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bmj.gv.at BMJ – IV 3 (Strafrverfahrensrecht) Dr. Stephanie Öner Sachbearbeiterin stephanie.oener@bmj.gv.at +43 1 521 52-302065 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.s@bmj.gv.at zu richten. |
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An die Empfänger des Verteilers |
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Geschäftszahl: 2021-0.743.562 |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird
Versendung zur allgemeinen Begutachtung
Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.
Die Begutachtungsfrist endet am 8. November 2021.
Es wird um Verständnis ersucht, dass nach diesem Termin einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmj.gv.at zu richten. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundesministerium für Justiiz davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Weiters wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates auch über die Internetseite https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme – Ministerialstellungnahmen: über die Elak-Schnittstelle – zur Verfügung zu stellen und
· davon in der Stellungnahme Mitteilung zu mache
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten, Staatsanwaltschaften oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.bmj.gv.at) abgerufen werden kann.
25. Oktober 2021
Für die Bundesministerin:
Dr. Christian Manquet
Elektronisch gefertigt