908/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Budgetausschusses

über den Förderungsbericht 2021 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III‑834 der Beilagen)

 

Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 21. Dezember 2022 den Förderungsbericht 2021 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III‑834 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Februar 2023 in Verhandlung genommen und dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Laurenz Pöttinger die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und der Leiter des Budgetdienstes Dr. Helmut Berger.

 

Der Unterausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seinen Sitzungen am 13. April 2023, am 13. September 2023, am 7. Dezember 2023 und am 21. Februar 2024 in Verhandlung genommen. Im Zuge der Unterausschussberatungen wurde über den gegenständlichen Bericht Einvernehmen erzielt.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 22. Februar 2024 neuerlich in Verhandlung genommen. Im Anschluss an den mündlichen Bericht des Unterausschussobmanns Abgeordneter Gabriel Obernosterer über die Beratungen im Unterausschuss Budgetvollzug wurde der gegenständliche Bericht gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Bei der Abstimmung wurde der Förderungsbericht 2021 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-834 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Budgetausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Wien, 2024 02 22

                            Mag. Karin Greiner                                                       Gabriel Obernosterer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann