Bundesministerium 


Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

sozialministerium.at

BMSGPK-Gesundheit - VI/A/4

(Rechtsangelegenheiten Arzneimittel, Medizinprodukte, Apotheken, Krankenanstalten, übertragbare Krankheiten)

Mag. Marissa Hutterer

Sachbearbeiterin

marissa.hutterer@gesundheitsministerium.gv.at

+43 1 711 00-644602

Postanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien

E‑Mail‑Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an post@sozialministerium.at
zu richten.

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Geschäftszahl: 2022-0.560.769

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Medizinproduktegesetz 2021 geändert wird - Begutachtung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt den im Betreff genannten Gesetzesentwurf samt Erläuterungen, Textgegenüberstellungen und WFA mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis längstens

 

22. September 2022.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird angenommen, dass der genannte Entwurf keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.

 

Es wird ersucht, eine allfällige Stellungnahme per E-Mail an katrin.kranzer@gesundheitsministerium.gv.at unter dem Begriff „Novelle Medizinproduktegesetz 2021“ zu übermitteln.

 

Weiters wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates über die Internetseite https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme zur Verfügung zu stellen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden

über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.

Wien, 8. August 2022

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

i.V. Dr. Franz Pietsch

 

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