Bundesgesetz, mit dem das OeAD-Gesetz geändert wird (OeAD-Gesetz-Novelle 2022)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2022 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Bundesministerin oder der Bundesminister zuständig für den Aufgabenbereich Erasmus+ Jugend stellt nationale Mittel für die Ko-Finanzierung zur Verfügung, genauso wie die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung für alle Bildungsbereiche von Erasmus+. Eine entsprechende Einbindung in den Aufsichtsrat der OeAD-GmbH wird vorgeschlagen. Im Zuge der Eingliederung des Vereins _erinnern.at_ wird die OeAD-GmbH mit der Übernahme und Abwicklung der Aufgabenbereiche von _erinnern.at_ als Programm für das Lehren und Lernen über "Nationalsozialismus und Holocaust" betraut und diese Aufgabe ins Portfolie der OeAD-GmbH aufgenommen. Weiters wird eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus Erasmus+ Hochschulmobilität KA 103 bzw. ab 2021 KA 131 – dem europäischen Programm zur Förderung von Studierenden- und Personalmobilität Incoming – die von der Europäischen Kommission gemäß Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 bereitgestellt werden, in der Mobilitäts- und Kooperationsdatenbank der OeAD-GmbH geschaffen. Im Zuge der Änderungen betreffend Aufsichtsrat in § 6 OeAD-Gesetz sollen in Einem legistische Anpassungen und redaktionelle Versehen behoben werden, um die Les- und Handhabbarkeit des OeAD-Gesetzes weiter zu erhöhen.
Ziel(e)
Ziel 1: Treffsicherere Abbildung neuer Aufgabenbereiche der OeAD-GmbH in deren Aufsichtsrat
Ziel 2: Betroffene Bundesministerien haben umfassende strategische Steuerungs- und Kontrollverantwortung. Um die Qualität der Datenbasis über Mobillitätsdaten stetig zu erhöhen, ist eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung von durch die Europäische Kommission bereitgestellten personenbezogenen Daten aus Erasmus+ Hochschulmobilität in der Mobilitäts- und Kooperationsdatenbank der OeAD-GmbH zu schaffen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Ziel 1: Änderung der Zusammensetzung im Aufsichtsrat der OeAD-GmbH in § 6 OeAD-Gesetz
Ziel 2: Gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Daten aus Erasmus+ in der Mobilitäts- und Kooperationsdatenbank der OeAD-GmbH gem. § 10a Abs. 5b OeAD-Gesetz
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und des allgemeinen Hochschulpersonals." für das Wirkungsziel "Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes." der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
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