Bundesgesetz über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Eine Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2019 hat ergeben, dass Österreich relativ zu den Spitzenreitern bei vielen Kennzahlen der Digitalisierung zurückliegt. Das zeigt ua. der geringe Wert für den Digitalisierungsindex der Europäischen Union (DESI), wo Österreich mit dem siebthöchsten Pro-Kopf-Einkommen innerhalb der EU nur den 11. Rang belegt. Im internationalen Vergleich liegt Österreich bei den meisten Indikatoren nur im Mittelfeld und manchmal auch weit zurück. [siehe: https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=61654&mime_type=application/pdf]

Österreich hat daher einen Aufholbedarf im Hinblick auf Digitalisierung und den Digitalisierungsgrad. Aus diesem Grund soll zur Sicherung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs neben weiteren Maßnahmen der Bundesregierung eine neue interdisziplinäre Universität für Digitalisierung und digitale Transformation errichtet werden.

Die Gründung einer neuen Universität bietet die Chance, neue Strukturen zu etablieren, interdisziplinäre und vor allem transdisziplinäre – im Sinne einer integrativen Forschung – neue Forschungsfelder zu bearbeiten, innovative Lehr-, Vermittlungs- und Transfermethoden zu realisieren und dadurch die bestehenden Hochschulen, aber auch die Kunst-, Kultur- und Forschungsinstitutionen in Österreich langfristig zu bereichern.

Mit dem vorliegenden Gründungsgesetz sollen jene rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die für den Vorbereitungsprozess für die Errichtung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation unbedingt erforderlich sind und die die neue Einrichtung handlungsfähig machen (zB Rechtsform, Gründungsorgane, Gründung einer Service-GmbH, Lehre und Studien, Personal etc.).

 

Ziel(e)

- Aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation

- Heranbilden einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Absolvent/innen, um die digitale Transformation voranzutreiben

- Sicherung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs

- Begleitung der transformativen Dimension der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre

- Integration der gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung und Lehre (digitaler Humanismus)

- Verbindung der transformativen Dimension der Digitalisierung mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen (Twin Transition)

- ca. 5 000 Studierende im Studienjahr 2030/31 an der neuen Universität (siehe Ministerratsvortrag vom 17. September 2021)

- ca. 6 300 Studierende im Studienjahr 2036/37 an der neuen Universität

- ca. 150 Professor/innen und Äquivalente im Studienjahr 2036/37

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation in Oberösterreich

- Anbieten von Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien im Bereich digitale Transformation

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Weiterentwicklung und Umsetzung einer umfassenden Hochschulplanung, konsequente Fortführung und Weiterentwicklung der Universitätsfinanzierung NEU mit allen eingeleiteten Umsetzungsschritten sowie Begleitung der Universitäten bei der Umsetzung der Leistungsvereinbarungen für die Periode 2019-2021" für das Wirkungsziel "Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten." der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Initiierung von universitären Kooperationen mit Universitäten, außeruniversitären Institutionen und der Wirtschaft auf nationaler und EU-Ebene, Stärkung von Brücken und Wissenstransfer(zentren) zwischen Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Wirtschaft" für das Wirkungsziel "Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes." der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Forcierung von weiteren exzellenzbezogenen Forschungsaktivitäten im europäischen/internationalen Forschungsraum" für das Wirkungsziel "Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich" der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Mit der Errichtung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation in Linz soll ein Meilenstein für eine aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation in Österreich gesetzt und die digitale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gesichert werden. Ein weiteres Ziel der Gründung der neuen Universität ist es, neue Wege der Kooperation von Universitäten mit Wirtschaft und Industrie zu beschreiten. Praxisorientierte Lehre in Form von echten Projekten von Studienbeginn an sowie die verstärkte Einbindung von Expert/innen aus der Wirtschaft und Industrie in Lehre und Forschung sollen für eine enge Kooperation und gegenseitigen Austausch von Wirtschaft und Wissenschaft sorgen.

Die Gründung der neuen Technischen Universität wurde am 28. August 2020 angekündigt. Mit Ministerratsvortrag vom 17. September 2021 hat die Bundesregierung diesem Vorhaben zugestimmt und zugleich die geplanten Eckpfeiler beschlossen. Der Betrieb der neuen Technischen Universität soll im Studienjahr 2023/2024 aufgenommen werden. Bis zum Studienjahr 2030/2031 sollen rund 100 bis 150 Arbeitsgruppen installiert werden, die von hoch qualifizierten Expert/innen aus verschiedenen Disziplinen und Berufsfeldern geleitet werden, ca. 5.000 Studierende sollen an der neuen Universität ihr Studium betreiben.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Gründungsgesetzes sollen in einem ersten Schritt jene rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die neue Technische Universität in der Gründungsphase (2022 und 2023) jedenfalls benötigt, um den Studien- und Forschungsbetrieb vorzubereiten und aufzunehmen. Ua. wird ein Gründungskonvent eingerichtet, dessen Aufgabe es sein wird, die künftigen Organisations- und Studienstrukturen vorzubereiten. Seine wichtigste Aufgabe wird jedoch die Bestellung einer Gründungspräsidentin/eines Gründungspräsidenten sein.

Die für die Gründungsphase (2022 und 2023) vorgesehenen Aufwendungen für die interdisziplinäre Technische Universität für Digitalisierung und digitale Transformation belaufen sich auf 18.400.000 EUR und werden aus dem BFRG/BFG bedeckt (siehe Tabelle zur detaillierten Darstellung der finanziellen Auswirkungen). Die Aufwendungen für die Gründungsphase werden zur Gänze vom Bund getragen, dabei sind die finanziellen Leistungsmöglichkeiten des Bundes, seine Anforderungen an die Universität und die Aufgabenerfüllung der Universität zu berücksichtigen (siehe § 5 Abs. 1 des Gründungsgesetzes).

Folgender weiterer Budgetpfad für die interdisziplinäre Technische Universität für Digitalisierung und digitale Transformation in Oberösterreich ist geplant:

In einem zweiten Schritt sollen mit einem weiteren Bundesgesetz die endgültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den laufenden Betrieb geschaffen werden. Dieses Bundesgesetz soll so rechtzeitig in Kraft treten, damit sichergestellt ist, dass die Aufnahme des Betriebes der neuen Universität zu Beginn des Studienjahres 2023/24 auf der erforderlichen rechtlichen Basis steht.

Ab dem Studienjahr 2023/24 wird die Finanzierung der neuen Universität nicht mehr vom Bund alleine, sondern gemeinsam mit dem Land Oberösterreich getragen. Eine diesbezügliche Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz ist mit dem Land Oberösterreich abzuschließen. Üblich ist in solchen Fällen die Zurverfügungstellung der erforderlichen baulichen Infrastruktur durch das jeweilige Bundesland. Ab diesem Zeitpunkt sollen die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen einer Leistungsvereinbarung vergeben werden.

Für die Budgetjahre 2024 und 2025 sind im Bundesfinanzrahmen bereits 45 Mio. EUR vorgesehen.

Wie im Ministerratsvortrag vom 17. September 2021 vorgesehen, sollen im Studienjahr 2030/31 ca. 5.000 Studierende an der neuen Universität ihr Studium betreiben. Durch die geplante Fortführung der Studienanfänger/innenkohorte und den durchschnittlichen Verbleib der Studierenden von fünf Studienjahren an der Universität wird voraussichtlich im Studienjahr 2036/37 die Anzahl der Studierenden ca. 6.300 betragen. Ab dem Endausbau (Studienjahr 2036/37) sollen der Universität jährlich zumindest ca. 150 Mio. EUR (valorisiert, Prognosebasis Anfang 2022) gemeinsam von Bund und Land Oberösterreich zur Verfügung gestellt werden.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Nettofinanzierung Bund

‑7 700

‑10 700

0

0

0

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung

Kein Erfordernis für eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Abs. 1 DSGVO.


Anhang

 

 

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

7 700

10 700

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2022

2023

2024

2025

2026

gem. BFRG/BFG

31.02.01 Universitäten

 

7 700

10 700

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Bedeckt werden die Aufwendungen durch das für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022 bis 2024 mit dem Bundesministerium für Finanzen vereinbarte Universitätsbudget – konkret durch den einbehaltenen Betrag gemäß § 12 Abs. 10 Universitätsgesetz 2002 – UG. Gemäß § 6 Abs. 6 des vorliegenden Gesetzesvorhabens werden in der Gründungsphase der neuen interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen durch die Universität Linz durchgeführt. Dies gilt auch für die Durchführung der Zahlungsflüsse – die gemäß § 12 Abs. 10 UG einbehaltenen Mittel werden der neuen Universität daher im Wege der Universität Linz zur Verfügung gestellt.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

7 700 000,00

10 700 000,00

 

 

 

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Lehre und Forschung (Personalausgaben, Ausgaben für die Infrastruktur)

Bund

1

4 491 401,00

1

5 859 952,00

 

 

 

 

 

 

Betriebs- und Verwaltungskosten

Bund

1

3 208 599,00

1

4 740 048,00

 

 

 

 

 

 

Stipendiensystem

Bund

 

 

1

100 000,00

 

 

 

 

 

 

 

Die Berechnung der Aufwendungen erfolgt für den Anwendungszeitraum des vorliegenden Gesetzesvorhabens, also für die Jahre 2022 und 2023, die die Gründungsphase der neuen interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation darstellen.

Mitte 2022 wird der Gründungskonvent seine Tätigkeit aufnehmen, der in der Folge die im Gründungsgesetz vorgesehenen Schritte zur Errichtung der neuen Universität vornehmen wird: Wahl der Gründungspräsidentin/des Gründungspräsidenten, Einrichtung der ersten Bachelor- und PhD-Studien sowie die Errichtung einer ServiceGmbH. Während dieser Phase beginnt auch der Aufbau von Lehr- und Forschungseinrichtungen einschließlich des dafür erforderlichen Personals. Denn auch wenn erst mit dem Studienjahr 2023/34 die ersten Studierenden aufgenommen werden, erfordert der Aufbau von Lehre und Forschung eine Vorlaufphase, die in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen wird.

Die für das Jahr 2022 vorgesehenen Aufwendungen in der Höhe von 7.700.000 EUR gliedern sich in Betriebs- und Verwaltungskosten (Vergütungen für die Mitglieder des Gründungskonvents, externe Begleitung des Gründungskonvents, Gehalt der Gründungspräsidentin/des Gründungspräsidenten, anfallende erste Betriebs- und Verwaltungskosten) in der Höhe von 3.208.599 EUR sowie in Aufwendungen für Lehre und Forschung in der Höhe von 4.491.401 EUR. Die Aufwendungen für Lehre und Forschung umfassen Ausgaben für Personal in der Höhe von 1.720.000 EUR (Professor/innen und ihnen äquivalente Personen) sowie die Aufwendungen für die Erstausstattung und die erforderliche Infrastruktur (Gebäudemieten, Bibliotheken, Lernplätze für Studierende, etc.). Ausgegangen wird von einem Bedarf von bis zu sieben Professor/innen (einschließlich wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen, Staff, Overheads für Verwaltung und Ausstattung (exkl. Großgeräte) im zweiten Jahr der Gründungsphase.

Die Betriebs- und Verwaltungskosten erhöhen sich im Jahr 2023 auf 4.740.048 EUR, die Aufwendungen für Forschung und Lehre auf 5.859.952 EUR (Personalausgaben: 3.010.000 EUR, Ausgaben für die Infrastruktur: 2.849.952 EUR). Die Aufwendungen für Forschung und Lehre erhöhen sich gegenüber 2022, weil im Jahr 2023 mit knapp der doppelten Anzahl der Professor/innen und Äquivalente gerechnet wird wie im Jahr 2022. Die Aufwendungen für die erforderliche Infrastruktur erhöhen sich gegenüber 2022, weil die Erhöhung der Anzahl der Professor/innen und Äquivalente mehr Infrastruktur erfordert und weil ab Herbst 2023 die ersten Studierenden ihr Studium an der neuen Universität beginnen und die erforderliche Lernumgebung benötigen.

Im Jahr 2023 kommen weiters Aufwendungen von 100.000 EUR für ein Stipendiensystem dazu (500,- EUR/Monat), das ca. ein Sechstel der Studierenden nützen kann. Das Stipendium soll in erster Linie einen Anreiz dafür sein, dass in- und ausländische Studierende ihr Studium in Linz absolvieren können.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 2003332450).