Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Entlastung der Unternehmen von Gebühren und Kosten für Firmenbucheingaben

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Entfall der Eintragungsgebühr für die Einreichung des Jahresabschlusses

-       Entfall der Gebühr für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer

-       Entfall der Gebühr für Eintragungen betreffend den Gesellschafter

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Nach Art. 13d Abs. 2 der Digitalisierungs-Richtlinie 2019/1151 dürfen die von den Registern für Online-Verfahren eingehobenen Gebühren den für die Deckung der Kosten solcher Leistungen erforderlichen Betrag nicht übersteigen. Das bedeutet, dass die Gebühreneinnahmen aus der TP 10 Z I GGG (Eingabengebühren und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen) künftig nicht höher sein dürfen als die Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs.

Die Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs belaufen sich derzeit auf ca. 14,5 Mio. Euro jährlich. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen statt knapp 23 Mio. Euro im Vergleichsjahr 2019 jährlich nur mehr rund 15,5 Mio. Euro an Eingaben- und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen vorgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung, dass diese Gebühren nicht in vollem Umfang, sondern schätzungsweise zu etwas mehr als 90 Prozent einbringlich sind, wird den unionsrechtlichen Vorgaben mit den vorgeschlagenen Maßnahmen jedenfalls entsprochen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Nettofinanzierung Bund

‑1 880

‑7 519

‑7 519

‑7 519

‑7 519

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:

Die rechtsetzende Maßnahme enthält 10 geänderte Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Entlastung von rund € 7 519 000,- pro Jahr verursacht.

Es wird auf die Ausführungen zum Punkt "Finanzielle Auswirkungen" verwiesen. Die Senkung der Gerichtsgebühren von rund 23 Mio. Euro auf rund 15,5 Mio. Euro kommt zur Gänze den Unternehmen zu Gute.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen dienen der Umsetzung der Digitalisierungs-Richtlinie (EU) 2019/1151.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022 (GesDigG 2022)

 

Einbringende Stelle:

BMJ

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, insbesondere durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse" der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Richtlinie (EU) 2019/1151 betreffend den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht ("Digitalisierungs-Richtlinie") war großteils bis 1. August 2021 umzusetzen.

Die meisten der umzusetzenden Regelungen betreffen eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten digitaler Kommunikationsmittel im Verhältnis zwischen Unternehmen und dem jeweiligen nationalen Register (in Österreich: dem Firmenbuch). Viele dieser Möglichkeiten bestehen in Österreich schon derzeit, sodass es durch die Richtlinienumsetzung nur in Randbereichen zu tatsächlichen Änderungen kommt. Auch die in diesem Zusammenhang notwendigen technischen Anpassungen im Bereich der Justiz (Firmenbuch und Ediktsdatei) sind vernachlässigbar, während es sich auf Seiten der im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen und der berufsmäßigen Parteienvertreter nicht um neue Verpflichtungen, sondern um zusätzliche Optionen handelt. Da davon auszugehen ist, dass die Unternehmen bzw. ihre Parteienvertreter die für sie effizienteste Vorgangsweise wählen werden, ist durch die zusätzlichen Möglichkeiten der digitalen Kommunikation mit insgesamt positiven, aber nicht näher quantifizierbaren Auswirkungen auf die Kostenbelastung der Unternehmen zu rechnen.

In Bezug auf die Gerichtsgebühren im Firmenbuchverfahren kommt es durch die Digitalisierungs-Richtlinie allerdings zu wesentlichen Auswirkungen: Nach Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie dürfen die von den Registern für Online-Verfahren eingehobenen Gebühren den für die Deckung der Kosten solcher Leistungen erforderlichen Betrag nicht übersteigen. Das bedeutet, dass die Gebühreneinnahmen aus der TP 10 Z I GGG (Eingabengebühren und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen) künftig nicht höher sein dürfen als die Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs.

Die Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs belaufen sich derzeit auf ca. 14,5 Mio. Euro jährlich. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen statt knapp 23 Mio. Euro im Vergleichsjahr 2019 jährlich nur mehr rund 15,5 Mio. Euro an Eingaben- und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen vorgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung, dass diese Gebühren nicht in vollem Umfang, sondern schätzungsweise zu etwas mehr als 90 Prozent einbringlich sind, wird den unionsrechtlichen Vorgaben mit den vorgeschlagenen Maßnahmen jedenfalls entsprochen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Republik Österreich

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2027

Evaluierungsunterlagen und -methode: Es ist davon auszugehen, dass 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine aussagekräftige Evaluierung erfolgen kann.

 

Ziele

 

Ziel 1: Entlastung der Unternehmen von Gebühren und Kosten für Firmenbucheingaben

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Unternehmen werden jährlich Eintragungs- und Eingabengebühren in Firmenbuchsachen in Höhe von rund 23 Mio. Euro vorgeschrieben.

Unternehmen werden jährlich um rund 7,5 Mio. Euro weniger an Eintragungs- und Eingabengebühren in Firmenbuchsachen vorgeschrieben.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Entfall der Eintragungsgebühr für die Einreichung des Jahresabschlusses

Beschreibung der Maßnahme:

Für die Einreichung des Jahresabschlusses ist keine Eintragungsgebühr mehr vorgesehen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Unternehmen werden jährlich Eintragungsgebühren für die Einreichung des Jahresabschlusses in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro vorgeschrieben.

Unternehmen werden keine Eintragungsgebühren für die Einreichung des Jahresabschlusses vorgeschrieben.

 

Maßnahme 2: Entfall der Gebühr für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer

Beschreibung der Maßnahme:

Eintragungen betreffend den Geschäftsführer sollen keine Eintragungsgebühren mehr auslösen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Unternehmen werden jährlich Gebühren für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer von rund 1,4 Mio. Euro vorgeschrieben.

Unternehmen werden keine Gebühren für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer vorgeschrieben.

 

Maßnahme 3: Entfall der Gebühr für Eintragungen betreffend den Gesellschafter

Beschreibung der Maßnahme:

Eintragungen betreffend den Gesellschafter sollen keine Eintragungsgebühren mehr auslösen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Unternehmen werden jährlich Gebühren für Eintragungen betreffend den Gesellschafter von rund 1,3 Mio. Euro vorgeschrieben.

Unternehmen werden keine Gebühren für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer vorgeschrieben.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Erträge

‑1 880

‑7 519

‑7 519

‑7 519

‑7 519

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Be-Entlastung (in Tsd. €)

1

Eingabengebühren AG und SE

FBG/UGB

‑167

2

Eingabengebühren Genossenschaften und SCE

FBG/UGB

32

3

Eingabengebühren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

FBG/UGB

0

4

Eingabengebühren Sparkassen

FBG/UGB

0

5

Eingabengebühren Privatstiftungen

FBG/UGB

‑12

6

Eingabengebühr EWIV

FBG/UGB

0

7

Eintragungsgebühr Jahresabschluss

FBG/UGB

‑3 326

8

Eintragungsgebühr Geschäftsführer

FBG/UGB

‑1 358

9

Eintragungsgebühr Gesellschafter

FBG/UGB

‑1 303

10

Eintragungsgebühr Sonstige Eintragungen

FBG/UGB

‑1 385

 

Es kommt zu keinen inhaltlichen Änderungen der Informationsverpflichtungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

1 888

7 551

7 551

7 551

7 551

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2022

2023

2024

2025

2026

gem. BFRG/BFG

13.

 

1 888

7 551

7 551

7 551

7 551

 

Erläuterung der Bedeckung

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen statt knapp 23 Mio. Euro im Vergleichsjahr 2019 jährlich um 7,5 Mio. Euro weniger und daher nur mehr rund 15,5 Mio. Euro an Eingaben- und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen vorgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung, dass diese Gebühren nicht in vollem Umfang, sondern schätzungsweise zu etwas mehr als 90 Prozent einbringlich sind, werden die zukünftigen Einnahmen etwa den Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs von derzeit ca. 14,5 Mio. Euro jährlich entsprechen. Es sind dies um rund 5,9 Mio. Euro jährlich weniger als die im Durchschnitt der Jahre 2015 – 2019 einbringlichen Gebühren in Firmenbuchsachen in Höhe von rund 20,4 Mio. Euro jährlich.

Diese Mindereinnahmen von 5,9 Mio. Euro wurden im Rahmen der Festlegung der Einzahlungsvorgabe des BFRG 2022 – 2025 berücksichtigt.

Es ist nicht abschätzbar, wie sich der Gesamtausfall aus Mindereinnahmen aus Gerichtsgebühren auf die einzelnen Oberlandesgerichtssprengel verteilt, sodass eine Untergliederung auf Detailbudgetebene unterbleibt.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

‑1 879 688,00

‑7 518 688,00

‑7 518 688,00

‑7 518 688,00

‑7 518 688,00

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Mindereinnahmen Eingabengebühren bei AG und SE

Bund

805

‑52,00

3 219

‑52,00

3 219

‑52,00

3 219

‑52,00

3 219

‑52,00

Mehreinnahmen Eingabengebühren Genossenschaft und SCE

Bund

673

12,00

2 692

12,00

2 692

12,00

2 692

12,00

2 692

12,00

Mindereinnahmen Eingabengebühren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Bund

6

‑6,00

22

‑6,00

22

‑6,00

22

‑6,00

22

‑6,00

Mehreinnahmen Eingabengebühren Sparkassen

Bund

12

1,00

49

1,00

49

1,00

49

1,00

49

1,00

Mindereinnahmen Eingabengebühren Privatstiftungen

Bund

499

‑6,00

1 994

‑6,00

1 994

‑6,00

1 994

‑6,00

1 994

‑6,00

Mindereinnahmen Eingabengebühren EWIV

Bund

2

‑6,00

8

‑6,00

8

‑6,00

8

‑6,00

8

‑6,00

Mindereinnahmen Eintragungsgebühr Jahresabschluss

Bund

39 594

‑21,00

158 376

‑21,00

158 376

‑21,00

158 376

‑21,00

158 376

‑21,00

Mindereinnahmen Eintragungsgebühr Geschäftsführer

Bund

11 709

‑29,00

46 837

‑29,00

46 837

‑29,00

46 837

‑29,00

46 837

‑29,00

Mindereinnahmen Eintragungsgebühr Gesellschafter

Bund

15 507

‑21,00

62 028

‑21,00

62 028

‑21,00

62 028

‑21,00

62 028

‑21,00

Mindereinnahmen Sonstige Eintragungen

Bund

43 274

‑8,00

173 094

‑8,00

173 094

‑8,00

173 094

‑8,00

173 094

‑8,00

 

Bei den Eingabengebühren sind jene Minder- oder Mehreinnahmen aufgezählt, die sich auf Basis der Menge der Eingaben im Jahr 2019 ergeben. Diese Anzahl der Eingaben wurde mit jenem Minder- oder Mehrertrag multipliziert, der sich aus der geänderten Eingabengebühr ergibt.

Die Mindereinnahmen aus sonstigen Eintragungen umfassen alle Erträge aus Eintragungsgebühren im Vergleichsjahr 2019 mit Ausnahme von jenen Eintragungen, die gesondert ausgewiesen wurden (Eintragungsgebühr Jahresabschluss, Gesellschafter und Geschäftsführer).

Die Gebührenausfälle werden auf Basis der im Jahr 2019 geltenden Gebührenbeträge geschätzt.


Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eingabengebühren AG und SE

FBG/UGB

geänderte IVP

Europäisch

‑167 388

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

‑52,00

0

‑52

‑52

 

Fallzahl

3 219

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 2

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eingabengebühren Genossenschaften und SCE

FBG/UGB

geänderte IVP

Europäisch

32 304

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

12,00

0

12

12

 

Fallzahl

2 692

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 3

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eingabengebühren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

FBG/UGB

geänderte IVP

National

‑132

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

‑6,00

0

‑6

‑6

 

Fallzahl

22

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 4

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eingabengebühren Sparkassen

FBG/UGB

geänderte IVP

National

49

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

1,00

0

1

1

 

Fallzahl

49

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 5

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eingabengebühren Privatstiftungen

FBG/UGB

geänderte IVP

National

‑11 964

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

‑6,00

0

‑6

‑6

 

Fallzahl

1 994

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 6

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eingabengebühr EWIV

FBG/UGB

geänderte IVP

Europäisch

‑48

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

‑6,00

0

‑6

‑6

 

Fallzahl

8

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 7

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eintragungsgebühr Jahresabschluss

FBG/UGB

geänderte IVP

Europäisch

‑3 325 896

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

‑21,00

0

‑21

‑21

 

Fallzahl

158 376

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 8

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eintragungsgebühr Geschäftsführer

FBG/UGB

geänderte IVP

Europäisch

‑1 358 273

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

‑29,00

0

‑29

‑29

 

Fallzahl

46 837

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 9

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eintragungsgebühr Gesellschafter

FBG/UGB

geänderte IVP

Europäisch

‑1 302 588

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

‑21,00

0

‑21

‑21

 

Fallzahl

62 028

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 10

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Eintragungsgebühr Sonstige Eintragungen

FBG/UGB

geänderte IVP

Europäisch

‑1 384 752

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis

00:00

 

‑8,00

0

‑8

‑8

 

Fallzahl

173 094

Sowieso-Kosten in %

0

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1062123696).