Umsetzung der Sicherheitsmanagement RL
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
|
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie |
|
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
|
Laufendes Finanzjahr: |
2022 |
|
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
|
Vorblatt
Problemanalyse
Die Richtlinie (EU) 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur ist in nationales Recht umzusetzen.
Bisher umfasste der Anwendungsbereich der RL 2008/96/EG nur Straßen des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-Netz).
Das bisher durchgeführte Verfahren der Straßenverkehrssicherheitsanalyse erfolgte unter Berücksichtigung der Einstufung der Sicherheit auf Grundlage der Senkung der Unfallkosten am transeuropäischen Straßennetz, also lediglich in Form einer reaktiven Bewertung.
Im Rahmen der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen (Road Safety Inspections) erfolgte keine "gemeinsame Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" von Straßenabschnitten, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz fallende Straßentunnel angrenzen.
Bei der bisherigen Aus- und Fortbildung von Straßenverkehrsgutachtern erfolgte bisher keine explizite Berücksichtigung "ungeschützter Verkehrsteilnehmer" (z.B. Radfahrer, Fußgänger und Motorradfahrer).
Ziel(e)
Alle nachfolgenden Ziele dienen gesamthaft der Hebung der Verkehrssicherheit:
Eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der RL 2008/96/EG auf Autobahnen und Schnellstraßen außerhalb des TEN-Netzes.
Verfahren der netzweiten Straßenverkehrssicherheitsbewertung mit Berücksichtigung der Sicherheitseinschätzung der Straßenverkehrsinfrastruktur (proaktive Bewertung).
Die "gemeinsame Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" von Straßenabschnitten, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz fallende Straßentunnel angrenzen.
Eine Berücksichtigung "ungeschützter Verkehrsteilnehmer" bei der Durchführung bestimmter Verfahren (z.B. der Road Safety Inspections), sowie bei der Aus- und Fortbildung von Straßenverkehrssicherheitsgutachtern.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Künftig fallen nicht nur Straßen des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-Netz), sondern darüber hinaus auch Autobahnen und Schnellstraßen außerhalb des TEN-Netzes in den Anwendungsbereich der RL 2008/96/EG in der Fassung der RL (EU) 2019/1936.
Weiters wird ein neues Verfahren für eine netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung etabliert, welches die bisherige Straßenverkehrssicherheitsanalyse ersetzen soll.
Im Rahmen der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen (Road Safety Inspections) wird zudem erstmals eine "gemeinsame Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" von Straßenabschnitten, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG fallende Straßentunnel angrenzen, vorgesehen. Die Einführung dieser "gemeinsamen Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" macht auch eine Novellierung von Bestimmungen des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes (STSG), BGBl. I Nr. 54/2006, erforderlich.
Schließlich erfolgt noch eine Berücksichtigung "ungeschützter Verkehrsteilnehmer" bei der Durchführung bestimmter Verfahren (z.B. der Road Safety Inspections) sowie bei der Aus- und Fortbildung von Straßenverkehrssicherheitsgutachtern.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Umsetzung verkehrssicherheitsrelevanter Maßnahmen im Verkehrsbereich" für das Wirkungsziel "Verbesserung der Verkehrssicherheit" der Untergliederung 41 Mobilität im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Umsetzung der RL (EU) 2019/1936 wird ein neues Verfahren für eine netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung etabliert, welches die bisherige Straßenverkehrssicherheitsanalyse ersetzt. Durch diese erweiterte Kontrolle des Berichtswesens entsteht ein jährlicher Mehraufwand bei Personal- und betrieblichem Sachaufwand von 350 Euro.
Durch die Umsetzung der "gemeinsamen Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" von Straßenabschnitten, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG fallende Straßentunnel angrenzen, fallen jährlich zusätzliche Reisegebühren in der Höhe von 1200 Euro an. Durch die Kontrolle des erweiterten Berichtswesens fallen jährlich zusätzliche Kosten für Personal- und betrieblichem Sachaufwand von 13.300 Euro an.
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
keine
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1936 vom 23.10.2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1303290084).