765/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar bis Dezember 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-870 der Beilagen)

Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 30. Jänner 2023 den gegenständlichen Bericht (III‑870 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 16. März 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

In der Debatte meldete sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner zu Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar bis Dezember 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-870 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig beschlossen.

Wien, 2023 03 16

                         Mag. Faika El-Nagashi                                                    Dr. Christian Stocker

                                    Schriftführung                                                                            Obmann