822/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen über die Tätigkeit im Jahr 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-947 der Beilagen)

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 15. Mai 2023 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 28. Juni 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Beiziehung von Frau Mag. Christine Steger (Bundesbehindertenanwältin) als Auskunftsperson gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschlossen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Bedrana Ribo, MA die Auskunftsperson Mag. Christine Steger sowie die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Kira Grünberg und Dr. Dagmar Belakowitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen über die Tätigkeit im Jahr 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-947 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2023 06 28

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann