777/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Dezember 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-851 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 11. Jänner 2023 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 23. März 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Alois Stöger, diplômé sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Dezember 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-851 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.
Wien, 2023 03 23
Tanja Graf Josef Muchitsch
Schriftführung Obmann