Vorblatt
Ziel(e)
- Entlastung der Unternehmen von Gebühren und Kosten für Firmenbucheingaben
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Entfall der Eintragungsgebühr für die Einreichung des Jahresabschlusses
- Entfall der Gebühr für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer
- Entfall der Gebühr für Eintragungen betreffend den Gesellschafter
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Nach Art. 13d Abs. 2 der Digitalisierungs-Richtlinie 2019/1151 dürfen die von den Registern für Online-Verfahren eingehobenen Gebühren den für die Deckung der Kosten solcher Leistungen erforderlichen Betrag nicht übersteigen. Das bedeutet, dass die Gebühreneinnahmen aus der TP 10 Z I GGG (Eingabengebühren und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen) künftig nicht höher sein dürfen als die Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs.
Die Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs belaufen sich derzeit auf ca. 14,5 Mio. Euro jährlich. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen statt knapp 23 Mio. Euro im Vergleichsjahr 2019 jährlich nur mehr rund 15,5 Mio. Euro an Eingaben- und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen vorgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung, dass diese Gebühren nicht in vollem Umfang, sondern schätzungsweise zu etwas mehr als 90 Prozent einbringlich sind, wird den unionsrechtlichen Vorgaben mit den vorgeschlagenen Maßnahmen jedenfalls entsprochen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
|
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
Nettofinanzierung Bund |
‑1 880 |
‑7 519 |
‑7 519 |
‑7 519 |
‑7 519 |
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:
Die rechtsetzende Maßnahme enthält 10 geänderte Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Entlastung von rund € 7 519 000,- pro Jahr verursacht.
Es wird auf die Ausführungen zum Punkt "Finanzielle Auswirkungen" verwiesen. Die Senkung der Gerichtsgebühren von rund 23 Mio. Euro auf rund 15,5 Mio. Euro kommt zur Gänze den Unternehmen zu Gute.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen dienen der Umsetzung der Digitalisierungs-Richtlinie (EU) 2019/1151.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022 (GesDigG 2022)
|
Einbringende Stelle: |
BMJ |
|
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
|
Laufendes Finanzjahr: |
2022 |
|
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, insbesondere durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse" der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Die Richtlinie (EU) 2019/1151 betreffend den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht ("Digitalisierungs-Richtlinie") war großteils bis 1. August 2021 umzusetzen.
Die meisten der umzusetzenden Regelungen betreffen eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten digitaler Kommunikationsmittel im Verhältnis zwischen Unternehmen und dem jeweiligen nationalen Register (in Österreich: dem Firmenbuch). Viele dieser Möglichkeiten bestehen in Österreich schon derzeit, sodass es durch die Richtlinienumsetzung nur in Randbereichen zu tatsächlichen Änderungen kommt. Auch die in diesem Zusammenhang notwendigen technischen Anpassungen im Bereich der Justiz (Firmenbuch und Ediktsdatei) sind vernachlässigbar, während es sich auf Seiten der im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen und der berufsmäßigen Parteienvertreter nicht um neue Verpflichtungen, sondern um zusätzliche Optionen handelt. Da davon auszugehen ist, dass die Unternehmen bzw. ihre Parteienvertreter die für sie effizienteste Vorgangsweise wählen werden, ist durch die zusätzlichen Möglichkeiten der digitalen Kommunikation mit insgesamt positiven, aber nicht näher quantifizierbaren Auswirkungen auf die Kostenbelastung der Unternehmen zu rechnen.
In Bezug auf die Gerichtsgebühren im Firmenbuchverfahren kommt es durch die Digitalisierungs-Richtlinie allerdings zu wesentlichen Auswirkungen: Nach Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie dürfen die von den Registern für Online-Verfahren eingehobenen Gebühren den für die Deckung der Kosten solcher Leistungen erforderlichen Betrag nicht übersteigen. Das bedeutet, dass die Gebühreneinnahmen aus der TP 10 Z I GGG (Eingabengebühren und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen) künftig nicht höher sein dürfen als die Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs.
Die Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs belaufen sich derzeit auf ca. 14,5 Mio. Euro jährlich. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen statt knapp 23 Mio. Euro im Vergleichsjahr 2019 jährlich nur mehr rund 15,5 Mio. Euro an Eingaben- und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen vorgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung, dass diese Gebühren nicht in vollem Umfang, sondern schätzungsweise zu etwas mehr als 90 Prozent einbringlich sind, wird den unionsrechtlichen Vorgaben mit den vorgeschlagenen Maßnahmen jedenfalls entsprochen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Republik Österreich
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2027
Evaluierungsunterlagen und -methode: Es ist davon auszugehen, dass 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine aussagekräftige Evaluierung erfolgen kann.
Ziele
Ziel 1: Entlastung der Unternehmen von Gebühren und Kosten für Firmenbucheingaben
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Unternehmen werden jährlich Eintragungs- und Eingabengebühren in Firmenbuchsachen in Höhe von rund 23 Mio. Euro vorgeschrieben. |
Unternehmen werden jährlich um rund 7,5 Mio. Euro weniger an Eintragungs- und Eingabengebühren in Firmenbuchsachen vorgeschrieben. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Entfall der Eintragungsgebühr für die Einreichung des Jahresabschlusses
Beschreibung der Maßnahme:
Für die Einreichung des Jahresabschlusses ist keine Eintragungsgebühr mehr vorgesehen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Unternehmen werden jährlich Eintragungsgebühren für die Einreichung des Jahresabschlusses in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro vorgeschrieben. |
Unternehmen werden keine Eintragungsgebühren für die Einreichung des Jahresabschlusses vorgeschrieben. |
Maßnahme 2: Entfall der Gebühr für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer
Beschreibung der Maßnahme:
Eintragungen betreffend den Geschäftsführer sollen keine Eintragungsgebühren mehr auslösen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Unternehmen werden jährlich Gebühren für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer von rund 1,4 Mio. Euro vorgeschrieben. |
Unternehmen werden keine Gebühren für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer vorgeschrieben. |
Maßnahme 3: Entfall der Gebühr für Eintragungen betreffend den Gesellschafter
Beschreibung der Maßnahme:
Eintragungen betreffend den Gesellschafter sollen keine Eintragungsgebühren mehr auslösen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Unternehmen werden jährlich Gebühren für Eintragungen betreffend den Gesellschafter von rund 1,3 Mio. Euro vorgeschrieben. |
Unternehmen werden keine Gebühren für Eintragungen betreffend den Geschäftsführer vorgeschrieben. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
|
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
Erträge |
‑1 880 |
‑7 519 |
‑7 519 |
‑7 519 |
‑7 519 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen
|
IVP |
Kurzbezeichnung |
Fundstelle |
Be-Entlastung (in Tsd. €) |
|
1 |
Eingabengebühren AG und SE |
FBG/UGB |
‑167 |
|
2 |
Eingabengebühren Genossenschaften und SCE |
FBG/UGB |
32 |
|
3 |
Eingabengebühren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit |
FBG/UGB |
0 |
|
4 |
Eingabengebühren Sparkassen |
FBG/UGB |
0 |
|
5 |
Eingabengebühren Privatstiftungen |
FBG/UGB |
‑12 |
|
6 |
Eingabengebühr EWIV |
FBG/UGB |
0 |
|
7 |
Eintragungsgebühr Jahresabschluss |
FBG/UGB |
‑3 326 |
|
8 |
Eintragungsgebühr Geschäftsführer |
FBG/UGB |
‑1 358 |
|
9 |
Eintragungsgebühr Gesellschafter |
FBG/UGB |
‑1 303 |
|
10 |
Eintragungsgebühr Sonstige Eintragungen |
FBG/UGB |
‑1 385 |
Es kommt zu keinen inhaltlichen Änderungen der Informationsverpflichtungen.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
|
in Tsd. € |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
1 888 |
7 551 |
7 551 |
7 551 |
7 551 |
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
gem. BFRG/BFG |
13. |
|
1 888 |
7 551 |
7 551 |
7 551 |
7 551 |
Erläuterung der Bedeckung
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen statt knapp 23 Mio. Euro im Vergleichsjahr 2019 jährlich um 7,5 Mio. Euro weniger und daher nur mehr rund 15,5 Mio. Euro an Eingaben- und Eintragungsgebühren in Firmenbuchsachen vorgeschrieben werden. Unter Berücksichtigung, dass diese Gebühren nicht in vollem Umfang, sondern schätzungsweise zu etwas mehr als 90 Prozent einbringlich sind, werden die zukünftigen Einnahmen etwa den Kosten für den Betrieb des Firmenbuchs von derzeit ca. 14,5 Mio. Euro jährlich entsprechen. Es sind dies um rund 5,9 Mio. Euro jährlich weniger als die im Durchschnitt der Jahre 2015 – 2019 einbringlichen Gebühren in Firmenbuchsachen in Höhe von rund 20,4 Mio. Euro jährlich.
Diese Mindereinnahmen von 5,9 Mio. Euro wurden im Rahmen der Festlegung der Einzahlungsvorgabe des BFRG 2022 – 2025 berücksichtigt.
Es ist nicht abschätzbar, wie sich der Gesamtausfall aus Mindereinnahmen aus Gerichtsgebühren auf die einzelnen Oberlandesgerichtssprengel verteilt, sodass eine Untergliederung auf Detailbudgetebene unterbleibt.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
|
Körperschaft (Angaben in €) |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
Bund |
‑1 879 688,00 |
‑7 518 688,00 |
‑7 518 688,00 |
‑7 518 688,00 |
‑7 518 688,00 |
|
|
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||||
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
|
Mindereinnahmen Eingabengebühren bei AG und SE |
Bund |
805 |
‑52,00 |
3 219 |
‑52,00 |
3 219 |
‑52,00 |
3 219 |
‑52,00 |
3 219 |
‑52,00 |
|
Mehreinnahmen Eingabengebühren Genossenschaft und SCE |
Bund |
673 |
12,00 |
2 692 |
12,00 |
2 692 |
12,00 |
2 692 |
12,00 |
2 692 |
12,00 |
|
Mindereinnahmen Eingabengebühren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit |
Bund |
6 |
‑6,00 |
22 |
‑6,00 |
22 |
‑6,00 |
22 |
‑6,00 |
22 |
‑6,00 |
|
Mehreinnahmen Eingabengebühren Sparkassen |
Bund |
12 |
1,00 |
49 |
1,00 |
49 |
1,00 |
49 |
1,00 |
49 |
1,00 |
|
Mindereinnahmen Eingabengebühren Privatstiftungen |
Bund |
499 |
‑6,00 |
1 994 |
‑6,00 |
1 994 |
‑6,00 |
1 994 |
‑6,00 |
1 994 |
‑6,00 |
|
Mindereinnahmen Eingabengebühren EWIV |
Bund |
2 |
‑6,00 |
8 |
‑6,00 |
8 |
‑6,00 |
8 |
‑6,00 |
8 |
‑6,00 |
|
Mindereinnahmen Eintragungsgebühr Jahresabschluss |
Bund |
39 594 |
‑21,00 |
158 376 |
‑21,00 |
158 376 |
‑21,00 |
158 376 |
‑21,00 |
158 376 |
‑21,00 |
|
Mindereinnahmen Eintragungsgebühr Geschäftsführer |
Bund |
11 709 |
‑29,00 |
46 837 |
‑29,00 |
46 837 |
‑29,00 |
46 837 |
‑29,00 |
46 837 |
‑29,00 |
|
Mindereinnahmen Eintragungsgebühr Gesellschafter |
Bund |
15 507 |
‑21,00 |
62 028 |
‑21,00 |
62 028 |
‑21,00 |
62 028 |
‑21,00 |
62 028 |
‑21,00 |
|
Mindereinnahmen Sonstige Eintragungen |
Bund |
43 274 |
‑8,00 |
173 094 |
‑8,00 |
173 094 |
‑8,00 |
173 094 |
‑8,00 |
173 094 |
‑8,00 |
Bei den Eingabengebühren sind jene Minder- oder Mehreinnahmen aufgezählt, die sich auf Basis der Menge der Eingaben im Jahr 2019 ergeben. Diese Anzahl der Eingaben wurde mit jenem Minder- oder Mehrertrag multipliziert, der sich aus der geänderten Eingabengebühr ergibt.
Die Mindereinnahmen aus sonstigen Eintragungen umfassen alle Erträge aus Eintragungsgebühren im Vergleichsjahr 2019 mit Ausnahme von jenen Eintragungen, die gesondert ausgewiesen wurden (Eintragungsgebühr Jahresabschluss, Gesellschafter und Geschäftsführer).
Die Gebührenausfälle werden auf Basis der im Jahr 2019 geltenden Gebührenbeträge geschätzt.
Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen
|
Informationsverpflichtung 1 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eingabengebühren AG und SE |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
Europäisch |
‑167 388 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
‑52,00 |
0 |
‑52 |
‑52 |
|
Fallzahl |
3 219 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
|
Informationsverpflichtung 2 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eingabengebühren Genossenschaften und SCE |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
Europäisch |
32 304 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
12,00 |
0 |
12 |
12 |
|
Fallzahl |
2 692 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
|
Informationsverpflichtung 3 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eingabengebühren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
National |
‑132 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
‑6,00 |
0 |
‑6 |
‑6 |
|
Fallzahl |
22 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
|
Informationsverpflichtung 4 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eingabengebühren Sparkassen |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
National |
49 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
1,00 |
0 |
1 |
1 |
|
Fallzahl |
49 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
|
Informationsverpflichtung 5 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eingabengebühren Privatstiftungen |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
National |
‑11 964 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
‑6,00 |
0 |
‑6 |
‑6 |
|
Fallzahl |
1 994 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
|
Informationsverpflichtung 6 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eingabengebühr EWIV |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
Europäisch |
‑48 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
‑6,00 |
0 |
‑6 |
‑6 |
|
Fallzahl |
8 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
|
Informationsverpflichtung 7 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eintragungsgebühr Jahresabschluss |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
Europäisch |
‑3 325 896 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
‑21,00 |
0 |
‑21 |
‑21 |
|
Fallzahl |
158 376 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
|
Informationsverpflichtung 8 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eintragungsgebühr Geschäftsführer |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
Europäisch |
‑1 358 273 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
‑29,00 |
0 |
‑29 |
‑29 |
|
Fallzahl |
46 837 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
|
Informationsverpflichtung 9 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eintragungsgebühr Gesellschafter |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
Europäisch |
‑1 302 588 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
‑21,00 |
0 |
‑21 |
‑21 |
|
Fallzahl |
62 028 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
|
Informationsverpflichtung 10 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Verwaltungslasten (in €) |
|
Eintragungsgebühr Sonstige Eintragungen |
FBG/UGB |
geänderte IVP |
Europäisch |
‑1 384 752 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: keine inhaltliche Änderung der IVP
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. ERV-Justiz
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
|
Unternehmensgruppierung 1: E-Government |
Zeit (hh:mm) |
Gehalt/h in € |
Externe Kosten |
Afa |
Kosten (in €) |
Lasten (in €) |
|
Verwaltungstätigkeit 1: Registrierung, Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis |
00:00 |
|
‑8,00 |
0 |
‑8 |
‑8 |
|
Fallzahl |
173 094 |
|
Sowieso-Kosten in % |
0 |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1062123696).