Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verankerung klima- und energiepolitischer sowie kreislaufwirtschaftlicher ÖARP-Maßnahmen im UFG

-       Einrichtung des Biodiversitätsfonds

-       Aktualisierung der Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland einschließlich der Förderungsgegenstände

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Förderung von Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft

-       Förderung von Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde

-       Förderungen für die Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen

-       Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten

-       Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Fassadenbegrünung, Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme, thermische Gebäudesanierungen)

-       Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Flächenrecycling)

-       Raus aus Öl und Gasheizungen

-       Bekämpfung Energiearmut

-       Einbettung der Förderungsstruktur des Biodiversitätsfonds im UFG

-       Aktualisierung der Zielsetzungen für die Umweltförderung im Inland

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Mit den zusätzlichen Förderungsvolumen wird ein Auszahlungsbedarf in den Jahren 2021 bis 2025 iHv rd. 670 Millionen Euro für Förderungen sowie weiteren rd. 36 Millionen Euro für die Abwicklung der Förderungen, sohin insgesamt etwas über 700 Millionen Euro anfallen. Zur Bedeckung der Zusagerahmen sowie der Unterstützungsvolumina werden die in der UG 43 vorgesehenen Mittel herangezogen, die in weiterer Folge mit Ausnahme von (aktuell) 25 Millionen Euro für die rein national finanzierten Förderungen im Rahmen des Biodiversitätsfonds vollständig aus Mittel der „Recovery and Resilience Facility“ (RRF) refinanziert werden. Bezüglich der mit insgesamt rd. 159 Millionen Euro veranschlagten Mittel für die Förderungen im Rahmen der Förderungsaktion „Raus-aus-Öl-und-Gas“ werden bereits veranschlagten nationale Mittel ersetzt, weshalb es in diesem Ausmaß zu einer Nettoentlastung des Bundeshaushalts kommt.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Bund

‑5.000

‑5.091

‑5.044

‑5.045

‑5.046

Nettofinanzierung Länder

0

‑4

‑4

‑4

‑4

Nettofinanzierung Gesamt

‑5.000

‑5.095

‑5.048

‑5.049

‑5.050

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme (in Tsd. €)

2021

2022

2023

2024

2025

Biodiversitätsfonds

5.000

5.000

5.000

0

0

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen:

Das Vorhaben führt insgesamt zu einer Belastung von rund 1.001.460 Stunden und einer Belastung hinsichtlich direkter Kosten in Höhe von rund € 0,- pro Jahr.

Die Abwicklung der Förderungen erfolgt für private Haushalte minimal aufwendig. Ein gewisser geringfügiger Aufwand ist jedoch für die Bestimmung und Auszahlung der Förderung unvermeidlich.

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:

Die rechtsetzende Maßnahme enthält 8 neue Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Belastung von rund € 31.088.000,- pro Jahr verursacht.

Die Abwicklung der Förderungen erfolgt für Unternehmen minimal aufwendig. Ein gewisser geringfügiger Aufwand ist jedoch für die Bestimmung und Auszahlung der Förderung unvermeidlich.

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Es ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen. Informationen über die geschlechtsspezifische Zuordnung sowie zur genaueren Bestimmung dieser Effekte liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Unternehmen können von den Effekten der mit der Förderung ausgelösten Investitionen profitieren, insbesondere in Form von Energieeinsparungen oder aber bei der Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Förderungen im Rahmen der gegenständlichen UFG-Novelle führen zu erheblichen positiven volkswirtschaftlichen Effekten, indem damit die Investitionstätigkeit angeregt, die Wertschöpfung gesteigert und der Arbeitsmarkt belebt wird. Zudem werden mit den Förderungen positive fiskalische Effekte erwartet, die die Kosten der öffentlichen Hand zur Bedeckung der Förderungen (einschließlich deren Abwicklung) übersteigen.

 

Auswirkungen auf die Umwelt:

Mit den geplanten Förderungen werden erhebliche umwelt- und klimapolitische sowie kreislaufwirtschaftliche Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger erwartet.

 

Soziale Auswirkungen:

Die Basisförderung von Bund (Sanierungsoffensive) und Länder sowie der ergänzenden Förderung aus der Förderschiene „Energiearmut“ dienen den einkommensschwachen Haushalten zur Abfederung der aus der gleichzeitigen Durchführung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme und der Durchführung thermischer Sanierungsmaßnahmen entstehenden Belastungen. Das Unterstützungsvolumen ist für den 4-Jahreszeitraum 2022 – 2025 mit insgesamt 550 Millionen Euro dotiert.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Novelle des Umweltförderungsgesetzes ("RRF-UFG-Novelle 2021")

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie; Weiterentwicklung von klima- und energierelevanten Förderungen, Impulsprogrammen und Anreizsystemen“ für das Wirkungsziel „Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie“ der Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Umsetzung der Bioökonomiestrategie im Rahmen eines Aktionsplans mit einem laufenden Monitoring sowie Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt“ für das Wirkungsziel „Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt einschließlich der ökosystemaren Leistungen, die die Natur für Menschen und Gesellschaft erbringt, für die Erhaltung der Lebensqualität sowie Schutz vor ionisierender Strahlung“ der Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Im Österreichischer Aufbau- und Resillienzplan 2020 – 2026 (ÖARP) sind wichtige umwelt- und klimapolitische Vorhaben festgelegt, deren Umsetzung über den III. Abschnitt (Umweltförderung im Inland), den IV. Abschnitt (Altlastensanierung und Flächenrecycling) und den neu geschaffenen Vb. Abschnitt (Biodiversitätsfonds) erfolgen soll. Diese Maßnahmen werden aus Mittel der „Recovery and Resilience Facility“ (RRF) unterstützt. Die im ÖARP festgelegten Maßnahmen umfassen Kreislaufwirtschaftsprojekten, wie insbesondere auch Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen oder Investitionen im Zusammenhang mit der Wiederverwendung von Getränkeverpackungen, wie Leergutrücknahmeautomaten, Mehrwegflascheninfrastrukturprojekte oder Normgebinde, industriepolitische Maßnahmen, Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungszeit von Produkten, Maßnahmen zur Eindämmung des Bodenverbrauchs, Maßnahmen zum Setzen von Dekarbonisierungsmaßnahmen in Gebäuden im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Energiearmut sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität.

Im Zusammenhang mit den Biodiversitätszielen wird die österreichische Bundesregierung eine österreichische Biodiversitäts-Strategie beschließen. Zur Umsetzung von Maßnahmen der Biodiversitätsstrategie außerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik bzw. außerhalb des Waldfonds soll ein eigenständiger und auf Dauer angelegter Biodiversitätsfonds eingerichtet werden.

In der Umweltförderung im Inland werden insbesondere die Zielsetzungen an die aktuellen umwelt-, klima- und energiepolitischen Zielsetzungen angepasst.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne die Verankerung der ÖARP-Maßnahmen im UFG würden die für die Umsetzung dieser Maßnahmen notwendigen geeigneten Abwicklungsstrukturen fehlen.

Ohne gesetzliche Verankerung eines Biodiversitätsfonds ist eine langfristige adäquate Zielunterstützung für die Biodiversitätsziele nicht möglich.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023

Evaluierungsunterlagen und -methode: Gemäß § 14 UFG ist spätestens alle 3 Jahre eine Evaluierung der Effekte der Förderungen im Rahmen des UFG dem Nationalrat vorzulegen. Der Bericht für den Berichtszeitraum 2017 – 2019 wird dem Nationalrat demnächst vorgelegt werden. Die Evaluierung der Periode 2020 – 2022 wird auch die ersten Ergebnisse der Neuerungen aufgrund der gegenständlichen Novelle zum Inhalt haben.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verankerung klima- und energiepolitischer sowie kreislaufwirtschaftlicher ÖARP-Maßnahmen im UFG

 

Beschreibung des Ziels:

Im ÖARP sind klima- und energiepolitische, kreislaufwirtschaftliche Maßnahmen sowie Biodiversitätsmaßnahmen festgelegt, die zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise und zur Ausrichtung auf die europäischen umwelt- und klimapolitischen Langfristziele beitragen sollen und daher aus dem RRF finanziert werden, die im Wege der Förderschienen des UFG (Umweltförderung im Inland, Altlastensanierung und Flächenrecycling sowie Biodiversitätsfonds) abgewickelt werden sollen. Der RRF finanziert dieser Maßnahmen beträgt über die Laufzeit des RRF rd. 700 Millionen Euro.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zur Umsetzung der im ÖARP genannten gegenständlichen klima- und energiepolitischen sowie kreislaufwirtschaftlichen Maßnahmen sowie Biodiversitätsmaßnahmen im Rahmen des UFG fehlen die spezifischen Regelungen im UFG.

Durch die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen können die im ÖARP genannten gegenständlichen klima- und energiepolitischen und kreislaufwirtschaftlichen Maßnahmen sowie Biodiversitätsmaßnahmen im Rahmen des UFG umgesetzt werden.

 

Ziel 2: Einrichtung des Biodiversitätsfonds

 

Beschreibung des Ziels:

Zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie tragen bereits jetzt existierende Förderinitiativen im Bereich der GAP bzw. des Waldfonds und auch auf Länderebene eingerichtet bei. Zusätzlich soll über die Einrichtung des Biodiversitätsfonds ein komplementäres Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen aus der Biodiversitäts-Strategie eingerichtet werden, das – ungeachtet der nationalen Finanzierung – aus RRF-Mitteln finanziert werden soll. Der Biodiversitätsfonds soll Maßnahmen fördern, die in den bisherigen Umsetzungsinstrumenten nicht realisiert werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit gibt auf Bundesebene kein umfassendes Förderungsinstrument zur Unterstützung von Maßnahmen der nationalen Biodiversitäts-Strategie. Mit den bestehenden Instrumenten im Rahmen der GAP, des Waldfonds sowie im Verantwortungsbereich der Länder werden nur Teile jener Maßnahmen, die in der zukünftigen nationalen Biodiversitäts-Strategie aufgenommen sein werden, gefördert.

Mit dem für 1. Jänner 2022 geplanten Inkrafttreten der Regelungen zum Biodiversitätsfonds wird dessen gesetzliche Verankerung vollzogen.

 

Ziel 3: Aktualisierung der Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland einschließlich der Förderungsgegenstände

 

Beschreibung des Ziels:

Die derzeitigen Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland basieren auf veralteten umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen. Durch die Neuformulierung soll den aktuellen Zielsetzungen insbesondere im Hinblick auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität und umfassenden Umweltschutz stärker betont und hervorgehoben sowie die Förderungsgegenstände darauf deutlich abgestellt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die für die Umweltförderung im Inland festgelegten Zielsetzungen entsprechen nicht mehr den aktuellen umwelt-, klima- und energiepolitischen Zielsetzungen, zu denen die Umweltförderung Umsetzungsbeiträge leisten soll.

Die Ziele für die Umweltförderung im Inland werden im Sinne eines mittel- und langfriste Ausrichtungs- und Orientierungsmaßstab an die aktuellen umwelt-, klima- und energiepolitischen Zielsetzungen angepasst.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Förderung von Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft

Beschreibung der Maßnahme:

Im Rahmen der Umweltförderung im Inland sollen mit den zusätzlichen Mitteln des RRF öko-innovative Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen dabei transformative Technologien zum Einsatz von Wasserstoff und Strom bei industriellen Prozessen anstelle von Erdgas oder Kohle, jeweils innerhalb der Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Umweltförderung im Inland ist auf Anlagen, die nicht dem ETS-Zertifikathandel unterliegen, eingeschränkt. Lediglich Forschungs- und Demonstrationsvorhaben sind in begrenztem budgetären Rahmen davon ausgenommen. Im derzeitigen Zusagerahmen für die Umweltförderung im Inland sind für die Förderung transformativer Informationen keine Volumina veranschlagt.

Die Umweltförderung im Inland sind die Möglichkeit zur Förderung von transformative Investitionen zu geeigneten und verbesserten Förderbedingungen verankert. Insgesamt sind 100 Millionen Euro aus RRF-Mittel für 2021 bis 2024 für diese Zwecke vorgesehen.

 

Maßnahme 2: Förderung von Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde

Beschreibung der Maßnahme:

Zur Erhöhung der Mehrwegquote von Getränkeverpackungen und der Sammelquote von Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoffen wird ein Förderangebot für die Leergut-Rücknahmeautomaten im Rahmen der Umweltförderung im Inland geschaffen. Zudem sollen Anlagen zur Abfüllung, Waschen und Verpacken von Mehrweg-Getränkegebinden im Rahmen dieses Instrumentes unterstützt werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Für die Aufstellung von Leergutrücknahmesysteme sind aktuell weder geeignete Förderangebote noch entsprechende Mittel für notwendige Zusagevolumina gegeben.

Im Rahmen der Umweltförderung sind die Möglichkeit zur Förderung für die Aufstellung von Leergutrücknahmesystemen zu geeigneten Bedingungen sowie die entsprechenden RRF-Mittel (insgesamt 110 Millionen Euro) für 2021 bis 2023 verankert.

 

Maßnahme 3: Förderungen für die Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen

Beschreibung der Maßnahme:

Zur Steigerung des Recyclings von Kunststoffverpackungen und der Bereitstellung von hochwertigem Rezyklat ist die Erhöhung der Sortierkapazitäten und -tiefen notwendig. Mit einer entsprechenden Förderung der dafür notwendigen Investitionen (Neubau, Nachrüstung) sollen Anreize zum Ausbau der Sortierinfrastruktur geschaffen werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Für die Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen sind aktuell weder geeignete Förderangebote erstellt noch die notwendigen Budgetvolumina im Zusagerahmen reserviert.

Im Rahmen der Umweltförderung sind die Möglichkeit zur Förderung der Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen zu geeigneten Förderbedingungen sowie die entsprechenden RRF-Mittel ()insgesamt 60 Millionen Euro) für 2022 bis 2024 sowie für 2026 verankert.

 

Maßnahme 4: Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten

Beschreibung der Maßnahme:

Der geringe Preisunterschied zwischen Reparatur und Neukauf bei elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten bietet oft keinen Anreiz zur Reparatur, auch der Mangel an Reparaturmöglichkeiten und die mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen sind hinderlich. Durch die Förderung der Reparaturkosten für die/den Bürger:in wird dazu angeregt, diese Möglichkeit verstärkt zu nutzen und dadurch die Nutzungsdauer zu verlängern und Ressourcen durch die Vermeidung von Abfällen und eines allfälligen Neukaufs zu schonen.

 

Gefördert werden die Reparaturkosten zu 50 % bis max. 200 Euro. Die Abwicklung soll möglichst automationsunterstützt und effizient erfolgen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit besteht keine Möglichkeit zur Förderung der Reparatur von elektrischen oder elektronischen Haushaltsgeräten.

Im UFG ist explizit die Förderbarkeit von Reparaturen elektronischer und elektronischer Haushaltsgeräte unter Einsatz von RRF-Mittel (insgesamt 130 Millionen Euro) für 2022 bis 2025 vorgesehen.

 

Maßnahme 5: Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Fassadenbegrünung, Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme, thermische Gebäudesanierungen)

 

Beschreibung der Maßnahme:

Die bestehende Angebote für den Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme, für Fassadenbegrünungen und thermische Gebäudesanierungen sollen spezifisch für die Notwendigkeiten von Investitionen in Ortskernen verbessert werden, sodass die Attraktivität derartige Investitionen gegenüber Neuansiedlungen an der Peripherie gesteigert wird.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die derzeitigen Förderangeboten für diese Maßnahmen schaffen keinen zusätzlichen Anreiz, dass die gegenständlichen Maßnahmen in den Kerngebieten von Gemeinden gesetzt werden. Im aktuellen Zusagerahmen der Umweltförderung im Inland sind dazu keine Volumina vorgesehen.

Im Rahmen der Umweltförderung sind die Möglichkeiten für verbesserte Förderbedingungen für das Setzen der gegenständlichen Maßnahmen in Ortszentren sowie die entsprechenden RRF-Mittel (insgesamt 42 Millionen Euro) für 2021 bis 2025 verankert.

 

Maßnahme 6: Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Flächenrecycling)

Beschreibung der Maßnahme:

Mit der Einrichtung eines entsprechenden Förderangebots im Rahmen der Altlastensanierung soll die nutzungsbezogenen Wiedereingliederung von derzeit nicht mehr oder gering genutzten Flächen und Objekten oder Objektteilen in den Wirtschaftskreislauf gefördert werden, um dadurch weitere Flächeninanspruchnahmen an Ortsrändern zu verringern.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Aktuell ist im Rahmen des Förderbereiches „Altlastensanierung“ kein Angebot für die Förderung der gegenständlichen Maßnahmen vorgesehen.

Im Rahmen der Altlastendsanierung werden die Fördermöglichkeit für die gegenständlichen Maßnahmen sowie die entsprechenden RRF-Mittel (insgesamt 8 Millionen Euro) für 2022 bis 2024 verankert.

 

Maßnahme 7: Raus aus Öl und Gasheizungen

Beschreibung der Maßnahme:

Die Förderung der Umstellung von Maßnahmen ist bis 2025 im Rahmen der Sanierungsoffensive bis 2025 dotiert. Die Mitteln des RRF (insgesamt 158,92 Millionen Euro) finanzierten Projekte werden in den bereits gesetzlich fixierten Zusagerahmen für 2021 bis 2025 eingerechnet.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 8: Bekämpfung Energiearmut

Beschreibung der Maßnahme:

Ein, das Angebot aus dem Unterstützungsvolumen gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG ergänzendes Programm soll für Dekarbonisierungsmaßnahmen im Gebäudesektor zugunsten einkommensschwacher Haushalte erstellt werden,. Dieses Programm soll vollständig aus RRF-Mittel refinanziert wird.. Darüber hinaus sollen die Mittel des RRF für die Schaffung von Grundlagen für effiziente Beratungsstrukturen verwendet werden, die nachhaltig, niederschwellig und effektiv energiearme Haushalte erreichen und unterstützen sowie für andere Förderschienen genützt werden können.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Das derzeitige Unterstützungsvolumen zur Abfederung der Belastungen von einkommensschwachen Haushalten beim Umstieg auf klimafreundlichen Heizungssystemen ist für die Jahre 2021 und 2022 mit 100 Mio. Euro (insgesamt) begrenzt.

Im UFG ist der zum derzeitigen Unterstützungsvolumen komplementäre Einsatz von RRF-Mittel (insgesamt 50 Millionen Euro) im Zeitraum für 2022 bis 2025 für Dekarbonisierungsmaßnahmen im Gebäudebereich zugunsten einkommensschwacher Haushalte verankert.

 

Maßnahme 9: Einbettung der Förderungsstruktur des Biodiversitätsfonds im UFG

Beschreibung der Maßnahme:

Im UFG sind jene Strukturen zur Abwicklung von Förderungen vorzufinden, die auch für die Förderungen im Rahmen des Biodiversitätsfonds geeignet sind. Die bestehende Abwicklungsstelle, die Einrichtung der Kommission in Angelegenheiten des Biodiversitätsfonds sowie die im UFG bereits verankerten Verfahrensabläufe werden für die Bedürfnisse dieser neuen Förderschiene ausgerichtet.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit gibt auf Bundesebene kein umfassendes Förderungsinstrument zur Unterstützung von Maßnahmen der nationalen Biodiversitäts-Strategie. Mit den bestehenden Instrumenten im Rahmen der GAP, des Waldfonds sowie im Verantwortungsbereich der Länder werden nur Teile jener Maßnahmen, die in der zukünftigen nationalen Biodiversitäts-Strategie aufgenommen sein werden, gefördert. Aus Mitteln des RRF sind hiefür 50 Millionen Euro sowie aktuell jährlich 5 Millionen Euro aus nationalen Mitteln für diese Zwecke vorgesehen.

Mit dem für 1. Jänner 2022 geplanten Inkrafttreten der Regelungen zum Biodiversitätsfonds wird dessen gesetzliche Verankerung vollzogen. Für die Förderung der gegenständlichen Maßnahmen sollen neben nationalen Mitteln auch RRF-Mittel (insgesamt 60 Millionen Euro) für 2022 und 2023 eingesetzt werden.

 

Maßnahme 10: Aktualisierung der Zielsetzungen für die Umweltförderung im Inland

Beschreibung der Maßnahme:

Die Zielsetzungen für die Umweltförderungen im Inland werden im Hinblick auf die aktuellen klima- und energiepolitischen sowie kreislaufwirtschaftlichen Zielsetzungen adaptiert. Im Vordergrund dabei steht insbesondere die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040, es werden jedoch auch die kreislaufwirtschaftlichen Zielsetzungen explizit gemacht.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die derzeitigen Zielsetzungen in Umweltförderung im Inland sind primär an den klima- und energiepolitischen Zielsetzungen für das Jahr 2020 ausgerichtet.

Im UFG sind die Zielsetzungen für die Umweltförderung im Inland im Hinblick auf die aktuellen klima- und energiepolitischen sowie kreislaufwirtschaftlichen Zielsetzungen adaptiert.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Erträge

52.284

208.034

213.034

133.034

82.534

Personalaufwand

0

67

32

33

34

Betrieblicher Sachaufwand

0

24

11

12

12

Werkleistungen

2.864

10.902

10.827

6.527

4.127

Transferaufwand

54.420

202.132

207.207

131.507

83.407

Aufwendungen gesamt

57.284

213.125

218.077

138.079

87.580

Nettoergebnis

‑5.000

‑5.091

‑5.043

‑5.045

‑5.046

 

Die Abwicklung der Förderungen erfolgt über die UFG-Abwicklungsstelle und besteht im Wesentlichen – samt der Einrichtung, Bereitstellung und Wartung der damit verbundenen Installationen usw. – in der Antragsannahme und -prüfung sowie der Aufbereitung der entscheidungsrelevanten Unterlagen für die Behandlung in der Förderungskommission, der Vorlage der Förderfälle zur Entscheidung, der vertraglichen Umsetzung der Förderungsentscheidung sowie der Durchführung und Prüfung der Endabrechnung sowie der Veranlassung der Förderungsauszahlung. Ausgehend von bisherigen Fallaufkommen und den bisherigen Bearbeitungsleistungen wird für die Abwicklung der Förderungen aus der der gegenständlichen UFG-Novelle mit einem Gesamtaufwand iHv ca. 36 Millionen Euro gerechnet. Der tatsächliche Aufwand hängt entscheidend vom tatsächlichen Fallaufkommen, von den Prüf- und Aufbereitungserfordernissen u.a.m. ab. Allfällig nicht ausgeschöpfte Zusagevolumina wirken aufwandsreduzierend, wenngleich diese Reduktionen beim Aufwand für die Werkleistungen in der Regel (relativ und absolut) erheblich geringer ausfallen, als die mit einem nicht ausgeschöpften Zusagerahmen verbundenen Reduktionen bei den Förderungsauszahlungen.

Das gesamte Zusagevolumen für die gegenständlichen Förderungen 2021 bis 2025 ist gemäß den Vorgaben dieses Gesetzesentwurfes mit knapp unter 670 Millionen Euro veranschlagt. Die dargestellten Abwicklungs- und Auszahlungsverläufe berücksichtigen für die unterschiedlichen Zusage- und Unterstützungsvolumina unterschiedliche Umsetzungszeiträumen zu veranschlagen sind. Insgesamt stellen die dargestellten erwarteten Zahlungsverläufe den Maximalrahmen dar, die sich – je nach Ausschöpfen aller Zusagemöglichkeiten – verändern können.

Mit Ausnahme eines Betrages von (aktuell) 25 Millionen Euro, die für die Förderungen im Rahmen des Biodiversitätsfonds aus nationalen Mitteln bedeckt werden, wird der dargestellte Mittelbedarf iHv rd. 689 Millionen Euro aus Mitteln des RRF refinanziert. Bezüglich der mit insgesamt rd. 159 Millionen Euro veranschlagten Mittel für die Förderungen im Rahmen der Förderungsaktion „Raus-aus-Öl-und-Gas“ werden bereits veranschlagten nationale Mittel ersetzt, weshalb es diesem Ausmaß zu einer Nettoentlastung des Bundeshaushalts kommt.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Personalkosten

0

3

3

3

3

Betriebliche Sachkosten

0

1

1

1

1

Kosten gesamt

0

4

4

4

4

 

Die Personalkosten für die Länder aus der Teilnahme an den Kommissionsitzungen und Umlaufbeschlüssen wurden auf Basis der Erfahrungen in der bisherigen UFG-Abwicklung abgeschätzt.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Zeit (in h)

Kosten (in Tsd. €)

1

Registrierung und Antragstellung für private Haushalte im Rahmen des Reparaturbonus

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

1.000.000

0

2

Antragstellung für einkommensschwache Haushalte für die Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem iVm mit einer thermischen Sanierung des Gebäudes ("Energiearmut")

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

44

0

3

klimafitte Ortskerne – Anschluss an hocheffizhiente alternative Fernwärme Registrierung sowie Antragstellung und Endabrechnung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

1.417

0

 

Die (noch nicht endgültig feststehenden) konkret beizubringenden Unterlagen werden im Infoblatt unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html gut nachvollziehbar ausgewiesen sein.

 

 

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Be-Entlastung (in Tsd. €)

1

Antragstellung und Endabrechnung Transformation der Wirtschaft

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

3

2

Antragstellung und Endabrechnung Leergut

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

893

3

Antragstellung und Endabrechnung Sortieranlagen und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

2

4

Registrierung und Endabrechnung Reparaturbonus und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

29.800

5

Antragstellung und Endabrechnung klimafitte Ortskerne und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

58

6

Antragstellung und Endabrechnung Flächenrecycling und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

58

7

Antragstellung und Endabrechnung Energiearmut und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

13

8

Antragstellung und Endabrechnung im Rahmen des Biodiversitätsfonds

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

263

 

Die Informationen bei der Antragstellung und Endabrechnung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r Antragsteller:inn

- Projetkdaten und Nachweise

- Abrechnungsunterlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an natürliche Personen

 

Potentiell betroffene Personengruppe

Die Mittel der gegenständlichen Förderungen kommen auch privaten Haushalten (Eigentümer:innen von Gebäuden, Wohnungen und Antragsteller für den Reparaturbonus) zugute. Die Mittel aus der Förderschiene „Energiearmut“ sind einkommensschwachen Haushalten vorbehalten. Es liegen jedoch keine weiteren Daten zur Aufschlüsselung nach Geschlecht, Altersgruppen, Ausbildung, Beruf, Beschäftigungsverhältnissen, Betreuungspflichten etc. vor, da von einer mit vertretbarem Aufwand durchgeführten Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen zu erwarten sind.

 

Zielgruppenanalyse der potentiellen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben – siehe unten

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistung

Es liegen keine geschlechtsspezifischen Daten vor, da eine mit vertretbarem Aufwand durchgeführte Erhebung kaum aussagekräftige Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen ergeben würde.

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betroffene)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben – siehe zuvor

0

0

0

0

0

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betrag)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

%

%

 

keine Angaben – siehe zuvor

0

0

0

0

0

 

Auswirkung der direkten Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Es sind keine besonderen Auswirkungen zu erwarten.

 

 

Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen

 

Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich

Über die Auswirkungen der gegenständlichen Förderungen auf die Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Frauen und Männer liegen keine Informationen oder Analysen vor. Im Hinblick auf die Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen werden auch keine von den allgemeinen geschlechtstypischen Wirkungen abweichende Effekte erwartet.

 

 

Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen

 

Wirtschaftsbereich (ÖNACE)

Beschäftigte gesamt

Durchschnittseinkommen

Quelle/Erläuterung

 

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Relation *)

 

Unbekannt

17.614

23.138

12.163

21.974

55

 

*) Das Feld Relation bezeichnet das Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich

 

Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern

Im Hinblick auf die Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen werden auch keine von den allgemeinen geschlechtstypischen Wirkungen abweichende Effekte erwartet.

 

Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution

Im Hinblick auf die Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen werden auch keine von den allgemeinen geschlechtstypischen Wirkungen abweichende Effekte erwartet.

 

Erwartete Nutzerinnen/Nutzer

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

unbekannt

0

0

0

0

0

 

Verteilung des erwarteten Steueraufkommens sowie der direkten und indirekten Be- oder Entlastung auf Frauen und Männer

Ausgehend von der Studie „Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009“ (WIFO 2010) bzw. der „Evaluierung der Umweltförderungen 2017 – 2019“ ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten klimarelevante Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen sowie zur Vermeidung von Transferzahlungen beitragen. Schließlich reduzieren diese Investitionen infolge ihrer Wirkung zur Treibhausgasreduktionen das budgetäre Ankaufsrisiko aufgrund von Zielverfehlungen. Information über die geschlechtsspezifische Zuordnung dieser Effekte liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf das Steueraufkommen (Betroffene)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

keine Angaben

0

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf das Steueraufkommen (Betrag)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

 

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

%

keine Angaben

0

0

0

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf Begünstigte durch spezielle Steuerinstrumente (Betroffene)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

keine Angaben

0

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf Begünstigte durch spezielle Steuerinstrumente (Betrag)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

 

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

%

keine Angaben

0

0

0

0

0

0

0

 

Erläuterung

Ausgehend von der Studie „Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009“ (WIFO 2010) bzw. der „Evaluierung der Umweltförderungen 2017 – 2019“ ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen sowie zur Vermeidung von Transferzahlungen beitragen. Angesichts der Heterogenität der gegenständlichen Förderangebote können dazu keine detaillierteren Angaben gemacht werden.

 

Anreizwirkungen der Steuer bzw. des Steuerinstruments

Ausgehend von der Studie „Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009“ (WIFO 2010) bzw. der „Evaluierung der Umweltförderungen 2017 – 2019“ ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen sowie zur Vermeidung von Transferzahlungen beitragen. Angesichts der Heterogenität der gegenständlichen Förderangebote können dazu keine detaillierteren Angaben gemacht werden.

 

Auswirkungen auf die prozentuelle Differenz des tatsächlich verfügbaren Einkommens von Frauen und Männern

Ausgehend von der Studie „Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland 2009“ (WIFO 2010) bzw. der „Evaluierung der Umweltförderungen 2017 – 2019“ ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen sowie zur Vermeidung von Transferzahlungen beitragen. Angesichts der Heterogenität der gegenständlichen Förderangebote können dazu keine detaillierteren Angaben gemacht werden.

Unternehmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.

 

Erläuterung

Unternehmen von den Effekten der mit der Förderung ausgelösten Investitionen profitieren, insbesondere in Form von Energieeinsparungen oder aber bei der Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

 

Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit

Dem Einsatz von Umwelttechnologien im Rahmen der, von den gegebenen Förderungsmöglichkeiten umfassten Investitionen kann grundsätzlich ein überdurchschnittlicher Innovationsgehalt zugeschrieben werden. Die unternehmensbezogenen Förderungen unterstützen auch den Einsatz innovativer Umwelttechnologien im Produktionsprozess.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Sämtliche Förderangebote für umwelt- und klimarelevante Investitionen (Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energieträger, thermische Sanierung von Gebäuden) sind auch an Gemeinden adressiert. Das budgetär wirksame Ausmaß dieser Veränderung kann a priori nicht abgeschätzt werden, wiewohl mit einer Steigerung der Investitionstätigkeit von Gemeinden zu rechnen ist. Über den zeitlichen Verlauf sowie die Verteilung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den öffentlichen Konsum

Die Förderangebote der gegenständlichen UFG-Novelle können auch von Gemeinden oder für sonstige öffentliche, vom Bund verschiedene Rechtsträger in Anspruch genommen werden. Dadurch wird der Konsum auch in diesem Segment gesteigert.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Die gegenständlichen Förderungen kommen Privaten sowie Unternehmen (inkl. Gemeinden) zugute. Gefördert werden klima- und energiebezogene sowie kreislaufwirtschaftliche Investitionen. Auf Basis der bisherigen Ergebnisse in bereits bestehenden Förderschienen sowie ersten Ab- und Einschätzungen für die neuen Förderbereiche ist von einem durchschnittlichen Fördersatz in der regulären Umweltförderung im Inland von ca. 15% bei industriellen Großanlagen und 85% im Bereich des Biodiversitätsfonds auszugehen. Daraus ergibt sich für die reguläre Umweltförderung im Inland für die gesamte mit diesem Gesetzesentwurf festzulegenden Zusagerahmen für die Jahre 2021 bis 2025 ein Gesamtinvestitionseffekt iHv 1,8 Milliarden Euro.

Die Investitionen verteilen sich auf alle Sektoren. Über die zeitliche Verteilung der Investitionen liegen keine Daten vor, insbesondere weil mit den Maßnahmen in der Regel bereits ab der Fördereinreichung begonnen werden kann, bestimmte Investitionen sich demgegenüber über einen längeren Zeitraum erstrecken.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den privaten Konsum

Mit den Förderungen vor allem im Haushaltsbereich eine Entlastung der Einkommen verbunden. Nähere Informationen dazu liegen aktuell nicht vor.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Exporte

Für indirekte Exporteffekte aus den Förderungen liegen keine Informationen vor. Gesteigerte Absatzmöglichkeit im Inland bedingen gegebenenfalls verstärkte Innovationsfähigkeit und (damit) erhöhte Exportchancen. Dies gilt insbesondere für den Umwelttechnologiesektor.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage

Mit den Förderungen ist grundsätzlich mit einer Verstärkung der Kapitalnachfrage verbunden. Nähere Informationen dazu liegen aktuell nicht vor.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Die Förderungen der gegesntändlichen UFG-Novelle kommen privaten Haushalten, Betriebe sowie auch Gemeinden) zugute, daher profitieren diese Haushalte unmittelbar von diesem Instrument. Über Sekundäreffekte sind jedoch auch realwirtschaftliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor gegeben, die allerdings nicht näher quantifiziert werden können.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Der Umweltsektor ist generell durch den Einsatz von modernen, innovativen Technologien geprägt. Insofern sind mit den Förderungen positive Effekte auf die Innovationskraft der Unternehmen verbunden. Nähere Informationen liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Die Einhaltung hoher Umweltstandards sowie der Einsatz hocheffizienter, oftmals innovativer Technologien wirken sich positiv auf den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit aus. Nähere Informationen oder Analysen dazu liegen nicht vor.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Gemäß den WIFO-Untersuchungsergebnissen der Evaluierung der Umweltförderungen 2017 – 2019 ist bestätigt, dass diese Förderungen positive Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte haben. Demnach werden mit den Förderungen erhebliche positive fiskalischen Effekte, d.h die Veränderungen der direkten und indirekten Steuereinnahmen sowie die arbeitsmarktbezogenen Ausgaben, erzielt. Schließlich tragen die mit den Förderungen ausgelösten Investitionen dazu bei, das, die öffentlichen Haushalte betreffende Ankaufsrisiko für allfällige Zielverfehlungen zu reduzieren.

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Auswirkungen auf Staub oder Stickstoffoxide

Grundsätzlich stehen im Fokus der gegenständlichen Förderangebote insbesondere auch Investitionen zur Energieeinsparung sowie zum Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energieträger (und damit auch zur Einsparung von Treibhausgasemissionen). Maßnahmen zur Energieeinsparung bewirken darüber hinaus auch eine Reduktion von Luftschadstoffen (insbes. Staub und NOx), die jedoch im Rahmen dieser Förderungsaktion nicht erhoben werden.

 

Auswirkungen auf Luftschadstoffe

 

Luftschadstoff

Betroffenheit

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Staub (PM10)

Abnahme

ganz Österreich

 

Stickstoffoxide (NOx)

Abnahme

ganz Österreich

 

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

Auf Basis der Ergebnisse der bisherigen Evaluierungen der einschlägigen klimarelevanten Förderangebote wird erwartet, dass mit den durch die Zusagevolumina geförderten Maßnahmen eine jährliche CO2-Einsparung von ca. 680.000 Tonnen bewirkt wird, wobei sich diese Abschätzung lediglich auf die Effekte aus der technologischen Umstellung/Verbesserung bezieht, sodass Reboundeffekte udgl., die zB. in der Treibhausgasbilanz inkludiert sind, nicht berücksichtigt sind.

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

 

Treibhausgasemissionen

Größenordnung

Erläuterung

Abnahme

680.000

CO2-Reduktion in Tonnen pro Jahr, die sich rein aus der technologischen Umstellung/Verbesserung ergeben

 

Auswirkungen auf Wasser

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser.

 

Erläuterung

Die geförderten Maßnahmen haben keine direkten Effekte bzgl. dieser Wirkungsdimension, allerdings sind generell mit der Investition in Umwelttechnologien positive indirekte Effekte verbunden, die jedoch nicht quantifizierbar sind.

 

Auswirkungen auf Funktionen des Lebensraums, geschützte Gebiete oder Vogelarten, Typ des Naturschutzgebiets oder Art

 

Auswirkungen auf Funktionen des Lebensraums, Typ des Naturschutzgebiets oder Art

 

Funktion des Lebensraums

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Lebensraumschutz

Bundesgebiet

25 % der österreichischen Vogelarten weisen einen negativen Populationstrend auf.

Artenschutz

Bundesgebiet

In Österreich befinden sich 34 % der Arten der FFH-Richtlinie in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand und weitere 48 % weisen einem ungünstigen-unzureichendem Erhaltungszustand auf.

Lebensraumvernetzung

Bundesgebiet

Die Vernetzung von Biotoptypen und Lebensräumen wird durch die Infrastruktur unterbrochen und führt zu Artenverlust und vermindertem genetischen Austausch.

Wiederherstellung von Ökosystemen

Bundesgebiet

Intakte Ökosysteme mitsamt ihrer Biodiversität und genetischer Vielfalt sind von großer Bedeutung für die Widerstandsfähigkeit der Lebensgemeinschaften gegenüber Veränderungen. Dies trifft insbesonders auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu.

Reduktion der Flächeninanspruchnahme (Entsiegelung)

Bundesgebiet

Die hohe Flächeninanspruchnahme führt zum Verlust und zur Zerschneidung von Lebensraum für Fauna und Flora. Zusätzlich entzieht sie der Land- und Forstwirtschaft produktive Flächen.

Moore u.a. kohlenstoffreiche Ökosysteme

Bundesgebiet

Die Fläche der degradierten Moore beträgt rund 25.000 ha. Knapp 50 % der gesamten Fläche der Moorobjekte ist der Prioritätsstufe 1 zugeordnet. Mit Ausnahme von Wien befinden sich in allen Bundesländern prioritäre Moorobjekte.

Gewässer

Bundesgebiet

Die Fließgewässer-Naturräume Österreichs sind von den Alpen bis ins Tiefland besonders von Beeinträchtigungen und Degradationen betroffen. Aufgrund der intensiven Vernetzung von Gewässern mit ihrem Umland hat dies besonders weitreichende Auswirkungen.

endemische Arten

Bundesgebiet

33 % der endemischen Tierarten sind einer Gefährdungskategorie zugeordnet, davon sind 62 Taxa vom Aussterben bedroht. Vier endemische Quellschnecken sind bereits ausgestorben. 28 % der Arten der endemischen Gefäßpflanzen sind in den drei höchsten Gefährdungskategorien einzuordnen.

Biotoptypen

Bundesgebiet

Mehr als die Hälfte der in Österreich vorkommenden Biotoptypen sind als (stark) gefährdet eingestuft wobei 33 von der vollständigen Vernichtung bedroht sind.

Wildnisgebiete

Bundesgebiet

Die Einrichtung zusätzlicher Wildnisgebiete im Wald und im Hochgebirge dient als Maßnahme dem Schutz und der Vernetzung von wichtigen Habitaten und Lebensraumtypen.

Auen

Bundesgebiet

29 Objekte der Auen sind der Prioritätsstufe 1 zugeordnet. Die intensive Nutzung und Umwandlung von Flusssystemen übt einen hohen Druck auf die Aubestände aus.

Sanierungsräume

Bundesgebiet

Ökosystemen stellt ein wesentliches Element zum Erhalt und Schutz der Biodiversität in Österreich dar. Die Wiederherstellung dieser prioritären Sanierungsräume ist auch von der EU vorgesehen.

Flächenrecycling

Bundesgebiet

Mit den Projekten zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten oder Objektteilen wird der weitere Flächenverbrauch an Ortsrändern verringert.

 

Art der Gefährdung

Durch die Förderung der im Biodiversitätsfonds adressierten Maßnahmen der nationalen Biodiversitäts-Strategie werden zukünftige oder bereits passierte Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen von Arten und Lebensräumen reduziert oder rückgängig gemacht und damit ein Beitrag zur Verbesserung und Erhalt der Biodiversität in Österreich geleistet.

 

Dazu werden insbesondere folgende Zielsetzungen festgelegt:

 

A – Status von 30 % der gefährdeten Arten und Biotoptypen ist verbessert

B – 30 % der Landesfläche ist naturschutzrechtlich gesichert

C – 10 % der Landesfläche steht unter strengerem Schutz

D – Zwei weitere Wildnisgebiete sind ausgewiesen

E – Tägliche Flächeninanspruchnahme ist auf 2,5 ha reduziert

F – Maßnahmen zur Reduktion der Gefährdungen der Biodiversität wurden gesetzt

G – Degradierte Moore u.a. kohlenstoffreiche Ökosysteme sind restauriert

H – Auen sind erhalten und ökologische Verbesserungsmaßnahmen sind umgesetzt

I – Vorrangige Sanierungsräume der Gewässer sind renaturiert

J – Endemische Arten und Biotoptypen sind geschützt

K – Weitere Etablierung von invasiven Gebietsfremden Arten ist verhindert

L – Wissenschaftliche Grundlagen zur Erreichung und Evaluierung der Biodiversitätsziele sind verfügbar

M – Ein bundesweites Monitoringprogramm für die Biodiversität ist eingerichtet und wird umgesetzt

N – Vernetzung von Schutzgebieten durch Lebensraumkorridore ist gesichert

O – Biodiversitätserhalt und Klimaschutz sind aufeinander abgestimmt

P – Biodiversität ist in den Prozessen und Kreisläufen aller Sektoren berücksichtigt

Q – Biodiversität wird in Gesellschaft und Wirtschaft wertgeschätzt

R – Menschen nutzen Biodiversität für Erholung, Gesunderhaltung und Genesung

 

Auswirkungen auf die Zerschneidung der Landschaft oder eines zusammenhängenden Gebietes

 

Auswirkungen durch Zerschneidung

 

Zerschneidung

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Vernetzung von Gebieten

Bundesgebiet

Die enorme Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung von Lebensräumen hat schwere negative Auswirkungen auf die Biodiversität in Österreich. Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung von Lebensraum- und Wanderkorridoren sind von großer Bedeutung für den Schutz der Biodiversität und der genetischen Vielfalt. Die Konnektivität zwischen Lebensräumen wird durch Vernetzungsmaßnahmen gestärkt und ermöglicht (klimainduzierte) Artenwanderungen.

 

Zunahme der versiegelten Flächen

 

Betroffenes Gebiet

Durch die Förderung der im Biodiversitätsfonds adressierten Maßnahmen der nationalen Biodiversitäts-Strategie wird die Beeinträchtigung bzw. Gefährdung von Arten und Lebensräumen reduziert oder rückgängig gemacht.

 

Ziel ist es die tägliche Flächeninanspruchnahme auf 2,5 ha zu reduzieren.

 

Auswirkungen auf den Energieverbrauch

 

Einsatz von Energieträgern

Auf Basis der Ergebnisse der bisherigen Evaluierungen der einschlägigen klimarelevanten Förderangebote wird erwartet, dass mit den durch die Zusagevolumina geförderten Maßnahmen rechnerisch eine jährliche Endenergieeinsparung in Höhe von rd. 1.300 GWh/a sowie eine Zunahme des Einsatzes erneuerbarer Energieträger in Heizsystemen von rd. 880 GWh/a. bewirkt wird, wobei sich diese Abschätzung lediglich auf die Effekte aus der technologischen Umstellung/Verbesserung bezieht, sodass Reboundeffekte udgl., die zB. in der Treibhausgasbilanz inkludiert sind, nicht berücksichtigt sind.

 

Auswirkungen auf Energie

 

Energieträger

Veränderung des Energieverbrauchs

Erläuterung

Abnahme nicht erneuerbare Energieträger

1.300

jährliche Energieeinsparung in GWh/a – auf die Erläuterung wird verwiesen

Steigerung erneuerbare Energieträger

880

jährliche Zunahme des Einsatzes erneuerbarer Energieträger in GWh/a – auf die Erläuterung wird verwiesen

 

Auswirkungen auf den Anfall von Abfällen

Durch die Förderung des Aufbaus von Rücknahmesystemen für Einweggetränkegebinde aus Kunststoff, die Steigerung der Kapazität zur Sortierung von Kunststoffverpackungsabfällen und die Erhöhung der Sortiertiefe werden die Sammel- und die Outputmassen aus Sortieranlagen erhöht und damit kann mehr Material einem Recycling zugeführt werden. Diese Massen würden andernfalls dem Kreislauf entzogen und thermisch verwertet, beseitigt oder durch Littering gar keiner geordneten Behandlung zugeführt werden. Durch die Maßnahmen wird mit einer Erhöhung der Sammelquote von Einweggetränkegebinden aus Kunststoff von 70 % auf bis zu 95 % gerechnet. Es wird erwartet, dass die Masse an Rezyklat durch die höhere Sammelmasse als auch die bessere Qualität der Sammelware um rund 19.500 t steigt. (Basis: Technisches Büro Hauer, Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsysteme und Mehrweg, Wien 2020). Durch den Ausbau der Sortieranlagen wird eine Erhöhung des Outputs von 50.000 t erwartet.

 

Die Investitionen in Mehrwegabfüll- und Waschanlagen, Normgebinde und Verpackungsanlagen sowie Rücknahmesysteme führen zu einer Erhöhung des Anteils an Getränken in Mehrweggebinden und dadurch zur Reduktion von Abfällen aus Einweggebinden (Abfallvermeidung).

 

Mit der Erhöhung der Anzahl an Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten wird deren Nutzungsdauer verlängert, die Geräte werden nicht als Abfall entsorgt und ev. durch neue Geräte ersetzt. Damit werden Abfälle vermieden und Ressourcen geschont. Es wird mit der Reparatur von 858.000 Geräten im gesamten Förderzeitraum gerechnet. Unter der Annahme, dass insbesondere Großgeräte (Geschirrspüler, Waschmaschinen, Herde, .) mit einem angenommenen Durchschnittsgewicht von 10 kg und Kleingeräte (Küchengeräte, Werkzeuge, Laptops, Handys, . ) mit einem Durchschnittsgewicht von 3 kg repariert werden, ergibt dies eine Masse von mind. 5.000 t an vermiedenem gefährlichen Abfall. (Basis: Technisches Büro Merstallinger e.U., Endbericht zur Bestimmung der in-Verkehr-gesetzten Masse von Elektro-und Elektronikgeräten und von Gerätebatterien und zur Bestimmung der Sammel-, Verwertungs- und Wiederverwendungsquoten für das Jahr 2019, Korneuburg 2020; Univ. Prof. Klaus Felsenstein, Institut für Stochastik&Wirtschaftsmathematik, Technische Universität Wien, Technisches Büro Merstallinger e.U., Erhebung der Durchschnittsgewichte von in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten in Tarifgruppen je Sammel- und Behandlungskategorie, Korneuburg 2021)

 

Quantitative Auswirkungen auf Abfall

 

Gefährliche Abfälle

Größenordnung

Erläuterung

Reduktion Anfall Elektro- und Elektronikaltgeräte

5.000

Verlängerung der Nutzungsphase von Elektro- und Elektronikgeräte; Vermeidung von gefährlichen Abfällen (t) im gesamten Förderzeitraum (auf die Erläuterungen wird verwiesen)

 

Quantitative Auswirkungen auf Abfall

 

Nicht gefährliche Abfälle

Größenordnung

Erläuterung

Steigerung getrennte Sammlung von Kunststoffverpackungen

12.500

Zusätzlich getrennt gesammelt Kunststoff-Getränkeverpackungen pro Jahr (t) durch Leergutrücknahmesystem (auf die Erläuterungen wird verwiesen)

Steigerung Masse Rezyklat

19.500

Zusätzliches Kunststoffrezyklat pro Jahr (t) durch gesteigerte getrennte Sammlung von Kunststoffgebinden und höher Qualität der Sammelware (auf die Erläuterungen wird verwiesen)

Steigerung Sortieroutput Kunststoffverpackungen

50.000

zusätzlicher Sortieroutput an Kunstststoffen (t), welcher für Recycling zur Verfügung steht (auf die Erläuterungen wird verwiesen)

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Leistbarkeit von grundlegenden Gütern/Bedürfnissen

Die Basisförderung von Bund (Sanierungsoffensive) und Länder sowie der ergänzenden Förderung aus der Förderschiene „Energiearmut“ dienen den einkommensschwachen Haushalten zur Abfederung der aus der gleichzeitigen Durchführung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme und der Durchführung thermischer Sanierungsmaßnahmen entstehenden Belastungen. Das Unterstützungsvolumen ist für den 4-Jahreszeitraum 2022 – 2025 mit insgesamt 50 Millionen Euro dotiert.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Diesbezüglich gibt es keine Abschätzungen, aber es wird mit sektortypischen Effekten gerechnet.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Bezüglich der altersstrukturellen bzw. geschlechtstypische Effekte und Effekte bzgl. der Auswirkung auf die Dauer von Arbeitslosigkeit liegen keine näheren Informationen vor. Es wird jedoch mit diesbezüglich sektortypischen Effekten gerechnet.

 

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

 

Die Basisförderung von Bund (Sanierungsoffensive) und Länder sowie der ergänzenden Förderung aus der Förderschiene „Energiearmut“ dienen den einkommensschwachen Haushalten zur Abfederung der aus der gleichzeitigen Durchführung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme und der Durchführung thermischer Sanierungsmaßnahmen entstehenden Belastungen. Das Unterstützungsvolumen ist für den 4-Jahreszeitraum 2022 – 2025 mit insgesamt 50 Millionen Euro dotiert.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

57.284

213.125

218.078

138.079

87.580

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2021

2022

2023

2024

2025

gem. BFRG/BFG

43.01.02 UFI

 

54.920

210.034

215.534

130.534

80.234

gem. BFRG/BFG

43.02.02 Altlastensanierung

 

2.364

3.000

2.500

7.500

7.300

gem. BFRG/BFG

41.01.01 Zentralstelle

 

 

91

44

45

46

 

Erläuterung der Bedeckung

Zur Bedeckung der Zusagerahmen sowie der Unterstützungsvolumina werden die in der UG 43 vorgesehenen Mittel herangezogen, die in weiterer Folge, mit Ausnahme von (aktuell) 15 Millionen Euro für die rein national finanzierten Förderungen im Rahmen des Biodiversitätsfonds, vollständig aus RRF-Mittel refinanziert werden. Bezüglich der mit insgesamt rd. 159 Millionen Euro veranschlagten Mittel für die Förderungen im Rahmen der Förderungsaktion „Raus-aus-Öl-und-Gas“ werden bereits veranschlagten nationale Mittel ersetzt, weshalb es diesem Ausmaß zu einer Nettoentlastung des Bundeshaushalts kommt.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Länder

 

 

2,71

0,02

2,77

0,02

2,82

0,02

2,88

0,02

Bund

 

 

67,29

0,46

32,46

0,26

33,11

0,26

33,77

0,26

GESAMTSUMME

 

 

70,00

0,48

35,23

0,28

35,93

0,28

36,65

0,28

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Teilnahme an Kommissionssitzungen

Länder

VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI-VIII; PF 1/S

 

 

4

6,0

4

6,0

 

 

 

 

 

Bund

VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI-VIII; PF 1/S

 

 

 

 

4

6,0

 

 

 

 

Umlaufbeschlüsse

Länder

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

 

 

4

2,0

4

2,0

4

2,0

4

2,0

 

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

 

 

4

2,0

4

2,0

4

2,0

4

2,0

Erstellung Förderungsrichtlinien

Bund

VD-Höherer Dienst 1 A1/7-A1/9; A: DK IX

 

 

1

150,0

 

 

 

 

 

 

Erlassung Förderungsrichtlinien

Bund

VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI-VIII; PF 1/S

 

 

1

160,0

 

 

 

 

 

 

 

 

VD-Höherer Dienst 1 A1/7-A1/9; A: DK IX

 

 

1

32,0

 

 

 

 

 

 

operative Umsetzung (Kommissionssitzung, Umlaufbeschlüsse, Abstimmung mit Abwicklungsstelle)

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

 

 

1

400,0

1

400,0

1

400,0

1

400,0

Teilnahme an Kommissionssitzungen

Bund

VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI-VIII; PF 1/S

 

 

4

6,0

 

 

4

6,0

4

6,0

 

Länder

VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI-VIII; PF 1/S

 

 

 

 

 

 

4

6,0

4

6,0

 

Der verwaltungsinterne Aufwand auf Seiten der Länder und des Bundes wurde auf Basis der Erfahrungen in der bisherigen UFG-Abwicklung abgeschätzt.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Länder

 

949,26

968,25

987,62

1.007,37

Bund

 

23.549,92

11.361,19

11.588,42

11.820,19

GESAMTSUMME

 

24.499,18

12.329,44

12.576,04

12.827,56

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

2.864.200,00

10.901.700,00

10.826.700,00

6.526.700,00

4.126.700,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Abwicklungskosten Transformation der Wirtschaft 2021

Bund

1

250.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Abwicklungskosten Leergut 2021

Bund

1

500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Abwicklung klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2021

Bund

1

1.864.200,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Abwicklung Biodiversitätsfonds 2021

Bund

1

250.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Abwicklungskosten Transformation der Wirtschaft 2022

Bund

 

 

1

1.500.000,00

 

 

 

 

 

 

Abwicklungskosten Leergut 2022

Bund

 

 

1

2.500.000,00

 

 

 

 

 

 

Abwicklungskosten Sortieranlagen 2022

Bund

 

 

1

1.000.000,00

1

1.000.000,00

 

 

 

 

Abwicklungskosten Reparaturbonus 2022

Bund

 

 

1

2.000.000,00

 

 

 

 

 

 

Abwicklung klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2022

Bund

 

 

1

2.051.700,00

 

 

 

 

 

 

Abwicklung Flächenrecycling 2022

Bund

 

 

1

100.000,00

 

 

 

 

 

 

Abwicklung Energiearmut 2022

Bund

 

 

1

250.000,00

 

 

 

 

 

 

Abwicklung Biodiversitätsfonds 2022

Bund

 

 

1

1.500.000,00

 

 

 

 

 

 

Abwicklungskosten Transformation der Wirtschaft 2023

Bund

 

 

 

 

1

1.500.000,00

 

 

 

 

Abwicklungskosten Leergut 2023

Bund

 

 

 

 

1

2.500.000,00

 

 

 

 

Abwicklungskosten Reparaturbonus 2023

Bund

 

 

 

 

1

1.800.000,00

 

 

 

 

Abwicklung klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2023

Bund

 

 

 

 

1

2.051.700,00

 

 

 

 

Abwicklung Flächenrecycling 2023

Bund

 

 

 

 

1

100.000,00

 

 

 

 

Abwicklung Energiearmut 2023

Bund

 

 

 

 

1

375.000,00

 

 

 

 

Abwicklung Biodiversitätsfonds 2023

Bund

 

 

 

 

1

1.500.000,00

 

 

 

 

Abwicklungskosten Transformation der Wirtschaft 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

1.750.000,00

 

 

Abwicklungskosten Sortieranlagen 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

500.000,00

 

 

Abwicklungskosten Reparaturbonus 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

1.500.000,00

 

 

Abwicklung klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

2.051.700,00

 

 

Abwicklung Flächenrecycling 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

100.000,00

 

 

Abwicklung Energiearmut 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

375.000,00

 

 

Abwicklung Biodiversitätsfonds 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

250.000,00

 

 

Abwicklungskosten Reparaturbonus 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

1.500.000,00

Abwicklung klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

2.026.700,00

Abwicklung Flächenrecycling 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

100.000,00

Abwicklung Energiearmut 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

250.000,00

Abwicklung Biodiversitätsfonds 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

250.000,00

 

Die Abwicklung der gegenständlichen Förderschienen im Rahmen der Umweltförderung im Inland erfolgt über die UFG-Abwicklungsstelle und besteht im Wesentlichen – samt der Einrichtung, Bereitstellung und Wartung der damit verbundenen Installationen usw. – in der Antragsannahme und -prüfung sowie der Aufbereitung der entscheidungsrelevanten Unterlagen für die Behandlung in der Förderungskommission, der Vorlage der Förderfälle zur Entscheidung, der vertraglichen Umsetzung der Förderungsentscheidung, in der Durchführung und Prüfung der Endabrechnung sowie der Veranlassung der Förderungsauszahlung. Ausgehend von den bisherigen Bearbeitungsleistungen wird mit einem Gesamtaufwand

iHv ca. 33,9 Millionen Euro gerechnet, die aus Bundesmittel finanziert und in weiterer Folge – ausgenommen der Abwicklungskosten für ein veranschlagtes Budgetsvolumens von 5 Millionen Euro jährlich (2021 – 2025) für den Biodiversitätsfonds) aus Mitteln des RRF vollständig refundiert werden. Soweit im Rahmen der Förderungen „klimafitte Ortskerne – Raus-aus-Öl-und-Gas“ die Einrechnung in den bestehenden Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive erfolgt, reduzieren sich in diesem Ausmaß die ursprünglich für diesen Förderbereich veranschlagten Abwicklungskosten iHv rd. 8 Millionen Euro.

Die Abschätzung beruht auf den bisherigen Erfahrungen und ist aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen des Wirtschaftsprüfers gemäß § 11 Abs. 9 UFG der Höhe nach als angemessen anzusehen. Der tatsächliche Aufwand hängt entscheidend vom Fallaufkommen, von den Prüf- und Aufbereitungserfordernissen u.a.m. ab. Allfällig nicht ausgeschöpfte Zusagevolumina wirken aufwandsreduzierend, wenngleich diese Reduktionen in der Regel (relativ und absolut) erheblich geringer ausfallen. Soweit es bei den abgeschätzten Jahresaufwendungen zu Verschiebungen kommt, ist bei der Bereitstellung der nationalen Mittel entsprechend Vorsorge zu leisten.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

54.419.800,00

202.132.300,00

207.207.300,00

131.507.300,00

83.407.300,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Förderungen Transformation der Wirtschaft 2021

Bund

1

4.750.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderungen Leergut 2021

Bund

1

9.500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderungen klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2021

Bund

1

35.419.800,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderungen Biodiversitätsfonds 2021

Bund

1

4.750.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderungen Transformation der Wirtschaft 2022

Bund

 

 

1

28.500.000,00

 

 

 

 

 

 

Förderungen Leergut 2022

Bund

 

 

1

47.500.000,00

 

 

 

 

 

 

Förderungen Sortieranlagen 2022

Bund

 

 

1

19.000.000,00

 

 

 

 

 

 

Förderungen Reparaturbonus 2022

Bund

 

 

1

28.000.000,00

 

 

 

 

 

 

Förderungen klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2022

Bund

 

 

1

38.982.300,00

 

 

 

 

 

 

Förderungen Flächenrecycling 2022

Bund

 

 

1

1.900.000,00

 

 

 

 

 

 

Förderungen Energiearmut 2022

Bund

 

 

1

9.750.000,00

 

 

 

 

 

 

Förderungen Biodiversitätsfonds 2022

Bund

 

 

1

28.500.000,00

 

 

 

 

 

 

Förderungen Transformation der Wirtschaft 2023

Bund

 

 

 

 

1

28.500.000,00

 

 

 

 

Förderungen Leergut 2023

Bund

 

 

 

 

1

47.500.000,00

 

 

 

 

Förderungen Sortieranlagen 2023

Bund

 

 

 

 

1

19.000.000,00

 

 

 

 

Förderungen Reparaturbonus 2023

Bund

 

 

 

 

1

28.200.000,00

 

 

 

 

Förderungen klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2023

Bund

 

 

 

 

1

38.982.300,00

 

 

 

 

Förderungen Flächenrecycling 2023

Bund

 

 

 

 

1

1.900.000,00

 

 

 

 

Förderungen Energiearmut 2023

Bund

 

 

 

 

1

14.625.000,00

 

 

 

 

Förderungen Biodiversitätsfonds 2023

Bund

 

 

 

 

1

28.500.000,00

 

 

 

 

Förderungen Transformation der Wirtschaft 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

33.250.000,00

 

 

Förderungen Sortieranlagen 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

9.500.000,00

 

 

Förderungen Reparaturbonus 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

28.500.000,00

 

 

Förderungen klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

38.982.300,00

 

 

Förderungen Flächenrecycling 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

1.900.000,00

 

 

Förderungen Energiearmut 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

14.625.000,00

 

 

Förderungen Biodiversitätsfonds 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

4.750.000,00

 

 

Förderungen Reparaturbonus 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

28.500.000,00

Förderungen klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

38.507.300,00

Förderungen Flächenrecycling 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

1.900.000,00

Förderungen Energiearmut 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

9.750.000,00

Förderungen Biodiversitätsfonds 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

4.750.000,00

 

Die erwarteten Auszahlungen zu den Förderungen der gegenständlichen UFG-Novelle wurden entsprechend den Erfahrungen aus den bisherigen Verläufen und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dargestellt.

Basierend auf den bisherigen Erfahrungen in der Umweltförderungen und der darauf gegründeten Abschätzungen für die neuen Förderbereiche ergibt sich ein rechnerischen Auszahlungsbedarf für diese Zusagen iHv über 670 Millionen Euro, die aus nationalen Mittel finanziert und in weiterer Folge – ausgenommen des veranschlagten Budgets von 5 Millionen Euro jährlich (2021 – 2025) für den Biodiversitätsfonds) aus Mitteln des RRF vollständig refundiert werden. Soweit im Rahmen der Förderungen „klimafitte Ortskerne – Raus-aus-Öl-und-Gas“ die Einrechnung in den bestehenden Zusagerahmen für die Sanierungsoffensive erfolgt, reduzieren sich in diesem Ausmaß die ursprünglich für diesen Förderbereich veranschlagten Förderkosten iHv rd. 151 Millionen Euro.

Der ausgewiesene Auszahlungsverlauf wurde auf Basis der Erfahrungen aus den bisherigen Ergebnisse abgeschätzt. Der tatsächliche Verlauf wird jedoch primär von der Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen bestimmt. Soweit es bei den abgeschätzten Jahresaufwendungen zu Verschiebungen kommt, ist bei der Bereitstellung der nationalen Mittel entsprechend Vorsorge zu leisten.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

52.284.000,00

208.034.000,00

213.034.000,00

133.034.000,00

82.534.000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

RRF-Mittel Transformation der Wirtschaft 2021

Bund

1

5.000.000,00

1

30.000.000,00

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel Leergut 2021

Bund

1

10.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2021

Bund

1

37.284.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel Leergut 2022

Bund

 

 

1

50.000.000,00

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel Sortieranlagen 2022

Bund

 

 

1

20.000.000,00

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel Reparaturbonus 2022

Bund

 

 

1

30.000.000,00

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2022

Bund

 

 

1

41.034.000,00

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel Flächenrecycling 2022

Bund

 

 

1

2.000.000,00

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel Energiearmut 2022

Bund

 

 

1

10.000.000,00

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel Biodiversitätsfonds 2022

Bund

 

 

1

25.000.000,00

 

 

 

 

 

 

RRF-Mittel Transformation der Wirtschaft 2023

Bund

 

 

 

 

1

30.000.000,00

 

 

 

 

RRF-Mittel Leergut 2023

Bund

 

 

 

 

1

50.000.000,00

 

 

 

 

RRF-Mittel Sortieranlagen 2023

Bund

 

 

 

 

1

20.000.000,00

 

 

 

 

RRF-Mittel Reparaturbonus 2023

Bund

 

 

 

 

1

30.000.000,00

 

 

 

 

RRF-Mittel klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2023

Bund

 

 

 

 

1

41.034.000,00

 

 

 

 

RRF-Mittel Flächenrecycling 2023

Bund

 

 

 

 

1

2.000.000,00

 

 

 

 

RRF-Mittel Energiearmut 2023

Bund

 

 

 

 

1

15.000.000,00

 

 

 

 

RRF-Mittel Biodiversitätsfonds 2023

Bund

 

 

 

 

1

25.000.000,00

 

 

 

 

RRF-Mittel Transformation der Wirtschaft 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

35.000.000,00

 

 

RRF-Mittel Sortieranlagen 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

10.000.000,00

 

 

RRF-Mittel Reparaturbonus 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

30.000.000,00

 

 

RRF-Mittel klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

41.034.000,00

 

 

RRF-Mittel Flächenrecycling 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

2.000.000,00

 

 

RRF-Mittel Energiearmut 2024

Bund

 

 

 

 

 

 

1

15.000.000,00

 

 

RRF-Mittel Reparaturbonus 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

30.000.000,00

RRF-Mittel klimafitte Ortskerne (inkl. RaÖuG, ohne Flächenrecycling) 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

40.534.000,00

RRF-Mittel Flächenrecycling 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

2.000.000,00

RRF-Mittel Energiearmut 2025

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

10.000.000,00

 

Die vorliegenden Fördergegenstände werden – mit Ausnahme des erwähnten jährlichen 5 Millionen Budgetrahmens für den Biodiversitätsfonds in den Jahren 2021 bis 2025 vollständig mit RRF refinanziert. Soweit die Förderungen in den Zusagerahmen der Sanierungsoffensive (Raus-aus-Öl-und-Gas) eingerechnet wird, erfolgt ein Entlastung bereits bisher veranschlagter nationalen Mittel im Umfang von rd. 159 Millionen Euro. Insgesamt beträgt das Volumen der für diese Zwecke veranschlagten RRF-Mittel rd. 689 Millionen Euro.


Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Registrierung und Antragstellung für private Haushalte im Rahmen des Reparaturbonus

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

neue IVP

National

1.000.000

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Registrierung und Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Registrierung und die Beantragung des Bons erfolgt digital, wozu insbesondere die Daten zur Identifizierung des/r Antragsteller:innen benötigt werden.

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Registrierung und die Beantragung des Reparaturbonus können von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC vorgenommen werden.

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Eine Signierung des Antrags erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen erst im Rahmen der Endabrechnung durch Upload einer gescannten Unterschrift.

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Eine Signierung des Antrags erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen erst im Rahmen der Endabrechnung durch Upload einer gescannten Unterschrift.

 

Personengruppe 1: Alle natürlichen Personen, die sich registrieren lassen und eine Bon beantragen

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung und Beantragung des Bons

200.000

05:00

0,00

1.000.000

0

 

Quelle für Fallzahl: Auf Basis des zur Verfügung stehenden jährlichen Betrags von 30 Millionen Euro ergeben sich bei durchschnittlich angesetzten Reparaturkosten eine jährliche Fallzahl von 200.000.

 

Informationsverpflichtung 2

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Antragstellung für einkommensschwache Haushalte für die Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem iVm mit einer thermischen Sanierung des Gebäudes ("Energiearmut")

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

neue IVP

National

44

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Einkommensschwache Haushalte können im Rahmen der Förderschiene „Energiearmut“ zusätzliche Unterstützung zur Basisförderung im Rahmen der Sanierungsoffensive und der korrespondierenden Landesförderungen erhalten. Für die Unterstützung aus dieser Förderschiene ist ein entsprechender Einkommensnachweis vorzulegen.

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Registrierung und die Beantragung der Unterstützung aus der Förderschiene „Energiearmut“ können von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC vorgenommen werden.

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Personengruppe 1: Eigentümer:innen, die in einem einkommensschwachen Haushalt wohnen

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Upload Einkommensnachweis

175

00:15

0,00

44

0

 

Quelle für Fallzahl: Aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Förderaktionen im Rahmen der Sanierungsoffensive wird für einen Gesamtzusagerahmen iHv 50 Millionen Euro (2022 bis 2025) wird mit einem Fallaufkommen von 700 gerechnet.

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: In der Regel wird der Nachweis des begünstigten Einkommens durch Bescheide zur Gis-Befreiung, Mindestsicherungsbezug, Wohnbeihilfe vorliegen. Für das Upload wird mit einem höchsten 15-minütigen Zeitaufwand gerechnet. Wie bei an sich begünstigten Haushalten, die noch keinen entsprechenden Nachweis haben, zu verfahren ist, ist noch offen und bleibt daher bei dieser Betrachtung vorerst unberücksichtigt.

Bei der Antragstellung soll eine begleitende Beratung behilflich sein.

 

Informationsverpflichtung 3

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

klimafitte Ortskerne – Anschluss an hocheffizhiente alternative Fernwärme Registrierung sowie Antragstellung und Endabrechnung

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

neue IVP

National

1.417

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: In einem ersten Schritt haben sich FörderwerberInnen über eine Online-Plattform unter Angabe von Name und Adresse zu registrieren. Auf Basis der Summe aller registrierten FörderwerberInnen wird die Budgetausschöpfung transparent gemacht werden.

In einem zweiten Schritt nach der Umsetzung der Maßnahme erfolgt die Antragstellung und die gleichzeitige Endabrechnung. Die dazu erforderlichen Informationen werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten werden und somit der Förderzweck erreicht wird sowie die tatsächlich getätigten Zahlungen zu belegen. Die Stellung des Ansuchens bzw. Einreichung der Endabrechnung erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r AntragstellerIn (Anschluss einer Kopie des Meldezettels)

- Preisangebote (Anschluss)

- Endabrechnung

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge werden von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Eine Signierung des Antrags erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen erst im Rahmen der Endabrechnung durch Upload einer gescannten Unterschrift.

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Eine Signierung des Antrags erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen erst im Rahmen der Endabrechnung durch Upload einer gescannten Unterschrift.

 

Personengruppe 1: Alle natürlichen Personen, die an einem förderfähigen Bestandswohnobjekt zum Anschluss an ein ein hocheffizientes alternatives Fernwärmenetz beantragen, und zu diesem Zweck elektronisch die Antragsunterlagen übermitteln

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronsiches Formular ausfüllen

500

00:40

0,00

333

0

Verwaltungstätigkeit 2: Unterlagen für den Antrag/das Ansuchen einholen

500

02:00

0,00

1.000

0

Verwaltungstätigkeit 3: Unterlagen für die Endabrechnung einholen

500

00:10

0,00

83

0

 

Quelle für Fallzahl: Aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Förderaktionen im Rahmen der Sanierungsoffensive wird wird mit einem anteiligen Gesamtaufkommen mit 2.000 Förderfälle im Zeitraum 2022 bis 2025 gerechnet.

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Bezüglich der erwarteten Förderfälle wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

Für das Befüllen des elektronischen Antragsformulars (einschließlich Registrierung) wird mit einem Zeitaufwand von 40 Minuten gerechnet. Als relevanter Aufwand für die Beibringung der erforderlichen Unterlagen ist insbesondere die Beschaffung von Vergleichsangeboten zu nennen. Hiefür wird von einem durchschnittlichen Zeitaufwand ca. 2 Stunden je Förderfall ausgegangen.

Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Antragstellung und Endabrechnung Transformation der Wirtschaft

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

3.000

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r Antragsteller:in

- Projektdaten und erforderliche Nachweise

Für die Endabrechnung sind insbesondere die entsprechenden Rechnungsbelege vorzulegen

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge sowie die Endabrechnungsunterlagen werden von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die einen Förderantrag im Rahmen der Förderschiene „Transformation der Wirtschaft“ stellen und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Antragsformular ausfüllen

02:00

 

300,00

0

300

300

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung von Unterlagen

01:00

 

150,00

0

150

150

Verwaltungstätigkeit 3: Endabrechungsunterlagen (Rechnungen) vorbereiten und hochladen

01:00

 

150,00

0

150

150

 

Fallzahl

5

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 2

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Antragstellung und Endabrechnung Leergut

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

892.500

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r Antragsteller:in

- Projektdaten und erforderliche Nachweise

Für die Endabrechnung sind insbesondere die entsprechenden Rechnungsbelege vorzulegen

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge sowie die Endabrechnungsunterlagen werden von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die einen Förderantrag im Rahmen der Förderschiene „Leergut“ stellen und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Antragsformular ausfüllen

02:00

 

300,00

0

300

300

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung von Unterlagen

01:00

 

150,00

0

150

150

Verwaltungstätigkeit 3: Endabrechungsunterlagen (Rechnungen) vorbereiten und hochladen

00:30

 

75,00

0

75

75

 

Fallzahl

1.700

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 3

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Antragstellung und Endabrechnung Sortieranlagen und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

1.800

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r Antragsteller:in

- Projektdaten und erforderliche Nachweise

Für die Endabrechnung werden

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge sowie die Endabrechnungsunterlagen werden von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die einen Förderantrag im Rahmen der Förderschiene „Sortieranlagen“ stellen und und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Antragfsormular ausfüllen

02:00

 

300,00

0

300

300

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung von Unterlagen

01:00

 

150,00

0

150

150

Verwaltungstätigkeit 3: Endabrechungsunterlagen (Rechnungen) vorbereiten und hochladen

01:00

 

150,00

0

150

150

 

Fallzahl

3

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 4

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Registrierung und Endabrechnung Reparaturbonus und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

29.800.000

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r Antragsteller:in

- Projektdaten und erforderliche Nachweise

Für die Endabrechnung sind insbesondere die entsprechenden Rechnungsbelege vorzulegen

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Registrierungsanträge sowie die Endabrechnungsunterlagen werden von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die einen Antrag zur Mitwirkung an der Förderschiene „Reparaturbonus“ stellen und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Antrgasformular ausfüllen

00:30

 

75,00

0

75

75

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung der Unterlagen

00:15

 

37,00

0

37

37

Verwaltungstätigkeit 3: Endabrechungsunterlagen (Rechnungen) vorbereiten und hochladen

00:15

 

37,00

0

37

37

 

Fallzahl

200.000

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 5

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Antragstellung und Endabrechnung klimafitte Ortskerne und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

57.750

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r Antragsteller:in

- Projektdaten und erforderliche Nachweise

Für die Endabrechnung sind insbesondere die entsprechenden Rechnungsbelege vorzulegen

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge sowie die Endabrechnungsunterlagen werden von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die einen Förderantrag im Rahmen der Förderschiene „klimafitte Ortskerne (ausgenommen Flächenrecycling“ stellen und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Antragsformular ausfüllen

02:00

 

300,00

0

300

300

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung von Unterlagen

01:00

 

150,00

0

150

150

Verwaltungstätigkeit 3: Endabrechungsunterlagen (Rechnungen) vorbereiten und hochladen

00:30

 

75,00

0

75

75

 

Fallzahl

110

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 6

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Antragstellung und Endabrechnung Flächenrecycling und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

57.750

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r Antragsteller:in

- Projektdaten und erforderliche Nachweise

Für die Endabrechnung sind insbesondere die entsprechenden Rechnungsbelege vorzulegen

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge sowie die Endabrechnungsunterlagen werden von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die einen Förderantrag im Rahmen der Förderschiene „Flächenrecycling“ stellen und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Antragsformular ausfüllen

02:00

 

300,00

0

300

300

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung der Unterlagen

01:00

 

150,00

0

150

150

Verwaltungstätigkeit 3: Endabrechungsunterlagen (Rechnungen) vorbereiten und hochladen

00:30

 

75,00

0

75

75

 

Fallzahl

110

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 7

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Antragstellung und Endabrechnung Energiearmut und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

13.125

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r Antragsteller:in

- Projektdaten und erforderliche Nachweise

Für die Endabrechnung sind insbesondere die entsprechenden Rechnungsbelege vorzulegen

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge sowie die Endabrechnungsunterlagen werden von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die einen Förderantrag im Rahmen der Förderschiene „Energiearmut“ stellen und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Antragsformular ausfüllen

02:00

 

300,00

0

300

300

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung der Unterlagen

01:00

 

150,00

0

150

150

Verwaltungstätigkeit 3: Endabrechungsunterlagen (Rechnungen) vorbereiten und hochladen

00:30

 

75,00

0

75

75

 

Fallzahl

25

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 8

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Antragstellung und Endabrechnung im Rahmen des Biodiversitätsfonds

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

262.500

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r Antragsteller:in

- Projektdaten und erforderliche Nachweise

Für die Endabrechnung sind insbesondere die entsprechenden Rechnungsbelege vorzulegen

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge sowie die Endabrechnungsunterlagen werden von den Förderwerber:innen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die einen Förderantrag im Rahmen des Biodiversitätsfonds stellen und nach Durchführung der Maßnahme die Endabrechnung vorlegen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: elektronisches Antragsformular ausfüllen

02:00

 

300,00

0

300

300

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung der Unterlagen

01:00

 

150,00

0

150

150

Verwaltungstätigkeit 3: Endabrechungsunterlagen (Rechnungen) vorbereiten und hochladen

00:30

 

75,00

0

75

75

 

Fallzahl

500

Sowieso-Kosten in %

0

 


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

Umwelt

Wasser

-       Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand von Seen und Fließgewässern oder

-       Auswirkungen auf Menge und Qualität des Grundwassers

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1527300857).