GuKG-Novelle 2022
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Einbringende Stelle: |
BMSGPK |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2022 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Erfahrungen in der Pflegepraxis zeigen, dass der Einsatz von Pflegeassistenzberufen in einigen Bereichen auf Grund fehlender Kompetenzen nicht optimal möglich ist.
Das für 2025 im GuKG vorgesehene Auslaufen der Pflegeassistenz in Krankenanstalten ist auf Grund des hohen Pflegepersonalbedarfs problematisch und verschärft die ohnehin bereits angespannte Personalsituation.
Ziel(e)
Besserer Einsatz der Pflegeassistenzberufe und damit die Vermeidung von Versorgungsbrüchen,
Weiterbeschäftigung der Pflegeassistenz in Krankenanstalten auch nach 2024.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Erweiterung der Tätigkeitsbereiche der Pflegeassistenzberufe,
Streichung der Regelung über die befristete Einsatzmöglichkeit der Pflegeassistenz in Krankenanstalten.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht." der Untergliederung 24 Gesundheit im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
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Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
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