914/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Umweltausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1098 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 25. Jänner 2024 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie (III-1098 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 6. März 2024 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an den mündlichen Bericht des Berichterstatters Abgeordneten Franz Hörl wurde der gegenständliche Bericht gemäß § 28b GOG enderledigt.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Dezember 2023 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1098 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2024 03 06

                                     Franz Hörl                                                                     Lukas Hammer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann