Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BKA

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Bei Gewährung der Familienbeihilfe sind die Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig zu überprüfen. Diese Verfahren sind im Hinblick darauf, dass viele Nachweise in Papierform zu erbringen sind, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Finanzverwaltung besonders aufwändig.

 

Ziel(e)

Das neue Familienbeihilfenverfahren FABIAN soll digital weiter entwickelt werden. Durch die Verarbeitung von Datensätzen aus unterschiedlichen Anwendungszwecken (Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge) soll das Familienbeihilfenverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel der Novelle ist es, eine gesetzliche Grundlage im Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 – FLAG 1967 für die Verarbeitung der Daten betreffend den genannten Personenkreis zu schaffen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Einrichtung einer automatisierten Verarbeitung von Schüler/innendaten

- Einrichtung einer automatisierten Verarbeitung von Lehrlingsdaten

Im Rahmen des Familienbeihilfenverfahrens FABIAN sollen mit den in § 2 Z 1 BilDokG 2020 genannten Bildungseinrichtungen aus den lokalen Evidenzen gemäß § 5 BilDokG 2020 im Wege der vom BMBWF betriebenen Schnittstelle zum Register- und Systemverbund nach § 1 Abs. 3 Z 2 des Unternehmensserviceportalgesetzes – USPG und mit den Lehrlingsstellen der Wirtschaftsorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes – BAG zwei separate automatisierte Datenübermittlungen zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe mit dem Finanzamt Österreich als Datenempfänger gemäß § 46 Abs. 2 Z 5 und 6 FLAG 1967 eingerichtet werden. Für diese Datenverarbeitung mit den oben genannten Stellen ist eine Rechtsgrundlage im FLAG 1967 zu schaffen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Für die Einrichtung der Datenverarbeitung gemäß § 46a Abs 2 Z 5 und 6 FLAG 1967 betreffend Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge fallen IT-Kosten in Form von Projekt- und Betriebsmehrkosten an.

Die Projektkosten, die im Jahr 2022 anfallen, werden aus Mitteln des im BMDW eingerichteten Digitalisierungsfonds und die laufenden Betriebsmehrkosten ab 2022 werden durch das BMF getragen.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme (in Tsd. €)

2021

2022

2023

2024

2025

IT-Umsetzung/Datenverarbeitung Schüler/innen/Projektkosten

0

440

0

0

0

IT-Umsetzung/Datenverarbeitung Schüler/innen/Betriebsmehrkosten

0

6

18

18

18

IT-Umsetzung/Datenverarbeitung Lehrlinge/Projektkosten

0

407

0

0

0

IT-Umsetzung/Datenverarbeitung Lehrlinge/Betriebsmehrkosten

0

6

18

18

18

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Zeit (in h)

Kosten (in Tsd. €)

1

Nachweiserbringung für Weitergewährung der Familienbeihilfe

§ 46a Abs. 2 Z 5 und 6 FLAG 1967

234 000

0

 

Im Rahmen des Verfahrens der Weitergewährung der Familienbeihilfe sind Unterlagen wie zB Schulbesuchsbestätigungen oder Lehrverträge seitens der anspruchsberechtigten Elternteile in Papierform vorzulegen oder via FinanzOnline hochzuladen. Als durchschnittliche Dauer für die Nachweiserbringung wurden 30 Minuten pro Fall geschätzt. Durch die geplante automatisierte Datenübermittlung kann die Vorlage entfallen und Bürger/innen werden entlastet.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung

Es sind Datenverarbeitungen in Zusammenhang mit Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen geplant, die der Anspruchsüberprüfung im Rahmen der Gewährung der Familienbeihilfe dienen sollen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird parallel zum Gesetzgebungsprozess durchgeführt. Da sie wesentlich auf einer Risikoanalyse gem. Art. 32 DSGVO beruht, ist für Teile der DSFA erst die konkret geplante technisch organisatorische Umsetzung zu berücksichtigen.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 718320928).


Anhang

Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Nachweiserbringung für Weitergewährung der Familienbeihilfe

§ 46a Abs. 2 Z 5 und 6 FLAG 1967

neue IVP

National

234 000

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Im Rahmen des Verfahrens der Weitergewährung der Familienbeihilfe sind Unterlagen wie zB Schulbesuchsbestätigungen oder Lehrverträge seitens der anspruchsberechtigten Elternteile in Papierform vorzulegen oder via FinanzOnline hochzuladen. Als durchschnittliche Dauer für die Nachweiserbringung wurden 30 Minuten pro Fall geschätzt. Durch die geplante automatisierte Datenübermittlung kann die Vorlage entfallen und Bürger/innen werden entlastet.

 

Personengruppe 1: Schülerinnen und Schüler

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Unterlagen für den Antrag/das Ansuchen einholen

360 000

00:30

0,00

180 000

0

 

Quelle für Fallzahl: BMBWF

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Bei der angeführten Anzahl an Schülerinnen und Schülern handelt es sich um eine Höchstzahl an Fällen, bei denen eine Datenverarbeitung in Frage kommt.

 

Personengruppe 2: Lehrlinge

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Unterlagen für den Antrag/das Ansuchen einholen

108 000

00:30

0,00

54 000

0

 

Quelle für Fallzahl: Wirtschaftskammerorganisation

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Bei der angeführten Anzahl an Lehrlingen handelt es sich um eine Höchstzahl an Fällen, bei denen eine Datenverarbeitung in Frage kommt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt.