785/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2022 (Jänner bis Dezember 2022, inkl. Darstellung der Gesamtkosten von 2020 bis Dezember 2022), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III‑889  der Beilagen)

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 17. Februar 2023 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 18. April 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Gerald Loacker, Mag. Gerald Hauser, Karl Schmidhofer und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht (III-889 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2023 04 18

                           Angela Baumgartner                                                     Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann