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Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt unter Bezugnahme auf den Ministerratsbeschluss vom 12. Mai 2022 den im Betreff genannten Entwurf samt Erläuterungen, Vorblatt und WFA, mit dem Ersuchen um Stellungnahme.
Die Stellungnahmefrist endet am 21. Juni 2022.
Stellungnahmen sind per E-Mail unter dem Begriff „Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG“ an
esther.katerl@sozialministerium.at sowie
thomas.leupold@sozialministerium.at
zu übermitteln.
Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar
• die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,
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alle anderen Stellen über die Internetseite
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.
Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass gegen den Entwurf keine Bedenken bestehen.
Beilagen
Mit freundlichen Grüßen
31. Mai 2022
Für den Bundesminister:
Mag. Manfred Pallinger
Elektronisch gefertigt