861/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht des Bundeskanzlers gemäß § 57 Abs. 2 Bundesgesetz über den Zivildienst (BGBl. Nr. 679/1986, idgF) und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (III-920 der Beilagen)

 

Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 13. April 2023 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 11. Oktober 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf der Abgeordnete Ralph Schallmeiner, die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht (III-920 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2023 10 11

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann