945/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Jänner 2024, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1126 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat dem Nationalrat am 28. Februar 2024 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 10. April 2024 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte der Abgeordnete Mag. Michael Hammer.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht (III-1126 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

Wien, 2024 04 10

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann