Vorblatt
Ziel(e)
- Erhöhung der Schülerbeihilfen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Erhöhung der Schülerbeihilfen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Erhöhung der Schüler/innenbeihilfen entsteht ein jährlicher Mehraufwand von 5,827 Millionen Euro für den Bund.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
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in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Nettofinanzierung Bund |
‑1 942 |
‑5 827 |
‑5 827 |
‑5 827 |
‑5 827 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Die Geldwertentwicklung seit der letzten betragsmäßigen Anpassung des Schülerbeihilfengesetzes hat zu einer Einengung des Bezieherkreises von Schülerbebeihilfen und zu einer Wertminderung der gewährten Beihilfen geführt. Nunmehr sollen die Beträge angehoben und dadurch der Bezieherkreis ausgeweitet sowie die zumutbare Unterhaltsleistung im Hinblick auf geänderte Einkommensverhältnisse erhöht werden.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Aus den Vorhaben ergeben sich keine Erfordernisse gemäß Art. 35 DSGVO.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird
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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“ der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Geldwertentwicklung seit der letzten betragsmäßigen Anpassung des Schülerbeihilfengesetzes hat zu einer Einengung des Bezieherkreises von Schülerbeihilfen und zu einer Wertminderung der gewährten Beihilfen geführt.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Die Zahl der Schülerbeihilfenbezieher bleibt auf den Kreis der derzeit Berechtigten beschränkt.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025
Ziele
Ziel 1: Erhöhung der Schülerbeihilfen
Beschreibung des Ziels:
Der Schulbesuch oder die Unterbringung in einem Schülerheim sind für einkommensschwache Familien mit Kosten verbunden, die für diese nur schwer zu tragen sind. Der Bezieherkreis von Schülerbeihilfen soll im Interesse eines Zuganges zu Bildungseinrichtungen unabhängig vom sozio-ökonomischen Hintergrund ausgeweitet werden.
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Derzeit erhalten rund 35000 Personen Schülerbeihilfe. |
Es sollen rund 38000 Personen Schülerbeihilfen erhalten. Die Ausgaben sollen dabei um rund 20% steigen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Erhöhung der Schülerbeihilfen
Beschreibung der Maßnahme:
Es sollen sowohl die Beträge der Schülerbehilfe als auch die Einkommensgrenzen angehoben und dadurch der Bezieherkreis ausgeweitet werden.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Es werden derzeit rund € 26,7 Mio. für Schülerbeihilfen aufgewendet. |
Es sollen rund € 32,0 Mio. aufgewendet werden. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
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in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Transferaufwand |
1 942 |
5 827 |
5 827 |
5 827 |
5 827 |
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Aufwendungen gesamt |
1 942 |
5 827 |
5 827 |
5 827 |
5 827 |
Durch die Änderung des Schülerbeihilfengesetzes ergibt sich ein Mehrbedarf beim Transferaufwand (siehe dort).
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Direkte Leistungen an natürliche Personen
Potentiell betroffene Personengruppe
Familien als Bezieher von Schülerbeihilfen.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
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in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
1 942 |
5 827 |
5 827 |
5 827 |
5 827 |
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in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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gem. BFRG/BFG |
30.01.07 Förderungen und Transfers |
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1 942 |
5 827 |
5 827 |
5 827 |
5 827 |
Erläuterung der Bedeckung
Der künftige jährliche Bedarf von rund 33 Millionen Euro entspricht dem derzeit für Schüler/innenbeihilfen budgetierten aber nicht ausgeschöpften Betrag. Der Mehrbedarf findet daher im DB 30.01.07 Deckung.
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
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Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Bund |
1 942 000,00 |
5 827 000,00 |
5 827 000,00 |
5 827 000,00 |
5 827 000,00 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
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Anhebung Schüler/innenbeihilfen |
Bund |
1 |
1 942 000,00 |
1 |
5 827 000,00 |
1 |
5 827 000,00 |
1 |
5 827 000,00 |
1 |
5 827 000,00 |
Durch das Vorhaben werden einerseits die Grundbeträge der Schüler/innenbeihilfen um 10% angehoben, andererseits werden die Wertgrenzen bei den zumutbaren Unterhaltsleistungen ebenfalls um 10% erhöht, sodass bei niedrigen Einkommen ein geringerer Prozentsatz von den Beihilfen in Abzug gebracht wird. Damit vergrößert sich der Kreis der Bezieher/innen und die individuellen Beihilfen steigen gegenüber dem derzeitigen Betrag. Betrachtet man eine Zeitreihe von zehn Jahren (Budgetjahre 2010 bis 2019 bzw. Schuljahre 2009/10 bis 2018/19) so zeigt sich, dass sich die Auszahlungen für Schüler/innenbeihilfen von 36,246 Millionen Euro um rund 30% auf 27,039 Millionen Euro vermindert haben, während die Zahl der potenziell anspruchsberechtigten Schüler/innen um lediglich 9% von 355 814 auf 332 591 zurückgegangen ist. Die Differenz von 21% kann darauf zurückgeführt werden, dass sich der Anteil der Bezieher/innen sowie die durchschnittliche Höhe der Beihilfen aufgrund der „kalten Progression“ vermindert haben. Im gleichen Zeitraum ist der Verbraucherpreisindex um rund 20% gestiegen. Geht man davon aus, dass die Einkommen analog gestiegen sind, gleicht eine Erhöhung der Bemessungsgrundlagen um 10% rund die Hälfte dieses Effekts aus. Hochgerechnet von den Auszahlungen 2019 ergibt sich damit ein jährlicher Bedarf von 27,039 x (1 + 21% / 2 ) x (1 + 10%) = 32,866 Millionen Euro bzw. ein jährlicher Mehrbedarf von 5,827 Millionen Euro. Im Jahr 2021 wird davon nur ein Drittel für das Schuljahr 2021/22 schlagend.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
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Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
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Kinder und Jugend |
Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre) |
Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen |
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Kinder und Jugend |
Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive |
- Finanzielle Auswirkungen von 1 Mrd. € über 10 Jahre an öffentlichen Ausgaben oder - es sind Strategien oder Entscheidungen mit Implikationen für die Lebensgestaltung auf mindestens 25 Jahre betroffen, insbesondere in der Fiskal-, Energie- oder Umweltpolitik |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.8 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 249122714).