911/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Dezember 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1105 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 31. Jänner 2024 den gegenständlichen Bericht über die Errichtung eines Härtefallfonds für Dezember 2023 (III‑1105 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. März 2024 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Christoph Stark.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Errichtung eines Härtefallfonds für Dezember 2023 (III-1105 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.
Wien, 2024 03 05
Mag. Gerald Loacker Peter Haubner
Schriftführung Obmann