Bundesministerium 

Justiz

bmj.gv.at

BMJ - I 7 (Persönlichkeitsrechte, Gerichtsgebühren, zivilrechtliche Nebengesetze und Rechnungslegung

 

Mag Brigitte Schuster

Sachbearbeiter

+43 1 521 52-302132

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmj.gv.at zu richten.

 

Geschäftszahl: 2021-0.756.378

 

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn-und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 - MinVersValG 2021)

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den oben angeführten Entwurf samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht, dazu bis

8. November 2021

per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit zu einer allfälligen konsolidierten Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung nach Artikel 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Auf die in Artikel 1 Abs. 4 Z 1 dieser Vereinbarung genannte Mindestfrist wird verwiesen.

 

29. Oktober 2021

Für die Bundesministerin:

Dr. Georg Kathrein

Elektronisch gefertigt