828/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Verkehrsausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2023 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-909 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 27. März 2023 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2023 – Untergliederung 41 Mobilität (III-909 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. Juni 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Lukas Hammer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2023 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-909 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2023 06 29
Christian Hafenecker, MA Alois Stöger, diplômé
Schriftführung Obmann