812/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für März 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-940 der Beilagen)

Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 28. April 2023 den gegenständlichen Bericht über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für März 2023 (III-940 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Juni 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Joachim Schnabel die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Dr. Elisabeth Götze, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA und Andreas Ottenschläger sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für März 2023 (III-940 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.

Wien, 2023 06 21

                   MMMag. Dr. Axel Kassegger                                                    Peter Haubner

                                    Schriftführung                                                                            Obmann