732/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Umweltausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Oktober 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-809 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 28. November 2022 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Oktober 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie (III-809 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 16. Februar 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Als Berichterstatter fungierte Abgeordneter Franz Hörl.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Oktober 2022 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-809 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2023 02 16

                                     Franz Hörl                                                        Johannes Schmuckenschlager

                                    Schriftführung                                                                  Obmannstellvertreter