Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Einbringende Stelle: |
BMAW |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2022 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2023 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Der Berufszugang zu den Wirtschaftstreuhandberufen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erfordert das Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Fachprüfung.
Aufgrund der Sonderregelungen im § 239a WTBG 2017 können die mündlichen Fachprüfungen gegenwärtig mittels Videokonferenz abgelegt werden. Diese Regelungen sollen nun permanenten Eingang in das Gesetz finden.
Darüber hinaus wird ermöglicht, dass die schriftlichen Fachprüfungen ortsunabhängig elektronisch durchgeführt werden können.
Ziel(e)
Ziel der gegenständlichen Novelle ist die Digitalisierung des Prüfungswesens der Wirtschaftstreuhandberufe.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Der gegenständliche Gesetzesentwurf schafft die Voraussetzungen zur Durchführung der mündlichen und schriftlichen Fachprüfung auf elektronischem Weg und legt zudem die dafür erforderlichen Mindeststandards fest. Weitere Details werden in der Prüfungsordnung geregelt.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO wird als nicht erforderlich erachtet.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 DSGVO sowie aufgrund der ausdrücklichen Einwilligung des Kandidaten. Die Verarbeitung biometrischer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 9 Abs 2 lit g DSGVO und erfolgt mit der ausdrücklichen Einwilligung des Kandidaten.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1336974368).