991/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Budgetausschusses

über den Monatserfolg Dezember 2023 sowie COVID-19 Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023, § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz sowie das Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (148/BA),

den Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2022 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (128/BA),

den Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2023 (145/BA),

den Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (138/BA),

den Förderungsbericht 2022 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III‑1085 der Beilagen) sowie

den Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 42 Abs. 5 BHG 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (142/BA)

 

Monatserfolg Dezember 2023 sowie COVID-19 Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023, § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG‑Gesetz sowie das Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (148/BA)

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 31. Jänner 2024 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht erstmals in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 in Verhandlung genommen und dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA die Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Maximilian Linder, Dr. Christoph Matznetter, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Alois Stöger, diplômé, Kai Jan Krainer und Mag. Andreas Hanger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Florian Tursky, MBA MSc. Der Unterausschuss hat den Bericht in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 in Verhandlung genommen.

Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2022 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (128/BA)

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 31. Mai 2023 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht erstmals in seiner Sitzung am 6. Juni 2023 in Verhandlung genommen und nach den Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen. Der Unterausschuss hat den Bericht in seinen Sitzungen am 13. September 2023, 7. Dezember 2023, 21. Februar 2024 und 5. Juni 2024 in Verhandlung genommen.

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2023 (145/BA)

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 30. November 2023 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht erstmals in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 in Verhandlung genommen und nach den Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Christoph Stark dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen. Der Unterausschuss hat den Bericht in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 in Verhandlung genommen.

Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (138/BA)

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 31. Oktober 2023 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht erstmals in seiner Sitzung am 10. November 2023 in Verhandlung genommen und nach den Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Angela Baumgartner dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen. Der Unterausschuss hat den Bericht in seinen Sitzungen am 7. Dezember 2023, 21. Februar 2024 und 5. Juni 2024 in Verhandlung genommen.

Förderungsbericht 2022 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III‑1085 der Beilagen)

Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 22. Dezember 2023 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht erstmals in öffentlicher Sitzung am 22. Februar 2024 in Verhandlung genommen und nach den Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen. Der Unterausschuss hat den Bericht in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 in Verhandlung genommen.

Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 42 Abs. 5 BHG 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (142/BA)

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 31. Oktober 2023 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht erstmals in seiner Sitzung am 10. November 2023 in Verhandlung genommen und nach den Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Angela Baumgartner dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen. Der Unterausschuss hat den Bericht in seinen Sitzungen am 7. Dezember 2023, 21. Februar 2024 und 5. Juni 2024 in Verhandlung genommen.

 

Im Zuge der Unterausschussberatungen wurde über die oben angeführten Vorlagen Einvernehmen erzielt. Abgeordneter Christoph Stark erstattete einen gemeinsamen schriftlichen Bericht über die Beratungen im Unterausschuss Budgetvollzug (Anlage).

In der Sitzung des Budgetausschusses am 6. Juni 2024 wurden die oben genannten Vorlagen erneut in Verhandlung genommen. Der Förderungsbericht 2022 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III‑1085 der Beilagen) wurde in öffentlicher Sitzung behandelt und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Abstimmungen

Der Monatserfolg Dezember 2023 sowie COVID-19 Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023, § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz sowie das Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (148/BA), wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2022 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (128/BA), wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Der Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2023 (145/BA) wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) zur Kenntnis genommen.

Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (138/BA), wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Der Förderungsbericht 2022 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III‑1085 der Beilagen) wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Der Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 42 Abs. 5 BHG 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (142/BA), wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Budgetausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2024 06 06

                            Mag. Karin Greiner                                                       Gabriel Obernosterer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann