Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Einbringende Stelle: |
BMK |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Mit der Richtlinie (EU) 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG wurde eine neue Grundlage für die Berufsqualifikationen von Besatzungsmitgliedern in der europäischen Binnenschifffahrt geschaffen, die innerstaatlich bis 17. Jänner 2022 umzusetzen ist.
Bei der Vollziehung des Schifffahrtsgesetzes hat sich in den nicht von der Umsetzung betroffenen Teilen des Schifffahrtsgesetzes seit der letzten größeren inhaltlichen Novelle die Notwendigkeit einer Reihe von kleineren Präzisierungen und Ergänzungen erwiesen.
Ziel(e)
- Harmonisierung der Berufsqualifikationen in der europäischen Binnenschifffahrt
- Erleichterung der Mobilität von Besatzungsmitgliedern in der europäischen Binnenschifffahrt
- Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt
- Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt
- Verwaltungsvereinfachung
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Festlegung einheitlicher Mindest-Qualifikations- und Tauglichkeitsstandards für die gesamte nautische Besatzung,
- Einführung zusätzlicher Berechtigungen für Schiffsführungsaufgaben, für die aus Gründen der Sicherheit der Schifffahrt und von Personen sowie des Schutzes der Umwelt besondere Qualifikationen erforderlich sind,
- Einführung besonderer Berechtigungen für Tätigkeiten an Bord, für die aus Gründen der Sicherheit der Schifffahrt und von Personen sowie des Schutzes der Umwelt besondere Qualifikationen erforderlich sind,
- Aufwertung von Schifferdienstbuch und Bordbuch,
- Schaffung einer Datenbank für Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher,
- Neustrukturierung des Geltungsbereiches innerstaatlicher Befähigungsausweise, die nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2017/2397 erfasst sind.
- Änderung der Zuständigkeit für innerstaatliche Befähigungsausweise, die nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2017/2397 erfasst sind,
- Anpassung der Mindestbesatzungsvorschriften
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Verkehrssicherheit" der Untergliederung 41 Mobilität im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2017/2397 ist ein elektronisches Register zu implementieren, in dem sämtliche Daten der Unionsbefähigungszeugnisse und Bordbücher sowie der ausstellenden Behörden gespeichert und den autorisierten Stellen EU-weit, sowie den nationalen Kontrollbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die im Jahr 2021 anfallenden Investitionskosten betragen EUR 142.000,- exkl. USt, die jährlichen Betriebskosten betragen EUR 25.700,- exkl. USt. Die Tragung der Investitionskosten sowie der Kosten für die operative Abwicklung erfolgt durch die via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH. und über deren im Einvernehmen mit dem BMF erstelltes Budget.
Weiters erfolgt im Rahmen dieser Novelle eine Verschiebung der Zuständigkeit für die Abnahme von Prüfungen für das Schiffsführerpatent – 20 m vom Bund an die Länder Wien, Niederösterreich und Oberösterreich. Es erfolgt eine Verschiebung der Kosten vom Bund zu den betroffenen Ländern, diese werden jedoch durch die Einnahme von Prüfungstaxen (festgehalten in der Schiffsbetriebs-Verordnung) abgegolten.
In den Jahren 2015 bis 2020 wurden jährlich durchschnittlich 25 Prüfungen für das Schiffsführerpatent – 20 m durchgeführt. Die Übernahme dieser Prüfungen durch die Länder stellt in Anbetracht des Umstandes, dass sowohl in Wien wie auch in Niederösterreich jährlich jeweils in etwa 600-700 Prüfungen für das Schiffsführerpatent – 10 m stattfinden, und dass sich die Prüfungen für das Schiffsführerpatent - 20 m auf die genannten 3 Bundesländer verteilen, keinen erheblichen Mehraufwand für diese dar.
Der durchschnittliche Zeitaufwand je Prüfling für das Schiffsführerpatent – 20 m beläuft sich auf 4 Stunden (Prüfung, Administration). Bei 25 Prüfungen pro Jahr ergeben sich somit zusätzliche 100 Stunden, die sich auf die drei Länder verteilen. Aufgrund der Geringfügigkeit dieses Aufwandes findet keine Verschiebung von VBÄ vom Bund an die Länder statt.
Die Prüfungstaxen belaufen sich bei 25 Prüfungen pro Jahr auf insgesamt EUR 3500,- (EUR 140,- je Prüfung nach künftiger Rechtslage)
Zu weiteren finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/2397 siehe auch WFA zur Verordnung mit der die Schiffsbetriebsverordnung erlassen wird.
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Die Novelle ordnet die Grundlagen für die geordnete, unfallfreie Abwicklung des Schiffsverkehrs auf Gewässern in Form einer Detaillierung und Neuregelung der Mindeststandards für die gesamte nautische Besatzung neu. Die Neuregelung erfolgt in Umsetzung unbefristeten EU-Rechtes, sie entzieht sich daher einer Befristung ihrer Geltungsdauer.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen sind, soweit sie den 7. Teil des Schifffahrtsgesetzes betreffen, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 in innerstaatliches Recht erforderlich; die nicht den 7. Teil betreffenden Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Es ist die Schaffung nationaler Datenbanken für Befähigungszeugnisse und Bordbücher geplant sowie die Speicherung, Übermittlung an die Datenbank der Europäischen Union sowie die Staatsdruckerei und der Abruf von Daten durch Verwaltungsorgane und Drittstaaten. Bei der Datenbank betreffend Unionsbefähigungszeugnisse und Bordbücher handelt es sich um eine verpflichtende Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2397. Darüber hinaus dienen die Datenbank der Verwaltungsvereinfachung (bei Verlängerungen, Ausstellung von Duplikaten und Verkehrskontrollen) sowie der Verhinderung von Delikten gemäß dem 12. Abschnitt des Strafgesetzbuches.
Die Führung der Datenbanken erscheint im Hinblick auf modernes Verwaltungshandeln insbesondere mit Rücksicht auf den internationalen Verkehr und den von der RL vorgegebenen zwischenstaatlichen Austausch von Daten als verhältnismäßig.
Es werden die in der DSGVO enthaltenen Betroffenenrechte gewahrt.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 823180218).