990/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Budgetausschusses
über den Förderungsbericht 2022 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III‑1085 der Beilagen)
Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 22. Dezember 2023 den Förderungsbericht 2022 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-1085 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht erstmals in öffentlicher Sitzung am 22. Februar 2024 in Verhandlung genommen und nach den Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen.
Der Unterausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 in Verhandlung genommen. Im Zuge der Unterausschussberatungen wurde über den gegenständlichen Bericht Einvernehmen erzielt. Abgeordneter Christoph Stark erstattete einen schriftlichen Bericht über die Beratungen im Unterausschuss Budgetvollzug.
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 6. Juni 2024 neuerlich in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
Bei der Abstimmung wurde der Förderungsbericht 2022 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-1085 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Budgetausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2024 06 06
Mag. Karin Greiner Gabriel Obernosterer
Schriftführung Obmann