Ziel(e)
- Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
- Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
- Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
- Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
- Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
- Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Der Bund trägt den Aufwand für das erforderliche Bundes- und Landeslehrpersonal in der Sommerschule. Aus den übrigen Änderungen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
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in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑6 601 |
‑1 526 |
‑1 526 |
‑1 526 |
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Kurzfassung aus Vorblatt allgemeiner Teil einfügen
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Aus den Vorhaben ergeben sich keine Erfordernisse gemäß Art. 35 DSGVO.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985 und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzgeändert werden
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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
|
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
|
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Verbesserung der Steuerung des Schulsystems und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Stärkung der Sprachkompetenz in der Bildungssprache Deutsch in elementarpädagogischen Einrichtungen sowie Verbesserung der Bildungsübergänge/Ausbau der Schnittstellensteuerung" für das Wirkungsziel "Verbesserung Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
- Ein selbstständiges ausreichendes Beherrschen der Kulturtechniken ist für einen erfolgreichen Bildungsweg und -erwerb des Einzelnen notwendig ist. Die Covid-19 Pandemie hat hier Defizite erzeugt bzw. bereits bestehende Defizite verstärkt.
- Schülerinnen und Schüler haben Defizite in den Kulturtechniken
- Der Übertritt, insbesondere in Sekundarstufe I und II ist oft schwierig, Schülerinnen und Schüler weisen inhomogene Vorkenntnisse auf, sodass eine Vorbereitung für einen gemeinsamen Schulstart in der mittleren oder höheren Schule zweckmäßig wäre.
- Von vielen Schulen wird gewünscht leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum bisherigen Unterricht fördern zu können.
- Lehrpersonen werden zu Beginn ihrer Berufslaufbahn oftmals mit herausfordernden Situationen konfrontiert, die in der Ausbildung zum Teil nur theoretisch behandelt werden können.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Beibehaltung des bisherigen Zustandes
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025
Evaluierungsunterlagen und -methode: Zusätzliche Datenerhebungen sind nicht erforderlich, da die erforderlichen Daten im Rahmen der Bildungsdokumentation zur Verfügung stehen.
Ziele
Ziel 1: Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Schülerinnen und Schüler beginnen nach neunwöchiger Unterbrechung den Schulbetrieb, unabhängig von ihrem Kenntnisstand |
Schülerinnen und Schüler können Unterrichtsinhalte von Vorperioden auffrischen um sich dem Erwerb neuer Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten widmen zu können. |
Ziel 2: Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Schülerinnen und Schüler haben beim Eintritt in eine neue Schulart unterschiedliche Vorkenntnisse und teilweise stark unterschiedliche Leistungsprofile. Dies ist teilweise auf die autonomen Gestaltungsbereiche in Lehrplänen zurückzuführen, deren Zweck unter anderem eine möglichst weitgehende schülerzentrierte Individualisierung der Lehrinhalte ist. An den Nahtstellen führt dies dazu, dass zu Beginn eines Schuljahres teilweise unterschiedliche Voraussetzungen bei einzelnen Schülern vorliegen und einige Wochen für das Herstellen einer gemeinsamen Lern- und Arbeitsbasis aufgewendet werden. |
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 9. Schulstufe haben zu Beginn des Schuljahres eine gemeinsame, gleichwertige, Lern- und Arbeitsbasis in ihren neuen Schulen. |
Ziel 3: Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Vorbereitungen auf anspruchsvolle Lehrinhalte des kommenden Schuljahres, insbesondere auf nationale oder internationale Wettbewerbe Chemieolympiade uä. finden ausschließlich gleichzeitig zum Unterricht statt. |
Bereits vor Beginn des Schuljahres können sich besonders leistungswillige und -fähige Schülerinnen und Schüler auf besondere Projekte und Wettbewerbe vorbereiten. |
Ziel 4: Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Die Vorbereitung auf abschließende Prüfungen erfolgt erst im Laufe des letzten Schuljahres. |
Eine wirksame und effiziente Vorbereitung auf abschließende Prüfungen kann bereits vor Beginn des Schuljahres erfolgen. |
Ziel 5: Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Die Ausbildung von angehenden Lehrpersonen erfolgt unter kontrollierten Bedingungen und unter enger Anbindung an erfahrene Schulleitungen und Lehrpersonen. Die Übernahme von Verantwortung einerseits und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit andererseits ist Studierenden nur eingeschränkt möglich. |
Studierende sammeln Erfahrung in Eigenverantwortlichkeit und erleben Selbstwirksamkeit in konkreten Unterrichtssituationen in der Sommerschule. |
Ziel 6: Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Die Kuratorien haben kein Mitbestimmungsrecht über von ihnen selbst aufgebrachte finanzielle Mittel. |
Die Kuratorien können über die Verwendung jener Mittel, deren Verwendung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung an die Zustimmung des Kuratoriums gebunden wurden, bestimmen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
Beschreibung der Maßnahme:
nähere Ausführung erforderlich
Umsetzung von Ziel 1, 2, 3, 4
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Während der unterrichtsfreien Zeit besteht derzeit keine Möglichkeit die schulischen Ressourcen zu nutzen. |
Während der letzten beiden Wochen des Schuljahres, somit in der unterrichtsfreien Zeit, werden Unterrichtsangebote zur Umsetzung der gemacht. |
Maßnahme 2: Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
Beschreibung der Maßnahme:
Im sprachsensiblen Unterricht wird fachliches und sprachliches Lernen zu einer Einheit verknüpft. Sprache hat im Unterricht verschiedene Funktionen. Mit ihrer Hilfe vermitteln Lehrerinnen und Lehrer Lerninhalte. Die Schülerinnen und Schülern nehmen diese auf, verarbeiten und speichern sie und geben sie in Unterrichtsgesprächen und Prüfungen wieder. Sie lernen, diese sprachlichen Mittel inhaltlich, zweckbezogen, kontextuell und situativ angemessen selbst zu verwenden. In diesem Sinne sind Sprache und Fachunterricht untrennbar miteinander verbunden. Im Unterrichtsgegenstand Mathematik etwa sind die Schüler/innen sprachlich besonders gefordert, geht es doch darum, fachspezifisches Vokabular zu verstehen und sich anzueignen, Textaufgaben zu lösen und richtige Antworten zu formulieren, mathematische Aufgabenstellungen und Lösungswege zu diskutieren und zu beschreiben. Die Fachsprache stellt eine weitere Schwierigkeit dar, wenn Schüler/innen Begriffe verstehen sollen, die in der Alltagssprache kaum bis gar nicht oder in einem anderen Zusammenhang verwendet werden.
Positive Lernerfahrungen stärken das Selbstbewusstsein und die Sozialkompetenz Das Ziel basiert auf der Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche positive Lernerfahrungen in der Schule machen können, wenn sie gemeinsam lernen, wie sie die Unterrichtssprache Deutsch besser anwenden und verstehen können. Ein besseres Anwenden und Verstehen der Unterrichtssprache wirkt sich nicht nur positiv auf alle Unterrichtsfächer aus, sondern stärkt auch die Selbstwirksamkeit und Selbstorganisation der Schülerinnen und Schüler. Das projektorientierte Arbeiten in Kleingruppen trägt darüber hinaus zur Stärkung des Zusammenhalts und der Sozialkompetenz bei.
Umsetzung von Ziel 1, 2, 3, 4, 5
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
dzt. Unterricht mit Ausnahme der Volksschule in Form von 50 Minuten-Einheiten nach lehrplanmäßigen Gegenständen getrennt. |
für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler wird in der Sommerschule gesamthafter, an einem Projekt orientierter Unterricht angeboten |
Maßnahme 3: Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
Beschreibung der Maßnahme:
Am Ende der Sommerschule soll als Projektergebnis ein Produkt vorliegen, das die Schülerinnen und Schüler "anfassen" und präsentieren können. Das Produkt kann zum Beispiel ein Kurzvideo, ein Hörtext, Blog, Podcast, Poster, Theaterstück oder eine Zeitung sein. Sowohl bei der Auswahl des Produkts bzw. des Projektergebnisses als auch bei der Gestaltung des Weges dorthin besteht für die Unterrichtenden der Sommerschule ein gänzlich freier Gestaltungsspielraum. Bei mehreren kleinen Projekten kann am Ende der Sommerschule eine Sammlung der einzelnen Ergebnisse (z. B. Portfolio) bzw. bei einem großen Projekt der Entstehungsprozess als Dokumentation (Projekttagebuch) vorliegen.
Projektorientiertes Arbeiten entspricht der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und fördert dabei die Sachkompetenz, die Selbstkompetenz und die Sozialkompetenz. Das Projektergebnis, als sog. "Produkt" bezeichnet, soll dabei altersgerecht und über mögliche Etappenziele erreicht werden. Das projektorientierte Arbeiten während des Ergänzungsunterrichts kann auf Basis eines Themas ein großes Projekt für die beiden Wochen oder mehrere kleine Projekte innerhalb der beiden Wochen beinhalten. Im Mittelpunkt steht ein Thema und/oder ein Problem, zu dessen Bearbeitung bzw. Lösung möglichst viel gelesen, gesprochen, geschrieben und zugehört werden muss
Umsetzung von Ziel 1, 2, 4
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
wie MN 2 |
wie MN2, aber mit Schwerpunkt auf einem Gegenstand |
Maßnahme 4: Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
Beschreibung der Maßnahme:
Studierende sollen eigenverantwortlich Unterrichtserfahrungen in herausfordernden Unterrichtssituationen erleben.
Umsetzung von Ziel 5
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Die Ausbildung von angehenden Lehrpersonen erfolgt und kontrollierten Bedingungen und unter enger Anbindung an erfahrene Lehrpersonen. Die Übernahme von Verantwortung einerseits und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit andererseits ist Studierenden nur eingeschränkt möglich. |
Studierende erteilen für begrenzte Zeit eigenverantwortlich Unterricht. |
Maßnahme 5: Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen
Beschreibung der Maßnahme:
Die Kuratorien sollen über die Verwendung jener Mittel, deren Verwendung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung an die Zustimmung des Kuratoriums gebunden wurden, bestimmen können.
Umsetzung von Ziel 6
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Die Kuratorien haben kein Mitbestimmungsrecht über von ihnen selbst aufgebrachte finanzielle Mittel. |
Die Kuratorien können über die Verwendung jener Mittel, deren Verwendung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung an die Zustimmung des Kuratoriums gebunden wurden, bestimmen. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
|
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Personalaufwand |
0 |
990 |
1 008 |
1 008 |
1 008 |
|
Transferaufwand |
0 |
5 611 |
518 |
518 |
518 |
|
Aufwendungen gesamt |
0 |
6 601 |
1 526 |
1 526 |
1 526 |
Für die Sommerschule entsteht Lehrpersonalbedarf sowohl bei den Pflichtschulen als auch bei den mittleren und höheren Schulen. Den Aufwand für die Pflichtschulen trägt der Bund im Wege von Transferzahlungen an die Länder, den Aufwand für die mittleren und höheren Schulen trägt der Bund direkt als Personalaufwand für das eingesetzte Bundeslehrpersonal.
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
|
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Erlöse |
0 |
5 611 |
518 |
518 |
518 |
|
Personalkosten |
0 |
5 611 |
518 |
518 |
518 |
|
Kosten gesamt |
0 |
5 611 |
518 |
518 |
518 |
|
Nettoergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Sommerschule verursacht Lehrpersonalaufwand für Landeslehrpersonen an Pflichtschulen. Diesen Personalaufwand erhalten die Länder vom Bund im Wege von Transferzahlungen refundiert.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern
Ein Effekt der Einführung der Sommerschule ist, dass für schulpflichtige Kinder in den letzten zwei Wochen des Schuljahres keine oder nur eine eingeschränkte außerschulische oder außerfamiliäre Betreuung benötigt wird. Die ist nicht der Zweck der Regelung, sondern stellt eine nicht zu vermeidende Auswirkung dar.
Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels
Vorbereitung auf kommende schulische Situationen
Schülergruppen
- Schülerinnen und Schüler an Nahtstellen
- Schülerinnen und Schüler vor abschließenden Prüfungen
- Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf das kommende Schuljahr allgemein
- Schülerinnen und Schüler mit besonderer Leistungsstärke
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
|
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
|
Schüler an Nahtstellen |
15 000 |
|
|
- Schüler zur Vorbereitung auf das kommende Schuljahr allgemein |
15 000 |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
|
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
6 601 |
1 526 |
1 526 |
1 526 |
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
gem. BFRG/BFG |
30.02.01 PflichtschulenSek I |
|
|
5 611 |
0 |
0 |
0 |
|
gem. BFRG/BFG |
30.02.02 AHS Sek I |
|
|
253 |
0 |
0 |
0 |
|
gem. BFRG/BFG |
30.02.04 AHS Sek II |
|
|
170 |
0 |
0 |
0 |
|
gem. BFRG/BFG |
30.02.05 BMHS |
|
|
340 |
0 |
0 |
0 |
|
gem. BFRG/BFG |
30.02.10 Private Träger |
|
|
227 |
0 |
0 |
0 |
|
Durch Umschichtung |
30. |
30. |
|
|
1 526 |
1 526 |
1 526 |
Erläuterung der Bedeckung
Für die Bedeckung im Jahr 2022 wird im BFG 2022 vorgesorgt werden. Die weitere Bedeckung ab dem Jahr 2023 erfolgt durch Umschichtungen in der UG 30.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
|
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
|
Länder |
|
|
5 610,85 |
|
517,97 |
|
517,97 |
|
517,97 |
|
|
Bund |
|
|
990,15 |
|
1 008,43 |
|
1 008,43 |
|
1 008,43 |
|
|
GESAMTSUMME |
|
|
6 601,00 |
|
1 526,40 |
|
1 526,40 |
|
1 526,40 |
|
|
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
|
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Anzahl |
Aufw. € |
Anzahl |
Aufw. € |
Anzahl |
Aufw. € |
Anzahl |
Aufw. € |
Anzahl |
Aufw. € |
|
Sommerschule Lehrpersonen APS |
Länder |
|
|
85 272 |
60,94 |
|
|
|
|
|
|
|
Sommerschule Leitungen APS |
Länder |
|
|
1 020 |
406,25 |
1 275 |
406,25 |
1 275 |
406,25 |
1 275 |
406,25 |
|
Sommerschule Lehrpersonen AHS/BMHS |
Bund |
|
|
15 048 |
60,94 |
15 048 |
60,94 |
15 048 |
60,94 |
15 048 |
60,94 |
|
Sommerschule Leitungen AHS/BMHS |
Bund |
|
|
180 |
406,25 |
225 |
406,25 |
225 |
406,25 |
225 |
406,25 |
Sommerschule:
Die Sommerschule in den letzten beiden Wochen der Hauptferien wird von Lehramtsstudierenden und Lehrpersonen abgewickelt. Jede Gruppe der Sommerschule weist ein Stundenausmaß von 20 Stunden pro Woche auf, in 2 Wochen somit 40 Stunden. Lehramtsstudierende wirken im Rahmen ihres Studiums an der Sommerschule mit und erhalten daher keine Vergütung. Lehrpersonen erbringen ihre Leistung zusätzlich zu ihrer Unterrichtsverpflichtung während des Unterrichtsjahres. Die Vergütung für eine zusätzlich zur Lehrverpflichtung erbrachte Unterrichtsstunde während des Unterrichtsjahres beträgt 1,3% des Monatsgehalts der Lehrperson. Bei einer durchschnittlichen Lehrperson, die in der Sommerschule eingesetzt wird, würde ein solcher Stundensatz somit 3 749,9 (IL l2a2 Stufe 10) x 1,3% = 48,75 Euro betragen. Inklusive Dienstgeberbeiträge (rund 25%) ergibt sich ein durchschnittlicher Personalaufwand von 60,94 Euro pro Stunde. Die Erfahrungen mit der im Rahmen der COVID-Maßnahmenpakete abgehaltenen Sommerschule 2021 haben gezeigt, dass das Verhältnis Lehramtsstudierende zu Lehrpersonen rund 3:4 beträgt. Rund 57% der Lehrtätigkeit an der Sommerschule wird somit von Lehrpersonen übernommen.
Im Sommer 2021 wurden rund 3 300 Gruppen betreut, für die Jahre 2022 und 2023 wird mit einer Steigerung um jeweils ein Drittel ausgegangen. Bei 40 Stunden pro Gruppe ergeben sich damit 4 400 x 40 = 176 000 Stunden im Jahr 2022 und 5 850 x 40 = 234 000 Stunden ab dem Jahr 2023.
Unter der Annahme, dass im Jahr 2022 weiterhin 57% davon von Lehrpersonen erbracht werden, ergibt sich ein Bedarf von 100 320 Lehrpersonen-Stunden (siehe oben Anzahl Mitarbeiter/innen, wobei in der Regel nicht jede Stunde von einer anderen Lehrperson übernommen wird).
Die Sommerschule wird vor Ort von der Schulleitung organisiert. Dafür erhält diese eine Belohnung von 325 Euro (406,25 Euro inkl. DGB). Es wird davon ausgegangen, dass die Sommerschule im Jahr 2022 an 1 200 und ab dem Jahr 2023 an 1 500 Standorten stattfinden wird.
Weiters wird davon ausgegangen, dass rund 85% des Sommerschulangebots im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen und 15% im Bereich der mittleren und höheren Schulen stattfinden werden. Die erforderlichen Lehrpersonenstunden sowie die Anzahl der Schulleitungen werden dementsprechend auf APS und AHS/BMHS aufgeteilt.
Ab dem Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass die Sommerschule an der Pflichtschule zu 100% von Lehramtsstudierenden abgewickelt wird. An der Sekundarstufe II ist der Einsatz von Lehramtsstudierenden nicht vorgesehen. Die Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe) macht rund ein Drittel des AHS/BMHS-Bereichs aus, weshalb der Lehrpersoneneinsatz an AHS/BMHS durch die Erhöhung des Stundenausmaßes um ebenfalls ein Drittel unverändert bleibt, allerdings ausschließlich an der Sekundarstufe II (mit Ausnahme der anteiligen Belohnung der AHS-Schulleitungen).
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
|
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Sommerschule Lehrpersonen APS |
Länder |
|
|
|
|
|
|
|
Sommerschule Leitungen APS |
Länder |
|
|
|
|
|
|
|
Sommerschule Lehrpersonen AHS/BMHS |
Bund |
|
|
|
|
|
|
|
Sommerschule Leitungen AHS/BMHS |
Bund |
|
|
|
|
|
|
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
|
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Bund |
|
5 610 850,68 |
517 968,75 |
517 968,75 |
517 968,75 |
|
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
|
Sommerschule APS |
Bund |
|
|
1 |
5 610 850,68 |
1 |
517 968,75 |
1 |
517 968,75 |
1 |
517 968,75 |
Sommerschule:
Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand für Lehrpersonen an allgemein bildendenden Pflichtschulen gemäß § 4 FAG 2017.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
|
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Länder |
|
5 610 850,68 |
517 968,75 |
517 968,75 |
517 968,75 |
|
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
|
Sommerschule APS |
Länder |
|
|
1 |
5 610 850,68 |
1 |
517 968,75 |
1 |
517 968,75 |
1 |
517 968,75 |
Sommerschule:
Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand für Lehrpersonen an allgemein bildendenden Pflichtschulen gemäß § 4 FAG 2017.
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