755/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Dezember 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (III-873 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat dem Nationalrat am 31. Jänner 2023 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Dezember 2022 (III-873 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 15. März 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Bettina Zopf die Abgeordneten Cornelia Ecker, Mag. Gerald Hauser, Franz Hörl und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Dezember 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (III-873 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.

Wien, 2023 03 15

                           Peter Schmiedlechner                                                  Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                    Schriftführung                                                                            Obmann