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bmj.gv.at BMJ - I 7 (Persönlichkeitsrechte, Gerichtsgebühren, zivilrechtliche Nebengesetze und Rechnungslegung
Dr. Dietmar Dokalik Sachbearbeiter +43 1 521 52-302132 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmj.gv.at zu richten.. |
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An die Empfänger des Verteilers |
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Geschäftszahl: 2022-0.092.927 |
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Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz geändert wird (Versicherungsvertragsgesetz-Novelle 2022 – VersVG-Nov 2022)
Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den oben angeführten Entwurf samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht, dazu bis
21. März 2022
per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.
Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit zu einer allfälligen konsolidierten Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung nach Artikel 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Auf die in Artikel 1 Abs. 4 Z 1 dieser Vereinbarung genannte Mindestfrist wird verwiesen.
7. Februar 2022
Für die Bundesministerin:
SC Dr. Georg Kathrein
Elektronisch gefertigt