869/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-960 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Justiz hat dem Nationalrat am 12. Juni 2023 den gegenständlichen Bericht (III‑960 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 12. Oktober 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer die Abgeordneten Mag. Harald Stefan und Mag. Corinna Scharzenberger sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M..

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III‑960 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2023 10 12

                              Mag. Ruth Becher                                                    Mag. Michaela Steinacker

                                    Schriftführung                                                                             Obfrau