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BMK - VI/6 (Energieeffizienz und Wärme)

 

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E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an oben angeführte E-Mail-Adresse zu richten.

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Geschäftszahl: 2022-0.324.665

Wien, 13. Juni 2022

Bundesgesetz zum Ausstieg aus der fossil betriebenen Wärmebereitstellung (Erneuerbare-Wärme–Gesetz - EWG)

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (kurz: BMK) übermittelt beiliegend den Entwurf, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausstieg aus der fossil betriebenen Wärmebereitstellung (Erneuerbare-Wärme–Gesetz - EWG) erlassen wird, samt Erläuterungen und Wirkungsfolgenabschätzung.

Es besteht die Möglichkeit, zu den Entwürfen – bis spätestens 10. Juli 2022 einlangend - per E‑Mail an das Postfach: begutachtung-EWG@bmk.gv.at Stellung zu nehmen.

Sollte bis zum oben angeführten Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen vorgebracht werden.

Weiters werden Sie höflich ersucht, eine allfällige Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates über den Link zum vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren (https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/) zur Verfügung zu stellen und diesen Vorgang auch in der Stellungnahme an das BMK mitzuteilen.

Hinweis: Dieses Schreiben dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Frist zur Stellungnahme im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

Anlagen

Für die Bundesministerin:

Dr. Felix Ehrnhöfer