|
|
sozialministerium.at BMSGPK-Gesundheit - III/B/16a (Lebensmittelrecht und - kennzeichnung) Mag. Agnes Muthsam Sachbearbeiterin amire.mahmood@gesundheitsministerium.gv.at +43 1 711 00-644741 Postanschrift: Stubenring 1, 1010 Wien E‑Mail‑Antworten sind bitte
unter Anführung der Geschäftszahl an post@sozialministerium.at |
|
|
|
|
Geschäftszahl: 2021-0.054.245 |
|
Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird; Begutachtung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird; dieser ist auch im Rechtsinformationssystem des Bundes verfügbar.
Es wird ersucht, zu diesem Entwurf bis längstens
25. Juni 2021
Stellung zu nehmen.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass der Entwurf vom do. Standpunkt aus keinen Anlass zu Bemerkungen gibt. Es wird ersucht, eine allfällige Stellungnahme an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln: lebensmittelrecht.legistik@sozialministerium.at.
Weiters wird ersucht, die Stellungnahmen auch dem Präsidium des Nationalrats zu übermitteln, und zwar im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Wien, 20. Mai 2021
Für den Bundesminister:
Dr. med.vet. Ulrich Herzog