791/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Februar 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-913 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 30. März 2023 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Februar 2023 (III-913 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 10. Mai 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Februar 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-913 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.
Wien, 2023 05 10
MMMag. Dr. Axel Kassegger Peter Haubner
Schriftführung Obmann