Vorblatt
Ziel(e)
- Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
- Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (AsEF, IFAD)
Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der unten angeführten finanziellen Beiträge an die einzelnen internationalen Finanzinstitutionen geschaffen werden.
Wesentliche Auswirkungen
Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich der Bund zur Beteiligung an der 12. Wiederauffüllung der Mittel des Asiatischen Entwicklungsfonds und 6. Wiederauffüllung des Technischen Hilfe Sonderfonds der AsEB (AsEF-13) sowie an der 12. Wiederauffüllung der Mittel des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-12)
Diese Beiträge sind gemäß dem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Gänze auf die österreichische ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) Quote anrechenbar und stellt eine wesentliche Komponente zur Annäherung an dieses Ziel dar. Die Beitragsleistungen werden ebenso gemäß OECD-DAC definierten Beitragsschlüssel für die Klimafinanzierung angerechnet.
Durch die Änderung des Bundesschatzscheingesetzes wird die Grundlage geschaffen, bereits begebene und bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hinterlegten Bundesschatzscheine zu digitalisieren und künftige Bundesschatzscheine ausschließlich in elektronischer Form zu begeben und zu hinterlegen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die österreichische Beitragsleistung beträgt
- 18.922.510,00 € zu AsEF-13
- 16.000.000,00 € zu IFAD-12
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Nettofinanzierung Bund |
‑1.968 |
‑7.793 |
‑8.342 |
‑8.890 |
‑1.949 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2021) erlassen und das Bundesschatzscheingesetz geändert wird
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Einflussnahme auf die Politiken, Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge, Programme und Interventionen, und damit Leistung eines Beitrags zur Erhaltung oder Verbesserung der operationellen Qualität und der institutionellen Effizienz der Institutionen sowie der ODA-Leistung des BMF unter Berücksichtigung der Herstellung der Gender-Chancengleichheit sowohl in der institutionellen Struktur der IFIs wie auch in deren Operationen" für das Wirkungsziel "Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) – Leistungen des BMF unter Berücksichtigung der Herstellung der Gender-Chancengleichheit sowohl in der institutionellen Struktur der IFIs wie auch in deren Operationen." der Untergliederung 45 Bundesvermögen im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Um vor dem Hintergrund der Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Vereinten Nationen bis 2030 die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEB) und des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) zu gewährleisten, die den Entwicklungsländern Kredite für deren soziale und wirtschaftliche Entwicklung, teilweise zu sehr weichen Bedingungen und teilweise auch nicht rückzahlbare Finanzmittel (Grants) zur Verfügung stellen, sind weitere Wiederauffüllungen der Mittel des AsEF und des IFAD erforderlich.
Die Verhandlungen über die 12. Wiederauffüllung der Mittel des AsEF und 6. Wiederauffüllung des Technische Hilfe Sonderfonds der AsEB (AsEF-13) wurden im September 2020 und über die 12. Wiederauffüllung der Mittel des IFAD (IFAD-12) im Februar 2021 abgeschlossen.
§ 1 des Bundesschatzscheingesetzes aus 1991 i.d.g.F. sieht vor, dass zum Zwecke des Erlages der österreichischen Quoten zum Kapital bei internationalen Finanzinstitutionen, bei denen Österreich Mitglied ist, namens der Republik Österreich Bundesschatzscheine begeben werden können. Derzeit werden diese Schatzscheine in Papierform ausgestellt, bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hinterlegt und bis zur vollständigen Einlösung verwahrt. Da diese Form nicht mehr zeitgemäß ist, sollen Bundesschatzscheine künftig im Rahmen der bereits bestehenden technischen Möglichkeiten in elektronischer Form bei der OeNB hinterlegt werden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Digitalisierung stellt dabei die Kompatibilität mit dem Home Office dar.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen vorgehen will, gibt es keine Alternativen zur österreichischen Beitragsleistung.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2026
Evaluierungsunterlagen und -methode: Endbericht von AsEF-13, weil dann die umfassendste Berichterstattung der Institution erfolgt.
Abgleich zwischen dem erwarteten AsEF-Ergebnis für die gesamte Wiederauffüllungsperiode (Jänner 2021 – Dezember 2024) und dem tatsächlich erreichten Ergebnis.
Endbericht von IFAD-12, weil auch in diesem Fall die umfassendste Berichterstattung der Institution erfolgt.
Abgleich zwischen dem erwarteten IFAD-12 Ergebnis für die gesamte Wiederauffüllungsperiode (Jänner 2022 – Dezember 2024) und dem tatsächlich erreichten Ergebnis.
Die notwendigen Schritte zur Digitalisierung der Bundesschatzscheine werden gesammelt.
Ziele
Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern
Beschreibung des Ziels:
AsEF-13:
Stärkung des Fokus auf fragile Länder und Regionen und vulnerable Inseln im Pazifik
Erhöhung des Fokus auf Klima und Klimafinanzierung
Stärkung des Fokus auf Projekte in Zusammenhang mit der Geschlechtergleichstellung
IFAD-12:
Erhöhung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung
Steigerung der Produktionskapazität der ländlichen Bevölkerung
Erhöhung der Resilienz der ländlichen Bevölkerung
Erhöhung des Fokus auf Klima und Klimafinanzierung
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
AsEF-12:
Projektvolumen an nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der AsEF-12 Periode 2017 – 2020 - in fragilen Ländern und Gebieten: 1,11 Mrd. USD - in kleinen vulnerablen Inseln: 394 Mio. USD
durchschnittlicher Anteil der AsEF-Mittel in der Periode 2016 – 2019, der für Klimafinanzierung (Adaption und Mitigation) verwendet wird: 23%
Anzahl der Projekte mit einer Klimafinanzierungskomponente: 55% aller Projekte
Anzahl der Projekte mit klarem Schwerpunkt auf Geschlechtergleichstellung während der AsEF-12 Periode 2017 – 2020: neun Projekte |
AsEF-13 (nach Abschluss der vierjährigen AsEF-13 Periode von 2021 – 2024 sollen folgende Zielwerte erreicht worden sein):
Projektvolumen an nicht rückzahlbaren Zuschüssen - in fragilen Ländern und Gebieten: Erhöhung um 8% auf 1,2 Mrd. USD - in kleinen vulnerablen Inseln: Erhöhung um 45% auf 571,3 Mio. USD
durchschnittlicher Anteil der AsEF-Mittel bis 2024, der für Klimafinanzierung (Adaptation und Mitigation) verwendet wird: Steigerung auf 35%
Anzahl der Projekte mit einer Klimafinanzierungskomponente: Anhebung auf 65% aller Projekte
Anzahl der Projekte mit klarem Schwerpunkt auf Geschlechtergleichstellung: Steigerung um ein Drittel auf zwölf Projekte |
IFAD-10: Als Basiswert fungiert der im Laufe der dreijährigen IFAD-10 Periode (2016-2018) erreichte Wert.
Anzahl der Menschen, deren Einkommen sich verbessert hat: 62 Mio.
Anzahl der Menschen, die über verbesserte Produktionskapazität verfügen: 47 Mio.
Anzahl der Menschen, deren Resilienz sich verstärkt hat: 26 Mio.
Anteil der Klimafinanzierung am Gesamtprogrammvolumen: 34% |
IFAD-12: Nach Abschluss der dreijährigen IFAD 12-Periode (2022-2024) sollen folgende Zielwerte erreicht worden sein:
Anzahl der Menschen, deren Einkommen sich verbessert hat: 68 Mio.
Anzahl der Menschen, die über verbesserte Produktionskapazität verfügen: 51 Mio.
Anzahl der Menschen, deren Resilienz sich verstärkt hat: 28 Mio.
Anteil der Klimafinanzierung am Gesamtprogrammvolumen: 40% |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
Beschreibung der Maßnahme:
Österreich leistet durch seine Beiträge zur Wiederauffüllung des AsEF und des IFAD einen Beitrag, um in internationaler Solidarität das Erreichen der Sustainable Development Goals – SDGs (diese zielen auf die Nachhaltigkeit und Entwicklung im globalen Maßstab ab) in Entwicklungsländern zu ermöglichen.
Durch die Beiträge wird die AsEB in die Lage versetzt, Entwicklungsprojekte in den ärmsten Ländern Asiens und des Pazifiks vor allem in den Bereichen nachhaltige Infrastruktur, Bildung, Umweltschutz und Finanz- und Privatsektorentwicklung durchzuführen. IFAD wiederum wird durch die Beiträge in die Lage versetzt Entwicklungsprojekte zur Unterstützung der ärmsten und besonders verwundbaren ländlichen Bevölkerungsgruppen weltweit mit einem Fokus auf die ärmsten Länder durchzuführen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Es liegen entsprechende Results Frameworks der Institutionen vor, die die Auswirkungen der Entwicklungsprojekte messen. |
Teilnahme an den Halbzeitüberprüfungen und Überprüfung der Endberichte. |
Maßnahme 2: Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (AsEF, IFAD)
Beschreibung der Maßnahme:
Die Verwaltung verfolgt die Inangriffnahme der in den Geberberichten vereinbarten Vorhaben in AsEF-13 und IFAD-12.
Die Verwaltung organisiert gemeinsam mit der OeNB die notwendigen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Bundesschatzscheine. Dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten und kein Mehraufwand.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Es liegen entsprechende Results Frameworks der Institutionen mit zahlreichen Indikatoren vor. |
Teilnahme an den Halbzeitüberprüfungen und Überprüfung der Endberichte. |
Die Bundesschatzscheine werden vom BMF per Hand signiert in Papierform an die OeNB durch Boten zugestellt, im Tresor der OeNB bis zur vollständigen Einlösung verwahrt und danach entwertet an das BMF retourniert. |
Die Bundesschatzscheine werden vom BMF elektronisch signiert an die OeNB elektronisch zugestellt, in einem gesicherten Datenverarbeitungssystem der OeNB elektronisch bis zur vollständigen Einlösung verwahrt. Nach vollständiger Einlösung erhält das BMF eine elektronische Bestätigung über die Entwertung. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
(Angaben über die ersten 5 Jahre hinausgehend finden sich im Anhang).
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Auszahlungen, nur Bund |
1.968 |
7.793 |
8.342 |
8.890 |
1.949 |
Die jährlichen Beträge setzen sich aus den Einlösungen von Bundesschatzscheinen (2021 – 2031), die im Rahmen von AsEF-13 hinterlegt werden und den Barzahlungen von IFAD-12 (2022 – 2024) zusammen.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Transferaufwand |
4.731 |
10.064 |
10.064 |
10.064 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
4.731 |
10.064 |
10.064 |
10.064 |
0 |
Der österreichische Beitrag zu AsEF-13 wird durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, der österreichische Beitrag zu IFAD-12 wird durch Barzahlung geleistet.
Zusammensetzung des Transferaufwands und Grundlagen für die Aufteilung auf die jeweiligen Jahre:
AsEF-13:
Der in § 1 Z 1 angeführte Beitrag zu AsEF-13 in Höhe von 18.922.510,00 € ist durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen in vier jährlichen Raten in der Wiederauffüllungsperiode vom 1. Jänner 2021 – 31. Dezember 2024 zu leisten. Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands gem. § 32 Abs. 6 BHG erfolgt anhand der Wiederauffüllungsperiode, die den Leistungszeitraum darstellt. Die Wiederauffüllung erfolgt vom 1. Jänner 2021 – 31. Dezember 2024. Demzufolge erfolgt die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2021-2024:
Ergebnishaushalt:
1. Rate: 2021: 4.730.627,50 €
2. Rate: 2022: 4.730.627,50 €
3. Rate: 2023: 4.730.627,50 €
4. Rate: 2024: 4.730.627,50 €
IFAD-12:
Der in § 1 Z 2 angeführte Beitrag zu IFAD-12 in Höhe von 16.000.000,00 € ist in drei jährlichen Raten in der Wiederauffüllungsperiode vom 1. Jänner 2022 – 31. Dezember 2024 in bar zu leisten. Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands gem. § 32 Abs. 6 BHG erfolgt anhand der Wiederauffüllungsperiode, die den Leistungszeitraum darstellt. Die Wiederauffüllung erfolgt vom 1. Jänner 2022 – 31. Dezember 2024. Demzufolge erfolgt die Zuordnung im Ergebnishaushalt in den Jahren 2022-2024:
Ergebnishaushalt:
1. Rate: 2022: 5.334.000,00 €
2. Rate: 2023: 5.333.000,00 €
3. Rate: 2024: 5.333.000,00 €
– Finanzierungshaushalt
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Auszahlungen |
1.968 |
7.793 |
8.342 |
8.890 |
1.949 |
Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt:
Die Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt ist auf die unterschiedlichen Leistungs- und Zahlungszeiträume zurückzuführen: Die wirtschaftliche Zuordnung von AsEF-13 erfolgt im Leistungszeitraum 2021 – 2024. Die Laufzeit der einzelnen Bundesschatzscheine (finanzierungswirksame Einlösung) ist allerdings von 2021 – 2031. Die einzelnen Bundesschatzscheine werden zum Fälligkeitstermin bei der Oesterreichischen Nationalbank hinterlegt (Bundesschatzscheingesetz 172/1991 in der Fassung vom 1. Dezember 2020, BGBl. I Nr. 121/2020) und zeitverzögert – über einen Zeitraum von elf Jahren – eingelöst.
AsEF-12 Einlösungsplan:
2021: 1.968.000,00 €
2022: 2.460.000,00 €
2023: 3.009.000,00 €
2024: 3.557.000,00 €
2025: 1.949.000,00 €
2026: 1.741.000,00 €
2027: 1.381.000,00 €
2028: 965.000,00 €
2029: 662.000,00 €
2030: 643.000,00 €
2031: 587.510,00 €
IFAD-12 Zahlungsplan:
2022: 5.334.000,00 €
2023: 5.333.000,00 €
2024: 5.333.000,00 €
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Unternehmen
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.
Die für die Digitalisierung der BSS beabsichtigten Prozessänderungen können durch die bereits bestehenden IT-Systeme der OeNB umgesetzt werden. Ein digitalisierter Prozess bringt Steigerungen in Flexibilität und Effizienz im laufenden Betrieb bei gleichzeitiger Minimierung des operationalen Risikos. Die Kompatibilität mit dem Home Office und die Vereinfachung der Korrespondenz zwischen BMF und OeNB stellen weitere wesentliche Vorteile dar.
Nach OeNB-interner Aufwandsschätzung wird von einem sehr überschaubaren einmaligen Aufwand von 3 Personentagen ausgegangen, der sich aus jeweils einem Tag für die Einrichtung im OeNB-internen ELAK-System, einer kurzen Einschulung und Test der neuen Vorgangsweise sowie der Digitalisierung der bestehenden BSS zusammensetzen. Dem gegenüber wird ein Einsparungspotential von rund 7 Personentagen pro Jahr aus dem laufenden Betrieb der bisherigen BSS-Administration geschätzt.
Die BSS-Gesetzesänderung und die damit verbundenen ressourcenschonenden Anpassungen in der Wertschöpfungskette sind ein weiterer Beitrag zur Digitalisierungsstrategie der OeNB bzw. der Republik Österreich und erzeugen durch sehr geringe Umsetzungskosten eine hohe qualitative Wirkung in der Geschäftsabwicklung und Verwahrung der BSS.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
1.968 |
7.793 |
8.342 |
8.890 |
1.949 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
gem. BFRG/BFG |
45.02.04 Bes.Zahlungsverpfl. |
|
1.968 |
7.793 |
8.342 |
8.890 |
1.949 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung ist im DB 45.02.04 (Besondere Zahlungsverpflichtungen) gegeben; diese Beträge sind sowohl im BFRG 2021 – 2024 als auch im BFG 2021 enthalten und werden in die Planung des BFRG 2022 – 2025 aufgenommen.
Projekt – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bund |
4.730.627,50 |
10.063.961,50 |
10.063.960,50 |
10.063.960,50 |
|
Körperschaft (Angaben in €) |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
Bund |
|
|
|
|
|
Körperschaft (Angaben in €) |
2031 |
Bund |
|
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
AsEF-13 1. Rate |
Bund |
1 |
4.730.627,50 |
|
|
|
|
|
|
|
|
AsEF-13 2. Rate |
Bund |
|
|
1 |
4.730.627,50 |
|
|
|
|
|
|
IFAD-12 1. Rate |
Bund |
|
|
1 |
5.333.334,00 |
|
|
|
|
|
|
AsEF-13 3. Rate |
Bund |
|
|
|
|
1 |
4.730.627,50 |
|
|
|
|
IFAD-12 2. Rate |
Bund |
|
|
|
|
1 |
5.333.333,00 |
|
|
|
|
AsEF-13 4. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
1 |
4.730.627,50 |
|
|
IFAD-12 3. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
1 |
5.333.333,00 |
|
|
|
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
AsEF-13 1. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
AsEF-13 2. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
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|
|
|
IFAD-12 1. Rate |
Bund |
|
|
|
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|
|
|
AsEF-13 3. Rate |
Bund |
|
|
|
|
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|
|
|
IFAD-12 2. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
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|
|
|
AsEF-13 4. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
IFAD-12 3. Rate |
Bund |
|
|
|
|
|
|
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|
2031 |
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
AsEF-13 1. Rate |
Bund |
|
|
AsEF-13 2. Rate |
Bund |
|
|
IFAD-12 1. Rate |
Bund |
|
|
AsEF-13 3. Rate |
Bund |
|
|
IFAD-12 2. Rate |
Bund |
|
|
AsEF-13 4. Rate |
Bund |
|
|
IFAD-12 3. Rate |
Bund |
|
|
AsEF-13:
Österreich hat während der Verhandlungen über AsEF-13 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 20.965.144,00 USD bzw. 18.922.510,00 € zugesagt. Damit ist der Lastenanteil Österreichs im Vergleich zu AsEF-12 mit 0,74% gleichbleibend. Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusage in nationale Währung wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,90257 € für die Periode 1. November bis 31. Dezember 2019 vereinbart. Der in § 1 Z 1 angeführte Beitrag zu AsEF-12 wird durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen in vier jährlichen Raten in den Jahren 2021 bis 2024 in bar geleistet werden. Die Einlösung der Bundesschatzscheine erfolgt in den Jahren 2021 bis 2031.
IFAD-12:
Österreich hat während der Verhandlungen über IFAD 12 – vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung – einen Beitrag von 18.298.262,00 USD bzw. 16.000.000,00 € zugesagt, das sind rd. 1,64% der bis zum 16. Februar 2021 mobilisierten Geberbeiträge in Höhe von 1.114.720.508,00 USD. Zum Vergleich leistete Österreich zu IFAD-11 ebenfalls 16.000.000,00 €. Mehrere Zusagen zu IFAD-12 – darunter auch von traditionell großen Gebern – sind jedoch noch ausständig, sodass damit zu rechnen ist, dass die Gesamthöhe der Geberbeiträge noch steigen wird. Als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs von 1 USD = 0,8744 € für die Periode 1. April bis 30. September 2020 vereinbart. Der in § 1 Z 2 angeführte Beitrag zu IFAD-12 soll in drei jährlichen Raten in den Jahren 2022 bis 2024 in bar geleistet werden. Der Leistungszeitraum ist ident mit dem Zahlungszeitraum: 1. Jänner 2022 – 31. Dezember 2024:
Details zur Berechnung der jeweiligen Beiträge sowie die Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt finden sich im Teil "Finanzielle Auswirkungen für den Bund".
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Unternehmen |
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen |
Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 627156621).