Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)

-       Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)

-       Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)

-       Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)

-       Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)

-       Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit

-       Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen

-       Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen

-       Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums

-       Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Bund trägt den Aufwand für das erforderliche Bundes- und Landeslehrpersonal in der Sommerschule. Aus den übrigen Änderungen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Bund

0

‑6 601

‑1 526

‑1 526

‑1 526

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Kurzfassung aus Vorblatt allgemeiner Teil einfügen

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Aus den Vorhaben ergeben sich keine Erfordernisse gemäß Art. 35 DSGVO.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985 und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzgeändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Verbesserung der Steuerung des Schulsystems und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Stärkung der Sprachkompetenz in der Bildungssprache Deutsch in elementarpädagogischen Einrichtungen sowie Verbesserung der Bildungsübergänge/Ausbau der Schnittstellensteuerung" für das Wirkungsziel "Verbesserung Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

- Ein selbstständiges ausreichendes Beherrschen der Kulturtechniken ist für einen erfolgreichen Bildungsweg und -erwerb des Einzelnen notwendig ist. Die Covid-19 Pandemie hat hier Defizite erzeugt bzw. bereits bestehende Defizite verstärkt.

- Schülerinnen und Schüler haben Defizite in den Kulturtechniken

- Der Übertritt, insbesondere in Sekundarstufe I und II ist oft schwierig, Schülerinnen und Schüler weisen inhomogene Vorkenntnisse auf, sodass eine Vorbereitung für einen gemeinsamen Schulstart in der mittleren oder höheren Schule zweckmäßig wäre.

- Von vielen Schulen wird gewünscht leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum bisherigen Unterricht fördern zu können.

- Lehrpersonen werden zu Beginn ihrer Berufslaufbahn oftmals mit herausfordernden Situationen konfrontiert, die in der Ausbildung zum Teil nur theoretisch behandelt werden können.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Beibehaltung des bisherigen Zustandes

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025

Evaluierungsunterlagen und -methode: Zusätzliche Datenerhebungen sind nicht erforderlich, da die erforderlichen Daten im Rahmen der Bildungsdokumentation zur Verfügung stehen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Schülerinnen und Schüler beginnen nach neunwöchiger Unterbrechung den Schulbetrieb, unabhängig von ihrem Kenntnisstand

Schülerinnen und Schüler können Unterrichtsinhalte von Vorperioden auffrischen um sich dem Erwerb neuer Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten widmen zu können.

 

Ziel 2: Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Schülerinnen und Schüler haben beim Eintritt in eine neue Schulart unterschiedliche Vorkenntnisse und teilweise stark unterschiedliche Leistungsprofile. Dies ist teilweise auf die autonomen Gestaltungsbereiche in Lehrplänen zurückzuführen, deren Zweck unter anderem eine möglichst weitgehende schülerzentrierte Individualisierung der Lehrinhalte ist. An den Nahtstellen führt dies dazu, dass zu Beginn eines Schuljahres teilweise unterschiedliche Voraussetzungen bei einzelnen Schülern vorliegen und einige Wochen für das Herstellen einer gemeinsamen Lern- und Arbeitsbasis aufgewendet werden.

Alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 9. Schulstufe haben zu Beginn des Schuljahres eine gemeinsame, gleichwertige, Lern- und Arbeitsbasis in ihren neuen Schulen.

 

Ziel 3: Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Vorbereitungen auf anspruchsvolle Lehrinhalte des kommenden Schuljahres, insbesondere auf nationale oder internationale Wettbewerbe Chemieolympiade uä. finden ausschließlich gleichzeitig zum Unterricht statt.

Bereits vor Beginn des Schuljahres können sich besonders leistungswillige und -fähige Schülerinnen und Schüler auf besondere Projekte und Wettbewerbe vorbereiten.

 

Ziel 4: Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Vorbereitung auf abschließende Prüfungen erfolgt erst im Laufe des letzten Schuljahres.

Eine wirksame und effiziente Vorbereitung auf abschließende Prüfungen kann bereits vor Beginn des Schuljahres erfolgen.

 

Ziel 5: Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Ausbildung von angehenden Lehrpersonen erfolgt unter kontrollierten Bedingungen und unter enger Anbindung an erfahrene Schulleitungen und Lehrpersonen. Die Übernahme von Verantwortung einerseits und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit andererseits ist Studierenden nur eingeschränkt möglich.

Studierende sammeln Erfahrung in Eigenverantwortlichkeit und erleben Selbstwirksamkeit in konkreten Unterrichtssituationen in der Sommerschule.

 

Ziel 6: Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Kuratorien haben kein Mitbestimmungsrecht über von ihnen selbst aufgebrachte finanzielle Mittel.

Die Kuratorien können über die Verwendung jener Mittel, deren Verwendung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung an die Zustimmung des Kuratoriums gebunden wurden, bestimmen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit

Beschreibung der Maßnahme:

nähere Ausführung erforderlich

 

Umsetzung von Ziel 1, 2, 3, 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Während der unterrichtsfreien Zeit besteht derzeit keine Möglichkeit die schulischen Ressourcen zu nutzen.

Während der letzten beiden Wochen des Schuljahres, somit in der unterrichtsfreien Zeit, werden Unterrichtsangebote zur Umsetzung der gemacht.

 

Maßnahme 2: Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen

Beschreibung der Maßnahme:

Im sprachsensiblen Unterricht wird fachliches und sprachliches Lernen zu einer Einheit verknüpft. Sprache hat im Unterricht verschiedene Funktionen. Mit ihrer Hilfe vermitteln Lehrerinnen und Lehrer Lerninhalte. Die Schülerinnen und Schülern nehmen diese auf, verarbeiten und speichern sie und geben sie in Unterrichtsgesprächen und Prüfungen wieder. Sie lernen, diese sprachlichen Mittel inhaltlich, zweckbezogen, kontextuell und situativ angemessen selbst zu verwenden. In diesem Sinne sind Sprache und Fachunterricht untrennbar miteinander verbunden. Im Unterrichtsgegenstand Mathematik etwa sind die Schüler/innen sprachlich besonders gefordert, geht es doch darum, fachspezifisches Vokabular zu verstehen und sich anzueignen, Textaufgaben zu lösen und richtige Antworten zu formulieren, mathematische Aufgabenstellungen und Lösungswege zu diskutieren und zu beschreiben. Die Fachsprache stellt eine weitere Schwierigkeit dar, wenn Schüler/innen Begriffe verstehen sollen, die in der Alltagssprache kaum bis gar nicht oder in einem anderen Zusammenhang verwendet werden.

Positive Lernerfahrungen stärken das Selbstbewusstsein und die Sozialkompetenz Das Ziel basiert auf der Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche positive Lernerfahrungen in der Schule machen können, wenn sie gemeinsam lernen, wie sie die Unterrichtssprache Deutsch besser anwenden und verstehen können. Ein besseres Anwenden und Verstehen der Unterrichtssprache wirkt sich nicht nur positiv auf alle Unterrichtsfächer aus, sondern stärkt auch die Selbstwirksamkeit und Selbstorganisation der Schülerinnen und Schüler. Das projektorientierte Arbeiten in Kleingruppen trägt darüber hinaus zur Stärkung des Zusammenhalts und der Sozialkompetenz bei.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2, 3, 4, 5

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

dzt. Unterricht mit Ausnahme der Volksschule in Form von 50 Minuten-Einheiten nach lehrplanmäßigen Gegenständen getrennt.

für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler wird in der Sommerschule gesamthafter, an einem Projekt orientierter Unterricht angeboten

 

Maßnahme 3: Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen

Beschreibung der Maßnahme:

Am Ende der Sommerschule soll als Projektergebnis ein Produkt vorliegen, das die Schülerinnen und Schüler "anfassen" und präsentieren können. Das Produkt kann zum Beispiel ein Kurzvideo, ein Hörtext, Blog, Podcast, Poster, Theaterstück oder eine Zeitung sein. Sowohl bei der Auswahl des Produkts bzw. des Projektergebnisses als auch bei der Gestaltung des Weges dorthin besteht für die Unterrichtenden der Sommerschule ein gänzlich freier Gestaltungsspielraum. Bei mehreren kleinen Projekten kann am Ende der Sommerschule eine Sammlung der einzelnen Ergebnisse (z. B. Portfolio) bzw. bei einem großen Projekt der Entstehungsprozess als Dokumentation (Projekttagebuch) vorliegen.

Projektorientiertes Arbeiten entspricht der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und fördert dabei die Sachkompetenz, die Selbstkompetenz und die Sozialkompetenz. Das Projektergebnis, als sog. "Produkt" bezeichnet, soll dabei altersgerecht und über mögliche Etappenziele erreicht werden. Das projektorientierte Arbeiten während des Ergänzungsunterrichts kann auf Basis eines Themas ein großes Projekt für die beiden Wochen oder mehrere kleine Projekte innerhalb der beiden Wochen beinhalten. Im Mittelpunkt steht ein Thema und/oder ein Problem, zu dessen Bearbeitung bzw. Lösung möglichst viel gelesen, gesprochen, geschrieben und zugehört werden muss

 

Umsetzung von Ziel 1, 2, 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

wie MN 2

wie MN2, aber mit Schwerpunkt auf einem Gegenstand

 

Maßnahme 4: Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums

Beschreibung der Maßnahme:

Studierende sollen eigenverantwortlich Unterrichtserfahrungen in herausfordernden Unterrichtssituationen erleben.

 

Umsetzung von Ziel 5

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Ausbildung von angehenden Lehrpersonen erfolgt und kontrollierten Bedingungen und unter enger Anbindung an erfahrene Lehrpersonen. Die Übernahme von Verantwortung einerseits und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit andererseits ist Studierenden nur eingeschränkt möglich.

Studierende erteilen für begrenzte Zeit eigenverantwortlich Unterricht.

 

Maßnahme 5: Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen

Beschreibung der Maßnahme:

Die Kuratorien sollen über die Verwendung jener Mittel, deren Verwendung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung an die Zustimmung des Kuratoriums gebunden wurden, bestimmen können.

 

Umsetzung von Ziel 6

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Kuratorien haben kein Mitbestimmungsrecht über von ihnen selbst aufgebrachte finanzielle Mittel.

Die Kuratorien können über die Verwendung jener Mittel, deren Verwendung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung an die Zustimmung des Kuratoriums gebunden wurden, bestimmen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Personalaufwand

0

990

1 008

1 008

1 008

Transferaufwand

0

5 611

518

518

518

Aufwendungen gesamt

0

6 601

1 526

1 526

1 526

 

Für die Sommerschule entsteht Lehrpersonalbedarf sowohl bei den Pflichtschulen als auch bei den mittleren und höheren Schulen. Den Aufwand für die Pflichtschulen trägt der Bund im Wege von Transferzahlungen an die Länder, den Aufwand für die mittleren und höheren Schulen trägt der Bund direkt als Personalaufwand für das eingesetzte Bundeslehrpersonal.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Erlöse

0

5 611

518

518

518

Personalkosten

0

5 611

518

518

518

Kosten gesamt

0

5 611

518

518

518

Nettoergebnis

0

0

0

0

0

 

Die Sommerschule verursacht Lehrpersonalaufwand für Landeslehrpersonen an Pflichtschulen. Diesen Personalaufwand erhalten die Länder vom Bund im Wege von Transferzahlungen refundiert.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern

Ein Effekt der Einführung der Sommerschule ist, dass für schulpflichtige Kinder in den letzten zwei Wochen des Schuljahres keine oder nur eine eingeschränkte außerschulische oder außerfamiliäre Betreuung benötigt wird. Die ist nicht der Zweck der Regelung, sondern stellt eine nicht zu vermeidende Auswirkung dar.

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Vorbereitung auf kommende schulische Situationen

 

Schülergruppen

- Schülerinnen und Schüler an Nahtstellen

- Schülerinnen und Schüler vor abschließenden Prüfungen

- Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf das kommende Schuljahr allgemein

- Schülerinnen und Schüler mit besonderer Leistungsstärke

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Schüler an Nahtstellen

15 000

- Schüler zur Vorbereitung auf das kommende Schuljahr allgemein

15 000

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

6 601

1 526

1 526

1 526

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2021

2022

2023

2024

2025

gem. BFRG/BFG

30.02.01 PflichtschulenSek I

 

 

5 611

0

0

0

gem. BFRG/BFG

30.02.02 AHS Sek I

 

 

253

0

0

0

gem. BFRG/BFG

30.02.04 AHS Sek II

 

 

170

0

0

0

gem. BFRG/BFG

30.02.05 BMHS

 

 

340

0

0

0

gem. BFRG/BFG

30.02.10 Private Träger

 

 

227

0

0

0

Durch Umschichtung

30.

30.

 

 

1 526

1 526

1 526

 

Erläuterung der Bedeckung

Für die Bedeckung im Jahr 2022 wird im BFG 2022 vorgesorgt werden. Die weitere Bedeckung ab dem Jahr 2023 erfolgt durch Umschichtungen in der UG 30.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Länder

 

 

5 610,85

 

517,97

 

517,97

 

517,97

 

Bund

 

 

990,15

 

1 008,43

 

1 008,43

 

1 008,43

 

GESAMTSUMME

 

 

6 601,00

 

1 526,40

 

1 526,40

 

1 526,40

 

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Sommerschule Lehrpersonen APS

Länder

 

 

85 272

60,94

 

 

 

 

 

 

Sommerschule Leitungen APS

Länder

 

 

1 020

406,25

1 275

406,25

1 275

406,25

1 275

406,25

Sommerschule Lehrpersonen AHS/BMHS

Bund

 

 

15 048

60,94

15 048

60,94

15 048

60,94

15 048

60,94

Sommerschule Leitungen AHS/BMHS

Bund

 

 

180

406,25

225

406,25

225

406,25

225

406,25

 

Sommerschule:

Die Sommerschule in den letzten beiden Wochen der Hauptferien wird von Lehramtsstudierenden und Lehrpersonen abgewickelt. Jede Gruppe der Sommerschule weist ein Stundenausmaß von 20 Stunden pro Woche auf, in 2 Wochen somit 40 Stunden. Lehramtsstudierende wirken im Rahmen ihres Studiums an der Sommerschule mit und erhalten daher keine Vergütung. Lehrpersonen erbringen ihre Leistung zusätzlich zu ihrer Unterrichtsverpflichtung während des Unterrichtsjahres. Die Vergütung für eine zusätzlich zur Lehrverpflichtung erbrachte Unterrichtsstunde während des Unterrichtsjahres beträgt 1,3% des Monatsgehalts der Lehrperson. Bei einer durchschnittlichen Lehrperson, die in der Sommerschule eingesetzt wird, würde ein solcher Stundensatz somit 3 749,9 (IL l2a2 Stufe 10) x 1,3% = 48,75 Euro betragen. Inklusive Dienstgeberbeiträge (rund 25%) ergibt sich ein durchschnittlicher Personalaufwand von 60,94 Euro pro Stunde. Die Erfahrungen mit der im Rahmen der COVID-Maßnahmenpakete abgehaltenen Sommerschule 2021 haben gezeigt, dass das Verhältnis Lehramtsstudierende zu Lehrpersonen rund 3:4 beträgt. Rund 57% der Lehrtätigkeit an der Sommerschule wird somit von Lehrpersonen übernommen.

Im Sommer 2021 wurden rund 3 300 Gruppen betreut, für die Jahre 2022 und 2023 wird mit einer Steigerung um jeweils ein Drittel ausgegangen. Bei 40 Stunden pro Gruppe ergeben sich damit 4 400 x 40 = 176 000 Stunden im Jahr 2022 und 5 850 x 40 = 234 000 Stunden ab dem Jahr 2023.

Unter der Annahme, dass im Jahr 2022 weiterhin 57% davon von Lehrpersonen erbracht werden, ergibt sich ein Bedarf von 100 320 Lehrpersonen-Stunden (siehe oben Anzahl Mitarbeiter/innen, wobei in der Regel nicht jede Stunde von einer anderen Lehrperson übernommen wird).

Die Sommerschule wird vor Ort von der Schulleitung organisiert. Dafür erhält diese eine Belohnung von 325 Euro (406,25 Euro inkl. DGB). Es wird davon ausgegangen, dass die Sommerschule im Jahr 2022 an 1 200 und ab dem Jahr 2023 an 1 500 Standorten stattfinden wird.

Weiters wird davon ausgegangen, dass rund 85% des Sommerschulangebots im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen und 15% im Bereich der mittleren und höheren Schulen stattfinden werden. Die erforderlichen Lehrpersonenstunden sowie die Anzahl der Schulleitungen werden dementsprechend auf APS und AHS/BMHS aufgeteilt.

Ab dem Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass die Sommerschule an der Pflichtschule zu 100% von Lehramtsstudierenden abgewickelt wird. An der Sekundarstufe II ist der Einsatz von Lehramtsstudierenden nicht vorgesehen. Die Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe) macht rund ein Drittel des AHS/BMHS-Bereichs aus, weshalb der Lehrpersoneneinsatz an AHS/BMHS durch die Erhöhung des Stundenausmaßes um ebenfalls ein Drittel unverändert bleibt, allerdings ausschließlich an der Sekundarstufe II (mit Ausnahme der anteiligen Belohnung der AHS-Schulleitungen).

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2021

2022

2023

2024

2025

Sommerschule Lehrpersonen APS

Länder

 

 

 

 

 

 

Sommerschule Leitungen APS

Länder

 

 

 

 

 

 

Sommerschule Lehrpersonen AHS/BMHS

Bund

 

 

 

 

 

 

Sommerschule Leitungen AHS/BMHS

Bund

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

 

5 610 850,68

517 968,75

517 968,75

517 968,75

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Sommerschule APS

Bund

 

 

1

5 610 850,68

1

517 968,75

1

517 968,75

1

517 968,75

 

Sommerschule:

Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand für Lehrpersonen an allgemein bildendenden Pflichtschulen gemäß § 4 FAG 2017.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Länder

 

5 610 850,68

517 968,75

517 968,75

517 968,75

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Sommerschule APS

Länder

 

 

1

5 610 850,68

1

517 968,75

1

517 968,75

1

517 968,75

 

Sommerschule:

Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand für Lehrpersonen an allgemein bildendenden Pflichtschulen gemäß § 4 FAG 2017.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1668897702).