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sozialministerium.at BMSGPK-Gesundheit - VI/A/4 (Rechtsangelegenheiten Arzneimittel, Medizinprodukte, Apotheken, Krankenanstalten, übertragbare Krankheiten) Mag. Marissa Hutterer Sachbearbeiterin marissa.hutterer@gesundheitsministerium.gv.at +43 1 711 00-644602 Postanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien E‑Mail‑Antworten sind bitte
unter Anführung der Geschäftszahl an post@sozialministerium.at |
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Geschäftszahl: 2022-0.560.769 |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Medizinproduktegesetz 2021 geändert wird - Begutachtung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt den im Betreff genannten Gesetzesentwurf samt Erläuterungen, Textgegenüberstellungen und WFA mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis längstens
22. September 2022.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass der genannte Entwurf keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.
Es wird ersucht, eine allfällige Stellungnahme per E-Mail an katrin.kranzer@gesundheitsministerium.gv.at unter dem Begriff „Novelle Medizinproduktegesetz 2021“ zu übermitteln.
Weiters wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates über die Internetseite https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme zur Verfügung zu stellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden
über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Wien, 8. August 2022
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
i.V. Dr. Franz Pietsch
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