850/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Mai 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-975 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 30. Juni 2023 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Mai 2023 (III-975 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 10. Oktober 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne Kraus-Winkler.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Mai 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-975 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.
Wien, 2023 10 10
Mag. Gerald Loacker Peter Haubner
Schriftführung Obmann