921/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Justizausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-1075 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Justiz hat dem Nationalrat am 18. Dezember 2023 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023 (III-1075 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 12. März 2024 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligte sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M..
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2023, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-1075 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2024 03 12
Mag. Ruth Becher Mag. Michaela Steinacker
Schriftführung Obfrau