820/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Landesverteidigungsausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2021 und 2022 (III-914 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 31. März 2023 den gegenständlichen Bericht (III-914 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 27. Juni 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Gerhard Kaniak, Petra Wimmer,
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Andreas Minnich, Mario Lindner sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner und der Ausschussobmann Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministein für Landesverteidigung gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2021 und 2022 (III-914 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2023 06 27

                               Johann Höfinger                                                 Ing. Mag. Volker Reifenberger

                                    Schriftführung                                                                            Obmann