74/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Gregor Adamovic in der 12. Sitzung vom 16. Juli 2020

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 20. Sitzung am 20. Oktober 2020 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Gregor Adamovic nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2020 10 20

                           Mag. Klaus Fürlinger                                                     Mag. Andreas Hanger

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter


 

Untersuchungsausschuss

betreffend mutmaẞliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

12. Sitzung/medienöffentlich

Donnerstag, 16. Juli 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 12. Sitzung
9.08 Uhr – 17.40 Uhr

 

Lokal 7

Befragung der Auskunftsperson Oberstaatsanwalt Mag. Gregor Adamovic

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme nun zur Belehrung der Auskunftsperson und auch der Vertrauensperson.

Herr Oberstaatsanwalt Mag. Gregor Adamovic, die Daten, die Sie auf dem Personaldatenblatt vor der Verhandlung ausgefüllt haben, entsprechen der Wahrheit? (Auskunftsperson Adamovic: Ja!) – Jawohl, das habe ich mir gedacht. Ich darf Ihnen nunmehr die Belehrung zuteilwerden lassen, wobei ich davon ausgehe, dass Sie das als Jurist ohnedies schon wissen. Der Form halber komme ich dem aber nach.

Herr Mag. Adamovic, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Neustrukturierung der Finanzaufsicht, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind im Einzelnen anzugeben und über Verlangen des Ausschusses auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie selbst sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Ich komme nun zur Belehrung der neben Ihnen sitzenden Vertrauensperson.

Herr Dr. Ruprecht, auch Sie haben ein Personaldatenblatt ausgefüllt, dessen Inhalt der Wahrheit entspricht? (Die Vertrauensperson bejaht dies.)

Dann komme ich auch zur Belehrung hinsichtlich Ihrer Person, wobei auch mir bewusst oder bekannt ist, dass Sie natürlich als Oberstaatsanwalt auch Jurist sind und daher diese Belehrung eigentlich nicht bräuchten. Der Form halber komme ich dem aber gerne nach.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder an die rechts neben mir sitzende Verfahrensanwältin zu wenden.

Frau Vorsitzende, ich bin damit mit meiner Belehrung am Ende.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank.

Herr Mag. Adamovic, Sie haben das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die nicht länger als 20 Minuten dauern soll. Ich möchte Sie fragen, ob Sie davon Gebrauch machen möchten. (Auskunftsperson Adamovic: Ganz kurz, 2, 3 Minuten, eine kurze Vorstellung zu meinem Aufgabenbereich! Ganz kurz würde ich davon Gebrauch machen!) – Bitte.

Mag. Gregor Adamovic: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin seit 13 Jahren Staatsanwalt und habe da verschiedene Bereiche gesehen. Mehrere Jahre war ich in allgemeinen Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt tätig, wo man ganz allgemeine Delikte gegen Leib, Leben, Vermögensdelikte und so weiter kennenlernt. Danach war ich zweieinhalb Jahre im Justizministerium in der sogenannten Weisungsabteilung in der Fachaufsicht tätig, und nun bin ich seit August 2013, somit seit fast sieben Jahren, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft tätig.

Ich bin dort seit dem Jahr 2014 auch als Gruppenleiter für mehrere, auch mir unterstellte Oberstaatsanwälte zuständig. Ich bin Teil des Ermittlungsteams in dieser Causa Casinos und war auch schon Teil des Teams beim Verfahren wegen des sogenannten Schredderns. Ich kann daher zu den meisten hier gegenständlichen Verfahren Auskunft geben.

Die Aufgabenteilung im Team schaut so aus, dass Kollegin Jilek, die gestern drangekommen wäre, mit mir die Sachbearbeitung des Verfahrens in sehr enger Abstimmung führt – wir sprechen eigentlich alle wesentlichen Verfahrensschritte ab –, und für IT-Angelegenheiten, Datenauswertung und dergleichen ist hauptsächlich Oberstaatsanwalt Mag. Purkart zuständig, der hier ja schon ausgesagt hat.

Darüber hinaus will ich Sie gar nicht weiter mit Ausführungen zu meiner Ausbildung oder meinen bisherigen Erfolgen im Berufsleben langweilen. Die Arbeit der StA soll nämlich meiner Ansicht nach oder muss ohnehin immer für sich selbst sprechen.

Meiner Ansicht nach können sich die bisherigen Ermittlungserfolge in diesem Verfahren auch durchaus sehen lassen. Wir sind gut unterwegs. Selten zuvor konnten wir bei einem derart komplexen Sachverhalt in wirklich kurzer Zeit so viel Aufklärung bewirken. Es gab bekanntlich drei Wellen an Hausdurchsuchungen – an wirklich vielen verschiedenen Standorten –, die viel Aufwand in der Vorbereitung und in der Durchführung sind. Wir haben dabei inhaltlich sehr ergiebige Beweismittel sichergestellt.

In kürzester Zeit haben wir auch selbst in der WKStA die sichergestellten Beweismittel so schnell wie möglich ausgewertet, sodass wir auch schon weitere Beweissicherungsmaßnahmen anschließen konnten. Inzwischen haben wir auch eine Vielzahl an Zeugen selbst einvernommen, teilweise auch Beschuldigte, sofern sie aussagebereit waren. Das heißt, das Puzzle ist komplex, aber wir haben schon sehr viele Stücke zusammengefügt.

Eines ist mir noch wichtig, vorab zu betonen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und auch wir Staatsanwälte dieses Teams entziehen uns nicht einer sachlichen Kritik; im Gegenteil, die ist stets willkommen. Wir nehmen sie auch ernst. Wenn sie berechtigt ist, dann haben wir daraus gelernt und werden auch weiterhin daraus lernen, weil wir uns logischerweise auch verbessern wollen. Wir sind auch Menschen und da können auch Fehler passieren.

Neben der zulässigen, auf konkrete Vorgänge bezogenen Kritik sehen wir aber auch, dass es immer wieder auch zu unsachlichen Angriffen auf die WKStA und ihre Staatsanwälte kommt. Da gibt es nicht nur diese sogenannte Litigation-PR der Beschuldigten, die wir ja inzwischen durchaus gewohnt sind, sondern zusehends manchmal auch pauschale und leider substratlose Angriffe von politischer Seite.

Jetzt ist eines klar: Eine Antikorruptionsbehörde, die Everybody’s Darling ist, kann ihren Job nicht gut machen, das ist klar. Wir müssen auch nicht beliebt sein, wir halten das aus. Der wichtige Punkt aber ist der: Ich plädiere dafür und ich möchte, dass man sich dieser Gefahren bewusst ist, was derartige Angriffe in pauschaler und oft verunglimpfender Art und Weise über angeblich politisch agierende Staatsanwälte, über Leaks oder einfach über das große Unvermögen in dieser Behörde bewirken. Sie bewirken nämlich einen leider sehr schädlichen Vertrauensverlust in eine meiner Ansicht nach für den Rechtsstaat essenzielle Institution, die nämlich genau darauf achtet, dass sich auch die mächtigen und einflussreichen Personen eines Landes, mit denen man sich ja sonst eher nicht anlegt, an die Spielregeln halten. Oft wird wohl die Motivation dahinter schlicht die sein, unsere Institution und auch konkrete Verfahren zu schwächen.

Mir ist es daher wichtig, zu betonen: Man kann sich auf uns verlassen. Wir lassen uns nicht davon beirren, wir lassen uns auch nicht einschüchtern und wir lassen uns vor allem nicht von der Verfolgung unseres gesetzlich vorgegebenen Ziels abbringen, das nämlich schlicht und einfach ist, den Sachverhalt objektiv, gründlich und rasch aufzuklären.

Dennoch wünsche ich mir auch mehr Sachlichkeit in der Diskussion um unsere Behörde und um die von uns geführten Verfahren. Ich wünsche mir, dass Kritiker vielleicht nicht nur Meinungen anderer wiedergeben, sondern sich ein eigenes Bild machen, denn oft reicht schon eine ganz kurze Internetrecherche, um Gerüchte zu widerlegen. Man könnte zum Beispiel sehen, dass wir bei der WKStA – so wie ich selbst in der Vergangenheit zum Beispiel bei meinem Verfahren im sogenannten Salzburger Finanzskandal – unabhängig von parteipolitischen Erwägungen ermitteln. – Danke schön.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank, Herr Mag. Adamovic, für Ihre einleitende Stellungnahme und im Übrigen auch vielen Dank, dass Sie etwas früher gekommen sind (Auskunftsperson Adamovic: Sehr gerne!) und wir mit den Befragungen zügig fortfahren können.

Ich ersuche Sie um die Erstbefragung, Herr Dr. Pöschl, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Mag. Adamovic, ich möchte an Ihre einleitenden Worte anknüpfen und Sie fragen, aus welchen Personen denn dieses Ermittlungsteam besteht.

Mag. Gregor Adamovic: Das Ermittlungsteam – vielleicht präzisierend auf welches Verfahren sich beziehend – zur Causa (Verfahrensrichter Pöschl: Causa Casinos!) Casinos besteht aus OStA Mag. Jilek, OStA Mag. Purkart und mir. Teamleiter ist Dr. Bernhard Weratschnig. Unter dem Dach dieses Teamleiters ist aber dann auch noch das Verfahren wegen der sogenannten Vereine und der Spenden. Das Verfahren wegen Schredderns war dort, aber ist ja seit letztem August nicht mehr von uns geführt. Das Verfahren wegen der Spenden führt Oberstaatsanwältin Mag. Alexandra Ramusch, und ein Verfahren, wo ich nicht sicher bin, ob das hier Untersuchungsgegenstand ist, nämlich wegen des Privatklinikgesetzes und dessen Änderung, führt OStA Silvia Thaller.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, also das ist auch vom Untersuchungsgegenstand umfasst. (Auskunftsperson Adamovic: Mhm!) Mir geht es aber darum: Sie sind an und für sich Gruppenleiter, habe ich das richtig gelesen?

Mag. Gregor Adamovic: Das ist richtig, ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben trotzdem einen Chef, Herrn Dr. Weratschnig. Mir geht es um den Aufbau dieses Teams: Sie haben gesagt, Weratschnig ist der Teamleiter?

Mag. Gregor Adamovic: Also der monokratische – sagen wir so, wir denken in Weisungsstrukturen, wenn wir von StA sprechen – ist natürlich die Behördenleiterin, Dr. Weratschnig - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist mir schon bewusst. Unter Mag. Vrabl-Sanda kommt wer in dieser Sache?

Mag. Gregor Adamovic: Kommt Teamleiter Dr. Weratschnig, also wenn wir beispielsweise - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Er ist Ihnen vorgesetzt?

Mag. Gregor Adamovic: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie sind ihm gegenüber weisungsgebunden?

Mag. Gregor Adamovic: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Als Gruppenleiter, ja?

Mag. Gregor Adamovic: Als Teamleiter, ja. Also sagen wir so, dass - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Aber Sie sind doch Gruppenleiter?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, aber es gibt in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Was ist der Unterschied zwischen Teamleiter und Gruppenleiter?

Mag. Gregor Adamovic: Na, das erkläre ich gerne: Es gilt im staatsanwaltschaftlichen Bereich immer ein Vieraugenprinzip, das wissen Sie. Selbst wenn ich Gruppenleiter bin, bin ich auch selbst in einer Gruppe und habe einen eigenen Gruppenleiter. Dann gibt es aber auch noch Ermittlungsteams, die nicht immer mit Gruppenzusammensetzungen übereinstimmen müssen. Beispielsweise bin ich mit OStA Jilek nicht gemeinsam in einer Gruppe und OStA Purkart ist in meiner Gruppe. Deswegen werden hier mit einzelnen Vorstandsverfügungen solche Teamstrukturen geschaffen, und dann ist hier zum Beispiel Dr. Weratschnig der Gruppenleiter für dieses konkrete Verfahren.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Können Sie mir sagen, wie viel Staatsanwälte insgesamt bei diesen Verfahren beschäftigt sind oder daran beteiligt sind? Wie viele arbeiten dran – an allen unserem Gegenstand unterliegenden Verfahren, wobei ich Ihnen gesagt habe, dass dieses Prikraf-Verfahren hier auch Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist?

Mag. Gregor Adamovic: An allen gegenständlichen Verfahren arbeiten fünf Staatsanwälte – fünf Oberstaatsanwälte – als Sachbearbeiter, Teamleiter Dr. Weratschnig, Behördenleitung darüber.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die arbeiten alle von Wien aus oder ist es möglich, von anderswo zuzuarbeiten?

Mag. Gregor Adamovic: Das ist bei uns möglich, weil wir ja Außenstellen in Graz, Linz und Innsbruck haben, und Kollegin OStA Mag. Jilek arbeitet in Graz bei der Außenstelle in Graz.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie kommt nie nach Wien, ist ständig in Graz? (Auskunftsperson Adamovic: Doch, sie kommt - -!) Ich sehe nämlich immer wieder in den Unterlagen: Jilek aus Graz.

Mag. Gregor Adamovic: Nein, nein, sie kommt regelmäßig nach Wien, sie kommt sogar sehr häufig nach Wien. Wir machen beispielsweise alle Zeugeneinvernahmen gemeinsam und in Wien.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ihr Dienstort ist Wien oder Graz? – Das wissen Sie vielleicht nicht, aber es ist nicht so interessant.

Herr Magister, ich komme zu der einen oder anderen Übersichtsfrage. Ich komme zu den Hausdurchsuchungen, an denen Sie beteiligt waren. (Auskunftsperson Adamovic: Ja!) Sie waren sowohl bei der Hausdurchsuchung bei H.-C. Strache im August des Jahres 2019 als auch bei jener bei Herrn Mag. Thomas Schmid im November 2019 anwesend.

Mag. Gregor Adamovic: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen hinsichtlich der Sicherstellung von Dingen, zum Beispiel von Mobiltelefonen, gemacht?

Mag. Gregor Adamovic: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bitte bringen Sie ein paar Ausführungen dazu!

Mag. Gregor Adamovic: Ja. Bei H.-C. Strache wurde zuerst ein Mobiltelefon sichergestellt. Wir haben in mehreren Vorbesprechungen mit der Soko – zuerst in kleinerem Rahmen bloß mit der Soko-Leitung und dann nachher auch bei einer Einsatzbesprechung mit allen teilnehmenden Soko-Beamten – besprochen, wie das genau ablaufen soll, was unsere Prioritäten sind, die wir vorgegeben haben, nämlich die Sicherstellung von elektronischen Geräten, auf denen man auch nach den Durchsuchungsanordnungen und Sicherstellungsanordnungen erwartet, Kommunikation, die zur Aufklärung des Sachverhaltes relevant ist, aufzufinden, sprich das Mobiltelefon, Laptops und sonstige Datenträger, auf denen solche Informationen gespeichert sein könnten.

Das hat grundsätzlich auch einmal funktioniert. Herr Strache hat seinen Anwalt angerufen, und die Polizei hat, so wie das auch vereinbart war, das entsperrte Mobiltelefon sichergestellt. Ich glaube, wie schon aus der Einvernahme meines Kollegen bekannt ist, kam es danach dennoch dazu, dass sich die Bildschirmsperre des Mobiltelefons wieder aktivierte, sodass es dann in Kürze wieder versperrt war. Das hat bei mir für gewisse Irritationen gesorgt, weil wir durchaus in mehreren Sitzungen davor sehr eindringlich dahin wirken wollten, dass das entscheidend sein kann, weil man nicht jedes Mobiltelefon auf die Schnelle dann entschlüsseln und öffnen kann; das ist manchmal ein sehr langwieriger Prozess. Wenn die Passwörter sehr lang sind, kann es allenfalls sogar überhaupt misslingen. Deswegen war uns das natürlich eine große Priorität und deswegen war ich da zuerst einmal etwas irritiert.

Wir konnten das allerdings zum Glück dadurch sanieren, dass Strache zuerst gemeint hat, er wäre grundsätzlich kooperativ, er möchte aber da mit seinem Anwalt Rücksprache halten. Sein Anwalt war dann in nicht sehr langer Zeit auch vor Ort anwesend und hat dann gemeint, er wäre in Absprache mit seinem Mandanten Strache bereit, den Code zur Verfügung zu stellen, es wäre ihm bloß ein Anliegen, dass man auf dem Mobiltelefon befindliche Chats mit ihm selbst und mit anderen Rechtsanwälten, wo es um Medienverfahren ging, nicht sicherstellt. Ich habe ihm zugesagt, dass die ohnehin nicht verwertbar sind. § 157 Abs. 2 StPO normiert für diese Anwaltskorrespondenz ein Verwertungs- und Sicherstellungsverbot.

Dementsprechend habe ich ihm das zugesagt und habe ihm als Demonstration, dass wir uns da natürlich an die Spielregeln halten, und als Akt der Fairness gesagt, das können wir auch sofort machen. Unter Einsicht von Rechtsanwalt Pauer, Strache und ich glaube, dass auch ein Kriminalbeamter an diesem Tisch gesessen ist, habe ich ihn dann gebeten, mit seinem Code das Handy zu öffnen. Dann haben wir uns den Chat mit ihm selbst, mit dem Rechtsanwalt angeschaut und haben den gelöscht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben das ganz genau geschildert. Ich glaube, Sie haben später noch die Möglichkeit, noch näher darauf einzugehen.

Nur eine abschließende Frage zu diesem Thema von mir: Sie wurden von einem Chauffeur begleitet. (Die Auskunftsperson nickt.) Was hat der Chauffeur in dem Haus oder in der Wohnung von Strache gemacht? Ist das üblich oder ist das nicht üblich?

Mag. Gregor Adamovic: Die Frage nach dem Chauffeur kenne ich aus einer sogenannten dienstaufsichtsbehördlichen Prüfung – das ist Ihnen sicher aus dem Aktenstudium bekannt –, die uns durchaus auch etwas verwundert hat.

Der Chauffeur oder der Kraftfahrer, so wie er in diesem Prüfauftrag genannt wird, ist ein sehr langjähriger Kanzleimitarbeiter, der sonst, wenn er nicht den Dienstwagen fährt, ganz normal Kanzleidienst bei uns in der Staatsanwaltschaft tätigt, und der, weil er eben auch den Dienstwagen fahren darf, uns seit vielen Jahren zu Hausdurchsuchungen begleitet – wir sind ja überregional tätig. Er hat mich beispielsweise auch schon vor sieben Jahren nach Salzburg begleitet, als wir eine Hausdurchsuchung im Schloss Mirabell gemacht haben.

Er darf natürlich anwesend sein. Er unterstützt die Amtshandlungen, indem er beispielsweise Kopiervorgänge beobachtet, Schachteln mit sichergestellten Unterlagen zum Kraftfahrzeug trägt und dergleichen – Hilfstätigkeiten –, und das ist völlig eindeutig zulässig.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja. Na, hat er beispielsweise Schrift geführt? Hat er dort Protokoll mitgeschrieben?

Mag. Gregor Adamovic: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ist das nicht üblich bei Hausdurchsuchungen?

Mag. Gregor Adamovic: Na, es ist üblich, dass die Polizei ein Sicherstellungsprotokoll und eine eigene Protokollierung über die Amtshandlung macht; das hat sie auch getan. Ohne dass es da eine konkrete Vorschrift gebe, habe ich dann auch selbst nach der Amtshandlung einen Amtsvermerk über meine Wahrnehmungen verfasst.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Seine Anwesenheit wäre aber grundsätzlich nicht erforderlich gewesen? Es hätte gereicht, wenn Sie als Oberstaatsanwalt dabei sind?

Mag. Gregor Adamovic: Das sehe ich so nicht, weil ich ja vorher nicht wissen kann, was es für mögliche Hilfstätigkeiten gibt, und dass - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Daran knüpft meine nächste Frage. Ist es bei Hausdurchsuchungen notwendig, dass sich ein Staatsanwalt begleiten lässt? Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen nicht so gut wie Sie, Herr Oberstaatsanwalt, darum frage ich Sie ganz normal (Heiterkeit des Fragestellers): Ist das vielleicht ein Nichtigkeitsgrund, wenn Sie das alleine machen?

Mag. Gregor Adamovic (erheitert): Na, selbstverständlich nicht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Na, selbstverständlich nicht, ja, daher meine Frage.

Mag. Gregor Adamovic: Also das ist ganz sicher weder eine Nichtigkeit, es ist aber auch überhaupt nicht rechtswidrig oder unzulässig, sondern im Gegenteil. (Verfahrensrichter Pöschl: Ja, gut!) Man muss das vielleicht etwas entmystifizieren: Regelmäßig dürfen bei Hausdurchsuchungen beispielsweise auch Wirtschaftsexperten, IT-Experten mitkommen – auch das sind sonstige Organe und nicht Oberstaatsanwälte – und unterstützen. Es ist auch nicht unüblich, dass beispielsweise sogar nicht einmal Organe der StA, nämlich zum Beispiel externe Sachverständige, auch mitkommen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Magister, meine Fragezeit ist schon in Kürze vorbei. Ein Thema hätte ich noch, das ich anschneiden möchte, bevor die Damen und Herren Abgeordneten zahlreiche Fragen an Sie richten werden. Mein Fokus geht in die Richtung der Besprechung beim Justizminister und seinerzeitigen Vizekanzler Jabloner am 19.8.2019. Sie waren bei dieser Besprechung dabei?

Mag. Gregor Adamovic: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Was war Thema dieser Besprechung?

Mag. Gregor Adamovic: Das Thema dieser Besprechung – ich glaube, ich habe das Protokoll sogar mit (in den Unterlagen blätternd) – war einerseits die Diskussion um Befangenheiten (Verfahrensrichter Pöschl: Ja, genau diesen Punkt!), aber nicht nur.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mir geht es vornehmlich um diese Befangenheit und dann auch um die unterschiedlichen Sichtweisen zu diesem Grund – die unterschiedlichen Sichtweisen seitens der WKStA und seitens des Herrn Bundesministers.

Mag. Gregor Adamovic: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Zu diesem Thema können Sie sicher etwas sagen.

Mag. Gregor Adamovic: Ja, wir haben die Sichtweise vertreten – und da kann ich vielleicht an mein Eingangsstatement anknüpfen –, dass wir nämlich aus bisherigen früheren Verfahren lernen. Wir haben gesehen, dass wir im sogenannten BVT-Verfahren unter anderem auch in einem Untersuchungsausschuss dafür kritisiert wurden, dass eine Polizeieinheit bei einer Hausdurchsuchung tätig ist, die von einem FPÖ-Gemeinderat geleitet ist; das wurde stark kritisiert. Wir wussten damals allerdings nicht um diese Tätigkeit und diese Funktion.

Diesmal aber war es ja grundlegend anders. Wir bekamen einen anonymen Hinweis, sehr offensichtlich eines Insiders. Diese anonyme Eingabe war auch gezeichnet mit: ein Freund aus dem BMI. In dieser Eingabe des Insiders war relativ detailreich geschildert, welche Personen zumindest auf der Leitungsebene in der Soko tätig sind, und es waren einigermaßen konkrete Vorhalte über deren Parteinähe, Parteimitgliedschaften, freundschaftliche Verbindungen untereinander. Deswegen hat diese Eingabe aus meiner Sicht völlig selbstverständlich eine Handlungspflicht ausgelöst, dass man dem nämlich auf den Grund geht und das nachprüft. Das haben wir getan. Wir haben damals auch überhaupt kein Misstrauen gehabt, sondern haben uns gedacht, okay, dieses Schreiben schickt man an die Soko und man wird in Kürze eine Antwort bekommen: Ja, da ist nichts dran!

Irritierend war es für uns erst dann, als wir gemerkt haben, die Soko möchte die Fragen nicht beantworten und sieht das quasi als eine Art Grenzüberschreitung, dass wir auf dieses anonyme Schreiben reagieren.

Wir bekamen dann eine Antwort, die so lautete, dass die Fragen inhaltlich nicht beantwortet wurden, sondern uns bloß versichert wurde, dass eine Prüfung der Befangenheit im eigenen Bereich vorgenommen wurde und diese keine Hinweise auf Befangenheit ergeben hätte. Die Fragen wurden inhaltlich aber nicht beantwortet, deswegen haben wir noch einmal rückgefragt – auch das halte ich für unsere Pflicht –, ob das nämlich jetzt bedeutet, dass – wie behauptet – keine Mitglieder der ÖVP in der Soko tätig sind, und ob – das ist ein wichtiger Punkt –, so wie wir angefragt haben, keine persönlichen Nahebeziehungen von Soko-Mitgliedern zu Beschuldigten oder verfahrensrelevanten Personen bestehen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, denn in diesem Bereich hat sich später herausgestellt, dass wir getäuscht wurden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Magister, ich unterbreche Sie wirklich sehr ungern, noch dazu bei - -

Mag. Gregor Adamovic: Das ist auch schon der letzte Akt, bevor wir dann zum Ministertermin kommen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Also, ich meine, ich kann, ja - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bin überzeugt davon. Ich habe nämlich eine Redezeit (Auskunftsperson Adamovic: Okay!), und meine Redezeit ist beschränkt. Meine Redezeit ist bedauerlicherweise jetzt zu Ende, obwohl das Thema sehr interessant wäre. Ich bin aber davon überzeugt - -

Mag. Gregor Adamovic: Wenn ich aber keine Redezeit habe, kann ich trotzdem noch zu Ende ausführen, wenn Sie auf den Ministertermin hinauswollen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ihre Redezeit geht aber in diesem Fall auf meine Redezeit, verstehen Sie. Bei den Damen und Herren Abgeordneten ist das anders. Ich bin davon überzeugt, dass diese Frage von einer der Damen oder einem der Herren Abgeordneten noch im Detail an Sie gerichtet werden wird. Deshalb möchte ich mich jetzt bei Ihnen bedanken und damit, Frau Vorsitzende, meine Erstbefragung für beendet erachten.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Pöschl, für die Erstbefragung. Es wird noch ausreichend Zeit geben, dann ganz konkret darauf einzugehen, Herr Mag. Adamovic.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Redezeitvereinbarung plus die Redeordnung ist Ihnen bekannt. In diesem Sinne gelangt Herr Abgeordneter Gerstl als Erster zu Wort.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Schönen guten Tag, Herr OStA Mag. Adamovic! (Auskunftsperson Adamovic: Grüß Gott!) Schön, dass Sie da sind. (Auskunftsperson Adamovic: Ich freue mich auch, dass ich da bin!)

Sie haben uns Ihre Mehrfachfunktion geschildert (die Auskunftsperson nickt), wenn ich das richtig verstanden habe, als Gruppenleiter und Teil eines Teams. Können Sie uns noch sagen, wie viele Gruppenleiter es in der WKStA gibt?

Mag. Gregor Adamovic: Es gibt meines Wissens acht Gruppenleiter, und aus Anlass der in den letzten Monaten sehr, sehr ressourcenbindenden Tätigkeit haben Oberstaatsanwältin Jilek, die auch schon längere Zeit Gruppenleiterin ist, und ich unsere diesbezüglichen Aufgaben reduziert, sodass wir uns mit voller Arbeitskraft um dieses Verfahren kümmern können.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Was heißt das, dass Sie Ihre Arbeitskraft als Gruppenleiter reduziert haben? Welche Fälle bearbeiten Sie, oder wie viele Fälle bearbeiten Sie als Gruppenleiter und wie viele bearbeiten Sie im Teil des Teams?

Mag. Gregor Adamovic: Hier in Teilen des Teams: Da kann ich darauf verweisen, was ich vorhin schon ausgesagt habe, nämlich dass ich insbesondere die Causa Casinos bearbeite, beim Schredderverfahren war ich sehr kurz. Ich bin meiner Erinnerung nach Ende Juli ich kann es nicht auf den Tag genau sagen zu diesem Team gestoßen. Ich kann zahlenmäßig auch nicht sagen, wie viele Verfahren ich als Gruppenleiter betreue, aber ich bin Teamleiter von mehreren Großverfahren und betreue da beispielsweise einen Teil der VW-Abgasverfahren; ja, verschiedene Großverfahren der WKStA, die hier nicht gegenständlich sind.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay, das ich es jetzt noch einmal klar habe: Das heißt, Sie sind Teil des Teams Ibiza, daneben sind Sie Gruppenleiter, wo Ihnen auch noch ein OStA für Ihre normalen Fälle untersteht (die Auskunftsperson nickt), und weiters sind Sie Teamleiter in anderen Großverfahren. Habe ich das jetzt richtig wahrgenommen?

Mag. Gregor Adamovic: In denen, in denen ich schon seit längerer Zeit - - Sie wissen, dass diese Großverfahren bei uns manchmal einige Zeit brauchen, deswegen ist es effizient, nicht den Teamleiter oder Gruppenmitglieder auszutauschen, und deswegen habe ich, obwohl ich die Gruppenleitung mehr oder weniger ruhend gestellt habe - - Die Kollegen, die ich sonst nämlich als Gruppenleiter betreut habe, sind, solange ich dieses Verfahren mit dieser Intensität führe, vertretungsweise in anderen Gruppen betreut. Allerdings dort, wo ich schon als Teamleiter eingearbeitet bin, und dazu zählt beispielsweise diese Causa VW, bin ich weiterhin als Teamleiter tätig.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay, das heißt, Sie sind jetzt nicht mehr Gruppenleiter, Sie haben diese Funktion ruhend gestellt. Sie arbeiten nur mehr im Team Ibiza mit und sind noch Teamleiter in den alten Verfahren.

Mag. Gregor Adamovic: Ich bin noch Gruppenleiter, aber das bindet im Moment kaum Ressourcen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Sie werden aber als Gruppenleiter bezahlt, oder bekommt man als Teamleiter extra bezahlt?

Mag. Gregor Adamovic: Bei uns gibt es keine besondere Bezahlung. Zwischen einem normalen Oberstaatsanwalt und einem Gruppenleiter gibt es monetär gar keinen Unterschied.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wie werden Sie da bestellt? Wir wurden Sie Gruppenleiter und wie werden Sie Teamleiter? Wer entscheidet das?

Mag. Gregor Adamovic: Das ist eine Entscheidung der Behördenleitung. Das ist bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft so vorgesehen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gibt es da eine Ausschreibung oder ein internes Nominierungsverfahren? Wie läuft das ab? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin. – Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Die Frage, die sich natürlich auch stellt, ist, was das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, nehme ich an. Herr Abgeordneter Gerstl, erläutern Sie kurz den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand und setzen dann mit der Befragung fort!

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Es geht um die Tätigkeit der WKStA in der laufenden Untersuchung und darum, wie die Arbeiten in der WKStA aufgeteilt sind. Um sich ein Bild machen zu können: Wie konkret kann den Aufgaben nachgegangen werden, welche Ressourcen stehen zur Verfügung?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Das ist in Ordnung, steht aber in keinem Zusammenhang mit der Frage des Einkommens. Ich würde Sie also bitten, die Frage noch einmal zu formulieren, und Sie (in Richtung Auskunftsperson) dann um die Beantwortung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das Einkommen war keine Frage mehr. Es waren diese verschiedenen Funktionen, die Herr Mag. Adamovic hat.

Mag. Gregor Adamovic: Die Frage: Werden Sie als Gruppenleiter bezahlt?, das war schon eine Frage, also - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Genau, weil Sie es ruhend gestellt haben. (Auskunftsperson Adamovic: Ach so!) Da wollte ich jetzt nur wissen, ob Sie die Aufgabe noch ausüben. (Auskunftsperson Adamovic: Nein, nein, also ich hab- -!)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Gerstl! Ich habe es auch richtig verstanden. Wir gehen jetzt in der Befragung weiter. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr OStA Mag. Adamovic, Sie haben davon gesprochen, dass Sie schon viele Ermittlungserfolge haben. Können Sie beschreiben, was für Sie in der Causa Ibiza Erfolge sind? Wie beschreiben Sie das Wort Erfolge?

Mag. Gregor Adamovic: Na, ich glaube, das sollte meinem Eingangsstatement schon entnehmbar gewesen sein. Als Erfolge sehe ich alles, was uns in unserem Ziel weiterbringt, und unser Ziel ist Sachverhaltsaufklärung, nämlich gründlich und rasch. Und da sind wir für diese Zeit in Anbetracht der Komplexität des Verfahrens, aber auch in Anbetracht des Umstandes, dass das Verfahren ja permanent weitere Verfahrensstränge dazubekommt – ich kann vielleicht noch einmal kurz Resümee ziehen, dass es ja bloß mit der Vorstandsbestellung des Mag. Sidlo begonnen hat, dann kam beispielsweise der Bestechungsverdacht im Zusammenhang mit dem Institut für Sicherheitspolitik dazu, dann kam ein Seitenstrang über einen oberösterreichischen Steuerberater hinzu, dann kamen Finanzstrafverfahren mit mehreren oder mit einer Vielzahl an Schenkungsverträgen, die wir überprüfen werden, hinzu –, und in Anbetracht dieses sich eigentlich stetig auswachsenden Ermittlungsthemas mit der Sachverhaltsaufklärung sehr weit vorangeschritten. (Abg. Gerstl: Okay!) Das sehe ich als Erfolg, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt: Erfolg ist, wenn Sie den Sachverhalt feststellen können? (Auskunftsperson Adamovic: Das ist ...!) Könnte man landläufig unter Erfolg etwas anderes verstehen? Ein Staatsanwalt könnte sagen (Auskunftsperson Adamovic: Vielleicht ganz grundsätzlich - -!): Erfolg ist, wenn ich eine Anklage erhebe.

Mag. Gregor Adamovic: Nein, vielleicht ganz grundsätzlich: der Obersatz lautet, dass das Ermittlungsverfahren darauf abzielt, den Sachverhalt soweit zu klären, dass ich über Anklage oder Einstellung entscheiden kann. (Abg. Gerstl: Mhm!) Das heißt, alles, was uns dort näher hinbringt, sehe ich als Erfolg.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben vorhin gesagt, dass es Ihnen wichtig ist, objektiv, gründlich und rasch aufzuklären. (Auskunftsperson Adamovic: Ja!) Wir hatten hier schon viele Personen als Auskunftspersonen, die teilweise als Beschuldigte und teilweise als Zeugen geführt wurden. Mehrere Beschuldigte wurden nach einem Jahr noch nicht einvernommen. Wie erklären Sie sich das? Hängt das damit zusammen, dass das Team vielleicht doch zu klein ist? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Gregor Adamovic: Sicher nicht! Es wurden schon Beschuldigte einvernommen, und ich kann hier auf eine Verfügung vom 6. Februar 2020 verweisen (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen), in der wir sämtliche Beschuldigte angeschrieben und bekannt gegeben haben, dass für die Einvernahmen der Beschuldigten Termine ab April 2020 in Aussicht genommen werden. Wir haben dann weiter geschrieben: Zum Zweck der Terminkoordinierung ersucht die WKStA um Mitteilung, ob die jeweiligen Mandanten zur Einvernahme bereit sind.

Und etwas, was in diesem Verfahrensstadium nicht sehr ungewöhnlich ist, nämlich bevor alle Ermittlungsergebnisse am Tisch liegen: Die Mehrzahl der Beschuldigten hat gemeint, sie möchten erst am Ende des Ermittlungsverfahrens, wenn alle Ergebnisse zusammengetragen sind und auch keine Beschränkungen der Akteneinsicht mehr bestehen, aussagen. Zwei[1] Einvernahmen waren auch schon terminisiert, und die haben wir, als Mitte März coronabedingt derartige Termine nicht mehr wahrgenommen werden konnten, leider absagen müssen. Die werden wir aber natürlich sehr zeitnah nachholen. Beispielsweise Herr Löger hat in einem sehr frühen Verfahrensstadium wirklich darum ersucht, und wir haben gesagt: Selbstverständlich, wir vernehmen Sie so schnell wie möglich!, und haben dann auch sehr zeitnah einen Termin gefunden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mhm. Herr Rothensteiner hat gemeint, er ist noch immer nicht - -

Mag. Gregor Adamovic: Herr Rothensteiner ist eine der Personen, die aussagebereit waren, und da kam Corona dazwischen, aber wir sind natürlich auch einvernahmebereit.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Nur um das gleich anzuschließen: Die Handyauswertung, über die er Beschwerde geführt hat, dass er das Handy noch nicht zurückbekommt, dauert weiter an?

Mag. Gregor Adamovic: Na, die Handyauswertung ist, nämlich was die forensische Sicherung betrifft, einmal grundsätzlich Aufgabe der Kriminalpolizei, davon zu unterscheiden ist die Auswertung. Bei diesem Gerät von Dr. Rothensteiner gibt es nach meinem Wissenstand – aber wie gesagt, das ist eigentlich nicht mein wesentlicher Aufgabenbereich, deswegen: das ist mein Wissensstand - - Also ich kann nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, dass es da Probleme mit der Synchronisierung von E-Mails gibt. Die konnte man so nicht sichern, deswegen müsste man die allenfalls händisch, mit welcher forensischen Methode auch immer, sichern, und das ist zeitaufwändig.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Da das jetzt schon acht Monate dauert: Kann das vorkommen, oder ist das üblich, dass das so ein komplizierter Vorgang ist? Ich frage nur. Haben Sie das öfters, oder dauert das in der Regel nicht so lange? Ist das Gerät von Herrn Rothensteiner ein Spezialgerät, da das so lange dauert?

Mag. Gregor Adamovic: Ob das üblich ist, dass Sicherungen, die wie gesagt im Polizeibereich vorgenommen werden, längere Zeit in Anspruch nehmen, kann ich nicht sagen. Ich kann aber allerdings betonen, dass wir sehr darauf gedrungen haben, und dass ich selbst – und das ist sicher auch mehrfach im Akt vermerkt – sehr darauf gedrungen habe, eine sehr rasche Sicherung vorzunehmen. Das habe ich ganz sicher schon bei der ersten Durchsuchung bei Herrn Strache ganz explizit als Wunsch formuliert, weil ich gemeint habe, ein ehemaliger Vizekanzler hat sehr, sehr viele Kontakte darauf und wird sein Handy brauchen, deswegen möge das sehr rasch gesichert werden. Mehr können wir als Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht machen, als darauf zu drängen, dass das so rasch wie möglich passiert, aber wir haben keinen Einfluss auf die Ressourcen der Kriminalpolizei.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank.

Ich darf nun zur Dienstbesprechung am 1. April 2019 kommen. Das ist die Besprechung, in der es um die Eurofighter gegangen ist. (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.) Das betrifft den Untersuchungsgegenstand, nämlich politische Einflussnahme. Es besteht da der Verdacht, dass Sektionschef Pilnacek versucht hat, politisch Einfluss zu nehmen, und daher ist das vom Untersuchungsgegenstand umfasst. Das nehme ich einmal an, falls hier gleich die Rückfrage kommt. Gestern war das auch Thema, und gestern war es genauso - -

Mag. Gregor Adamovic: Dazu gab es schon einen Untersuchungsausschuss. Zu dem Thema Eurofighter gab es nach meinem Wissen einen Untersuchungsausschuss, und bei dem wurde sogar die Dienstbesprechung thematisiert, aber das war schlicht ein anderer Ausschuss und - - (Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin beraten sich.) Ja, dazu gibt es nichts zu ergänzen. Das ist hier schon abgehandelt worden, und ich wurde damals nicht geladen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay, dann darf ich Sie dazu weiter fragen. Es geht ja darum, dass da eine illegale Tonbandaufnahme stattgefunden hat. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Vertrauensperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Mag. Gregor Adamovic: Das ist in dem Fall unterstellend und nicht Untersuchungsgegenstand.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das ist Untersuchungsgegenstand. Das ist gestern auch - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Die Frage, was Untersuchungsgegenstand ist oder nicht, müssen wir dann hier klären. (Auskunftsperson Adamovic: Okay, okay!) Sie können sich, Herr Oberstaatsanwalt (Auskunftsperson Adamovic: Entschuldigung!), wirklich beraten, und wenn Sie sich beraten, wozu Sie jederzeit die Möglichkeit haben, würde ich Sie ersuchen, das Mikrofon abzudrehen (Auskunftsperson Adamovic: Okay!), weil das dann natürlich vertrauliche Beratungen sind. Die Einwendungen kommen dann zu Dr. Pöschl, und wir werden dann gemeinsam eine Entscheidung treffen, wie wir da in der Befragung weiter vorgehen. (Auskunftsperson Adamovic: Okay!)

So, jetzt würde ich Sie noch einmal ersuchen, Herr Abgeordneter Gerstl, die Frage zu formulieren, den Zusammenhang herzustellen, und Sie (in Richtung Auskunftsperson) dann – ausgenommen, es gibt die Frage der Zulässigkeit –, die Frage zu beantworten. – Bitte Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich formuliere das sehr gerne, außerhalb meiner Redezeit natürlich! Es geht im Untersuchungsgegenstand um politische Einflussnahme. Es gibt den Verdacht, dass Sektionschef Pilnacek – dem von der Opposition vorgeworfen wird, dass er Teil eines Regierungsnetzwerkes ist – versucht hat, über einen politischen Auftrag das Eurofighter-Verfahren zu derschlagen, wie man so schön sagt, und zu diesem Zwecke sind Aufnahmen angefertigt worden. Daher ist es wichtig, zu sehen, welche Verdachtslage Mag. Adamovic hatte, der bei dieser Besprechung auch dabei war, dass Sektionschef Pilnacek da vielleicht einen Regierungsauftrag hatte, das Verfahren zu derschlagen. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin. – Abg. Stögmüller: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe gestern auch dieses Protokoll, also diesen Zeitungsbericht vorgelegt, und ich habe eine andere Begründung diesbezüglich gehabt. Bei mir ging es um die Organisationstruktur, nämlich dass da sozusagen die WKStA angegriffen werden sollte. Da ging es nicht um den Gesprächsinhalt dieses Komplexes, sondern um die Struktur zwischen Herrn Pilnacek und der WKStA und der Staatsanwaltschaft und so weiter. Das war der Ausgangspunkt, und es ging dabei nicht um den Inhalt, weil ich das explizit ausgeschlossen habe, über den Inhalt hinsichtlich Eurofighter zu reden. Das sind zwei unterschiedliche Punkte. Mir ging es um die Struktur und darum, die Probleme in der Struktur aufzuzeigen, aber nicht um den Inhalt, weil das ja das Thema Eurofighter ist, und das ist hier nicht Gegenstand. Ich möchte das nur klarstellen, damit jetzt nicht vorgeworfen wird, dass es gestern zugelassen worden ist und heute nicht mehr, sondern mir geht es darum, dass es mir um etwas ganz anderes ging, also nicht um den Inhalt selber.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Wir sind ja noch gar nicht bei der Frage der Zulassung (Abg. Stögmüller: Ich weiß!), aber Danke vielmals für den Hinweis.

Gibt es zur Geschäftsordnung noch eine Wortmeldung? Wenn das nicht der Fall ist, dann gehe ich einmal davon aus, dass es, nur weil etwas bereits in einem anderen Untersuchungsausschuss Thema war, grundsätzlich nicht automatisch heißt, dass es hier nicht auch Thema sein kann, wenn es  was einzelne handelnde Personen betrifft – in diesem Zusammenhang zu sehen ist.

Insofern sind wir der Auffassung, dass es zulässig ist. Herr Dr. Pöschl, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich sehe das auch so wie Sie, Frau Vorsitzende. Was schon einmal Thema eines Untersuchungsausschusses war, kann natürlich auch hier noch immer Thema sein. Es kann Überschneidungen geben. Es heißt nicht, wenn die Frage dort zulässig gewesen wäre, dass sie hier im Untersuchungsausschuss nicht zulässig wäre. Das alleine ist also für sich selbst gesehen kein Grund, eine Frage nicht zuzulassen, ja.

Herr Abgeordneter Gerstl, sagen Sie mir noch einmal, unter welchem Punkt unseres Untersuchungsgegenstandes Sie Ihre Frage subsumieren würden? Wir haben die Punkte 1 bis 8 zur Verfügung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Politische Einflussnahme auf Entscheidungsträger. (Verfahrensrichter Pöschl: Politisch - -!) Punkt 5: „Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Aufklärung über die politische Einflussnahme auf den Zeitablauf, die Vorgangsweise, Kommunikation und Strategie der behördlichen Ermittlungen in Folge des Bekanntwerdens des Ibiza-Videos einschließlich der Tätigkeiten und Zusammensetzung der SOKO Ibiza“, et cetera. Mir geht es genauso wie Kollegen Stögmüller nicht um den Inhalt, sondern um die Struktur, weil es da zu einem Strukturwechsel gekommen ist, und da geht es um die Struktur, wie man die Fälle aufarbeitet. (Die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Gerstl, vielleicht können Sie doch noch unter Bedachtnahme auf den von Ihnen genannten Punkt 5 „Ermittlungen in der Ibiza-Affäre“ den Bezug zu unserem Untersuchungsgegenstand herstellen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es wurde von der Opposition mehrfach das sogenannte – Anführungszeichen – „System Pilnacek“ – Anführungszeichen oben – kritisiert. Das ist Teil der Erhebungen, die wir gestern mit dem Herrn Sektionschef besprochen haben, und das gehört ja ganz genauso dazu. (Der Verfahrensrichter berät sich mit der Vorsitzender-Vertreterin.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, Sie haben sicherlich schon gesehen, dass wir sehr, sehr großzügig sind, wenn es um die Auslegung des Untersuchungsgegenstandes geht. Wenn gestern Fragen zu diesem Untersuchungsgegenstand zugelassen wurden, heißt das nicht, dass sie, wenn die Antwort der Auskunftsperson unter Hinweis darauf verweigert wird, heute zulässig sein könnten. Wir haben hier grundsätzlich tatsächlich eine Einschränkung auf die Ermittlungen in der Ibizaaffäre, und darüber komme ich schwer so hinweg, dass wir dann über die Eurofighter reden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Damit kann man im Rückschluss sagen, dass Sektionschef Pilnacek nichts mit der Ibizaaffäre zu tun hat, nicht? Das ist dann das Argumentum e Contrario. – Vielen Dank. (Unruhe im Saal.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Aber Herr Abgeordneter, es liegt ja an Ihnen, die Frage so zu formulieren – und ich glaube, das ist möglich –, dass dieser Zusammenhang hergestellt wird, und sozusagen diese Fragestellung, auf die es Ihrerseits offensichtlich hinausläuft, so zu formulieren, dass das möglich ist. Ich würde Sie jetzt also bitten, diese Frage so zu formulieren, dass wir da im Einklang sind. (Zwischenbemerkung der Auskunftsperson.) – Sie haben ja die Frage noch nicht gehört. Wir hören einmal die Frage, es ist nämlich immer eine Einzelfallprüfung durchzuführen, das heißt, es kommt jetzt die Frage, und dann würde ich Sie bitten, sie zu beantworten. Wenn Sie Einwendungen haben, werde ich Herrn Dr. Pöschl noch einmal um seine Einschätzung fragen. – Herr Abgeordneter, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Es geht um die Protokollierung von Dienstbesprechungen, wie sie im Fall Ibiza x-fach vorgekommen ist, und es geht darum, dass offensichtlich am 1. April 2019 zum ersten Mal von einer ursprünglichen Vorgangsweise abgewichen wurde, und die möchte ich gerne hinterfragen.

Die Frage lautet: Warum wurde am 1. April 2019 von der üblichen Vorgangsweise der Protokollierung von einer einzelnen Staatsanwältin abgegangen und eine Tonbandaufnahme angefertigt?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Werte Auskunftsperson, Ihnen sind die Aussageverweigerungsgründe bekannt. Von mir aus ist die Frage grundsätzlich zulässig.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Allein in dieser Fragestellung ist noch keine Unterstellung enthalten. Man kann die Frage ja sozusagen so beantworten, wie Ihre Wahrnehmung in dem Zusammenhang ist.

Mag. Gregor Adamovic: Die Frage ist: Warum wurde von der üblichen Vorgangsweise abgegangen?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Korrigieren Sie das in Ihrer Beantwortung, Herr Oberstaatsanwalt, und nehmen Sie das Mikrofon, damit wir es im Protokoll haben!

Mag. Gregor Adamovic: Der Aufhänger waren ja Dienstbesprechungen in dieser Causa, die nämlich Verfahrensgegenstand ist, und in dieser Causa gab es keine solche Dienstbesprechung nach § 29 StAG, bei der die erste Instanz die Protokollierung vorgenommen hat, sondern es gab bloß die eine Dienstbesprechung, die zuerst schon thematisiert war, nämlich beim damaligen Herrn Vizekanzler Professor Jabloner und dort hat die Protokollierung eine Mitarbeiterin des Ministerkabinetts vorgenommen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gut, danke.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Und am 1. April? Zu dieser Dienstbesprechung bekam ich jetzt keine Antwort. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Gregor Adamovic: Welche?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Abgeordneter Gerstl hat gefragt: Was war bei der Dienstbesprechung am 1. April? – Darauf möchte er eine Antwort haben. Sie können jetzt - - (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson. – Abg. Stögmüller: Haben wir das in unseren ...? Wir haben da keine Vorlage!)

Mag. Gregor Adamovic: Ich wusste auch nicht, dass ich zur Causa Eurofighter befragt werde.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Oberstaatsanwalt, es ist relativ einfach, ich kann es Ihnen sagen: Wenn die Frage zu einer Dienstbesprechung an einem bestimmten Datum ist, muss ich Ihnen gestehen: Ich habe keine Wahrnehmung dazu, weil ich nicht bei dieser Dienstbesprechung war (Verfahrensrichter Pöschl: Ich auch nicht!), aber Sie haben eine Wahrnehmung. Wenn Sie darauf sagen: Das war eine andere, Inhalt der Dienstbesprechung!, ist die Frage beantwortet und der Herr Abgeordnete kann ohne lange Debatte seine nächste Frage stellen.

Mag. Gregor Adamovic: Das kann ich so machen. Es ging damals ausschließlich um die Causa Eurofighter, nicht einmal um konkrete Vorhabensberichte, sondern eigentlich um Personalbitten der WKStA, um diesen sehr, sehr großen und schon hochbetagten Akt, der uns damals übertragen wurde, möglichst gut und schnell handeln zu können. Der Rest ist, glaube ich, ja bekannt.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Unter welchen Bedingungen können bei Dienstbesprechungen Tonbandaufnahmen gemacht werden?

Mag. Gregor Adamovic: Was betrifft das jetzt? Sind das jetzt Rechtsfragen?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben zuvor eine Bestimmung des Staatsanwaltschaftsgesetzes zitiert, als Sie über die Dienstbesprechung beim HVK gesprochen haben. Jetzt frage ich Sie ganz generell: Ist das die einzige Bestimmung, nach der eine Tonbandaufnahme bei einer Dienstbesprechung möglich ist? Das ist eine ganz allgemeine Frage. Ich weiß nicht, wo das Problem liegt. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Mag. Gregor Adamovic: Nein, ich möchte dazu - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es ist eine allgemeine Frage.

Mag. Gregor Adamovic: Ich soll ja hier zu Wahrnehmungen und nicht, glaube ich, jetzt - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Oberstaatsanwalt, man kann das als Wahrnehmung titulieren: Ist es bei der WKStA üblich, dass alle Dienstbesprechungen mittels Tonband aufgenommen werden? – Das ist eine allgemeine Frage. Die kann man mit Ja oder Nein beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Es hat ja in dieser Causa auch immer wieder Dienstbesprechungen gegeben – also davon gehe ich aus.

Mag. Gregor Adamovic: Nein, ich war bei einigen Dienstbesprechungen dabei, aber bei sehr, sehr vielen auch nicht, und deswegen kann ich zu Üblichkeiten keine brauchbaren Angaben machen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Bei den Besprechungen, bei denen Sie dabei waren: Wurden da Tonbandaufnahmen gemacht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist dann eine zulässige Frage, wenn sie auf den Untersuchungsgegenstand bezogen ist, meine Herren von der Oberstaatsanwaltschaft.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich möchte vielleicht noch eines klarstellen: Wenn es darum geht, Abläufe zu erfragen, die der Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes dienen, sind natürlich auch solche allgemeinen Fragen zu Abläufen möglich. Ich würde daher ersuchen – auch, wenn es nicht ganz konkret die Sache, sondern allgemeine Abläufe betrifft –, diese Fragen zu beantworten, weil sie zum Untersuchungsgegenstand oder zur Untersuchung auch einen Beitrag leisten können. Das scheint so zu sein, sonst würde Abgeordneter Gerstl das nicht fragen. Ich bitte also, auch Fragen zu allgemeinen Abläufen zu beantworten. (Abg. Stögmüller: Diese Dienstbesprechung liegt uns nicht einmal vor! Die gibt es nicht im Akt!) Jetzt war die Frage zu einem allgemeinen Ablauf und zu keiner Sitzung, und die ist zulässig, und daher würde ich Sie, Abgeordneter Gerstl, bitten, sie noch einmal zu formulieren – die allgemeine Frage im Zusammenhang mit Abläufen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Zur Erklärung: Der Leiter der Soko Tape hat uns berichtet, dass es immer Anordnungen gegeben hat, auch vonseiten der WKStA und der StA Wien, und dass es oft Schwierigkeiten bei der Auslegung gab, und daher ist meine Nachfrage – ganz generell –: Wurden bei Besprechungen Tonbandaufnahmen gemacht? Wie wurden sie protokolliert? Wie ist man vorgegangen, wenn es zu Tonbandaufnahmen gekommen ist, et cetera?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich ersuche um Beantwortung.

Mag. Gregor Adamovic: In der Causa Ibiza wurden bei Besprechungen regelmäßig schriftliche Resümeeprotokolle verfasst.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ohne Tonbandaufnahme?

Mag. Gregor Adamovic: Genau.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann darf ich Ihnen das Dokument mit der Nummer 760 vorlegen und auf Seite 10 verweisen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Gelesen? (Auskunftsperson Adamovic: Ja!) – Ja?

Mag. Gregor Adamovic: Gelesen nicht, aber ich glaube - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie kennen den Inhalt, nehme ich mal an.

Mag. Gregor Adamovic: Nicht alles, weil das erste Referat ja bloß ein von Mag. Pilnacek verfasstes internes des Elaks ist – das kenne ich naturgemäß nicht. Das uns übermittelte Protokoll kenne ich allerdings schon, und die Information für Herrn Professor Jabloner kenne ich auch.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hier heißt es, dass die WKStA hinweist, dass „für jeden Zugriff der Ermittlungen einer anderen als der die Sicherstellung begründeten Tat dient, eine Sicherstellungsanordnung und – bei einer anderen StA – auch ein Amtshilfeersuchen erfordert“. – War das damals die Ansicht der WKStA?

Mag. Gregor Adamovic: Wo sehen Sie das hier in der Unterlage?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich habe Seite 10 gesagt, Seite 10 von 23. Tut mir leid, wenn Sie das vorhin nicht wahrgenommen haben. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Adamovic: Mhm, ja!) Entspricht das den Tatsachen?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, es gab da nämlich einen konkreten Anlassfall in der Causa Meinl. Das ist ein Verfahren, das bekanntermaßen seit vielen Jahren bei der Staatsanwaltschaft Wien geführt wird, und ein Teilbereich, der andere Sachverhalte als MEL und Derartiges betrifft, wird bei der WKStA geführt. Das betraf Untreuehandlungen im Zusammenhang mit sehr vielen ukrainischen Banken und dergleichen. Auch mit der Causa Odebrecht gab es Geldwäscheverdacht und entsprechende Verfahren bei uns, und in diesen Verfahren hat sich die WKStA darum bemüht, bei der StA Wien in den Datenbestand, der dort schon sichergestellt war, Einsicht zu nehmen, und die Oberstaatsanwaltschaft hat nach einer längeren rechtlichen Diskussion gemeint, um den Rechtsschutz für Verfahrensbetroffene und auch Beschuldigte zu wahren, möge ein Amtshilfeersuchen gestellt werden, das die Begründungselemente, wie in einer Sicherstellungsanordnung erforderlich, enthält: nämlich die Erforderlichkeit – wieso ich die Daten für das Verfahren zur Aufklärung eines konkreten Verdachts brauche –, Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit. Das war Inhalt dieses Anlassfalles, und den haben wir dann auch ins Treffen geführt, als es Thema war, ob die sichergestellten Daten beispielsweise bei Strache und Mag. Gudenus für die sogenannten Hintermännerverfahren der StA Wien verwendet werden können.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, Sie haben der Soko Tape angeordnet, dass sie all das, was sie in Ihrem Auftrag ermittelt, nur Ihnen und nicht der StA Wien mitteilt.

Mag. Gregor Adamovic: Das ist so nicht richtig. Wir haben diesbezüglich ja eigentlich die Korrespondenz mit der StA Wien. Das ist eine Frage zwischen StA Wien und WKStA – nämlich ob die StA Wien auch Anordnungen auf Auswertung der Daten für ihr Verfahren an die Soko erteilen kann. Das kann sie, wenn sie an uns in einem Amtshilfeersuchen berichtet, für welches konkrete Verfahren man das benötigt, und in ein paar Sätzen begründet, wieso das erforderlich und zweckmäßig ist.

So einen Vorgang gab es nachher auch. Der fallführende Staatsanwalt Dr. Schneider hat dann ein Amtshilfeersuchen an uns gerichtet, um in die Daten von Strache und Mag. Gudenus zu schauen. Wir haben das geprüft und sind zum Ergebnis gekommen, dass - - Er hat gemeint, wegen möglicher Falschaussagen oder falscher Wahrnehmungen von Mag. Gudenus bräuchte er das, und wir haben rückgefragt, ob es ein Verfahren wegen Falschaussagen gibt. Er hat das verneint, und deswegen haben wir dann – konsensual, in gutem Einvernehmen – gesagt, dass wir das derweil nicht förmlich abweisen oder etwas dergleichen, sondern ihm die Möglichkeit geben, noch einmal zu prüfen, ob er das wirklich braucht – ob er nämlich ein Falschaussageverfahren gegen Mag. Gudenus einleitet. Das hat er nicht getan, und damit war das hinfällig. (Abg. Gerstl: Mhm!)

Jedenfalls haben wir nicht – vielleicht, um darauf zurückzukommen – der Soko die Anordnung gegeben, nicht an uns über Sicherstellungen zu berichten. So eine Anordnung können wir nicht geben, und sie wäre auch gesetzwidrig. Sie kennen nach den Diskussionen um die Berichterstattung nach der Sicherstellung des Videos sicher § 113 StPO inzwischen bestens: Der sieht ja gesetzlich eine Berichtspflicht vor, das heißt, eine Anordnung kann ja wohl kaum ein Gesetz sozusagen overrulen. Dementsprechend: Nein, so eine Anordnung gab es nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das war ja ganz anders. Wir haben zwei ermittelnde Staatsanwaltschaften. Hängt das damit zusammen, dass die eine Staatsanwaltschaft ihre Ergebnisse der anderen Staatsanwaltschaft nur dann geben darf, wenn diese ein Amtshilfeersuchen stellt? Das gilt dann natürlich auch für die ermittelnden Kriminalbeamten, oder nicht? Die ermittelnden Kriminalbeamten können frei entscheiden, an wen sie die Untersuchungsergebnisse weiterleiten – nach Ihrer Meinung?

Mag. Gregor Adamovic: Ich habe keine Meinung, sondern ich beziehe mich auf das Gesetz. Das Gesetz sieht gewisse Berichtspflichten vor, und § 113 hat lediglich ein Tatbestandselement, an das eine Berichtspflicht geknüpft ist: nämlich die Sicherstellung von Beweismaterial, und zwar natürlich die Sicherstellung von Beweismaterial, wo ein entsprechender Auftrag da war. Die WKStA hat der Soko – wie Sie wissen – den Auftrag erteilt, das Video beizuschaffen, dementsprechend ist dieses einzige Tatbestandselement des § 113 Abs. 2 erfüllt gewesen, und man hätte an uns berichten müssen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mhm, ja.

Ist es üblich, dass man unter den Staatsanwaltschaften, wenn man etwas benötigt, ein Rechtshilfeersuchen stellen muss?

Mag. Gregor Adamovic: Das ist keine Frage der Üblichkeit, sondern es ist in § 76 StPO so geregelt, dass man sich untereinander – und zwar nicht nur in Staatsanwaltschaften, sondern auch in anderen Organisationen des Rechtsstaates – mittels Amtshilfe unterstützt. Das tun wir auch.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie haben noch 20 Sekunden in dieser Fragerunde.

Mag. Gregor Adamovic: Wir leisten auch regelmäßig der StA Wien Amtshilfe und umgekehrt. Wir haben die Daten dann – vielleicht kann ich auch das gleich dazusagen – selbstverständlich etwas später, als ein für uns sehr nachvollziehbares Ersuchen kam, sie zur Verfügung zu stellen, nämlich für die sogenannte Spesencausa - - Da war natürlich klar, dass die Daten des Mobiltelefons von Herrn Strache relevant sind. Dementsprechend gab es überhaupt kein Problem und kein Zögern, sie der StA Wien und damit auch der Soko, die das dann auswertet – auch für die StA Wien –, zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich nehme die Zeit mit für die nächste Runde.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gerne, dann ist die nächste Fragestellerin Frau Abgeordnete Holzleitner.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Mag. Adamovic, ich möchte wieder zum Untersuchungsgegenstand der mutmaßlichen Gesetzeskäuflichkeit der Bundesregierung Kurz I zurückkommen und Ihnen Dokument 5331 vorlegen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Gregor Adamovic: Ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Fangen wir vielleicht so an: Können Sie uns die Rolle von Herrn Schmid in den Ermittlungen, die Sie führen, kurz darstellen?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, MMag. Schmid war im relevanten Zeitraum Generalsekretär im Finanzministerium und damit naturgemäß eine Art Schlüsselrolle, was die Kommunikation mit dem Finanzministerium – zu allen Agenden wohl – betrifft. Das ist, glaube ich, eine der Hauptaufgaben eines Kabinettschefs, aber soweit ich das hier wahrgenommen habe, hat er das da ja auch selbst sehr nachvollziehbar geschildert. Haben Sie konkret - -, also sagen wir so - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ihre Wahrnehmungen zur Rolle auch von Herrn Schmid in den Ermittlungen: Was ist der Vorwurf an ihn?

Mag. Gregor Adamovic: Der Vorwurf ist der einer Beitragstäterschaft zu dem untersuchten Bestechungsdelikt in der Causa Casinos, und da gab es bekannterweise Kommunikation mit Mag. Neumann von Novomatic. Wir untersuchen da aber, sagen wir, auch andere Vorgänge, wo wir nach der bisherigen Verdachtslage davon ausgehen, dass er hier ein Beteiligter war.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sie haben schon gesagt: Generalsekretär im ÖVP-geführten Finanzministerium. Kennen Sie die beteiligten Personen, die in diesem Dokument zu finden sind, die dieses E-Mail geschrieben beziehungsweise weitergeleitet haben: Frau Stern, Frau Hlawati?

Mag. Gregor Adamovic: Also die beiden kenne ich persönlich nicht, sie kommen im Datenbestand natürlich immer wieder vor. Frau Mag. Elisabeth Gruber, die in dem ersten E-Mail auch genannt ist, kenne ich, die haben wir auch schon einvernommen. Sie ist meines Wissens für Personalangelegenheiten im BMF zuständig und, ich glaube, für den Herbst[2] schon geladen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Stern ist Aufsichtsrätin in der Casag und Frau Hlawati berät die damalige Öbib (Auskunftsperson Adamovic: Mhm!), also da ist durchaus auch eine Verbindung da.

Wenn wir auf die Seite 3 blättern: Da geht es um dieses Gespräch Dlouhy, Neumann, Schmid am 3. Mai 2018 im Bundesministerium für Finanzen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Frau Vorsitzende, vielleicht kurz zur Geschäftsbehandlung?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bitte.

*****

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das Dokument ist nämlich auf Englisch verfasst. Wir hatten es schon zweimal. Ich habe es gestern eh auch kurz erklärt, aber falls es da Probleme geben sollte bezüglich Verständlichkeit beziehungsweise falls es auch bei den weiteren Untersuchungsausschussterminen wieder relevant ist: Es besteht die Überlegung, ob man das übersetzt.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich glaube, der Herr Oberstaatsanwalt kommt mit dem Dokument jetzt zurande. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Gregor Adamovic: Ja. Haben Sie eine konkrete Frage dazu?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wenn Sie diese Seite so durchschauen: Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu? Also es gibt ein Gespräch zwischen Dlouhy, Neumann und Schmid, wo die Sazka ganz klar formuliert, dass sie durchaus Kontrollinstrumente in der Casag haben will. Sie will sie in der Bilanz konsolidieren, „day to day management“, und die ÖVP beziehungsweise Thomas Schmid als Generalsekretär sagt ganz klar, die Bundesregierung hat sich geändert und kann sich nicht an alte Abmachungen halten. Herr Neumann sagt dann, dass man bei einer Hauptversammlung hinsichtlich der Aufsichtsräte nicht mitstimmen kann.

Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu, wenn Sie das lesen?

Mag. Gregor Adamovic: Wahrnehmungen habe ich naturgemäß nicht, weil ich da nicht dabei war. Natürlich ist mir bekannt, dass, sagen wir es einmal so, auch diese Vorgänge im Frühling und im Sommer 2018 sehr verfahrensrelevant sind. Es ist ja bekannt, dass es da dann zu einer Wahl eines neuen Aufsichtsrats gekommen ist, bei dem es zu einem Konflikt zwischen den Großaktionären Sazka und Novomatic gekommen ist.

Ich glaube, dass ich hier zu diesem Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens allerdings nicht punktuell zu einzelnen Ermittlungsergebnissen meine Einschätzungen irgendwie jetzt – isoliert betrachtet nämlich – deponieren möchte, weil das doch etwas ist, was man, sagen wir es so, in einem großen Kontext sehen muss, und einige der Teilnehmer haben wir auch noch nicht einvernommen. Herrn Dlouhy beispielsweise haben wir natürlich als Zeugen auf unserer Liste, aber noch nicht einvernommen, und deswegen möchte ich meine Einschätzungen dazu vor diesen Beweiserhebungen jetzt nicht im Detail anfügen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie das Dokument schon einmal gesehen? Ist das in Ihrem Aktenbestand?

Mag. Gregor Adamovic: Mhm.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay, sehr gut.

Was wäre die Konsequenz gewesen, wenn die Sazka bekommen hätte, was sie hätte - -

Mag. Gregor Adamovic: Entschuldigung: Sie meinen, ob dieses Dokument so in unserem Aktenbestand ist? Da ich da Lieferant BMF sehe, kann ich das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Wir haben damals ein Amtshilfeersuchen an das BMF gerichtet, uns alle Unterlagen die Casag und so weiter und diese Vorgänge betreffend zu liefern. Das war ein wirklich sehr umfängliches Konvolut von drei dicken Ordnern. Wir haben bei weiteren Einvernahmen von Zeugen dann immer wieder erfahren, dass noch nicht alle Unterlagen geliefert wurden. Deswegen kann ich das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Die Vorgänge selbst, die allerdings hier Thema sind, sind mir grundsätzlich bekannt. Wir werden das aber vielleicht aus Anlass dieser Lieferungen des Finanzministeriums an den U-Ausschuss abgleichen, ob es da nicht Differenzen gibt und wir vielleicht nicht alle Unterlagen im Ermittlungsakt haben; das sollte natürlich nicht der Fall sein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Welche Konsequenz für die Öbib und die Novomatic hätte der Wunsch der Sazka bei der Hauptversammlung nach sich gezogen, der da unter anderen in Punkt 4 angeführt wird? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Gregor Adamovic: Also ich bitte da wirklich um Verständnis, dass ich derartige gesellschaftsrechtliche Fragen einer Konsolidierungsmöglichkeit für die Sazka hier jetzt nicht - - Es wäre nicht seriös, das jetzt hier aus der Hüfte zu schießen. Wir haben genau deswegen auch Wirtschaftsexperten bei uns mitwirkend an diesem Verfahren, und ich glaube, das ist ein Akt der Seriosität, dass solche Fragen von denen einmal beurteilt werden.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Die Öbib, also das BMF, und die Novomatic wären dann nicht mehr im Aufsichtsrat vertreten – nur um das noch kurz festzuhalten.

Mag. Gregor Adamovic: Ja, natürlich. Das habe ich gemeint, dass es da zu einem Konflikt kam. Klar, das ist, glaube ich, hinlänglich bekannt, dass das Ziel der Sazka wohl war, hier eine dominierende Stellung im Aufsichtsrat zu erreichen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das heißt, die Sazka hätte natürlich dann auch einen stärkeren Einfluss auf den Vorstand gehabt, und nicht mehr die Öbib und die Novomatic.

Mag. Gregor Adamovic: Richtig, ja, weil das eine Folge ist: Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, und wenn dort eine dominierende Stellung ist: klar.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wissen Sie etwas von einem Deal vom ÖVP-geführten Finanzministerium und der Novomatic?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, dass die Deals Teil des Ermittlungsgegenstandes sind, mit wem auch immer. Ich bitte da auch, mich jetzt nicht auf irgendwelche Statements, ob ich einen FPÖ-Novomatic-Deal schon in dieser Form festmachen kann oder ob ich jetzt auch einen ÖVP-Novomatic-Deal sehe - -

Sogar am Ende des Ermittlungsverfahrens sagen wir nur, dass wir mit gewisser Wahrscheinlichkeit von gewissen Vorgängen ausgehen. Deswegen bitte ich auch da um Verständnis, dass ich solche Deals weder bestätigen noch ausschließen möchte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Danke schön. Das heißt, es laufen Ermittlungen in mehrere Richtungen – nicht nur in Richtung Freiheitliche Partei, sondern auch in Richtung ÖVP?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, die Zusammensetzung der Beschuldigten im Verfahren beantwortet das ganz gut.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Danke schön. Wir legen zwei weitere Dokumente vor, 5332 und 5340. Auch da wieder die Bitte: Schauen Sie sich das kurz durch! Kennen Sie die Dokumente? (Die Auskunftsperson liest in den ihr vorgelegten Schriftstücken und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Gregor Adamovic: Ja, also so im Detail kenne ich sie nicht. Wie gesagt, das ist ein sehr umfangreiches Konvolut. Ich kann auch hier nicht mit Sicherheit sagen, ob sie in diesem Dokumentenkonvolut, das wir vom Finanzministerium bekommen haben, enthalten sind.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wenn wir uns die Adressaten und Empfänger anschauen, sieht man bei diesen Dokumenten sehr genau was? (Heiterkeit der Auskunftsperson. – Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Mag. Gregor Adamovic: Ich bitte wirklich um Verständnis. Sagen wir es so: Ich könnte jetzt das vorlesen, was drinnen steht, das sieht man nämlich, wer an wen schreibt, aber welche Schlüsse wir jetzt für das Ermittlungsverfahren daraus ziehen können: Da bitte ich wirklich um Verständnis, dass ich das hier jetzt isoliert nicht seriös machen kann, erst recht nicht, wenn ich das jetzt hier vorgelegt bekomme, das ist, wie ich betont habe, ein sehr umfangreiches Konvolut, wo man die Vorgänge sicher vernetzt miteinander betrachten muss, und es ist ja auch nicht alles, sondern wir müssen ja auch die Kommunikation mittels E-Mail und via Telefon dazu berücksichtigen. Erst dann können wir das seriös interpretieren, bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): War Ihnen bewusst, dass es hier, wenn man dieses E-Mail anschaut, einen konkreten Wahlvorschlag gibt, der zwischen ÖVP-Mann Thomas Schmid und Harald Neumann anscheinend für die Hauptversammlung abgestimmt worden ist, sprich Öbib und Novomatic haben da einen ganz konkreten Wahlvorschlag, den sie gemeinsam durchgeben? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Gregor Adamovic: Nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): War das bisher also nicht bekannt?

Mag. Gregor Adamovic: Das war mir in dieser Form nicht bekannt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Auch bei dem zweiten Dokument – 5340 –, das Ihnen vorliegt, findet sich wieder eine ähnliche Konversation zwischen Hlawati und Stern, die die Novomatic vertritt, und hinten angehängt, „Dear Harald“, ein E-Mail an Harald Neumann. Auch da gibt es eindeutig Abstimmungen bezüglich Aufsichtsratsbestellung in der Casag zwischen Öbib und Novomatic. War Ihnen das so bekannt?

Mag. Gregor Adamovic (den Kopf schüttelnd): Dass es zu Abstimmungen gekommen ist, das sehen wir natürlich im Zuge der Auswertungen, aber da die noch nicht abgeschlossen sind, kann ich auch dazu darüber hinausgehend keine Details sagen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie Kenntnis über das Abstimmungsverhalten bei der Hauptversammlung selbst?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, wir haben die Protokolle dazu im Akt; ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wie war das?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, das weiß ich im Detail nicht auswendig, das tut mir leid. Das ist ein, wie Sie wissen, sehr umfänglicher Akt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wir legen dieses Dokument vor – 6494, Protokoll der Aufsichtsratssitzung, Hauptversammlung. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Gregor Adamovic: Gibt es eine Frage dazu?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ja, vielleicht ganz vorne eben die Anmerkung, dass der Herr Generalsekretär, der zu dem Zeitpunkt Thomas Schmid war, bei der Hauptversammlung anwesend war: Ist das üblich? Haben Sie da Wahrnehmungen dazu?

Mag. Gregor Adamovic: Das kann ich nicht beurteilen. Die Üblichkeit kann ich da wirklich nicht beurteilen. Wir haben ihn auch noch nicht dazu einvernommen, vielleicht kann er dazu Auskunft geben.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Aber haben Sie grundsätzlich gewusst, dass er als Generalsekretär bei der Hauptversammlung vor Ort war?

Mag. Gregor Adamovic: Nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Dann gehen wir weiter zu Seite 6 dieses Dokuments: Da ist dann das Abstimmungsverhalten dokumentiert, und man sieht da bei 9., 10., 11.,12. ein Abstimmungsverhalten von 56,39 Prozent. Kennen Sie die Anteilsverhältnisse in der Casag?

Mag. Gregor Adamovic: Auf diese Prozentgenauigkeit nicht auswendig.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Was könnte es sein, bei 10. zum Beispiel, „Dlouhy: ÖBIB+Novomatic: Pröll 56,39 %“?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, das ist nicht seriös, darüber zu spekulieren, was das sein könnte.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eine halbe Minute noch Befragungszeit.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das ist genau dieses Abstimmungsverhalten, auch wie das in den E-Mails beschrieben ist, und Öbib und Novomatic gemeinsam sind eben diese 56,39 Prozent.

Haben Sie Wahrnehmungen zum Hauptanliegen der Novomatic bezüglich Glücksspiel?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, es ist so weit bekannt, dass hier eines der Anliegen der Novomatic – und das ist Thema unseres Ermittlungsverfahrens – eine Änderung des Glücksspielgesetzes ist, eine Liberalisierung und Aufweichung oder Beseitigung des Monopols und möglicherweise die Erlangung von Lizenzen. Das ist unsere Verdachtshypothese.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Danke schön. Die restlichen Sekunden nehme ich bitte in die nächste Runde mit.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Das sind 5 Sekunden.

Nächster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Oberstaatsanwalt, was mich noch interessiert hätte: Sie sind leider vorhin bei Ihren Ausführungen gegenüber dem Verfahrensrichter bei der Erstbefragung unterbrochen worden, was die mögliche Befangenheit von Ermittler Reith betrifft. Vielleicht können Sie das noch fortsetzen?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, das Thema war, dass wir gesehen haben, nachdem nämlich unsere Fragen von der Soko nicht beantwortet wurden und wir aber für die Ergebnisse der Beweisaufnahmen ja letztverantwortlich sind und deswegen auch eine eigene Verantwortung haben, da sicherzustellen, dass natürlich unbefangene Ermittler tätig werden, dass der Soko-Beamte Inspektor Reith, das hat eine Recherche gezeigt, mutmaßlich ein ÖVP-Gemeinderat ist oder zumindest als ÖVP-Gemeinderat kandidiert hat.

Wir haben da einen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft verfasst, dass wir in einer derart politisch brisanten Causa, die nämlich nicht nur eine Partei betrifft, sondern sogar mehrere – weil der Ausgangspunkt des Verfahrens ja die Untersuchung von Spenden an parteinahe Vereine ist und da Vereine von drei Parteien untersucht wurden; deswegen sind wir davon ausgegangen, dass das dermaßen politisch heikel ist –, dafür eingetreten sind, dass da gar keine parteipolitisch aktiven Beamten tätig sind. Unserer Ansicht nach spießt sich das auch nicht mit dem verfassungsgesetzlichen Recht, das dann ins Treffen geführt wurde, des Artikel 7 Absatz 4 B-VG, dass nämlich keinem Beamten die Wahrnehmung seiner politischen Rechte verwehrt werden darf. Das wird es meiner Ansicht nach natürlich nicht dadurch, dass ein Beamter dann bei einer ganz konkreten Causa nicht ermittelt. Ich glaube, es gibt im Bereich des Bundeskriminalamts oder wo dieser Beamte sonst tätig ist, genug andere Verfahren, die nicht derartige politische Implikationen haben, sodass das nicht einem Berufsverbot gleichgekommen wäre. Deswegen haben wir das so beurteilt, wir wollen unser Verfahren nicht schwächen und haben da eben um Unterstützung bei der Oberstaatsanwaltschaft ersucht, haben leider nicht das Verständnis gefunden, das wir uns vielleicht gewünscht hätten.

Bei der Sitzung am 19. August 2019 hat der Justizminister dann nach einer durchaus offenen Diskussion die Meinung vertreten, dass eine bloße parteipolitische Tätigkeit keinen Anschein einer Befangenheit begründet. Wir haben zwar bei dieser Besprechung auch unserer Ansicht nach gewisse Indizien dafür angeführt, wieso wir meinen, dass auch konkrete Ermittlungen im Schredderverfahren nicht ganz zu unserer Zufriedenheit gelaufen sind – die sind hinlänglich bekannt –, aber auch diesbezüglich hat, soweit ich das Protokoll noch in Erinnerung habe, aber es liegt ja allen vor, Professor Jabloner gemeint, dass ihm der damalige Innenminister Peschorn versichert hat, dass es keine Befangenheiten gibt, und auf dieser Basis hat er uns dann eine Weisung erteilt, die allerdings nach wenigen Wochen schon insofern hinfällig war, als wir ja dann bei der ersten Sichtung des Handys diese durchaus einigermaßen seltsamen Kontakte mit Herrn Strache gefunden haben, sodass dann spätestens nach diesem Fund die Befangenheitsthematik mit Inspektor Reith eigentlich beendet war.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke.

Ich möchte jetzt zum generellen Verhältnis zwischen einzelnen ermittelnden Behörden zurückkommen. Ich meine, Sie haben eine Schlüsselrolle bei den wichtigsten Verfahren – Ibizavideo, Casag, Novomatic, Asfinag-Besetzungen et cetera et cetera –, und es zieht sich ja eines dauernd durch: Das sind die Probleme, die es innerhalb der ermittelnden Behörden gibt, speziell zwischen den Behörden von Polizei und Justiz.

Ich würde daher gern einmal damit beginnen: Wie sehen Sie die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt respektive der Soko Tape? Wie erleben Sie da die tägliche Zusammenarbeit?

Mag. Gregor Adamovic: Die tägliche Zusammenarbeit erlebe ich als durchaus problemlos, die tägliche Zusammenarbeit erfolgt nämlich mit den Sachbearbeitern der Soko, und das sind seit einiger Zeit drei Beamte, für unsere Verfahren hauptsächlich tätig, und mit denen sind wir natürlich in einem regelmäßigen Austausch, und da gibt es auch überhaupt keine persönlichen Differenzen, im Gegenteil, mit denen können wir gut, da haben wir überhaupt keine Probleme, was Vertrauen oder dergleichen betrifft.

Gewisse Vorgänge, die ich allerdings nicht auf dieser Ebene der Sachbearbeiter verorte, sondern eher bei der Soko-Leitung, haben allerdings schon ein bisschen für Irritationen und für einen gewissen Vertrauensverlust gesorgt. Ich habe davon schon welche erwähnt, nämlich beispielsweise dass unsere Fragen, nachdem wir dieser anonymen Eingabe ja nachgehen mussten, schlicht nicht beantwortet wurden, und sich allerdings später sogar herausgestellt hat, dass eine Frage, die verneint wurde, nämlich die, ob es persönliche Kontakte und Verbindungen zu einzelnen Verfahrensbeschuldigten oder Verfahrenspersonen gibt, unrichtig beantwortet wurde. Das war für uns vor allem deshalb sehr irritierend, weil der Soko-Leiter, Herr Mag. Holzer, ja meinte, dass ihm dieses Fan-SMS des Inspektor Reith an Herrn Strache sogar offengelegt wurde, zu Beginn, als die Soko eingerichtet wurde, und da ist es einigermaßen unverständlich, dass wir, wenn wir konkret nach Verbindungen von einem Beamten zu Beschuldigten und verfahrensbetroffenen Parteien fragen, eine abschlägige Antwort bekommen und dann nachher draufkommen, dass es solche Verbindungen gibt, die unserer Ansicht nach eindeutig unangemessen sind und auch eine Befangenheit begründen, die bei der Soko-Leitung bekannt sind, uns aber nicht offengelegt werden.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Würden Sie das als Täuschung bezeichnen?

Mag. Gregor Adamovic: „Täuschung“ hat vielleicht ein gewisses subjektives Element. Ich will da Mag. Holzer nichts unterstellen. Faktum ist, und daran werde ich mich halten, dass ihm seiner eigenen Aussage nach dieses SMS, wenn auch nicht im detaillierten Wortlaut - - aber er sagt, er kannte den Inhalt dieses SMS. Damit war ihm wohl die Verbindung des Inspektor Reith zu Strache bekannt, und wir haben danach gefragt, und er hat uns das nicht offengelegt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich darf Ihnen jetzt das Dokument mit der Nummer 123 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das werden Sie wahrscheinlich kennen, und zwar ist das dieser berühmte Sachstandsbericht der Soko Tape. Ich weiß gar nicht, ob Sie das kennen, im Übrigen. Das Spannende daran ist, dass dieser Sachstandsbericht - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Wollen Sie noch - -? (Auskunftsperson Adamovic: Ja? Bitte, ja!)

Das Spannende daran ist, dass dieser Sachstandsbericht 2019 angefertigt worden ist und schlussendlich einfach einmal den Sachstand beschreiben soll, wie die Zusammenarbeit zwischen den ermittelnden Behörden aussieht respektive zwischen Staatsanwaltschaft Wien und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Was mir bei Durchsicht dieses Berichtes aufgefallen ist, ist erstens, dass er Ihnen offenbar nicht zugegangen ist, und zweitens, dass es hier zehn Zeilen gibt, die sich mit der Staatsanwaltschaft Wien auseinandersetzen, wo an sich pauschal geschrieben wird, dass alles in bester Ordnung ist und es nicht besser funktionieren könnte; und dann gibt es statt den zehn Zeilen zehn Seiten, die in Wahrheit eine gewisse Art von Fanal für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bedeuten würden, und das würde ich jetzt nicht unbedingt als freundlichen Akt empfinden.

Jetzt hätte ich gerne gewusst, wie das Ihrerseits aufgenommen wird beziehungsweise wie auch der Informationsstand in diesem Sachstandsbericht gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft war.

Mag. Gregor Adamovic: Wenn Sie die Frage stellen, ob wir den kennen, nehme ich an, dass Sie meinen, ob uns den die Soko zugänglich gemacht hat, nachdem er ja augenscheinlich ganz wesentlich die Zusammenarbeit mit der WKStA zum inhaltlichen Thema hat. – Nein, er wurde uns nicht zugänglich gemacht. Wir haben sogar – ich glaube, es war vor den Einvernahmen des Kollegen Purkart – in mehreren Medienberichten gelesen, dass es einen Bericht der Soko gibt, da wurde zitiert, dass nach Ansicht der Soko die Zusammenarbeit mit der WKStA „klar verbesserungswürdig“ sei, während sie mit der StA Wien sinngemäß ausgezeichnet läuft, und dann wurden da auch ein paar Beispiele genannt.

Aus Anlass dieser Medienberichte haben wir uns an den operativen Soko-Leiter, das ist der Stellvertreter des Mag. Holzer, gewandt und ersucht, uns diesen Sachstandsbericht zu übermitteln, da wir ja gerne die Probleme, die aus Sicht der Polizei und der Soko mit uns bestehen, kennenlernen wollten und gemeint haben, wir würden natürlich auch darüber offen sprechen wollen und Feedback geben, vielleicht manche Punkte ausräumen, aber trotz einer Anfrage und sogar noch einer Nachfrage wurde uns dieser Sachstandsbericht von der Soko nicht zugänglich gemacht.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Entschuldigen Sie, Herr Oberstaatsanwalt! Also nur, um das noch einmal herauszustreichen, weil das meines Erachtens schon sehr brisant ist: Das heißt, es wird ein Bericht verfasst, wo zehn Seiten lang über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hergezogen wird – denn wenn man sich die Formulierungen im Bericht anschaut, sind die alles andere als freundlich –, und der ist Ihnen allen Ernstes auf offiziellem Wege nicht zugegangen?

Mag. Gregor Adamovic: Ich habe schon erwähnt, dass uns die Soko den trotz Nachfrage nicht übermittelt hat. Ich kann allerdings sagen - -, und deswegen kann ich Ihnen dann nachher, wenn Sie mich zum Inhalt des Berichts fragen, weil da ja doch einige Vorwürfe drinnen sind, dazu Auskunft geben. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Dieser Sachstandsbericht wurde nämlich vor Kurzem – ich sehe hier, am 6. Juli – mit einem anonymen Schreiben zugänglich gemacht, allerdings in einer anderen Version, als Sie mir hier vorgelegt haben. Ich habe ihn hier in dieser Version bekommen, nämlich mit dem Wasserzeichen der ÖVP.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ah, das ist interessant!

Mag. Gregor Adamovic: Das wurde uns eben vor einigen Tagen anonym übermittelt, mit einem Begleitschreiben, in dem sinngemäß drinnen steht, dass der aus dem Dokumentenbestand des Ibiza-Ausschusses stammt und offenbar, so schreibt es der Verfasser dieses Textes, an Medien verteilt wurde, um eine Art Dirty Campaigning gegen die WKStA zu betreiben. Ich könnte das auch zur Verfügung stellen, aber sagen wir so: Ich kenne daher den Bericht. Wir haben den vor einigen Tagen so, auf diese unübliche Art, zugänglich bekommen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Oberstaatsanwalt, es gibt die Möglichkeit, dass wir das als Beweismittel mit aufnehmen, wenn Sie sich bereit erklären. Wenn Sie dieses Schreiben dem Ausschuss auch zur Verfügung stellen, werden wir das vervielfältigen und an alle verteilen. Ist das möglich? Dann würde ich bitten - - Es wird als Beweismittel aufgenommen.

Mag. Gregor Adamovic: Also ich kann dazusagen: Nachdem dieser Sachstandsbericht natürlich ausschließlich Vorgänge in diesem Verfahren betrifft und wir unsere Zusammenarbeit mit der Soko natürlich zum Tagebuch unseres Verfahrens nehmen, wäre das bei einer weiteren Aktenlieferung vermutlich umfasst, aber ich kann es auch hier zur Verfügung stellen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ja, darum würde ich bitten.

Mir liegen jetzt zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vor. Zuerst Frau Abgeordnete Krisper.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur um eine Kopie bitten. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, das ist unglaublich, das dürfte offensichtlich ein Dokument sein, das wir einmal vorgelegt haben. Wie das weitergekommen ist, muss dringend untersucht werden, wie dieses Dokument über einen anonymen Hinweis an Dr. Adamovic kommt. Ich halte das für sehr aufklärungsbedürftig. (Auskunftsperson Adamovic: Vielleicht kann ich - -!)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eine Sekunde! Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur die Gelegenheit nützen, um zu Protokoll zu geben, dass die Auskunftsperson Fuchs gestern vier Dokumente der SPÖ irrtümlich mitgenommen – ah, die von den NEOS auch – und heute retourniert hat. Das waren spannenderweise all jene Dokumente aus unserem Aktenbestand, die den ÖVP-Novomatic-Deal aufzeigen, die aber der Staatsanwaltschaft nicht vorliegen. Also, wenn Kollege Adamovic ins Büro kommt und es liegen dort bereits Unterlagen, dann wären die von Kollegen Fuchs. Es kommt also anscheinend vor, dass manchmal Auskunftspersonen Unterlagen mitnehmen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es gibt jetzt sehr viele Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. Falls wir eine längere Geschäftsordnungsdebatte brauchen, dann würde ich eine kurze Sitzungsunterbrechung machen.

Bevor ich noch einmal kurz das Wort erteile, möchte ich das gleich zum Anlass zu nehmen, Herr Oberstaatsanwalt, um zu sagen: Es bleiben alle Unterlagen, die verteilt wurden, da liegen; bitte ja keine Unterlagen mitnehmen! (Auskunftsperson Adamovic: Vielleicht darf ich noch eine Wortmeldung dazu - ‑!) – Sie müssen nur das Mikrofon nehmen, sonst ist es nicht im Protokoll.

*****

Mag. Gregor Adamovic: Entschuldigung! Nur zur Klarstellung, weil hier gemeint wird, vielleicht ist das eine Unterlage, die hier einmal mitgenommen wurde: Vielleicht hätte ich noch ergänzend erwähnen sollen, dass uns ein USB-Stick mit einer Datei übermittelt wurde und nicht eine physische Ausfertigung, und dass die IT-Experten bei uns standardmäßig solche USB-Sticks, die uns übermittelt werden, einmal erstens forensisch sichern und dann einmal kurz schauen, was das ist, sprich sich die Metadaten dieses konkreten PDF anschauen. Da sieht man, dass dieses PDF Ende Februar, glaube ich, erstellt wurde, lange bevor das hier jemals vorgelegt wurde. Da kann ich - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank auch noch für diese Ausführungen.

*****

Ich habe jetzt zur Geschäftsordnung noch eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Hafenecker, dann von Abgeordnetem Gerstl. Falls eine längere Debatte erwünscht ist, werde ich dann die Sitzung unterbrechen, denn Geschäftsordnungsdebatten sind nicht medienöffentlich. – Bitte, Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, das ließe sich ja eh leicht aufklären. Also, das mit dem USB-Stick ist natürlich auch interessant, aber mir ist das Dokument im Ausschuss noch nicht untergekommen, deswegen meine Frage an Kollegen Gerstl: Wann ist dieses Dokument wem vorgelegt worden? Und noch einmal die Frage, weil ich mir das jetzt in der Geschwindigkeit nicht gemerkt habe: Herr Oberstaatsanwalt, wann ist dieses Dokument bei Ihnen aufgeschlagen? Dann können wir, glaube ich, relativ rasch verifizieren, ob es hier aus dem Ausschuss stammt, beziehungsweise kann man dann noch in dem Abgleich mit dem USB-Datenstick schauen, ob das eine eingescannte Version ist oder ob die direkt elektronisch aus dem Aktenbestand ist, das kann man ja vielleicht auch herausfinden.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur ergänzend anführen: Mir wurde gerade gesagt, dass wir die Dokumente, die wir gestern Oberstaatsanwalt Fuchs vorgelegt haben, auch nicht mehr zurückbekommen haben, also auch alle Vorlagen von uns. Es ist sicher wichtig, dass wir jetzt noch einmal diskutieren, wie wir mit den Dokumenten umgehen, die vorgelegt werden. Wir werden das vielleicht auch im Rahmen einer Stehung diskutieren müssen. Danke auch für den Vorschlag des Kollegen Hafenecker: Den USB-Stick muss man sich genauer anschauen – wo das gescannt worden ist, wie das passiert ist. Also wenn vertrauliche Dokumente von hier rausgehen, ist das unmöglich (Abg. Krisper: Nicht von hier, von der ÖVP!), also es ist absolut abzulehnen!

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für alle Unterlagen und Vorgänge, die während meiner Vorsitzführung hier im Ausschuss vorgelegt werden beziehungsweise stattfinden, habe ich die Verantwortung und die Zuständigkeit. Ich habe daher ja beim Vorlegen dieses anonymen Schreibens auch in kurzer Rücksprache mit Ihnen veranlasst, dass die Parlamentsdirektion dieses Dokument kopiert und allen Fraktionen zugänglich macht. Das liegt auch in meiner Zuständigkeit. Für alle Vorfälle, die außerhalb dieser Sitzung, vor dieser Sitzung oder sonst wo stattfinden, muss ich Sie an den Ausschussvorsitzenden Sobotka verweisen, weil das in seiner Zuständigkeit liegt und mir diese Aufgaben nicht übertragen wurden, sondern ausschließlich die Vorsitzführung für diese heutige Sitzung. In dieser Befragung und Untersuchungsausschusssitzung habe ich jetzt veranlasst, dass das Dokument verteilt wird. Alle weiteren Fragen sind an den Ausschussvorsitzenden Präsident Sobotka zu richten und auch mit ihm zu klären.

Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte zwecks Sachlichkeit nur berichtigen, dass, wenn Abgeordneter Gerstl auf den USB-Stick Bezug nimmt, demnach auf das ÖVP-Dokument, nicht von hier etwas rausgeht, sondern von der ÖVP. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht kann man die Diskussion verkürzen, indem uns Kollege Gerstl sagt, wann er dieses Dokument wem vorgelegt hat. (Abg. Gerstl: Wir haben es x-fach vorgelegt! X‑fach vorgelegt, ja! – Abg. Stögmüller: Wurde im Februar gemacht!)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Gut, wenn wir jetzt die Geschäftsordnungsdebatte beendet haben, würde ich vorschlagen, dass wir in der Befragung fortsetzen.

*****

Am Wort ist noch Herr Abgeordneter Hafenecker.

Mag. Gregor Adamovic: Bevor der Kollege kopieren geht, würde ich meinen, dass vielleicht - - Das war mir nicht bewusst, dass hier jetzt quasi eine Untersuchung stattfinden soll. Es gibt einen Amtsvermerk bezüglich dieser uns übermittelten Datei. Den könnte ich auch zur Verfügung stellen, weil wir auch den schon zum Tagebuch genommen haben, und da ist vielleicht viel Erhellung darüber zu finden, ob das eine eingescannte Version sein kann oder nicht; also ich kann auch das zur Verfügung stellen.

Ich glaube, dass danach nämlich die meisten Fragen betreffend Vorlage an Auskunftspersonen nicht mehr relevant sind, weil man auf der Datei sieht, dass sie schon länger besteht, als hier Scans oder Vorlagen erfolgt sind.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Oberstaatsanwalt, wir werden das jetzt zur Verteilung bringen.

Wenn es jetzt noch Fragen zur Geschäftsordnung gibt, werde ich die Sitzung kurz unterbrechen und ersuche alle Fraktionsvorsitzenden zu einer kurzen Stehung.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 14 Uhr bis 14.03 Uhr.)

*****

14.03

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, nur um Ihnen kurz mitzuteilen, dass wir jetzt vereinbart haben, dass das Dokument vervielfältigt und allen übermittelt wird. Damit Sie sich das auch noch kurz ansehen können, werde ich die Sitzung bis 14.25 Uhr unterbrechen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 14.03 Uhr bis 14.26 Uhr.)

*****

14.26

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich bedanke mich bei der Parlamentsdirektion für die Vervielfältigung und Verteilung der für den Ausschuss zur Verfügung gestellten Beweismittel.

Ich möchte jetzt, noch bevor wir in der Befragung weitergehen, sagen, dass dieses Dokument nach kurzer Übersicht auch heute schon in den Beratungen war, damit ist es aktenkundig und auch schon medienöffentlich beraten; das noch als kurzer Hinweis.

Ich frage, ob es jetzt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung gibt. – Herr Abgeordneter Gerstl.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke dem Herrn OStA Mag. Adamovic für die Unterlagen, die wir gleich sichten konnten. Unsere bisherigen Erhebungen dazu haben ergeben, es dürfte oder könnte sich – ich kann es nicht so genau sagen – um die Unterlage handeln, die wir am 6. Juni vorgelegt haben. Unsere zuständige Referentin hat mir mitgeteilt, dass sie am 6. Juni nach der Vorlage der Parlamentsdirektion mitgeteilt hat, dass wir dieses Dokument nicht mehr zurückbekommen haben und die Parlamentsdirektion hatte es auch nicht im Sachstand und gesagt, wenn es wieder auftaucht, dann könnten wir es wieder bekommen, aber es ist nicht mehr aufgetaucht.

Ich würde daher gerne meine Frage an Mag. Adamovic, weil er IT-Experten hat, auch dazu benützen und ihn auch bitten – bei dem, was wir uns jetzt angesehen haben, dürfte man den Kopierschutz erkennen –, ob in der Fassung, die er auf seinem Datenstick - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, wenn wir jetzt eine Geschäftsordnungsdebatte führen, dann kann das nicht in einer Fragestellung an die Auskunftsperson enden. (Abg. Gerstl: Das stimmt!)

Das heißt, ich würde ersuchen, jetzt die Frage der Geschäftsordnung zu behandeln. Wie gesagt, die Dokumente sind, wie mir die Parlamentsdirektion jetzt mitgeteilt hat, natürlich mit Ausnahme des anonymen Schreibens, das ausschließlich die Staatsanwaltschaft bekommen hat, auch in unseren Akten auffindbar und daher Bestandteil des Beweismaterials. Wir können daher auch auf Basis dessen in der Befragung fortfahren.

Bitte, Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Um sozusagen näheren Einblick zu haben, ob dieses Dokument genau mit dem übereinstimmt, wäre es sehr von Nutzen, den Datenstick zu haben. Dann könnte man es genau vergleichen, insbesondere den Kopierschutz. Das wäre wichtig, um nachvollziehen zu können, ob diese Unterlage von hier weggekommen ist.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Gerstl, aber da gilt das, was ich schon vor der Sitzungsunterbrechung gesagt habe: Um irgendwelche Rückverfolgungsmaßnahmen zu treffen oder um zu entscheiden, welche Klärungen dafür erforderlich sind, ersuche ich Sie dann, sich an Präsidenten Sobotka zu wenden, weil das in der Zuständigkeit des Ausschussvorsitzenden liegt.

Herr Abgeordneter Hafenecker, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde bitten, wenn man das vorlegt, eine Kopie davon vorzulegen, weil wir ja wissen, dass bei der ÖVP Datenträger auch manchmal geschreddert werden.

Jetzt aber zur Ernsthaftigkeit zurück: Es war weder am 6. Juni noch am 6. Juli eine Ausschusssitzung, könnten Sie es vielleicht bitte konkretisieren und auch sagen, welcher Auskunftsperson Sie es vorgelegt haben?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich glaube, es war die 6. Sitzung, in der das vorgelegt wurde, soweit (Abg. Hafenecker: Und wem?) ich das sehe; aber ohne diese Frage zu beantworten.

*****

Können wir in der Befragung fortfahren? – Gut. Dann gelangen Sie, Herr Abgeordneter Hafenecker, zu Wort.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Oberstaatsanwalt, Sie haben uns da einiges an neuem Material zukommen lassen, das fürwahr spannend ist, und ich hoffe auch, dass man das aufklären kann.

Meine nächste Frage in dem Zusammenhang wäre eigentlich gewesen, wie Sie den vom „Profil“ am 17.5. veröffentlichten Artikel sehen, in dem Sektionschef Pilnacek zitiert wird: „Ich denke, man muss jetzt aktive und breite Öffentlichkeitsarbeit betreiben und insgesamt die Leistungen der WKStA hinterfragen.“

Könnten Sie sich vorstellen, dass das vielleicht schon passiert ist? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Gregor Adamovic: Also dass unsere Tätigkeit im Rahmen der Fachaufsicht geprüft und insofern hinterfragt wird, ist selbstverständlich und auch zulässig und das geschieht ohnehin laufend; auch in diesem Verfahren durchaus intensiv, weil es da sehr intensive Berichtspflichten gibt und wir in diesem Verfahren schon eine Vielzahl von Berichten erstattet haben. In diesem Bericht wird allerdings von einer Öffentlichkeitsarbeit gesprochen und ich bin mir nicht sicher, wie sehr das den Untersuchungsgegenstand betrifft.

Vielleicht auch zu meiner Absicherung: Nachdem eine Entbindung vom Amtsgeheimnis nur für den Untersuchungsgegenstand einhergeht, würde ich vielleicht den Verfahrensrichter darum bitten, mir da die Zusicherung zu geben, dass ich auch solche Fragen, beispielsweise, ob wir Hinweise haben, dass so eine Öffentlichkeitsarbeit erfolgt ist, beantworten kann.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Dem steht, meiner Meinung nach, nichts entgegen, Herr Oberstaatsanwalt.

Mag. Gregor Adamovic: Ja, dann kann ich dazu zumindest zwei Punkte sagen: Ich habe da natürlich keine eigenen Wahrnehmungen, die über die von anderen Medienkonsumenten hinausgehen, nämlich dass durchaus eine Vielzahl an sehr kritischen Berichten über die WKStA - - , dass wir am Prüfstand stehen und einer Evaluierung bedürfen und es ein Leitungsproblem gebe und dergleichen; die sind mir natürlich bekannt.

Unsere Mediensprecher haben aus Anlass dieses „Profil“-Berichtes eine Medienanalyse von mehreren Berichten vorgenommen, die zumindest augenscheinlich sehr WKStA-kritisch sind und auch den Konflikt mit der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium betreffen. Da meine ich, dass diese Analyse zum Ergebnis gekommen ist, dass es bei mehreren Medienberichten sehr den Anschein hat, als wären die nämlich mit internen Informationen, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung nur der Oberstaatsanwaltschaft und/oder dem Justizministerium vorlagen, gespeist worden. Ob es dazu allerdings Verfahren gibt und das irgendwo festgestellt werden konnte, kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es hat in einem zeitlichen Kontext, der nicht ganz von der Hand zu weisen ist, wenn man sich anschaut, wann offenbar dieser Stick bei Ihnen abgegeben worden ist, auch wenige Tage vor der aktuellen Woche, eine OTS-Aussendung des Kollegen Gerstl gegeben, in der er zum Beispiel erwähnt: „[...] die WKStA lässt keine Möglichkeit aus, um die Lieferung weiter hinauszuzögern.“ – Da geht es um das Ibizavideo und auch da übt er wieder sehr, sehr schwere Kritik an der WKStA. Wie wurde diese Meldung bei Ihnen in der Behörde aufgenommen?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, wir sind da inzwischen relativ gelassen, was solche Medienberichte betrifft. Ich habe das in meinem Eingangsstatement schon gesagt, dass wir das natürlich wahrnehmen, uns das manchmal irritiert, wir aber natürlich trotzdem weiterhin unsere Arbeit machen, uns davon nicht beeinträchtigen lassen und dem auch nicht allzu viel Bedeutung beimessen. Dass das insgesamt für das Vertrauen in die meiner Ansicht nach sehr wichtige Institution WKStA schädlich ist, habe ich schon ausgeführt und dabei bleibe ich auch.

Zum konkreten Bericht – oder ich bilde mir sogar ein, dass es da mehrere Berichte darüber gab –: Der Succus war mehr oder weniger, dass die WKStA die Annahme verweigert oder verzögert und den U-Ausschuss behindert. – Also ich glaube, ich kann bei der Gelegenheit jedenfalls klarstellen, dass uns nichts ferner liegt. Ich sehe hier große Überschneidungen, weil ja beide Institutionen, nämlich der Untersuchungsausschuss und die Staatsanwaltschaft, der Aufklärung dienen, bloß mit unterschiedlichen Zielrichtungen.

Wir haben auch bezüglich dieses sogenannten Ibizavideos - - Tatsächlich sind es mehrere Videos, weil das ja aus vielen verschiedenen Perspektiven gefilmt wurde und teilweise nur Audiomitschnitte und so weiter. Das ist aufwendig, aber wir haben das gemacht und haben das auch schon teilweise gesichtet, soweit das möglich ist. Es sind noch nicht alle Videodateien von der Polizei so weit aufbereitet, dass wir sie einsehen konnten, und es ist auch nicht unsere Verantwortung, die an den Untersuchungsausschuss zu liefern, sondern das Aktenlieferungsersuchen richtet sich meines Wissens an die Justizministerin, die das an die Oberstaatsanwaltschaft delegiert hat. Ich gehe allerdings, so wie die Auskunftspersonen gestern, davon aus, dass das ohne Probleme übermittelt werden kann. Jedenfalls kann ich als Vertreter der WKStA sagen, dass es hier augenscheinlich keine Ermittlungen gefährden würde, das zu übermitteln.

Die Wahrung von möglichen Persönlichkeitsrechten und Derartiges ist allerdings hier nicht unsere Aufgabe, sondern wir prüfen das nach Verfahrensrelevanz. Wenn Passagen Ermittlungen gefährden würden, dann müssen wir die selbstverständlich in irgendeiner Art und Weise unkenntlich machen. Das betrifft nach meinem Wissensstand allerdings eine ganz kurze Passage, bei der wir das einmal der Soko angeordnet haben. Und darüber hinausgehend, ja - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es spricht aus Ihrer Sicht nichts gegen die Übermittlung des Videos an den Untersuchungsausschuss?

Mag. Gregor Adamovic: Nichts, was unser Ermittlungsverfahren gefährden könnte.

Ich meine, vielleicht grundsätzlich zur Einordnung: Das Video ist natürlich ein relevantes Beweismittel, aber ich glaube, jeder, der unsere Aktenlieferungen hat, sieht, dass wir ja die Delikte während der Regierungsperiode untersuchen und das insofern zwar ein Auslöser war, aber, ja, vielleicht eher wie ein Trailer. Die Hauptgeschichte untersuchen wir dann schon bei der Umsetzung von möglichen Inhalten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Umfasst der Videofund auch Videos, die nicht auf Ibiza gedreht worden sind? (Auskunftsperson Adamovic: Bitte?) – Umfasst der Videofund auch Videos, die nicht auf Ibiza gedreht worden sind?

Mag. Gregor Adamovic: Meines Wissens schon, aber diese Videos, die vor und nach diesem Vorgang in der Finca aufgenommen wurden, sind von der Soko noch nicht so weit aufbereitet, dass wir sie sichten konnten.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es gibt Videos von vorher und nachher?

Mag. Gregor Adamovic: Meines Wissens ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich habe noch eine andere Frage: Wie würden Sie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Oberbehörden beschreiben, sprich WKStA und OStA Wien und Justizministerium, im Speziellen mit Oberstaatsanwalt Fuchs? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Gregor Adamovic: Ich meine, grundsätzlich möchte ich vielleicht voranstellen, dass die WKStA und ich selbst als Staatsanwalt grundsätzlich überhaupt kein Problem mit einer Fachaufsicht haben, die unsere Arbeit auch kritisch unter die Lupe nimmt. Das ist grundsätzlich sogar eine Stärke, dass man im staatsanwaltschaftlichen Bereich mit einem Vieraugen- und manchmal in solchen Verfahren sogar mit einem deutlichen Mehraugenprinzip arbeitet. Dass die Zusammenarbeit hier vielleicht nicht immer so völlig reibungslos geschieht, hat man möglicherweise schon an bisherigen Befragungen gesehen.

Für uns problematisch sind insbesondere sehr, sehr umfängliche Berichtspflichten, die einfach viel Arbeitsressourcen binden, und das sind nicht nur die Berichtspflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben. Also vielleicht muss man erläutern, dass das ein mehrstufiges System ist: Es gibt Berichtspflichten, die sich aus § 8 Staatsanwaltschaftsgesetz ergeben. Dann gibt es einen eigenen Berichtspflichtenerlass des Justizministeriums, wo das so quasi ausformuliert wird, wo dann konkret - - Dann gibt es aber auch noch Berichtspflichtenerlässe der einzelnen Oberstaatsanwaltschaften; da gibt es beispielsweise eine Berichtspflicht der Oberstaatsanwaltschaft, dass wir über jeden Grundrechtseingriff drei Tage im Vorhinein berichten müssen.

Wie Sie hier in den Akten sehen, haben wir schon sehr viele Durchsuchungen, Sicherstellungen, Rechtshilfeersuchen und dergleichen gemacht; das ist einfach ein sehr großer zeitlicher Aufwand. Wir haben insgesamt im Verfahren Casag und Vereine schon an die 70 Berichte verfasst, und da muss – Sie werden sehen, die haben manchmal zehn, 15 Seiten – jedes Wort stimmen, weil wir sonst für Unrichtigkeiten in Berichten natürlich kritisiert würden. Deswegen muss man das sehr sorgfältig machen, und wenn man für so einen Bericht manchmal einen ganzen Arbeitstag oder manchmal vielleicht zwei braucht - - Sie werden sehen, manchmal haben wir an einem Tag zwei Zeugen vernommen, wenn es sehr wichtige Auskunftspersonen sind, eine.

Das heißt, man könnte vielleicht bei einer etwas maßhaltenderen Ausgestaltung solcher Berichtspflichten über die einzelnen Grundrechtseingriffe schon weiter sein, aber das liegt natürlich nicht in unserer Hand, die zu gestalten. Wir haben das grundsätzlich aber schon thematisiert, auch der Justizministerin gegenüber, dass wir das als problematisch sehen. Sie wissen, dass hier immer wieder auch im Raum stand, dass Informationen weitergegeben werden, auch bei Zwangsmaßnahmen. Wir haben auch schon solche Verfahren wegen Geheimnisverrats amtswegig einleiten müssen, weil beispielsweise mutmaßlich Hausdurchsuchungen frühzeitig bekannt wurden.

Deswegen war es uns auch ein Anliegen, bei der Justizministerin zu deponieren, dass wir zumindest diese Dreitagesberichtspflicht vielleicht nicht so für notwendig erachten, und das ist auch grundsätzlich auf Gehör gestoßen. Also soweit meine Wahrnehmungen dazu sind, ist uns die Justizministerin sehr gewogen und stärkt uns eigentlich regelmäßig den Rücken, und sie hat uns auch zu erkennen gegeben, dass sie sich dafür einsetzt, die vielleicht zu beseitigen.

Vielleicht noch zu der Dreitagesberichtspflicht, weil es auch das Verhältnis zu der Oberstaatsanwaltschaft betrifft und, sagen wir so, ich auch auf einen Problemfall des sogenannten Sachstandsberichtes zurückkommen kann, nämlich der ersten Hausdurchsuchung; vielleicht als Hintergrund: Diese Dreitagesberichtspflicht ist eine Folge der Hausdurchsuchung im sogenannten BVT-Verfahren, seither müssen wir in allen berichtspflichtigen Verfahren über sämtliche Grundrechtseingriffe drei Tage vorher berichten. Ich habe im Eingangsstatement gesagt, dass wir natürlich gerne aus Kritik lernen wollen, und so haben wir uns, nachdem es einen internen Diskussionsprozess um diese sehr heiklen Hausdurchsuchungen in der ersten Welle, bei Herrn Strache, bei Herrn Sidlo, bei Herrn Neumann und so weiter, bei der Novomatic - - Dass das natürlich sehr brisante Amtshandlungen sind, war uns klar, deswegen gab es da einen internen Meinungsbildungsprozess.

Wir haben damals auch die Oberstaatsanwaltschaft, konkret den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, ersucht, im Sinne der Qualitätssicherung, für die er regelmäßig eintritt, sich da einzubringen, und haben ihm alle Unterlagen übermittelt. Die Antwort war allerdings, dass seiner Ansicht nach der Meinungsbildungsprozess in der WKStA ja noch nicht abgeschlossen sei, und er sich deswegen da nicht einbringt.

Ich glaube, dass wir uns seither ein bisschen die Frage der Zweckmäßigkeit stellen, weil das natürlich ein gewisses Gegensatzpaar von Interessen ist. Einerseits müssen wir so schnell wie möglich sein, das gebietet der § 9 StPO, ein Beschleunigungsgebot, und andererseits darf die Fachaufsicht sich natürlich über alles Mögliche informieren lassen. Wir meinen, dass dieses Spannungsverhältnis vielleicht überdacht werden sollte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, Sie werden mit Berichtspflichten zugeschüttet und müssen dafür Zeit und Ressourcen aufwenden, die dann beim Ermitteln abgehen.

Wie war das Verhältnis zu Herrn Sektionschef Pilnacek? Er hat ja eigentlich gesagt, dass er nicht sehr viel Sachkenntnis vom laufenden Verfahren hat. Wie sind die Berichte zu ihm gelaufen? Wie arbeiten Sie zusammen?

Mag. Gregor Adamovic: Also dass er nicht viel Kenntnis von dem Verfahren hat, wundert mich sehr, nachdem all diese Berichte, in denen wir beispielsweise auch die Anordnungen, die ja – ich nehme an, Sie werden sie kennen – sehr ausführlich begründet sind - - In Anbetracht der Brisanz haben wir hier wirklich viel an Sachverhaltselementen, an beweiswürdigenden Erwägungen offengelegt, die werden bei all diesen Berichten übermittelt. Meines Wissens werden die Berichte von der Oberstaatsanwaltschaft auch dem Justizministerium vorgelegt, sodass ich davon ausgehen muss, dass Mag. Pilnacek die Berichte von uns kennt.

Wenn diese nicht zu einer für ihn ausreichenden Information führen sollten, stünde es ihm natürlich frei – und von diesem Recht macht er auch immer wieder Gebrauch –, konkrete Informationen einzufordern und uns auch konkrete Berichtsaufträge zu erteilen. Solche gibt es immer wieder. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Es betrifft allerdings häufig nicht den Verfahrensinhalt selbst, sondern eher Vorgänge der Verfahrensführung. Beispielsweise mussten wir zuletzt auf Aufforderung des Justizministeriums – und daher nehme ich an, dass hier Mag. Pilnacek involviert war – zu einer Beschwerde des Dr. Kralik Stellung nehmen, der sich hier an die Justizministerin und an Herrn Pilnacek – in Kopie – gewandt und gemeint hat, er fände es bedenklich, dass dem Untersuchungsausschuss Informationen zu einem Suchtgiftverfahren geliefert wurden.

Dazu konnten wir sinngemäß nur knapp antworten, dass wir derartige Informationen, die Akten natürlich nicht geliefert haben, allerdings im Tagebuch – das ist unser interner Geschäftsbehelf – einen Vermerk gemacht haben, dass wir einen neuen Akt anlegen. In dem war der Auswertungsbericht, der bei uns zu diesen Umständen gemacht wurde, gar nicht enthalten. Dass wir unser Tagebuch vorlegen war eine Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft. Deswegen haben wir das eigentlich nur bedingt verstanden.

Es gab auch eine Reihe von Berichtsaufträgen, unterschiedlich jetzt, ob vom BMJ oder von der OStA, die die Frage unserer Auswertungen betrafen, ob wir da nach forensischen Standards vorgehen, immer wieder auch Aufforderungen zu Rechtfertigungen, warum wir hier beispielsweise über einen zugrunde gelegten Tatzeitraum hinausgehend Auswertungen vornehmen. Das war eine Aufforderung der Oberstaatsanwaltschaft, die zeitlich sehr knapp nach dem Bericht über den Fund des Kollegen beziehungsweise des Inspektors Reith gekommen ist. Es hatte für uns ein bisschen den Eindruck, nachdem nämlich solche Berichtsaufträge, in denen wir uns über unsere Auswertungen rechtfertigen mussten, immer dann, wenn wir aus Sicht der Fachaufsicht kritische Informationen in Berichten erwähnen, beispielsweise Umstände, die eine Befangenheit eines Soko-Mitarbeiters betreffen, oder Umstände, die eine Befangenheit von Mag. Pilnacek betrafen – auch diesen Bericht werden Sie kennen – - - Auch da kam es danach zu Aufforderungen, dass wir uns rechtfertigen müssen, wieso wir überhaupt auf solche Funde stoßen, weil wir hier ja den Tatzeitraum überschritten hätten.

Ich glaube, es ist wichtig, hier zu betonen, dass wir natürlich keine unzulässigen Auswertungen machen, im Gegenteil, es gibt sogar eine Gerichtsentscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien, dass es nicht nur zulässig ist, sondern dass es sogar unsere Pflicht ist, wenn uns solche Umstände in den Auswertungsprozessen bekannt werden, die auf Befangenheiten hinweisen, dass wir die den zuständigen Stellen offenlegen müssen, und das haben wir regelmäßig getan. Deswegen konnten wir das natürlich auch beruhigt und guten Gewissens beantworten. Tatsache ist aber, dass das einfach einen erheblichen Aufwand mit sich bringt.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Würden Sie das als Schikane bezeichnen?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, auf solche Wertungen möchte ich mich jetzt nicht festlegen lassen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich ziehe die Frage zurück, es ist ohnehin ein bisschen klar geworden, worum es hier geht.

Eine letzte Frage: Gab es in den Causen, die Sie bearbeiten, Weisungen von Oberbehörden, oder haben Sie den Eindruck gehabt, dass es besonderes politisches Interesse gegeben hat, oder hat man versucht, auf die Verfahren irgendwie Einfluss zu nehmen?

Mag. Gregor Adamovic: Also dass es politisches Interesse gibt, ist ja augenscheinlich; ich glaube, deswegen sitzen wir heute da. Dass es natürlich auch Interesse der Fachaufsicht gibt, ist eine Folge des Gesetzes, nämlich von § 8 StAG, der ja eine Berichtspflicht bis zum Justizministerium bei sogenannten clamorosen Verfahren vorsieht, nämlich welchen mit besonderem öffentlichen Interesse. Das ist wohl zweifellos ein solches.

Ja, es gab mehrere Weisungen, und Weisungen sind natürlich ein Akt der Einflussnahme, dafür sind sie da, und da kann ich jedenfalls versichern, dass die WKStA überhaupt kein Problem mit diesem Instrument hat. Sofern die Weisungen den formalen Vorschriften entsprechen, setzen wir sie um.

Dass es hier konkret vielleicht ein paar Weisungen gab, bei denen wir Zweifel hatten, das ergibt sich daraus, dass wir danach Berichte verfasst haben, wonach wir beispielsweise gerne eine Begründung hätten, weil im § 29 StAG drei Elemente bei einer Weisung zur Sachbehandlung, so lautet das dort, vorgesehen sind, nämlich: Sie muss schriftlich erfolgen, es muss ein Bezug zu der Gesetzesstelle angeführt sein. Da wird üblicherweise einfach in Klammern § 29 StAG hingeschrieben, damit erkennt jeder Staatsanwalt, okay, das ist jetzt eine Weisung, Gesetzeszitat. Danach muss es eine Begründung geben. Und es gab Weisungen, die diesen Formvorschriften meiner Ansicht nach nicht entsprachen. Wir haben das dann thematisiert, und dann wurde nachträglich auch eine Begründung nachgeliefert.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie da ein Beispiel oder mehrere Beispiele? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Gregor Adamovic: Die Weisung, die mit E-Mail vom 18. Mai 2019 an die WKStA ergangen ist, nehme ich an, kennen Sie, weil sie gestern auch Thema war. Dass da drinnen zumindest für mich keine erkennbare Begründung enthalten ist - -

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie meinen die Weisung von Oberstaatsanwalt Fuchs?

Mag. Gregor Adamovic: Genau, im Rahmen von Erkundigungen das Video beizuschaffen. Es gab aber auch erst kürzlich eine Weisung. Entschuldigung, ich muss sie kurz raussuchen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Es gab zuletzt auch am 8. Juni 2020 eine Weisung, die unserer Ansicht nach nicht diesen Formvorschriften entsprochen hat. Sie lautete:

Liebe Alle! Ich wurde soeben von der Leitung der Soko Tape darüber in Kenntnis gesetzt, dass das komplette Rohmaterial samt Auswertungsbericht (Komplettverschriftung) heute in den frühen Nachmittagsstunden per Boten an die StA Wien und die WKStA geliefert werden. Ich ersuche um Vorbereitung entsprechender Vorkehrungen für eine reibungslose Übernahme sowie Koordination der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit.

Herzlichen Dank und liebe Grüße (aus dem Urlaub) Hans. – Gesendet von HCL Verse

 – das heißt am Handy verfasst; Zitatende.

Ich glaube, wir haben gestern gehört, dass im Nahebereich dieser Weisungserteilung eine Gartenhütte gestrichen wurde. Dass das eine Weisung ist haben wir erst in einem weiteren Mail erfahren. Die Weisung lautete ja, dass wir dieses Rohmaterial entgegennehmen sollen, und da kommen wir auch zu diesem Punkt, der ja in mehreren Medienberichten thematisiert wurde. Wir haben das grundsätzlich nicht abgelehnt, sondern es ist üblich, dass die WKStA, so wie jede Staatsanwaltschaft, Anordnungen trifft, wer die Verwahrung von Beweisgegenständen übernimmt.

Üblicherweise sagen wir natürlich der Kriminalpolizei: Bitte verwahrt ihr beispielsweise sichergestellte Dateien, aber natürlich auch, in anderen Ermittlungsbereichen, Suchtgift, Tatwaffen, DNA-Abstriche; auch das sind alles Beweismaterialien. Wir haben schon davor eine Anordnung getroffen, dass die Verwahrung dieser Rohdateien bei der Soko vorgenommen werden soll, haben dann überraschenderweise eben erfahren, dass hier anscheinend eine Kommunikation zwischen Soko-Leitung und LOStA Fuchs - -, dass man diesbezüglich andere Pläne vorhat.

Das hat uns einigermaßen verwundert, weil wir davor auch unseren Plan der Oberstaatsanwaltschaft, wie immer, berichtet haben, und wir haben die Oberstaatsanwaltschaft davor schon in Kenntnis gesetzt, dass wir hier eine Anordnung der Verwahrung an die Soko getroffen haben. Deswegen haben wir, als wir dieses E-Mail bekommen haben, das wir uns wegen des durchaus informellen Charakters mit „Liebe Alle!“ und „liebe Grüße (aus dem Urlaub)“ nicht als Weisung erkannt haben, an die Soko gewandt: Bitte, wir bleiben bei unseren Anordnungen, die wir erteilt haben, die Verwahrung möge bei euch erfolgen.

Dann kam ein weiteres Mail:

Zufolge aufgetretener Missverständnisse stelle ich mein heutiges Mail dahin gehend klar, dass dieses als Weisung

 – und jetzt kommt das Gesetzeszitat –

(§ 29 Abs. 1 StAG) zur reibungslosen Übernahme des von der Soko Tape avisierten Beweismaterials zu verstehen ist. – Zitatende.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das war ein zweites E-Mail?

Mag. Gregor Adamovic: Das war ein weiteres E-Mail.

Also der Ablauf war so: Wir bekommen das erste E-Mail. Wir wenden uns an die Soko und sagen: Bitte wir bleiben bei unserer Anordnung! – Als nächsten Schritt bekommen wir dann wieder ein E-Mail, dass das letzte E-Mail jetzt als Weisung zu verstehen ist. Sowohl das erste als auch das zweite enthält noch keine Begründung – die haben wir dann in einem weiteren Bericht eingefordert, und die ist dann etwas zeitversetzt auch noch übermittelt worden.

Wieso ich das alles erwähne? – Sie haben mich gefragt, wie die Zusammenarbeit mit der Oberstaatsanwaltschaft läuft, und ich muss zugeben, auch wenn ich noch einmal betone, dass wir mit Weisungen kein Problem haben: Wenn man hier allerdings Weisungen mit so einem informellen Format bekommt und erst nachher erfährt, dass das als Weisung zu verstehen war, und es noch immer eines von drei notwendigen Elementen nicht enthält, dann ist das einigermaßen verwunderlich; verwunderlich vor allem deshalb, weil, glaube ich, wahrnehmbar, auch öffentlich wahrnehmbar war, dass Minister Jabloner letztes Jahr sehr deutlich dafür eingetreten ist, dass Weisungen formal zu erfolgen haben und man sich da wirklich an alle Kriterien halten möge – und das haben wir hier nicht erkannt.

Man könnte das jetzt vielleicht sogar als juristische Spitzfindigkeit abtun, das möchte ich allerdings nicht, weil uns dann in einer weiteren Kommunikation mit der Oberstaatsanwaltschaft plötzlich Weisungsbruch vorgeworfen wurde. Es wurde uns vorgeworfen, dass wir uns hier nicht weisungsgemäß verhalten würden. Das hat uns dann durchaus sehr irritiert, und dieser Irritation haben wir dann auch in einem Bericht, der dem Untersuchungsausschuss noch nicht vorliegt, Ausdruck verliehen.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Verzeihung, ich glaube, die Übertragung ist irgendwie aus.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ja, wir haben das Problem, dass in den Medienraum nicht übertragen werden kann, weil es offensichtlich momentan technisch nicht möglich ist. Es wird daran gearbeitet, und ich habe die Parlamentsdirektion ersucht, da sich im Medienraum nur ganz wenige Medienvertreter befinden – weil die meisten hier sind –, dass man diese auch in das Sitzungslokal, da hier noch Platz ist, bittet. Damit ist auch ohne Übertragung sichergestellt, dass alle Medienvertreter, die im Haus sind, den Beratungen folgen können. Das ist gerade im Werden.

Da noch jemand draußen ist, werden wir jetzt ganz kurz, vielleicht für 1 Minute, wenn es Ihnen recht ist, die Sitzung unterbrechen – ich glaube, 1 Minute ist Zeit genug, um aus dem Medienraum hierher zu kommen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 15.02 Uhr bis 15.03 Uhr.)

*****

15.03

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Da, wie ich gerade gesehen habe, die Übertragung wieder funktioniert, können wir diese Aktion wieder rückgängig machen. Es scheint auch die Übertragung in den Medienraum wieder zu funktionieren.

Bitte, Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Nur mehr eine abschließende Bemerkung in dieser Runde: Sie haben jetzt erklärt, wie die Weisung, dass das Video entgegengenommen werden soll, vonstattengegangen ist.

Was mir dann noch aufgefallen ist, das wäre Gegenstand der nächsten Frage gewesen: Es gibt ja dann auch einen Bericht im „Kurier“ – den ich jetzt aber nicht mehr vorlege, weil ich dann das Wort weitergebe –, in dem eben beschrieben wird, wie dieses Video angeblich wie eine heiße Kartoffel herumgereicht worden ist. Wenn man sich aber jetzt den Charakter dieser Weisungen anschaut, dann erschließt sich für mich auch ein anderes Bild. – Ich nehme die restliche Zeit in die nächste Runde mit.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Danke vielmals.

Nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich bin noch so aufgeregt von der Vorlage, die Sie hier gebracht haben, weil die letzten Monate ja auch viel an der WKStA politisch kritisiert worden ist. Ich glaube, da braucht es einfach eine tiefer gehende Analyse, wo das herkommt.

Ich würde aber gerne in der Befragung weitergehen, denn die Befangenheit der Soko ist schon auch noch ein Punkt, aber bevor ich darin fortschreite, lege ich ein Protokoll vor, nämlich von Holzer – das ist das Dokument Nummer 65187, Seite 72; wir haben es markiert. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Gregor Adamovic: Das, was hier mit Leuchtstift markiert ist, meinen Sie, diese Passage?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich meine:

„Es hat während“ – bla, bla – „sehr, sehr viele Anordnungen von der WKStA gegeben, wonach Beweismaterial, Daten, Unterlagen anderen Anklagenbehörden ohne begründetes Ersuchen nicht zur Verfügung gestellt werden können.“

Es geht dabei um den Videofund und dass es hier sozusagen eine Weisung oder eine Anordnung von der WKStA gegeben hat, dass man Sachen nicht vorlegt. – Ich glaube, Sie kennen sich aus. (Auskunftsperson Adamovic: Ja!)

Warum gibt es denn überhaupt gegenseitige Anweisungen, wie Herr Holzer behauptet oder gesagt hat, dass man ihn nicht informieren muss?

Mag. Gregor Adamovic: Na, also das deckt sich nicht mit meinen Wahrnehmungen von dieser Sitzung am 19. – ich glaube, er nimmt ja Bezug auf die Sitzung vom 19. August (Abg. Stögmüller: Ja!) –, wo die Oberstaatsanwaltschaft oder Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft, WKStA und Soko-Leitung anwesend waren. Wir haben dort sicher keine Anordnung getroffen, uns von derartigen Funden nicht zu informieren. Ich habe das heute schon ausgeführt, dass so eine Anordnung auch gar nicht möglich wäre, weil sie schlicht dem Gesetz widersprechen würde. Es ist nicht möglich, solche Anordnungen zu erteilen, und wie Sie wissen, war ja Leitender Oberstaatsanwalt Fuchs anwesend, und der könnte es sicher nicht akzeptieren, dass wir dort gesetzwidrige Anordnungen erteilen.

Ich glaube, das ist sogar gestern zumindest aus Sicht der Fachaufsicht so weit unstrittig geblieben, weil auch Mag. Pilnacek gemeint hat, dass hier eine Berichtspflicht bestanden hätte. Abgesehen davon werden Sie aber sehen, es gibt ein zwar knappes, aber doch ein Protokoll von dieser Sitzung, und eine derartige Passage enthält dieses Protokoll nicht, sondern was es vielleicht zusammenfassend festhält, ist genau diese Diskussion, die ich heute hier schon zu erklären versucht habe.

Ich kann mich bemühen, das, sagen wir so, auch wenn das ein juristischer Vorgang ist, noch einmal erklären, aber dabei vielleicht auch den Unterschied bezüglich Ibizavideo herausarbeiten.

Das Thema bei der Besprechung war nämlich die Verwendung der Daten von Strache und Gudenus – genau das, was ich heute schon gesagt habe –, und da war ja bei dieser Sitzung ein völlig anderer Stand, nämlich: Wir haben sie nur aufgrund des sogenannten Casag-Verfahrens sichergestellt. Es gab zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt keine Anordnungen oder Ermittlungen oder dergleichen der StA Wien, wo sie auch eine Anordnung erteilt hätte, diese Beweismittel dafür zu benötigen, und dementsprechend braucht es aus Rechtsschutzgründen eine Art rechtliches Mascherl, um diese Daten verwenden zu können. Das gebietet eben der Rechtsschutz, und genau so haben wir dann nachher die Amtshilfeersuchen gemacht.

Wieso passt das jetzt nicht aufs Ibizavideo? – Ja, weil da die Aufträge von der StA Wien und von der WKStA schon lange vor Sicherstellung erteilt waren. Beide haben, glaube ich, die Soko um Beischaffung oder Sicherstellung dieses Videos ersucht. Dementsprechend gab es zwei Aufträge und überhaupt nicht einen Bedarf eines weiteren rechtlichen Mascherls. Ich, ja, will nicht kommentieren, wie sehr die Diskussion damals bei dieser Sitzung missverständlich war, aber ich bleibe jedenfalls bei meiner Einschätzung, dass der § 113 Abs. 2 sehr eindeutig in seiner Textierung ist und nur ein einziges Tatbestandselement enthält, nämlich die Sicherstellung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das glaube ich auch. Also sprich: Die Aussage des Herrn Holzer, würde ich jetzt schon so behaupten oder sagen – vielleicht ist es eine Behauptung –, ist nicht der Wahrheit entsprechend oder Ihrer Wahrnehmung entsprechend? – Noch einmal, nur damit das klar ist.

Mag. Gregor Adamovic: Ob sie wahrheitsgemäß ist (Abg. Stögmüller: Nein, nicht wahrheitsgemäß, aber - -!), so eine Beurteilung nehme ich nicht vor. (Abg. Stögmüller: Nein!) Ich kann nur sagen: Wir haben keine Anordnung erteilt, uns nicht zu informieren – das wäre gesetzwidrig, betone ich noch einmal. Und wie Sie sicher wissen, gab es auch mehrere Rechtfertigungsvarianten – jetzt will ich das gar nicht bloß auf Holzer - - Oder sagen wir so: Es haben sich da dann plötzlich General Lang und auch der Generalsekretär des Innenministeriums, mehrere Personen zu Wort gemeldet und erklärt, wieso das rechtmäßig ist. Da war auch die Rede von einer Berichtspflicht von drei Monaten. Das, muss ich sagen, hat uns durchaus verwundert, weil es eine Berichtspflicht von drei Monaten in der StPO nur in einem einzigen Fall gibt, nämlich bei sogenannten Zwischenberichten.

Zwischenberichte sind immer dann zu erstatten, wenn man seit drei Monaten gar nichts gehört hat, das heißt, das ist so wie quasi ein Lebenszeichen: Hallo, uns gibt es noch! – Hier wurden aber natürlich regelmäßig Berichte erstattet, deswegen kann ganz augenscheinlich diese Dreimonatsfrist hier nicht die tatsächlich bestehende Frist für eine Information gewesen sein.

Über die Motive, wieso wir nicht informiert wurden, möchte ich nicht spekulieren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gehen wir vielleicht noch ein bisschen weiter in die Soko: Sie haben ja heute schon von dieser Besprechung mit Jabloner, Sektionschef Pilnacek, Oberstaatsanwalt Fuchs und diversen StaatsanwältInnen geredet. Das war im August 2019, ich glaube, um 8.30 Uhr in der Früh, irgend so was, war das (Auskunftsperson Adamovic: Ja!) – diese Dienstbesprechung, nicht dass wir da eine Verwechslung haben –, und da ging es ja darum, dass Ihre Vorgesetzte, also Vrabl-Sanda, in einem Dokument diverse Vorkommnisse aufgelistet hat, bei denen sie sozusagen gesagt hat, da gibt es Probleme mit der Soko. Können Sie das erläutern, welche Probleme da genau mit der Soko Tape in Verbindung standen oder was das war?

Mag. Gregor Adamovic: Meiner Erinnerung nach betraf das damals bloß Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem sogenannten Schredderverfahren. – Ich weiß nicht: Haben Sie da die Unterlage da? Sonst suche ich sie mir raus.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also Sie meinen dieses eine, wo Niko Reith Steiner gesehen hat und gesagt hat: Ah, jetzt sieht mich eh der Steiner, jetzt brauch ich dann eh den Computer nicht abzuholen! – Meinen Sie diesen Vorfall?

Mag. Gregor Adamovic: Zwei (Abg. Stögmüller: Zwei?), nämlich: Das eine war die aus unserer Sicht erforderliche, aber unterbliebene Sicherstellung des Mobiltelefons, und das Zweite war, dass wir gar nicht informiert wurden, dass es dort einen Laptop gibt. Wir haben diese Begründung erst nachträglich in einem Polizeibericht gesehen, und die hat mich doch verwundert. Nach 13 Jahren Staatsanwaltschaft hat man schon einiges, wieso Beweiserhebungen nicht mehr erforderlich sind, gesehen, allerdings so eine Begründung habe ich noch nicht gesehen – und das kann ich auch ausführen: weil in dieser Begründung eben eine Beweismittelunterdrückung und damit ja eine Straftat geradezu als Vorannahme zugrunde gelegt wird. Hätten wir da eine Information bekommen, hätten wir dem auch sicher nicht zugestimmt, sondern natürlich gesagt, das muss man wohl probieren – erst recht, weil die Beamten darauf hingewiesen haben, dass sie dort sehr diskret, sage ich jetzt einmal, aufgetreten sind. Die Beamten der Soko sind auch regelmäßig in Zivil, sodass die Begründung, dass man hier, bloß weil man gesehen wurde, nicht mehr davon ausgeht, diesen Laptop dort auffinden zu können, doch verblüffend war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da bin ich jetzt ein bisschen überrascht, weil nämlich in dem Protokoll drinnen steht, dass alles mit der WKStA eng oder vorab abgesprochen wurde. Das heißt, das wurde nicht vor- -

Mag. Gregor Adamovic: Entschuldigung: In welchem Protokoll?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir suchen es gerade raus, aber es stand drinnen. – Moment!

Mag. Gregor Adamovic: Betrifft das das Schredderverfahren? (Abg. Stögmüller – in den Unterlagen blätternd –: Ja!) Kann es sein, dass Sie eh diesen Sachstandsbericht meinen? Denn das ist dort ein Kapitel. Probleme, vermeintliche Probleme in der Zusammenarbeit mit der WKStA bestehen laut diesem Sachstandsbericht darin, dass die Soko medial kritisiert wurde, obwohl alles in Abstimmung erfolgt sei.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist das Dokument 35625 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), und da steht nämlich:

„Das Einschreiten (Begleitung von ST-1 zum Arbeitsplatz)“ – das ist Niko Reith – „konnte ua. von Hr. Mag. Stefan STEINER und weiteren, vermeintlichen Mitarbeitern der ÖVP wahrgenommen werden. Deshalb erschien ein weiteres Einschreiten als wenig Erfolg versprechend.“

Es steht aber einen Absatz darüber: „Sämtliche Ermittlungsschritte erfolgten vorab in Absprache mit der WKSta, Fr. Mag. Jilek.“

Jetzt bin ich sehr überrascht, wenn Sie sagen, das wurde nicht vorab abgesprochen.

Mag. Gregor Adamovic: Ja, Sie kennen, glaube ich, das sehr ausführliche Tagebuch der Kollegin Jilek, die wirklich vom ersten Anruf teilweise auf die Minute genau dokumentiert hat, wann welche Informationen an sie gekommen sind und was besprochen wurde. – Ich suche mir das schnell heraus, denn das habe ich bei mir. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Das beginnt am 17. Juli mit einem Aktenvermerk über ein Telefonat um 13.14 Uhr[3] mit Herrn Schmedler, dem Geschäftsführer der Firma Reisswolf, und dann sieht man auf den nächsten Seiten, dass eigentlich jedes Telefonat und jede Kommunikation mit einem Soko-Beamten in dieser Causa sehr detailliert in einem Vermerk festgehalten wurde, und Sie sehen auch, dass dort ein Hinweis, dass es einen Laptop gibt, nicht enthalten ist.

Ich selber kann mich aber an damals auch noch erinnern, denn ich habe knapp vor dieser freiwilligen Nachschau länger mit Kollegin Jilek telefoniert, ob das vernünftig ist, ob ich mich nicht selbst an dieser Amtshandlung beteiligen soll. Sie hat mich nämlich selbst erst an diesem Tag zurate gezogen und hat gesagt, sie möchte bitte, dass ich da mit ihr mitdenke – ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Ermittlungsteam, und die Kollegin, die im Team war, war auswärts oder auf jeden Fall nicht verfügbar –, und sie hat gemeint, dass da ein ziemlicher Zeitdruck aus ihrer Sicht besteht oder ihr von der Soko kommuniziert wird, sie das aber trotzdem noch in Ruhe überlegen will, und das haben wir getan. Ich habe gemeint, sie möge doch die Beamten bitten, da noch einmal innezuhalten, weil ich mich nämlich da an der Amtshandlung selbst beteiligen würde, denn sie ist in Graz und ich bin in Wien, und ich hätte gesagt: Okay, wenn da eine Durchsuchung oder Ähnliches bei so einer brisanten Causa ansteht, setze ich mich ins Auto und werde teilnehmen.

Und der nächste Kontakt: Nachdem sie dann die Soko-Beamten angerufen hat – also das war ein aktiver Kontakt von ihr –, hat sie die Information bekommen, dass die freiwillige Nachschau allerdings schon erfolgt sei.

Das hat sie verwundert, weil das zeitlich alles sehr knapp beieinander lag und sie erst eine halbe Stunde, Dreiviertelstunde davor mit den Beamten gesprochen hat und das noch nicht als so unmittelbar bevorstehend dargestellt wurde. Aus dem Vermerk von ihr zu diesem Telefonat und dieser Information sehen Sie aber, dass sie selbst hier meint – (in den Unterlagen blätternd:) wie hat sie das geschrieben? –, dass sie noch einmal um Überprüfung, nämlich des Mobiltelefons, bittet. – Daraus erschließe ich – und das deckt sich auch mit ihrer Erinnerung und meiner Erinnerung an die Gespräche mit ihr –, dass wir gemeint haben, man müsste jedenfalls Einsicht nehmen.

Inspektor Reith, glaube ich, hat damals immer kommuniziert, dass da eine Kooperationsbereitschaft da ist, deswegen haben wir gemeint: Okay, solange Kooperationsbereitschaft da ist, bedarf es nicht eines Grundrechtseingriffs. Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Deswegen sind wir auch davon ausgegangen, dass hier vielleicht eine freiwillige Einsicht in das Handy möglich ist.

Nachdem wir nach der Durchsuchung die Information bekommen haben, dass zwar das Handy schon kurz beim Beamten war, aber dann nur ein paar Anrufe des Journalisten Klenk gezeigt wurden – SMS wollte er schon nicht zeigen –, aber die für uns entscheidenden Inhalte, nämlich ob die Tathandlung selbst dokumentiert wurde - -

Sie wissen, es gibt im Akt Hinweise darauf, dass der Beschuldigte beim Schreddervorgang darum ersucht hat, diesen Vorgang auch filmen zu dürfen. Das war für uns natürlich ein Hinweis, dass hier auf dem Handy möglicherweise eine Dokumentation ist, weil es natürlich den Augenschein hat, als hätte er das einem möglichen Auftraggeber gegenüber als Sicherheit zeigen müssen, um beweisen zu können: Schauen Sie, da wurde geschreddert und das sind die Platten.

Deswegen sind wir davon ausgegangen, dass auf diesem Mobiltelefon eine Dokumentation des Vorgangs selbst, vielleicht auch der Festplatten oben ist, aber vor allem natürlich auch eine Kommunikation mit dem Auftraggeber, denn zu diesem Zeitpunkt haben wir, aber auch Inspektor Reith – auch das ergibt sich aus den Tagebuchvermerken über die Gespräche – eigentlich ausgeschlossen, dass er das ohne einen Auftraggeber gemacht hat. Und genau in diesem Sinne hat dann Kollegin Jilek darauf gedrungen, man möge das Handy noch einmal prüfen.

Eine weitere Kontaktaufnahme ist dann nicht erfolgt. Somit - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum nicht? Warum ist keine weitere Kontaktaufnahme erfolgt?

Mag. Gregor Adamovic: Na das müssen Sie dann Inspektor Reith fragen. Warum er sich nicht gemeldet hat, kann ich nicht sagen.

Es gibt nur zwei - - Sagen wir so, es gibt vielleicht mehrere Varianten, aber Faktum ist: Hätte er das überprüft, hätten wir im Akt wahrscheinlich dazu Informationen. Hätte der Beschuldigte die freiwillige Einsicht auch in das Handy verweigert, wäre meiner Ansicht nach, und auch nach Ansicht von Kollegin Jilek, Kontakt aufzunehmen gewesen, weil sich dann die Sachlage schlicht anders darstellt; dann muss man eine Sicherstellung zumindest anregen und der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, diese anzuordnen. Deswegen hätten wir erwartet, wenn er das verweigert, dass man mit uns Kontakt aufnimmt, und dann können wir natürlich mündlich sagen: Okay, das Handy wird sichergestellt und wir werten das selber aus! So eine Information war nicht, sondern wir haben dann eben erst später eine polizeiliche Berichterstattung bekommen und waren verwundert, dass dazu eben keine Inhalte mehr genannt wurden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wenn ich es noch einmal zusammenfassen darf: Also es gibt einen Ermittler, der dort sozusagen ermittelt, der dann zum – sage ich jetzt einmal – Schredderer hinfährt; der gibt freiwillig sein Handy her, der schaut sich das durch. Sie bekommen keine Information, ob da das Video drauf ist oder nicht. – Diese Inforation haben Sie nicht bekommen, ob dieses Video enthalten ist oder nicht?

Mag. Gregor Adamovic: Sie meinen jetzt das Video vom Schreddervorgang?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vom Schreddern, ja.

Mag. Gregor Adamovic: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, denn dann hätte man ja sehen können, welche Festplatte wirklich geschreddert worden ist und so weiter. Man weiß ja nicht, welche Festplatten das sind – Druckerfestplatten, Laptopfestplatten, whatever –; das weiß man einfach nicht.

Mag. Gregor Adamovic: Der Ermittlungsstand war der, dass beim Schreddern allerdings die Seriennummern der Festplatten notiert wurden (Abg. Stögmüller: Ja, stimmt!), weil der Beschuldigte in diesem Verfahren ein Zertifikat der Firma Reisswolf wollte, mit dem von denen zugesichert wird, dass das geschreddert wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, und dann hat der Schredderer gesagt: Okay, man kann auch zu meiner Dienststelle fahren und den Computer dort ansehen!

Mag. Gregor Adamovic: Darüber kann ich nur mutmaßen, ob er das gesagt hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das wussten Sie ja gar nicht (Auskunftsperson Adamovic: Nein!), das hat Ihnen der Ermittler gar nicht gemeldet?

Mag. Gregor Adamovic: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wäre dieser Laptop für Sie relevant gewesen? Wäre das für die Ermittlungen relevant gewesen, dass man weiß, welche E-Mails da sind und so weiter?

Mag. Gregor Adamovic: Das wäre selbstverständlich relevant gewesen, und dass wir das für relevant erachtet haben, sieht man auch daran, dass ich selbst dann nach den polizeilichen Berichterstattungen versucht habe, diese Versäumnisse nachzuholen, indem ich selber eine Sicherstellungsanordnung verfasst habe, diese auch durchaus ausführlich begründet habe. In dieser Sicherstellungsanordnung habe ich angeordnet, das Mobiltelefon und den Laptop sicherzustellen, beides mit derselben Begründung, nämlich dass man davon ausgeht, auf beiden Kommunikation zu möglichen Auftraggebern finden zu können, aber auch natürlich zu möglichen Inhalten, weil auch das in einer Kommunikation zwischen dem Auftraggeber des Schreddervorgangs denkbar wäre oder - - Ja, sagen wir so ...

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist es Ihnen irgendwie eigenartig vorgekommen, dass dort steht, er hat Herrn Steiner gesehen und hat sich dann gedacht: Okay, jetzt brauchen wir den Computer gar nicht mehr zu überprüfen!? Haben Sie sich dann irgendwie gedacht: Warum kennt er überhaupt Herrn Steiner und warum ermittelt Herr Niko R. dann nicht mehr weiter? Gab es da irgendeinen Zusammenhang?

Mag. Gregor Adamovic: Nein, ich habe - ‑, also sagen wir so, damals haben wir sicher nicht einen Zusammenhang gesehen, dass Herr Reith Herrn Steiner persönlich kennt und deswegen dort diese Maßnahme als nicht mehr erfolgversprechend erachtet wurde. Ich bin mir nicht einmal sicher - -, oder sogar umgekehrt: Ich glaube, wir hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal Anhaltspunkte, dass Inspektor Reith eine ÖVP-Nähe oder - -; von dieser Gemeinderatskandidatur, glaube ich, hatten wir damals noch gar keine Ahnung. Also wir hatten überhaupt keine Hinweise, dass es da irgendwo eine - -, es gab keinen Hinweis, wieso wir ihm nicht vertraut hätten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Niko Reith hätte eigentlich zur Sicherstellung oder zu weiteren Ermittlungen anregen sollen?

Mag. Gregor Adamovic: Niko Reith hätte uns meiner Ansicht nach mitteilen müssen, was die Prüfung des Mobiltelefons, die Kollegin Jilek in Auftrag gegeben hat, erbracht hat, und er hätte sich jedenfalls an uns wenden müssen, wenn die verweigert würde. Nachdem wir gar keine Information von einem Laptop hatten, den es dort als relevanten Datenträger noch gibt, auf dem auch so eine – vielleicht relevante – Kommunikation zu erwarten ist: Ja, es wäre wohl sachgerecht gewesen, uns auch das mitzuteilen.

Ich kann das nur vermuten, aber naheliegend ist, dass man ihn bei dieser freiwilligen Nachschau gefragt hat: Hast du auch einen Computer, hast du einen Laptop?, und er sagt: Ja, der liegt in der Lichtenfelsgasse! Diese Information haben wir aber nicht bekommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, sehr spannend, alles, langsam bin ich schon verwirrt.

Mag. Gregor Adamovic (erheitert): Ich weiß, es ist ein komplexer Sachverhalt und mehrere Akten, aber im Rahmen der Möglichkeiten (Abg. Stögmüller: Nein, ich glaube in dem, dass die Leute - -!) versuche ich (Abg. Stögmüller: Ich weiß!), das so klar wie möglich und chronologisch - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, es war sehr gut erklärt; das jetzt einmal von der anderen Ansicht zu hören, ist schon sehr spannend, weil nämlich immer behauptet wird - - Ich kann auch das Protokoll vorlegen, damit das auch alles seine Richtigkeit hat; das ist das Protokoll von Holzer, Seite 81, das gleiche Dokument wie vorhin; er hat gesagt: „Also ich kann nur wiederholen, es ist alles mit der zuständigen Oberstaatsanwältin abgestimmt worden, und vielleicht darf ich [...] anmerken – und das wurde auch in einem internen Vermerk [...] –, dass sie sich sogar für das umsichtige Vorgehen bedankt hat.“ – Haben Sie eine Wahrnehmung, wofür sie sich da überhaupt bedankt hat?

Mag. Gregor Adamovic: Wahrnehmungen habe ich davon natürlich nicht, weil ich ja nicht Teilnehmer dieses Gesprächs war, aber natürlich war ich damals mit Kollegin Jilek in engem Austausch. Ich habe keine Wahrnehmungen und sie hat auch keine Erinnerung, dass sie sich für die Ermittlungshandlungen bedankt hätte. Sie hat jetzt aus Anlass dieser Aussagen und Berichte noch einmal ein Gedächtnisprotokoll verfasst und versucht, das, sagen wir, noch einmal zusammenzufügen.

Wofür sie, sagen wir so, anerkennende Worte gefunden hat, war, dass man da so – wie das in Anbetracht der Brisanz der Amtshandlung auch ihr Wunsch war –, sagen wir, ohne großes Aufsehen vorgeht, weil das ja auch schlicht eine gesetzliche Bestimmung ist – so wie man bei jeder Durchsuchung und natürlich dann auch bei einer freiwilligen Nachschau ohne Aufsehen und ohne dass da dann gleich Journalisten auftauchen, vorgehen soll. Da hat sie gemeint, dass das gut gelaufen ist.

Die Ermittlungshandlungen selbst: Ich glaube, da spricht die Chronologie einfach für sich, weil es nicht sehr naheliegend wäre, sich zuerst für etwas zu bedanken, was man danach mit einer Ermittlungsanordnung nachholt – oder nachholen möchte, weil sie ja dann unterblieben ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie ich von Ihnen jetzt höre, ist das nicht alles mit der zuständigen Oberstaatsanwältin abgestimmt worden, das ist Ihre Wahrnehmung.

Mag. Gregor Adamovic: Das ist meine Wahrnehmung, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, vielleicht gehen wir noch weiter: Das gesamte Verfahren betrifft ein Amtsdelikt – weil es ja bei der WKStA liegt –, würden Sie das auch so bezeichnen, oder wie würden Sie es bezeichnen, dass die WKStA ...

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, die Bezeichnung ist da jetzt - - Also sagen wir so: Amtsdelikt, Korruptionsdelikt, das ist auf jeden Fall - - Also sagen wir so: Das Casinos-Verfahren ist jedenfalls ein Verfahren, das - - (Abg. Stögmüller: Nein, das Schreddern! Das Schreddern!)

Das Schreddern ist kein Korruptionsdelikt und das ist augenscheinlich meiner Ansicht nach jetzt auch kein Amtsdelikt. Also das wäre nicht in unserer Eigenzuständigkeit, die in § 20a StPO in einem ganzen Katalog angeführt ist, enthalten. Es gibt aber die Zuständigkeitsbestimmung des sogenannten Zusammenhangs, und nachdem hier der Anzeiger selbst, nämlich Herr Schmedler, meiner Erinnerung nach in seiner Anzeige einen Zusammenhang thematisiert hat und davon ausgegangen ist - - Ich glaube auch, dass sogar der Beamte Niko Reith selbst in einem Telefonat so gemeint hat, dass das ja denkbar ist; ich muss kurz nachschauen, wo. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Die Passage betrifft einen Amtsvermerk vom 19. Juli, da schreibt Kollegin Jilek (aus den Unterlagen vorlesend): Ich teile Herrn Reith mit, dass meines Erachtens der Sachverhalt jedenfalls aufklärungsbedürftig ist und ein Zusammenhang mit dem Ibiza-Video angesichts der unmittelbaren zeitlichen Konnexität und den objektiven Umständen der Tat aus meiner Sicht indiziert ist. Der Beamte – nämlich Niko Reith – teilt mit, dass er diese Einschätzung teilt. – Zitatende.

Das heißt, sowohl die WKStA als auch die Ermittlungsbehörde Soko sind hier von einem Zusammenhang ausgegangen und deswegen haben wir zu dieser Zeit das sogenannte Schredderverfahren aufgrund der Zuständigkeitsbestimmung des Zusammenhangs - -; das ist § 26 StPO, und § 20a Abs. 4 sagt, dass wir Verfahren, die konnex sind, auch führen. Dafür gibt es vielerlei Beispiele und das ist etwas sehr Übliches.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, bevor ich Ihnen wieder das Wort gebe, möchte ich festhalten, dass wir für 15.30 Uhr ja eigentlich die nächste Auskunftsperson geladen haben, nämlich Herrn Johann Graf. Laut Nachschau durch die Parlamentsdirektion befindet er sich nicht im Haus, und ich schlage vor, dass wir über die weitere Vorgangsweise dann im Geschäftsordnungsteil beraten werden.

Jetzt sind Sie wieder am Wort. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dieses Verfahren wurde dennoch von der WKStA per Weisung an die Staatsanwaltschaft übergeben und dann nach zwei Ermittlungsschritten, nämlich dass man beim Bundeskanzleramt anfragt und eine Einvernahme macht, eingestellt. Ist das richtig? Welche Wahrnehmung haben Sie da, warum Ihnen das weggenommen beziehungsweise das an die Staatsanwaltschaft übergeben worden ist?

Mag. Gregor Adamovic: Na ja, ich habe Wahrnehmungen dazu, dass wir eine Weisung bekommen haben, das Verfahren unter gewissen Voraussetzungen abzutreten. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Diese Weisung ist durchaus sehr außergewöhnlich, weil die Weisung zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, zu dem wir unstrittig oder nach übereinstimmender Ansicht auch mit der Fachaufsicht für die Verfahrensführung zuständig waren, weil wir diesen Zusammenhang, der indiziert war, eben prüfen durften; das war unstrittig, und es war für uns eigentlich schon einmal nicht nachvollziehbar, wieso zu diesem Zeitpunkt dann ein Anlass bestand.

Sie sehen an der Weisung: Sie wurde uns am 1. August übermittelt, zu diesem Zeitpunkt war dieser Bericht des BKA noch nicht da. Wir waren mitten in den Ermittlungen und zu dem damaligen Zeitpunkt augenscheinlich zuständig, deswegen nicht klar - - Wir haben auch gesagt, wir prüfen bloß den Zusammenhang. Wir haben also natürlich wie immer berichtet und haben keine Anstalten nach oben oder keine Signale gesendet, dass wir uns an dieses Verfahren klammern, auch wenn schon irgendwann klar sein sollte, dass hier ein Zusammenhang beispielsweise wirklich ausgeschlossen werden kann.

Trotzdem gab es diese Weisung, und diese Weisung ist auch aus einem anderen Grund sehr ungewöhnlich, weil sie nämlich meiner Ansicht nach nicht die für Weisungsempfänger erforderliche Bestimmtheit aufweist, weil sie ja quasi konditional darauf abstellt: Wenn sich in der Zukunft aus einem Bericht Hinweise auf einen Zusammenhang ergeben oder nicht ergeben, dann müssen wir abtreten. Es war in der Weisung auch nicht einmal klar, an wen wir abtreten sollen. Das sieht man dann weiter (aus den Unterlagen vorlesend): nämlich entweder an die StA Wien, ansonsten an die infolge Konnexes oder infolge des Tatorts zuständige StA abzutreten. – Zitatende

Es war also weder klar, was denn solche Hinweise sind. – Sie können sich vorstellen: Ob ein Bericht konkrete Hinweise für einen Umstand A oder B hergibt, darüber kann man trefflich streiten; dementsprechend war das in diesem Punkt aus unserer Sicht unbestimmt, und es war ein Vorgang, wie wir ihn so noch nie gesehen haben. Das kann ich schon sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie da das Gefühl gehabt, dass man diese Ermittlungen von der WKStA weghaben wollte?

Mag. Gregor Adamovic (erheitert): Also über meine Gefühle in diesem Zusammenhang möchte ich, glaube ich, nicht sprechen, aber dass das vom Zeitpunkt der Weisungserteilung sehr ungewöhnlich war - - Sie sehen auch, dass hier offenkundig eine Dringlichkeit angenommen wurde, weil der Weisungsrat erst nachträglich damit befasst wurde. § 29c Abs. 5 StAG können Sie entnehmen, dass das eigentlich nur dann vorgesehen ist, wenn eben eine gewisse Dringlichkeit vorliegt. Es werden in dieser Bestimmung im Staatsanwaltschaftsgesetz beispielsweise Haftsachen genannt. Nachdem uns diese Weisung zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, wo wir noch unstrittigerweise zuständig waren, erschließt sich für mich die Dringlichkeit nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hätten Sie sich noch andere weitere Schritte wie zum Beispiel die Einvernahme von IT-Technikern aus dem Bundeskanzleramt gewünscht?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, darüber kann ich nicht seriös spekulieren, was für weitere Schritte erforderlich gewesen wären.

Vielleicht hätte man in diesem Bericht des Bundeskanzleramtes noch den einen oder anderen Punkt hinterfragen können. Diese Weisung hatte allerdings aus unserer Sicht jedenfalls eine sehr deutliche Signalwirkung, und nachdem ja in dem Bericht des BKA relativ - -, schon nachvollziehbar genannt wurde, dass man aus dem Schredderstaub, sagen wir so, nie mehr einen Zusammenhang – positiverseits – zum Ibizavideo in irgendeiner Art und Weise wird herstellen können, war klar, selbst wenn wir ihn nicht ausschließen können – das ist nämlich auch noch ein Unterschied, ob ich ihn wirklich ausschließen kann; das wäre der Beweis des Gegenteils, es ist nicht oben, das geht natürlich auch nicht –, hatten wir aber zu diesem Zeitpunkt dann die Gewissheit, dass wir ihn positiv nicht mehr herstellen können. Ob das vielleicht über andere Ermittlungswege wie Einvernahmen und so weiter noch möglich gewesen wäre: Ja, halte ich für möglich, aber - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie viele Tage später – nach der Weisung – kam denn die Antwort aus dem Bundeskanzleramt?

Mag. Gregor Adamovic: Ich weiß das leider nicht. Es waren schon - - Ich glaube, es waren ein, zwei Wochen dazwischen, ich kann es aber wirklich nicht im Detail sagen. Ich kann schauen (in den Unterlagen blätternd), von wann meine Sicherstellungsanordnung ist, weil der - - Okay, am 22.8. Ich sehe nämlich hier, dass ich am 22. August die Anordnung der Sicherstellung widerrufen habe, weil ich sie schon der Kanzlei übergeben habe, und der nächste Schritt wäre gewesen, dass die sie zum Vollzug an die Polizei übergibt.

Nachdem aber ein, zwei Stunden davor dieser Bericht vom Bundeskanzleramt eingetroffen ist, habe ich gesagt: Bitte noch nicht abfertigen, ich lese mir das durch! Dann haben wir uns das durchgelesen und haben gesagt: Okay, das Verfahren wird jetzt wohl eine andere Staatsanwaltschaft führen! Wir haben die Abfertigung dieser Anordnung der Sicherstellung einmal widerrufen; für uns war damit aber ja auch nicht ausgeschlossen, dass dann die andere Staatsanwaltschaft sagt, sie hält das auch noch für sinnvoll. Das will ich aber überhaupt nicht kommentieren und kann es auch nicht sagen; ich weiß es schlicht nicht, wie das Verfahren dann weitergelaufen ist.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Jetzt gelangt Frau Abgeordnete Krisper zu Wort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Mag. Adamovic, ich bleibe noch kurz bei dieser präventiven, konditionalen Weisung in der Schreddercausa. (Auskunftsperson Adamovic: Ja!) – Pilnacek meinte gestern bei uns, das war keine Weisung, sondern ein „prozessualer Zwischenschritt“. Wissen Sie, was ein prozessualer Zwischenschritt ist?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, dieser Begriff ist zumindest in meinem Kodex nicht enthalten.

Es gibt gewisse Indizien, dass das eine Weisung ist, eines davon ist das Klammerzitat § 29 Abs. 1 StAG; das ist nämlich genau das Gesetzeszitat, das man bei Weisungen bringen muss. Ein weiterer Hinweis ist der, dass das auch in Übereinstimmung mit dem Justizministerium war; das sieht man hier an den ersten Zeilen, da steht nämlich (aus den Unterlagen vorlesend): unter Bezugnahme auf den Bericht. Das war der Bericht von uns, in dem wir mitgeteilt haben, dass wir das Verfahren so lange führen, bis wir das abgeklärt haben.

Also zur Abklärung des Zusammenhangs, haben wir hier berichtet, sehen wir hier eine Zuständigkeit und daraufhin - - Ich glaube allerdings, soweit ich das in Erinnerung habe, dass Mag. Pilnacek gestern in der „Zeit im Bild“ dann doch von einer Weisung gesprochen hat, von einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft.

Der Erlass, den wir bekommen haben, stellt sich als eine Weisung dar, die von der Oberstaatsanwaltschaft vorgeschlagen wurde und vom Justizministerium genehmigt wurde und zeitversetzt danach vom Weisungsrat ebenso genehmigt wurde, und das ist der im StAG grundsätzlich vorgesehene Weg bei der Erteilung von Weisungen.

Was es mit dem prozessualen Zwischenschritt auf sich hat, kann ich nur mutmaßen. Ich glaube, dass er das dafür ins Treffen geführt hat, wieso man den Weisungsrat erst nachträglich damit befasst hat. Ich habe die Gesetzesstelle schon zitiert, jeder kann mit seinem Handy diesen Paragrafen sofort googeln, und man wird sehen, in § 29c Abs. 5 ist nichts von einem prozessualen Zwischenschritt erwähnt. Es gibt, glaube ich, drei Fälle, bei denen man den Weisungsrat befassen muss. Hier wurde offenkundig einer angenommen, denn sonst hätte ich es gar nicht, auch nicht zeitversetzt, vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Oberstaatsanwältin Nittel heute von Ermittlungen des Bundeskanzleramtes sprach – sie bezeichnete so die Antworten des Bundeskanzleramtes auf Ihre Fragen –: Wer hat schlussendlich festgestellt, dass kein Zusammenhang mit den Ibizaermittlungen gegeben war?

Mag. Gregor Adamovic: Na, wir haben nicht festgestellt, dass kein Zusammenhang - -, sondern wir haben aufgrund des Berichtes festgestellt, dass hier ein Zusammenhang augenscheinlich nicht sehr wahrscheinlich nachweisbar sein wird, weil der Schredderstaub eben nicht mehr zur Untersuchung zur Verfügung steht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es andere Weisungen in der Schreddercausa oder darüber hinaus?

Mag. Gregor Adamovic: In der Schreddercausa nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sektionschef Pilnacek sprach gestern von einem Ersuchen an Oberstaatsanwalt Fuchs am Freitagabend nach Bekanntwerden des Ibizavideos, dieses sicherzustellen – ein mündliches Ersuchen. Ist das eine Weisung? Was ist das?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, nachdem ich die mündliche Kommunikation zwischen Mag. Pilnacek und Mag. Fuchs nicht kenne, kann ich das nicht seriös beurteilen.

Grundsätzlich ist das Wort Ersuchen genau das, was immer in jeder Weisung zitiert wird. Sie werden das auch in der Schredderweisung sehen, dort steht (aus den Unterlagen vorlesend): Unter Bezugnahme auf den Bericht und so weiter ergeht das Ersuchen, nämlich bla, bla, bla. – Und in jeder anderen Weisung, die in diesem Akt erteilt wurde, wird dieses Wort verwendet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber schriftlich, nicht mündlich.

Mag. Gregor Adamovic: Weisungen sind – auch diesen Paragrafen habe ich heute schon zitiert – nach § 29 StAG schriftlich mit Bezug des Gesetzeszitates und einer Begründung zu erteilen. Sollte diese Aufforderung von Mag. Pilnacek an Mag. Fuchs eine Weisung gewesen sein, wäre sie in dieser Form ohne Dokumentation wohl nicht mit diesem Gesetz in Übereinstimmung zu bringen; aber das ist rein spekulativ, und deswegen kann ich dazu nichts weiter beitragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wo es eine schriftliche Weisung gab – ich teile aus: 64205, Seite 10 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) –, war dann am Samstag darauf, am 18. Mai um 21.15 Uhr – Sie haben heute schon darauf referenziert –, nämlich die Weisung von Fuchs an Vrabl-Sanda (Auskunftsperson Adamovic: Ja!): nicht dass zu ermitteln sei, sondern dass „im Rahmen von Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachtes“ ersucht wird, das Video beizuschaffen. (Auskunftsperson Adamovic: Ja!)

Staatsanwalt Fuchs meinte gestern zu uns hier, er hätte das geschrieben, um den Druck von der WKStA rauszunehmen.

Mag. Gregor Adamovic: Das hat er uns auch schon einmal mitgeteilt, nachdem wir gefragt haben: Wie kommt es zu so einer Weisung? Ich glaube, es ist mir zumindest kein Fall bekannt, und ich habe auch mit unserer Behördenleiterin gesprochen, die schon wirklich viele Akten und Weisungen gesehen hat, aber sie hat noch keinen Fall gesehen, wo ein Verfahren mit einer Weisung beginnt.

Das ist insbesondere auch deshalb sehr ungewöhnlich, weil ein Verfahren ja üblicherweise mit einer Anzeige beginnt und Weisungen dann erteilt werden, wenn die erstinstanzliche Staatsanwaltschaft einmal selbst einen Entscheidungsvorschlag in irgendeiner Art und Weise macht oder wir signalisiert hätten, wir sind so säumig – so quasi: Wir haben nach mehreren Wochen nicht mitbekommen, dass es ein Ibizavideo gibt, obwohl schon Anzeigen eintrudeln. Das war wohl an diesem Wochenende nicht der Fall.

Tatsächlich sind natürlich nach diesem Freitagabend, an dem das Ibizavideo erstmals veröffentlicht wurde, die Drähte in der WKStA sofort heiß gelaufen, und wir haben natürlich angesprochen, ob es schon Anzeigen gibt, wer am Wochenende reinfährt und schaut, ob es da schon Anzeigen gibt, ob man schon prüfen kann, ob es vielleicht Konnexe zu anderen Verfahren gibt. Die gab es nämlich augenscheinlich zu einem Verfahren in der Causa Wienwert, wo nämlich auch, glaube ich, Spenden an einen möglicherweise in Verdacht stehenden parteinahen Verein standen, und deswegen hat auch Kollegin Thaller, die dieses Wienwert-Verfahren geführt hat, sich das schon am Wochenende angeschaut.

Verblüffend ist eben, dass es zu dieser Weisung kam, um jetzt, sagen Sie, Druck rauszunehmen, es aber davor keine Kontaktaufnahme mit uns gab und es keine Rücksprache mit der WKStA gab, ob wir überhaupt einen Druck verspüren. Grundsätzlich sind wir nämlich Druck auch gewohnt, also wir - - Das Ibizavideo hat uns hier insofern nicht handlungsunfähig gemacht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und die Formulierung signalisiert ja doch etwas, nämlich dass nicht von einem Anfangsverdacht ausgegangen wird und ermittelt werden soll, sondern eben nur: Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachtes.

Mag. Gregor Adamovic: Ja, jedenfalls wurde an diesem Wochenende mehreres medial kommuniziert, es gab nämlich Medienberichte, in denen Mag. Pilnacek zitiert wurde, wonach er die Oberstaatsanwaltschaft beauftragt hätte, einen Anfangsverdacht zu prüfen. Auch das ist einigermaßen ungewöhnlich, weil die Anfangsverdachtsprüfung meiner Wahrnehmung und meiner Erfahrung nach immer die erstinstanzliche Staatsanwaltschaft macht, und wir berichten ja dann – in solchen Causen ganz sicher – über die Ergebnisse der Anfangsverdachtsprüfung.

Außerdem wurde an diesem Wochenende dann von einem Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft auch medial kommuniziert, dass die Oberstaatsanwaltschaft derzeit keinen Anfangsverdacht erblicken konnte.

Deswegen also in Zusammenschau: Wir hatten hier dieses E-Mail, wir hatten die Medienberichte, in einem „Kurier“-Bericht, glaube ich, war Pilnacek zitiert und in - - weiß nicht, ob das Ö1 war oder irgendwo, hat der Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft kommuniziert, dass sie derzeit keinen Anfangsverdacht sehen. In Zusammenschau dieser Umstände war für uns klar, dass diese Weisung, die hier ausdrücklich von Erkundigungen spricht - -, solange die Weisung in dieser Form aufrecht ist, Ermittlungen nicht zulässig wären, weil wir uns natürlich über so eine Einschätzung nicht hinwegsetzen können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es kam da eine Folgemail am 20., am Montag, um 14 Uhr, die finden Sie in der Folge, die ist drüber. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Gregor Adamovic: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Darin wird eben klargestellt, dass dennoch in jede Richtung ermittelt werden kann, wenn sich die Verdachtslage ändert. Sie sehen: in Blindkopie Christian Pilnacek und Britta Tichy-Martin. Warum wird Pilnacek in Blindkopie informiert?

Mag. Gregor Adamovic: Das kann ich natürlich nicht beurteilen. Aus unserer Sicht wäre der Vorgang, die vorgesetzte und der Oberstaatsanwaltschaft übergeordnete Behörde zu informieren, jetzt nichts, was uns per se so irritiert, dass man uns das verheimlichen müsste. Ob das die Intention war, sozusagen, darüber möchte ich aber gar nicht spekulieren.

Seltsam ist es natürlich doch, dass hier – so wie bei dem Beispiel, das ich heute schon erwähnt habe – eine Weisung mit einem E-Mail kommt, das sehr knapp gehalten ist und von den, sage ich jetzt, förmlichen Weisungen wie beim Schredderverfahren, die diese normalen Strukturen durchlaufen, einigermaßen abweicht. Und sowohl bei der E-Mail-Weisung, die ich heute erwähnt habe, vom 8. Juni 2020 als auch bei dieser E-Mail-Weisung vom 18. Mai kam es sehr zeitnah dann zu Klarstellungen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Aus unserer Sicht also - - Es ist hier sicher nicht der Raum, jetzt Wünsche zu formulieren, aber natürlich ist es für Weisungsuntergebene problematisch, wenn nicht sehr klar ist, was mit Weisungen gemeint ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ist nicht juristisch spitzfindig, sich klare Weisungen zu wünschen.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Sektionschef Pilnacek öfter abseits des formellen Informationsweges über Blindkopien informiert wurde – aufgrund dessen, wie er dann agierte?

Mag. Gregor Adamovic: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zu Ihrer Berichtspflicht drei Tage vor Grundrechtseingriffen zurückkommend: Welchen Mehrwert hat die? Es belastet Sie mehr, es informiert die Oberinstanzen.

Mag. Gregor Adamovic: Nachdem ich diesen Berichtspflichtenerlass nicht verfasst habe, kann ich natürlich den Mehrwert hier nicht authentisch beurteilen. Ich glaube, die Intention, und das habe ich schon erwähnt - -; also dieser Erlass hat einen gewissen Antwortcharakter auf die Causa BVT.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es gewisse Themen, zu denen sich die Berichte häufen, bei denen besonderes Interesse herrscht?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, ich glaube, ich habe es schon erwähnt, dass wir uns immer wieder rund um die Auswertungen rechtfertigen mussten. Das ist etwas, das offenkundig sehr kritisch gesehen wird. Ich verweise darauf, dass das insofern schon von Anfang an ein bisschen strittig war, als ja bei dieser Besprechung am 19.8. beim damaligen Vizekanzler Jabloner nicht nur die Befangenheit ein Thema war, sondern zumindest Leitender Oberstaatsanwalt Fuchs auch dort dafür eingetreten ist, dass die Daten- - und die Auswertung ausschließlich von der Soko gemacht wird.

Das war dann auch Gegenstand der gleich anschließend an diese Sitzung folgenden Besprechung, die dann nur noch mit Oberstaatsanwaltschaft, Soko und WKStA erfolgte, und aus unserer Sicht war nicht ganz erklärbar, wieso es hier ein Interesse gibt, dass die Auswertung nur von der Soko gemacht wird. Das war deshalb nicht nachvollziehbar, weil im Justizressort seit wirklich langer Zeit bekannt ist – und da könnte ich mehrere Dokumente nennen; ich habe mir ein paar mitgenommen, aus denen das sehr klar hervorgeht –, dass es insbesondere bei Wirtschafts- und bei komplexen und großen Verfahren, die wir natürlich regelmäßig führen, zu sehr, sehr langen Dauern der Auswertung im kriminalpolizeilichen Bereich kommt. Da will ich jetzt überhaupt nicht das Bundeskriminalamt - -, das ist ein generelles Problem. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Also beispielsweise (Abg. Krisper: Ich habe gestern Staatsanwaltschaft - -!) – Entschuldigung! – gibt es einen Erlass des BMJ aus dem Juli 2013, in dem steht (aus den Unterlagen vorlesend):

Dem Bundesministerium für Justiz ist die Kritik an der langen Dauer der Auswertung von Unterlagen im Bereich der Kriminalpolizei unter anderem nach Hausdurchsuchungen, insbesondere auch von elektronischen Speichermedien seit Längerem bekannt. Eine Lösung der Problematik ist von großer Bedeutung, um eine hohe Qualität und Effizienz der Verfahrensführung zu gewährleisten und auf die mediale Kritik an der langen Verfahrensdauer

 – und so weiter –

zu reagieren. – Zitatende.

Dann gab es einen weiteren Erlass aus Juli 2018, auch vom Justizministerium, in dem steht:

Das Bundesministerium für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz hat die sich bundesweit häufenden Berichte über Verfahrensverzögerungen im Zusammenhang mit der Auswertung sichergestellter Datenträger durch die Kriminalpolizei zum Anlass genommen, die Problematik an das Bundesministerium für Inneres heranzutragen. – Zitatende.

Im Weiteren wurde dann thematisiert, welche Möglichkeit der Urgenzen vorgesehen sind, dass man sich nämlich bis ans Justizministerium wenden kann, wenn Datenbestände schon sehr lange nicht untersucht wurden.

Ein weiterer Bericht betrifft eine sogenannte innere Revision der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ich glaube, das war im Jahr 2017, wenn ich mich nicht irre, da wurde wirklich monatelang von einer unabhängigen Kommission mit Mitgliedern der Oberstaatsanwaltschaft, unserer Behörde und natürlich auch mit einem Schwerpunkt darauf, welche Gründe und Ursachen für lange Verfahrensdauern bestehen - - Auch da wurde festgestellt – und da sind Teile von der Justizministerin auch auf der Homepage des BMJ veröffentlicht worden, das heißt, ich gehe davon aus, dass sie allseits bekannt sind –, dass nämlich – steht da (aus den Unterlagen vorlesend) –:

Als ein wesentlicher WKStA-extern liegender Grund für Verfahrensverzögerungen konnten begrenzte personelle Ressourcen im polizeilichen Ermittlungsbereich festgestellt werden. Die gerade bei komplexen Strafverfahren oftmals noch immer weit hinter den Erwartungen bleibenden Ergebnisse der Ermittlungsbehörden lassen Bemühungen durch die Referenten der WKStA oftmals – Anführungszeichen auf – „verpuffen“ – Anführungszeichen zu. So können etwa nach der Durchführung von durch die Kriminalpolizei selbst angeregten Hausdurchsuchungen die dabei sichergestellten Unterlagen und Daten mangels Ressourcen oftmals nicht ausgewertet werden. – Zitatende.

Für uns war aufgrund dieser Umstände, die, sagen wir so, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft natürlich - - Die sind mir seit meinem ersten Tag dort bekannt, und die sind auch der ganzen Behörde bekannt, aber ich beziehe mich auf diese Unterlagen, weil sie natürlich auch dem Justizministerium und auch der Oberstaatsanwaltschaft bekannt sind. Für uns war deshalb klar, dass wir natürlich versuchen, auf eine möglichst rasche Auswertung zu dringen, und die Auswertung, so wie wir das in sehr vielen anderen Verfahren bei uns machen, im eigenen Bereich machen.

Das tun wir nicht, weil wir uns so darum reißen, kriminalpolizeiliche Arbeit an uns zu ziehen – das ist ja für uns ein wirklich erheblicher Mehraufwand und auch eine erhebliche Verantwortung, weil ja dann wir persönlich in der Kritik stehen, wenn da auch nur ein SMS oder ein E-Mail und so weiter übersehen oder in einem falschen Zusammenhang und so weiter gesehen wird. Nachdem aber auch wir als Letztverantwortliche regelmäßig für die langen Verfahrensdauern und für die Ergebnisse kritisiert werden, diese ja dann letztlich auch in einer Hauptverhandlung immer wieder verantworten müssen, ist eigentlich seit Jahr und Tag klar, dass wir, wenn wir solche Ressourcenengpässe erwarten, diese Aufgabe schlicht und einfach übernehmen.

Ich habe das auch bisher in meinen Verfahren - - Ich habe einige Jahre an der Aufarbeitung des sogenannten Salzburger Finanzskandals gearbeitet, und da ist es zu vier Anklagen gekommen, und alle Auswertungen in diesem Bereich – nein, da tue ich ihnen unrecht, ein Bereich betraf nicht die Untreuevorwürfe –, die wesentlichen zu den Finanzinstrumenten haben ein Wirtschaftsexperte und ich selber vorgenommen. Damit ist auch wirklich überhaupt kein Vorwurf an die Kriminalpolizei verbunden, aber das ist eben schlicht eine Folge eines derartigen Ressourcenproblems.

Unverständlich ist allerdings dann aus meiner Sicht und aus Sicht aller unserer Teilnehmer bei diesen Besprechungen, wieso so darauf gedrungen wird, dass die Daten- - und die Auswertung durch die Polizei vorgenommen werden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Fuchs nannte das Bundeskriminalamt den bewährten Apparat. Wie zeichnet sich die Problematik der langsamen Datenauswertung vonseiten des Bundeskriminalamtes jetzt konkret auch in diesem Verfahren ab? Welche Folgen gibt es?

Mag. Gregor Adamovic: Es zeichnet sich ab und, ich glaube, das sieht man im Ermittlungsakt, dass es inzwischen viele oder mehrere Auswertungsberichte gibt, die allesamt von der Korruptionsstaatsanwaltschaft selbst verfasst wurden – durchaus sehr umfängliche –, und Sie sehen auch, dass es bisher zu den elektronischen Daten, sprich den Mobiltelefonen und den E-Mails und so weiter, noch keinen Auswertungsbericht der Soko gibt.

Wir haben einen diesbezüglichen Auftrag erteilt und eine Arbeitsteilung vorgenommen, sodass wir gesagt haben, die wirklich sehr wesentlichen Beweismittel, nämlich die Handys der Beschuldigten, wollen wir selber untersuchen, und bei den sogenannten Zweitgeräten – wir haben bei einigen Beschuldigten auch ein zweites oder drittes Mobiltelefon, Laptops, Tablets und so weiter gefunden – wurde vereinbart, dass sich um diese sogenannten Zweitgeräte eben vorrangig die Soko, was die Auswertung betrifft, kümmern soll. Wir warten auf Auswertungsberichte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wollte Sie noch fragen, weil Sie gemeint haben, die Berichtspflicht führt auch zur Gefahr von Leaks, und gemeint - - (Auskunftsperson Adamovic: Bitte? Entschuldigung, das habe ich nicht verstanden!) – Sie haben gemeint, dass Berichtspflicht auch zur Gefahr von Leaks führt.

Mag. Gregor Adamovic: Nein, das würde ich so nicht sagen. Ich würde nicht sagen, die Berichtspflicht per se führt zu einer Gefahr von Leaks, weil – sagen wir einmal so – man sich logischerweise innerhalb eines solchen hierarchisch aufgebauten Behördenapparats gegenseitig vertrauen muss. Das tun wir auch grundsätzlich. Wenn hier aber so viele Diskussionen um Leaks und so weiter geführt werden, ist das natürlich etwas, was man wohl auch in die Abwägung einbeziehen muss, für die Frage, ob sich der Mehrwert der Qualitätssicherung lohnt, die Erweiterung des Geheimnisträgerbereichs dafür steht.

Es gibt aber keinerlei konkrete Hinweise in der WKStA, dass hier Amtsgeheimnisse, die dieses Verfahren betreffen, von der Oberstaatsanwaltschaft oder vom Justizministerium hinausgegangen wären.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben nur gemeint, bei einer Hausdurchsuchung die Sorge gehabt zu haben.

Mag. Gregor Adamovic: Na, wir haben nicht die Sorge gehabt, sondern wir haben bei der Hausdurchsuchung bei Herrn Neumann von ihm selbst die Aussage gehört, dass er gesagt hat, er hätte schon vor zwei Wochen mit der Durchsuchung gerechnet. Sie wissen aus den Akten, dass es da aufgrund eines internen Entscheidungsfindungsprozesses zu einer erst späteren Anordnung oder Durchführung gekommen ist. Wir haben uns dann auch mehr Zeit genommen, um diese wirklich brisante Entscheidung sorgfältig abzuwägen.

Das war für uns doch sehr bemerkenswert, weil diese zwei Wochen so circa der Zeitraum gewesen wären – knapp nach der gerichtlichen Bewilligung, wo wir auch grundsätzlich schon, sagen wir, alles in die Wege geleitet haben, um diese Anordnungen zu vollziehen –, und wenn wir dann empfangen werden mit: Man hat schon mit uns gerechnet, aber schon vor zwei Wochen!, ist das einigermaßen bemerkenswert. Wenn man bei der Auswertung des Datenbestandes auch Hinweise sieht, wo Kommunikation in die Richtung geht: Ja, jetzt läuft ein Verfahren und so weiter!, obwohl wir keine Auskunft gegeben haben, ist das für uns zumindest irritierend.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Thomas Schmid hat ja auch sein Whatsapp gelöscht und neu aufgesetzt.

Mag. Gregor Adamovic: Bei Mag. Schmid ist es nach der Einschätzung unserer IT-Experten zu einem Zurücksetzen, glaube ich, des ganzen Handys auf Werkseinstellung gekommen. Es gab aber meines Wissens – aber bitte, das ist mit Vorsicht zu genießen, weil ich da nicht der Experte bin – mehrere Löschvorgänge, nämlich zuerst selektiv, wo einzelne Nachrichten gelöscht wurden, dann einen weiteren, wo plötzlich sehr, sehr viele Nachrichten gelöscht wurden, und dann kam es zum Zurücksetzen, wo mehr oder weniger das Handy auf null gestellt wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch bei Löger. Ich lege Dokument 16993, Seite 6, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist die Zeugenvernehmung von Laure, sie sagt – auf Seite 6 –: „Über Befragen, ob MMag. Schmid mit mir vor der HD darüber gesprochen hat, wie er mit Handydaten und sonstigen Beweismitteln umzugehen gedenkt: Nein.“ – Sie verneint. – „Über Vorhalt der Aussage von Hartwig Löger, wonach man an ihn herangetreten sei, mit der Anregung, Handydaten zu löschen: Ich weiß davon nichts“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Gregor Adamovic: Ja, so haben wir das festgehalten. Das gibt den Verlauf der Vernehmung wieder. – Konkrete Frage dazu?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „Über Vorhalt der Aussage von [...] Löger“ – das heißt, er hat das ausgesagt, dass man mit dieser Anregung an ihn herangetreten sei?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, das hat er ausgesagt. Das müsste man aus seiner Beschuldigteneinvernahme und dem Protokoll dazu ersehen können. Ich habe das auch so in Erinnerung, dass er gemeint hat, ja, auch ihn hätte man einmal so gefragt, er möge doch sein Handy löschen. Er hat auf Nachfrage allerdings nicht gesagt, wer das war, und er hat auch gemeint, er hat es nicht getan.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Thema Befangenheitssorge Ihrerseits bezüglich Pilnacek. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Wie lange habe ich noch, bitte?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Knapp 2 Minuten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Thema Befangenheitssorge Ihrerseits bezüglich Pilnacek, Bericht 33, Bericht 38: Haben Sie Wahrnehmungen, wann die Ministerin von diesem Bericht oder dessen Inhalt erfuhr?

Mag. Gregor Adamovic: Also konkrete Wahrnehmungen dazu habe ich nicht, ich kann es aber zeitlich insofern begrenzen, als wir meiner Erinnerung nach einen Termin hatten, nämlich die Leiterin der WKStA, unser Teamleiter Dr. Weratschnig, Kollegin Mag. Jilek und ich, bei der Justizministerin – meiner Erinnerung nach war das am 25. Mai, kann ich aber nicht hundertprozentig sagen –, und ich glaube, dass sie damals den Bericht schon hatte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Oberstaatsanwalt Fuchs meinte nämlich gestern, schon Bericht 33 sei relativ bald von ihm nach oben geschickt worden, er weiß nicht, ob er die Ministerin erreicht hat. Jedoch hat er ja Wochen später den Bericht inhaltlich in seiner Gegenschrift zurückgewiesen, was Sie zum Bericht 38 motivierte, der dann mit der klaren Urgenz schließt, der Ministerin den Bericht zukommen zu lassen, woraus ich lesend schloss, dass Sie die Wahrnehmung hatten, bis dahin sei dies nicht passiert.

Mag. Gregor Adamovic: Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob wir da wirklich eine konkrete Wahrnehmung hatten und wer, weil ich ja nicht weiß, was beispielsweise für Informationen an die Behördenleitung da wirklich konkret dazugekommen sind. Ich weiß nur, wir haben schon davor um einen Termin bei der Ministerin ersucht gehabt und der war schon grundsätzlich vereinbart.

Wir sind allerdings aufgrund, dass sie ja - -, das hat ja - - Ich weiß ich jetzt nicht, wie viele Tage da zwischen unserem Bericht Nummer 33 und der Antwort von der Oberstaatsanwaltschaft liegen, aber da lag doch eine gewisse Zeit dazwischen, ich schätze vielleicht - - (Abg. Krisper: Drei Wochen!) – Bitte? (Abg. Krisper: 24. April und 7. Mai!) – Ja, also zwei Wochen.

Nachdem uns in diesem Erlass der Oberstaatsanwaltschaft ja sinngemäß mitgeteilt wurde, dass wir hier gesetzwidrig ausgewertet haben und außerdem die Vorgänge, die wir hier bloß der Ministerin – weil es für uns wohl klar war, dass über eine mögliche Befangenheit von Mag. Pilnacek nur die Dienstvorgesetzte, und das ist nur noch die Justizministerin, entscheiden konnte, dass man diesen Bericht ihr zukommen lassen muss – - - Auf jeden Fall wurde uns in diesem Auftrag eben vorgeworfen, gesetzwidrig ausgewertet zu haben und dass wir hier Umstände thematisieren, die wir selbst gar nicht beurteilen können.

Das hat uns doch einigermaßen irritiert, weil es geradezu die Kernaufgabe oder eine sehr regelmäßige und typische Aufgabe der WKStA ist, derartige Vorgänge zu beurteilen.

Es hat, meiner Erinnerung nach, gelautet, wir könnten die interministerielle Kommunikation und die Arbeitsabläufe nicht verstehen, und das hat uns doch sehr verwundert, weil diese Nachricht von Mag. Pilnacek beziehungsweise von Mag. Schmid an Pilnacek und seine Antwort ganz offenkundig keinen unmittelbaren dienstlichen Bezug hatten, sodass es hier ja ganz offensichtlich nicht um Arbeitsabläufe gegangen ist, sondern um eine gewisse Solidarisierung, nachdem eine Anzeige erstattet wurde. – Ich glaube, es ist bekannt, welche das war, und auch, worum es in diesem „ZIB“-Bericht gegangen ist.

Das war für uns schlicht nicht verständlich, wieso wir dafür kritisiert wurden, und deswegen haben wir uns gezwungen gesehen, hier mit dem Folgebericht einige Klarstellungen zu deponieren. Das ist zwar auch sehr ressourcenintensiv, aber ich muss da wirklich um Verständnis ersuchen und werben, dass wir gerade bei so brisanten Akten, wo die ganzen Akten ja dem Untersuchungsausschuss zugänglich gemacht werden, wenn uns dort gesetzwidriges Vorgehen beispielsweise bei der Auswertung oder bei der Thematisierung von solchen Befangenheiten vorgeworfen wird, schon zu unserem eigenen Schutz unsere Position klar verdeutlichen müssen.

Es gab aber auch einen solchen Berichtsauftrag, und so kam es zu dieser Antwort. Ich glaube, aus der Antwort ersieht man dann auch sehr deutlich, dass wir diesem Vorwurf des gesetzwidrigen Auswertens mit guten Argumenten entgegentreten konnten.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie nur darüber informieren, dass die Sollbefragungsdauer von 3 Stunden bereits überschritten ist und ich, wie Sie wissen, jedenfalls nach 4 Stunden die Befragung für beendet erklären werde. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie am 25. Mai beim Gespräch mit der Justizministerin die Wahrnehmung, dass sie über den Inhalt des Berichtes schon Bescheid wusste, als Sie mit ihr drüber geredet haben?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, soweit ich mich erinnere schon, aber ich glaube nicht, dass wir dort über die Details dieses Berichtes gesprochen haben. Das war weder unser konkretes Anliegen, und das ist auch eine Entscheidung, die ja die Justizministerin letztlich selbst trifft, deswegen braucht sie da auch in keiner Weise irgendwo unsere Beratung, und wir haben das nicht besprochen. Dass sie ihn allerdings hatte, glaube ich, das wussten wir dann zu diesem Zeitpunkt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dann kommen wir nun zur zweiten Fragerunde: Herr Abgeordneter Gerstl, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf noch einmal bei der Schreddergeschichte nachstoßen. Sie haben gesagt, dass Sie am 22.8. Ihre Sicherstellungsanordnung zurückgezogen haben: Warum?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, zurückgezogen ist vielleicht nicht wirklich der präzise passende Ausdruck. Ich habe verfügt, dass sie nicht abgefertigt wird und in Vollzug gesetzt wird. Der Grund war klar: weil wir eine Weisung hatten, das Verfahren abzutreten, sofern sich hier eben, so wie das textiert war, keine Hinweise aus diesem Bericht des BKA auf einen Zusammenhang ergeben.

Für uns hat sich das so dargestellt, und deswegen erschien es uns unangemessen, hier noch selbst jetzt solche Fakten zu schaffen. Nachdem das ohnehin schon zeitversetzt war, hätte ich da auch keine Dringlichkeit gesehen, ob das nicht am nächsten Tag eine andere Staatsanwaltschaft beispielsweise dann, wenn sie derselben Ansicht ist - - Aber sagen wir so: Da präjudizieren wir natürlich keine andere StA. Wäre sie der Ansicht gewesen, dass die erforderlich ist, hätte sie sie ja schlicht in Vollzug setzen können. Dass sie von mir als Anordnung unterschrieben war, schadet da meiner Ansicht nach insofern nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, Sie sind zum Schluss gekommen, es gibt keinen inhaltlichen Zusammenhang, und daher haben Sie dann die Weisung zurückgezogen, also diese Sicherstellungsanordnung nicht mehr in Abfertigung gebracht, wie Sie es formuliert haben.

Mag. Gregor Adamovic: Das ist nicht richtig. Wir sind zum Schluss gekommen, dass ein Zusammenhang nicht mehr nachweisbar ist, weil diese geschredderten Platten - - Der Schredderstaub, so in der Art, wurde angeblich ins Bundeskanzleramt zurückgebracht, aber der ist naturgemäß - -, also dieses Puzzle ist zu komplex; deswegen kann dieser Zusammenhang nicht hergestellt werden und deswegen haben wir die Abtretung vorgenommen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also es war Ihre Entscheidung. Ich darf Ihnen nun vorlegen - -

Mag. Gregor Adamovic: Nein, das war weisungskonform. Das war natürlich auch der Auftrag der Weisung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich halte nur einfach fest, dass sowohl Oberstaatsanwalt Fuchs als auch die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien hier das Gegenteil behauptet haben. Ich nehme es aber zur Kenntnis, dass Sie eine andere Meinung haben.

Mag. Gregor Adamovic: Welches Gegenteil? Vielleicht können Sie mir die Aussage vorhalten, dass ich das weiß, was Sie da festhalten!

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Es handelt sich um keine inhaltliche Weisung, haben beide ausgeführt, und beide haben gesagt, sie hatten keine andere Möglichkeit.

Mag. Gregor Adamovic: Es ist eine Weisung, die auf eine Zuständigkeitsfrage abzielt. Ich habe nichts in die Richtung behauptet, dass das eine inhaltliche Weisung sei.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Genau, daher ist die inhaltliche Entscheidung bei Ihnen gewesen und bei niemand anderem.

Mag. Gregor Adamovic: Na, die inhaltliche Entscheidung, nämlich hier eine Abtretung vorzunehmen, war geradezu der Kern der Weisung. Ich glaube, das ergibt sich aus dem Text – für jedermann nachvollziehbar. (Abg. Gerstl: Aber es war ja nur konjunktionell!) Es gab keinen anderen Weisungsinhalt als: Abtretung, wenn ein Zusammenhang aus Hinweisen, die aus dem Bericht des Bundeskanzleramtes kommen, nicht erbringbar ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aber Sie haben zuvor gesagt, wenn kein Zusammenhang da ist, gibt es keine Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (Auskunftsperson Adamovic: Ja, natürlich!), daher mussten Sie sogar abtreten, weil Sie keine Zuständigkeit hatten.

Mag. Gregor Adamovic: Das ist richtig – ich glaube, wir kommen schon langsam zusammen. Es wurde uns etwas weisungsgemäß aufgetragen, was wir ohnehin gemacht hätten. Das ist auch das – was ich hier am Anfang schon ins Treffen geführt habe –, was uns unter anderem an dieser Weisung verwundert hat, nämlich dass wir eine Weisung für das bekommen haben, was wir ohnehin typischerweise immer machen.

Vielleicht kann ich dazu noch ergänzen, dass die Begründung in dieser Weisung lautete, dass man uns quasi von einer Arbeitslast befreien will, also jetzt nicht konkret auf diese Verfahren - -, aber es wurde hier ein Kommentarzitat genannt, dass wir uns so quasi auf die bei uns wichtigen Großverfahren konzentrieren sollen und man uns deswegen quasi nicht mit solchen Nebenschauplätzen belegen möchte.

Ich kann versichern, das Phänomen der positiven Kompetenzkonflikte, dass wir uns an Akten klammern – Sie kennen das sicher aus dem polizeilichen Bereich, und das ist wohl überall so, wo es verschiedene Zuständigkeiten gibt –, ist eher nur im Lehrbuch zu finden. Das heißt, wir haben sicher keine Signale gesendet, dass wir dieses Verfahren unbedingt bis zur vollständigen Klärung führen wollen, sondern wir haben, im Gegenteil, berichtet, wir führen es, solange wir diesen Zusammenhang abklären.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, Sie sind selbstständig zur Erkenntnis gekommen, dass Sie keine Kompetenz mehr nach der StPO haben?

Mag. Gregor Adamovic (erheitert): Wir haben weisungskonform - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (erheitert): Lassen wir es, ja, oder? Ist besser! (Auskunftsperson Adamovic: Ich glaube, da gibt es gar nicht so viel Dissens!)

Ich darf Ihnen die Aussage von Mag. Purkart vorlegen, Seiten 3 und 4. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Er sagte hier: „Wir ermitteln deshalb regelmäßig auch gegen die mächtigsten, reichsten, am besten vernetzten Personen dieser Republik, hochrangige Politiker, Milliardäre, Weltkonzerne, Banken – also in Verfahren wie diesem. Sie sind die Nagelprobe des Rechtsstaats.“ – Teilen Sie diese Aussage?

Mag. Gregor Adamovic: Ja, selbstverständlich. Ich teile sie deshalb, weil man natürlich insbesondere an so brisanten Verfahren wie diesem hier gegenständlichen sieht, ob die Mechanismen auch dann funktionieren, wenn es wirklich erhebliche Kräfte gibt, die solche Verfahren natürlich verhindern wollen.

Man sieht das an ähnlich brisanten Verfahren, die ohnehin allesamt Gegenstand einer breiten medialen Diskussion sind, gegen beispielsweise einen ehemaligen Finanzminister; ich glaube, ich muss es nicht konkreter nennen. Ja, solche Verfahren zeigen dann, ob es tatsächlich funktioniert, ob es eine Zweiklassenjustiz gibt, oder ob man solche Verfahren auch einigermaßen sachlich und in Ruhe bewältigen kann.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Was bedeutet der Begriff regelmäßig für Sie? Sie ermitteln regelmäßig?

Mag. Gregor Adamovic: Einzelne Begriffe aus einem Eingangsstatement eines Kollegen möchte ich nicht kommentieren.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Daher habe ich Sie vorhin gefragt, ob Sie seine Ansicht teilen.

Mag. Gregor Adamovic: Ja, dass diese Verfahren auch die „Nagelprobe des Rechtsstaats“ sind, diese Ansicht teile ich. Und welche Verfahren wir regelmäßig führen, ergibt sich beispielsweise aus diesem Bericht der inneren Revision. Da sieht man sehr, sehr deutlich: Ja, natürlich führen wir Verfahren gegen hochrangige politische Funktionäre, gegen sehr wohlhabende Personen. Das liegt schlicht schon an unserem Zuständigkeitskatalog, weil wir bei Vermögensdelikten beispielsweise erst dann zuständig sind, wenn ein Schaden von mehr als 5 Millionen entstanden ist. Dass das - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Welche Sachverhalte müssen vorliegen, damit Sie regelmäßig prüfen können?

Mag. Gregor Adamovic: Das ist mir zu unverständlich. Ich verstehe die Frage nicht. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich kenne das aus der StPO, dass man zuerst natürlich zumindest einen Anfangsverdacht haben muss, um zu überprüfen. Ich hinterfrage die Aussage: regelmäßig. Können Sie in der WKStA sozusagen auch Überprüfungen vornehmen, wenn es keinen Anfangsverdacht gibt?

Mag. Gregor Adamovic: Nein, selbstverständlich nicht! § 1 Abs. 3 StPO ist einschlägig, und natürlich die Eröffnung jedes Verfahrens - - Ein Verfahren und Ermittlungen ohne Anfangsverdachtsprüfung, die zu dem Ergebnis kommt, dass ein solcher vorliegt, ist nicht möglich.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gehe ich richtig in der Annahme, dass für Sie auch das Objektivitätsgebot gilt?

Mag. Gregor Adamovic: Da das in § 3 StPO steht, gehen Sie sehr richtig in der Annahme.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gehe ich aufgrund Ihrer Aussage, regelmäßig gegen alle Mächtigen, Reichen, am besten et cetera Personen zu ermitteln, richtig in der Annahme, dass diese Personen nicht grundsätzlich schon verdächtig sind?

Mag. Gregor Adamovic: Na ja, das ergibt sich aus diesem Statement wirklich in keinster Weise.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay, das wollten Sie in keinster Weise zum Ausdruck bringen.

Mag. Gregor Adamovic: Vielleicht haben Sie hier das Wort „regelmäßig“ missinterpretiert. Das ist schlicht unsere Zuständigkeit. Das heißt aber nicht, dass wir ohne Anfangsverdacht kontinuierlich alle Mächtigen, alle Politiker, alle Banken einem Dauerscreening unterziehen. Ich glaube, diesbezüglich gibt es auch keine Hinweise. Jedenfalls kann ich versichern, diese Kapazitäten hätten wir nicht, dass wir schon präventiv - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Diese Klarstellung war wichtig, danke schön. (Auskunftsperson Adamovic: Okay!)

Wir haben auch von den Datenauswertungen gesprochen. Da gibt es von anderen Behörden andere Meinungen, als die, die Sie vorhin gehabt haben, und zwar insbesondere dahin gehend, dass die WKStA angeblich nicht über die forensische Datensicherung verfügt, die notwendig wäre, um auch bei Gericht eine entsprechende Beweismittelwürdigung sicherzustellen.

Was sagen Sie dazu?

Mag. Gregor Adamovic: Da bräuchte ich einen konkreten Vorhalt, denn wenn Sie da Meinungen anderer Behörden ins Treffen führen, die ich nicht kenne und die ich nicht nachvollziehen kann, kann ich mich dazu nicht äußern.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das hat Oberstaatsanwalt Fuchs gestern gesagt. (Abg. Krainer: Vorlage ...!) Okay, wir können dann diese Vorlage nachliefern.

Dann möchte ich Sie fragen: Sie haben das Ibizavideo jetzt ungefähr seit sechs Wochen, und ich weiß es nicht, aber angeblich gab es einen Bericht dazu. Wie schaut dieser Bericht aus, den Sie bekommen haben, und was haben Sie in diesen sechs Wochen mit dem Video gemacht?

Mag. Gregor Adamovic: Wir haben einen Bericht mit einem Transkript des sogenannten Hauptvideos bekommen. Wir haben – das haben aber zwei andere Kolleginnen vorgenommen – einmal das Transkript studiert und nach Verfahrensrelevanz untersucht. Wir haben – das habe dann teilweise auch ich vorgenommen – bei einem Termin im Bundeskriminalamt mehrere Stunden diese sogenannten Hauptvideos gesichtet und uns da einige Stunden von diesem Video angesehen. Wir haben gemerkt, dass die Einschätzung der Soko, dass das ohne Aufbereitung, nämlich ohne Übersetzung eines Dolmetschers und vielleicht einer Optimierung des Tons, wirklich sehr schwer sinnvoll auszuwerten ist, zutreffend ist.

Sie können sich vorstellen: Da sprechen immer wieder Personen durcheinander, die Tonaufnahme ist, nachdem ja da Kamera und Mikrofon manchmal in einem Lichtschalter, oder wo auch immer, versteckt sind, oft nicht die beste, und deswegen kann man dieses Video ohne Transkript gar nicht sinnvoll auswerten. Deswegen haben wir von Anfang an, übrigens gleichlautend wie die StA Wien, den Auftrag erteilt, die Verwahrung des Videos, der Rohdaten, möge bei der Soko erfolgen, es möge dort ausgewertet werden.

Ich glaube, inzwischen ist die Sichtung abgeschlossen. Wir wissen inzwischen, welche für uns relevanten Passagen für die konkreten anhängigen Verfahren enthalten sind, haben entsprechende Aufträge an die Soko erteilt und - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie haben noch 20 Sekunden Fragezeit in dieser Runde.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann nehme ich sie bitte mit.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Damit gelangt Frau Abgeordnete Holzleitner zu Wort. – Bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Mag. Adamovic, wir haben ja vorhin schon festgestellt, die Novomatic hat sehr starkes Interesse an Casinolizenzen gehabt.

Was können Sie uns zum Fünfsäulenmodell berichten?

Mag. Gregor Adamovic: Haben Sie da eine Unterlage, die Sie mir da vorhalten - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Die haben wir natürlich: Das ist das Dokument Nummer 6338, das ist eine Unterlage, die an den ÖVP-Kabinettsmitarbeiter Michael Krammer erging.

„Lieber Michael, anbei die erbetenen Aufbereitungen.“ „Steuerentlastungsreform“; Punkt 6: „GLÜCKSSPIELREGULIERUNG NEU“ – auf Seiten 23 und 24, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Gregor Adamovic: Also ich sehe diese Aktenlieferung oder dieses Dokument kommt aus einer Lieferung des Finanzministeriums und nicht aus unserem Akt. Ich weiß nicht, ob Sie das überprüft haben, ob das auch in unserem Akt ist. Mir kommt es nicht bekannt vor. Wieso uns das nicht vorgelegt wurde, kann ich auch nicht beurteilen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay, aber das Fünfsäulenmodell: Haben Sie das schon einmal gehört?

Mag. Gregor Adamovic: Sagt mir in dieser Form - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wir wissen also, oder wir vermuten, dass das bei Ihnen nicht im Akt ist, wenn Sie uns das so sagen. War es Ihnen aber bewusst, dass es da seitens des ÖVP-Ministeriums ganz klar eine Auftragserfüllung quasi gegeben hat, im Zuge einer Glücksspielgesetzänderung auch Lizenzen versteigern zu wollen?

Ist Ihnen das bei den Ermittlungen schon untergekommen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Gregor Adamovic: Das ist möglicherweise aus diesem Dokument ableitbar. Ich muss es leider so halten wie auch bei denen rund um diese Aufsichtsratssitzung, dass ich jetzt so einzelne Puzzlestücke nicht beweiswürdigend einer Einschätzung unterziehen kann. Ja, den Eindruck kann man vielleicht daraus gewinnen, ja.

Ich meine, Sie wissen sicher auch, dass es schon im Regierungsprogramm drei Passagen, glaube ich, gab, die einigermaßen vage formuliert sind, aber hier auf legistische Änderungen abzielen. Ja, das könnte möglicherweise eine Umsetzung sein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ganz kurz noch zum Dokument Nummer 6407 – wir teilen es sofort aus –, Seite 2: Das ist das andere Modell, nur noch ein bisschen unkonkreter, eher ein Positionspapier.

Da steht ganz klar: „Die Punkte 1-4 beziehen sich nicht auf das Regierungsprogramm“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Kennen Sie dieses Positionspapier zum Thema Glücksspiel? Auch da geht es wieder um die Versteigerung von Konzessionen.

Mag. Gregor Adamovic: Also es gilt das Gleiche: Ich sehe, es kommt aus dem Aktenbestand des Finanzministeriums, deswegen kann ich nicht mit hundert- - Sicherheit sagen, ob das bei uns ist. Ich habe schon erwähnt, dass wir da ein sehr, sehr umfangreiches Konvolut bekommen haben, dessen Sichtung nach der Aufgabenteilung nicht ich vorgenommen habe.

Vielleicht ganz grundsätzlich – falls da noch viele Dokumente aus diesem Bestand des BMF kommen –: Ich kenne es im Detail nicht, verfahrensrelevant ist es augenscheinlich.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Danke schön. Viele Puzzlestücke, alles Gute beim Zusammensetzen! (Auskunftsperson Adamovic: Ja, vielen Dank!) Ich gebe an Kollegen Krainer weiter.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte nur sagen: Es steht Ihnen natürlich auch frei, im Wege der Amtshilfe vom Untersuchungsausschuss Unterlagen anzufordern. (Die Auskunftsperson nickt.) Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Untersuchungsausschuss sich verweigern würde. Wir haben hier jede Menge Unterlagen, die diesen Deal ÖVP–Novomatic darlegen: Auf der einen Seite wählt die Novomatic die ÖVP-Vertreter in die Casinos, auf der anderen Seite wird die Glücksspielnovelle im Sinne der Novomatic vorbereitet.

Ich habe ein paar Fragen, die erste ist: Wussten Sie, dass von den 14 Mitarbeitern der Soko Tape oder Soko Ibiza nur zwei für die WKStA tätig waren? Zwölf für die anderen Fragen – vor allem: Wer hat das Video hergestellt? –, und nur zwei für die Frage: Findet Korruption tatsächlich statt?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, die Zusammensetzung der Soko ist etwas Dynamisches. Ich glaube nicht, dass da am Anfang eine abschließende Zahl von Ermittlern Teil dieser Soko war. Am Anfang waren das knapp über zehn, vielleicht 13, 14, kann ich nicht hundertprozentig sagen. Dem Sachstandsbericht entnehme ich, dass es zumindest zum damaligen Zeitpunkt sogar 24 waren, und als für uns Zuständige kenne ich drei Ermittler, die regelmäßig für uns arbeiten. Es ist allerdings vor Kurzem ein weiterer jetzt für unseren Bereich anscheinend – zumindest auch – zugeordnet worden, der war bei einer Einvernahme schon einmal dabei.

Wir haben nicht regelmäßig den Überblick, wie viele Beamte da laufend in der Soko sind. Dass das 24 sind, das war mir jedenfalls nicht klar.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Zahl 14 kommt aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung, wo allerdings - -

Mag. Gregor Adamovic: Ab welchem Zeitpunkt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war, glaube ich, im Oktober 2019. (Auskunftsperson Adamovic: Ja!) Da wurde allerdings dieser Absatz rausgestrichen, bevor er ins Parlament ging. Das ist ja für uns auch interessant, wie Informationen an das Parlament in den Ressorts zensiert werden.

Ich habe auch noch eine andere Frage: Herr Oberstaatsanwalt Purkart war hier und hat gemeint, dass die Soko für die WKStA de facto keine Datenauswertungen geliefert hätte. Hat sich da in den letzten vier Wochen irgendetwas geändert?

Mag. Gregor Adamovic: Kollege Purkart hat das, glaube ich, insofern einschränkend gesagt, dass er gemeint hat, es sind keine Auswertungen gekommen, die die elektronischen Daten - - (Abg. Krainer: Genau!), so wie ich das heute schon gesagt habe. (Abg. Krainer: Ja!) Das hat sich nicht geändert. Es sind allerdings andere Auswertungs- oder ein anderer Auswertungsbericht zu einem gewissen Konvolut von physischen Unterlagen gekommen, von Papierunterlagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also bei der Datenauswertung, jetzt im Sinne von elektronisch (Auskunftsperson Adamovic: Nein, zur Datenauswertung haben ...!), hat sich nichts geändert, okay.

Es sind in einer österreichischen Tageszeitung, ich glaube, es - -

Mag. Gregor Adamovic: Zur Klarstellung: Sie meinen das Casag-Verfahren (Abg. Krainer: Ja!), also quasi das Kernverfahren? – Nein, weil, dass – jetzt nicht wahnsinnig umfänglich – Auswertungsberichte beispielsweise zu Prikraf, zu diesem Faktum gekommen sind, muss man schon auch erwähnen, ja. In der Causa aber, also in der Geschichte, zu dem Sachverhalt, zu dem wir die Daten sichergestellt haben, das ist natürlich die Causa Casag und Novomatic, sind zu diesen Daten nach wie vor keine Auswertungsberichte gekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In der Tageszeitung „Österreich“ und auf, ich glaube, oe24.at, waren diverse SMS zwischen Kurz und Strache abgedruckt, die uns nicht vorliegen.

Liegen Ihnen diese SMS vor?

Mag. Gregor Adamovic: Wir kennen diesen „Österreich“-Bericht. Auch der hat nämlich nach meinem Wissen zu einem Berichtsauftrag geführt, wo wir aufgefordert wurden, uns zu erklären und zu rechtfertigen, ob das aus unseren Datenbestand kommen kann. Die Experten haben das einer Untersuchung unterzogen, und man hat an mehreren Faktoren gesehen – beispielsweise dass das nämlich ein abfotografiertes Handy ist, dass da auch andere Zeitstempel drauf sind, als sie bei einer forensischen Sicherung entstehen – - -, also wir haben mit höchster Wahrscheinlichkeit feststellen können, dass das wohl vom Beschuldigten Strache selbst verbreitet wurde, der nämlich das Handy sehr zeitnah nach der Sicherstellung zurückgestellt bekommen hat und damit verfügungsbefugt über diese SMS ist.

Ja, wir haben alle diese SMS auch in unserem Datenbestand. Soweit ich mich erinnere, wurde in diesem „Österreich“-Bericht vor allem über Gespräche rund um den 17. Mai – ein paar Tage davor, oder vielleicht - -; ja, ich glaube, ein paar Tage davor – berichtet, und die kennen wir. Wir haben sie aber insofern nicht für sachverhaltsrelevant gehandelt, zumal ja daraus keine Hinweise auf eine konkrete Beteiligung in diesen Sachverhalten abzuleiten sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wo liegen die Rohdaten dieser SMS? Wem liegen die vor? Ihnen, der Soko, beiden?

Mag. Gregor Adamovic: Die Rohdaten dieser SMS liegen uns und der Soko vor; die StA Wien darf darauf zugreifen. Ob sie selbst die Rohdaten in ihrem Verfügungsbereich hat, weiß ich nicht; ich vermute es eher nicht, weil sie selbstständig keine Auswertungen machen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Rohdaten von Schmids Handy?

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, sämtliche Rohdaten wurden uns von der Soko - - Also sagen wir so, sobald dort - - Das Prozedere ist immer so, dass Mobiltelefone sofort einmal ins Bundeskriminalamt, in eine dafür vorgesehene spezialisierte Abteilung, das ist der sogenannte C4-Bereich, für forensische Sicherungen, Datensicherungen kommen. Wenn diese Datensicherungen erfolgt sind, gibt es die Rohdatei – so in der Art. Das ist tatsächlich eine große Datei von einem Gerät, und die wurden uns übermittelt und liegen auch bei der Soko und müssen dann einer weiteren Aufbereitung, soweit ich diese forensischen Prozesse sehe, unterzogen werden, weil man aus der Rohdatei selbst kaum Auswertungen vornehmen kann.

Es gibt gewisse Auswertungstools, es braucht jedenfalls die geeignete Software dazu. Ich erwähne das deshalb, weil ich vermute, dass es vielleicht auch den Wunsch des Untersuchungsausschusses geben könnte, die Rohdaten selbst einschauen zu können. Das ist, wie gesagt, ohnehin nicht meine Verantwortung, aber ich gebe zu bedenken, dass es, glaube ich, forensisch einigermaßen schwer zu erbringen ist, aus diesen Rohdateien tatsächlich etwas Auswertbares zu erlangen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: 17 Sekunden noch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber das können ja Sie für uns erledigen, ich meine, Sie haben ja die Tools.

Ich habe noch eine Frage: Diese Infoberichte, die kommen von der OStA, also diese angeforderten Berichte? (Auskunftsperson Adamovic: Na - -!) Die Informationsberichte, die bei Ihnen angefordert werden, kommen von der Oberstaatsanwaltschaft?

Mag. Gregor Adamovic: Wir erstatten Informationsberichte, und die Oberstaatsanwaltschaft gibt Berichtsaufträge. Jeder Akt der Oberstaatsanwaltschaft wird im internen Sprech ein Erlass genannt, das heißt, es gibt Erlässe. Alles, was von oben kommt, ist ein Erlass, und alles, was wir machen, ist ein Bericht.

Das heißt, es gab Berichtsaufträge und Erlässe von oben, wo wir uns beispielsweise zu Auswertungen und dergleichen eben rechtfertigen mussten. Wir haben daraufhin Informationsberichte geschrieben, wie wir auswerten, dass wir natürlich sämtliche forensische Standards kennen, beherzigen, dass wir darüber hinausgehend sogar immer wieder Leitfäden für die Kriminalpolizei, soweit sie für uns tätig ist, - - und unabhängig jetzt von dem Einzelfall da auch immer wieder in Verbindung stehen, um gewisse Prozesse zu definieren, die für uns, um unseren Qualitätsansprüchen in dem Verfahren zu genügen, erbracht werden müssen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In diesem Verfahren sind das im Verhältnis zu anderen ungewöhnlich viele (Auskunftsperson Adamovic: Was? Ungewöhnlich viele - -?) Aufträge oder Erlässe, in denen Sie aufgefordert werden, Berichte zu liefern.

Mag. Gregor Adamovic: Ja, die Einschätzung teile ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war eine Frage. Ich habe keine Einschätzung, das war eine Frage von mir.

Mag. Gregor Adamovic: Ach so, ich habe verstanden, Sie meinen, es gibt ungewöhnlich viele.

Es gibt viele, es gibt zirka 70 – das habe ich schon erwähnt –, und davon sind einige nicht einmal aufgrund der bloßen Berichtspflichten Erlässe, sondern da sind sehr viele auch mit dem Auftrag, zu gewissen Vorgängen eine Rechtfertigung abzuliefern. Es gibt auch eine ganze Reihe von sogenannten dienstaufsichtsbehördlichen Überprüfungen, da wird quasi unsere Dienstführung selbst unter die Lupe genommen, und da mussten wir schon immer wieder - - Beispielsweise haben wir heute kurz vom Kraftfahrer gehört, der mich dann netterweise nach der Strache-HD auch zu einem weiteren Standort gebracht hat, und immerhin war ich – vielleicht auch noch dazu – damals der zuständige Oberstaatsanwalt, der vielleicht sogar nach Sankt Jakob gefahren wäre. Auch dazu gab es solche dienstaufsichtsbehördlichen Prüfungen: zu der Art und Weise, wie wir Zeugen laden, zu Medienberichten, zu Eingaben von Verteidigern – all das habe ich, glaube ich, schon einigermaßen umrissen.

Ja, das sind viele, und ja, das bindet Kapazitäten, das habe ich erwähnt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank. Ich hoffe, dass Sie in Zukunft ein bisschen mehr Unterstützung und weniger Probleme kriegen.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Der nächste Fragesteller ist Herr Abgeordneter Hafenecker.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Oberstaatsanwalt, Sie haben vorhin in Ihren Ausführungen mir gegenüber erwähnt, dass es immer wieder – würde ich jetzt einmal sagen, meine Interpretation – seltsame Vorgänge in der Zusammenarbeit mit anderen Behörden gegeben haben soll, beziehungsweise haben Sie sich auf eine Hausdurchsuchung bezogen, wo eine Dokumentation vorgenommen worden ist, die möglicherweise nicht ganz üblich gewesen ist.

Ich möchte Ihnen dazu ein Dokument vorlegen, und zwar mit der Nummer 16863, und würde Sie bitten, dazu die Seite 2 aufzublättern. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Ich habe das Dokument gestern schon Sektionschef Pilnacek vorgehalten, und er hat dazu sinngemäß gesagt, das hat er erst im Nachhinein erfahren. Ich habe ihn auch auf die Seite 2 angesprochen, weil mir im Zuge des Aktenstudiums aufgefallen ist, dass das Dokument grundsätzlich in schwarz-weiß ausgeführt ist, aber zwei Punkte rot hinterlegt sind. Wie interpretieren Sie das? Das sind ja zwei Punkte im Zuge dieser Hausdurchsuchung, die eigentlich die WKStA betreffen – zumindest der erste Punkt; die Korrelation zum zweiten Punkt kann man sich denken. Wie ist Ihre Interpretation oder Ihre Wahrnehmung dazu?

Mag. Gregor Adamovic: Eine Wahrnehmung habe ich dazu gar nicht. Nachdem dieses Dokument wohl von der Soko als polizeiliches Einsatzprotokoll verfasst wurde, kann ich schwer eine Einschätzung dazu abgeben, wieso das in zwei Farben vermerkt ist. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Vielleicht ergänzend dazu, was ich auch den Herrn Sektionschef gestern gefragt habe: Mir ist aufgefallen, dass das ja aus dem Tagebuch der Soko Tape stammt und es da in erster Linie darum geht, wie die Hausdurchsuchungen abgelaufen sind. Da wird unter der Uhrzeit 7.31 Uhr dargestellt: „IT-Ermittler der WKStA (Alexander WACEK) notiert auf seinem Telefon ‚Polizei lässt ihn telefonieren‘“. Die zweite Geschichte, die rot hinterlegt ist, ist ein Link zu einem Bericht vom „Standard“, wo sinngemäß die Razzia im Zusammenhang mit Novomatic bekannt gegeben worden ist.

Meine Frage: Könnte das – im Sinne der vorher schon besprochenen offensiven Medienarbeit – zum Beispiel ein Versuch in die Richtung sein, in der WKStA ein Leak darzustellen, dass es eine undichte Stelle gebe und man mit dem „Standard“ korrespondiere?

Mag. Gregor Adamovic: Das kann ich dem bloßen Zitat eines Medienberichtes oder dem Zeitpunkt des Erscheinens in diesem Einsatzprotokoll nicht entnehmen. Ich kann wirklich nicht sagen, wo die beiden unterschiedlichen Farben herkommen.

Nachdem Sie mir heute allerdings schon diesen Sachstandsbericht vorgehalten haben, kann ich sagen, dass in diesem Sachstandsbericht – den wir uns natürlich angeschaut haben, nachdem wir ihn jetzt Anfang Juli bekommen haben – bei der Schreddercausa, für uns doch einigermaßen irritierend, ein eigener Punkt mit Informationsweitergabe erwähnt war, wo ich sagen würde, aus dem Kontext nämlich - - In diesem Sachstandsbericht gibt es einen eigenen Punkt, bevor auf die vermeintlichen Probleme mit der WKStA eingegangen wird, der Informationsweitergaben an Dritte thematisiert; und im erstem Punkt, der das Schredderverfahren betraf, wurde thematisiert, dass der „Falter“ zu einem Zeitpunkt informiert war, bevor die Soko überhaupt kontaktiert wurde. Das hat uns deswegen sehr irritiert, weil leider nicht erwähnt ist, dass aus den Dokumenten, die uns zur Verfügung stehen, die aber auch der Soko zur Verfügung stehen und damals, bei der Erstellung dieses Sachstandsberichtes, schon zur Verfügung standen, ausgeschlossen werden kann – nämlich nicht nur, dass es unwahrscheinlich ist, sondern ausgeschlossen werden kann –, dass eine Informationsweitergabe vonseiten der WKStA erfolgt ist.

Das ergibt sich schlicht daraus, dass dokumentiert ist, dass der Erstkontakt mit der WKStA am 17. Juli um 13.40 Uhr stattgefunden hat, eine Anfrage des Journalisten Klenk an das Bundeskanzleramt allerdings schon eine Stunde davor, um 12.46 Uhr, erfolgt war – soweit ich das aus dem Akt in Erinnerung habe –, und in dieser Anfrage waren auch schon im Detail alle Festplattenseriennummern erwähnt. Daraus schließe ich, dass es geradezu klar ist, dass es davor schon einen Recherchevorgang gegeben haben muss. Abgesehen davon hat aber sogar Herr Reith selbst gemeint – das ergibt sich wiederum aus unserem Tagebuch und den Vermerken der Kollegin Jilek dazu –, dass es sich aus seiner Sicht so darstellt, dass diese Informationsweitergabe möglicherweise aus dem Unternehmen Reisswolf stammt.

Insofern ist für mich dort verwunderlich, wieso diese Informationsweitergabe in einem Sachstandsbericht über Probleme in der Zusammenarbeit mit der WKStA erwähnt wird, weil diese Informationsweitergabe jedenfalls ausgeschlossen werden konnte und es nicht nachvollziehbar wäre, sie dort als Problem zu erwähnen, wenn sie augenscheinlich von einem kommt, der nicht Geheimnisträger ist, und das damit nicht nur nicht strafbar, sondern ein zulässiger Vorgang ist. An wen sich Mitarbeiter oder Geschäftsführer eines Unternehmens wenden, steht ihnen frei.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie waren im Zuge Ihrer Karriere schon bei vielen Hausdurchsuchungen dabei, nehme ich an. Ist es ein üblicher Vorgang, dass sich Beamte gegenseitig auf das Handy schauen und dann in Tagebücher eintragen, was sie da festgestellt haben?

Mag. Gregor Adamovic: Also ich habe zumindest noch keine Polizeiprotokolle gesehen, in denen über meine Handyeinträge geschrieben wurde – und das nicht abgestimmt war. Die Üblichkeit darüber hinausgehend kann ich nicht beurteilen.

Unsere IT-Experten, dieser eine Vermerk: IT-Experte Wacek notiert, Polizei lässt ihn telefonieren – oder ich weiß nicht genau, wie das war - - Der macht ohnehin selbst einen Vermerk über seine Wahrnehmungen, so wie alle unsere IT-Experten das üblicherweise zu Dokumentationszwecken machen. Es bedürfte also keiner solchen Überkreuzdokumentation – aber, ja.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Danke. Frau Vorsitzende, wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Eine halbe Minute.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann stelle ich die Abschlussfrage: Wir haben gehört, dass die jetzige Frau Bundesministerin Edtstadler ja ursprünglich als Staatsanwältin in der WKStA begonnen hat. Man kann ihrem Lebenslauf entnehmen, dass sie dort de facto nicht gearbeitet hat, aber trotzdem Oberstaatsanwältin – sprich Kollegin von Ihnen – wurde und jetzt natürlich karenziert ist, weil sie Ministerin ist.

Ist es ein üblicher Vorgang in einer Behörde, dass man, ohne dass man dort einen Tag gearbeitet hat, Oberstaatsanwalt wird, oder gibt es ähnliche Beispiele in der WKStA oder in der Staatsanwaltschaft, die Ihnen bekannt sind? (Die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin spricht mit der Auskunftsperson.)

Mag. Gregor Adamovic: Ich selber habe – sagen wir so – mit Personalagenden - -, es ist nicht mein Aufgabenbereich. Das Phänomen, dass manchmal bei uns, nämlich auf Planstellen der WKStA, Justizmitarbeiter ernannt werden, die dann nicht operativ bei uns arbeiten, gibt es; das ist, glaube ich, diesen Medienberichten zu entnehmen. Dass Frau Bundesministerin Edtstadler bei uns nicht operativ tätig war, ist ein Faktum, allerdings ergibt sich das, glaube ich, aus ihren anderen – auch politischen – Funktionen, und ich glaube, dass sie im Moment auch nicht karenziert, sondern außer Dienst gestellt ist.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wie lange hat es bei Ihnen gedauert, bis Sie vom Staatsanwalt zum Oberstaatsanwalt avanciert sind?

Mag. Gregor Adamovic: Das hat ein bisschen gedauert. Ich kann es nicht im Detail sagen, ich glaube, ich war eineinhalb, zwei Jahre bei der WKStA, aber es gibt oder gab damals auch noch gewisse sonstige Ernennungsvoraussetzungen und so weiter.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter Stögmüller. (Abg. Stögmüller: Wie viel Gesamtredezeit haben wir überhaupt noch?) – Sie haben jetzt in der - - (Abg. Stögmüller: Nein ... gesamt!) – Gesamt haben wir noch 17 Minuten, das heißt, ich glaube, eine nächste Runde wird sich nicht ausgehen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zum Schreddern würde ich noch eine Frage stellen: Hätten Sie die Sicherstellungsanordnung auch widerrufen, wenn Sie den Akt nicht hätten abtreten müssen?

Mag. Gregor Adamovic: Also wäre die Zuständigkeit bei uns verblieben, hätte ich vermutlich keinen Anlass gesehen, das zu widerrufen, aber das ist – sagen wir – sehr spekulativ. (Abg. Stögmüller: Ja!) An diesem Tag kam dieser Bericht des Bundeskriminalamts[4]. Es ging ja nicht nur – nämlich ermittlungsinhaltlich – um die Frage, ob es einen Zusammenhang mit Ibiza gibt, sondern es war ja da meiner Erinnerung nach immerhin auch ein Betrugsdelikt gegenständlich, weil die Rechnung nicht bezahlt wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mhm. Ich lege das Protokoll von Holzer vor, das ist das Dokument 65187, Seite 77; wir haben es markiert. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Hier lesen Sie, dass - - und zwar in Absprache mit der Staatsanwaltschaft. Es geht da um die SMS-Konversation zwischen Niko Reith und H.-C. Strache; da gab es ja mehrere - -, also SMS-Verkehr. Holzer hat uns dazumal gesagt –, dass das in enger Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft passierte. Heute war die Frau Staatsanwältin von der Staatsanwaltschaft Wien schon vor Ort, sie hat dazu überhaupt keine Wahrnehmung gehabt, trotz mehrmaligen Nachfragens. Sie hat gemeint, ich bin im falschen Akt, ich soll die andere Staatsanwaltschaft fragen, sie ist dafür nicht zuständig. Ich habe ihr mehrmals erklärt, dass ich mir wie im falschen Film vorkomme, weil es ja eigentlich die Staatsanwaltschaft betrifft. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Jetzt wollte ich Sie fragen – Sie sind die andere Staatsanwaltschaft –: Hat Herr Holzer jemals in Absprache mit Ihnen oder mit der WKStA SMS mit H.-C. Strache abgeklärt und vorweg darüber informiert?

Mag. Gregor Adamovic: Nein, natürlich nicht. Also ich glaube – ohne das jetzt so im Detail beurteilen zu können –, dass er sich ganz augenscheinlich darauf bezieht, dass er das in Absprache mit dem fallführenden Staatsanwalt der StA Wien gemacht hat. Ich ziehe diesen Schluss daraus, dass auch irgendwo – ich kann nicht zuordnen, ob das hier in einer Aussage war – Mag. Holzer oder die Soko erwähnt hätte, dass Niko Reith ähnlich einem Lockvogel agiert hätte und so quasi dieses Nahe- oder Vertrauensverhältnis insofern aus Sicht der Soko nutzbringend gewesen wäre, und das sei in Absprache erfolgt. Ich weiß nicht, ob das Medienberichte waren oder ob das hier eine Aussage war; wir waren jedenfalls in diese Vorgänge nicht eingebunden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist es üblich, dass man solche freundschaftlichen Verhältnisse ausnutzt? Ich weiß es nicht, es ist wirklich eine ernsthafte Frage.

Mag. Gregor Adamovic: Ich glaube, so viel kann man sagen: Es ist natürlich nicht üblich, in so einem Verfahren Whatsapp-Kommunikation mit Beschuldigten zu pflegen, die nicht bloß beispielsweise eine Ladung oder so etwas betrifft. Das kenne ich nicht, habe ich selbst auch so noch nie gemacht, und ich kenne eigentlich auch keinen Kollegen, der das so macht, jemanden - - Wenn es ein wirkliches Vertrauensverhältnis gibt, ist ohnehin klar, dass eine Befangenheit vorliegt, und die hat, nachdem dieses Fan-SMS bekannt geworden war, ja wohl auch die Soko-Leitung selbst eingeräumt. Der Beamte wurde ja – zumindest hat das Peschorn zuletzt so gesagt – abgezogen, also sehr wohl im Zusammenhang mit dem Auftauchen dieses SMS.

Dass Kommunikation mit Beschuldigten, wenn es ein Vertrauensverhältnis gibt und das vor allem nicht offengelegt ist, eher unangebracht ist, ist jedenfalls meine Überzeugung. Die Verwendung als Lockvogel würde ich ebenso für eher unangemessen erachten, weil es ein Akt der Fairness ist, und das erschließt sich wohl aus mehreren Bestimmungen der StPO, dass man beispielsweise bei Einvernahmen auch nicht irgendetwas vortäuschen darf und keine - - Also das würde ich nicht für sehr sauber und nicht für sehr fair erachten, dass ich - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gerade weil auch Niko R. dann Strache einvernommen hat – die Erstopfereinvernahme ist von Niko R. gemacht worden.

Mag. Gregor Adamovic: Das war im Verfahren der StA Wien (Abg. Stögmüller: Genau, ja!), also das weiß ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es waren auch noch zweimal Johann Gudenus, einmal Karl Doppler, Gert Schmidt, Markovic, Tajana Gudenus, Wandl, Viktor Anton, Rothensteiner und so weiter, auch noch in Ihren Verfahren (Auskunftsperson Adamovic: Ja, das - -!), da hat Niko R. die Einvernahme gemacht. Also er ist ja nicht ein Beamter, der ab und zu etwas macht, sondern er ist ja einer der Leitbeamten in der Soko Tape gewesen, oder?

Mag. Gregor Adamovic: Also ich kann das nur beurteilen, soweit er für die WKStA tätig war. Welche Einvernahmen er für die StA Wien gemacht hat, weiß ich nicht, aber ich habe das Medienberichten auch so entnommen, dass er dort mehrere Einvernahmen gemacht hat.

Für die WKStA war er in der Causa Schreddern tätig und hat aber dann – und das ist nach Auftauchen dieses Fan-SMS aus meiner Sicht tatsächlich sehr bedenklich – in der Causa Casinos, nämlich auch genau was den Tatverdacht und insofern Ermittlungen gegen Strache und weitere Beschuldigte betraf, Amtshandlungen gemacht, eine Sicherstellunganordnung bei Dr. Rothensteiner vollzogen und nachher eine Zeugeneinvernahme mit einer anderen Kollegin durchgeführt.

Das ist genau der Grund, wieso wir von Anfang an auf diese anonyme Eingabe über mögliche Befangenheiten so detailliert nachgefragt haben, weil wir jetzt die Situation haben, dass später so ein wirklich zweifelhaftes SMS auftaucht, uns das nicht offengelegt wurde und solche Ermittlungshandlungen natürlich immer eine gewisse, aus meiner Sicht sehr störende Begleitmusik mit sich bringen, nämlich dass man weiß: Okay, ein Beamter hat Einvernahmen gemacht – da geht es überhaupt nicht darum, dass man sagt, die einzelne Zeugeneinvernahme oder die Sicherstellungsanordnung war nicht sachgerecht durchgeführt, das würde ich nicht behaupten; aber solche Ermittlungshandlungen hätten von diesem Beamten nicht vorgenommen werden sollen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich muss ein bisschen Kraut und Rüben fragen, aber es sind die letzten Fragen: Wurden Sie jemals von einer darüberliegenden Stelle im Verfahren gerügt? Purkart zum Beispiel hat angegeben, dass er zweimal von Oberstaatsanwalt Fuchs gerügt worden ist. Wurden Sie auch jemals gerügt?

Mag. Gregor Adamovic: Wer ist gerügt worden?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Purkart, Entschuldigung.

Mag. Gregor Adamovic: Inwiefern ist er gerügt worden?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Einmal hat er eine Rüge bezüglich der Datenauswertung bekommen, weil er im Ibizavideo weiter nach hinten geschaut hat (Heiterkeit der Auskunftsperson), bei der Auswertung des Handys von Sidlo, glaube ich, bis zum Ibizadatum, wenn ich mich daran noch richtig erinnere; und einmal war es noch, ebenfalls wegen Daten – ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ich weiß das nur aus dem Gedächtnis.

Wurden Sie jemals gerügt?

Mag. Gregor Adamovic: Also rügen – diesen Begriff würde ich nicht übernehmen, denn von der OStA kommen keine Rügen, sondern Berichtsaufträge und Erlässe, im Rahmen derer wir uns beispielsweise aufgrund einer dienstaufsichtsbehördlichen Prüfung – so nennen sie das – rechtfertigen müssen und wo eben Vorgänge, beispielsweise bei unserer Auswertung, dann untersucht werden.

Es wurden mehrere, das habe ich schon gesagt, Auswertungsvorgänge untersucht. Für mich wirklich nicht nachvollziehbar – ich habe das, glaube ich, heute schon gesagt und ich kann das noch einmal so erwähnen –: Beispielsweise gab es hier allen Ernstes, quasi jetzt auch ganz zuletzt Bezug nehmend, nämlich nach der Einvernahme von Mag. Purkart hier – also diese kann er sicher noch nicht berichtet haben – eine weitere Aufforderung, sich zu Inhalten, die sich aus seiner Aussage hier ergeben haben, zu rechtfertigen, nämlich beispielsweise weil hier dann Vorhalte aus diesem sogenannten Befangenheitsbericht kamen, die sich aus dem Handy von Mag. Neumann ergeben haben, die sich aus dem Handy von Mag. Schmid ergeben haben. Da wurden wir beispielsweise gefragt und mussten Rechtfertigung darüber abgeben, wieso wir das Handy von Mag. Schmid über den Tatzeitraum von 2018 und 2019 auswerten oder von Mag. Neumann - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von wem konkret war dann diese - -

Mag. Gregor Adamovic: Diese Aufforderung? – Diese Aufforderung zur Rechtfertigung kam von der Oberstaatsanwaltschaft.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von Fuchs?

Mag. Gregor Adamovic: Das vermute ich so. Ob das allerdings, sagen wir so, davor schon - - Ich glaube sogar, die letzte kam schon vom Justizministerium, also da hat er das bloß weitertransportiert. Der entscheidende Punkt ist der, dass sowohl bei dem SMS von Niko Reith an Strache als auch bei diesem SMS zwischen Schmid und Pilnacek - - – und es ist mir wichtig, das zu betonen –: Das eine ist vom 16. Mai, nämlich das zwischen Schmid und Pilnacek, und das andere, zwischen Reith und Strache, ist vom 18. Mai, und wir wissen, was am 17. Mai war, nämlich die Veröffentlichung des Videos.

Das heißt, dass es ein unangemessener, unzulässiger Auswertungsvorgang ist, auf diese Nachrichten zu stoßen – ich glaube, es kann sich jeder selber ein Bild machen, dass man bei der Aufklärung des Ibizavideos wohl einmal den 17. Mai streifen wird und dann wohl auch die Nachrichten am Tag davor oder am Tag danach sieht. Und wenn man schon einmal solche Hinweise hat, ist es selbstredend und meiner Ansicht nach unsere Pflicht, zu schauen, ob es weitere Hinweise gibt, dass es da mehr Kommunikation gibt und wie das ist, weil wir nämlich die Pflicht haben – und das hat uns eben eine Gerichtsentscheidung auch so zugestanden, dass das unsere Pflicht ist –, die Umstände, die uns für eine Befangenheit bekannt werden, an die zuständigen Stellen offenzulegen.

Ob es eine Rüge oder eine solche Aufforderung auch an mich gab? – Ja, ich glaube, das war schon Thema, dass ich mich auch rechtfertigten musste, wieso der Kraftfahrer bei der Durchsuchung war. Es gab auch von anderen Kollegen Rechtfertigungen, beispielsweise – durchaus einigermaßen überraschend – sogar für eine etwas verspätet erfolgte Presseaussendung der WKStA; auch da musste sich dann ein Mediensprecher rechtfertigen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Worum ging es bei der Presseaussendung?

Mag. Gregor Adamovic: Da ging es um eine Presseaussendung, die Vizekanzler Jabloner beauftragt hat, nachdem irgendein Medienbericht erschienen ist, dass es da einen Streit zwischen Soko und WKStA gäbe. An diesem Tag war ein durchaus medial kommunizierter Netzausfall in dem Netz, in dem wir unsere Laptops betreiben, wenn wir nicht am Dienstort sind, und das war spät am Abend. Da konnten wir auch nicht nachvollziehen, dass so ein Vorgang untersucht wird.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Eine Frage habe ich noch: Die IT-Experten der WKStA haben es aber dann geschafft, hat Holzer gesagt – da ging es um die Signal-Chats –, er hat aber gleich auch angeführt, dass seine Experten ja die gerichtlichen Standards einhalten. Ich würde das gerne auflösen: Welche gerichtlichen Standards würde denn die WKStA im Gegensatz zur Soko oder zum BK nicht einhalten?

Mag. Gregor Adamovic: Na ich kann jedenfalls versichern, dass wir alle erforderlichen forensischen Standards einhalten. Ich muss betonen, dass wir wirklich höchst qualifizierte IT-Experten haben. Kollege Purkart ist ja ein Staatsanwalt, der auch sehr große Expertise im IT-Bereich hat, der das aber selber, sagen wir so, nicht studiert hat und nicht selbst ein IT-Experte ist, in diesem Sinne wie die anderen vier bei uns tätigen IT-Experten; die sind sich sämtlicher forensischer Standards ja bewusst.

Wir suchen dafür sogar regelmäßig - -, und das habe ich auch schon zuerst ausgeführt: dass wir sogar laufend Prozesse definieren, die wir bei der Aufbereitung durch die Polizei dann wünschen. Beispielsweise gab es nämlich Fälle, wo wir nach einer Datensicherung von der Polizei – ich will das gar nicht auf einen konkreten Fall beziehen, das ist öfters vorgekommen – Dokumente bekommen, die eingescannt sind; also sagen wir so: wo alle möglichen Sachen sichergestellt wurden und digitalisiert wurden und wir einen Datenbestand bekommen, der nicht einmal OCR-gescannt war, sodass man bei einer textbasierten Suche überhaupt nichts finden würde, weil man quasi Bilder mit Textanfragen untersucht.

Immer wieder haben sich unsere IT-Experten da eingebracht und, sofern das gewünscht war, auch ihre Expertise mit der Soko oder mit anderen Polizeidienststellen ausgetauscht, um ein bestmögliches und vor allem forensisch in einer Verhandlung standhaltendes Ergebnis zu erzielen. Ich kann Ihnen versichern, dass die WKStA größtes Interesse daran hat, dass bei Sachen, die wir zuerst sehr mühsam aufklären und wo es dann vielleicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt, natürlich die Nachvollziehbarkeit und die forensischen Standards – das ist extrem in unserem Eigeninteresse – eingehalten werden.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete Krisper, Sie haben jetzt die Möglichkeit, noch eine kurze Frage zu stellen – wir haben noch eine Befragungsdauer von knapp 2 Minuten –, dann werde ich die Befragung für beendet erklären. Wir haben aber ja auch vereinbart, dass die Antwort ohnedies noch gegeben werden kann. Also Sie gelangen jetzt zu Wort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also ohne Dokumente vorzulegen, in die Zukunft blickend: Was bräuchten Sie ab jetzt, um effizienter ermitteln zu können, Stichwort Soko mit der Leitung Holzer, Datenauswertung, Fachaufsicht?

Mag. Gregor Adamovic: Also ich habe keine hellseherischen Fähigkeiten, in die Zukunft zu blicken. Ob das hier das geeignete Forum ist, als Auskunftsperson Wünsche zu definieren, bin ich mir nicht ganz sicher. Natürlich würden wir uns freuen – das haben wir auch in mehreren Berichten so festgehalten –, wenn uns die Fachaufsicht unterstützt, wenn sie sich beispielsweise an inhaltlichen - -, so wie ich das erwähnt habe, bei der ersten Hausdurchsuchung, wenn sie sich da eingebracht hätte.

Es gibt mehrere Anfragen, die noch offen sind; also beispielsweise nachdem wir da nach diesen Funden zu Befangenheiten bei Reith und Pilnacek meiner Ansicht nach sehr strenge Erlässe und Aufforderungen zur Rechtfertigung bekommen haben, haben wir nachgefragt: Wie sollen wir denn nach Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft in Zukunft damit umgehen? – Wir haben leider bis dato keine Antwort bekommen. Es wäre schön, wenn wir Antworten auf solche Anfragen bekommen, damit man Leitlinien hat, um sich hier bestmöglich zu verhalten, um Reibungsverluste zu vermeiden.

Ressourcen sind immer ein knappes Gut. Ich würde da der Soko sicher keine Vorwürfe machen, wieso die Auswertung vonseiten der Soko zu den elektronischen Daten noch nicht gekommen ist. Ich meine, wenn man eine Soko mit 24 Personen hat – ich weiß nicht, wie viele es aktuell sind –, wäre es natürlich wünschenswert, wenn es da mehr Ressourcen gibt; vielleicht könnte man das dann schneller machen. Davon gehe ich sogar aus, denn wenn Kollege Purkart, der die Auswertungen eigentlich wirklich hauptsächlich und alleine gemacht hat, schon mehrere wirklich umfängliche Auswertungsberichte zustande gebracht hat, glaube ich, wäre das mit mehr Ressourcen möglich. – Das wäre ein Wunsch.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Vielen Dank.

Da die Befragungsdauer nun schon 4 Stunden beträgt, erkläre ich die Befragung hiermit für beendet.

Herr Oberstaatsanwalt Mag. Adamovic, ich danke Ihnen vielmals, dass Sie dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung gestanden sind, vielen Dank auch der Vertrauensperson, Herrn Dr. René Ruprecht. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

*****



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: Vier Einvernahmen waren auch schon terminisiert…“ statt „Zwei Einvernahmen waren auch schon terminisiert…“

 

[2] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „(…) ich glaube für den Herbst (Anmerkung: hier im U-Ausschuss) schon geladen.“ statt „(…) ich glaube für den Herbst schon geladen“

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „[…] über ein Telefonat um 13.40 (…)“ statt „[…] über ein Telefonat um 13.14 (…)“

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „An diesem Tag kam dieser Bericht des Bundeskanzleramtes.“ statt „An diesem Tag kam dieser Bericht des Bundeskriminalamtes“