Gesetzesnovelle: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Juni 1977 zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird –
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Problemanalyse
Der vorliegende Entwurf soll die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, ABl. Nr. L 111 vom 25.04.2019 S. 59 umsetzen.
In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Durch die Richtlinie sollen Lieferanten, welche oft kleinere und mittlere Unternehmen sind, in der Lebensmittellieferkette gestärkt werden. Marktmächtigere Unternehmen können in der Lage sein, Konditionen zu bestimmen, die oft nachteilig für die schwächeren Geschäftspartner sind. Die Akzeptanz von Konditionen, die einem leistungsgerechtem Wettbewerb hinderlich sind, birgt viele Risiken. Letztlich könnte dies zum Ausscheiden von KMU aus dem Markt führen und eine höhere Konzentration bewirken, die langfristig für den Wettbewerb schädlich sein könnte.
Die Einrichtung einer Erstanlaufstelle zur Absicherung des fairen Wettbewerbs entspricht dem Regierungsprogramm S.153.
Ziel(e)
Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, ABl. Nr. L 111 vom 25.04.2019 S. 59 umgesetzt werden.
Die Position von Lieferanten in der Lebensmittellieferkette soll gestärkt werden. Dem sog. "Fear effect" (Angst, Klagen einzubringen, weil die Auslistung befürchtet wird) soll durch die Schaffung vertraulicher Beschwerdemöglichkeiten entgegengewirkt werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Das Vorhaben verbietet bestimmte Handelspraktiken. Anhang I des Entwurfes enthält eine Liste von unter allen Umständen verbotenen Handelspraktiken in Beziehungen zwischen Käufern und Lieferanten in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette.
Anhang II des Entwurfes enthält eine Liste von Handelspraktiken, die verboten sind, außer, sie wurden zuvor klar und eindeutig in der Liefervereinbarung oder einer Folgevereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer vereinbart. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie werden anonyme Beschwerdemöglichkeiten geschaffen.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Nachhaltige Entwicklung moderner und vitaler ländlicher Regionen sowie Sicherung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Landwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familienbetriebe und der in- und ausländischen Absatzmärkte" der Untergliederung 42 Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Um die Aufgaben gemäß dem Vorhaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, sind vorerst drei Planstellen für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vorzusehen (Leiter der Erstanlaufstelle v1/4, Akademiker bei Erstanlaufstelle v1/1-v1/3, Sekretariat bei Erstanlaufstelle v3). Nach einer einjährigen Evaluierungsphase und bei Bedarf wird eine Aufstockung um bis zu drei Planstellen (Vollbeschäftigtenäquivalente) der jeweils erforderlichen Bewertungsgruppe in Aussicht gestellt.
Im Bereich der relativen Marktmacht ist die Bundeswettbewerbsbehörde bereits tätig (z.B. Fairnesskatalog für Unternehmen - Standpunkt für unternehmerisches Wohlverhalten, Oktober 2018). Ob bzw. in welchem Umfang ein zusätzlicher Aufwand für die BWB entsteht, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Die Bereitstellung einer Planstelle im Einvernehmen mit dem BMKOES wird nach einer Evaluierungsphase und bei Bedarf in Aussicht gestellt.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
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in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Nettofinanzierung Bund |
‑321 |
‑328 |
‑334 |
‑341 |
‑348 |
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Keine.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Dieses Vorhaben steht im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
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in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
321 |
328 |
334 |
341 |
348 |
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in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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gem. BFRG/BFG |
42.01.01 Zentralstelle |
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321 |
328 |
334 |
341 |
348 |
Erläuterung der Bedeckung
Bedeckung erfolgt gemäß BFRG/BFG UG 42
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
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Bund |
238,04 |
3,00 |
242,80 |
3,00 |
247,66 |
3,00 |
252,61 |
3,00 |
257,66 |
3,00 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
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Leiter der Erstanlaufstelle |
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 2 v1/4 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
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Akademiker bei Erstanlaufstelle |
Bund |
VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
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Sekretariat bei Erstanlaufstelle |
Bund |
VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
Bei der Erstanlaufstelle wird ein Leiter VB-VD- Höh. Dienst 2 v1/4, ein Akademiker VB-VD- Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3 sowie eine Sekretariatsstelle VB-VD-Fachdienst v3 vorgesehen.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
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Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Bund |
83 314,86 |
84 981,16 |
86 680,79 |
88 414,40 |
90 182,69 |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.8 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 266727951).