen: Ich finde schon, dass der Zusammenhang hergestellt wurde, denn dass da eine Firma zwei Mitbieter nennt, ist einfach eine hier ersichtliche Tatsache. Das mag üblich sein oder auch nicht – ich zum Beispiel kann persönlich dazu gar nichts sagen, ich weiß es nicht –, und daher finde ich, dass die Frage dazu einfach fragenswert und auch zulässig ist. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weiß nicht, was für Kollegen Hanger üblich ist, es ist jedenfalls etwas, was nicht total unbekannt ist. Wir wissen ja aus den Akten, dass etwas Ähnliches im Zusammenhang mit Frau Karmasin passiert ist; in diesem Fall gibt es in der Zwischenzeit übrigens eine Anklage wegen Betrug.

Ob das Betrug ist, weiß ich nicht. Ich wollte ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass ich immer von mutmaßlichen Scheinangeboten gesprochen habe, und das muss ich in einer Geschäftsordnungsdebatte immer machen dürfen. In einer direkten Frage an die Auskunftsperson kam das Wort Scheinangebot überhaupt nie vor, insofern kann ich hier keinerlei Unterstellung oder sonst irgendetwas erblicken. Und in den Geschäftsordnungswortmeldungen müsste ich ja nicht einmal mutmaßlich sagen, denn da darf ich ja meine Meinung sagen. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. Abg. Hanger hebt die Hand.)

Ich würde jetzt wirklich gerne weitermachen im Text, denn was ich nicht will, ist, dass diese Befragung wieder nicht fertiggestellt werden kann. Ich habe ehrlich gesagt überhaupt keine Lust, die Frau Landeshauptfrau noch ein drittes Mal hier zu sehen, sondern ich würde das gern heute erledigen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Krainer hatte gerade mit seiner letzten Aussage Glück, dass er hier als Abgeordneter nicht unter Wahrheitspflicht steht, denn das glaubt ihm ja sowieso niemand. Ich verwehre mich nur dagegen, den Sachverhalt Madlberger/Media Contacta mit Karmasin zu vergleichen. Das eine hat mit dem anderen schon einmal überhaupt nichts zu tun! Ich darf darauf hinweisen, dass die Frau Verfahrensrichterin das Wort Scheinangebot zurückgewiesen hat, und es wäre schön, wenn das Herr Kollege Krainer irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen könnte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich halte nach Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin fest, dass, auch wenn es in einer Geschäftsordnungsmeldung erfolgt ist, die Bezeichnung „Scheinangebot“ und nachgeschossen der Begriff „mutmaßlich“ eine Unterstellung darstellt und darf bitten, eine darauf aufbauende Frage, die nicht unterstellend ist, zu stellen. – Herr Abgeordneter Krainer, bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe überhaupt keine Frage gestellt, in der das Wort Scheinangebot vorkam.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das habe ich auch nicht vorgehalten, sondern ich habe von der Geschäftsordnungswortmeldung gesprochen und ersucht, aufbauend auf die jetzige Diskussion, eine Frage zu stellen, die nicht unterstellend ist. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Berichtet Ihnen Herr Madlberger manchmal über die Tätigkeiten der Media Contacta? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter Krainer, ich glaube, ich habe Ihnen das letzte Mal schon gesagt, dass ich Herrn Madlberger kenne, dass er bei dieser Eventagentur in einer verantwortungsvollen Position ist, und wir seitens der Volkspartei Niederösterreich die eine oder andere Dienstleistung abrufen. Und ich kann Ihnen sagen, dass mir Herr Madlberger über irgendwelche geschäftlichen Entwicklungen nichts berichtet  aus welchem Grund auch heraus?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wussten Sie, dass die Media Contacta im ÖVP-Landtagswahlkampf 2018 in Niederösterreich tätig war? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Vorsitzende! Frau Verfahrensrichterin! Ich bestreite jetzt einmal die Zulässigkeit dieser Frage, denn: Landtagswahlkampf 2018 ist wohl nicht irgendwie eine Sache des Bundes, der Hoheitsverwaltung des Bundes. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, nach kurzer Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin darf ich Sie ersuchen, den Zusammenhang mit der Vollziehung des Bundes und dem Untersuchungsgegenstand herzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich verweise auf den Untersuchungsgegenstand, auf Beweisthema 1. Es soll hier die „Einflussnahme auf Vergabeverfahren zu Gunsten politisch nahestehender Unternehmen mit dem mutmaßlichen Ziel, indirekte Parteienfinanzierung zu tätigen, insbesondere in Hinblick auf die Vergabe von Kommunikations- und Meinungsforschungsaufträgen und sonstigen wahlkampfrelevanten Dienstleistungen“ untersucht werden.

Ich darf auch auf das Protokoll der Befragung von Herrn Ebner, auf Seite 46, verweisen: genau diese Frage wurde bereits zugelassen. (die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Noch einmal: Der mutmaßliche Vorwurf ist, dass von Bundesebene her Auftragsvergaben an die Media Contacta GmbH – in diesem Fall – stattfinden mit einem mutmaßlichen Überpreis, um dann in Wahrheit mit diesem Geld wahlkampfrelevante Dienstleistungen für die ÖVP, in diesem Fall für die ÖVP Niederösterreich, zu erbringen. Das haben wir bereits öfters letzte Woche dargestellt und das wurde jedenfalls in der Vergangenheit immer zugelassen.

Ich verweise also erstens einmal auf den ersten Punkt, Untersuchungsgegenstand: „Einflussnahme auf Vergabeverfahren“ mit „wahlkampfrelevanten Dienstleistungen“, die indirekt dadurch erfolgen, und andererseits auch auf die Zulassung genau dieses Fragenkomplexes bei der Befragung der Auskunftsperson Ebner zum Beispiel. Vielen Dank. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Diese Begründung für die Herstellung des Zusammenhanges mit dem Untersuchungsgegenstand und den Beweisthemen unterstellt und setzt voraus, dass seitens des Bundes Unregelmäßigkeiten vorgelegen wären bei der Auftragsvergabe beziehungsweise bei der Beschäftigung der Media Contacta. Wenn das nämlich nicht der Fall ist, gibt es überhaupt keinen Zusammenhang, und so gesehen unterstellt diese Frage einen Sachverhalt, der nicht erwiesen ist.

Wenn der Herr Abgeordnete darlegen kann, in welcher Weise es hier zu Unregelmäßigkeiten, Bevorzugungen der Media Contacta, überhöhten Preisen, was auch immer gekommen ist, dann wäre die Frage auf einem Sachverhalt aufgebaut, der in den Untersuchungsgegenstand fällt. Ohne diesen Nachweis ist aber meines Erachtens dieser Zusammenhang nicht hergestellt, sondern ein Sachverhalt unterstellt, der hier in keiner Weise erwiesen ist. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Beurteilung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es ist folgendermaßen: Es ist tatsächlich so, wir haben bei Herrn Ebner diese Frage zugelassen, wobei es aber da so war, dass wir uns schon eine gute Stunde oder eineinhalb Stunden auf die Zulässigkeit hingearbeitet haben.

Ich kann es kurz zusammenfassen. Herr Abgeordneter Krainer, noch einmal: Die Frau Landeshauptfrau ist nicht Herr Ebner, sie war nicht da. Für sie, die das Recht hat, die Zulässigkeit von Fragen zu bestreiten, ist der Zusammenhang so nicht hergestellt, sage ich jetzt ganz formal. Wir können es aber insofern abkürzen oder vielleicht sollen wir es abkürzen, dass ich sage – (in Richtung Vorsitzender-Stellvertreter:) Darf ich kurz erläutern, was der Hintergrund war, oder soll es Herr Abgeordneter Krainer tun; denn wenn wir uns jetzt jede Stunde noch einmal da hinarbeiten - - –: Wir haben Puzzleteile. Herr Abgeordneter Krainer hat einige Puzzleteile dargestellt, die – und ich sage es noch einmal, auch für die Herren Abgeordneten Stocker und Hanger – natürlich mitnichten ein Beweis für irgendetwas sind, aber wir können nicht nur Fragen zulassen, für die es schon hieb- und stichfeste Beweise gibt.

Abgeordneter Krainer bringt nicht gar nichts - - (Abg. Hanger: ... gar nichts!) – Nein, er bringt nicht gar nichts, sondern er bringt ein paar – zugegebenermaßen – halbwegs lose Puzzlesteine. Diese geben aber doch ein Indizienbild; dass es – so wie es oft bei Indizien ist – eine durchaus wahrscheinliche Wahrscheinlichkeit hat, dass das alles ganz harmlos ist. Es ist aber genügend an Puzzleteilen da, dass man die Frage als zulässig erachten kann und ich sie als zulässig erachten möchte – ohne jetzt zu behaupten, welche Wahrscheinlichkeit dieses Konstrukt hat. Aber man kann nicht sagen, dass hier nichts an Unterlagen oder Anhaltspunkten da wäre, die ein solches Gedankenkonstrukt – ich nenne es nochmals ausdrücklich Gedankenkonstrukt – stützen könnten. Wir haben das also so zugelassen, und ich würde Sie bitten, der Kürze halber, das jetzt so zu akzeptieren. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Selbstverständlich akzeptiere ich die Meinung der Verfahrensrichterin. Ich möchte nur eines festhalten: Das, was für diese Frage hier Voraussetzung und Unterstellung ist, ist strafrechtlich relevant. Es gibt gegen Herrn Madlberger, so wie mir bekannt ist, kein Verfahren. Es ist daher für mich nicht so leicht zu sagen: Ein paar Puzzlesteine bestehen schon, und daher können wir auch fragen!, denn hier wird auf einen Sachverhalt Bezug genommen, der strafrechtlich relevant ist, wo es kein Verfahren gibt und wo Herr Madlberger nicht beschuldigt ist. Eine derartige Unterstellung kann meines Erachtens nicht Grundlage für eine zulässige Frage sein. Das ist meine Meinung. Ich akzeptiere natürlich die Meinung der Verfahrensrichterin. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde eh gerne noch zehn weitere Puzzlesteine vorlegen, aber dann müssten wir jetzt einmal im Text weiterkommen. Ich möchte noch ausdrücklich darauf hinweisen: Ich will, dass das heute die letzte Befragung von Frau Mikl-Leitner in diesem Ausschuss ist. Und wenn die ÖVP es darauf anlegt, das durch ihre permanenten Störungen zu verunmöglichen, dann haben wir eine Situation, die ich nicht will.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, Sie waren nicht am Wort. Stören Sie meine Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin nicht! (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich verstehe vollkommen die Bedenken (Abg. Hafenecker hebt die Hand), aber nichtsdestotrotz: Die Auskunftsperson und Frau Landeshauptfrau hat hier eine Wahrheitspflicht, und dann würden wir auch Herrn Schmid nicht laden können und erwarten, dass er uns irgendetwas erzählt. Ich glaube nicht, dass das, dass eine Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht etwas sagen könnte, was potenziell jemanden schaden könnte, ein Grund ist, eine Frage für unzulässig zu erklären.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur darauf hinweisen, dass jetzt ziemlich genau 1 Stunde der Befragungszeit vorüber ist. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass mit Ihnen, Herr Vorsitzender, wieder ein karenzierter Landesbeamter den Vorsitz führt, der diese Geschäftsordnungsmeldungen der ÖVP ständig zulässt. Ich möchte auch feststellen, dass wieder der Generalsekretär der ÖVP dasitzt, der noch dazu Strafrechtsverteidiger ist und jetzt wieder von seinem Recht als Abgeordneter Gebrauch macht. Das sind doch alles keine Zufälle. Und ich möchte darauf hinweisen, dass wir die 174. Geschäftsordnungsmeldung der ÖVP haben.

Herr Vorsitzender, ich bitte Sie wirklich, um über den Eindruck erhaben zu sein, dass Sie parteiisch agieren, Ihre eigene Fraktion jetzt einmal ein bisschen zu maßregeln und einmal sicherzustellen, dass Kollege Krainer, der nach 1 Stunde drei Fragen gestellt hat, drei Fragen stellen konnte, dass wir in der Befragung weiterkommen, denn alles andere, und das hat auch die Landeshauptfrau bei ihrem Eingangsstatement schon gesagt, ist eine absolute Missachtung des Parlaments. Ich bitte Sie wirklich noch einmal nachdrücklich: Sorgen Sie bitte für Ordnung und schauen wir, dass wir mit der Befragung weiterkommen! (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, ich möchte noch darauf hinweisen, dass es auch das Recht der Auskunftsperson ist, die Zulässigkeit von Fragen infrage zu stellen. Meine Aufgabe als Vorsitzender in Zusammenarbeit mit der Frau Verfahrensrichterin ist es, genau diese Zulässigkeit zu beurteilen. Wenn die Fragen so gestellt sind, dass diese Zulässigkeit nicht prima vista ersichtlich ist, dann ist eine entsprechende Erläuterung vorzunehmen. Das tun wir, das tue ich.

Zu dem Vorhalt, dass wir bereits 1 Stunde sprechen würden: Die Restbefragungsdauer beträgt 3 Stunden 26 Minuten. Das heißt, wir haben 34 Minuten Befragungszeit hinter uns.

Zum Vorwurf des Landesbeamten möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich seit über neun Jahren karenziert bin und in keinem dienstlichen und fachlichen Unterordnungsverhältnis im Amt in der Landesregierung stehe. Also zweifeln Sie nicht an meiner Unbefangenheit, das, bitte schön, entbehrt jeglicher Grundlage. Ich würde, wenn es keine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung gibt, die Auskunftsperson um Beantwortung ersuchen (Abg. Hafenecker hebt die Hand), außer es gibt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Bitte, Herr Abgeordnete Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich werfe Ihnen natürlich nicht vor, dass Sie Landesbeamter sind. Es gibt auch andere Landesbeamte, und ich gehe davon aus, dass alle Landesbeamten ähnlich agieren. Ich möchte aber nur darauf hinweisen, dass Sie, auch wenn Sie schon seit neun Jahren karenziert sind, vielleicht irgendwann wieder einmal in den Landesdienst zurückkehren werden wollen. (Zwischenruf des Abg. Hanger.) Wie gesagt, aus dem heraus verstehe ich schon gewisse Handlungsweisen.

Noch etwas, wenn es um die Begründung von Fragen geht: Ihre eigene Fraktion hat vorhin die eigene Frage nicht begründen können und hat sie zurückgezogen. Also bitte, schauen wir jetzt wirklich, dass wir da weiterkommen, denn das ist ja eine Farce! (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nochmals: Es liegt auch an den Abgeordneten, in ihren Wortmeldungen darauf zu achten, dass die Würde dieses Hauses und ein entsprechender Fortgang des Untersuchungsausschusses gewahrt bleiben, und wenn ein Abgeordneter die Frage nach der Besprechung und nach Beratung des Vorsitzenden mit der Verfahrensrichterin zurückzieht, dann ist das auch die Aufgabe des Vorsitzes, darauf hinzuweisen. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Es hat sich Herr Abgeordneter Stocker noch einmal zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur festhalten, dass Herr Kollege Hafenecker sich viele Sorgen um die Befragungszeit macht, aber mit Wortmeldungen wie dieser diese Befragungszeit aus meiner Sicht unnötig einschränkt.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da es nun keine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung gibt, darf ich die Frau Landeshauptfrau als Auskunftsperson um Beantwortung ersuchen. – Bitte sehr.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank. Ich akzeptiere natürlich die Entscheidung der Verfahrensrichterin. Damit ich diese Frage auch beantworten kann, würde ich noch einmal um eine ganz kurze Wiederholung der konkreten Frage bitten, dass ich darauf eingehen kann, denn das war jetzt ja relativ viel. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte nochmals um kurze Wiederholung außerhalb der Befragungszeit.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wussten Sie, dass die Media Contacta im ÖVP-Niederösterreich-Landtagswahlkampf 2018 tätig war?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Krainer. Diese Frage beantworte ich Ihnen gerne und darf hier fortsetzen, was ich Ihnen das letzte Mal schon gesagt habe: dass die Media Contacta für die Volkspartei Niederösterreich einige Veranstaltungen organisiert; immer wieder, ja. Und auch im Landtagswahlkampf 2018 hat die Media Contacta für die Volkspartei Niederösterreich Veranstaltungen organisiert, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wussten das zu diesem Zeitpunkt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Sie wussten das zu diesem Zeitpunkt – Fragezeichen – also 2018?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Wie war die Frage noch einmal? – Ich habe es akustisch nicht verstanden, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob Sie 2018 wussten, dass die Media Contacta für Sie im Landtagswahlkampf tätig ist.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ja, selbstverständlich. Ich verstehe die Frage jetzt inhaltlich nicht, aber natürlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wunderbar. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass bestimmte Unternehmen von Bundesministerien im Untersuchungszeitraum bevorzugt beauftragt werden sollten? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich weiß jetzt nicht, von welchen Unternehmen Sie sprechen, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Beispiel die Media Contacta Ges. m. b. H? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, ob ich gewusst habe, dass die Media Contacta bevorzugt von irgendwelchen Ministerien Aufträge erhalten hat: Habe ich keinerlei Wahrnehmung, kann ich Ihnen Nein sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage B9, Seite 10 ganz unten. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, ich kann mit diesem Dokument nichts anfangen. Was ist das für eine Aufstellung? Worüber? Von wem? Ich kann mit diesem Dokument wahrlich nichts anfangen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Landeshauptfrau! Sie haben hier – das ist eine Auswertung vom Rechnungshof – die Zahlungsflüsse des Bundes an die Media Contacta, das ist in der letzten Zeile, im Untersuchungszeitraum – 2014, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 21 – aufgeschlüsselt. Da sehen Sie, dass die Media Contacta in diesem Zeitraum Aufträge von Bundesseite in der Höhe von etwas mehr als 1,3 Millionen Euro bekommen hat. Wenn Sie zum Beispiel besonders das Jahr 17 ansehen, da waren es circa 60 000, und dann das Jahr 18, da waren es 360 000 Euro, das ist übrigens der Höchststand im Untersuchungszeitraum.

*****

Meine Frage, die ich ja noch gar nicht gestellt habe – das darf ich an dieser Stelle, aber da muss man die Zeit wieder laufen lassen –: Haben Sie Wahrnehmungen, warum sich die Aufträge von Bundesministerien an die Media Contacta 2018, dem Jahr des Landtagswahlkampfs in Niederösterreich, plötzlich versechsfacht haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Keine Wahrnehmung. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde jetzt gerne die Vorlage eines Videos machen, das 45 Sekunden dauert. Die Frage ist, ob das eh außerhalb der Fragezeit hergezeigt wird, wie das in der Vergangenheit der Fall war.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf dazu festhalten, dass wir zweimal Videos vorgespielt haben, jedes Mal unpräjudiziell. Wir haben beim ersten Mal gesagt, wir lassen das unpräjudiziell für weitere Vorlagen von Videos zu, da es aus einem öffentlichen Fernsehsender gekommen ist und auch entsprechend kurz – 40, 45 Sekunden – war. Deshalb würde ich es auch diesmal wieder zulassen. Ich ersuche, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Video abgespielt werden kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwältin.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): V 1 und bitte die ersten 45 Sekunden. (Es wird ein Ausschnitt aus einem Video gezeigt. – Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Vielen Dank für die Vorlage.

*****

Mein Frage dazu: Wissen Sie, ob diese Autos im Hintergrund, zum Beispiel mit dem Kennzeichen „WIR 10“, von der Media Contacta bezahlt wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Soweit ich mich erinnern kann, sind Fragen zu dieser Bezahlung und zu den Zulassungen bisher nicht zugelassen worden, weil es da keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand gibt, und die Frage, welche Autos die Media Contacta auf die Firma oder sonst jemanden zulässt, ist nicht Untersuchungsgegenstand. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf ergänzend festhalten, dass der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand über einen Bericht des Rechnungshofes und über eine Auftragsvergabe an das besagte Unternehmen hergestellt wird. Da einen Zusammenhang herzustellen, ist aber schon so weit hergeholt, das ist unterstellend. Herr Kollege Krainer möge ein bisschen mehr Substanz auf den Tisch legen, als wie irgendwelche ORF-Niederösterreich-Berichte aus dem Wahlkampf 2018. Ich meine, das ist unglaublich, was hier passiert! (Die Abgeordneten Hafenecker und Krainer heben die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf auf das Protokoll der Befragung von Herrn Ebner, Seite 52, verweisen. Da wurde genau diese Frage zugelassen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Erstens einmal, Kollege Hanger, war das offensichtlich N1-TV und nicht der ORF. Vielleicht verschwimmt das bei Ihnen in der Wahrnehmung, aber es sind doch noch verschiedene Fernsehstationen.

Wären dann aber auch Fragen in diesem Zusammenhang zugelassen: Was ist eigentlich mit dem Fahrverbot gewesen? Hat es Einwirkungen auf das Innenministerium gegeben? Warum können da mitten aus dem Landhausboulevard Autos herausfahren, wenn man im Beitrag klar sieht, dass da ein Fahrverbot herrscht? Hat es Strafen gegeben? (Abg. Hanger: Jetzt wird es interessant!) Kann man das dann in dem Zusammenhang alles fragen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte um Ihre Einschätzung, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte jetzt auch kurz darauf verweisen, dass ich diese Frage bei der Befragung von Herrn Ebner zugelassen habe, weil Herr Abgeordneter Krainer auch damals den Zusammenhang zwischen den Bundesvergaben und einer potenziellen Rabattierung bei diesen Autos oder Bezahlungen hergestellt hat.

Also der Zusammenhang wurde hergestellt, für den es, ich möchte es noch einmal sagen, selbstverständlich keinen Beweis gibt, sondern Herr Abgeordneter Krainer möchte sich nur dort hinarbeiten, ob er - - Ja, ich will es jetzt nicht näher sagen, aber er hat diesen Gedankengang in den Raum gestellt und diesen Zusammenhang hergestellt, der nicht völlig ausgeschlossen ist (Abg. Hanger hebt die Hand), daher haben wir die Frage zugelassen. Ich würde sie auch diesmal zulassen wollen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde schon ersuchen, dass man dann das Protokoll auch zu Ende liest, denn auch die Auskunftsperson Ebner hat unter Wahrheitspflicht ganz klar festgehalten, dass natürlich Media Contacta das bestellt und bezahlt hat. Also ich frage mich - - In Wirklichkeit ist offensichtlich die einzige Strategie, irgendwelche Widersprüche in Details in Aussagen haben zu wollen. Dann soll man es aber auch auf den Tisch legen.

Ich halte aber noch einmal fest, Frau Verfahrensrichterin: Diese Zusammenhänge sind so weit hergeholt. Wir haben überhaupt keine materielle Substanz zwischen einer Vergabe auf der Bundesebene und dem niederösterreichischen Wahlkampf. Da gibt es überhaupt keine materielle Substanz, irgendwelche Zusammenhänge herzustellen, und permanent diskutieren wir diese Themen in einem Untersuchungsausschuss auf Bundesebene. Das ist ein Missbrauch des parlamentarischen Kontrollrechts, davon lasse ich mich nicht abbringen. (Vorsitzender-Vertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Also natürlich, dass ich mich da jetzt auch nicht in Widersprüche - -, es ist über Media Contacta natürlich abgewickelt worden und die ÖVP hat es dann bezahlt, eh klar. Aber ja eh, jetzt muss man schon wirklich selber aufpassen, dass man bei den Aussagen klar bleibt.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf nach nochmaliger Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin um Beantwortung dieser Frage ersuchen, Frau Landeshauptfrau.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Selbstverständlich beantworte ich diese Frage, wenn die Verfahrensrichterin meint, dass sie zugelassen wird. Selbstverständlich kenne ich diese Autos und selbstverständlich kenne ich diesen Wahlkampfstart, selbstverständlich kenne ich das, wie sie gebrandet waren, aber bitte hier um Verständnis, dass es immer so ist, und wahrscheinlich auch in allen anderen politischen Parteien, dass eine Organisation und Abwicklung eines Wahlkampfes, und somit auch die Organisation und Abwicklung von Konvois von Autos, immer in der Verantwortung eines Landesparteisekretärs ist, der dafür zuständig ist.

Und aufgrund dieser Zuständigkeit kann ich Ihnen sagen, dass ich dazu keine Wahrnehmung habe – zu Ihrem Gedankenkonstrukt oder zu Ihren unredlichen Unterstellungen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte nur an meine Frage erinnern, die war: Wissen Sie, ob diese Autos im Hintergrund von der Media Contacta bezahlt wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, wie es abgewickelt worden ist. Keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Vorlage W, Seite 53 – W wie Wilhelm, es geht um die Aussage von Herrn Ebner. Also die Volkspartei Niederösterreich hat die Media Contacta beauftragt und am Schluss steht: „Was wir bestellen, das zahlen wir auch.“ (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Fragestellung? Ich habe es nicht verstanden, ob damit schon eine Frage verbunden war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Meine Frage ist: Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Kosten für diese Autos doch nicht von der ÖVP Niederösterreich, sondern von der Media Contacta getragen wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es tut mir leid, auch diese Frage ist unterstellend. Haben Sie Wahrnehmung, dass nicht von jemandem, sondern doch von jemand anderem bezahlt wurde unterstellt, dass es von jemand anderem bezahlt wurde. Wenn es eine Vorlage dazu gibt, dass dem so sei, dann würde ich um die Vorlage ersuchen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin und beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Da möchte ich jetzt Herrn Abgeordneten Stocker insofern recht geben, als wir die Aussage einer Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht haben. Wenn Sie diese wahrheitspflichtige Aussage  aus welchen Gründen auch immer infrage stellen, würde ich Sie bitten, einen Hinweis darauf zu geben oder vielleicht eine Unterlage vorzulegen, wie Sie auf diese Möglichkeit einer anderen Wahrnehmung der Auskunftsperson kommen.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage B78, Seite 27. Das ist ein Auszug aus dem Steuerakt der Media Contacta mit den Zahlen für 2018 und mit den Aufwendungen für Kfz, die hier über 100 000 Euro als Betriebsaufwand verbucht sind. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück. – Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.  Bitte.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Spätestens mit dieser Vorlage sind wir jetzt jedenfalls außerhalb des Untersuchungsgegenstandes. Wenn hier aus dem Steuerakt eines Unternehmens eine Ausgabe angeführt ist und damit insinuiert wird, dass in einem Landtagswahlkampf Kosten von der Partei oder von jemandem anderen getragen worden wären und die Aussage falsch wäre, dass das, was die ÖVP bestellt, auch bezahlt wird, dann hat das mit der Vollziehung des Bundes gar nichts mehr zu tun.

Zum anderen verweise ich darauf, dass es ja evident und hier auch allen bekannt ist, dass bei einem Auftrag eine Vielzahl von Leistungen von Veranstaltungsagenturen bezahlt werden – Catering, in diesem Fall Autos –, die in der Folge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Es ist hier überhaupt kein Widerspruch dargetan, es ist auch kein wie immer gearteter Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand dargestellt worden. Das alles bezieht sich auf interne Verrechnungen des Landtagswahlkampfes 2018 in Niederösterreich und ist damit vom Untersuchungsgegenstand nicht mehr gedeckt. (Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Würden Sie bitte für mein nicht bilanzkundiges Erfassen noch einmal ausführen – ich bin auf Seite 27 –: Welche Kosten sollen hier was bedeuten? Bitte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn Sie zu den Positionen „72816 bis 72826“ beziehungsweise „72827 bis 72838“ gehen, dann haben wir hier – teilweise ist aufgrund der Kennzeichen klar, dass die im ÖVP-Wahlkampf eingesetzt wurden – die Aufwände von diesen Fahrzeugen, alleine diese zwei Positionen: 100 000 Euro. Es gibt dann auch noch andere Aufwände, die dem aufgrund unserer Recherchen zuzurechnen sind, und das steht hier im betrieblichen Aufwand und nicht als Vorleistungen für Kunden, die weiterverrechnet werden.

Ich wollte auch noch darauf hinweisen, dass, wenn die Media Contacta zum Beispiel Personal – was wir ja wissen – anstellt und weiterverrechnet, dass sie da 20 Prozent Umsatzsteuer dazuknallen muss. Das heißt, natürlich kann die ÖVP Niederösterreich sich den Wahlkampf selber um 20 Prozent teurer machen, aber ich würde einmal in Zweifel ziehen, dass man das absichtlich macht, indem man nicht selber anstellt, sondern das um 20 Prozent teurer macht. Das ist hier als Betriebsaufwand deklariert.

Es ist einfach nur die Frage, wie gesagt, ob die Auskunftsperson Wahrnehmungen hat, dass die Kosten für diese Autos doch von der Media Contacta getragen wurden. Ich weiß ja nicht, ob sie Wahrnehmungen dazu hat. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Damit entfernen wir uns noch weiter vom Untersuchungsgegenstand. Das heißt, es gibt hier jetzt eine Fragestellung, die aufwirft, wer Wahlkampfkosten bezahlt hat, die Partei oder eine Agentur. Abgesehen davon, dass ich diese Vermutungen nicht teile, ist es so, dass weder eine Partei noch ein Unternehmen zu untersuchen ist, und der Zusammenhang mit Vollziehungshandlungen des Bundes, Organen des Bundes, ist nicht einmal ansatzweise erkennbar. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf inhaltlich feststellen, Frau Verfahrensrichterin, um Ihre Frage aufzuklären: Offensichtlich hat Media Contacta – und das ist gar nicht Untersuchungsgegenstand – für die ÖVP Niederösterreich einen Auftrag abgewickelt. Dass diesen Aufwand die Media Contacta dann in ihren Büchern hat, ist das Logischste und das Selbstverständlichste auf der ganzen Welt. Dass diese Aufwände dann weiterverrechnet werden, ist auch so. Das sind absolut normale Vorgänge, die hier passieren, und ich verwehre mich zum x-ten Mal dagegen, dass permanent irgendetwas konstruiert wird, auf Bundesebene irgendwelche mutmaßlichen, was weiß ich, Scheinrechnungen, die irgendeinen Zusammenhang mit der ÖVP Niederösterreich haben. Das wurde schon mehrmals unter Wahrheitspflicht zurückgewiesen und ich ersuche wirklich eindringlich, diese permanenten Unterstellungen jetzt einmal zu unterlassen.

Frau Verfahrensrichterin, ich würde Sie schon bitten, irgendwann einmal auch eine Grenze zu ziehen, damit wir uns diese permanenten Unterstellungen jetzt nicht noch stundenlang anhören müssen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin und beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte aber zuerst, bevor ich mich an Herrn Abgeordneten Krainer wende, sagen: Ich weiß ja, was Sie mit „Unterstellungen“ meinen, mir ist das alles vollkommen klar. Es kann aber nicht sein – ich muss mich wiederholen –, dass man alles, wofür es noch keinen hieb- und stichfesten Beweis gibt, nicht abfragen darf. Dann braucht man den Untersuchungsausschuss nicht, wenn man eh schon alles weiß. Also ich muss schon auch eine Grenze finden, wo ich sage: Jawohl, das ist jetzt ein Konstrukt, das noch nicht bewiesen ist, aber es gibt Indizien, die es für zulässig erscheinen lassen, dass man es fragt. Das wollte ich nur sagen für meine - - (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Dann möchte ich jetzt bitte fertig reden und Herrn Abgeordneten Krainer bitten, hier noch einmal klar einen Bezug zur Bundesvollziehung herzustellen, denn bis jetzt haben wir nur Kosten eines Landtagswahlkampfes und die Verbuchung bei der Firma, die in diesem Landtagswahlkampf beauftragt war, gesehen und noch keinen konkreten Bezug zur Bundesvollziehung. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter, dementsprechend den Zusammenhang zu einem Vergabeverfahren des Bundes oder zu Vergaben, durch die dem Bund Kosten entstanden sind, herzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, deswegen habe ich auch die Vorlage 1 gemacht, das war B9, Seite 10, wo man die Auftragsvergaben von Bundesseite an die Media Contacta sieht, und die wurde eben von 60 000 im Jahr 2017 auf im Jahr 2018 – also im Jahr des Landtagswahlkampfes – 360 000 Euro erhöht. Das ist die höchste Summe, die jemals hier war.

In diesem Zusammenhang, wenn wir noch einmal auf die Vorlage, die vorher da war, B78 war das, zurückgehen: Auf Seite 30 sehen Sie auch die Auflösung einer Gewinnrücklage, die hier durchgeführt wurde, auch im Jahr 2018, wo 174 000 etliche Euro Gewinnrücklage aufgelöst wurden. Ich habe das bereits das letzte Mal gesagt – jetzt kann ich das Dokument dazu auch vorlegen –, dass immer dann, wenn die ÖVP Niederösterreich einen Wahlkampf führt, Gewinnrücklagen aufgelöst werden, und wenn sie keinen Wahlkampf hat, werden Gewinnrücklagen gebildet. (Abg. Hanger – die Hand hebend und auf den Tisch klopfend –: Das ist ja unglaublich!)

Ich darf das hier auch gleich vorhalten, Vorlage B78, Seite 30 (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger), da sehen Sie, dass 2018 in zwei Schritten eine Rücklage A und eine Rücklage B in jeweils selber Höhe, insgesamt 174 528,71 Euro, aufgelöst wurden. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, ich weise zum x-ten Mal darauf hin, dass hier zwei Sachverhalte in Zusammenhang gestellt werden, die überhaupt keinen Zusammenhang haben, denn in einem Fall geht es um Auftragsvergaben auf Bundesebene, wo irgendwie etwas konstruiert wird – zuerst ein Auftrag über die Parlamentsdirektion, jetzt sind wir auf einmal beim Bericht des Rechnungshofes über Ministerien. Das ist der eine Sachverhalt, wo kein sachliches Substrat da ist, dass hier irgendetwas unsachgemäß passiert ist.

Auf der anderen Seite diskutieren wir jetzt Gewinnauflösungen eines privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens. Da wollen wir jetzt einen Zusammenhang mit der Bundesvollziehung; das ist unterstellend und das weise ich auf das Schärfste zurück. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Der einzige – unter Anführungszeichen, und ich betone Anführungszeichen – „Zusammenhang“, der hergestellt ist, ist eine Aufstellung von Zahlen hinsichtlich behaupteter Auftragsvergaben des Bundes an eine Firma. Und aus der unterschiedlichen Höhe dieser Zahlen wird – und das wundert mich, dass das alles hier so unwidersprochen einfach hingenommen wird – unterstellt, dass damit schon etwas Unrechtes passiert sei, ohne dass man sich überhaupt ansieht und überprüft, ob diese Erhöhungen, Veränderungen in den Zahlen mit Aufträgen in Verbindung stehen, die eine ganz korrekte und unspektakuläre Abwicklung und Vergabe sind. Das ist das eine.

 

Zum anderen wird jetzt aus diesem Zusammenhang der Wahlkampf 2018 einer Landespartei untersucht und Zahlungen einer Partei und Gewinnauflösungen oder Rückstellungen von Unternehmen werden hier diskutiert. Ich halte das für nicht zulässig und ich sage auch ganz offen: Wenn ich es richtig verstanden habe, klärt dieser Untersuchungsausschuss politische Verantwortlichkeit für abgeschlossene Vorgänge in der Vollziehung des Bundes. Da gibt es die Betonung auf Vollziehung des Bundes, Organe des Bundes und abgeschlossen. Das, was wir jetzt untersuchen, ist Wahlkampf 2018 Niederösterreich, und es ist mit der Hand zu greifen, dass das nur deshalb passiert, weil 2023 der nächste Wahlkampf für Niederösterreich ins Haus steht. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin darf ich nun feststellen, dass sich eine auf diese vorgelegten Dokumente beziehende Frage oder dass eine Frage, um einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand herzustellen, in die Richtung lauten müsste, ob die Auskunftsperson Wahrnehmungen dazu hat, ob aus den Auftragsvergaben, die vorgelegt wurden, ob aus diesen Aufträgen Betriebsmittel beziehungsweise konkret angesprochene Fahrzeuge der Media Contacta im Landtagswahlkampf bezahlt wurden.

Das wäre ein Zusammenhang mit der Vollziehung des Bundes, und eine solche Frage wäre im Untersuchungsgegenstand gelegen, alle anderen Fragen, die sich auf Auflösung von Rücklagen oder Verbuchung von Betriebsaufwänden beziehen, entsprechend nicht. Ich darf deshalb ersuchen, diese Frage entsprechend zu formulieren.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann sie auch gerne wiederholen: Haben Sie die Wahrnehmung, dass die Kosten für diese Autos doch von der Media Contacta getragen wurden und nicht von der ÖVP Niederösterreich? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Auch diese Fragestellung ist nicht mit dem Untersuchungsgegenstand und einer konkreten Vollziehung des Bundes in Beziehung gebracht. Ich habe ausdrücklich ausgeführt, dass sich diese auf die Auftragsvergaben des Bundes und dahin gehende Finanzierungen beziehen muss.

Ich habe eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vom Abgeordneten Hanger. – Bitte schön.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zudem halte ich fest, dass auch alleine die Fragestellung irreführend ist, weil natürlich beides der Fall sein kann. Es kann durchaus sein – und so wurde es ja beantwortet –, dass die ÖVP Niederösterreich die Media Contacta beauftragt hat, und die Media Contacta hat natürlich dann auch dafür die Kosten übernommen, hat das aber natürlich dann weiterverrechnet. Das ist ein völlig üblicher Vorgang, wie ihn alle Landesparteien, wie ihn alle Bundesparteien machen.

Ich wollte nur auf diese – wie soll ich sagen? – verfängliche Fragestellung hinweisen, weil das schon nicht ganz unwesentlich bei uns im Untersuchungsausschuss ist; aber man erkennt ja sehr klar die Strategie von Herrn Abgeordneten Krainer. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, das ist ja relativ einfach. Die Frage ist, ist das ein üblicher Vorgang, bei dem die Kosten zur Gänze samt fälligen Umsatzsteuern von der ÖVP Niederösterreich getragen wurden, oder hat die Auskunftsperson Wahrnehmungen, dass das eben ein unüblicher Vorgang ist, bei dem nämlich am Ende des Tages nicht die ÖVP Niederösterreich für diese 100 000 Euro, die die Autos gekostet haben, bezahlt hat. Das ist ja die Frage – und dass sich die Media Contacta quasi diese 100 000 Euro nur leisten konnte, weil sie über Bundesaufträge in der Höhe von 360 000 Euro verfügt hat. (Abg. Hanger: Das ist eine Unterstellung! Das ist eine Unterstellung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Es ist ein Gedankenkonstrukt. Sie verwenden das Wort Unterstellung als Totschlagargument. Es ist eine Tatsache, dass die Beauftragungen der Media Contacta um ein Vielfaches im Jahr 2018 - - (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Ja, ich sage es ja, das kann eine ganz harmlose Erklärung haben, das bestreitet ja niemand.

Ich sage es noch einmal: Es gibt für nichts einen Beweis. Es ist ein Gedankenkonstrukt, aber es sind Tatsachen, die theoretisch und so weit wie - - Ich sage jetzt nichts zur Wahrscheinlichkeit, ich sage nur, dass es nicht denkunmöglich ist. Die Auskunftsperson ist dazu da, um diesen möglichen Zusammenhang herzustellen, ihn zu bestreiten oder zu sagen, sie kann dazu nichts sagen. Es sind aber Tatsachen auf dem Tisch, die eine Frage wert sind. Ich sage nicht, dass das jetzt heißt, dass Herr Abgeordneter Krainer mit seinem Gedankenkonstrukt recht hat. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Im Hinblick darauf, dass im Ausklang der Geschäftsordnungswortmeldung des Herrn Abgeordneten Krainer der Bezug zur Bundesvollziehung dadurch hergestellt wurde, dass die Frage war, ob es sich die Media Contacta leisten konnte, weil sie diese Aufträge des Bundes erhalten hat, wäre diese Frage mit diesem Zusammenhang zur Bundesvollziehung im Hinblick auf Wahrnehmungen der Auskunftsperson diesbezüglich zulässig. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe da jetzt einen Auszug aus einem Steuerakt eines Privatunternehmens, eine Aufstellung eines Rechnungshofberichtes gesehen. Ich kann Ihnen da - - Ich habe hier betreffend Ihre Frage überhaupt keine Wahrnehmung, sage aber auch ganz klar dazu, dass Bernhard Ebner hier unter Wahrheitspflicht ausgesagt hat und dass das, was er hier zu Protokoll gegeben hat - - ich keinen Zweifel daran habe, dass das nicht die Wahrheit wäre. Wie gesagt, eine Organisation und Abrechnung eines Wahlkampfes obliegt einem Landesparteisekretär.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Seite 1 derselben Vorlage: Da hat eine – „Diplomkaufmann“ steht hier, aber in dem Fall – Diplomkauffrau Emmy Lauteren diese Bilanz unterschrieben. Ist Ihnen diese Person bekannt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter Krainer, diese Frage haben Sie mir das letzte Mal schon gestellt, und ich habe gesagt, ja, ich kenne diese Dame.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist sie die Finanzreferentin der ÖVP Niederösterreich im Untersuchungszeitraum? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Das betrifft wieder einmal die Partei und hat überhaupt keinen Bezug zum Untersuchungsgegenstand. Frau Verfahrensrichterin, ich bitte Sie, das zu beurteilen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, ich möchte das nur präzisieren, denn Ihrer Logik folgend wäre es so: Jedes Unternehmen, das in der Bundesvollziehung einen Auftrag bekommt, kann dann, egal wo dieses Unternehmen tätig ist – auf der kommunalen Ebene, in der Privatwirtschaft, in der Landesvollziehung, bei Parteien –, automatisch Untersuchungsgegenstand sein. Das kann es doch nicht sein! Es braucht schon einen sachlichen Zusammenhang mit der Vollziehung des Bundes und das können nicht nur so krude Verschwörungstheorien sein, wie wir sie die ganze Zeit hören, sondern da braucht es materielle Substanz, und die fordere ich schon ein. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht um es zu präzisieren: Das, was jetzt vorgelegt wurde, bezieht sich auf die steuerliche Veranlagung eines privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens. Das, was gefragt wird, bezieht sich auf eine Partei. Beides ist nicht Untersuchungsgegenstand.

Ich sehe mit wirklicher Sorge, dass wir ständig Grenzen verschieben und dann nicht mehr wissen, wo sie liegen. Es wäre vielleicht nicht schlecht, hier klarere Strukturen in der Zulässigkeit zu finden, denn dieses Vermutungssystem führt dazu, dass wir uns immer weiter davon entfernen. Es reicht nicht mehr die eine Vermutung, dass in der Bundesverwaltung Aufträge nicht ordnungsgemäß erteilt oder abgerechnet worden wären. Es kommt die zweite Vermutung dazu, dass das einen Einfluss auf den Wahlkampf 2018 hatte. – Beides überhaupt nicht bewiesen, beides ein Gedankenkonstrukt. Wenn wir das ewig weiterspinnen, dann brauchen wir gar keinen Untersuchungsgegenstand, dann brauchen wir nur viel Fantasie.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich gebe Ihnen ja recht, Herr Abgeordneter Stocker, ich weiß es, aber ich muss trotzdem eine Gratwanderung betreiben zwischen dem, was jetzt wirklich nicht mehr akzeptable Unterstellung ist, und dem, wo ich sage, gut, da ist zumindest versucht worden, ein Szenario herzustellen, das auf eine bestimmte Weise nachvollziehbar ist.

Der Untersuchungsausschuss ist auch dann nicht notwendig, wenn alles schon bewiesen ist und wenn wir alles schon wissen. Das heißt, es muss klar sein, dass hier auch unaufgeklärte Fragen gestellt werden, und ich muss dann mit dem Herrn Vorsitzenden nach bestem Wissen und Gewissen auf diesem Grat halbwegs balancieren. Ich versuche da mein Bestes und gebe zu, dass ich manchmal schon mit einem Fuß etwas ins Straucheln gerate, aber ich halte das, was Abgeordneter Krainer vorbringt, noch für zulässig. Er stellt auch Zusammenhänge her, die ich so weit noch akzeptabel finde, dass ich dem Herrn Vorsitzenden empfehlen kann, die Frage für zulässig zu erklären.

In dem Fall, was Frau Emmy Lauteren und dieses Dokument betrifft, ist es natürlich richtig, dass per se hier keine Beziehung zum Bundesvollzug besteht, aber wir haben die Frage schon debattiert und gestellt, ich glaube, sogar der Frau Landeshauptfrau selber. Daher würde ich meinen, dass wir hier schon zu einem Ergebnis gekommen sind oder dieser Zusammenhang schon vorhanden gewesen ist. Aber wenn die Frau Landeshauptfrau meint, er solle ihr noch einmal erklärt werden, dann würde ich Sie bitten, Abgeordneten Krainer darum zu ersuchen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter Krainer, ich darf Sie noch einmal ersuchen, einen Zusammenhang herzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja. Das hier ist, wie gesagt, die Bilanz der Media Contacta, die öffentliche Aufträge im Untersuchungszeitraum bekommen hat, wo wir wissen, dass bei Ausschreibungen zumindest mutmaßlich Scheinangebote gelegt worden sein könnten. Jedenfalls gibt es auch eine auffällige Erhöhung des Volumens, das diese Firma bekommen hat. Unterschrieben ist diese Bilanz von einer gewissen Diplomkauffrau Emmy Lauteren. Meine Frage war, ob Sie sie kennen. Darauf haben Sie gesagt: Ja! Und dann war meine Frage: Ist das die Finanzreferentin der ÖVP Niederösterreich?

Sie werden im Laufe der Befragung draufkommen, dass wir substanzielle Puzzlesteine haben, die darauf hindeuten, dass nach wie vor die Media Contacta in einem gewissen wirtschaftlich berechtigten Verhältnis zur ÖVP Niederösterreich steht.

Ich würde das nur gerne heute erledigen und mich nicht noch einmal im Jänner mit Ihnen darüber unterhalten müssen. Deswegen ersuche ich noch einmal nachdrücklich die ÖVP-Niederösterreich-Vertreter hier, Stocker, Hanger, damit aufzuhören, diese Befragung zu behindern und zu verzögern, weil wir uns dann ein drittes Mal hier zusammensetzen müssten. Und ich will das wirklich nicht! Ich will, dass das heute die letzte Befragung der Landeshauptfrau ist, aber ich kann das nicht alleine beeinflussen. Wenn Stocker und Hanger es darauf anlegen, dann passiert es leider ein drittes Mal. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte dem Kollegen Krainer beipflichten: Ich hoffe auch, dass das die letzte Befragung der Landeshauptfrau von Niederösterreich in diesem Untersuchungsausschuss ist. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann das ganz kurz machen: Die Meinung der Verfahrensrichterin ist natürlich zur Kenntnis zu nehmen. Aber gerade diese Fragestellung, so, wie sie jetzt von Kollegen Krainer formuliert wurde, findet meiner Meinung nach keine Deckung mehr. Vielleicht kann man sich entschließen, ob zugelassen oder nicht zugelassen, dann kommen wir auch schneller weiter. (Der Vorsitzender-Stellvertreter berät sich mit der Verfahrensrichter-Stellvertreterin.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter Krainer, Sie haben dieselbe Frage, die wir debattiert haben, noch einmal gestellt, aber Sie haben der Frau Landeshauptfrau noch nicht erklärt, warum die Beschäftigung bei der VP Niederösterreich und bei diesem Unternehmen für Fragen der Bundesvollziehung von Bedeutung sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube nicht, dass Frau Emmy Lauteren bei der ÖVP Niederösterreich beschäftigt ist, ich glaube, sie hat eine ehrenamtliche Funktion als Finanzreferentin. Mir geht es nur darum, dass ich aufzeigen will, dass hier immer dieselben Personen, was Media Contacta, ÖVP Niederösterreich und noch andere von mir in Zukunft vorgelegte Akten und Unterlagen betrifft, aufscheinen, und immer geht es um Auftragsvergaben an diese Firmen.

Wir haben hier zum Beispiel eine Bilanz, wo man sieht, dass Aufwände der ÖVP Niederösterreich für den Wahlkampf jedenfalls einmal vorerst als Betriebsausgaben verbucht sind. Ich habe die Gewinnauflösung vorgelegt, die 2018 erfolgt ist. Ich kann Ihnen auch noch eine Gewinnauflösung aus 2015 aus dem Firmenbuch vorlegen (Abg. Hanger: Was soll das?!), wo es um einen Gemeinderatswahlkampf in Niederösterreich geht. Also das, was wir hier sehen, sind immer dieselben Personen, die beteiligt sind, unter anderen Frau Diplomkauffrau Emmy Lauteren, die immer mehrere Funktionen hat (Abg. Hanger: Wo ist der Zusammenhang?), und zwar bei der Media Contacta, aber auch noch bei anderen Firmen, die zu diesem ÖVP-Niederösterreich-Netzwerk gehören. Am Ende des Tages ist sie halt auch Finanzreferentin der ÖVP Niederösterreich.

Ich kann dazu auch die Vorlage V12 machen, und Sie können jetzt live die Homepage der ÖVP Niederösterreich abrufen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich verstehe das überhaupt nicht, denn das ist eine ganz einfache Frage. Jeder kann das eingeben und sieht dann Emmy Lauteren mit einem Foto, unter dem „Finanzreferentin“ steht. Ich verstehe überhaupt nicht, was daran so schwierig ist, zu beantworten, ob das dieselbe Person ist. Ja, es kommen immer dieselben Personen vor. Da kann ja ich nichts dafür.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, ich stelle fest, dass diese Frage mangels ausreichender Herstellung eines Zusammenhangs zur Beeinflussung von Vergabeverfahren des Bundes oder zu sonstigen Bundesthemen durch die bloße Personengleichheit oder mögliche Personengleichheit einer Wirtschaftsprüferin und einer Finanzreferentin nicht zulässig ist.

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Nächste Frage, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage Z, Seite 13. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da ist gelb markiert: Media08 GmbH. Meine Frage: Kennen Sie die Media08 GmbH?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, stellen Sie bitte einen Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand her! (Abg. Krainer hebt die Hand.) – Bitte, zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Krainer.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht um die Media08 GmbH. Was wir hier vorgelegt haben, ist ein Vergabeakt des Bundesministeriums für Land - - Entschuldigung, es ist die Vorlage AC. Das davor war ein Vergabeakt des Innenministeriums. Das jetzt ist ein Vergabeakt des Landwirtschaftsministeriums, wo die Media Contacta und die Media08 GmbH Vergleichsangebote für eine Gesellschaft namens Land und Forst Betriebe Österreich legen. Auf der Seite 59 in diesem Akt sehen Sie unter Plausibilisierungsgrundlage: „vom Förderwerber zu übermitteln“.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Entschuldigung, wir sehen noch nichts. Unser Bildschirm ist noch dunkel.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Bei mir ist es schon am Bildschirm. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch einmal: Welche Seite, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): 59. Da sehen Sie „Plausibilisierungsunterlagen“: „AP2_AP10_Kostenplausibilisierung_Sammelangebot_Bildungsgipfel_Berufsorientierung LFBÖ“ – das ist diese Land und Forst Betriebe Österreich –, und dann gibt es zwei andere Angebote von Media08 und von Media Contacta darunter. Das heißt: Wir haben hier ein Vergabeverfahren des Bundes, an dem drei Firmen beteiligt sind.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es ist schon wieder weg, wir hatten es kurz am Schirm.

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Mag. Johanna Mikl-Leitner: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, ich kann das Dokument nicht lesen, das ist so klein geschrieben – und jetzt ist es weg.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Man kann es vergrößern. Das werden wir technisch lösen, man kann ja reinzoomen.

Die Frage ist ja nur, ob Sie die Media08 GmbH kennen. Diese Unterlage stellt nur den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand dar, nämlich dass diese Firma gemeinsam mit der Media Contacta und mit der Land und Forst Betriebe Österreich zu dritt Angebote stellt.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sind wir dran oder wie tun wir?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nein, es funktioniert auch bei mir nicht. Ist das Dokument am Bildschirm? Bei mir reagiert es nicht. Die Frau Verfahrensrichterin hat es auch nicht am Bildschirm. Könnte man das bitte technisch lösen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die Frau Landeshauptfrau kann ja trotzdem die Frage beantworten, ob sie die Media08 GmbH kennt. Das ist ja nicht so schwierig. Und bitte nicht die Zeit laufen lassen, wenn ich zur Geschäftsordnung etwas sage!

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Soll man jetzt antworten, oder was?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich würde einmal bitten, das Dokument am Bildschirm sehen zu können. Das ist jetzt auch bei der Frau Verfahrensrichterin nicht der Fall, ebenso bei der Frau Verfahrensanwältin nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir legen es in Papierform vor. Dann kann die Technik derweilen im Hintergrund repariert werden. Ich habe aber keine Aktenzahl, weil das aus dem Datenraum ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Es tut mir leid, Herr Abgeordneter, aber ich kann auch diesen Ausdruck nicht lesen. Seien Sie mir bitte nicht böse, ich kann das nicht einmal irgendwie entziffern! (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Vielleicht könnten Sie erläutern, was das für ein Dokument sein soll, auch wenn es schlecht leserlich ist, weil es sehr klein geschrieben ist. – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist ein Vergabeakt, den uns das Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt hat, wo es drei Angebote gibt, wo die Media Contacta, die Media08 und die LFBÖ, das ist die Land und Forst Betriebe Österreich, zu dritt Anträge stellen. Es geht um ländliche Entwicklung, ein Angebot im Rahmen der ländlichen Entwicklung. Und das reicht ja, um einmal festzustellen, da gibt es ein Vergabeverfahren, bei dem diese drei Firmen vorkommen. Damit bin ich im Untersuchungsgegenstand, weil das im Untersuchungszeitraum et cetera ist.

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Meine Frage, noch einmal, ist ja relativ einfach: Kennen Sie die Media08 GmbH?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, wenn sich Ihre Frage auf die Media08 bezieht, dann kann ich Ihnen ehrlicherweise nur sagen, dass mir ad hoc Media08 nichts sagt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Kennen Sie die Land und Forst Betriebe Österreich? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Das sagt mir jetzt nichts, was das genau ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann machen wir die Vorlage X. (Der Auskunftsperson wird ein Bild vorgelegt.) Das ist ein Briefkasten, auf dem das Alois-Mock-Institut und auch die Media08 GmbH, Geschäftsführer Karl Schlagenhaufen, angeschrieben stehen. Wissen Sie, dass sich das Alois-Mock-Institut und die Media08 GmbH jedenfalls einen Briefkasten geteilt haben?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung dazu.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Herr Abgeordneter, das geht mir jetzt zu weit. Das kann ich jetzt mit nichts mehr in Verbindung bringen, außer Namensgleichheiten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie Herrn Karl Schlagenhaufen? (Abg. Hanger: Das ist ja peinlich! – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, wieder um Ihre Einschätzung auch zu dieser Frage.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Könnten Sie bitte erläutern, inwiefern Herr Schlagenhaufen in Verbindung mit dem Untersuchungsgegenstand steht?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, bitte sehr.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe ja vorher einen Vergabeakt vorgelegt, wo die Media Contacta, die Media08 GmbH und die Land und Forst Betriebe Österreich Gesellschaft gemeinsam Angebote stellen. Den Zuschlag erhält die Land und Forst Betriebe Österreich GmbH. Die Media08 GmbH bewirbt sich hier um etwas, Herr Karl Schlagenhaufen ist der Geschäftsführer dieser Firma, und ich frage einfach, ob sie den kennt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Es wird sich herausstellen, dass sie den natürlich kennt. Die Firma hat übrigens zwei Geschäftsführer, der andere heißt Gerhard Schlack und ist auch Geschäftsführer der Media Contacta.

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Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich weiß nicht, ob Herr Schlagenhaufen jetzt Geschäftsführer von dieser Media08 ist, aber ich kenne Herrn Schlagenhaufen schon seit langer Zeit. Sonst würde mir dazu nichts einfallen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Schlagenhaufen war ja Kommunal- und Organisationsreferent der VP Niederösterreich.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ja, das ist korrekt, vor vielen Jahren, unter meiner Zeit als Landesgeschäftsführerin, ja, aber - - (Abg. Hanger: Knapp außerhalb des Untersuchungsgegenstandes!)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nur, damit wir feststellen: Alle drei Firmen, werden wir jetzt feststellen, kommen direkt aus der ÖVP. Media Contacta haben wir bereits dargestellt, Media08 auch, und jetzt schauen wir uns noch die Land und Forst Betriebe Österreich an. Beginnen wir mit der Vorlage AD. Dass sie sich den Postkasten mit dem Alois-Mock-Institut teilen, ist ein nettes Indiz und eine nette Nebengeschichte – finden wir auch sehr lustig.

Hier haben wir die Statuten des Österreichischen Bauernbundes. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, bitte.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich halte fest, dass diese Befragung ausschließlich das Ziel hat, Personen, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Volkspartei Niederösterreich stehen, zu diskreditieren, angefangen von Frau Emmy Lauteren, die eine sehr honorige Persönlichkeit ist, über ehemalige Referenten, die jetzt in der Privatwirtschaft tätig sind, und dass das nicht mehr Untersuchungsgegenstand sein kann. Wir untersuchen nicht die Volkspartei, auch nicht die Volkspartei Niederösterreich und auch keine Wahlkämpfe und keine Positionen in den Parteien. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht kann Kollege Stocker das noch präzisieren: Geht es überhaupt um die Volkspartei Niederösterreich oder geht es um die Niederösterreichpartei? Ich weiß ja momentan gerade nicht, wie der Status ist. Wie heißt diese Partei derzeit?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf jetzt wirklich ersuchen, sowohl die Wortmeldungen zur Geschäftsordnung als auch die Fragestellungen wieder auf den Untersuchungsgegenstand zu konkretisieren und zu fokussieren und die entsprechenden Fragen auch in einem ausdrücklichen Bezug zur Vollziehung des Bundes zu stellen. Auch wenn ich jetzt das Beweisthema Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren lese, geht es da immer um Einflussnahme auf Vergabeverfahren des Bundes und daraus dem Bund entstandene Kosten. Ich bitte also, einen entsprechenden Bezug herzustellen, inwieweit die Statuten des Bauernbundes in Zusammenhang mit Vergaben des Bundes stehen. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.) – Gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vonseiten der Grünen? (Abg. Krainer hebt die Hand.) Dann würde ich um ein entsprechendes Zeichen ersuchen und darum, das permanente Zwischenrufen zu unterlassen, Frau Abgeordnete Tomaselli.

Herr Abgeordneter Krainer hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn Sie auf Seite 7 des Statuts gehen, steht unter Präsidium, wer dem Präsidium angehört, unter Punkt m): „einem Mitglied des Bauernbundes, das im Verband der Land und Forst Betriebe Österreich führend tätig ist“. Das heißt, der Verband Land und Forst Betriebe Österreich, der am Vergabeverfahren des Bundes gemeinsam mit der Media08 und der Media Contacta teilnimmt, hat laut Statut sogar einen Vertreter im Präsidium des Österreichischen Bauernbundes.

Wir wollen ja hier nur feststellen, dass es bei diesem Vergabeverfahren einleitend um drei Bereiche oder um drei Firmen geht, die hier Angebote legen, und alle drei haben einen direkten Bezug zur ÖVP.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Am Bildschirm der Auskunftsperson war das Dokument vorhin nicht sichtbar. Ist das mittlerweile geklärt? Ist das Dokument sichtbar? Das Dokument ist nach wie vor nicht sichtbar.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Nein, das Dokument ist nicht sichtbar. (Ruf bei der ÖVP: Bei uns auch nicht!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt technische Probleme bei der Anzeige am Bildschirm der Auskunftsperson. Wir haben bereits versucht, die IT zu erreichen, was nicht geglückt ist. Um dieses Problem lösen zu können, unterbreche ich die Sitzung für 10 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 11.05 Uhr bis 11.17 Uhr.)

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11.17

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da die technische Funktionsfähigkeit wiederhergestellt ist, nehme ich die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf ersuchen, eine entsprechende Frage zum vorgelegten Dokument zu stellen, und zwar eine, die sich auch auf den Untersuchungsgegenstand, insbesondere in Hinblick auf die Vollziehung des Bundes, bezieht, zum Beispiel, wie das mit den Statuten des Österreichischen Bauernbundes zusammenhängt. (Abg. Krainer hebt die Hand.) – Eine Meldung zur Geschäftsordnung?

Zur Geschäftsordnung, nehme ich an, Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte schön.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das habe ich ja bereits getan. Ich habe im Zusammenhang mit der Vollziehung des Bundes gerade vorhin einen Vergabeakt des Landwirtschaftsministeriums vorgelegt, wo der Verband der Land und Forst Betriebe Österreich, die Media08 GmbH und die Media Contacta ein Angebot legen.

Auf Seite 7 des Statutes des Bauernbundes, der ja unzweifelhaft eine Teilorganisation der ÖVP ist, sehen Sie bei Präsidium: „Das Präsidium besteht aus den folgenden Mitgliedern:“, und unter Punkt m): „einem Mitglied des Bauernbundes, das im Verband der Land und Forst Betriebe Österreich führend tätig ist“. Es ist also eine institutionelle Verquickung zwischen der Land und Forst Betriebe Österreich GmbH, die ein Angebot an das Landwirtschaftsministerium legt, dass diese quasi einen fixen Platz im Präsidium des Bauernbundes hat. Übrigens zahlen sie 32 000 Euro Mitgliedsbeitrag im Jahr, das können Sie aus dem Rechenschaftsbericht der ÖVP ableiten.

Mir geht es ja nur darum, hier darzustellen, dass alle, die sich an diesen Ausschreibungen beteiligen, einen direkten Bezug zur ÖVP haben. Das mache ich hiermit. Das ist die Vorlage, die das darstellen soll. Die Frage an die Auskunftsperson ist ja, ob sie die Land und Forst Betriebe Österreich, diesen Verband kennt und auch weiß, dass diese dritte Firma einen direkten Zusammenhang oder einen direkten Bezug zur ÖVP hat. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf noch einmal dahin gehend zusammenfassen, dass wir einen Vergabeakt haben, wo weit und breit nicht irgendwie nur ansatzweise erkennbar ist, dass es hier zu einer unsachgemäßen Vergabe gekommen ist.

Ich darf inhaltlich daran erinnern: Es geht um Leader, es geht um ländliche Entwicklung. – Dass Herr Kollege Krainer sehr wenig Ahnung davon hat, das verstehe ich. Das möchte ich einmal festhalten, das ist der eine Sachverhalt.

Wir haben eine ganz normale Vergabe, sachgemäß, mehrere Unternehmen haben am Vergabeprozess teilgenommen, und gleichzeitig wird irgendetwas konstruiert – dass halt irgendwelche Unternehmen, die sich ganz sachgemäß um diesen Auftrag beworben haben - - Irgendwie wird da was in Richtung ÖVP-Bevorteilung konstruiert. Das weise ich wieder einmal als Unterstellung zurück.

Es gibt überhaupt keine sachliche, materielle Substanz für diese Konstruktionen, die Herr Krainer da immer wieder sagt, und, Frau Verfahrensrichterin, ich glaube, es ist jetzt wirklich an der Zeit, dass wir dem Einhalt gebieten. Bei allem Verständnis, dass man über 15 Umwege einen Zusammenhang herstellen kann, aber die Partei ist nicht Untersuchungsgegenstand, und diese permanenten Unterstellungen weise ich auch vehement zurück. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, es ist ja relativ einfach: Offenbar ist Kollege Hanger in Vergabeaktenanalysen besonders versiert, weil er diesen Vergabeakt bereits nach wenigen Sekunden auf dem Bildschirm auf die Richtigkeit und Auffälligkeiten hin überprüfen kann. Wir mussten wesentlich mehr Zeit aufwenden, muss ich gestehen, als Kollege Hanger.

Aber noch einmal: Die eine Firma steht im Statut einer Teilorganisation der ÖVP, dass sie einen Sitz im Präsidium hat, die Media Contacta und die Media08 haben übrigens – nebenbei – einen gemeinsamen Geschäftsführer, nämlich Herrn Gerhard Schlack, den der Landes- -, wie wir uns erinnern, wie Herr Ebner hier war, aus Jugendtagen kennt – die kennen sich ja alle aus Jugendtagen, nämlich aus Jugendtagen, als sie in der Jungen ÖVP waren –, wir erinnern uns ja an die Aussagen hier – es geht hier um Schlack, es geht um Schlagenhaufen, der einmal Kommunal- und Organisationsreferent der VP Niederösterreich war. Das ist alles ÖVP, ÖVP, ÖVP, ÖVP.

Und der nächste Schritt wird sein, dass wir hier Indizien vorlegen, dass die Media08 GmbH und die Media Contacta GmbH offenbar noch in einem indirekten wirtschaftlichen Berechtigtenverhältnis zur ÖVP Niederösterreich stehen, das heißt, dass in Wahrheit diese zwei Firmen quasi der ÖVP Niederösterreich gehören – und das sind die nächsten Schritte, die wir machen werden.

Wir wollten jetzt nur einmal darauf hinweisen, weil uns halt diese ganzen Vergabeakten entgegenkommen, wo jede Firma, die anbietet, einen Bezug zur ÖVP hat oder gar der ÖVP gehört. – Ich kann ja nichts dafür, dass es so ist. (Abg. Stocker: Wiener Verhältnisse ...! – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach nochmaliger Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin stelle ich fest, dass diese Frage nicht zulässig ist, weil die erforderliche Verbindung zur Einflussnahme auf Vergabeverfahren oder die Vollziehung des Bundes nicht festgestellt wurde. – Nächste Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Welche Frage ist nicht zulässig?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frage, die Sie gestellt haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Und was wäre das für eine Frage gewesen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ob sie den Verband Land und Forst  Betriebe Österreich kennt und diese andere Firma und so weiter. Und nachdem kein Zusammenhang mit der Vollziehung des Bundes, mit der Beeinflussung von Vergabeverfahren bloß durch die Nennung dieser Verbände oder dieser Personen gegeben ist, habe ich die Unzulässigkeit festgestellt. – Bitte um die nächste Frage.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage Y. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Das ist ein Firmenbuchauszug der Media08 GmbH. Die Frage ist – hier ist als Eigentümer die Investa Beteiligungsverwaltungs-Gmbh eingetragen –: Kennen Sie die Investa Beteiligungsverwaltungs-Gmbh? (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Darf ich fragen: Ist diese Frage zugelassen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich berate mich noch mit der Verfahrensrichterin. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann vielleicht den Zusammenhang darstellen. Ich habe ja bereits angekündigt, dass wir jetzt, in diesem Schritt, darstellen wollen, dass es Indizien gibt, dass sowohl die Media Contacta als auch die Media08 GmbH sich nach wie vor in einem wirtschaftlichen Eigentum der ÖVP Niederösterreich befinden. Das ist natürlich für den Untersuchungsgegenstand relevant, weil beide Firmen an Vergabeverfahren teilnehmen und auch teilweise sehr große Beträge - - alleine die Media Contacta 1,3 Millionen Euro Bundesaufträge im Untersuchungszeitraum erhalten hat. Wir wollen das jetzt einfach darstellen.

Ich darf darauf hinweisen, dass die Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH jedenfalls bis 17.12.2012 direkter Eigentümer war sowohl von der Media Contacta als auch von der Media08 GmbH – das sehen wir hier auch im Firmenbuch – einerseits, und andererseits nur darauf hinweisen, dass die Geschäftsführer dieser Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH keine Unbekannten sind – das sind zwei Geschäftsführer –: Das eine ist wieder Emmy Lauteren, die Diplomkauffrau - - Ich kann Ihnen auch gerne die Firmenschilder in der Teinfaltstraße 1, die wir fotografiert haben, vorlegen, wo heute noch – man kann dort hingehen und sich das anschauen – Media Contacta, die Investa Beteiligungs-GmbH und die Media08 ihre Firmenschilder teilweise gemeinsam haben, nebeneinander haben. Die sind alle unter derselben Adresse, und bei Frau Emmy Lauteren scheint es so zu sein, dass sie hier mit einem anderen Steuerberater treuhändig für die ÖVP diese Anteile an der Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH hält.

Und dann wollen wir darlegen, wie der Verkauf am 17.12.2012, 14 Tage vor Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes - - damals an die jeweiligen Geschäftsführer verkauft wurde – alle drei bekannt, weil sie Mitarbeiter der ÖVP Niederösterreich waren, in ihrer Historie alle persönlich seit Jugendtagen mit Landesgeschäftsführer Ebner zum Beispiel bekannt sind; auch die Frau Vorsitzende der ÖVP Niederösterreich kennt diese Personen seit vielen Jahren.

Und dann wollen wir aufgrund der Firmenbilanzen der Investa Beteiligungs-GmbH darstellen, dass es genau in der Höhe des Verkaufs noch immer eine Finanzbeteiligung gibt, die nicht ausgewiesen ist. Das heißt, in der Bilanz hat sich eigentlich nur das Anlagevermögen von der Unternehmensbeteiligung zur Finanzbeteiligung verändert, und Sie werden überrascht sein, welcher Betrag dort steht, weil das kein runder Betrag und kein zufälliger Betrag ist, sondern - - Das wäre jetzt ein längerer Vorhalt, den wir hier machen würden.

Aber am Ende des Tages werden Sie sehen: Hier gibt es ausreichende Indizien, dass wir jedenfalls davon ausgehen, dass sowohl die Media Contacta GmbH als auch die Media08 GmbH nach wie vor im wirtschaftlichen Eigentum – indirekt – der ÖVP Niederösterreich stehen. Beide bekommen Beteiligungsverhältnisse - - Entschuldigung! Beide beteiligen sich an Vergabeverfahren des Bundes, und da wird Bundesgeld – 1,3 Millionen an die Media Contacta zum Beispiel – ausgegeben, und die ÖVP Niederösterreich ist in Wahrheit der wirtschaftlich Berechtigte dahinter. Und das wollen wir jetzt darstellen und wir wollen die Auskunftsperson zu jedem einzelnen Dokument fragen, ob sie Wahrnehmungen dazu hat. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zu diesen sehr weitwendigen Ausführungen, die mit dem Untersuchungsgegenstand wie immer nichts zu tun haben, ist Folgendes anzumerken: Die Eigentümerschaft von Unternehmen ergibt sich aus dem Firmenbuch und kann jederzeit, weil es ein öffentliches Buch ist, nachvollzogen werden. Die wirtschaftliche Berechtigung ergibt sich aus einem Register, das derzeit ebenfalls noch öffentlich einsehbar ist.

Und wenn es hier eine Vorlage aus diesen öffentlichen Büchern oder öffentlichen Registern geben soll, dass die Volkspartei Eigentümer – und zwar aktuell und nicht 2012, weil das weit außerhalb des Untersuchungszeitraumes liegt – wäre, dann bitte ich um eine Vorlage, weil andernfalls ich diese Fragen für nicht zulässig erachte, weil irgendwann hört jede Spekulation auf. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich tue mein Bestes: Herr Abgeordneter Krainer, Sie haben: Bekanntschaften von Menschen, und: man kennt sich, und so weiter dargestellt. – Das mag sein, das ist aber weder etwas Untersuchungswürdiges noch etwas Bedenkliches, das muss ich jetzt schon auch einmal dazu sagen, und ansonsten sind wir wieder außerhalb des Untersuchungszeitraumes. 2012, 2013 ist weder - - (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Und selbst wenn man sich kennt und selbst wenn man sich innerhalb einer Partei und einer Firma kennt, heißt das noch lange nicht, dass irgendein parteipolitischer Einfluss eines Bundes- - Aber wie gesagt, der Zeitraum ist einmal das Erste, das hier nicht in Einklang zu bringen ist mit unserem Untersuchungsgegenstand.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das Eigentum an einer Firma besteht ja heute oder im Untersuchungszeitraum, und das kann ja auch vor dem Untersuchungszeitraum entstanden sein, deswegen ist ja trotzdem die Frage: Wer war im Untersuchungszeitraum eigentlich Eigentümer der Media Contacta beziehungsweise der Media08 GmbH? – Das ist ja die Frage: im Untersuchungszeitraum, und dazu haben wir eine Reihe - -

Also wir wissen ja, dass lange vor dem Untersuchungszeitraum jedenfalls die Media Contacta im Eigentum der ÖVP Niederösterreich stand und jedenfalls dann bei der Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH dort ist - - und natürlich muss eine zulässige Frage sein – meiner Ansicht nach –, ob die Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH im Eigentum der ÖVP Niederösterreich steht und ob die Auskunftsperson dazu Wahrnehmungen hat, weil die Verbindung zwischen der Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH mit der Media Contacta und mit der Media08 bis heute kann ich mit einer Reihe von Dokumenten hier jedenfalls indizienmäßig darstellen. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Genau diese Verbindung ist eben nicht dargestellt. Wenn sie dargestellt werden kann, dann bitte ich um die Vorlage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Darf ich die Frage einfach stellen?

*****

Meine Frage war ja: Kennen Sie die Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH? (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nochmals nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin: Wenn ich mir die Beweisthemen und die inhaltliche Gliederung des Untersuchungsgegenstandes durchlese, dann zieht sich da durch: erstens einmal Vorwürfe der parteipolitischen Beeinflussung bei Vergabe von Aufträgen und so weiter und dem Bund daraus entstehende Kosten, Einflussnahme auf Vergabeverfahren und so weiter, Beauftragung von Studien durch Unternehmen, an denen der Bund – der Bund! – direkt oder indirekt beteiligt ist und so weiter. Es zieht sich überall durch: Vollziehung des Bundes.

Die Frage: Kennen Sie die Investa GmbH?, hat, so wie sie gestellt wurde, keinen Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand, zu irgendwelcher Beeinflussung von Vergabeverfahren des Bundes oder Sonstigem, deswegen halte ich nach - - und stelle nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin die Unzulässigkeit fest und ersuche um die nächste Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage B71, Seite 5. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.)

Meine Frage dazu: Haben Sie Wahrnehmungen, warum die Media08 GmbH am selben Tag, nämlich dem 17.12.2012, wie die Media Contacta GmbH vor demselben Notar kurz vor Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes an die jeweiligen Geschäftsführer verkauft wurde, und das um den Kaufpreis von 151 583,61 Euro mal zwei, weil zwei Anteile jeweils in dieser Höhe verkauft wurden? Haben Sie Wahrnehmungen, wieso das passiert ist? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn ich diese Vorlage richtig gesehen habe, stammt sie aus dem Jahr 2012 und liegt damit wieder außerhalb des Untersuchungszeitraumes. Es ist sehr mühsam, wenn es offensichtlich der Opposition und insbesondere der SPÖ nicht gelingen will, halbwegs in den Untersuchungszeitraum und ‑gegenstand fallende Fragen zu stellen. Und nicht alles, was in Wien passiert, kann man auf Niederösterreich übertragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, es tut mir leid: Also, 2012 ist außerhalb des Untersuchungszeitraumes, es ist eine Privatfirma. Ich kann keinen Bezug herstellen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Sache ist, dass dieses Eigentum ja bis heute gilt, und zwar im Untersuchungszeitraum gilt, und die Media Contacta, die hier verkauft wurde um zwei mal 151 583,61 Euro wurde halt an diesem Tag verkauft, und das muss man ja feststellen können, und zwar an Herrn Schlack und an Herrn Madlberger.

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Ich darf dann die nächste Vorlage bringen: B72, Seite 5. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur anmerken: Der Verkauf, auch wenn er jetzt noch fortwirkt, an Privatpersonen, die in keinem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, kann hier auch nicht relevant sein.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hier sehen Sie, dass am selben Tag um 27 500 Euro mal zwei, weil sie auch wieder an zwei Geschäftsführer verkauft wurde, die Media08 GmbH verkauft wurde.

Haben Sie Wahrnehmungen, wieso das am selben Tag passiert wie der Verkauf der Media Contacta GmbH, und haben Sie Wahrnehmungen zum Kaufpreis von zwei mal 27 500,28 Euro? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn man ständig Fragen wiederholt, die ganz klar nicht zulässig sind, dann darf man sich nicht wundern, dass die Verfahrensdauer, also die Untersuchungsdauer hier so lange ist. Der Verkauf an Privatpersonen ist nicht Gegenstand dieses Ausschusses.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung dazu.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja, dieselbe Begründung wie vorhin: Die Frage ist nicht zulässig, würde ich empfehlen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann stelle ich mangels Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand die Unzulässigkeit fest.

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Die nächste Frage, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage 75, Seite 2 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt): Firmenbuchauszug der Investa Beteiligungsgesellschaft, Bilanzstichtag 31.12.2020. Unter „Finanzanlagen“ steht der Betrag 358 167,78 Euro. Das entspricht genau den Verkaufspreisen der Media Contacta und der Media08 GmbH – das eine waren 303 167,22, das andere waren 55 000,56 Euro, gemeinsam 358 167,78.

Haben Sie Wahrnehmungen, wieso genau dieser Kaufpreis bis heute unverändert in der Bilanz der Investa Beteiligungs-GmbH als Finanzanlage steht, wo die Geschäftsführerin die Finanzreferentin der ÖVP Niederösterreich ist? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch bei dieser Frage ist aus meiner Sicht kein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand hergestellt. Das Zitieren aus einer Bilanz eines privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens und einer Finanzanlage in dieser Bilanz hat keinen Bezug zur Bundesvollziehung und auch nicht zu einer Beteiligung des Bundes. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach kurzer Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin stelle ich auch hiezu mangels Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand die Unzulässigkeit fest.

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Nächste Frage, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, wir haben zumindest Indizien, dass die Investa Beteiligungs-GmbH nach wie vor wirtschaftlich berechtigt an der Media08 GmbH und an der Media Contacta GmbH ist. Beide bekommen Aufträge des Bundes, die Media Contacta allein im Untersuchungszeitraum in der Höhe von über 1,3 Millionen Euro.

Meine Frage an die Auskunftsperson ist: Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH und damit auch deren Töchter im wirtschaftlichen Eigentum der ÖVP Niederösterreich stehen? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch bei dieser Frage wird jetzt in mehreren Beteiligungs- beziehungsweise Eigentumsstufen die Frage der Eigentümerschaft – indirekt – an einer Gesellschaft abgeleitet, wobei sich dies meines Erachtens, so wie diese Frage jetzt gestellt wird, nicht auf eine Beteiligung des Bundes bezieht, es auch um kein Vergabeverfahren an die Investa oder an sonst jemanden geht, sondern es ist ja hier bisher ausschließlich eine Vergabe an die Media Contacta verfahrensgegenständlich gewesen, und ich kann den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand so nicht erkennen. (Abg. Krainer hebt die Hand. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, nochmals zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Konstruktion wurde natürlich absichtlich so gewählt, weil es ja um das Verschleiern der Eigentumsverhältnisse geht. (Abg. Hanger: Unterstellung!) Dafür sprechen ja auch genau die Zeitpunkte, zu denen hier Eigentumsverhältnisse verschoben werden, eben um die wahre Eigentümerschaft zu verschleiern.

Deswegen noch einmal die einfache Frage: Haben Sie Wahrnehmungen, dass die ÖVP Niederösterreich Eigentümer der Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH und damit auch indirekt Eigentümer der Media Contacta GmbH und der Media08 GmbH, die über hohe Aufträge seitens des Bundes verfügen, ist?

Das ist eine relativ einfache Frage. Es liegt ja an der Auskunftsperson: Will sie hier zur Aufklärung beitragen – dann kann sie sagen: ja, nein, weiß nicht – oder will sie das nicht – dann lässt sie diese Frage offen und lässt natürlich auch Raum für Spekulationen. Es liegt ja an ihr, das aus dem Weg zu räumen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich möchte hier jetzt wirklich ausdrücklich, Herr Abgeordneter Krainer, eine Grenze ziehen, vor allem auch noch einmal – wie vorhin schon bei den Scheinvergaben– jetzt bei den Verschleierungsmanövern. Das sind jetzt tatsächlich Unterstellungen, die würde ich Sie bitten hier zu unterlassen.

Ich habe Fragen nachvollziehen können und zugelassen, die sich auf die Media Contacta bezogen haben, weil es hier den Bezug zu diesem Dokument mit den im Jahr 2018 stark gestiegenen Auftragsvergaben gegeben hat. Das war ein loser, aber immerhin für mich noch akzeptabler Zusammenhang. Hier aber, bei der Investa, sehe ich gar keinen Zusammenhang mehr mit irgendwelchen Fragen, die wir betreffend Bundesvollziehung erörtert haben und die irgendeinen Hinweis ergeben, dass es eine Beeinflussung, parteipolitische Beeinflussung der Vergabe gegeben hat.

Also da habe ich – mit Ausnahme von einem Vergabeakt – keinen Hinweis gesehen, dass es da eine parteipolitische Beeinflussung gegeben hätte, und daher kann ich eine Frage, die jetzt wirklich auf einer tatsächlich formulierten Unterstellung – wie Verschleierungstaktik – basiert, nicht als zulässig empfehlen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Frage keinerlei Unterstellung war, sondern die Frage war: Haben Sie Wahrnehmungen, ob die ÖVP Niederösterreich Eigentümer der Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH ist? – Punkt. – Das war gar keine Unterstellung.

Die Frage war ja, was der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand ist, und noch einmal: Wir haben jetzt, glaube ich, durch unsere Vorlagen ausreichend dargestellt, dass es jedenfalls ausreichend Indizien gibt, dass die Investa Beteiligungsverwaltungs-GmbH nach wie vor wirtschaftlich berechtigt an der Media Contacta GmbH und der Media08 GmbH ist, und die Frage ist: Gehören die in Wahrheit der ÖVP Niederösterreich?

Das ist natürlich wesentlich, weil ja die Frage ist: Wieso bekommt die so viele Aufträge? Und wenn die Eigentümerin in Wahrheit die ÖVP Niederösterreich ist, dann ist das natürlich untersuchungsgegenständlich, weil es hier Vergaben des Bundes gibt, und die Frage ist ja: Ist das in Wahrheit eine Vergabe an die ÖVP Niederösterreich selbst, jedenfalls was den wirtschaftlichen Gehalt betrifft? (Abg. Taschner hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Taschner, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Verfahrensrichterin! Ich glaube, es ist relativ irrelevant, ob Sie die Frage zulassen oder nicht. Herr Abgeordneter Krainer hat seine Spekulationen möglichst breit geäußert, er hat das mit Indizien gemacht, die auf Dürnsteiner Flohhaxn stehen, aber für die Medien hat er sich damit geäußert. Ich glaube, so ist die Lage. Er hat seinen Auftritt gehabt. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann halte ich nach Rücksprache und Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin fest, dass diese Frage mangels Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand nicht zulässig ist.

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Nächste Frage, bitte. Es bleiben noch 20 Sekunden Restfragezeit.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass das Personal, das die Media Contacta für den Landtagswahlkampf der ÖVP Niederösterreich angestellt hat, ordnungsgemäß mit 20-prozentigem Umsatzsteuerzuschlag an die ÖVP Niederösterreich verrechnet wurde? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch das ist eine Frage, die nicht den Untersuchungsgegenstand betrifft. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben unter anderem auch auf Verfahren des - -, auf Finanzverfahren - - und die Frage ist, ob die ÖVP Niederösterreich de facto ihre Steuern bezahlt, nämlich die Umsatzsteuer auf die Personalkosten, die sie hier ausgliedert.

Wenn die Auskunftsperson sagen kann: Ja, wir haben diese Steuern bezahlt!, dann hat es wohl keinen Einfluss auf ein Finanzverfahren gegeben. Wenn sie sagt: Nein, haben wir nicht!, dann müssen wir uns dieses Finanzverfahren natürlich genauer ansehen, denn ehrlich gesagt, das ist ja genau der Hintergrund, der mehr als fragwürdig ist: Wieso wählt man für Personalanstellungen eine Konstruktion, die um 20 Prozent teurer ist, als wenn man sie selber direkt anstellt? – Diese Erklärung fehlt. Ich kenne keine, außer dass in Wahrheit die Media Contacta das nicht weiterverrechnet hat, sondern diese Kosten selbst getragen hat und über Überpreise bei der Vergabe des Bundes finanziert hat. (Abg. Hanger: Unterstellung! – Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch wenn Abgeordneter Krainer das Geschäftsmodell, dass man Arbeitsleistungen zukauft, ohne selbst Dienstnehmer anzustellen, nicht kennen will, sind diese Fragen der steuerlichen Behandlung nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses – weil das eine Frage sein kann, die die Partei oder das Unternehmen beurteilen muss, aber nicht wir.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ob eine Partei ihre Steuern ordnungsgemäß zahlt oder nicht, kann selbstverständlich nicht Thema unseres Untersuchungsausschusses sein, und ich möchte schon auch festhalten, dass es sich um Spekulationen gehandelt hat. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, wir haben über genau solche Sachen im Untersuchungsausschuss gesprochen. Nehmen Sie zum Beispiel den Fall Wolf her: Da ist es ja auch darum gegangen, ob er Steuern bezahlt hat oder nicht bezahlt hat. Schlussendlich war ja dann auch die Unterstützung von Herrn Schmid erforderlich – bis hin zur Versetzung beziehungsweise Beförderung der eigenen Steuerprüferin –, um das eben so abzuwickeln, wie es Herr Wolf wollte.

Ich würde also jetzt bitten, noch einmal darüber nachzudenken, ob man nicht über diese Dinge sehr wohl diskutieren können sollte. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin darf ich dazu feststellen, vor allem auch zur letzten Geschäftsordnungswortmeldung des Herrn Abgeordneten Hafenecker, dass es bei diesem Steuerverfahren vor allem auch um die Beeinflussung dieses Steuerverfahrens gegangen ist, so wie es auch beim Untersuchungsgegenstand um die Beeinflussung von Vergabeverfahren des Bundes und überhaupt der Aktivitäten des Bundes im Hinblick auf die Begünstigung einer Partei geht.

Da aus meiner Sicht – nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin – auch bei dieser Frage der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand nicht hergestellt wurde, stelle ich auch da die Unzulässigkeit fest.

*****

Bitte um die nächste Frage in den noch verbleibenden 3 Sekunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass die ÖVP Niederösterreich aktuell eine zweistellige Personenanzahl von der Media Contacta für Wahlkampfzwecke nützt und diese dort angestellt sind? (Zwischenruf des Abg. Hanger. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Auch da beziehe ich mich auf die Beurteilungen der letzten gefühlt zehn Fragestellungen und stelle nach Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin die Unzulässigkeit fest, da kein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand und mit der Beeinflussung von Vergabeverfahren des Bundes hergestellt wurde. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte mich nur für die Beantwortung der Fragen in der ersten Runde bedanken. Vielen Dank! – Ich darf weitergeben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das liegt natürlich an den Fragestellern, auf welche Art und Weise die Fragen gestellt werden.

*****

Die nächste Chance dazu hat Herr Abgeordneter Hafenecker. Er ist am Wort. – Bitte schön.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Landeshauptfrau, ich darf Ihnen gleich einmal einen Artikel des Onlinemagazins Zackzack vom heutigen Tag vorlegen, und zwar mit dem Titel: „Inseratenaffäre ÖVP-Niederösterreich: Jetzt ermittelt der Staatsanwalt“. (Ruf: Zackzack! – Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, Sie haben zwar noch keine Frage gestellt, das ist mir klar, aber nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin darf ich jetzt schon darauf hinweisen, dass die Frage auch einen entsprechenden Bezug zum Untersuchungsgegenstand haben sollte – denn aus dem hier entnehme ich nur einen Bezug zur Landesverwaltung beziehungsweise zum Land Niederösterreich, nicht zum Bund und nicht zum Untersuchungsgegenstand. Bitte bei der Fragestellung darauf Rücksicht zu nehmen! (Abg. Hafenecker – die Hand hebend –: Zur Geschäftsordnung!)

Bitte, Herr Abgeordneter, zur Geschäftsbehandlung.

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Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass die Frage von der ÖVP, also von Ihrer Fraktion, kommt, aber ich bin dankbar, dass Sie es gleich einmal in den Raum stellen.

Es ist relativ einfach: Es geht hier um Ermittlungen, die durch die Staatsanwaltschaft Wien durchgeführt werden. Und zwar geht es da um massiv überteuerte Inserate, die bis zu 1 250 Prozent teurer waren als normal üblich, marktüblich, und diese Inserate sind in dem Magazin Sicher in Niederösterreich durch landesnahe Betriebe geschalten worden.

Der Punkt, wie ich den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herleiten (Zwischenruf bei der ÖVP) – ich habe ja noch gar nichts gesagt – möchte, ist folgender: Wir haben in der letzten Befragung ja über die Bestellung eines Polizeibeamten, der objektiv gesehen nicht die Bestellungskriterien erfüllt hat, nämlich des Herrn Popp, zum Landespolizeidirektor gesprochen.

So, jetzt haben wir die Situation, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, momentan noch gegen unbekannte Täter, und das Landeskriminalamt Niederösterreich mit den Ermittlungen beauftragt worden ist. Schlussendlich untersteht das Landeskriminalamt Niederösterreich natürlich genau diesem Landespolizeidirektor, der von der Frau Landeshauptfrau gemeinsam mit dem Herrn damaligen Innenminister Nehammer eingesetzt ist. Ich stelle mir einfach jetzt einmal die Frage, ob es da Beeinflussungen gegeben hat. Der Untersuchungszeitraum ist übrigens auch gegeben. 2020 bis 2022 ist der Zeitraum, wo diese Vorwürfe in den Raum gestellt werden. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Firmen, um die es hier geht, alle unter Bundesaufsicht stehen und es hier bundesgesetzlich Aufsichtspflichten des Bundes gibt und dass es dann natürlich auch um Beteiligungen des Bundes, über die EVN zum Beispiel am Verbund und dergleichen, geht. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Abgesehen davon, dass ich das sehr interessant finde, was hier als Bundesaufsicht definiert wird – soweit ich informiert bin, ist die EVN eine Aktiengesellschaft, die privatrechtlich organisiert ist –, verweise ich darauf, dass auch nicht der Zusammenhang mit dem Zeitraum hergestellt wurde. Soweit ich diese Vorlage gelesen habe, ist die Aktenzahl eine Zahl aus 2022. Ich habe keine Ahnung, welche Vorfälle hier aus welcher Zeit untersucht werden.

Und dass jemand, der im Innenministerium bestellt wurde, mit der Untersuchung oder Ermittlung beauftragt wird, ist eine zwingende Folge, wenn Ermittlungen eingeleitet werden, denn alle Beamten, die ermitteln, werden in irgendeiner Weise vom Bundesministerium für Inneres bestellt – und über die Personalauswahl einen Zusammenhang mit diesem Verfahren der Justiz herzustellen, ist aus meiner Sicht überhaupt nicht mehr zulässig. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ergänzend darf ich festhalten, dass Inseratenvergaben auf Landesebene von Unternehmen, an denen vielleicht das Land Niederösterreich – mehrheitlich, geringfügig – beteiligt ist, an eine Publikation keinesfalls eine Vollziehungshandlung des Bundes sein können. Da sind wir ganz klar in der Ländervollziehung, alleine schon deshalb sind wir nicht untersuchungsgegenständlich.

Zusätzlich darf ich schon festhalten: Eine Bewertung, ob hier ein Sachverhalt vorliegt – da geht es um die Frage: Hat das Inserat auch den entsprechenden Gegenwert in der Publikation? –, das ist auch ein Vorgang, der durchaus nicht per se jetzt unsachlich ist. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann Kollegen Hanger jetzt nicht folgen. Was ist jetzt genau mehrheitlich geringfügig? Vielleicht können wir das nachher noch herausarbeiten, was das genau sein soll.

Aber zu Kollegen Stocker, der gesagt hat: Na ja, es ist ja logisch, dass sozusagen in dem Zusammenhang dann die Polizei ermittelt und dass diese Personen durch das Innenministerium bestellt werden oder eingestellt werden! – Das stimmt schon, aber gerade im Fall von Herrn Popp hat die Landeshauptfrau von Niederösterreich mit dem damaligen Innenminister Nehammer ein Einvernehmen hergestellt, und das noch dazu für einen Polizisten, der den objektiven Ausschreibungskriterien nicht entsprochen hat. Und genau dieser Herr hat jetzt die Oberaufsicht über diese Ermittlungen, die genau in Niederösterreich, mit einem vermuteten Täterkreis rund um die ÖVP Niederösterreich – oder Niederösterreichpartei; keine Ahnung, wie sie derzeit heißen –, stattfinden.

Genau darum geht es, und genau deswegen stelle ich natürlich die Verbindung mit dem Untersuchungsgegenstand her.

Noch etwas: Kollege Stocker, wenn Sie das in Ruhe gelesen hätten, dann würden Sie auch sehen, dass der vermutete Tatzeitpunkt zwischen 2020 und 2022 liegt. Somit sind wir vollkommen im entsprechenden Zeitraum. Auch die Bestellung des Landespolizeidirektors Popp hat meiner Erinnerung nach im Jahr 2020 stattgefunden, auch das ist Untersuchungszeitraum. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Aufsicht über Ermittlungsverfahren der Justiz bei der Staatsanwaltschaft liegt. Und wenn ich damit nicht falsch liege, kann auch Herr Popp keine Oberaufsicht über dieses Verfahren haben. Abgesehen davon, dass das auch in keinem Zusammenhang stehen würde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Beurteilung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Da muss ich jetzt sagen: Das ist mir in jeder Hinsicht zu weitgehend. Das muss ich sagen, weil es nur sein könnte – so wie Sie es sagen –, dass, wie gesagt, über Beeinflussung von Ermittlungsverfahren einer Person, eines Beamten, nur weil er eine bestimmte Funktion innehat, sozusagen vorweg eine potenzielle Beeinflussung eines Verfahrens unterstellt wird, das – übrigens ist heute der 7. Dezember – noch gar nicht so lange dauert, dass man viel beeinflussen hätte können. Das finde ich zu weitgehend, tut mir leid. Das würde ich jetzt für nicht zulässig erachten, weil wir hier einen Beamten tatsächlich nicht in einem guten Licht stehen lassen, ohne dass es einen konkreten Anhaltspunkt dafür gibt. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Verfahrensrichterin, es geht ja hier darum, welche Informationen die Landeshauptfrau vielleicht schon im Vorhinein genau in diesem Zusammenhang generiert hat. Ich habe dazu im Übrigen noch nicht einmal eine Frage gestellt, bevor schon wieder dieser Geschäftsordnungswahnsinn ausgebrochen ist.

Die nächste Sache: Wenn Kollege Stocker davon spricht, dass natürlich die Justiz die Oberaufsicht hat – na gut, da sind wir aber wieder im Untersuchungsgegenstand. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.) – Frau Verfahrensrichterin, Kollege Stocker hat gesagt: Na ja, die Justiz führt ja die Oberaufsicht in den Ermittlungen! – Gut, da sind wir aber wieder im Untersuchungsgegenstand drinnen. Sie erinnern sich, wir hatten hier im Untersuchungsausschuss zum Beispiel schon den zeitweise suspendierten Oberstaatsanwalt Fuchs zu Gast, der genau in diesen Ermittlungsgeschichten auch einige Dinge zutage gebracht hat, wo man sagt, da hat in der Justiz einiges nicht funktioniert. Er ist dann, wie gesagt, auch suspendiert worden. Es ermittelt da wieder die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Es gibt mannigfaltige Beziehungen zwischen der OStA Wien und der ÖVP, auch das haben wir herausgearbeitet.

Dann kommt noch zusätzlich die Schiene mit einem Polizeidirektor, Landespolizeidirektor, dazu, der nicht ausreichend für sein Amt qualifiziert ist, der im Einvernehmen zwischen Landeshauptfrau Mikl-Leitner und dem Herrn Bundeskanzler – jetzigen Bundeskanzler Nehammer – bestellt worden ist.

Es gibt da zwei Stränge, die absolut alle – vom Zeitraum begonnen, über die Innenministeriumsverbindung bis hin zu der Connection, die es auch im Justizbereich gibt – im Untersuchungsgegenstand liegen. (Abg. Stocker hebt die Hand. – Vorsitzender-Stellvertreter, Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, noch einmal zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es erhellt sich einmal mehr, dass Kollege Hafenecker dasselbe Spiel spielt, wie es Herr Abgeordneter Krainer schon gespielt hat: eine Geschichte zu erzählen, dass sie im Protokoll drinnen ist, wissend, dass das mit dem Untersuchungsgegenstand alles nichts zu tun hat, aber man will Botschaften unterbringen. Das gehört nur festgehalten, damit einmal auch die Öffentlichkeit sieht, was hier gespielt wird. Da geht es nicht um Aufklärung, da geht es um politische Geschichten, die erzählt werden.

Wir haben einmal eine Inseratenvergabe, die nicht in der Vollziehung des Bundes liegt, nicht einmal in der Vollziehung des Landes, sondern in der Privatwirtschaftsverwaltung. Wir haben Unternehmungen, die nicht in der Beteiligung des Bundes stehen und wir haben einen Akt, wo eine Einflussnahme – von wem immer und auch vom Herrn Popp, ja – nicht stattfinden kann, weil der Beginn außerhalb des Untersuchungszeitraumes liegt. Es passt gar nichts, außer die Erzählung, der Erzählungswunsch einer Geschichte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, die Auskunftsperson hat mir ein deutliches Zeichen gegeben, dass sie antworten möchte.

*****

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! Ich kann da gar keine Frage des Herrn Abgeordneten ableiten. (Abg. Hafenecker: Weil ich noch gar keine gestellt habe!) Mir ist aber wichtig, hier vielleicht eine Bildungslücke von Herrn Abgeordneten Hafenecker zu schließen, weil ich fest davon überzeugt bin, dass Sachen – auch wenn man sie hundertmal wiederholt – nicht richtiger werden.

Ich darf Ihnen sagen, ich beziehe mich auch auf das Protokoll vom letzten Mal, wo ich ganz klar festgelegt habe, dass es hier Einvernehmen gegeben hat, ja. Ich habe Ihnen auch das letzte Mal zu erklären versucht, was hier die Voraussetzungen sind, natürlich sowieso die jeweiligen Gremien (Abg. Hafenecker: Zur Geschäftsordnung, Herr Vorsitzender!), sage aber hier gleich - - (Abg. Hafenecker: Es tut mir leid, ich habe noch keine Frage gestellt! Es wurde noch keine Frage zugelassen!) – Nein, nur einen Satz: Ich will Ihnen nur sagen, dass hier - - (Abg. Hafenecker: Die Landeshauptfrau von Niederösterreich darf hier Monologe halten!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, es nicht in Ordnung, wenn Sie die Auskunftsperson unterbrechen! (Abg. Hafenecker: Das ist nicht geschäftsordnungskonform, Herr Vorsitzender! Bitte, schauen Sie darauf, dass das eingehalten wird! Das ist ja unglaublich!) – Das gehört genauso nicht zur Geschäftsbehandlung dazu. Wenn die Auskunftsperson antworten möchte, dann obliegt es der Auskunftsperson zu antworten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe noch keine Frage gestellt, weil Sie noch keine zugelassen haben und weil wir seit einer Viertelstunde Geschäftsordnungsdebatten führen. Plötzlich kann sich die Auskunftsperson freiwillig zu Wort melden und irgendwelche Fragen antizipieren, die nicht gestellt worden sind. Ich meine, wo sind wir denn da?!

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Nur noch einen Satz, Herr Abgeordneter - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frage war, ob Sie - -

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich bitte Sie um etwas Geduld!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Landeshauptfrau, Moment, bitte schön.

Herr Abgeordneter Hafenecker, Sie haben gesagt, Sie wollen wissen, inwieweit es da Beeinflussungen gibt und haben die Bestellung des Landespolizeidirektors und das hergestellte Eivernehmen mit der Landeshauptfrau dargestellt. Sie wollten wissen, ob es da Beeinflussungen gibt. Sie haben das also noch insofern mehrmals mit dem Herstellen des Einvernehmens und der vermeintlichen Nichteignung des Landespolizeidirektors untermauert und daraufhin wollte die Auskunftsperson antworten.

Diese freiwillige Antwortmöglichkeit – weil ich mich noch nicht endgültig mit der Frau Verfahrensrichterin beraten habe – habe ich der Auskunftsperson auch gegeben. Wenn Sie sich jetzt zur Geschäftsordnung melden, erteile ich Ihnen dazu das Wort. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.) – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich verlange eine Stehung!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich unterbreche ich die Sitzung für eine Stehung.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 12.07 Uhr bis 12.18 Uhr.)

*****

12.18

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, darf ich um eine kurze Zusammenfassung des Inhaltes der Stehung ersuchen?

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich versuche eine kurze Zusammenfassung: Wir haben zuerst festgestellt, dass eigentlich noch gar keine Frage gestellt wurde, dann aber gesagt, wir wollen die zukünftige, im Raum stehende Frage in Bezug auf die Zulässigkeit gleich abklären. Ich wäre zum Schluss gekommen, dem Herrn Vorsitzenden zu empfehlen, das nicht zuzulassen, weil der Grundsachverhalt dieses vorgelegten Dokuments – nämlich das, was Thema des Strafverfahrens ist – nicht Untersuchungsgegenstand sein kann, weil das Ermittlungsverfahren selbst erst im Jahr 2022 begonnen hat – daher außerhalb des Untersuchungszeitraums liegt –, weil es keinen oder keinen ausreichenden Anhaltspunkt auf eine Beeinflussung dieses Ermittlungsverfahrens gegeben hat und weil daher auch alle Fragen zu diesem Themenkomplex nicht zulässig sein können.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, bitte eine in Bezug auf die Stehung entsprechende Frage mit Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand zu stellen. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich nehme zur Kenntnis, dass man in diesem Ausschuss die Eigentümervertreterin wesentlicher Unternehmen in Niederösterreich nicht dazu befragen darf, warum Inserate – um 1 250 Prozent erhöht – geschaltet worden sind. Das nehme ich zur Kenntnis, finde ich in dem Zusammenhang traurig.

Ich wechsle jetzt das Thema, komme zur Hygiene Austria, darf Ihnen einen Artikel aus dem „Standard“ mit dem Titel „Der Handel überlebt keinen zweiten Lockdown“ vorlegen und bitte Sie, auf Seite 2 nachzulesen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück und beraten sich.) – Sollen wir unterbrechen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich weiß nicht, ich warte auf die Frage.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich weiß nicht, ob die Frau Landeshauptfrau schon fertig ist. Vorhin wollte sie - -

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ja, Herr Abgeordneter, ich habe es gelesen, aber ich habe jetzt noch keine Frage gehört. Ich warte auf sie.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau deswegen frage ich nach, danke, dass Sie so höflich sind.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Aber das ist sehr höflich von Ihnen, danke.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie werden in diesem Artikel von Herrn Tino Wieser, einem Miteigentümer von Palmers, mit den Worten zitiert:

„Bei ihrer Produktion am meisten geholfen hat uns Johanna Mikl-Leitner (Landeshauptfrau von Niederösterreich, Anm.).“ – Anmerkung der Redaktion.

„Eine Betriebsstättengenehmigung dauert [...] normal drei Monate. Sie sagte: ‚Wir haben Krise, ich rufe wen an, der kommt [...] vorbei, wir regeln das. Macht mir halt keine Schande.‘“

Jetzt wollte ich Sie zu Ihren Wahrnehmungen dazu befragen. Wie haben Sie das Unternehmen bei der Betriebsgründung oder bei der Betriebsstättengenehmigung unterstützt? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also zum einen darf ich festhalten, dass wir tatsächlich eine Krise hatten und dass die Produktion von Schutzausrüstung, Schutzmasken enorm wichtig war. Dass es hier im Unternehmen dann zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier, aber das sei einmal grundsätzlich festgehalten.

Wir haben immer wieder die Diskussion, dass Verfahren manchmal zu lange dauern oder dann wieder zu schnell sind, aber das ist einmal grundsätzlich wichtig festzuhalten. Was mir aber im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand wichtig ist: Hier sind wir ganz klassisch in der Vollziehung des Landes, weil es hier um eine Betriebsanlagengenehmigung geht, und wir sind keinesfalls in der Vollziehung des Bundes. Deshalb ist die Frage durch den Untersuchungsgegenstand nicht gedeckt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Diese Argumentation habe ich schon antizipiert und selbstverständlich kann ich einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herleiten, und zwar:

Wenn Kollege Hanger immer herinnen gewesen wäre, dann hätte er vielleicht mitbekommen, dass es gerade im Zusammenhang mit der Hygiene Austria zu der Situation gekommen ist, dass die Schwägerin von Tino Wieser, eines Teilhabers, die Büroleiterin von Sebastian Kurz im Bundeskanzleramt gewesen ist.

Und hier stellt sich für mich natürlich die Frage, ob aus dem Bundeskanzleramt heraus bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich interveniert worden ist oder nicht. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf einmal grundsätzlich festhalten, dass das zwei unterschiedliche Fragen waren, denn die eine Frage hat sich ja nur auf die Vollziehung des Landes bezogen. Das wollte ich nur festgehalten wissen. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Diese Frage würde ich für zulässig erklären, auch unter Hinweis darauf, dass Gewerbeordnung und Betriebsanlagengenehmigungen mittelbare Bundesverwaltung sind.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich entsprechend den Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin um Beantwortung ersuchen.

*****

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Nachdem die Verfahrensrichterin darüber informiert hat, dass die Frage zugelassen ist, darf ich sie auch beantworten.

Auf Ihren Hinweis, bei der „Produktion am meisten geholfen hat uns Johanna Mikl-Leitner“, Landeshauptfrau von Niederösterreich, darf ich einmal vorausschicken, Herr Abgeordneter, dass ich sicherlich in meiner Funktion als Landeshauptfrau in diesem Zusammenhang nichts Rechtswidriges getan habe. Das kann ich ausschließen.

Aber was Faktum war: Es war eine Welle von Corona, wo wir alle noch sehr gut in Erinnerung haben, dass es hier keine Schutzmasken gab, dass es hier keine Sicherheitsausrüstung gab, ja dass sie im wahrsten Sinne des Wortes nicht verfügbar waren und dass sich eigentlich jede und jeder um eine Maske gestritten beziehungsweise irgendwo angestellt hat.

Ich weiß es auch von unseren Kliniken, von unseren Pflegeheimen, von unserem Pflegepersonal. Wir hatten alle Mühe, hier Schutzmaterialien und Masken zur Verfügung zu haben, waren alle auf chinesische Produkte angewiesen.

Wir wissen, dass es hier zu Lieferverzögerungen gekommen ist. Wir wissen, dass die Deutschen auch die Grenzen verriegelt haben und gewisse Lkws nicht rübergelassen haben. Deswegen war damals ein Aufatmen, als es geheißen hat, dass Palmers hier auch Masken produzieren will.

Ich kann mich noch gut erinnern, dass sich Frau Bundesministerin Schramböck an mich gewendet hat und gemeint hat, sie hätte hier die Möglichkeit und die Chance, dass hier eine Maskenproduktion in Niederösterreich erfolgt; aber sie weiß, dass natürlich sogenannte Betriebsstättengenehmigungen etwas länger dauern könnten und sie braucht hier eben die Unterstützung, ob es hier so eine Art Schnellverfahren geben könnte.

Was habe ich gemacht? – Ich habe den Herrn Landesamtsdirektor oder den Bezirkshauptmann angerufen und gebeten – oder über den Landesamtsdirektor, ich kann mich nicht mehr erinnern. Jedenfalls war es so, dass die Bezirkshauptmannschaft hier eben mit der Bitte konfrontiert worden ist, angesichts dieser Dringlichkeit diese Genehmigungsverfahren natürlich schnell vonstattengehen zu lassen, wobei natürlich klar ist, dass hier auch alle Voraussetzungen eingehalten werden müssen.

Das ist meine Erinnerung an das, was hier steht: Die Landeshauptfrau hat uns „am meisten geholfen“. Nur so kann ich es interpretieren, dass das letztendlich gemeint ist. Ich sage, das ist meine Interpretation, wie das hätte gemeint sein können.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich „rufe wen an, der kommt [...] vorbei,“ – das klingt da irgendwie sehr kryptisch – „wir regeln das“. Wen haben Sie da konkret angerufen? Haben Sie den Bezirkshauptmann angerufen oder den Landesamtsdirektor? Wie war es jetzt wirklich? Und ist das ein üblicher Vorgang? Haben Sie das schon öfter in dieser Art und Weise abgewickelt?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter! Ich kann es jetzt nach meiner Erinnerung nicht mehr sagen. Auch ist es mittlerweile über zwei Jahre her. Ob ich jetzt den Herrn Landesamtsdirektor direkt angerufen habe, den Bezirkshauptmann oder über mein Büro, ich kann es Ihnen nicht sagen.

Die fachliche und sachliche Lage der Situation war so, dass es eben keine Masken gab und wir in Österreich froh gewesen sind, dass hier bei uns in Niederösterreich Masken produziert werden, und dass es natürlich ein Gebot der Stunde war, hier so schnell als möglich die ganzen Verfahren abwickeln zu lassen.

Ich glaube, dass hier auf alle Fälle nichts Böses dran ist. Da ist es um die Interessen der Bevölkerung gegangen, um gesundheitliche Vorsorge, darum, die Menschen mit diesen Masken vor diesem Virus schützen zu können. Ich kann hier nichts Bösen orten, außer ein gutes Bemühen, hier einen Beitrag zu leisten, damit die Masken rasch produziert werden können, hier in Niederösterreich. Das ist meine Erinnerung. Ich kann Ihnen versichern, dass ich hier sicherlich nichts Rechtswidriges getan habe.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ist es im Zuge der Krise öfter vorgekommen, dass man ÖVP-nahe Betriebe mit einem Expressservice ausgestattet hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Entschuldigung, ich verstehe jetzt diese Zwischentöne nicht und weiß auch nicht, was da jetzt die konkrete Frage ist.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die konkrete Frage war, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben, dass so ein Expressservice für ÖVP-nahe Betriebe im Zuge der Krise öfter durchgeführt worden ist. Oder ist das ein einzigartiger Fall? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich habe jetzt keine Ahnung, was da jetzt vonstattengeht, ob das jetzt eine Frage ist, die zulässig ist, oder nicht. Aber ich sage: Es gibt keinen Unterschied zwischen der Behandlung, egal welcher Betrieb es ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich würde der Frage einen leicht unterstellenden Charakter zumessen, weil damit insinuiert wird, dass einzelne Verfahren beschleunigt durchgeführt werden. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Herr Abgeordneter Hafenecker hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. Ich glaube, er möchte das noch näher erläutern. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht um die Beschleunigung einer Betriebsstättengenehmigung für eine Firma, die im ÖVP-Umfeld anzusiedeln ist. – Wie gesagt, die Büroleiterin von Sebastian Kurz war mit einem der Eigentümer verheiratet, soweit wir aus dem Untersuchungsausschuss wissen.

Ich wollte wissen, ob es mehrere derartige Vorgänge gegeben hat, wo auch andere Firmen bevorrangt behandelt worden sind, und ob das ein üblicher Vorgang ist, ob man das in Niederösterreich so macht. (Die Verfahrensrichter-Stellvertreterin nickt in Richtung der Auskunftsperson.)

*****

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Die Frau Verfahrensrichterin nickt. Ich habe das jetzt so interpretiert, dass ich da eine Antwort darauf geben muss.

Ich wüsste nicht, dass die Firma Palmers irgendwie mit der ÖVP in einer Verbindung stünde. Ich werte das jetzt nur als Interpretation oder als Unterstellung von Ihnen. Klar ist jedenfalls, dass bei den Verfahren selbstverständlich alle gleich behandelt werden, dass aber natürlich situationsbezogen wie hier in der Krise das Vorrang hatte, weil es um Leben und Tod von Menschen gegangen ist.

Ich glaube, da gibt es auch von Ihrer Seite Verständnis, denn, ich glaube, das verbindet uns: Es ging darum, die Menschen vor diesem Virus zu schützen. Gerade in jener Zeit sind ja ganz viele Menschen verstorben, und zwar nicht nur hier bei uns, sondern wenn Sie sich an die Bilder aus Italien erinnern: Das waren ganz schlimme Bilder, die wir alle nach wie vor im Kopf haben. Da war es, glaube ich, allen wichtig, hier ganz konkrete Lösungen zu finden, damit wir uns eben schützen konnten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich möchte festhalten, dass ich keinen Millimeter Ihrer Coronapolitik teile, Frau Landeshauptfrau! Da haben Sie mich nicht im Boot. Es sind sehr, sehr viele Fehleinschätzungen passiert. Es sind schlussendlich auch Masken gar nicht produziert worden bei der Hygiene Austria, sondern es waren gefälschte, chinesische Masken.

Aber um zur Frage zurückzukommen: Haben Sie im Zuge der Krise auch andere Unternehmen bevorzugt behandelt – ja oder nein? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde es bemerkenswert, welches Sammelsurium an unterschiedlichen Themen wir im Untersuchungsausschuss heute wieder haben. Jetzt sind wir sogar schon bei der Coronapolitik angelangt. Offensichtlich ist es tatsächlich so, dass den Oppositionsparteien überhaupt gar keine Fragen mehr einfallen. Aber das haben wir in dieser Form halt zur Kenntnis zu nehmen.

Ich möchte aber nur zur Geschäftsbehandlung ausführen, dass schon sehr klar festgehalten worden ist, dass es Ziel ist, Verfahren möglichst rasch abzuwickeln, vor allem auch in einer Krisenzeit – das möchte ich sogar positiv herausstreichen, das möchte ich ausdrücklich betonen –, dass es aber natürlich zu keiner unsachgemäßen Bevorteilung des einen oder anderen Unternehmens gekommen ist.

Das wurde schon gesagt. Ich habe es jetzt für Kollegen Hafenecker wiederholt. Vielleicht kann man dann zur nächsten Frage übergehen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Verfahrensrichterin, um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich würde die Frage für zulässig erachten und auch für beantwortbar, denn ich glaube, diese Geschichten mit den Masken und so weiter stehen sogar im Verlangen drinnen.

Herr Abgeordneter Hafenecker hat auf die bestehende oder nicht bestehende oder wahre oder nicht wahre Verbindung mit der ÖVP hingewiesen, die man aber aus dem Aktenbestand kennt und nachvollziehen kann.

Daher ist die Frage zulässig. Es ist auch zulässig, zu sagen: Es hat hier ein beschleunigtes Betriebsanlagengenehmigungsverfahren für diese Firma, der man ÖVP-Nähe nachsagen kann, gegeben. Daher die Frage: Hat es das für andere Firmen auch gegeben, ja oder nein? Und wenn ja – ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich im Hinblick auf die Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin die Frage, es ob es Wahrnehmungen gibt, dass bei anderen Betrieben beschleunigte Betriebsanlagengenehmigungsverfahren durchgeführt werden, für zulässig erklären und ersuche diesbezüglich um Beantwortung.

*****

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich darf noch einmal auf diese Zeit zurückkommen und sage Ihnen gleich: Aus meiner Wahrnehmung heraus halte ich diese Ihre Unterstellung einer ÖVP-Nähe von Palmers für – ich würde einfach sagen – unredlich.

Aber um auf Ihre Frage einzugehen, Herr Abgeordneter: Die Coronazeit war eine ganz, ganz schwierige Zeit für Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie. Selbstverständlich hatten wir tagtäglich Kontakt mit Unternehmen – eher nur telefonisch, denn auch wir waren auf der Kommandobrücke, hatten diese Coronapandemie zu managen und standen wie alle anderen mit vielen nur per Video oder per Telefon im Kontakt.

Es gab selbstverständlich auch Videokonferenzen mit der Industrie, mit der Wirtschaft, wo einzelne Probleme dargelegt worden sind, was sie drückt und welche Sorgen sie letztendlich haben. Das heißt, ich hatte mit ganz vielen Unternehmen Kontakt, telefonisch oder per Video; aber so, wie ich das interpretiere, wollen Sie hören, ob es hier irgendeine Bevorzugung für ein Unternehmen gegeben hat. So, wie Sie das meinen oder wie ich Ihre Frage interpretieren kann, kann ich Ihnen sagen: Es gab keine Bevorzugung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Jetzt haben Sie vorhin gerade erzählt, dass Sie selbst den Landesamtsdirektor oder den Bezirkshauptmann angerufen haben, um genau diese Betriebsstättengenehmigung zu beschleunigen, und jetzt sagen Sie wieder, es gab keine Bevorzugung. Was ist das sonst?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, darf ich mich vielleicht korrigieren: Es gab hier keinerlei Bevorzugung, es gab hier in dem einen Fall die Bitte, dieses Verfahren rasch abzuwickeln, unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, und ich glaube, ich habe den Sachverhalt hier im Detail, was eben die Maskenproduktion betrifft, ausführlich berichtet beziehungsweise darüber informiert, und ich sage Ihnen: Auch ich halte diesen Fall Palmers nicht für eine Bevorzugung, sondern für ein Gebot der Stunde, hier das Richtige zu tun, um die Menschen zu schützen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben aber jetzt trotzdem meine Frage nicht beantwortet, die da lautete: ob es auch andere Unternehmen gegeben hat, wo Sie ein beschleunigtes Verfahren oder was auch immer durchgesetzt haben, so wie es eben im Fall der Hygiene Austria passiert ist. Gibt es andere Unternehmen? Haben Sie das öfter gemacht, oder war das ein Einzelfall?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, ich habe mich ja geäußert und habe Ihnen auch bereits eine Antwort gegeben. Ich kann mich nicht erinnern, dass es hier eine Bevorzugung, so wie Sie es meinen, gegeben hat. Ich habe das beantwortet und somit noch einmal bestätigt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie in dieser Phase Betriebsstättengenehmigungen außerhalb der Hygiene Austria bei anderen Firmen auch beschleunigt? Ja oder nein? Das ist ja wirklich nicht schwierig, Frau Landeshauptfrau. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Noch einmal, Herr Hafenecker: Ich könnte mich nicht erinnern. Wenn Sie einen konkreten Vorwurf haben, dann bitte ich Sie, etwas vorzulegen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe Sie einfach gefragt, ob Sie Wahrnehmungen haben, etwas anderes beschleunigt zu haben; aber kommen wir zurück zu dem Artikel. Interessant ist für mich noch der letzte Absatz, in dem Sie zitiert werden: „Macht mir halt keine Schande.“ Warum haben Sie genau diesen Zusatz im Zusammenhang mit der Hygiene Austria gewählt? Was steht da dahinter? Weil: Es ist ja dabei schlussendlich eine riesengroße Schande herausgekommen. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Bei aller Wertschätzung, Herr Abgeordneter, ich kann das heute nicht mehr interpretieren und auch nicht bestätigen, ob meine Wortwahl jetzt eins zu eins so war. Ich bitte Sie hier, das auch zu verstehen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie haben vorhin gesagt, es wäre eine Bitte aus dem Wirtschaftsministerium von Ministerin Schramböck an Sie gerichtet worden, hier zu unterstützen. Ich möchte Sie dazu fragen: Gab es auch eine Intervention seitens des Kanzleramtes bei Ihnen?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, könnte ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, wir kommen zu einem anderen Bereich. Ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen – mehrere Dokumente –, das sind die „NÖN“-Berichte, wo auch Kollege Hanger drinnen abgebildet ist, zur Aktion Schutzengel. Das besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, das sind nur exemplarische Beispiele. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Also, Frau Verfahrensvorsitzende, ich meine, das ist doch wirklich eine ganz reine Aktion von Niederösterreich, ich sehe da überhaupt keinen Zusammenhang, weder zeitlich noch vom Untersuchungsgegenstand.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Zur Geschäftsordnung: Na ja, zeitlich sind wir natürlich vollkommen drinnen, und auch was die Bundesverwaltung betrifft. Sie wissen natürlich schon, dass das Land über den Finanzausgleich Geld vom Bund bekommt (Heiterkeit bei der ÖVP), und dann haben Sie in Ihrem Budgetansatz im Landesbudget 156 000 Euro – ich würde nicht lachen über 156 000 Euro! –, die für Parteipropaganda missbraucht werden. 156 000 Euro wurden herausgezogen und für diese Aktion verwendet, wo Kollege Hanger und andere Abgeordnete der ÖVP abgebildet worden sind. Ich würde einfach gerne wissen, warum das so ist. (Abg. Hanger hebt die Hand. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bevor ich Herrn Abgeordneten Hanger das Wort zur Geschäftsbehandlung erteile, halte ich fest, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 Verfahrensordnung bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten, deshalb weise ich darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe.

Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf die Frau Verfahrensrichterin um Einschätzung bitten, was eine sehr gute und wichtige Aktion in Niederösterreich – weil es darum geht, für Kleinstkinder Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu erzeugen –, mit der Vollziehung des Bundes zu tun hat. Das erschließt sich mir überhaupt nicht. Wenn man über den Finanzausgleich argumentiert, hätte man dann die grundsätzliche Thematik, dass dann ja alles und jedes wieder Vollziehung des Bundes wäre. Diese Argumentation von Herrn Hafenecker hat natürlich keine Substanz.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Zugegebenermaßen möchte ich mich dem anschließen. Selbst wenn Sie den Familienlastenausgleichsfonds heranziehen, sehe ich nicht, wie das mit dieser Aktion hier in Verbindung gebracht werden kann.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Na ja, schauen Sie, es geht in dem Zusammenhang auch darum, dass diese Aktionen ja immer vor Wahlgängen stattfinden und möglichst breit ausgerollt werden (Abg. Hanger: Falscher Vorhalt!), hier konkret zum Beispiel unmittelbar vor der Nationalratswahl 2019, und dann tauchen plötzlich wieder überall ÖVP-Politiker auf – mit Landesgeldern geschaltet. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf ganz klar und eindeutig festhalten, dass das ein absolut falscher Vorhalt ist, der von Kollegen Hafenecker erhoben wird. In Österreich und in Niederösterreich ist es so, dass Anfang September immer Schulanfang ist, und genau dieser Zeitraum ist immer Grundlage für diese aus meiner Sicht sehr, sehr wichtige Aktion, und diese hat mit Wahlgängen oder Wahlauseinandersetzungen nichts zu tun.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, ich darf Sie in Entsprechung der Ausführungen der Frau Verfahrensrichterin ersuchen, einen Zusammenhang zwischen der Aktion Schutzengel und der Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren des Bundes oder Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes oder die Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit im Bund herzustellen. Das ist bisher noch nicht gelungen; bitte darum.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann mache ich einen Themenwechsel. Ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen, Frau Landeshauptfrau – ein Dokument, das Sie selbst unterschrieben haben, ganz bestimmt eigenhändig, und zwar geht es hier um den blau-gelben Strompreisrabatt, um eine Förderzusage. Ich würde Sie bitten, das kurz in Augenschein zu nehmen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das Interessante an diesem Schreiben ist Folgendes: dass der Verbund Ihre Briefe aussendet und den Werbern für diesen Förderbeitrag Ihre besten Grüße übermittelt. Dem Förderansuchen ist sozusagen stattgegeben worden und so weiter, das kann man da drinnen alles lesen. Ich stelle mir jetzt nur folgende Fragen: Warum wird der Verbund dazu verwendet, Ihre Schreiben auszuschicken, das Ganze unmittelbar vor einer Landtagswahl, und ist das bisher eine gängige Praxis gewesen? Denn Sie wissen: Gerade beim Verbund sind wir ja in der Vollziehung des Bundes, das ist ja vice versa auch so, dass die EVN beim Verbund beteiligt ist und so weiter. Wie kommt es aber dazu, dass der Verbund in Ihrem Auftrag Briefe verschickt, und wer bezahlt die? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Abgesehen davon, dass ich es persönlich für sehr richtig erachte, dass die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar und aus erster Hand über genau dieses Thema informiert werden, weil natürlich die Energiekosten ein Thema sind, das den Menschen große Sorge bereitet und aus meiner Sicht gerade Niederösterreich da vorbildlich agiert hat, halte ich aber fest, dass wir natürlich nicht im Untersuchungszeitraum sind. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es stimmt, das ist ein aktuelles Beispiel. Meine Fragestellung wäre aber in die Richtung gegangen: Ist das eine übliche Praxis, dass Sie bundesnahe Betriebe für Wahlkampfzwecke einspannen? Ist der Verbund auch schon vorher Ihr Briefträger gewesen, oder ist das jetzt neu? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich persönlich finde, dass die Argumentation, wie wir in den Untersuchungszeitraum kommen, immer skurriler wird, weil dann ein allgemeiner Sachverhalt irgendwie in den Raum gestellt wird. Wir wissen, dass Fragen spezifiziert sein müssen, und es konnte natürlich weit und breit kein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand hergestellt werden, und vor allem auch mit dem Untersuchungszeitraum. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf nach Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin die Unzulässigkeit feststellen, weil kein Zusammenhang mit dem Beweisthema des Untersuchungsgegenstandes hergestellt wurde. Nächste Frage, bitte.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass das Land Niederösterreich im Zuge von Firmen, die unter Bundesbeteiligung stehen, entsprechende Werbemaßnahmen durchgeführt hat – natürlich im Untersuchungszeitraum ,– dass Bundesunternehmen oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, entsprechende Maßnahmen im Untersuchungszeitraum gesetzt haben, derartige Briefe im Auftrag des Landes Niederösterreich oder in Ihrem Auftrag versendet haben? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter Hafenecker - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Landeshauptfrau, Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. (Abg. Hanger macht eine abwehrende Geste.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Vorsitzender, bin ich am Wort?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Frau Landeshauptfrau.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Diese Frage halte ich für sehr unbestimmt, aber mir wäre es noch wichtig, etwas zum Thema Strompreisrabatt zu sagen. Ich darf Sie hier schon darüber informieren, dass wir diesen Strompreisrabatt in der Landesregierung einhellig und einstimmig beschlossen haben, dass wir hier bereits vor dem Sommer Gespräche geführt haben, im Wissen und in der Ankündigung vieler Expertinnen und Experten, dass im Herbst eine ordentliche, gewaltige Strompreiserhöhung kommen wird. Unser Ziel und unser Gedanke war, dass im Herbst dieser Strompreisrabatt dann bereits da ist, wenn eben die ersten Rechnungen kommen. Selbstverständlich ist es hier üblich, dass man die Menschen auch informiert, und ich denke, gerade Politik hat hier eine ganz große Verantwortung, die Menschen zu informieren.

Das Wichtige ist uns bei diesem Strompreisrabatt, dass die Menschen diese Förderung immer gleich von der Rechnung abgezogen bekommen; dass es letztendlich natürlich auch einen umfassenden Informationsbedarf braucht. Sie sehen hier im Text, dass ganz klar angekündigt ist, dass immer wieder eine Gutschrift abgezogen wird. Also ich glaube, dass diese Aktion eine gute ist. Übrigens, nachdem ja die Freiheitliche Partei mit Kollegen Waldhäusl auch in der Landesregierung vertreten ist, wurde diese ganze Initiative Strompreisrabatt letztendlich auch mit den Stimmen der Freiheitlichen Partei beschlossen – darüber wollte ich Sie nur informieren, der Höflichkeit halber. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung? – Ist nicht mehr notwendig.

Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist wunderbar, dass Sie mir da jetzt Ihre Wahlkampfthemen präsentieren. Meine Frage war, ob es gängige Praxis ist, dass das Land Niederösterreich über bundesbeteiligte Firmen Briefe ausschicken lässt, und vor allem, ob das im Untersuchungszeitraum stattgefunden hat. Das war meine Frage.

Abgesehen davon erlauben Sie mir auch einen politischen Kommentar dazu: Wenn Sie seitens der ÖVP mit Ihrer Politik nicht so dermaßen versagt hätten, dann wäre diese Maßnahme gar nicht notwendig gewesen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt hat Kollege Hafenecker gerade gezeigt, worum es ihm in dieser Befragung wirklich geht. Ich möchte jetzt dann aber doch festhalten, dass die Frage bestimmt sein muss. Sie ist sehr, sehr unbestimmt formuliert. Wenn Herr Kollege Hafenecker einen konkreten Sachverhalt hat, dann möge er den bitte vorlegen, aber Fragen in dieser Unbestimmtheit können natürlich nicht zugelassen werden. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Beratung mit der Frau Verfahrensrichterin muss ich feststellen, dass kein ausreichender Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, insbesondere was die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes betreffend Organe, Informationsfluss und so weiter betrifft, hergestellt wurde. Deswegen erkläre ich die Frage für unzulässig. Nächste Frage, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der Verbund gehört zu 51 Prozent der Republik.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann bitte ich um Darlegung, inwieweit die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes im Sinne des Beweisthemas des Untersuchungsgegenstandes besteht. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Herr Abgeordneter Hanger hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um es zu präzisieren: Wir haben schon festgehalten, dass dieses Verbund-Schreiben außerhalb des Untersuchungszeitraums ist. Das wurde auch schon festgehalten und die Frage daher nicht zugelassen. An Herrn Kollegen Hafenecker haben wir die Bitte gerichtet: Wenn er da andere Vorhalte hat, dann möge er sie bitte spezifizieren, möge sie konkret vorlegen. In dieser Allgemeinheit sind sie natürlich nicht zulässig.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Konkretisierung im Rahmen der Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dieses Schreiben, das ich vorgelegt habe, war beispielhaft für das, was jetzt gerade passiert, und meine Frage ist in die Richtung gegangen, ob es im Untersuchungszeitraum ähnliche Maßnahmen gegeben hat, wo das Land Niederösterreich bundesbeteiligte Unternehmen dazu aufgefordert hat oder sich irgendwie committet hat, im Namen der Landeshauptfrau Briefe auszuschicken. Hat es so etwas im Untersuchungszeitraum gegeben oder nicht? (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin bleibe ich bei meiner Beurteilung, dass ein ausreichender Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand im Hinblick auf die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes in dieser Frage nicht hergestellt wurde; deswegen nach wie vor: unzulässig. Nächste Frage, bitte.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich lege Ihnen das Dokument mit der Nummer 158307 vor und bitte Sie, auf Seite 14 zu blättern. Das sind die sogenannten Kloibmüller-Chats. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Meinen Sie Seite 14? Und wo Seite 14?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Nachricht Vogl an Kloibmüller: „Gernot Maier hat sich für die BH Zell am See beworben. Meiner Einschätzung nach braucht er für eine reelle Chance die Unterstützung von Hanni“ – wenn Sie das sind. „Falls das klappen sollte wäre der ideale AL Taki.“ (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter Hafenecker, die gleiche Frage hat Frau Kollegin Abgeordnete Krisper das letzte Mal gestellt, und ich kann Ihnen nur das Gleiche wie das letzte Mal sagen: dass ich da weder Sender noch Empfänger bin und dass ich das vor allem auch – warte, wo habe ich das jetzt? (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen) – nicht interpretieren kann. Ich kenne die Sache nicht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, ob im Untersuchungszeitraum bei Ihnen bezüglich ähnlicher Versetzungen, Beförderungen, Besetzungen interveniert worden ist? (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenig überraschend darf ich festhalten, dass Fragen zu spezifizieren sind und nicht nach allgemeinen Wahrnehmungen zu fragen ist. Wenn es einen konkreten Vorhalt von Herrn Kollegen Hafenecker gibt, würde ich bitten, den auch vorzulegen. Dann kann man gerne dazu Stellung nehmen.

Übrigens: Zum bereits zitierten Chat darf ich nur fürs Protokoll wieder einmal festhalten, dass wir außerhalb des Untersuchungszeitraumes sind. Ich erspare uns jetzt die Diskussion, ob das jetzt quasi unter dem Begriff Projekt Ballhausplatz subsumiert werden kann – was ich persönlich überhaupt nicht glaube, aber diese Debatte erspare ich uns.

Wie gesagt würde ich aber schon ersuchen, eine Frage bestimmt und konkret und nicht allgemein und unbestimmt zu stellen.

*****

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Dann würde ich Sie bitten, noch die Seite 15 durchzusehen. Da gibt es ebenfalls einen Chat. Da leitet Herr Kloibmüller eine Nachricht an Kabinettsmitarbeiter Achatz weiter und äußert den Wunsch:

„Bitte dringend umsetzen!!!!!!! Wunsch schelling lg“ – liebe Grüße – „m. KÖNNEN WIR [...] HELFEN

Hans-Jörg

Servus Hansi,Gestern hast gut getanzt, vielleicht kann die Polizeivertretung nach deiner Melodie tanzen und mein Schwager B. H.[1] nach St. Pölten versetzen.zur Zeit sind Versetzungen Möglichkeit.“

Das ist nicht besser Deutsch geschrieben.

„Zuständige Personalvertretung“ und so weiter und so fort, wird hier alles erwähnt.

Also es macht den Eindruck, als ob es in Ihrer Zeit als Innenministerin offensichtlich Usus gewesen ist, bei Herrn Kloibmüller für Versetzungen und sonstige Ernennungen zu intervenieren.

Meine Frage ist: Sind diese Fälle an Sie herangetragen worden, und wie haben Sie auf so etwas reagiert? (Die Auskunftsperson blickt in die Unterlagen.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, auf welcher Seite befinden Sie sich oder ist das zu lesen?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Seite 15, bitte. (Die Auskunftsperson blickt in die Unterlagen.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Das steht nirgendwo.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es kann auch sein, dass es bei Ihnen Seite 14 ist. (Auskunftsperson Mikl-Leitner: Bitte?) – Es kann auch sein, dass es bei Ihnen Seite 14 ist. Ich schlage gerade nach. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf nur festhalten, dass dieser Chat auch außerhalb des Untersuchungszeitraumes ist, wir inhaltlich eine Versetzung diskutieren, und was jetzt eine Versetzung mit einem Projekt Ballhausplatz zu tun haben soll, das erschließt sich mir jetzt überhaupt nicht.

Frau Verfahrensrichter, ich darf Sie um Einschätzung bitten. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es hat zumindest Kollege Hanger jetzt einmal erwähnt, dass es das Projekt Ballhausplatz gibt, was ja grundsätzlich schon einmal eine erste Erkenntnis ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte schön.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich hätte zwar natürlich etwas zu sagen, aber ich muss vorher noch sagen, dass ich es weder auf Seite 14 noch auf Seite 15 finde.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Verzeihung! Es ist auf Seite 4. Das ist offensichtlich ein Druckfehler bei uns gewesen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ich weiß zwar nicht auswendig, in welchem Protokoll es war, aber Dr. Pöschl hat diese Frage nach der Versetzung zugelassen und dazu erläutert, dass eine Versetzung und eine Einsetzung ähnliche Auswirkungen haben können. Daher ist diese Frage genau nach diesem Chat schon einmal zugelassen worden, und ich möchte dem Herrn Vorsitzenden empfehlen, dabei zu bleiben.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann darf ich dementsprechend um Beantwortung ersuchen. Ich bitte um Beantwortung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Vorsitzender, ich habe diese Frage das letzte Mal auch ganz klar gestellt bekommen. Ich kann nur wieder auf das Protokoll verweisen, wo ich damals schon eine ganz klare Antwort gegeben habe.

Lesen Sie es selber nach, Herr Abgeordneter? Soll ich es noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also wenn Sie so gnädig wären, könnten Sie es vielleicht noch einmal sagen.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich bin zwar nicht gnädig, aber ich bin höflich. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Herr Abgeordneter Hafenecker, ich habe damals schon dargelegt, wie das Leben einer Ministerin ist, dass man im Rahmen der Bundesländertage natürlich auch viel unterwegs ist und dass es an der Tagesordnung ist, dass man natürlich seitens der Polizei auf verschiedenste Wünsche, Anliegen angesprochen wird, wie auf Ausstattungswünsche, Renovierungsarbeiten in Polizeiinspektionen, aber selbstverständlich auch – so, wie Sie es jetzt angesprochen haben – in Richtung Versetzungen.

Und selbstverständlich habe ich all diese Wünsche, Sorgen und Anliegen mitgenommen und die jeweilige Abteilung zur Prüfung weitergeleitet.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke. Das war mir noch in Erinnerung. Das ist eine sehr allgemeine Antwort.

Ich habe Sie konkret gefragt, ob Sie zu diesem Fall, den ich Ihnen vorgelegt habe, eine Wahrnehmung haben.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Zu diesem Fall habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Dann möchte ich abschließend noch einmal auf die Bestellung des niederösterreichischen Landespolizeidirektors zurückkommen. Wir haben ja letztes Mal schon die Gelegenheit gehabt, darüber zu sprechen. Ich habe da nur eine ergänzende Frage.

Sie wissen, es gibt ja auch die Wahrheitspflicht im Untersuchungsausschuss. Haben Sie beim Innenminister für Herrn Popp interveniert oder nicht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vielleicht sollten wir das nächste Mal die Vertrauensperson vorladen. Die scheint mehr zu wissen.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir selbstverständlich auch im Protokoll nachschauen, weil ich dann gerne keine Interpretationsunterschiede von Ihnen hören würde.

Aber ja: Es wurde damals Einvernehmen vorgenommen, und ich habe damals schon gesagt: „wenn Sie mir [...] unterstellen, dass ich jemals dafür gesorgt hätte, dass jemand rechtswidrig eine Funktion bekommen hätte, kann ich das ausschließen.“

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe nie von „rechtswidrig“ gesprochen, Frau Landeshauptfrau, auch beim letzten Mal nicht, sondern ich habe einfach nur gesagt, dass offenbar jemand bestellt worden ist, der die objektiven Eignungskriterien nicht erfüllt. Das möchte ich schon festhalten.

Die Frage war aber grundsätzlich: Haben Sie beim - - (Auskunftsperson Mikl-Leitner: Ah!) – Entschuldigung!

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter! Ich habe mich jetzt nicht auf Ihre Frage konzentriert. Können Sie diese Frage bitte noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Frage ist: Haben Sie beim Innenminister für Herrn Popp interveniert? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Also ich kann mich auf alle Fälle nicht erinnern, und ich glaube, ich habe damals auch gesagt, ich kann mich nicht erinnern, wie das Einvernehmen war, ob wir telefoniert haben oder ob wir darüber bei einem Kaffee oder bei einem Gespräch - - Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das so und ist auch jetzt selbstverständlich in meiner Erinnerung genau so.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie im Kalender nachschauen können, wie das damals mit der Einvernehmensherstellung gewesen ist? Es war ja doch eine Woche Zeit, wo man das nachprüfen hätte können. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ist das jetzt eine zulässige Frage? (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Zur Einvernehmensherstellung, zur Bestellung von Herrn Popp: Ja, also wir haben jetzt diese Bestellung von Herrn Popp schon erörtert, und daher würde ich meinen, dass Rundumfragen und Präzisierungsfragen in diesem Gesamtthemenbereich durchaus auch zulässig sind.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Gut. Dann kann ich das beantworten: Ich habe nicht nachgeschaut.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.

Letzte Frage: Haben Sie Herrn Sobotka gebeten, für Herrn Popp beim Innenminister zu intervenieren?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Nicht, dass ich mich erinnern kann.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke schön. Ich wünsche einen schönen Nachmittag.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit ist als Nächste Frau Abgeordnete Tomaselli zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir haben keine Fragen, danke.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Krisper verneint einen Fragenbedarf. Dann gelangt Herr Abgeordneter Hanger zu Wort – er hat auch keine Fragen. Damit sind wir wieder bei Herrn Abgeordneten Krainer. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorlage B wie Berta, Seite 13: Vor dem BVT-Untersuchungsausschuss haben Sie in der Befragung durch Frau Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper von den NEOS auf die Frage, ob Sie selbst nie interveniert haben, gesagt: „Ich wiederhole mich: Nein.“ Sie haben selber nie interveniert. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Welche Seite ist das, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seite 13. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur ersuchen – und das haben wir auch schon mehrmals im Untersuchungsausschuss diskutiert –: Der Begriff Intervention ist ja gar nicht definiert. Jeder hat eine unterschiedliche Wahrnehmung, was eine Intervention ist.

Ich habe für mich persönlich schon mehrmals ausgeführt: Ja, wenn ich in meinem Wahlkreis unterwegs bin, bin ich immer wieder mit sehr vielen Interventionen konfrontiert. Das sind Bürgeranliegen, die ich an die zuständigen Stellen weitertrage. Da versuche ich, zu vermitteln, da versuche ich, Lösungen zu finden.

Andere verstehen unter einer Intervention wieder etwas ganz, ganz anderes.

Das heißt, ich glaube, um das jetzt sachlich auch ordentlich beurteilen zu können, müssen wir einmal darüber reden: Was ist eine Intervention?, weil dieser Begriff an sich sehr, sehr unbestimmt ist. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Soweit ich diese Vorlage jetzt sehe, bezieht sie sich auf ein Protokoll aus dem BVT-Untersuchungsausschuss. Der ist zwar im Untersuchungszeitraum gelegen, aber der Sachverhalt, auf den sich die Aussage bezieht, ist meines Erachtens nicht ersichtlich; insbesondere ist nicht ersichtlich, ob dieser Sachverhalt im Untersuchungszeitraum und im Untersuchungsgegenstand gelegen ist. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: War die Frage jetzt schon gestellt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe noch keine Frage gestellt. Ich habe nur eine Vorlage gemacht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ja, bitte, dann lesen wir die Vorlage oder warten wir auf die Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, ich weiß ja nicht, ob die Auskunftsperson die Vorlage - -

Ich habe ja eh gesagt, um welchen Teil es geht: „Sie haben nie selbst interveniert?“ – „Ich wiederhole mich: Nein.“ – Das ist der Teil, auf den ich repliziere. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Darf ich Sie jetzt um Ihre konkrete Frage ersuchen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Haben Sie für Personen im Rahmen der Personalauswahl des Bundes interveniert? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Darf - - (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Das ist völlig unbestimmt. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das lese ich da im Protokoll nirgends auf die Frage: „Das heißt: Sie haben nie selbst interveniert?“ – „Ich wiederhole mich: Nein.

Da steht nichts von: Das ist eine unbestimmte Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter, Ihre jetzt sich darauf beziehende Frage ist relativ unbestimmt. Ich bitte, auch nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin, um Konkretisierung: Was meinen Sie damit? Auf welche konkrete Postenbesetzung, welche Vergabe, worauf auch immer beziehen Sie sich?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich für Verwandte eingesetzt, zum Beispiel für einen Neffen, dass er eine Beschäftigung im Bereich des Bundes erhält?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Jetzt drehen wir uns schön langsam im Kreis, und es wird doppelt und dreifach gefragt, und ich kann immer nur die gleichen Wahrnehmungen hier darlegen. Und ich bin das das letzte Mal schon gefragt worden und darf das noch einmal zitieren.

„Das ist zwar nicht im Untersuchungszeitraum enthalten,“ – war meine Antwort – „aber ich nehme diese Frage gerne auf. Ich finde es eigentlich ein bisschen unverständlich oder schade, dass mein Neffe hier in den Mittelpunkt gestellt wird. Ich kann Ihnen sagen, ich kann mich an diese SMS nicht erinnern, ich habe da keine konkrete Erinnerung, kann es also dementsprechend auch nur interpretieren, dass hier ganz klar zum Ausdruck kommt,“ dass es mir nicht darum gegang- - – was heißt das dort? –, „mir wichtig gewesen sein muss, wenn er das Ferialpraktikum bekommt, dass er auch tatsächlich Leistung erbringen muss, dass er auch tatsächlich hart arbeiten muss. Ich glaube, sonst hätte ich nicht diese Aussage mit Rufzeichen versehen. Ich glaube, das kommt halt doppelt vor. Das war mir ganz […] wichtig, dass er dort wirklich Leistung erbringt, und als Landeshauptfrau oder frühere Innenministerin mir das unangenehm gewesen wäre, hätte er - - wenn er ein Praktikum macht, dass da das auf mich fällt, ein schlechtes Licht. Das heißt, mir ist es immer wichtig, dass gerade in solchen Dingen auch Leistung erbracht wird.

Übrigens interpretiere ich das nicht als Bewerbung, sondern diese Bewerbung ist ja auch auf ganz offiziellem Weg gegangen. Ich habe das auch schon in den Zeitungen gelesen, wo das Thema vor einiger Zeit angeteasert war.“ Und: „Aufgrund dieses Zeitungsartikels habe ich auch meinen Neffen befragt, und ich kann Ihnen hier die Information geben: Es hat kein Praktikum gegeben. Ich habe mich erkundigt, er hat also dieses Praktikum gar nicht gemacht“, aus welchen - - „Das ist gar nicht zustande gekommen, er hat dort nicht gearbeitet. Jedenfalls diese Information kann ich Ihnen geben. Ich habe mich natürlich erkundigt, weil ich diese Information gelesen habe.“ (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen. – Abg. Krainer hebt die Hand.) So, und dann, wo habe ich das ges- -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Die Vertrauensperson beeinflusst die Auskunftsperson bei einer vollständigen (Auskunftsperson Mikl-Leitner: Darf ich - -?) und wahrheitsgetreuen Antwort. Es war das Mikrofon noch eingeschalten, und er hat ihr Tipps gegeben, was sie sagen soll, hat auf irgendwelche vorbereiteten Unterlagen gezeigt. (Auskunftsperson Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, es handelte sich nur um - -!) – Nein, ich bin am Wort. (Auskunftsperson Mikl-Leitner: - - das Protokoll vom letzten Mal!) – Ich bin trotzdem am Wort, es tut mir sehr leid.

Die Vertrauensperson ist bereits öfters dadurch aufgefallen, dass sie hier nicht ordnungsgemäß ihren Pflichten nachkommt, nämlich nicht die Beeinflussung der Auskunftsperson vorzunehmen, wurde bereits öfters verwarnt. Ich stelle den Antrag auf Ausschluss der Vertrauensperson. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich. – Auskunftsperson Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter!)

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Landeshauptfrau! (Auskunftsperson Mikl-Leitner: Herr Vorsitzender, darf ich ganz kurz eine Information geben?) – Nein, Frau Landeshauptfrau, es wurde ein Antrag gestellt und wir haben jetzt über diesen Antrag zu befinden. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Gibt es zu dem gestellten Antrag auf Ausschluss der Vertrauensperson eine Wortmeldung? (Verfahrensrichter-Stellvertreterin und Verfahrensanwältin beraten sich. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Darf ich nur einen Hinweis geben? Das Einzige, was der Herr Anwalt gemacht hat: mir das Protokoll gegeben. (Abg. Krainer: Seit wann darf sich eine Auskunftsperson im Rahmen von einer Geschäftsordnungsdebatte zu Wort melden, Herr Vorsitzender?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass das nicht möglich ist – und Herr Abgeordneter, wir sind auch nicht in einer Geschäftsordnungsdebatte. Ich habe vorher gefragt, ob es Wortmeldungen gibt; da gab es keine. Ich ersuche noch um etwas Geduld. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwältin.)

Es liegt ein Antrag vor, die Vertrauensperson Mag. Huemer aufgrund eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 46 Abs. 3 VO-UA auszuschließen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ich stelle nochmals die Frage, ob es dazu Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall.

Ich lasse daher über den vorliegenden Antrag betreffend den Ausschluss von Herrn Mag. Huemer als Vertrauensperson abstimmen und ersuche diejenigen, die für den Ausschluss der Vertrauensperson sind, um ein Handzeichen. – Ich stelle damit fest, dass das nicht die Mehrheit ist. Die Vertrauensperson wird daher nicht ausgeschlossen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie das Europa-Forum Wachau?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Darf ich nochmals um Wiederholung der Frage außerhalb der Geschäftsordnung ersuchen? Ich habe es akustisch auch nicht verstanden. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, es wird hoffentlich schon im Rahmen der Geschäftsordnung sein, aber außerhalb der Redezeit: Kennen Sie das Europa-Forum Wachau?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ja, ich kenne das Europa-Forum Wachau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie, wer dort Geschäftsführerin ist? (Abg. Stocker – die Hand hebend –: Herr Vorsitzender!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde ersuchen, auch bei dieser Frage den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand und dem Untersuchungszeitraum herzustellen.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: Ja bitte, Herr Abgeordneter Krainer. Mir ist das auch gar kein Begriff.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dieses Europa-Forum hat Förderungen des Bundes im Untersuchungszeitraum bekommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Also die Begründung war, dass das Europa-Forum Wachau im Untersuchungszeitraum Förderungen des Bundes bekommen habe?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dann ersuche ich bitte um Beantwortung der Frage. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Und dann ersuche ich, wie üblich entsprechende Akten vorzulegen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann zu meiner Frage jetzt keinen Akt vorlegen, weil meine Frage an die Auskunftsperson war: Kennen Sie die Geschäftsführerin des Europa-Forum Wachau?, und mir kein Auszug aus dem Gedächtnis der Frau Landeshauptfrau vorliegt. Deswegen kann ich zu dieser Frage keinen Akt vorlegen. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn Herr Kollege Krainer aufgepasst hätte: Es hat sich ja der Hinweis auf die Begründung des Zusammenhanges mit dem Untersuchungsgegenstand bezogen. Der wurde damit begründet, dass offensichtlich – oder keine Ahnung – dieser Verein Bundesförderungen erhalten hat; und die Bitte wäre gewesen, genau diesen Sachverhalt durch eine Aktenvorlage zu dokumentieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das mache ich dann, wenn es in der Befragung notwendig ist. Es war in der Vergangenheit immer üblich, dass man ein paar Fragen stellen kann – und für die mangelnde Aktenkenntnis des Kollegen Hanger kann ich leider keine Verantwortung übernehmen. (Abg. Stocker: ... die Worterteilung! Oder kann sich jeder das Wort nehmen, wie er will?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich darf ersuchen, so wie es Herr Abgeordneter Hanger jetzt macht, der sich mit einem Handzeichen zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat, das auch in den verbleibenden 16 Minuten noch zu tun.

Bitte, Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde vorschlagen, dass wir uns an die Gepflogenheiten dieses Ausschusses halten, Akten und Unterlagen vorlegen, damit auch der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand hergestellt ist, und es kann ja nicht so sein, dass Herr Abgeordneter Krainer nur dann Unterlagen vorlegt, wenn er lustig ist und wenn er Lust dazu hat, sondern wir brauchen hier eine seriöse Arbeit im Ausschuss.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Verfahrensrichterin, bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreterin Mag. Christa Edwards: An und für sich steht in § 42 Abs. 1 VO-UA: „Bezieht sich eine Frage […] auf Akten oder Unterlagen, sind diese genau zu bezeichnen und der Auskunftsperson […] vorzulegen.“ Jetzt sagt Herr Abgeordneter Krainer, er hat keine Unterlage, daher kann sich seine Frage auch nicht darauf beziehen und er kann sie nicht vorlegen – und man müsste ihm jetzt unterstellen, dass er eine Förderung des Bundes behauptet, die nicht existiert, und dafür habe ich aber jetzt auch keine Anhaltspunkte.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege die Unterlage zur Förderung des Bundes dann vor, wenn ich Fragen dazu habe; aber ich habe jetzt eine Frage, ob die Auskunftsperson die Geschäftsführerin des Europa-Forum Wachau kennt. Das ist eine ganz normale vorbereitende Frage. (Vorsitzender-Stellvertreter und Verfahrensrichter-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nach Rücksprache mit der Frau Verfahrensrichterin darf ich um Beantwortung der Frage ersuchen.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich hoffe, es ist noch so, weil sie ja geheiratet hat und ein Baby bekommen hat, deswegen kann ich es nicht zu 100 Prozent sagen, aber bis zum letzten Mal war das Frau Edtstadler; Vorname: fragen Sie mich nicht, wie sie mit Vornamen heißt. – Frau Edtstadler.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Theresa Edtstadler.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ja, Theresa Edtstadler.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Vorlage 181728, Seite 6. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in den Unterlagen.)

Es gibt auch eine zweite Vorlage, wenn die erste nicht gefunden wird, die Vorlage AE. (Auskunftsperson und Vertrauensperson lesen in dem vorgelegten Schriftstück.) In diesem Akt geht es um einen Antrag des Europa-Forum Wachau, gezeichnet von der von Ihnen bekannten oder von Ihnen genannten Geschäftsführerin, an das Außenministerium im Untersuchungszeitraum, Ansuchen über 80 000 Euro – und das ist adressiert, quasi als Beilage, noch nicht abgeschickt, an einen gewissen Florian Korczak.

Kennen Sie Herrn Florian Korczak? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Der Name sagt mir jetzt nichts.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der war zumindest bis vor Kurzem außenpolitischer Berater von Herrn Sobotka – und davor, glaube ich, im Kabinett im Außenministerium.

Haben Sie Wahrnehmungen, dass das üblich ist, dass Förderungsansuchen, bevor sie offiziell abgegeben werden, mit dem Kabinett eines Bundesministeriums abgestimmt werden?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter! Ich habe mir das da jetzt angeschaut, aber ich bin da weder Sender noch Empfänger, habe auch kein Gesicht im Kopf, was diesen Herrn Korczak betrifft – und nachdem ich weder Sender und Empfänger bin, bin ich da auch - -, habe ich auch keine Wahrnehmung, kann das auch in keiner Weise jetzt interpretieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber jetzt haben Sie auf eine nicht gestellte Frage geantwortet. Ich würde Sie ersuchen, auf meine gestellte Frage zu antworten.

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Was hätte ich nicht beantwortet? Dann, bitte, sagen Sie es noch einmal.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, gerne.

Meine Frage war: Haben Sie Wahrnehmungen, dass es üblich ist, dass Förderungen auf Bundesebene, bevor sie gestellt werden, mit Kabinettsmitarbeitern abgestimmt werden?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich weiß es nicht, bin da im Operativen nicht beteiligt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf Seite 2 finden wir hier eine Art Kostenvoranschlag, wo Agenturkosten und weitere Lieferanten aufgezählt werden, unter anderem hier die Media Contacta, die That’s the way, also lauter Firmen aus dem Nahebereich der ÖVP Niederösterreich.

Haben Sie Wahrnehmungen zu dieser Veranstaltung – 10. Juni bis 12. Juni 2021, Europa-Forum Wachau –, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wurde und wo mit der politischen Ebene der Antrag auf sonstige Förderungen abgestimmt wurde?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, dieses Europa-Forum Wachau hat auch heuer stattgefunden, 2021 und 2022, und ich kann Sie darüber informieren, aber ich glaube, ich muss Sie nicht darüber informieren, dass dieses Europa-Forum Wachau mittlerweile ein Format mit internationalem Rang ist, wo immer politische Diskussionen stattfinden und vor allem internationale Meinungsbildner auf den Göttweiger Berg eingeladen werden, sich über die Zukunft, über die Weiterentwicklung der Europäischen Union, die Weiterentwicklung von Europa Gedanken zu machen. Und hier werden nationale und internationale Expertinnen und Experten, aber vor allem auch Politikerinnen und Politiker von ganz Europa und weit darüber hinaus eingeladen – egal, welcher politischen Partei sie angehören, von Ministerpräsidenten über Minister, Premierminister, Kommissare unterschiedlichster Funktionen –, und da gibt es immer einen Informationsaustausch. Das heißt, dieses Europa-Forum Wachau ist ein anerkanntes Format, mit dem es auch immer wieder gelingt, Anliegen der Meinungsbildner, also auch der Bevölkerung, hier weiterzuleiten, denn hier wird auch immer wieder die Jugend eingeladen – über Erasmus kommen viele Jugendliche aus ganz Europa dorthin –, um eben auch die Anliegen der jungen Menschen einzubauen. Ich halte dieses Format für ein sehr, sehr gutes.

Ich kann jetzt nicht sagen, wann beziehungsweise an welchen Tagen ich bei dieser Veranstaltung letztes Jahr, 2021, dabei war. Es geht ja von Donnerstag über Freitag, Samstag bis Sonntag.

Ich bin zumindest heuer mindestens einen Tag dabei gewesen und auch letztes Jahr sicherlich einen Tag, aber mit ganz vielen anderen internationalen Expertinnen und Experten und vor allem auch mit Politikerinnen und Politikern.

Auch heuer war es sehr spannend, denn heuer stand die Ukraine im Mittelpunkt. Unter anderem war der Premierminister von Albanien eingeladen und die Kommissarin, deren Name mir nicht einfällt, frühere Bürgermeisterin von Dubrovnik.

Also ich kann Ihnen nur empfehlen, vielleicht auch einmal dorthinzukommen, denn es ist für alle zugänglich und es gibt hier auch viele Arbeitskreise, in denen natürlich intensiv zu den verschiedensten Themen von, weiß ich nicht, Sicherheit bis hin zu Bürgerbeteiligung Diskussionen stattfinden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hier ein wenig Überblick geben, aber in das Operative bin ich da nicht eingebunden. Wie gesagt, da ist Frau Edtstadler - - Fragen Sie mich nicht, ob sie jetzt aufgrund dessen, dass sie verheiratet ist oder ein Baby hat, jetzt noch Geschäftsführerin ist, das kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Regionalpolitiker aus Niederösterreich so wie Sie auf dem Europa-Forum Wachau auftreten, die von einer anderen Partei als der ÖVP sind – Landesregierungsmitglieder zum Beispiel, um das zu konkretisieren? (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsbehandlung.

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Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Bei dieser Frage sehe ich keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Na ja, ist ja nicht so kompliziert. Hier werden Bundesgelder für Veranstaltungen eingesetzt, die ausschließlich der Präsentation von ÖVP-Niederösterreich-Politikern dienen. Von anderen Parteien kann man beim besten Willen niemanden finden, der dort auftritt, jedenfalls nicht von der zum Beispiel Ebene der Landesregierungsmitglieder, von denen einige ja doch anderen Parteien angehören. Wir haben uns das wirklich im gesamten Untersuchungszeitraum angesehen.

Und ich sage noch einmal ausdrücklich: Es ist aus meiner Sicht eher untypisch, dass eine Förderung von einem Ministerium, bevor sie offiziell eingereicht wird, mit der politischen Ebene abgestimmt wird, mit einem Kabinettsmitarbeiter, der, nebenbei gesagt, kurze Zeit später außenpolitischer Berater des Nationalratspräsidenten Sobotka – auch ÖVP Niederösterreich – wird.

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Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen jetzt nicht genau sagen, wann wer dabei war, aber nach meiner Wahrnehmung sind hier selbstverständlich auch Politikerinnen und Politiker anderer politischer Parteien wie auch verschiedenster EU-Mitgliedstaaten direkt vor Ort, um dort zu diskutieren.

Das heißt, diesen Vorwurf, dass hier ausschließlich niederösterreichische ÖVP-Politikerinnen und -Politiker zu Gast sind, kann ich ausschließen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsbehandlung. – Bitte schön.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf auch festhalten: Wir hatten eine ähnliche Diskussion bei der Auskunftsperson Ebner, dass Herr Kollege Krainer nicht in der Lage war, zum Beispiel den Gemeindebundpräsidenten der SPÖ Niederösterreich, Herrn Dworak, zu kennen. Also offensichtlich ist Herr Abgeordneter Krainer nicht einmal in der Lage, zu beurteilen, welche Parteienvertreter hier auf einzelnen Veranstaltungen sind.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich ersuchen, mit der Befragung fortzufahren.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welche Akten und Unterlagen hat die niederösterreichische Landesregierung dem Untersuchungsausschuss aufgrund der allgemeinen Aktenauskunft vorgelegt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, gerne beantworte ich diese Frage, weil ich darüber informiert worden bin, dass es da ein ergänzendes Beweisverlangen gibt, und kann Ihnen dazu sagen: Daran wird gearbeitet, oder, wenn Sie so wollen, das wird abgearbeitet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, das beantwortet nicht meine Frage. Meine Frage war der ursprüngliche Beweisbeschluss: Welche Akten und Unterlagen hat die niederösterreichische Landesregierung dem Untersuchungsausschuss aufgrund des ursprünglichen Beweisbeschlusses – nicht des ergänzenden – vorgelegt?

Mag. Johanna Mikl-Leitner: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gar keine. Wieso haben Sie dem Untersuchungsausschuss keine Leermeldung gegeben?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Sehr geehrte Damen und Herren, da die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung bereits 4 Stunden beträgt, erkläre ich die Befragung hiermit für beendet.

Ich bedanke mich bei der Frau Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner und bei ihrer Vertrauensperson für ihr Erscheinen.



[1] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.