842/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Kulturausschusses
über den Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für März bis Juni 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-996 der Beilagen)
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport hat dem Nationalrat am
31. Juli 2023 den gegenständlichen Bericht (III-996 der Beilagen) zur
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 04. Oktober 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc der Abgeordnete Johann Höfinger sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nach § 1 Abs. 4
des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine
Überbrückungsfinanzierung für selbständige
Künstlerinnen und Künstler für März bis Juni 2023
(III-996 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2023 10 04
Ing. Mag. Volker Reifenberger Mag. Eva Blimlinger
Schriftführung Obfrau