948/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2023 (Jänner bis Dezember 2023), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1127 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 29. Februar 2024 den gegenständlichen Bericht (III-1127 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 11. April 2024 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Rudolf Silvan, Mario Lindner und Ing. Johann Weber sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht (III-1127 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2024 04 11

                           Angela Baumgartner                                                     Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann