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sozialministerium.at BMSGPK - IV/9 (Koordinierung der Legistik) Dr.in Susanne Mayer Sachbearbeiterin Susanne.Mayer@sozialministerium.at +43 1 711 00-866188 Stubenring 1, 1010 Wien E‑Mail‑Antworten sind bitte
unter Anführung der Geschäftszahl an post@sozialministerium.at |
Lt. Verteiler |
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Geschäftszahl: 2022-0.621.803 |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) erlassen sowie das Sozialministeriumservicegesetz geändert wird
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt den im Betreff genannten Entwurf samt Erläuterungen, Textgegenüberstellung, Vorblatt und WFA mit dem Ersuchen, hiezu bis längstens
2. November 2022
Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen sind per E-Mail unter dem normierten Begriff „Barrierefreiheitsgesetz - BaFG“ an
Karin.Miller-Fahringer@sozialministerium.at sowie
Konrad.Swietek@sozialministerium.at
zu übermitteln.
Es wird gebeten, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden, und zwar
• die Bundesministerien über die ELAK-Schnittstelle,
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alle anderen Stellen über die Internetseite
https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/#AbgabeStellungnahme.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.
Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahm eingelangt sein, wird angenommen, dass gegen den Entwurf keine Bedenken bestehen.
Beilagen
Mit freundlichen Grüßen
21. September 2022
Für den Bundesminister:
Mag. Manfred Pallinger
Elektronisch gefertigt