744/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für November 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-833 der Beilagen)

Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 21. Dezember 2022 den gegenständlichen Bericht über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für November 2022 (III-833 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 14. März 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Stark die Abgeordnete Cornelia Ecker.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für November 2022 (III-833 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.

Wien, 2023 03 14

                                 Erwin Angerer                                                                  Peter Haubner

                                    Schriftführung                                                                            Obmann