895/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juli und August 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1029 der Beilagen)

Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 25. September 2023 den gegenständlichen Bericht über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juli und August 2023
(III-1029 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 30. November 2023 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Ing. Martin Litschauer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Juli und August 2023 (III-1029 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2023 11 30

                           Mag. Gerald Loacker                                                            Peter Haubner

                                    Schriftführung                                                                            Obmann