798/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Kulturausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-890 der Beilagen)

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 17. Februar 2023 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2023 (III-890 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 11. Mai 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc die Abgeordneten MMag. Dr. Agnes Totter, BEd und Thomas Spalt sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-890 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2023 05 11

                  MMag. Dr. Agnes Totter, BEd                                             Mag. Eva Blimlinger

                                    Schriftführung                                                                             Obfrau